Protocol of the Session on December 7, 2012

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(Heiterkeit und starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Christian Meyer [GRÜNE]: Nachdem 6 % verloren gegangen sind!)

Meine Damen und Herren, ich kann nur empfehlen, wie der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zu votieren. Keine Experimente, sondern Klarheit und Geschlossenheit und vor allen Dingen ein kluges Verhandeln sind das Gebot der Stunde.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen zu dem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.

Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/2986 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/3909 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 38 auf:

Abschließende Beratung: Kinderrechte beachten, Familien schützen - Zusammenführung der Familie Siala-Salame - Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4981 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 16/5442

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Güntzler von der CDUFraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den Antrag, den wir hier beraten, haben wir erstmals im Juli-Plenum diskutiert. Schon damals wurde die Debatte hier im Haus, dem ernsten Anliegen angemessen, sehr sachlich, aber zum Teil auch mit Emotionen geführt. Wer sich mit diesem Fall beschäftigt, wird nicht unberührt bleiben.

Der Wunsch aller Fraktionen hier im Landtag, eine humanitäre Lösung für diesen Fall zu finden, wurde damals sehr deutlich. Wir alle sehen und wissen um die humanitäre Not der Mutter Gazale Salame und ihrer vier Kinder. Unser gemeinsames Ziel ist es, die nun seit sieben Jahren andauernde Trennung der Mutter von ihren Kindern zu beenden.

Meine Damen und Herren, auch in den Ausschussberatungen setzte sich diese angemessene und sehr sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema fort. Wir haben uns noch einmal umfassend durch das Innenministerium den gesamten Fall vortragen lassen. Die einzelnen Umstände, die zu der jetzigen Lage und der Trennung der Mutter von ihren Kindern geführt haben, kann ich nach den zahlreichen Berichten in den Medien heute als bekannt voraussetzen. Auch möchte ich nicht auf den leider vergeblichen Versuch, die Familienzusammenführung bereits früher zu erreichen, eingehen. Es gilt, jetzt nach vorn zu schauen, um eine humanitäre Lösung zu finden.

Meine Damen und Herren, wir haben dann im Ausschuss sehr ausführlich über die rechtlichen

Möglichkeiten einer Familienzusammenführung in Deutschland diskutiert und gesprochen. Dabei wurde sehr deutlich, dass aus unterschiedlichen Gründen der von den Antragstellern vorgeschlagene Weg über den § 22 des Aufenthaltsgesetzes nur sehr schwer umsetzbar wäre. Wir als CDU und als FDP schlagen Ihnen deshalb - ich betone: auch nach intensiver Beratung mit dem Innenministerium - mit unserem Änderungsantrag einen neuen Weg vor, um unser gemeinsames Ziel zu erreichen.

Wir bitten die Landesregierung, gemeinsam mit dem Landkreis Hildesheim auf der Grundlage des von Niedersachsen initiierten § 25 a des Aufenthaltsgesetzes einen an humanitären Gesichtspunkten orientierten Weg zu beschreiten, an dessen Ende eine Familienzusammenführung für Gazale Salame und ihren in der Türkei bzw. in Deutschland lebenden Kindern steht.

Meine Damen und Herren, auf der Grundlage dieses § 25 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes kann auch für Frau Salame eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Tochter Amina ein eigenes Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 1 erhält. Ein entsprechender Antrag ist beim Landkreis Hildesheim bereits gestellt worden und könnte unter Umständen schon in wenigen Tagen genehmigt werden, sobald die erforderlichen Unterlagen beigebracht worden sind. Von hier geht die Aufforderung an diejenigen, die diese Unterlagen beibringen können, dies möglichst bald zu tun, damit diese Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Darüber hinaus muss aber auch der Lebensunterhalt von Frau Salame für einen bestimmten Zeitraum gesichert sein, bevor sie einer eigenen Beschäftigung nachgehen kann. Hier wird es eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterstützerkreises geben, dem ich hier ausdrücklich für seine jahrelange Tätigkeit danken möchte.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP sowie Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN und von Kreszentia Flauger [LINKE])

Meine Damen und Herren, wir sind sehr zuversichtlich, nunmehr einen Weg aufzeigen zu können, mit dem Gazale Salame ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen wird.

Die viel zu lange Trennung der Mutter von ihren beiden in Deutschland lebenden Kindern findet dann ein Ende. Auch die Geschwister können endlich wieder zusammenleben.

Ich verbinde dies persönlich mit der ausdrücklichen Hoffnung und Erwartung, dass dies möglichst bald geschieht.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In der Reihenfolge der Wortmeldungen hat zunächst Herr Adler für die Fraktion DIE LINKE das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass eine junge schwangere Frau, die selbst als kleines Kind nach Deutschlang gekommen ist, mit einem kleinen Kind, das ein Jahr alt war, von ihrer Familie getrennt und abgeschoben wird, wie es vor sieben Jahren der Fall war, wäre nach der heutigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientiert, so nicht mehr möglich.

Ich erinnere an den Gedanken der Verwurzelung. Diese Frau war in Deutschland verwurzelt. Ihre Hauptsprache ist Deutsch. Sie hat hier jahrelang gelebt. So etwas wäre also, wie gesagt, heute nicht mehr möglich.

Ich will das Parlament aber auch darauf aufmerksam machen, dass es außer den bislang diskutierten Regelungsmöglichkeiten - § 22 und § 25 a des Aufenthaltsgesetzes - auch noch eine andere Vorschrift gibt, die diesen Fall eigentlich regelt: § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes regelt das Wiederaufgreifen des Verfahrens, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat. Nun gibt es ein Problem: Die Rechtslage hat sich nicht geändert, aber die Rechtsprechung hat sich geändert. Es gibt immerhin eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, an die ich Sie erinnern will: Band 111, Seite 307 - das kann im Innenministerium nachgelesen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Wenn Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung beitragen, dann gibt es die Möglichkeit, im Ermessenswege tätig zu werden.

Mit anderen Worten: Es gibt rechtliche Möglichkeiten, man muss nur den politischen Willen haben zu helfen. Ich hoffe, dass die Entschließung, die hier heute verabschiedet wird, dazu beiträgt.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei der SPD und bei den GRÜ- NEN)

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Frau Rübke. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Am 20. Juli dieses Jahres haben die drei Oppositionsfraktionen den Antrag auf Zusammenführung der Familie Siala-Salame eingebracht. Ziel des Antrags war, die Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP davon zu überzeugen, dass im Namen der Mutter Gazale und der Kinder Amina, Nura, Shams und Ghazi gehandelt werden muss.

Wenn ich heute gefragt werde, was geschehen ist, dass ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorliegt, der eine Lösung aufzeigt, dann sage ich: Dank der Tatsache, dass es nicht öffentliche Sitzungen des Innenausschusses gibt

(Zustimmung von Heiner Bartling [SPD])

und dass es Einzelgespräche gegeben hat, die dem einen oder anderen die Augen und Ohren dafür geöffnet haben, dass es um eine Mutter geht, die zwei ihrer vier Kinder seit fast acht Jahren nicht mehr gesehen hat, und dass diese beiden Mädchen in dieser Zeit mit ihrer Mutter nicht streiten und sie nicht umarmen konnten.

Wer sich dieses Bild vor Augen führt, ist gerührt - egal, welcher Partei er angehört. Das hat sicherlich auch einen Ruck in den Reihen der Fraktionen von FDP und CDU ausgelöst. Darüber freue ich mich sehr. Meine Anerkennung gilt den beiden innenpolitischen Sprechern, die den Antrag der Oppositionsfraktionen ernst genommen haben. An dieser Stelle sei es mir erlaubt zu sagen: Es ist allerdings auch bald Weihnachten. Wenn ich an Abschiebungen denke, Herr Ministerpräsident, dann wünsche ich mir, dass jede Woche Weihnachten wäre.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Ich will aber auch sagen, dass die vorliegende Beschlussempfehlung auf den ersten Blick alles

offen lässt. Aber meine Fraktion und besonders ich vertrauen darauf, dass Gazale und ihre Kinder baldigst wieder in Niedersachsen vereint sind. Ich freue mich darüber, dass es am 10. Februar 2013, dem achten Jahrestag der Abschiebung, keine Demonstration für die Rückkehr von Gazale mehr geben muss, sondern dass wir an diesem Tag mit dem Unterstützerkreis und ihr zusammen sein können. Das ist das schönste Weihnachtsgeschenk für viele - ganz besonders für die Familie.

(Beifall)

Da ich heute zum letzten Mal hier stehe, seien mir zum Schluss einige persönliche Worte in eigener Sache erlaubt: Ich sage Dank dafür, dass ich diesem Parlament zehn Jahre angehören durfte. Ich habe viel dazugelernt. Ich war sehr gerne zehn Jahre Mitglied im Innenausschuss und hatte fünf gute Jahre im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Ich bedanke mich besonders bei Herrn Rolfes, der jetzt leider nicht da ist, für alle Zwischenrufe von CDU und FDP, hat es mir doch immer gezeigt, dass mir zugehört wurde.

(Heiterkeit und Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Mein Lob gilt deshalb und an dieser Stelle ganz besonders allen dienstbaren Geistern der Landtagsverwaltung, die immer wieder beweisen, dass der öffentliche Dienst weiß, was Dienstleistungen sind. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall)

Ich wünsche uns allen noch eine schöne restliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen unfallfreien Rutsch ins neue Jahr!