Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, Sie haben von den vereinfachten Schulungen und Prüfungen gesprochen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Ich habe erstens die Frage, ob es eine Schätzung von Ihrer Seite gibt, wie viel das ungefähr kostet. Meine zweite Frage ist, ob Kommunen, die sich nicht in der Lage sehen, diese Kosten aufzubringen, eine finanzielle Unterstützung vom Land bekommen.
Bei Fahrzeugen mit bis zu 4,75 t fallen keine Kosten an, weil man in diesen Fällen nur eine Einweisung bekommt und dann eine Bestätigung erhält. Nach Schätzungen werden im Falle von Fahrzeugen mit bis zu 7,5 t Kosten zwischen 600 und 800 Euro anfallen. Ich hatte gesagt, dass auf die
Umsatzsteuer verzichtet wird. Wir gehen aber davon aus, dass dies nicht zum Tragen kommt. Wenn die Bundesratsregelung so schnell wie möglich vom Bundesverkehrsminister anerkannt wird, wird dies nicht notwendig sein. Die Umsatzsteuer wird jetzt schon erlassen, sodass es eine günstigere Lösung gibt. Es gibt Schätzungen, dass dann, wenn man auf dem normalen Wege verfahren würde, Kosten von weit über 1 000 Euro anfallen würden. Jetzt muss man aber davon ausgehen, dass man zwischen 600 und 800 Euro bezahlen muss.
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass Herr Kollege Bachmann hier schon seine Begeisterung für das bayerische Handeln zum Ausdruck gebracht hat,
möchte ich gern erstens fragen, ob der Landesregierung bekannt ist, wie weit die SPD-geführten Bundesländer in diesem Verfahren sind und ob dort schon entsprechende Verordnungen vorliegen. Zweitens möchte ich fragen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass wir uns dann, wenn wir die Verordnung sehr schnell veröffentlicht hätten, ohne den Landesfeuerwehrverband und andere bei der Abstimmung mit einzubeziehen, dem Vorwurf der Opposition ausgesetzt hätten, wir hätten zu schnell gehandelt und die Beteiligten nicht mit einbezogen.
Im Nordverbund ist es, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, so, dass Bremen von der SPD zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen regiert wird. In Mecklenburg-Vorpommern ist die CDU in der Regierung mit dabei. Sie können insofern davon ausgehen, dass im Nordverbund, wenn wir den Entwurf aus Niedersachsen dorthin weitergeben, sehr schnell reagiert wird. Hinsichtlich der zwei oder drei anderen Bundesländer, die SPD-regiert sind, habe ich keine Erkenntnisse.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verhandelt mit den kommunalen Spitzenverbänden über den Abschluss eines sogenannten Zukunftsvertrags für starke Kommunen, zuletzt als „gemeinsame Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der Kommunen“ bezeichnet. Inhalt dessen ist neben anderem, dass - nach Abschluss eines separaten Vertrages mit der Landesregierung - insbesondere Kommunen, welche mit benachbarten Körperschaften fusionieren und auf diese Weise ihre Haushalte konsolidieren, in Höhe von bis zu 75 % ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung aufgelaufener Liquiditätskredite freigestellt werden.
Vor diesem Hintergrund führt die Landesregierung bereits mit einer Vielzahl von Kommunen Gespräche. Am 13. Oktober 2009 waren 44 Körperschaften beteiligt. Nach Presseberichten drängt Ministerpräsident Wulff zudem auf eine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit einem Nachsbarkreis, vorzugsweise mit dem Landkreis Uelzen.
1. Mit welchen Körperschaften verhandelt die Landesregierung über den Abschluss von im Zukunftsvertrag genannten Verträgen, wie ist der Stand der Verhandlungen, und welche Kommunen streben hierbei eine Fusion an?
2. Was unternimmt die Landesregierung, wenn sich das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zur Bestandsaufnahme der Gebietsstrukturen nicht in Einklang mit bereits erfolgten Fusionen bringen lässt oder dieses Gutachten Fusionen vorsieht, die bei den betroffenen Körperschaften auf Ablehnung stoßen?
3. Strebt die Landesregierung eine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit einem Nachbarkreis, insbesondere dem Landkreis Uelzen, an und, wenn ja, aus jeweils welchen sachlichen Gründen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses vom 3. März 2009 verhandelt das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit den kommunalen Spitzenverbänden eine gemeinsamen Erklärung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen, kurz „Zukunftsvertrag“ genannt. Diesem Zukunftsvertrag haben die Präsidien des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und des Niedersächsischen Städtetages sowie der Vorstand des Niedersächsischen Landkreistages zwischenzeitlich mit Hinweis auf einige redaktionelle Änderungen grundsätzlich zugestimmt. Die Kabinettsbeteiligung ist für November vorgesehen.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände verabreden mit diesem Vertrag den Ausbau eines Instrumentariums zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften und damit auch einen Beitrag zur Entspannung der strukturellen Finanzprobleme einzelner Kommunen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Prinzip der bürgernahen Durchführung öffentlicher Aufgaben und die Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung als zentraler Baustein für eine zukunftsfähige Ausrichtung zahlreicher strukturschwacher Gemeinden und Landkreise. Um diesen Prozess voranzutreiben, führen das Ministerium und die Regierungsvertretungen, insbesondere auf Nachfrage einzelner Kommunen, gezielt Gespräche vor Ort.
Zu Frage 1: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration führt aktuell mit rund 60 niedersächsischen Kommunen Gespräche über die Inanspruchnahme einer Entschuldungshilfe auf der Basis des Zukunftsvertrages. In vielen Fällen wurde Vertraulichkeit vereinbart, um zunächst die Grundlagen für weitergehende Erörterungen und
Unmittelbar bevor steht der Abschluss der Verhandlungen für die Samtgemeinde Beverstedt im Landkreis Cuxhaven und für die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Dahlenburg und die Stadt Bleckede im Landkreis Lüneburg.
Zu Frage 2: Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten soll der Landesregierung und gegebenenfalls dem Niedersächsischen Landtag keine Entscheidungsvorgaben für eine konkrete Neuordnung der kommunalen Gebietskörperschaften liefern. Vielmehr soll gutachterlich Stellung bezogen werden, ob die Strukturen der letzten allgemeinen kommunalen Gebietsreform noch heute und in überschaubarer Zukunft aufgrund der geänderten tatsächlichen Verhältnisse zukunftstauglich sind und - soweit dies nicht der Fall ist - Empfehlungen für eine generelle Fortentwicklung aufzeigen. Das Gutachten wird somit auch keine Fusionen vorschlagen, die bei Körperschaften auf Ablehnung stoßen könnten.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass es eine von oben verordnete Gebietsreform mit ihr nicht geben wird. Dementsprechend strebt die Landesregierung auch von sich aus keine Fusion des Landkreises Lüchow-Dannenberg mit einem Nachbarkreis, insbesondere mit dem Landkreis Uelzen, an. Die Landesregierung unterstützt allerdings Bestrebungen aus der Region, die auf die Prüfung abzielen, ob mit einer möglichen Fusion in Verbindung mit einer deutlichen Rückführung von Liquiditätskrediten eine finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises wiederhergestellt werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Plant sie für Niedersachsen eine Kreisgebietsreform - möglicherweise mittelfristig? Wenn ja, mit welchen Zielen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage habe ich schon oft genug beantwortet. Diese Landesregierung strebt dies nicht an.
Sehr geehrter Herr Minister, die Kämmerer der Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg haben ausgerechnet, dass im Falle einer Fusion maximal 2,5 Millionen Euro eingespart werden könnten. Für das nächste Jahr, für 2010, ist für einen fusionierten Landkreis Uelzen/Lüchow-Dannenberg aber ein um das Zehnfache höherer Fehlbedarf in Höhe von ca. 23 Millionen Euro errechnet worden. Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Sinnhaftigkeit einer Fusion dieser beiden Landkreise?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin überrascht, dass schon jetzt solche detaillierten Zahlen vorgelegt werden können; denn ich habe gelesen, dass der Kreistag Lüchow-Dannenberg mit, glaube ich, 19 Stimmen beschlossen hat, ein Gutachten nicht in Auftrag geben zu wollen. Uelzen hingegen hat sich eindeutig dafür ausgesprochen. Dafür gibt es, glaube ich, sogar einen einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses.
Erst auf der Grundlage dieser Zahlen hätte man sagen können, wie die Berechnungen tatsächlich ausfallen. Ich freue mich aber, dass - wie ich gehört habe - auch die Wirtschaft in dieser Region sieht, dass man darüber nachdenken will und auch entsprechend tätig werden kann. Das muss man insgesamt abwarten.
Ich habe schon immer darauf hingewiesen, dass nicht mit der bloßen Zusammenlegung von zwei Landkreisen oder Gebietskörperschaften ein
Haushalt ausgeglichen oder ordentlich geführt werden kann. Dazu sind parallel noch viele andere Maßnahmen notwendig. Insofern wird in diesem Zukunftsvertrag auch mit aufgeführt, dass nicht nur Kassenkredite mit getilgt bzw. die Zinsen mit übernommen werden sollen, sondern man will sich mit den anderen Ministerien, die ebenfalls Strukturförderung betreiben - z. B. ML, MS und MW -, zusammensetzen, um zu sehen, wie man diesen neuen Landkreis, diese neue Gebietsstruktur weiter nach vorn bringen kann.
Das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt sind Berechnungen überhaupt noch nicht Grundlage für irgendwelche Gespräche. Notwendig ist sicherlich ein entsprechendes Gutachten. Dann, wenn in diesen beiden Landkreisen Grundsatzbeschlüsse gefasst worden sind, wird man darüber nachdenken können, wie man diese Region weiter nach vorn bringen kann.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin ausgeführt haben, dass die Landesregierung inzwischen mit 60 Körperschaften Verhandlungen führt, frage ich die Landesregierung: Nach welchen Kriterien entscheidet sie, ob eine Entschuldungshilfe gewährt werden soll oder ob nur eine Fusion infrage kommt?
Wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass ein Gremium eingesetzt werden soll, das all die Anträge beraten wird. Die letztendliche Entscheidung wird allerdings das Ministerium treffen müssen. Das ist keine Frage. Wir werden das mit den kommunalen Spitzenverbänden sehr partnerschaftlich gemeinsam machen.
Wichtig ist, dass es im Falle einer Fusion gelingt, in absehbarer Zeit wieder zu einer ordentlichen Haushaltsführung zu kommen. Das wird man in den ersten zwei oder drei Jahren aber nicht schaffen, weil es ja ein längerer Prozess ist. Das heißt, das wird mittel- bis langfristig möglich sein. Aber
man muss dann ganz konkret nachweisen, mit welchen Maßnahmen man wieder eine ordentliche Haushaltsführung erreichen will.