Jan-Christoph Oetjen

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Last Statements

Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschen machen Fehler, und somit Politiker natürlich auch. Ich persönlich empfinde es als einen Fehler, dass Gazale Salame damals abgeschoben wurde. Das haben wir alle gemeinsam zum Ausdruck gebracht, indem wir der entsprechenden Petition einstimmig unsere Unterstützung verweigert haben.
Auch wenn es damals rechtens war - eigentlich ist es ganz einfach: Eine schwangere Frau schiebt man nicht ab. So etwas tut man einfach nicht.
Ich bin sehr froh, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir nun im Innenausschuss des Landtags einen Weg gefunden haben, wie Gazale Salame nach Deutschland zurückkehren kann. Dieser Weg wurde im Innenausschuss - Jutta Rübke hat recht, es ist manchmal gut, dass die Öffentlichkeit nicht dabei ist - in enger Abstimmung - das möchte ich hier betonen - mit unserem Innenministerium entwickelt. Ich möchte mich bei allen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben, sehr herzlich bedanken.
Auf Basis des § 25 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetztes kann die Tochter von Gazale Salame, Amina, ein Aufenthaltsrecht bekommen. Dieser Weg ist in unserem Antrag beschrieben. Der Antrag ist ja bereits beim Landkreis Hildesheim gestellt. Über den Absatz 2 desselben Paragrafen kann dann auch ihre Mutter Gazale einen eigenen - und das empfinde ich als wichtig - von ihrem Mann Ahmed Siala unabhängigen Aufenthaltstitel bekommen.
Leider ist dieser Weg erst jetzt nach dem 15. Geburtstag der Tochter Amine gangbar. Es zeigt sich, dass der von Uwe Schünemann und Schwarz-Gelb initiierte § 25 a des Aufenthaltsgesetzes, der ein Bleiberecht für junge gut integrierte Geduldete ermöglicht, Früchte trägt, die kaum einer vermutet hat. Ich hoffe, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass nun die notwendigen Formalitäten zügig abgearbeitet werden - aber dies liegt nicht nur in unserer Hand -, damit Gazale Salame schon bald in ihre deutsche Heimat zurückkehren kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeordneten von SPD und Grünen haben zu allem Möglichen geredet, aber nur wenig zum Asylbewerberleistungsgesetz.
- Ganz genau.
Grundlage des von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Antrages, Herr Bachmann, ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat. Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind umzusetzen. In dem betreffenden Verfahren ging es um die Frage, ob die Sätze, die an die Asylbewerber ausgekehrt werden, hoch genug sind oder nicht. Es hat gesagt: Das ist nicht der Fall. - Deshalb muss das überarbeitet werden. Dafür - das hat der Kollege Hiebing sehr richtig gesagt - gibt es eine Übergangsregelung, und die Politik ist jetzt gefordert, neue Sätze zu erarbeiten. Nicht mehr und nicht weniger.
Das Bundesverfassungsgericht hat überhaupt nichts zu der Frage gesagt, ob das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden muss oder nicht. Es hat sich auch nicht zu Geld- oder Sachleistungen geäußert, auch wenn meine Fraktion der Meinung ist und ich persönlich der Meinung bin, dass man eine Öffnung hin zu mehr Geldleistungen vornehmen könnte, wenn die Kommunen das möchten.
Aber auch das, verehrte Frau Kollegin Polat, ist nicht Teil des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gewesen.
Von daher muss ich an dieser Stelle sagen: Viel Lärm um nichts. Von den Kollegen der Oppositionsfraktionen wird ein Popanz aufgebaut. Lassen Sie uns das Urteil ganz sachlich umsetzen und die neuen Sätze auf den Weg bringen. Daran werden wir konstruktiv mitarbeiten. Der von Ihnen vorgelegte Vorschlag kann jedenfalls unsere Zustimmung nicht finden.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Liberale ist die weltanschauliche Neutralität des Staates eine Selbstverständlichkeit. Ich will nicht wieder Christian Wulff zitieren, wie ich das hier schon einmal gemacht habe, aber möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass für mich Religionsvielfalt auch eine Bereicherung für unsere Gesellschaft ist.
Wir als niedersächsische Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP haben gerade in einer sehr konkreten Frage, nämlich in der Frage des Islamunter
richts, sehr viel Positives erreicht. Deshalb möchte ich an dieser Stelle dem Niedersächsischen Kultusministerium danken, das diese Frage mit Verve vorangebracht hat. Ich finde es nämlich bemerkenswert und positiv, dass wir eben nicht, wie es in anderen Bundesländern teilweise der Fall ist, auf Lehrer, die von Konsulaten gestellt werden, zurückgreifen, sondern dass wir bei uns gezielt Lehrer für islamische Religion auf der Basis unserer Verfassung und unserer Lehramtsstudiengänge ausbilden.
Wir haben jüngst eine große Debatte über islamisches Leben und islamische Kultur in Deutschland gehabt, als es um die Frage der Beschneidung ging. Der Kollege Christian Dürr hat dies auch bei einer Podiumsveranstaltung der Schura thematisiert. Ich finde es wichtig, dass der Deutsche Bundestag die Entscheidung getroffen hat, dass diese Rituale nach islamischer, aber auch jüdischer Religion auch weiterhin in Deutschland möglich sind, und ich hätte mir gewünscht, dass wir noch breiter, als es tatsächlich der Fall gewesen ist, einen Konsens dazu gehabt hätten.
Das Kopftuch gehört aus meiner Sicht nicht in die Schule.
Denn wenn ich mit Muslimas spreche, höre ich sehr häufig, dass auch diese das Kopftuch als ein Zeichen der niedrigen Stellung der Frau in der Gesellschaft empfinden. Von daher glaube ich, dass Doris Schröder-Köpf auf einem falschen Weg ist, wenn sie es an den Schulen und Universitäten in Niedersachsen erlauben möchte.
Die Islamisten-Checkliste und die verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen sind hier kritisiert worden. Ich möchte für die FDP sehr deutlich sagen, dass wir verdachtsunabhängige Moscheekontrollen genau so wie die Islamisten-Checkliste eindeutig ablehnen. Sie gibt es aber nicht in der niedersächsischen Landespolitik.
Von daher möchte ich klar sagen, dass das vielleicht rückwärtsgewandte, aber keine vorwärtsgewandten Diskussionen sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte auch deutlich sagen, dass es, um einen Dialog auf Augenhöhe zu führen, aus meiner Sicht wichtig ist, solche Diskussionen von Anfang an zu lassen.
Zum Schluss möchte ich noch deutlich machen, dass ich es, wenn wir von einem Dialog auf Augenhöhe reden, wichtig finde, dass wir die Frage der Integration auch zukünftig als Querschnittsaufgabe auf ministerieller Ebene erhalten. Ich halte den Plan, den Herr Weil vorgestellt hat, das wieder auf eine ehrenamtliche Integrationsbeauftragte zu reduzieren, für den falschen Weg. Wir müssen die Integration stärken und dürfen diesen Bereich nicht zurückstufen.
Vielen Dank.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident. Wir machen das auch relativ kurz.
Ich möchte dem Kollegen Limburg an dieser Stelle nur sagen, dass wir als FDP schon damals die verdachtsunabhängigen Moscheekontrollen kritisiert haben und dass es diese mit der FDP auch nicht wieder geben wird.
Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Lammerskitten hat hier gerade zu Recht gesagt, dass Anlass für diese Gesetzesnovelle der Umstand ist, dass die Seveso-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden muss. Da sie schon ein paar Jahre alt ist, ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, dass sie umgesetzt werden muss. Das aber, glaube ich, ist nicht der strittige Punkt an dieser Stelle.
Erstaunlich ist meiner Meinung nach, dass der Kollege Bachmann hier einige Punkte angesprochen hat, zu denen auch ich jetzt Stellung nehmen möchte, weil sie so nicht im Raum stehen bleiben können. Sie haben eben z. B. gesagt, dass die verschiedenen Hilfsdienste nicht aktualisiert würden. Im Zusammenhang damit möchte ich aus der Stellungnahme der DLRG zitieren:
„Die DLRG begrüßt grundsätzlich die von der Landesregierung zur Beschlussfassung im Niedersächsischen Landtag vorgesehenen Änderungen des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes.
Im § 15 Abs. 1 wird nunmehr das Wort ‚Wasserrettungsdienst’ eingefügt. Damit ist die Landesregierung dem Wunsch der DLRG … gefolgt.“
Von daher entspricht das, was Sie, Herr Bachmann, gerade gesagt haben, nicht den Tatsachen.
Ferner möchte ich deutlich machen, dass auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens in ihrer als Vorlage 4 verteilten Stellungnahme deutlich darauf hingewiesen hat, dass sie insbesondere diejenigen Änderungen begrüßt, die darauf abzielen, die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz mit denen der Feuerwehren gleichzustellen. Genauso haben die kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass sie auch die die kommunale Ebene betreffenden Änderungen in den §§ 25 und 32 des Katastrophenschutzgesetzes ausdrücklich mittragen.
Ich möchte deutlich machen, dass auch ich mir in bestimmten weiteren Bereichen noch Änderungen vorstellen kann; denn bei Gesetzesberatungen bekommen wir aus den Stellungnahmen der verschiedenen Anzuhörenden immer neue Informationen. So sehe ich z. B. den Vorschlag des Lan
desverbandes privater Rettungsdienstleister sehr positiv, der sich selbst angeboten hat, in den Katastrophenschutzplänen der Kommunen weiterhin aktiv mitzuwirken.
Abschließend, Frau Präsidentin, möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir dem Gesetz sehr gern zustimmen, auch wenn es, wie der Kollege Bachmann gesagt hat, vielleicht unvollendet ist. Da die Unvollendete aber von Schubert und nicht von Beethoven ist, können wir hier, glaube ich, alle zustimmen.
Vielen Dank.
Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anhörung zu dem von der Fraktion der Grünen eingebrachten Entwurf eines SOG-Änderungsgesetzes hatte aufseiten der Praktikerinnen und Praktiker aus der niedersächsischen Polizei ein sehr eindeutiges Ergebnis. Die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft und der Bund Deutscher Kriminalbeamter haben einmütig festgestellt: Dieser Gesetzentwurf der Grünen ist für die Praktiker in der Polizei völlig ungeeignet, um Kriminalitätsbekämpfung effektiv zu machen. - Schon deswegen kann man ihm an dieser Stelle nicht zustimmen.
Eines in dieser Debatte finde ich schon ganz bemerkenswert: die Doppelzüngigkeit der SPD.
Der Kollege Bachmann hat bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes in diesem Hohen Hause die Türen für den potenziellen grünen Koalitionspartner weit aufgemacht und gesagt: Über die Kennzeichnungspflicht reden wir dann einmal gemeinsam; da finden wir schon eine Lösung. - Die Kollegin Janssen-Kucz nickt; sie erinnert sich genauso wie ich.
Dann haben Sie einen Wahlprogrammparteitag gehabt. In Ihrem Wahlprogramm steht, dass Sie eine anonymisierte, aber individuelle Kennzeichnung wollen.
In der Anhörung hat die GdP ganz eindeutig gesagt und das mit über 10 000 Teilnehmern an einer Umfrage unterlegt: Die GdP richtet sich gegen jede individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Deswegen sage ich hier klar: Wer sich für die Kennzeichnung ausspricht, der stellt sich gegen die Masse der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Niedersachsen. Das ist mit uns nicht zu machen.
Er kann nachher eine Kurzintervention machen.
Insofern kann ich an dieser Stelle nur sehr deutlich sagen: Die Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen wollen diese individualisierte Kennzeichnung nicht. Deswegen sollten Sie alle Pläne in diese Richtung ad acta legen, denn das ist genau das, was der Kollege Bartling sagt: Das ist Misstrauen gegenüber der Polizei.
Vielen Dank.
Ich bedanke mich ausdrücklich für die Klarstellung, Herr Kollege Bartling. Das sind Worte. An den Taten werden wir Sie hoffentlich nicht messen können, denn Sie werden nicht die Gelegenheit zu Taten bekommen.
Ich beziehe mich ausdrücklich auf eine Schlagzeile in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Da stand: Weil will die Kennzeichnungspflicht für Polizisten einführen.
Wenn Sie das so weich formulieren, wie Sie das gesamte Wahlprogramm formuliert haben, dass man im Prinzip alles hineininterpretieren kann, dann ist das in Ordnung, wenn Sie das so klarstellen. Der Kollege Bachmann hat hier jedenfalls in der Vergangenheit etwas anderes zum Ausdruck gebracht.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da der Kollege Bachmann hier gerade insinuiert hat, ich hätte nicht die Wahrheit gesagt, möchte ich, mit Verlaub, aus dem Protokoll der JuliPlenarsitzung zitieren. Entschuldigen Sie bitte, dass ich dafür auf mein Telefon schaue.
Die Kollegin Pia-Beate Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE stellte dort folgende Zwischenfrage:
„Meine Frage zielt auf die Kennzeichnungspflicht. Können Sie sich denn eine verpflichtende verschlüsselte Kennzeichnung aus Ziffern und Zeichen vorstellen, die nicht den Namen enthält?“
Darauf antwortete der Kollege Klaus-Peter Bachmann:
„Habe ich das nicht eben schon beantwortet? - Es gibt auch entsprechende Parteitagsbeschlüsse der SPD. Wir gehen als Fraktion verantwortlich damit um. Ich habe vorhin gesagt, was ich von einer namentlichen Kennzeichnung halte - nämlich gar nichts zum Schutz der Polizeibeamten wegen der möglichen Folgewirkungen. Selbst die CDU in Brandenburg kann es sich mittlerweile vorstellen, dass Einheiten gekennzeichnet werden.“
„Wir werden in der Anhörung mit der GdP und denen, die ihre Ängste zu Recht formulieren, darüber reden. Dann wird es eine Regelung geben. Vorstellen kann ich mir das.“
„Aber das ist eine Entscheidung des nächsten Niedersächsischen Landtags und seiner Mehrheit.“
Von daher, mit Verlaub: Wenn der Herr Kollege Bachmann hier an dieser Stelle - - -
- Nein, wir haben - - -
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Wenn der Kollege Bachmann, der sich in dieser Rede ausdrücklich auf die individualisierte Einzelkennzeichnung bezogen hat, das nicht so gemeint hat und das heute anders sieht bzw. es damals auch schon anders gesehen hat, sich aber möglicherweise missverständlich ausgedrückt hat,
dann stelle ich das so fest. Dann entschuldige ich mich dafür, dass ich mich verhört habe. Ich persönlich glaube aber, wenn ich mir das Wahlprogramm der SPD angucke, dass Sie sich vielleicht auch klarer ausdrücken könnten.
Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich erwartet, dass sich zumindest die Oppositionsfraktionen an dieser Stelle ein Lob gegenüber der Landesregierung abringen.
Denn es ist gar nicht so lange her, da hat das niedersächsische Innenministerium bzw. Uwe Schünemann eine langjährige Forderung der Oppositionsfraktionen umgesetzt und die Residenzpflicht für unser Bundesland aufgehoben. Von daher hätte ich zumindest erwartet, dass Sie das feststellen und hier positiv erwähnen.
Ich will aber an dieser Stelle deutlich machen, dass diese Tatsache auch zeigt, dass Stapel im Innenministerium sehr schnell abgearbeitet werden. Darüber freue ich mich ganz besonders.
Wir haben ja - hier hat Frau Zimmermann die Wahrheit nicht korrekt wiedergegeben - eine Vereinbarung mit dem Land Bremen geschaffen. Das Land Bremen, sozusagen mitten in Niedersachsen liegend, ist für uns natürlich ein ganz wichtiger Anknüpfungspunkt. Das gilt natürlich auch für die Menschen im Bremer Umland. Von daher ist es gut, dass wir mit dem Land Bremen eine Vereinbarung auf den Weg bringen, die es ermöglicht, dass Asylsuchende und Geduldete eben auch in das Land Bremen gehen können.
Gerade ist schon vom Kollegen Götz zu Recht dargestellt worden, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg einem solchen Vorstoß aus Niedersachsen leider verschlossen hat. Von daher möchte ich hier ganz klar sagen: Es liegt nicht an uns in Niedersachsen, dass Hamburg in diesen Bereich nicht eingeschlossen wird, sondern das liegt an Hamburg. Das muss man an dieser Stelle klar feststellen.
Ich finde es wichtig, hier auch noch einmal zu betonen, dass für Geduldete, die in der Tat, Frau Kollegin Polat, zum Teil deshalb, weil die Identität nicht festgestellt werden kann, aber zum Teil natürlich auch, weil es in ihren Heimatländern Gründe gibt, warum sie nicht in diese Heimatländer zurückgeführt werden können,
die Regelung, die für Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf den Weg gebracht wurde, analog angewandt wird.
Von daher glaube ich, dass es richtig, aber vor allen Dingen auch vertretbar ist, dass man dann, wenn man eine weitere Reise machen will - wenn man beispielsweise von Niedersachsen nach Bayern fahren möchte -, eine Genehmigung holt. Für solche Ausnahmefälle ist das, glaube ich, durchaus vertretbar.
Auf der anderen Seite haben wir aber vor allen Dingen eines erreicht: dass sich diese Menschen im Alltag leichter bewegen können, auch von einem Landkreis in den anderen. Von daher haben wir jetzt eine gute Regelung in Niedersachsen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gerade heute, am 74. Jahrestag der Reichspogromnacht, ist es wichtig, dass wir ein gemeinsames Signal aus dem Niedersächsischen Landtag geben, das da lautet: Rechtsextremisten haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und dürfen auch nie wieder einen Platz in unserer Gesellschaft haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen bedaure ich es, dass wir aufgrund von semantischen Unterschieden nicht dazu gekommen sind, einen gemeinsamen Antrag zu verabschieden. Ich bin trotzdem froh, dass alle Rednerinnen und Redner hier am Pult deutlich machen, dass wir gemeinsam gegen die NPD und gegen das Gedankengut, das ja nicht dadurch verschwindet, dass man eine Partei verbietet - auch diesbezüglich sind wir uns einig -, kämpfen.
Auch die FDP-Fraktion ist für ein Verbotsverfahren gegen die NPD, wenn anhand der Erkenntnisse sichergestellt werden kann, dass wir nicht vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Das hat der Kollege Güntzler gerade zutreffend gesagt.
Verehrte Frau Kollegin Leuschner, es reicht nicht aus, dass man glaubt, dass genügend Erkenntnisse da sind, sondern wir müssen sie haben, beweisen und vorlegen.
Von der Innenministerkonferenz und von der Ministerpräsidentenkonferenz ist beschrieben worden, wie dieser Prozess abläuft. Der Kollege Güntzler hat es auch gesagt: Diese Erkenntnisse werden gerade zusammengestellt, damit dann aufgrund dieser Fachinformationen tatsächlich entschieden werden kann, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Denn eines ist klar: Wir dürfen vor dem Bundesverfassungsgericht nicht erneut scheitern. Das wäre
ein großer Schaden für die Demokratie, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Dennoch: Trotz aller semantischen Unterschiede kämpfen wir gemeinsam gegen Rechtsextremismus und gegen die NPD. Das ist ein gutes Signal aus diesem Hause.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass die Bundeswehr neu ausgerichtet wurde, dass im Zuge dieses Konzepts viele Dienstposten auch in Niedersachsen gestrichen wurden und dass wir einige wenige Standorte verlieren. Insgesamt müssen wir aber feststellen, dass Niedersachsen bei dieser Reform eigentlich sehr gut weggekommen ist und dass wir froh sein können, dass Niedersachsen weiterhin ein starkes Bundeswehrland bleibt.
Dafür haben wir insbesondere der Landesregierung Dank auszusprechen; denn wir alle wissen, dass sie in den Verhandlungen, in den Diskussionen immer ein gutes Wort für unsere Standorte eingelegt hat.
Wenn wir uns einmal anschauen, an welchen Standorten es zu Schließungen kommt - bei mir im Landkreis ist dies beispielsweise in Visselhövede der Fall -, dann muss ich deutlich sagen, dass das, was die Kollegin Janssen-Kucz und auch der Kollege Sohn hier gesagt haben, überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.
Mit Paul Bacher haben wir einen wirklich guten Ansprechpartner für die betroffenen Kommunen.
Ich habe neulich die Bürgermeisterin von Visselhövede, Franka Strehse - sie ist in der SPD -, gefragt: Klappt das eigentlich gut? Wie ist das? - Darauf hat sie gesagt: Das ist eine super Zusammenarbeit. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem ist im Grunde genommen überhaupt nichts hinzuzufügen.
Wir erwarten jetzt noch - dies haben wir auch in unseren Antrag geschrieben -, dass die BImA die Flächen günstig, aber vor allen Dingen unbürokratisch - dies ist bei der BImA nicht immer gewährleistet - den Kommunen zur Verfügung stellt, damit die guten Konzepte, die jetzt vor Ort gemeinsam mit der Landesregierung ausgearbeitet werden, dann auch in die Tat umgesetzt werden, damit die Flächen, die dort zur Verfügung stehen, einer neuen, sinnvollen Nutzung zugeführt werden.
Ich kann wirklich nur sagen: Wir sind da auf einem sehr guten Weg. Das, was Sie hier dargestellt
haben, entspricht überhaupt nicht den Tatsachen, wie wir sie vor Ort erleben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Hause in letzter Zeit schon sehr regelmäßig über das Waffenrecht diskutiert. Anlass waren häufig sehr, sehr tragische Amokläufe an Schulen. Aber das, was Sie, Frau Zimmermann, sich hier gerade geleistet haben, schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Das möchte ich hier sehr, sehr deutlich sagen.
Die Menschen, die Sie als Waffenlobby bezeichnen, sind Zehntausende Sportschützen, die für uns in Niedersachsen Partner im Sport sind und denen wir vertrauen, sind 60 000 Jägerinnen und Jäger, die vor Ort hervorragende Naturschutzarbeit leisten, ohne die wir ein so gutes, tolles und schönes Bundesland gar nicht hätten. Und das bezeichnen Sie als Waffenlobby.
Ich kann Ihnen wirklich nur sagen: Für CDU und FDP sind das Partner.
Wir haben in der Vergangenheit in den Diskussionen zum Waffenrecht immer wieder gehört, dass Linke, aber auch Grüne diesen Partnern, den Sportschützen und den Jägern, misstrauen. Mit dem Antrag, den Sie hier vorlegen, wollen Sie eine als Gebühr getarnte Waffensteuer durch die Hintertür einführen. Ich sage Ihnen ganz klar: Das ist mit CDU und FDP nicht zu machen!
Das wollen wir nicht, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte Vorortkontrollen durchführen. Ich habe das Gefühl, dass die Sportschützen und Jäger dazu auch bereit sind. Sie machen die Tür auf und sagen: Ja, kommt herein, guckt euch das an! Wir haben nichts zu verstecken. Wir wollen euch zeigen, dass bei uns alles in Ordnung ist. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das mit einer Gebühr zu belegen, ist wirklich der falsche Weg. Wir sollten den Weg der Kooperation und des Vertrauens gehen und hier nicht solche Misstrauensanträge stellen, wie Sie es hier machen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
„Der Schutz der natürlichen Ressourcen, insbesondere des Grundwassers, hat in Niedersachsen eine hohe Bedeutung. Die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung hat in jedem Falle Vorrang vor anderen Interessen.“
So steht es in unserer Entschließung. Das hat überhaupt nichts mit „Weiter so!“ oder mit Weichspülen zu tun, sondern ist aktive Politik von CDU und FDP in Niedersachsen.
Denn wir haben mit einer eigenen Landesverordnung konkrete Regeln für die Verbringung von Nährstoffen erlassen, mit dem Ziel, organischen Dünger wie Gülle und Mist umweltgerechter und effektiver zu verwenden. Auch wurde das Düngegesetz auf Initiative Niedersachsens geändert.
Wir haben mit Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden eine länderübergreifende Regelung zu Transporten und zur Ausbringung von Gülle, Wirtschaftsdünger und Gärresten ausgehandelt. Ich verstehe nicht, Herr Kollege Meyer von den Grünen, dass Sie das kritisieren. Denn das wurde mit Minister Remmel ausgehandelt, und der gehört schließlich Ihrer Partei an.
Außerdem unterstützen wir in Niedersachsen über das Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP - den Ausbau von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger. Das führt zu einer besseren Nährstoffausnutzung. Gerade in diesem Bereich - das sagen wir in unserer Entschließung - wollen wir noch mehr tun. Deswegen bitten wir die Landesregierung, zu prüfen, wie in zukünftigen Förderprogrammen ein
weiterer Schwerpunkt auf diesen Bereich gelegt werden kann, damit die benötigten Kapazitäten tatsächlich geschaffen werden.
Darüber hinaus wollen wir aber auch das Kooperationsmodell Trinkwasserschutz fortsetzen und weiterentwickeln, und wir wollen evaluieren, welche Auswirkungen die bisher getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen hatten, um sicher sagen zu können: Jawohl, das Trinkwasser ist geschützt.
Deswegen kann ich hier klar sagen: Es geht überhaupt nicht um ein „Weiter so!“; vielmehr ist Minister Lindemann gerade in diesem Bereich sehr aktiv gewesen und Hand in Hand mit dem Umweltministerium und Dr. Stefan Birkner vorgegangen. Von daher, glaube ich, haben wir hier eine sehr gute Politik gemacht. Das unterstützen wir mit diesem Antrag.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon gesagt worden: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Juli eine erhöhte Auszahlung an die Asylbewerberinnen und Asylbewerber gefordert. Dass diese erhöhten Zahlungen Auswirkungen gehabt haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist an den Statistiken abzulesen. Wir haben nämlich seitdem einen sprunghaften Anstieg der Zahl der Asylbewerber aus Südosteuropa, insbesondere beispielsweise aus Serbien.
Aber die Kollegin Frau Dr. Lesemann hat natürlich recht: Wir müssen mit den Politiken der Europäischen Union darauf hinwirken, dass die Gründe dafür, dass diese Menschen zu uns kommen wollen, abgestellt werden. Wir müssen in deren Heimatländern für Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung sorgen. Dafür gibt es eine Politik in der Europäischen Union, die dafür sorgt, dass Gelder transferiert werden, damit Entwicklung und Wohlstand stattfinden können.
Aber der Kollege Hiebing hat eben recht damit, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt hat, das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Es hat vielmehr gesagt, es muss überarbeitet werden. Und das sollten wir tun.
Wir stehen dazu, dass wir einen gesonderten Rechtsbereich für diesen Bereich brauchen. Wir wollen also das Asylbewerberleistungsgesetz nicht abschaffen. Wenn es Gesprächsbedarf auch auf kommunalen Seite darüber gibt, in welcher Art und
Weise die Leistungen gewährt werden, ob also das Sachleistungsprinzip das Richtige ist oder ob wir das Geldleistungsprinzip nutzen sollten, dann sind wir gesprächsbereit.
Ich sage aber vor allen Dingen eines: Missbrauch muss an dieser Stelle ganz klar ausgeschlossen werden. Das sind wir auch dem Steuerzahler schuldig, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Hochverehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Tat - das haben die Kollegin Leuschner und die Kollegin Jahns bereits ausgeführt - mehrfach und sehr intensiv im Ausschuss über den Antrag beraten.
Frau Kollegin Flauger, ich weiß, dass Sie in diesem Bereich persönlich engagiert sind und fach- und sachkundig sind. Vielleicht hätte es der Debatte im Innenausschuss gut getan, wenn Sie dieses Wissen dort eingebracht hätten. Ich sage das an dieser Stelle einfach einmal so. Vielleicht wären wir dann schneller zu einem Ergebnis gekommen.
Wenn es so ist, wie Sie sagen, nämlich dass keine Kosten anfallen, dann dürfte für Sie das Kriterium „soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist“ keine Hürde sein und aus Ihrer Sicht auch nicht gegen unseren Änderungsvorschlag sprechen.
Ich glaube, wir sind damit auf einem guten Weg. Das ist in einer Unterrichtung durch das Fachreferat in einer Innenausschusssitzung im Juli deutlich geworden. Mit der Entschließung wollen wir deutlich machen, dass wir diesen guten Weg auch über den heutigen Stand hinaus fortsetzen wollen. Deswegen freue ich mich, dass wir eine sehr breite Mehrheit in diesem Hause finden, um noch mehr Transparenz im Verwaltungshandeln in Niedersachsen zu erreichen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte als Allererstes auch für meine Fraktion, die FDP-Landtagsfraktion, Herrn Minister Schünemann und den handelnden Beamten gegenüber meinen ganz herzlichen Dank dafür aussprechen, dass sie in der Frage „Besseres Hannover“, dieser Neonazitruppe, die hier so lange Unruhe gestiftet hat, so hart und aktiv
durchgegriffen und so konsequent gehandelt hat. Dafür meinen ganz herzlichen Dank!
Es wurde hier von den Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass das viel zu spät komme. Ich möchte dazu für meine Fraktion sehr deutlich sagen, dass wir das Verbot einer Organisation als das schärfste Schwert der Demokratie ansehen. Von daher, Herr Kollege Wenzel, muss man auch sehr vorsichtig mit diesem scharfen Schwert umgehen. Man muss vor allen Dingen genügend Informationen sammeln, damit ein solches Verbot auch durchgesetzt werden kann und vor Gericht Bestand hat. Sie wissen, dass wir damit in Deutschland schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Insofern glaube ich, dass es verfehlt ist, dem Innenminister hier zögerliches Handeln vorzuwerfen. Vielmehr ist es genau richtig, wie hier vorgegangen wurde.
Es wurden erst die Informationen zusammengetragen, und jetzt wurde konsequent gegen „Besseres Hannover“ vorgegangen. Diese Vorgehensweise hat unsere volle Unterstützung, meine Damen und Herren.
Klar ist für mich aber auch, dass Nachfolge- oder Ersatzorganisationen konsequent mit verboten sein müssen. Das ist die Folge, die dem Verbot von „Besseres Hannover“ auf dem Fuße folgen muss, falls sich solche Tendenzen abzeichnen sollten.
Auf der anderen Seite müssen wir natürlich auch die Prävention weiter stärken. Wir hören hier immer wieder das gleiche Lamento. Aber es ist auch klar, dass diese Landesregierung beispielsweise mit der Niedersächsischen Extremismus-Informations-Stelle sehr aktiv gegen Rechtsextremismus vorgeht und dort gute Konzepte, die bereits in der Vergangenheit auf den Weg gebracht wurden, weiter vorantreibt, damit junge Menschen vom Wert der Demokratie überzeugt werden und zu unserer Gesellschaft, zu unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung stehen. Diese Präventionsarbeit wollen CDU und FDP hier im Landtag weiterhin unterstützen und stärken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss hat bereits in seiner letzten Sitzung einstimmig deutlich gemacht - die Kollegin Leuschner hat es erwähnt -, dass für uns als Demokraten solche Aktionen, solche Versuche der Einschüchterung von Politikern nicht stattfinden dürfen und dass die Demokraten in diesem Hause in dieser Frage zusammenstehen und deutlich sagen: Solche Extremisten haben in der Mitte unserer Gesellschaft keinen Platz.
Deswegen werden wir als Demokraten aktiv gegen solche Extremisten vorgehen. Das sollten wir hier gemeinsam auch weiter so tun.
Vielen Dank.
Eine Minute reicht mir auch völlig aus, Herr Präsident.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer, Sie wurden ja mehrfach nach Beispielen gefragt. Jetzt haben Sie schließlich ein Beispiel genannt, und worum handelt es sich dabei? - Es handelt sich um „große Spekulationen“ auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt: Jemand kauft eine Eigenjagd. - Verehrte Damen und Herren, lassen Sie sich das bitte einmal auf der Zunge zergehen!
Hier fehlen wirklich konkrete Beispiele. Sie ziehen das Beispiel eines Falles heran, den es schon immer gegeben hat, nämlich den Erwerb von Eigenjagden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, informieren Sie sich bitte, bleiben Sie sachlich, und argumentieren Sie so wie der Kollege Meyer
- Meyer I -, argumentieren Sie an der Sache orientiert!
Ganz herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Kollegin Janssen-Kucz, ich habe vorhin mit dem Kollegen Helge Limburg darüber diskutiert, ob es nicht sinnvoll wäre, hier im Hohen Hause ein Phrasenschwein einzuführen. Ich glaube, wenn Sie sich Ihre Rede noch einmal durchlesen würden, würden Sie merken, dass Sie wegen eines solchen Phrasenschweins bei Ihrer Rede ziemlich arm werden würden. Liebe Frau Janssen-Kucz, das war nun wirklich überhaupt nichts!
Wir hatten bei der Veranstaltung von ver.di eine sehr sachliche Debatte. Daran hatte die Kollegin Jutta Rübke in Vertretung von Gerd Will teilgenommen, aber auch Enno Hagenah, der gerade leider nicht anwesend ist, und Hans-Henning Adler waren mit mir auf dem Podium. Wir haben disku
tiert, wie sich Mitbestimmung und Teilhabe in der sich verändernden Welt weiterentwickeln sollten. Das war eigentlich eine relativ - ich will jetzt nicht sagen: harmonische - gute Veranstaltung; denn wir hatten durchaus unterschiedliche Standpunkte. Aber wir haben uns sachlich damit auseinandergesetzt, was man von Ihnen, Frau Kollegin JanssenKucz, leider nun wirklich nicht sagen kann.
Ich möchte deutlich machen, dass wir angesichts der veränderten Rahmenbedingungen - wir haben beispielsweise Anstalten des öffentlichen Rechts und Ausgründungen, die bisher im Personalvertretungsrecht so nicht berücksichtigt sind - in diesem Bereich selbstverständlich auch darüber diskutieren müssen, wie sich die Anforderungen an das Personalvertretungsrecht verändern. Wir haben - das hat Herr Kollege Götz gerade sehr richtig gesagt - in diesem Kontext mit abzuwägen, wie sich kommunale Arbeitgeber verhalten. Mit der Kollegin Jutta Rübke haben wir beispielsweise darüber diskutiert, wie wohl die sozialdemokratischen Landräte und Bürgermeister auf solche Vorschläge reagieren. All das haben wir natürlich zu bedenken; denn klar ist: Kommunale Handlungsfähigkeit muss in jedem Fall gewährleistet bleiben.
Natürlich sind Teilhabe und Mitbestimmung auch für uns als FDP sehr wichtige Rechtsgüter, die wir weiter vorantreiben wollen. Denn, meine Damen und Herren, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind für das Funktionieren von Verwaltung das wichtigste Kapital und müssen deswegen auch ordentlich eingebunden werden.
Die Kollegin Janssen-Kucz hat sich nach dem Motto geäußert: Die schwarz-gelbe Landesregierung hat Mitbestimmungsrechte abgebaut. - Ich nehme an, dass Sie sich, auch wenn Sie es nicht gesagt haben - so konkret waren Sie ja nicht -, auf das Modellkommunengesetz beziehen.
- Sie sagen: Nein, nein. Die Kollegin Rübke nickt. Das können Sie ja vielleicht noch einmal ausdiskutieren.
Ich will an der Stelle sagen: Veränderungen, die in diesem Bereich über das ModellkommunenGesetz auf den Weg gebracht wurden, wurden vor Ort erprobt, und zwar auch in rot-grünen Kommunen. Zumindest meine Erkenntnis ist, dass wir von den Personalvertretungen vor Ort - also nicht von den Spitzenorganisationen, nicht von den Gewerkschaften - keine Klagen über diese neuen Rege
lungen hören. Aber darüber werden wir uns im Ausschuss noch einmal intensiv und, Frau Kollegin Janssen-Kucz, hoffentlich auf sachliche Art und Weise auseinandersetzen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Rübke, ich möchte mich ganz ausdrücklich für die Art und Weise bedanken, in der Sie diesen Fall hier in die Debatte eingeführt haben. Ich glaube, uns allen geht es so, dass unser Rechtsempfinden gerade in Fällen des Ausländer- und Asylrechts manchmal nicht mit dem Recht zusammenfällt. Gerade in einer solchen Situation ist es wichtig, die Debatte sachlich und zwar nicht ohne Emotionen, aber an den Fakten orientiert zu führen.
Das Schicksal der Familie Siala-Salame geht jedem, der sich damit beschäftigt, nahe. Das geht auch mir so; das möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen.
Sie sagten am Anfang, dass Frau Salame negativ ausgelegt wird, dass sie mit 16 schwanger wurde. Das ist, glaube ich, kein Kriterium, das an dieser Stelle einen Ausschlag geben sollte, sondern es sind die Fragen des Aufenthaltsrechts und die Fragen, die im Ausländerrecht begründet liegen. Wir alle versuchen natürlich, in dieser Situation diese Fakten zu betrachten. Aber die Frage, ob
jemand mit 16 schwanger wird oder nicht, ist aus meiner Sicht kein Kriterium, das hier zur Debatte steht.
Ich finde es gut, dass die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken den Antrag in dieser Art und Weise in die Debatte eingebracht haben. Sie wissen, dass die FDP-Landtagsfraktion in jüngster Zeit, als Frau Salame für sich und ihre Kinder ein Visum beantragt hat, versucht hat, sich über das Auswärtige Amt für dieses Visum stark zu machen, das vom Auswärtigen Amt abgelehnt wurde, nachdem vom Landkreis Hildesheim, der zur Stellungnahme angehört wird, eine kritische Stellungnahme abgegeben worden ist. Insofern konnte über diesen Visumsweg keine Familienzusammenführung in Deutschland auf den Weg gebracht werden.
Ich meine, wir sollten uns im Innenausschuss darüber unterhalten, inwiefern § 22 des Aufenthaltsgesetzes, den Sie mit dem Antrag in die Debatte eingeführt haben, einschlägig ist und inwieweit beispielsweise der Fall der Familie Salame auch mit dem Fall der Familie Nguyen vergleichbar ist. Das sollten wir ganz sachlich im Ausschuss diskutieren. Ich will jedenfalls für meine Fraktion deutlich machen, dass wir sehr froh wären, wenn es eine rechtlich einwandfreie und saubere Lösung für die Zusammenführung der Familie geben könnte. Aber das sollten wir dann im Ausschuss ganz sachlich beraten.
Ganz herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, mit welchen - ich sage einmal - Halbwahrheiten hier in der Debatte agiert wird. Wenn die Kollegin Flauger das Screening der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2007 anspricht, dann muss ich an dieser Stelle sagen, dass dieses Screening schon im Jahr 2007 rechtswidrig gewesen ist und dass diese Rechtswidrigkeit, die im Jahr 2007 bestanden hat, durch das neue Bundesgesetz in keiner Weise nachträglich legitimiert werden soll. Wenn Sie also so etwas in die Debatte einführen, Frau Kollegin Flauger, dann bleiben Sie doch bitte bei der ganzen Wahrheit.
Auch die heimliche Videoüberwachung wird durch den Gesetzentwurf umfassend verboten. Der Einsatz sichtbarer Kameras ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Die Kollegin Leuschner hat gesagt, dass die Überwachung auch in privaten Bereichen möglich sein soll; sie hat die Cafeteria angesprochen. Das ist aber nicht der Fall. In Räumen, die überwiegend zur privaten Nutzung gedacht sind, ist eine Überwachung mittels Videotechnik nicht zulässig. Insofern haben Sie das falsch dargestellt.
Wir haben deutliche Verbesserungen für den Datenschutz in der Bewerbungsphase. Von der Kollegin Jahns ist schon angesprochen worden, dass wir gerade in diesem Bereich einen zusätzlichen Schutz für die Arbeiternehmerinnen und Arbeit
nehmern eingeführt haben. Zu privaten Mails und privaten Telefonaten ist überhaupt keine Regelung getroffen. Sie müssten eigentlich auch wissen, dass die Nutzung des Arbeitsplatzes für private Mails und private Telefonate vom Arbeitgeber überhaupt erst gestattet werden muss. Es ist nämlich keine Selbstverständlichkeit, dass private Telefonate und private E-Mails am Arbeitsplatz zulässig sind. Das wird dann über Betriebsvereinbarungen geregelt. Deswegen glaube ich auch, dass wir an dieser Stelle überhaupt keine Probleme haben.
Für Eignungs- und Gesundheitstests sieht der Gesetzentwurf bereits eine eindeutige und strikte Zweckbindung vor. Der Zweckbindungsgrundsatz hat im Datenschutzrecht nun einmal eine hohe Bedeutung und kann nicht durch das Argument einer Missbrauchsmöglichkeit aufgehoben werden.
Ich glaube, dass wir in dieser Frage die Kirche im Dorf lassen sollten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Es ist klar, dass wir im Deutschen Bundestag dazu Änderungsvorschläge - auch der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP - bekommen werden, die die Datenschutzrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter stärken. Deswegen bin ich auch fest davon überzeugt, dass die christlichliberale Koalition kein Gesetz verabschieden wird, das die gegenwärtige Rechtslage zulasten der Beschäftigten verschärft. Der schon im Koalitionsvertrag festgehaltene Grundsatz, dass niemand Angst vor Bespitzelung am Arbeitsplatz haben muss, gilt auch weiterhin.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Frau Kollegin Flauger, die Kollegin Jahns hat schon darauf hingewiesen, dass ein Anhörungsverfahren natürlich auch dazu dient, Kritik an Gesetzentwürfen zu äußern, Anregungen aufzunehmen und einen Gesetzentwurf zu verändern. Da gilt der Grundsatz, der hier im Niedersächsischen Landtag ganz genauso gilt: Ein Gesetzentwurf wird niemals so beschlossen, wie er ursprünglich ins Parlament eingebracht wurde.
Es ist auch schon angedeutet worden, dass die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP viele der Anregungen, die in den Anhörungen gemacht wurden, aufnehmen werden.
Ich wiederhole noch einmal das, was ich eben gesagt hatte: Die Beschäftigten brauchen keine Angst vor Bespitzelung zu haben, und es wird keine Verschärfung der Datenschutzregeln zulasten der Beschäftigten geben. - Diese Aussage steht. Diese Aussage steht auch im Deutschen Bundestag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nun schon verschiedentlich gehört, dass es zu lange gedauert habe, bis über das Landes-Raumordnungsprogramm beschlossen werden kann. Ich will an dieser Stelle einfach einmal sagen: Das Beteiligungsverfahren, das vonseiten der Landesregierung, federführend vom Landwirtschaftsministerium, mit einer Internetbeteiligung auf den Weg gebracht wurde - viele Tausend Bürgerinnen und Bürger haben Vorschläge, Anregungen, Eingaben gemacht, die natürlich sorgfältig von der Landesregierung abgewogen wurden -, ist aus meiner Sicht vorbildlich. Es sollte nicht kritisiert werden, dass das Verfahren zu lange gedauert habe. Das ist vorbildliche, bürgernahe Politik.
Ich finde es durchaus bemerkenswert, was die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen in ihrem
Änderungsantrag zum Landes-Raumordnungsprogramm geschrieben haben.
Das will ich dem geschätzten Hohen Hause noch einmal verdeutlichen. Von den Grünen ist vorgeschlagen worden, alle Straßenbauprojekte des Landes aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu streichen.
Und wissen Sie, was das Frappierendste ist? - Der Kollege wirtschaftspolitischer Sprecher der SPDLandtagsfraktion applaudiert auch noch, wenn die Grünen so etwas vorschlagen. Liebe Freundinnen und Freunde, wir sollten uns doch davor hüten, solchen Geisterfahrern Verantwortung zu geben. Straßenbau ist Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das müssen wir auch deutlich machen.
Auf der anderen Seite schlagen die Grünen vor, alle Standorte für Großkraftwerke aus dem Landes-Raumordnungsprogramm zu streichen. Und was passiert? - Die SPD klatscht, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Was uns dann, wenn die Grünen hier Verantwortung übernehmen sollten, erwartet, sieht man an solchen Papieren. Das ist eine schleichende Deindustralisierung unseres Landes. Das ist Zukunftsverweigerung, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will an dieser Stelle das noch einmal aufnehmen, was der Kollege Meyer zum Brelinger Berg gesagt hat. Die Kollegin Lorberg ist ja auch schon hier ans Pult getreten. Unser Umweltminister Stefan Birkner hat sich als Wahlkreiskandidat auch in die Debatte eingebracht.
Das, was an dieser Stelle mit dem LandesRaumordnungsprogramm gemacht wird, ist, Beschlüsse der rot-grün regierten Region Hannover aufzunehmen. 17 ha mehr im Landes-Raumordnungsprogramm, das ist nicht mehr Kiesabbau, verehrter Herr Kollege, sondern damit wird das nachvollzogen, was die Region Hannover schon genehmigt hat. Schreiben Sie sich das hinter die
Ohren, und sagen Sie nicht die Unwahrheit, Herr Kollege!
Zum Torfabbau: Es ist richtig, dass in dem ursprünglichen Entwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm deutlich mehr Flächen für den Torfabbau vorgesehen waren.
Aber schon sehr frühzeitig hat Herr Minister Lindemann hier eine Kehrtwende vollzogen. 1 400 ha sind aus dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms gestrichen worden. Es sind jetzt weniger Torfabbauflächen vorgesehen, als es vorher der Fall gewesen ist. Diese Landesregierung nimmt auf die Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger, der Landwirte und des Naturschutzes vor Ort Rücksicht. Deswegen ist es ein gutes LandesRaumordnungsprogramm, das wir alle gemeinsam unterstützten sollten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Hohes Haus! Verehrter Herr Kollege Meyer, das, was Sie hier darstellen, ist natürlich schon sehr interessant. Aber ein kleiner Blick über die Landesgrenzen hinweg, verehrter Herr Kollege Meyer, nämlich nach SchleswigHolstein, lässt uns an dieser Stelle ahnen, was dem Lande blühen wird, falls wir eine rot-grüne Mehrheit bekommen.
Das, was Sie hier an den Tag legen, sind Lippenbekenntnisse.
In Schleswig-Holstein wird die A 20 aus dem Koalitionsvertrag gestrichen. Ein Zukunftsprojekt, das auch für den Norden Niedersachsens wichtig ist, wird gestrichen. Das, was Sie machen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und das, was die Grünen in ihrem Papier vorlegen, ist Zukunftsverweigerung, und das ist gefährlich für das Land Niedersachsen. Deswegen darf das hier niemals Politik werden.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Fußball ist ein Freudenfest. Das hat man während der Europameisterschaft wieder gesehen. Ich nehme aber an, dass wir alle uns auch noch gut an 2006 erinnern, als wir in Deutschland die Fußballweltmeisterschaft zu Gast hatten. Das ist gelebte Völkerverständigung und gelebtes Miteinander. Ich glaube, das ist das, was wir alle dann, wenn wir Fußball schauen, im Blick haben und gemeinsam unterstützen sollten; denn das bringt die Menschen zusammen.
Die weit überwiegende Zahl der Fans - das will ich auch an dieser Stelle sagen - ist doch in den Stadien, um Fußball zu genießen und zu gucken.
Aber es gibt einige - auch das muss an dieser Stelle deutlich sagen -, die das Event Fußball missbrauchen, um zu randalieren, um Gewalt auszuüben und um anderen zu schaden. Das geht sogar so weit, dass man sich auf Autobahnraststätten oder in Zügen auf den Wegen zu Spielen verabredet, um dort zu randalieren oder sich zu prügeln. Meine Damen und Herren, das verstehen wir nicht unter „Fußballfans“. Das sind Randalierer und Krawallmacher, die wir nicht in den Stadien haben wollen.
In der letzten Zeit ist immer häufiger zutage getreten, dass in den Stadien mit Pyrotechnik hantiert wurde und dass Böller gezündet wurden - Böller von einer Größe, dass man sie schon fast als Bombe bezeichnen kann.
Ich will für meine Fraktion sehr deutlich Folgendes sagen: Wir begrüßen die Initiativen unseres Innenministers Uwe Schünemann, dass er gegen diese Krawallmacher vorgeht. Er hat dabei die volle Unterstützung der FDP-Landtagsfraktion.
Wir müssen aus meiner Sicht einen klaren Grundsatz in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen, und dieser Grundsatz lautet: Pyrotechnik hat im Stadion nichts zu suchen!
Wir alle müssen gemeinsam, d. h. die Politik und die Ordnungsbehörden durch die Polizei, aber vor allen Dingen mit den Fußballvereinen auf der einen Seite und den Fans auf der anderen Seite dafür sorgen, dass diese Einzelnen, die gewalttätig sind und die Pyrotechnik abbrennen und andere gefährden, von der Gruppe der Fans abgesondert werden. Deswegen zähle ich an dieser Stelle auf die Fans, dass sie gemeinsam mit uns dafür sorgen, dass wir mehr Friedfertigkeit im Stadion bekommen.
Es ist angesprochen worden, dass man sich mit den Lizenzvereinen zusammengesetzt hat. Das ist auch richtig. Denn wir müssen natürlich die Gespräche suchen, und der Innenminister sucht diese Gespräche, um gemeinsam mit den Vereinen Methoden dafür zu finden, wie man diese Störer aus den Stadien heraushalten kann. Dabei geht es um die Frage, für wie lange ein Stadienverbot ausgesprochen werden kann. Dabei geht es auch um die Frage, ob denen ein Ordnungsgeld aufgebrummt werden kann, wenn sie im Stadion gegen die Regeln verstoßen.
Deswegen bin ich dankbar dafür, dass der Innenminister gemeinsam mit den Vereinen den Weg des Dialogs sucht. Ich glaube, dass wir gemeinsam mit den Vereinen Lösungen werden präsentieren können.
Aber es ist natürlich genauso wichtig - damit hat der Kollege Bachmann recht -, dass wir uns mit den Faninitiativen unterhalten.
Denn nur dann, wenn die Fans, die im Stadion sind und Fußball gucken wollen, es schaffen, diejenigen, die stören wollen, gewalttätig sind und mit Pyrotechnik hantieren, auszusondern, können wir
eine friedliche und friedvolle Atmosphäre im Stadion hinbekommen.
Dass allerdings gerade Sie, Herr Kollege Bachmann, hier dem Innenminister und dieser Seite des Hauses populistischen Theaterdonner vorwerfen,
ist wirklich witzig.
Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass wir gemeinsam mit den Vereinen versuchen, in diesem Bereich zu echten Fortschritten zu kommen, damit alle, die Fußball schauen wollen, gemeinsam die Friedfertigkeit im Station genießen können, damit Leib und Leben nicht gefährdet sind, aber damit man vor allen Dingen wirklich sagen kann: Fußball ist ein Freudenfest!
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Bachmann, es ist schon erstaunlich, wie windelweich Sie die Position der SPD dargestellt haben. Ich muss sagen, mehr Wischiwaschi als das, was Sie gerade dargestellt haben, geht wirklich nicht.
Ich finde es schon erstaunlich, dass wir hier nach wenigen Monaten wieder über Kennzeichnungspflicht diskutieren, nachdem wir einen Antrag der Fraktion DIE LINKE vorliegen hatten, der eine anonymisierte, aber personalisierte Kennzeichnung vorsah. Sie machen eine 180-Grad-Kehrtwende gegenüber dem, was Sie noch vor ein paar Monaten dargestellt haben.
Das ist schon ganz erstaunlich, Herr Kollege.
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Hier ist von den Kollegen von den Grünen und der Linken nicht über Einheitenkennzeichnung geredet worden. Es ist vielmehr über die personalisierte Kennzeichnung geredet worden. Sie werden sich dazu verhalten
müssen, Herr Kollege Bachmann. Mit dem Herumgeeiere kommen Sie hier nicht durch; das sage ich ganz deutlich.
- Nein, das haben Sie nicht, Herr Kollege Bachmann. Ich glaube - da ist die Position der FDP dieselbe wie vor ein paar Monaten -, dass wir nicht über den Kopf der Polizeibeamtinnen und -beamten hinweggehen sollten. Sie haben sich sehr eindeutig geäußert. Insofern bleiben wir, solange wir keine andere Position bekommen, dabei, dass wir die Kennzeichnungspflicht eindeutig ablehnen.
Zu der Frage des Polizeibeauftragten möchte ich deutlich sagen, dass wir als FDP uns ein solches Instrument durchaus vorstellen können, wenn wir das gemeinsam mit den Polizeigewerkschaften und den Polizeibeamtinnen und -beamten implementieren - als Partner der Polizei, eben nicht als Gegner der Polizei.
Wenn Frau Janssen-Kucz sagt - ich zitiere aus der Pressemitteilung -, es gibt immer wieder Vorwürfe, dass die Polizei gegen ihre eigenen Beamten nicht mit ganzer Härte vorgehe, dann weise ich das ganz entschieden zurück. Es ist eine Unverschämtheit, dass Sie so etwas hier in den Raum stellen. Wir können das so nicht stehen lassen.
Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf einige Punkte, die wir als FDP durchaus diskussionswürdig finden. Ich nenne einmal die Datenerhebung, die Speicherdauer und den Datenschutz. Das sind Punkte, die wir durchaus unterstützen können oder diskussionswürdig finden. Aber ich sage Ihnen von den Grünen auch sehr deutlich: Nur weil Sie irgendwo „liberal“ draufschreiben, ist noch lange nichts Liberales drin.
Wer sich als Liberaler mit diesen Fragen auseinandersetzt, der fragt, wie wir auf der einen Seite Grundrechtseingriffe für den Einzelnen möglichst minimieren, aber auf der anderen Seite eben auch die Freiheit desjenigen, der von Kriminalität betroffen ist, schützen können. Deswegen sage ich sehr deutlich: Liberale Politik ist eine Politik, die an dieser Stelle abwägt. Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie das getan haben. Der von Ihnen vorge
legte Gesetzentwurf ist nicht liberal, sondern verantwortungslos.
Vielen Dank.