Zu Frage 1: Die nunmehr in der jetzigen Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefundene Lösung stellt einen Kompromiss dar. Es wird künftig zwei unterschiedliche Fahrberechtigungen geben:
Bis 4,75 t genügt eine interne Schulung bzw. Einweisung und die interne Feststellung der Befähigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen. Dies stellt einen sehr einfachen und unbürokratischen Weg dar, der den Belangen der Ehrenamtlichkeit entgegenkommt.
Für den Bereich bis 7,5 t sind in der aktuellen Bundesregelung eine vom Umfang her verringerte praktische Ausbildung in einer Fahrschule sowie eine erfolgreiche praktische Prüfung durch einen Sachverständigen, d. h. durch einen Fahrprüfer, vorgesehen. Da eine Ausbildung in einer Fahrschule und eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgt, kann nach zwei Jahren diese Fahrberechtigung in eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 umgeschrieben werden. Die Durchführung der praktischen Ausbildung in der Fahrschule ist von der Umsatzsteuer befreit. Insoweit reduzieren sich die Belastungen für die Kommunen.
Zu Frage 2: Der Entwurf einer Landesverordnung für den Bereich bis 4,75 t ist erarbeitet und wurde in dieser Woche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und dem Landesfeuerwehrverband erörtert. Es handelt sich hier um eine äußerst schlanke und unbürokratische Vorgabe. Die Spitzenverbände und der Landesfeuerwehrverband haben dies nachhaltig begrüßt. Ich bin deshalb sehr zuversichtlich, dass eine Niedersächsische Fahrberechtigungsverordnung in Kürze verkündet werden kann.
Zu Frage 3: Die durch den Bund bislang geschaffene Regelung stellt einen ersten Schritt für eine zielführende Lösung dar. Das Gesetz bleibt jedoch weit hinter der vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Mai 2009 empfohlenen und am 5. Juni 2009 von allen Innenministern und -senatoren der Länder befürworteten Lösung zurück. Auf Antrag Niedersachsens hat sich der Bundesrat in seiner Entschließung am 10. Juli 2009 deshalb Vorstöße für eine Nachbesserung in der nächsten Legislaturperiode vorbehalten.
Die Landesregierung wird das Ziel, Einsatzfahrzeug bis 7,5 t mit einer praktischen Einweisung, d. h. ohne Ausbildung in einer Fahrschule und ohne Prüfung durch Sachverständige, führen zu können, weiterverfolgen.
Auch ein weiteres Wirken und Drängen in Richtung der Europäischen Kommission darf nicht unterbleiben. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Entschließung vom 10. Juli 2009 die Bundesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass seitens der EU die Feuerwehren als integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland anerkannt werden, die europäische Führerscheinrichtlinie die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfsorganisationen, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freimacht.
Dazu hätte es eigentlich schon kommen können. Der Generaldirektor für Energie und Verkehr der Europäischen Kommission hatte bereits im Mai 2009 signalisiert, dass die Eingliederung der Feuerwehren in den Katastrophenschutz nicht ausgeschlossen werden kann. Diese aufgeschlossene Haltung hat das Bundesverkehrsministerium in einem weiteren Schreiben hinterfragt und damit bei der EU-Kommission letztendlich eine Organisationsentscheidung der Länder infrage gestellt. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass die neue Bundesregierung den Ländern nicht derart in den Rücken fallen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wo steht Niedersachsen hinsichtlich der Umsetzung des Feuerwehrführerscheins im Bundesdurchschnitt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie ich soeben ausgeführt habe, sind wir gerade dabei, die Verordnung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist eine Zustimmung signalisiert worden. Insofern werden wir in Kürze dann offiziell die Verbandsanhörung betreiben können. Die Verordnung wird - davon bin ich fest überzeugt - sodann auch bei der verkürzten Beteiligungsfrist im Dezember in Kraft treten können. Damit liegen wir mit Bayern an der Spitze. Wir sind gebeten worden, das Ganze mit den anderen norddeutschen Ländern abzustimmen. In diesen Tagen geht unser Entwurf auch an die anderen norddeutschen Länder, damit wir, wie es schon bei vielen anderen Projekten erfolgreich gelaufen ist, gemeinsam eine Verordnung für unsere Feuerwehren bekommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Sind auch andere Bundesländer im Moment auf dem Weg, sich der niedersächsischen Lösung anzuschließen, oder gibt es auch Bundesländer, die bei dem bleiben wollen, was jetzt im Moment noch gilt?
Für Fahrzeuge von bis zu 4,75 t gibt es ja eine bundesgesetzliche Regelung. Zur Umsetzung dieser Regelung müssen die Länder jetzt eine Verordnung auf den Weg bringen. Davon habe ich gerade gesprochen. Im norddeutschen Verbund laufen derzeit gerade die gemeinsamen Abstimmungen. Bayern ist schon so weit, dass es die Verordnung auf den Weg gebracht hat. Ich gehe davon aus, dass alle 16 Bundesländer eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.
Wir haben im Bundesrat für Fahrzeuge von bis zu 7,5 t eine klare Aussage getroffen. Wir fordern den Bundesverkehrsminister, Herrn Ramsauer, der ja
jetzt neu im Amt ist, auf, dass er entsprechend der von uns im Bundesrat angestrebten Regelung vereinfachte Regelungen vornimmt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass wir als Fraktion diese Thematik schon vor Monaten in einer Schriftlichen Anfrage aufgegriffen haben,
kann ich heute feststellen, dass der richtige Weg beschritten wird, dass es aber keine neuen Erkenntnisse gibt, die diese Mündliche Anfrage aktuell rechtfertigen.
Erstens. Uns muss es ja darum gehen, die besondere Schulung, die in den Organisationen vorgenommen werden kann, und die Prüfung für die Kommunen so kostengünstig wie möglich durchzuführen. Was hält der Minister davon - diese Anregung kommt von Betroffenen -, dass diese Prüfungen von Kfz-Sachverständigen aus der niedersächsischen Polizei, die zum Teil pensioniert sind und gern bereit wären, sich reaktivieren zu lassen, kostengünstig für die Kommunen abgenommen werden? Diese Idee kommt von den Betroffenen selber. Es muss uns ja auch darum gehen, die kommunalen Kassen zu schonen.
Herr Minister, zweitens stellt sich die Frage, ob Sie nicht ein bisschen dick aufgetragen haben, was den Gleichklang mit Bayern angeht. Bayern ist schon deutlich weiter, wie sich aus dem Schriftwechsel zwischen den Hilfsorganisationen und der Bayerischen Staatsregierung ergibt. Sie haben gesagt, Sie seien zuversichtlich, dass Sie demnächst so, wie beschrieben, verfahren können. Die Bayern handeln schon konkret.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt tatsächlich eine aktuelle neue Entwicklung, wie man seit einiger Zeit weiß, denn die SPD ist nicht mehr in der Bundesregierung vertreten. Der Bundesverkehrsminister ist nicht mehr Herr Tiefensee, sondern Herr Ramsauer.
Insofern ist es meiner Ansicht nach sinnvoll, dass die Landesregierung erneut einen Vorstoß unternommen hat. Herr Bachmann, Sie haben eine Vorbemerkung gemacht und zwei Fragen gestellt. Jetzt gehe ich zunächst einmal auf die Vorbemerkung ein, und dann beantworte ich auch die Fragen. Ich halte es für sinnvoll, dass wir einen Brief, den wir in ähnlicher Form schon einmal an Herrn Tiefensee gerichtet haben, ganz aktuell - schon gestern - an Bundesverkehrsminister Ramsäuer geschickt haben.
Ich glaube, dass es durchaus sinnvoll war, diesen Brief an ihn zu schicken, weil wir uns auf BundLänder-Ebene in einer Arbeitsgruppe ganz schnell einig gewesen sind, dass wir auch für Fahrzeuge mit bis zu 7,5 t eine sehr unbürokratische Regelung haben wollen. Allein aufgrund einer Intervention des Bundesverkehrsministers persönlich ist es nicht zu diesem Kompromiss gekommen. Insofern habe ich am gestrigen Tage einen entsprechenden Brief an ihn geschickt. Es gibt nichts Aktuelleres als das, was ich Ihnen hier vortragen kann.
Zweitens bin ich durchaus dankbar - die Kommunen werden dies auch aufgreifen -, wenn wir Sachverständige vor Ort haben, die sich zur Verfügung stellen. Diese Aufgabe können die Feuerwehren an sich auch selber übernehmen. Wenn sie aber auch andere Sachverständige haben, die sich zur Verfügung stellen, spricht nichts dagegen, dass sie entsprechend tätig werden.
Wir haben gesagt: Wir wollen als Niedersachsen nicht vorangehen, sondern uns ist es wichtig, dass wir uns mit den norddeutschen Ländern abstimmen. Deshalb haben wir auf der Nord-IMK genau dies auf den Weg gebracht. Dass es dann, wenn wir uns unter fünf Ländern abstimmen, manchmal vielleicht drei Wochen länger dauert als dann, wenn man allein vorangeht, ist wahr. Ich glaube aber, es ist sinnvoll, dass wir im norddeutschen Verbund gerade für die Ehrenamtlichen möglichst einheitliche Regelungen treffen. Aus dem genannten Grunde sind wir drei Wochen später dran. Das ist, wie ich glaube, im Sinne der Sache nicht nur zu rechtfertigen, sondern sogar sinnvoll.