Jutta Rübke

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Am 20. Juli dieses Jahres haben die drei Oppositionsfraktionen den Antrag auf Zusammenführung der Familie Siala-Salame eingebracht. Ziel des Antrags war, die Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP davon zu überzeugen, dass im Namen der Mutter Gazale und der Kinder Amina, Nura, Shams und Ghazi gehandelt werden muss.
Wenn ich heute gefragt werde, was geschehen ist, dass ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorliegt, der eine Lösung aufzeigt, dann sage ich: Dank der Tatsache, dass es nicht öffentliche Sitzungen des Innenausschusses gibt
und dass es Einzelgespräche gegeben hat, die dem einen oder anderen die Augen und Ohren dafür geöffnet haben, dass es um eine Mutter geht, die zwei ihrer vier Kinder seit fast acht Jahren nicht mehr gesehen hat, und dass diese beiden Mädchen in dieser Zeit mit ihrer Mutter nicht streiten und sie nicht umarmen konnten.
Wer sich dieses Bild vor Augen führt, ist gerührt - egal, welcher Partei er angehört. Das hat sicherlich auch einen Ruck in den Reihen der Fraktionen von FDP und CDU ausgelöst. Darüber freue ich mich sehr. Meine Anerkennung gilt den beiden innenpolitischen Sprechern, die den Antrag der Oppositionsfraktionen ernst genommen haben. An dieser Stelle sei es mir erlaubt zu sagen: Es ist allerdings auch bald Weihnachten. Wenn ich an Abschiebungen denke, Herr Ministerpräsident, dann wünsche ich mir, dass jede Woche Weihnachten wäre.
Ich will aber auch sagen, dass die vorliegende Beschlussempfehlung auf den ersten Blick alles
offen lässt. Aber meine Fraktion und besonders ich vertrauen darauf, dass Gazale und ihre Kinder baldigst wieder in Niedersachsen vereint sind. Ich freue mich darüber, dass es am 10. Februar 2013, dem achten Jahrestag der Abschiebung, keine Demonstration für die Rückkehr von Gazale mehr geben muss, sondern dass wir an diesem Tag mit dem Unterstützerkreis und ihr zusammen sein können. Das ist das schönste Weihnachtsgeschenk für viele - ganz besonders für die Familie.
Da ich heute zum letzten Mal hier stehe, seien mir zum Schluss einige persönliche Worte in eigener Sache erlaubt: Ich sage Dank dafür, dass ich diesem Parlament zehn Jahre angehören durfte. Ich habe viel dazugelernt. Ich war sehr gerne zehn Jahre Mitglied im Innenausschuss und hatte fünf gute Jahre im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Ich bedanke mich besonders bei Herrn Rolfes, der jetzt leider nicht da ist, für alle Zwischenrufe von CDU und FDP, hat es mir doch immer gezeigt, dass mir zugehört wurde.
Mein Lob gilt deshalb und an dieser Stelle ganz besonders allen dienstbaren Geistern der Landtagsverwaltung, die immer wieder beweisen, dass der öffentliche Dienst weiß, was Dienstleistungen sind. Herzlichen Dank dafür!
Ich wünsche uns allen noch eine schöne restliche Adventszeit, fröhliche Weihnachten und einen unfallfreien Rutsch ins neue Jahr!
Danke schön.
Herr Präsident! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Der Antrag der Fraktion der Linken stammt vom Mai 2010. Er hat sicherlich dazu beigetragen, dass sich in diesen über zwei Jahren etwas zum Positiven gewandelt hat. So ist mit der Aufhebung räumlicher Beschränkungen für Asylbewerber und -bewerberinnen in diesem Jahr eine wichtige Forderung auch meiner Fraktion erfüllt worden, auch wenn die hinzugewonnene Freiheit zunächst nur für das Land Niedersachsen gelten soll.
Bedauerlicherweise gilt für geduldete Flüchtlinge weiterhin die eingeschränkte räumliche Bewegungsfreiheit. Das heißt, dass, wer in der Region Hannover lebt und gemeldet ist, sich dort nach wie vor aufhalten muss und eine Genehmigung benötigt, wenn er Freunde oder Verwandte z. B. in Oldenburg besuchen möchte.
Wir unterstützen daher den Antrag der Linken und auch den Änderungsantrag der Grünen und schließen uns der Forderung an, dass die Landesregierung endlich eine Vereinbarung mit dem Land Bremen abschließen und prüfen muss, ob weitere Nachbarbundesländer eine Vereinbarung zur Auf
hebung der Residenzpflicht unterschreiben würden.
Die grundsätzliche Forderung, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für die Aufhebung der räumlichen Be- und Einschränkungen für Asylbewerber und -bewerberinnen sowie Geduldete einsetzen soll, unterstützen wir uneingeschränkt. Denn es kann nicht sein, dass wir von Flüchtlingen fordern, sich in unsere Gesellschaft einzubringen und Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen, während wir ihnen Freizügigkeit verweigern und so ihre Integration einschränken und behindern.
Wir kennzeichnen sie so als Ausgegrenzte und zwingen sie in eine soziale Isolation. Das muss sich ändern, und das kann sich nur ändern, wenn wir ihnen Bewegungsfreiheit geben. Darum bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Auch ich bin dafür, dass die Befugnisse des Präsidenten eingeschränkt werden - herzlich willkommen! -,
und ich habe große Hoffnung, dass Herr Biallas, der in Verwaltungsreformen erprobt ist, auf unserer Seite sein wird. - Er nickt zustimmend, meine Hoffnung wird also nicht trügen.
Die Klosterkammer braucht moderne Stiftungsstrukturen. Darüber sind sich alle fünf Fraktionen einig. Aber wie modern, wie demokratisch sollen die neuen Strukturen der Klosterkammer sein? - Darüber konnte keine Einigung erzielt werden.
Die Klosterkammer ist eine staatliche Sonderbehörde und zuständig für die Verwaltung von vier rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Klosterkammer steht unter der Dienst- und Rechtaufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, aber niemand hat die Fachaufsicht.
Wer kontrolliert, ob die Sondervermögen „dem heimatlichen Interesse dienstbar“ gemacht werden, wie es in Artikel 72 unserer Landesverfassung gefordert wird? Wer stellt fest, ob die Verantwortung für das geschichtliche Gütererbe des Landes wahrgenommen wird, wie es der Staatsgerichtshof 1972 festgestellt hat? Und wer kontrolliert, ob der Stiftungszweck, Mittel für Kirche, Bildung und milde Zwecke zur Verfügung zu stellen, erfüllt wird und Mittel nicht zweckentfremdet werden?
Für diese Kontrollfunktionen sind keine Gremien vorhanden, sondern wie vor 193 Jahren gibt es nur einen, der allein entscheiden kann: den Präsidenten. In unserem Antrag ist die Hauptforderung die Einrichtung eines Entscheidungsgremiums. Aber CDU und FDP wollen - mit ihren Worten - kein Entscheidungsgremium mit aufgeblähten Strukturen, sondern ein breit zusammengesetztes Beratungsgremium. Das heißt, nach Auffassung der CDU ist die Legislative aufgebläht, aber Gremien mit Beratungscharakter müssen breit aufgestellt sein. Das muss mir mal jemand erklären!
Das Urteil des Staatsgerichtshofes von 1972, das gern herangezogen wird, bestätigt, dass Strukturveränderungen bei der Klosterkammer vorgenommen werden können. Es muss nur zwingend darauf geachtet werden, dass der Stiftungszweck absolut erfüllt wird und dass das Geld nicht für andere staatliche Aufgaben genutzt wird. Das heißt im Umkehrschluss: Ein Gremium - egal, ob Stiftungsrat oder Kuratorium - muss die Entscheidungen treffen, und der Präsident als Exekutive hat diese auszuführen. Das kann natürlich dazu führen, dass es beim Kauf einer Brauerei bleibt. Ob zukünftig der Tag der Niedersachsen immer von Städten in enger Kooperation mit der Klosterkammer durchgeführt wird, ist überdenkenswert; denn die Begründung für 2013 ist laut Klosterkammerpräsident: Tag der Niedersachsen = Tag der Ehrenamtlichen. Das kann die Klosterkammer fördern.
Es gäbe noch weitere Beispiele, die beweisen könnten, dass die derzeitigen Strukturen noch aus dem 19. Jahrhundert stammen und von Gutsherrenart geprägt sind. Wir leben aber gern und bewusst im 21. Jahrhundert und wollen deshalb demokratische Strukturen. Das geht aber nur mit einem Entscheidungsgremium.
Deshalb, liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU und von der FDP: Unterstützen Sie den Antrag der SPD! Er steht für die Zukunft, verharrt nicht im 19. Jahrhundert und kann auch ohne eine Gesetzesvorlage umgesetzt werden. An der Stelle widerspreche ich meinem Kollegen Adler. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der Linken nicht zustimmen.
Ich bedanke mich für das Zuhören und bin voller Hoffnung, dass das Sendungsbewusstsein des Klosterkammerpräsidenten auf die FDP und auf die CDU ausstrahlt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Am 20. Juni hat der Innenminister sich die Gelegenheit genommen, die Verhinderung der Familienzusammenführung Siala-Salame einmal aus seiner Sicht in aller Breite darzustellen. Ich nehme diesen Ball gern auf und will Ihnen, liebe Kollegen und Kolleginnen besonders von der CDU und der FDP, die andere Sichtweise darstellen.
Die beiden Familien gehören der Minderheit der Mhallami an. Viele Angehörige dieser ursprünglich aus der Türkei stammenden arabischen Minderheit flohen ab 1920 vor der aggressiven Türkisierungspolitik unter Atatürk in den Libanon, wo sie fälschlicherweise als Kurden betrachtet, aber geduldet wurden und sich niederließen.
1985, Herr Siala war sechs Jahre alt, flohen seine Eltern mit ihm und seinen Geschwistern im Direktflug von Beirut nach Ostberlin; das war damals noch möglich.
1988, Frau Salame war sieben Jahre alt, nahmen ihre Eltern und Geschwister den beschwerlichen,
mühseligen Fluchtweg über die Türkei nach Deutschland.
Ja.
Mir wären beide am liebsten. Aber ich gehe davon aus, dass der Ministerpräsident sehr gerne zuhört.
Beide Familien erhielten als staatenlose Kurden im Rahmen der niedersächsischen Bleiberechtsregelung von 1990 ein Aufenthaltsrecht.
Die beiden lernten sich über ihre Familien kennen, heirateten 1996 nach islamischem Recht und lebten fortan in einer Lebenspartnerschaft, was 1996 bei deutschen Paaren ebenfalls gang und gäbe war.
1997 kam die erste Tochter, Amina, zur Welt. Ich weiß, es wird Frau Salame negativ angerechnet, dass sie mit 16 Jahren schwanger wurde, nach dem Motto: typisch Ausländerin!
Dazu zwei Zahlen: Im Jahre 2010 gab es 119 deutsche Mütter im Alter von 16 bis 17 Jahren und 11 ausländische Mütter im Alter von 16 bis 17 Jahren.
1998 und 2003 wurde die Familie um zwei weitere Töchter vergrößert.
Bis zum Jahre 2001 verdiente Herr Siala als selbstständiger Tauben- und Geflügelhändler sein Geld. Dann wurde ihm die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigert. Das galt auch für seine Frau. Fortan wurde die Familie nur noch geduldet. Das bedeutete für ihn das Ende seiner Selbstständigkeit.
Wofür wurde diese Familie bestraft? - Zehn Jahre nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurde ihnen Identitätstäuschung vorgehalten, die, wenn überhaupt, höchstens den Eltern Siala vorgehalten werden könnte, aber doch nicht im Nachhinein Kindern, die bei der Einreise sechs Jahre alt waren.
Dass vonseiten der Behörden immer noch unterstellt wird, dass die Eltern von Herrn Siala nicht im Libanon gelebt haben, ist mehr als verwunderlich, gibt es doch inzwischen bei anderen, gleich gelagerten Fällen folgende Aussagen:
Erstens. Türkische Register wurden ohne Kenntnis der Betroffenen fortgeschrieben, gleich ob diese im Libanon, in Deutschland oder anderswo in der Welt leben. Auf diese Weise tauchen bei einer Familie in diesen Registern auch mal mehr, mal weniger Kinder auf. Geburtsdaten und -orte sind häufig falsch.
Zweitens. Türkischen Registerangaben kommt im Falle der Mhallami, die sich im Libanon aufhielten, weniger Beweiswert zu als Registerunterlagen oder auch nur Bürgermeister- bzw. Hebammenbescheinigungen aus dem Libanon.
Aber zurück zur Familie Siala-Salame. Das Unglück kam über diese Familie am 10. Februar 2005, als morgens um 8.30 Uhr zehn Polizeibeamte vor der Tür der Familie standen und Frau Salame abholen sollten. Sie war allein zu Hause, im dritten Monat schwanger und mit ihrer einjährigen Tochter Shams, die sie gerade gefüttert und gewaschen hatte. Die beiden Töchter Amina, acht Jahre, und Nura, sieben Jahre, brachte der Vater zur Schule.
Alles Flehen half nicht. Frau Salame durfte ihre Sachen packen, ihr Baby mitnehmen und wurde zum Flughafen nach Frankfurt gebracht.
In Istanbul gelandet, ging sie einige Tage später zu entfernten Bekannten ihrer Eltern nach Izmir. Dort lebt sie bis heute in einem Stadtteil am Rande der Stadt.
Am 31. August 2005 brachte sie ihren Sohn Ghazi zur Welt. Die Hoffnung einiger Herren aus dem Innenministerium oder dem Landkreis Hildesheim, Herr Siala werde seiner Frau nun folgen - jetzt, da er endlich einen Sohn hatte -, ging nicht auf, und das zu Recht. Denn dem Schutz von Ehe und Familie genügt es nicht, den Hiergebliebenen anheimzustellen, den Ausgewiesenen nachzureisen. Denn hier in Niedersachsen war nach über 20 Jahren der Lebensmittelpunkt dieser Familie.
Das erste Urteil, gefällt am 21. Juni 2006 vom Verwaltungsgericht Hannover, bestätigt durch Beschluss vom 30. November 2006, entschied zugunsten der Familie. Die Hildesheimer Landrätin kündigte eine schnelle und unkomplizierte Rückkehr von Frau Salame und den beiden Kindern an.
Doch das war zu viel für das Innenministerium. Es wollte keinen Präzedenzfall schaffen und ordnete schriftlich an, der Landkreis müsse in Berufung gehen. Wenn der damalige Innenminister, der es auch heute noch ist, vor sechs Jahren nicht nur Verstand, sondern auch Herz gehabt hätte, wären Shams und Ghazi hier zur Schule gekommen und könnten heute fließend Deutsch.
Das Leid, die Trauer, die Tränen, aber auch die Wut der vier Kinder, jeweils nur mit einem Elternteil zu leben - rührt Sie das gar nicht?
Zum Schluss meiner Ausführungen richte ich mich an die Sozialministerin, Frau Özkan.
Am 7. Juni, bei der Konferenz Ihres Hauses zum Thema „Integration 2020. Die Zukunft Niedersachsens heute gestalten“ hat Herr Professor Klaus Bade zum Schluss seines eindrucksvollen Vortrages an Sie appelliert - ich zitiere -:
„Als Frauen-, Familien- und Integrationsministerin sind Sie für viele im Fall
Salame betroffene Bereiche zuständig - setzen Sie sich bitte im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für die Familie ein.“
Herr Bade empfahl weiter:
„Eine ressortübergreifende Sichtweise ist hier hilfreich.“
Sie, Frau Özkan, versicherten, Sie hätten Bades „Botschaft genau wahrgenommen“ und wollten diese in Ihre nächsten Gespräche mit dem Innenminister - und, so hoffe ich, auch mit dem Ministerpräsidenten - mitnehmen. Haben Sie schon Gespräche geführt?
Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion im Innenausschuss.
Danke schön.
Es gibt immer zwei Seiten. Alles, was Sie aufgezählt haben, ist auch uns bekannt. Es kommt aber, wie ich bereits gesagt habe, immer auch auf die andere Sichtweise an. Dass Herr Siala nicht immer alles so erfüllt hat, wie wir es uns vorstellen, gebe ich zu.
- Darüber müssen Sie sich jetzt gar nicht aufregen!
Aber es geht hier in erster Linie um vier Kinder, nämlich um zwei Kinder, die ihren Vater gar nicht mehr kennen, und um zwei Kinder, die Sehnsucht nach ihrer Mutter haben - und das ist das Entscheidende.
Was die Presseerklärung des Landkreises Hildesheim, die hier verlesen worden ist, angeht, hatte sich sogar, glaube ich, das Innenministerium geweigert, weil der Herr Landrat gern eine gemeinsame Presseerklärung abgeben wollte.
Wir können uns im Ausschuss noch ganz viel austauschen. Insoweit hoffe ich auf eine konstruktive Diskussion im Innenausschuss. Ich habe es zum Abschluss meiner Rede vorhin schon gesagt: Frau Özkan, ich erwarte, dass Sie auch einmal Stellung nehmen.
Ich erwarte das deshalb, weil Ihr Ministerium, als Sie nach Niedersachsen gekommen sind, für den Bereich Integration zuständig geworden ist. Den Bereich der Abschiebungen - das Unangenehme - hat das Innenministerium behalten. Deshalb wäre es sehr schön, wenn auch Sie hier einmal eine Erklärung für die Familie und für die Kinder abgeben würden.
In Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. - Das sehe ich in diesem Fall nicht.
In Artikel 12 geht es um das rechtliche Gehör der Kinder. - Das sehe ich in diesem Fall nicht.
In Artikel 2 steht, dass Schutz und Förderung von Kindern gewährt werden soll. - Das sehe ich nicht.
Ich sage noch einmal: Es geht hier um vier Kinder. Ich weiß, dass der Vater seinen Pflichten gegenüber den Kindern absolut nachkommt. Sie sollten
sich einmal erkundigen. Die Mädchen sind super in der Schule, sind Streitschlichterinnen usw. Wenn sich ein Vater in diesem Staat wirklich nicht integrieren wollte, dann würde er doch seine Kinder vernachlässigen. Wie oft ist das nicht auch bei deutschen Vätern der Fall!
Ich sage es noch einmal: Das Wohl und Wehe kann doch nicht davon abhängen, dass die beiden amtlich heiraten. Sie haben in einer Lebenspartnerschaft gelebt. Wenn sie heiraten könnten - holen Sie Frau Gazale her -, dann würden sie es auch tun. Aber hier nur darauf abzustellen, dass das der einzig wichtige Punkt sei - Herr Schünemann, es tut mir leid, da kann ich nicht mitgehen.
Ich würde auch gerne noch eine Behauptung, die Sie hier aufgestellt haben und immer wiederholen, richtigstellen: Die Kinder leben nicht in dem Haus, das dem Vater gehört, sondern das Haus ist ihnen aus bestimmten Gründen übertragen worden; das war eine wirtschaftliche Voraussetzung bei dem ersten Antrag eines Besuchsvisums.
Wir können uns im Ausschuss gerne darüber austauschen. Vielleicht lädt der Ausschussvorsitzende Sie in unsere Sitzung ein. Dann erhalten Sie vielleicht in dem einen oder anderen Punkt einen anderen Blickwinkel - ich vielleicht auch. Hier geht es darum, einen Kompromiss zu finden, damit diese vier Kinder in Niedersachsen gemeinsam mit ihren Eltern leben können.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! In allen geschichtlichen Epochen nahmen Amtsträger im Auftrage des Staates oder des Herrschers Aufgaben wie Verwaltung, Polizei, Finanzwesen und Rechtsprechung wahr. In der Vergangenheit waren Beamte an die Person des Königs oder des Fürsten gebunden. Das ist heute zum Glück vorbei. Beamte und Beamtinnen sind dem Staat und dem Gesetz verpflichtet.
Ich werde die Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Antrag mit zwei Punkten begründen.
Der erste ist das nationale Recht. Zum nationalen Recht ist eigentlich nur zu sagen, dass Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes für alle Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland die Koalitionsfreiheit garantiert - und damit auch das Streikrecht. Es ist völlig unumstritten, dass zur Vereinigungsfreiheit, also zu der Freiheit, sich gewerkschaftlich zu organisieren, eben immer auch das Streikrecht gehört. Somit gilt diese Koalitions
freiheit und gilt dieses Streikrecht erst einmal auch für Beamte und Beamtinnen.
Wenn der Verfassungsgeber etwas anderes gewollt hätte, hätte er das in die Verfassung hineinschreiben müssen. Das hat er oder sie aber nicht getan.
Deshalb müssen die Befürworter eines Streikverbots für Beamte und Beamtinnen zu einer Krücke greifen. Diese Krücke finden sie im Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass das „Recht des öffentlichen Dienstes … unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln“ ist. Dies allein würde aber für die Vertreter der herrschenden Lehre immer noch nicht reichen, ein Streikverbot für Beamte und Beamtinnen zu konstruieren, sondern sie müssen zwei weitere Kunstgriffe anwenden.
Sie müssen erstens die „Berücksichtigung“ der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in einen Anwendungszwang umdeuten. In Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes steht aber nichts von Zwang, sondern „Berücksichtigung“. Das können Sie nachlesen. Das wird aber so interpretiert, als müssten die Grundsätze zwingend angewendet werden.
Der zweite Kunstgriff ist, dass sie das Streikverbot für Beamte und Beamtinnen als einen Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums definieren. Das trifft zumindest für die demokratische deutsche Tradition nicht zu. Das mag in der Monarchie und im Absolutismus so gewesen sein. Aber zur Zeit der Weimarer Republik ist es nicht so gewesen. Sonst hätte der damalige Reichspräsident Friedrich Ebert nicht eine Notverordnung bemühen müssen, um zu versuchen, einen Streik von 800 000 Eisenbahnbeamten zu verbieten. Im Übrigen war er erfolglos.
Das heißt, die demokratische deutsche Verfassungstradition kennt ein solches Streikverbot für Beamte und Beamtinnen zunächst einmal nicht. Diejenigen, die das vertreten, stellen sich im Grunde in eine vordemokratische Tradition, in eine monarchistisch-absolutistische Tradition.
Das heißt, nach nationalem Recht kann aus dem Text der Verfassung selbst kein Streikverbot abgeleitet bzw. herausgelesen werden;
denn die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind nicht gesetzlich geregelt, sondern nur durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts so ausgelegt worden.
Auf internationaler Ebene sind Deutschland und Albanien bald die einzigen Länder, in denen Beamte nicht streiken dürfen, und das, obwohl bereits 1948 von der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf das Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts verabschiedet wurde. 1949 wurde es durch Nr. 98 präzisiert. In diesen beiden Übereinkommen wird festgelegt, dass nur die Beamten und Beamtinnen vom Streikrecht ausgenommen sind, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diese beiden Übereinkommen ratifiziert. Somit sind sie nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes innerstaatliches Recht. Daher habe ich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen, das auf die beiden Übereinkommen keinen Bezug nimmt, aber ausführlich beschreibt, dass die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - abgekürzt EGMR - gegen die Türkei auf die deutsche Gesetzgebung keinen Einfluss hätten, da die Entscheidung des EGMR nur die Wirkung eines einfachen Bundesgesetzes habe und sich deren Regelungen an dem höherrangigen Grundgesetz messen lassen müsste.
An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR ein Grundsatzurteil ist. Bemerkenswert dabei: Die Entscheidung erfolgte einstimmig. Also zweimal europäisches Recht, zweimal Ja zu Streikrechten für Beamte und Beamtinnen; zweimal Nein dazu von der Bundesrepublik Deutschland.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Wir hatten in dieser Woche Europatag. Ist uns Europa nur an einem Tag wie dem solchen wichtig und erwähnenswert? Oder ist Europa für uns eine Lehranstalt, wo die Zuchtmeisterin als Oberlehrerin auftritt? Europäisches Streikrecht für Beamte und Beamtinnen sollte auch in der Bundesrepublik Deutschland Recht werden. Darum sagen Sie Ja zu diesem Antrag.
Danke schön fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen, werte Kolleginnen! Die vor fünf Jahren erlangte Möglichkeit, ein Landesbeamtenversorgungsgesetz zu gestalten, hätte es ermöglicht, ein zeitgemäßes, modernes Beamtenversorgungsgesetz zu schaffen, das nicht nur den Interessen des Landes gerecht wird, sondern auch den Interessen der unterschiedlichsten Beamtengruppen.
Dies ist in weiten Teilen der Gesetzesvorlage nicht gelungen. Das lag sicherlich zum einen daran, dass es den Fachministerien überwiegend darum ging, vom Bundes- auf ein Landesversorgungsgesetz überzuleiten. Im Vordergrund stand nicht, etwas Neues zu schaffen, sondern Bekanntes zu erhalten.
Erschwert wurde nicht nur die Arbeit des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes - an dieser Stelle herzlichen Dank für das Durchhaltevermögen an Herrn Dr. Wefelmeier! -,
sondern auch die Diskussion im Innenausschuss dadurch, dass wir monatelang Vorlagen bearbeiten mussten und dass zwischendurch ständig und unberechenbar Nebenkriegsschauplätze eröffnet wurden, z. B. das Ministergesetz, das Abgeordnetengesetz und das Burkaverbot.
Hinzu kam ein ständig wachsender Zeitdruck, weil das Gesetz heute auf die Tagesordnung sollte. Schnelligkeit ging also vor Sorgfalt - das ewige Problem dieser Landesregierung.
- Herr Rolfes, eine ordentliche Beratung eines solchen zugegebenermaßen sehr schwierigen und anspruchsvollen Gesetzentwurfs sieht anders aus.
Einige Kollegen und Kolleginnen mussten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass Beamtenversorgungs- und Rentenrecht zwei verschiedene Systeme sind und dass man Regelungen aus dem einen nicht einfach in das andere übertragen kann. Beide Systeme sind historisch gewachsen und weisen bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Ausgestaltung deutliche Unterschiede auf. Da die Beamtenversorgung auf verfassungsrechtlichen Grundlagen beruht, halten auch wir die Forderung nach absoluter Vergleichbarkeit für nicht zulässig und nicht akzeptabel. Das sollte endlich auch der Bund der Steuerzahler zur Kenntnis nehmen.
Wir als SPD-Fraktion begrüßen die jetzt gegebene Möglichkeit, zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu wechseln. Davon profitieren alle die Beamten und Beamtinnen, die freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Sie mussten dabei bisher immer wirtschaftliche Nachteile hinnehmen. Das war ein alter Zopf, der abgeschnitten wurde.
Doch insgesamt, meine Herren und Damen von den Mehrheitsfraktionen, wird meine Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen. Denn wenn auf der einen Seite der Staat - in diesem Fall das Land - am Alimentationsprinzip für seine Beamten festhält, besteht auf der anderen Seite die Pflicht, das Für- und Vorsorgeprinzip einzuhalten. Diese Meinung teilt die Mehrheit auf der rechten Seite dieses Hauses leider nicht. Denn sonst hätte sie unsere beiden Hauptforderungen aufgenommen.
Ein abschlagsfreier Eintritt in den Ruhestand, wenn das 65. Lebensjahr vollendet ist und mindestens 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre vorliegen, wäre eine Anerkennung der Lebensleistung eines jeden betroffenen Beamten.
Des Weiteren hätten wir es als mehr als gerecht empfunden, die Streichung der ruhegehaltsfähigen Zulage nach zehn Bezugsjahren für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug rückgängig zu machen. Das wäre eine Würdigung der schweren Arbeitsbelastungen, denen diese Beamten ausgesetzt sind. Sie können nicht in Sonntagsreden die besonderen Belastungen dieser drei Berufsgruppen bekla
gen und ihnen dann wochentags die Anerkennung verweigern.
Wenigstens diese beiden Hauptforderungen unsererseits gehören zu einem modernen Berufsbeamtentum, in dem Leistungen nicht nur erbracht und gefordert, sondern auch belohnt werden.
Ich bedanke mich fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Eigentlich wollte ich Ihnen heute etwas Neues erzählen. Aber das haben Sie ja bereits aus dem Jahresbericht 2010 der Klosterkammer Hannover erfahren, nämlich dass der erste Impuls zur Entstehung des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds von der welfischen Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen bereits im Jahre 1542 kam. Dies hat 1818 der spätere König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover aufgegriffen und weiterentwickelt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts kamen dann die Vermögen des Stiftes Ilfeld/Thüringen, Hospitalfonds Sankt Benedikt in Lüneburg und der Domstrukturfonds Verden dazu.
Somit kann zu Recht gesagt werden: Seit 193 Jahren unterstützt die Verwaltung der Stiftungen die der Klosterkammer Hannover aus den erwirt
schafteten Erträgen Vorhaben in den Bereichen Kirche, Schule und milde Zwecke aller Art, was auch immer darunter zu verstehen ist.
Die heutigen Einnahmen bestehen in erster Linie aus Erbbauzinsen, Forsten, Landwirtschaft, Mieten und Bodenschätzen. Dass die Klosterkammer auch weitere 193 Jahre oder noch länger Gutes tun soll, werden wir gerne unterstützen, allerdings nicht in den althergebrachten Gutsherrenstrukturen.
Denn dass im 16. bzw. 19. Jahrhundert undemokratische Strukturen herrschten, will doch wohl niemand hier in diesem Hohen Hause bezweifeln. Oder etwa doch?
Nicht nur die Geldwährungen haben ihren Namen im Laufe der Jahrhunderte gewechselt, sondern auch die Strukturen unserer Landesbehörden und Stiftungsorgane. Aber regt im Jahr 2011 nicht allein die Tatsache auf, dass die Klosterkammer Hannover in eine Behördenstruktur eingebunden ist, die gemäß Artikel 72 der Niedersächsischen Verfassung unter dem besonderen Schutz des Landes steht, nur der Rechtsaufsicht unterworfen ist und ohne jegliche Eigenkontrolle durch innere Organe, ungestört und ohne Achtsamkeit gegenüber dem Rest der Welt, Verzicht übend auf die Anerkennung der Öffentlichkeit und der Politik, existiert? Meinen Sie, meine Damen und Herren, nicht auch, dass da eine kompetente Aufsicht vonnöten ist, um diesen Dornröschenschlaf zu beenden?
Was die Klosterkammer tut, mag gut sein. Es mag dem Grunde nach auch weitgehend durch die Stiftungsakte vorgegeben sein. Aber wie sie es in einer gemeinnützigen öffentlich-rechtlichen Stiftung tut, ist unangemessen. Nicht einmal aus dem Jahresbericht kann man sich ein detailliertes Bild machen. Intransparenz ist aber ein schwerer Verstoß gegen unsere demokratische Kultur.
Die Haltung, die Gestaltung in der Sache gehe die Politik nichts an, mag formal korrekt sein. Aber ob die Klosterkammer in Struktur und Ergebnis gut geführt wird, ist von großem politischen Interesse. Denn die von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen stehen unter verfassungsrechtlichem Schutz, weil sie einen besonderen Auftrag haben. Wer kontrolliert aber, ob die Sondervermögen dem
heimatlichen Interesse dienstbar sind, wie es Artikel 72 unserer Landesverfassung fordert? Wer stellt fest, dass die Verantwortung für das geschichtliche Gütererbe des Landes wahrgenommen wird, wie es der Staatsgerichtshof bereits 1972 festgestellt hat?
Es ist Rechenschaft abzulegen; denn die Klosterkammer ist allenfalls Treuhänder eines Vermögens, keinesfalls Eigentümer. Und es ist transparent zu machen, wofür und warum die erheblichen Erträge aus dem großen Vermögen verwendet werden.
Kontrolle aber allein reicht nicht. Es ist zu steuern. Man kann dies nicht allein einem Behördenleiter überlassen. Das wäre genau die Gutsherrenart des 19. Jahrhunderts, von der wir uns seit der Weimarer Republik ja wohl befreit haben.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, die Organisationsstruktur der Verwaltung der genannten Stiftungen heutigen Standards anzupassen, um sie zukunftsfähig zu machen. Dabei ist insbesondere Folgendes notwendig: Die üblichen Stiftungsorgane, nämlich Stiftungsvorstand und Stiftungsrat, sind einzurichten, Regelungen für die Stiftungsverwaltung durch die Geschäftsführung sind verpflichtend vorzusehen, transparente Vergabestrukturen durch Stiftungssatzungen, Richtlinien für Vergabe und Vermögensbewirtschaftung und Förderrichtlinien sind zu schaffen und zu veröffentlichen. Ferner wäre die Bestellung eines Präsidenten - oder vielleicht mal wieder einer Präsidentin - als Geschäftsführung im Fünf-JahresRhythmus aus unserer Sicht angemessen.
Besonders Sie, meine Damen und Herren der CDU, haben bestimmt gedacht: Ach, kaum ist Herr Biallas Präsident der Klosterkammer Hannover, da wollen die Sozis eine alte Rechnung mit ihm begleichen.
Sie täuschen sich gewaltig, Herr Thümler.
Ja, es stimmt: Der Zeitpunkt für unseren Antrag ist klug gewählt.
Denn der jetzige Präsident hat bereits am 31. Juli dieses Jahres in einem Zeitungsbericht zugesagt, diese Behörde weiter zu öffnen und transparenter zu machen. Aber Öffnung und Transparenz sind das eine. In die heutige Zeit passt aber nur eine Klosterkammer, die Stiftungsvorstand und Stiftungsrat hat.
Da der Herr Klosterkammerpräsident einschlägige Erfahrungen in Verwaltungsreformprozessen hat, ist er der Richtige zum richtigen Zeitpunkt, um die Klosterkammer Hannover in eine moderne, zeitgemäße, transparente Stiftungsstruktur zu führen.
Lassen Sie es mich angesichts des christlichen Hintergrunds der Klosterkammer Hannover einmal so auf den Punkt bringen:
Wenn sich der Herr seines Knechtes Biallas bedient, die Strukturen der Klosterkammer Hannover ins heutige Jahrhundert zu führen, so wäre es gut.
Danke schön fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren! Meine sehr geehrten Damen! Zur Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Januar dieses Jahres hat mein Kollege Wulf mit einem Praxisbeispiel argumentiert, warum meine Fraktion mit großem Interesse der Diskussion im Fachausschuss entgegensehen werde.
Das Beispiel war die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg, die 4,3 Millionen Euro in hoch riskante Anleihen investiert hatte und dieses Spiel verloren hat. Dieses Beispiel hat Herrn Thümler zu dem Zwischenruf hinreißen lassen: „Das war doch der Penner bei der Kirche! Der gehört doch der SPD an!“ Ich werde es mir heute an dieser Stelle - auch wegen der Zeit - verkneifen, alle Penner seiner Partei zu nennen.
Ich habe diesen Zwischenruf auch nur zitiert, weil er die weitere Diskussion der Mehrheitsfraktionen im Fachausschuss geradezu umschreibt. Denn CDU und FDP tun dieses Gesetz ab mit „Angriff auf die Autonomie der Hochschulen!“ und „Zugriff des Staates auf die Handlungsmöglichkeiten der Hochschulen!“. Aber nichts dergleichen steht in der Gesetzesvorlage. Denn es ist unseren Hochschulen nicht nur erlaubt, nicht benötigte Geldmittel zinsbringend bei einer Bank oder einer Sparkasse
anzulegen, sondern es ist ihre Pflicht, das Geld zu vermehren, aber nicht zu verschleudern.
Da in unserem Hochschulgesetz auch die Tür zum Kauf von Aktien und Investmentfondsanteilen geöffnet wurde, müssen wir darauf achten, dass diese Möglichkeit nicht missbraucht wird. Das Geld gehört den jeweiligen Hochschulen. Diese Mittel sind ihr aber quasi treuhänderisch anvertraut. Es sind Steuergelder, Drittmittel und Studiengebühren. Herr Dreyer, hören Sie zu, auch ich sage „Gebühren“ und nicht „Beiträge“. Da diese Mittel, wie ich einmal sage, mühsam von vielen zusammengetragen werden, müssen sie sorgsam behandelt werden und dürfen nicht dazu verlocken, damit zu spielen. Diese Meinung wird auch vom Niedersächsischen Landesrechnungshof vertreten. Ich zitiere: Der Landesrechnungshof teilt die Motivation des Gesetzentwurfes, Spekulation und daraus drohende Wertminderungen im eingesetzten Kapital zu verhindern. Für Studienbeiträge, Drittmittel und die staatlichen Finanzhilfen an Stiftungshochschulen muss sichergestellt sein, dass diese Mittel jederzeit für ihren eigentlichen Verwendungszweck bereitstehen und Substanzeinbußen aufgrund von Kursverlusten ausgeschlossen sind. Aus Sicht des Landesrechnungshofes verbietet sich daher eine spekulative Anlage der liquiden Mittel von Hochschulen in Aktien, aktienbasierten Fonds oder Derivaten.
Herr Perli, ich finde, es ist gut, dass Sie uns diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Besonders hervorheben möchte ich dabei auch den Änderungsvorschlag, der auf eine Anregung des Landesrechnungshofes zurückzuführen ist. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, da er ein bestehendes Gesetz sinnvoll verändert - ohne bürokratischen Mehraufwand, aber mit mehr Nutzen für das Einhalten von finanziellen Regeln für Geld, das den Hochschulen anvertraut wurde und wird.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Ich stelle fest, die Überprüfung der Eignung für das Lehramt sollte in den ersten Studiensemestern erfolgen. Von daher frage ich die Landesregierung, warum sie nicht flächendeckend das Hildesheimer Modell einführt, bei dem die Praxiserfahrung vom ersten Semester an im Mittelpunkt steht?
Wir haben festgestellt, dass es angebracht ist, die individuelle Eignung für das Lehramt in den ersten Studiensemestern zu erfahren. Von daher frage ich, warum die Landesregierung nicht flächendeckend das Hildesheimer Modell einführt, bei dem die Praxiserfahrung vom ersten Semester an im Mittelpunkt steht.
Herr Präsident! Immer mehr Vollzugsbeamte müssen im Innendienst beschäftigt werden, weil es immer weniger Tarifbeschäftigte gibt. Meine erste Frage an die Landesregierung lautet daher: Wie viele Vollzugsbeamte sind seit 2010 auf freie Angestelltenstellen versetzt worden und fehlen dadurch im Außendienst?
Zweite Frage: In welchem Rahmen lassen die A11-er-Beförderungsrichtlinien in den einzelnen Polizeidirektionen individuelle Möglichkeiten zu?
Frau Präsidentin! Werte Kollegen, liebe Kolleginnen! Was hat sich der Ältestenrat nur dabei gedacht, diesen Tagesordnungspunkt „Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsrechts sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ heute nach der Mittagspause auf die Tagesordnung zu setzen, wo doch bekannt ist, dass die Aufmerksamkeit - ich meine nicht die derjenigen, die hier sind - bzw. die Anwesenheit im Plenum zu dieser Stunde auf dem absoluten Tiefpunkt ist?
Wurde diese Stunde, Frau Klopp, etwa absichtlich gewählt, nach dem Motto: Das versteht ohnehin nur die Hälfte und schon gar nicht nach all den Stunden über das Thema Dioxin?
Oder ist dadurch gar jemand aus dem Landwirtschaftsministerium auf den Gedanken gekommen, Versorgungsbezüge in Naturalien zu zahlen? - Das würde auf unseren erbitterten Widerstand stoßen,
genauso wie einige Verschlechterungen im Versorgungsrecht und anderen dienstrechtlichen Vorschriften.
Ich erkenne bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung auf den ersten Blick nicht, dass es sich um ein modernes, zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gemachtes Gesetz handelt. Aber da der Entwurf erst vor einigen Tagen vorgelegt wurde, wäre es voreilig, schon jetzt ein abschließendes Urteil abzugeben. Dazu fehlen meiner Fraktion, aber auch mir wesentliche Detailkenntnisse.
Diese werden wir uns, Herr Rolfes - dass Sie sie haben, traue ich Ihnen übrigens auch nicht zu -,
durch eine mündliche Anhörung einholen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und auf ein konstruktives Endergebnis zum Wohle aller niedersächsischen Beamten und Beamtinnen, die ihre Arbeit in vielfältigen und schwierigen Aufgabenfeldern verrichten.
Danke schön fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Laut Liste hätte ich zwölf Minuten Redezeit. Ich hoffe, Sie werden nicht sauer sein, wenn ich die nicht ausfülle und ein bisschen kürzer rede.
Wir als SPD-Fraktion stimmen dem Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2011 grundsätzlich nicht nur wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu, sondern auch deshalb, weil durch den Methodenwechsel zu einem registergestützten Zensus 2011 die Bürger und Bürgerinnen von Auskunftspflichten entlastet werden und diese Zählung daher bürgerfreundlicher als die vorhergehenden ist.
Unsere einzigen Bedenken richten sich gegen § 7 der Gesetzesvorlage. Immer wieder wird betont, dass die Gemeinden nicht die Erhebungsstellen sind, sondern dass die Landesstatistikbehörde diesen Hut aufhat. Aber Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist, dass kommunale Erhebungsstellen einzurichten sind, die die Durchführung des Zensus 2011 übernehmen sollen. Diese Aufgabe kostet die Gemeinden Geld, und diese finanziellen Aufwendungen sind gemäß Artikel 57 Abs. 4 unserer Niedersächsischen Verfassung den Gemeinden in voller Höhe zu erstatten. Ich betone ausdrücklich: in voller Höhe.
Nicht zur Hälfte, nicht zu einem Viertel oder anteilig, sondern Konnexität bedeutet: vollumfänglich. Ich will an dieser Stelle keine Ausführungen zur Finanzsituation der Kommunen in unserem Land machen, da sie jeder und jede in diesem Haus zur Genüge aus der jeweiligen Heimatgemeinde kennt. Von daher fordere ich im Namen aller Landkreise und Gemeinden, die im Übrigen schon jetzt eine Unterfinanzierung von ca. 5 Millionen Euro befürchten - das ist schon gesagt worden -, die
Kollegen und Kolleginnen von CDU und FDP auf, unseren Entschließungsantrag zu unterstützen. Denn wie wollen Sie am Freitag vor Ort Ihr Nein zur vollständigen Kostenerstattung des Zensus 2011 begründen? - Darauf freue ich mich sehr.
Ich beantrage die sofortige Abstimmung über den Entschließungsantrag meiner Fraktion.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Auch ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion für den gestrigen wunderschönen Abend. Der Feuerwehrverband hat wieder einmal bewiesen: Sie können nicht nur arbeiten, sondern auch feiern. Herzlichen Dank dafür!
Allerdings, Herr Rolfes, mache ich täglich die Erfahrung: Die Feuerwehr kann nicht nur mit der CDU und der FDP gut zusammenarbeiten, sondern auch mit der SPD. Dafür auch herzlichen Dank.
- Das ist eine parteiübergreifende Arbeit, Herr Rolfes. Da können Sie nun schimpfen oder nicht.
Ich bedanke mich allerdings nicht beim Innenminister und auch nicht beim jetzigen Ministerpräsidenten dafür, dass jetzt endlich in Scheuen etwas Neues entsteht. Denn der Arbeitskreis der SPD hat schon vor vier Jahren bei einem Besuch in Celle durch Branddirektor Moravec von diesem Projekt erfahren, das uns warmherzig ans Herz gelegt wurde.
Leider sind wir in der Opposition, da liegt manches am Herzen. Sie aber sind dazu da, es umzusetzen. Dafür haben Sie immerhin vier Jahre gebraucht.
Dies liegt auch daran, dass in Celle ein jahrzehntelanger CDU-Dornröschenschlaf stattgefunden hat,
aus dem Sie erst - das will ich hier auch sagen; da stehe ich nicht alleine, das bestätigen auch immer wieder CDU-Leute aus Celle - ein Prinz der SPD wachgeküsst hat.
Erst dadurch wurde die Weiterentwicklung der Stadt und der Feuerwehrschule möglich gemacht. Aber, meine Damen und Herren, was nützt das schönste Gebäude, wenn dort kein Unterricht und keine Fortbildungen stattfinden? Denn viele der Ausbilder, die dort - sei es in Celle oder in Loy - tätig sein sollen - diese Arbeit ist genauso wichtig -, werden oft zu artfremden Arbeiten im Innenministerium herangezogen.
Das muss abgestellt werden. Dann würden wir Herrn Schünemann auch loben.
Herr Rolfes, Sie haben erwähnt, dass Sie jetzt sozusagen die Vordermannschaft sind, die den Feuerwehren eine Zukunft gibt. Dazu will ich Sie daran erinnern - ich will in diesem Zusammenhang nicht von Alzheimer sprechen; zu Hause sage ich immer: ein bisschen Hildesheimer -:
Wir als SPD haben schon vor zwei Jahren den Antrag „Die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen sichern!“ in den Landtag eingebracht und dafür gekämpft. Da habe ich Sie vermisst - vielleicht waren Sie gerade im Urlaub.
Meine größte Sorge, die ich mit meiner Fraktion teile, ist, dass 75 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer für die Errichtung dieses Gebäudes verwendet werden sollen. Ich hoffe, Sie denken dabei daran, dass die Kommunen auch Geld brauchen.
Oder wollen Sie wieder vier Jahre warten, bis Sie eingestehen, dass die Gerätschaften der freiwilligen Feuerwehren - das ist schon heute der Fall - überaltert sind? - Ich gehe davon aus, dass Sie das schon eher merken und die Kommunen nicht wieder, wie üblich, auf dem Trockenen sitzen lassen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! „Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Sicherheitsfirmen - Privat statt Staat in der öffentlichen Sicherheit?“
Am 16. April 2010 verkündete Innenminister Schünemann den Abschluss eines Vertrages zur Zusammenarbeit zwischen Niedersachsens Polizei und privaten Sicherheitsdiensten in Form der Landesgruppe Niedersachsen im Bundesverband deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen, welche rund 70 % der Unternehmen der Branche vereinigt. Mittels dieser Kooperation soll nach Vorstellung des Innenministers die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erhöht werden (Hamburger Abendblatt vom 17. April 2010). Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte den Vertragsschluss als „Ausverkauf der Polizei“ und
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Kooperationsvertrag einerseits für die Polizei und andererseits für die Sicherheitsunternehmen?
2. Unter Berücksichtigung, dass die privaten Sicherheitsdienste sowohl mit dem Kooperationsvertrag als auch ohne diesen lediglich die sogenannten Jedermannrechte wie Notwehr und Nothilfe ausüben dürfen und zudem - wie jede Bürgerin und jeder Bürger auch - ohnehin gehalten sind, Straftaten der Polizei zur Kenntnis zu geben, worin liegt der konkrete Zuwachs an innerer Sicherheit für Niedersachsen durch den Kooperationsvertrag, und welche konkreten Defizite werden durch welche neuen Rechte und Pflichten hiermit aufgearbeitet?
3. In welcher Form hat das Innenministerium Vertreter der Polizei sowohl aus deren Führungsebene als auch aus den Gewerkschaften vor Abschluss des Vertrages in den Prozess eingebunden, und wie lautete, soweit dies geschehen ist, die jeweilige Stellungnahme, und wie ist diese in die Entscheidung eingeflossen?
Frau Präsidentin! Meine Herren! Meine Damen! Herr Stratmann, ich frage Sie: Gibt es angesichts der prekären Finanzsituation der Landesbühne Nord in Ihrem Haus Überlegungen für eine Fusionierung von TfN und Landesbühne Nord?
Herr Rolfes, Sie haben etwas Entscheidendes liegen gelassen!
Herr Rolfes, ich gehe davon aus, das war die Aufzählung der Gesetzesänderungen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Am 1. Januar 2006 startete das Modellkommunen-Gesetz als Tiger. Am 1. November dieses Jahres landet es als Bettvorleger.
Denn auch der Abschlussbericht vom Juni dieses Jahres trifft, genau wie die beiden Zwischenberichte, die Aussage, dass eine fünfjährige Erprobungszeit erforderlich gewesen wäre. Diese haben wir von Beginn an gefordert.
Denn diese um zwei Jahre längere Erprobungszeit hätte höhere Fallzahlen gebracht, die zu empirisch fundierten Erkenntnissen und Ergebnissen geführt hätte. Diese größere Aussagekraft wäre nötig, um Bürokratiewildwuchs abzubauen.
Aber mit diesem Gesetzentwurf wird an vielen Stellen nur etwas an der Oberfläche verändert. Zu entscheidenden Entlastungen bei bürokratischen Verfahren wird es nicht kommen.
Im Modellkommunen-Gesetz war vorgesehen, die Verordnung über Mindestanforderungen an Kitas zu verschlechtern. Das heißt, bauliche Standards sollten abgeschafft werden. Dass dies im vorliegenden Gesetzentwurf nicht umgesetzt wird, finden wir lobenswert,
erfüllen Sie doch damit unsere Forderung: Hände weg vom Kindertagesstättengesetz.
Zuerst habe ich sogar gedacht, jetzt haben auch CDU und FDP verstanden, dass die drei Kernbereiche pädagogischer Mindeststandards für Kitas - Personalschlüssel, Gruppengröße und Raumgröße - zusammengehören. Inzwischen weiß ich, es ist nur ein neuer Trick gegenüber Eltern, Erziehern und Kindern, den Artikel 4 des Modellkommunen
Gesetzes zu streichen. Denn die Zielsetzung der sogenannten gemeinsamen Erklärung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung ist auch eine Verlagerung von Landesaufgaben an die Kommunen. So würde den Landkreisen die Heimaufsicht für Kitas übertragen, also der Behörde, die für die baulichen Standards zuständig ist. Böse ist, wer Böses dabei denkt.
Wir werden Sie beim Thema Kindertagesstättengesetz weiterhin und stets beobachten, meine Herren und Damen.
Auch dass Sie beim Personalvertretungsgesetz die Einigungsstelle nicht abschaffen und dass die Benehmensherstellung bei der Anordnung von Organisationsuntersuchungen erhalten bleibt, ist sicherlich Ihrer Erkenntnis geschuldet, sich nicht auf neue Konfliktfelder begeben zu wollen.
Aber dass Sie darauf bestehen, Mitbestimmungsrechte bei Umsetzungen und Gewährung von Sonderurlaub zu streichen, wird keinen Euro mehr in die Kassen der Kommunen bringen.
Den Kommunen würde nur geholfen, wenn sie die 2005 von Ihnen weggenommenen 100 Millionen Euro wiederbekämen.
Der Ministerpräsident, der im Moment leider nicht da ist, hat heute früh ja mehrmals auf die Kanzlerin verwiesen, die sich eindeutig zur Mitbestimmung bekennen würde. Ich habe mich sehr darüber gefreut; denn darüber, dass Frau Merkel sozialdemokratische Grundbegriffe und Werte übernimmt, kann man sich nur freuen.
Der Ministerpräsident hat nicht von sich gesprochen. Wir können uns lebhaft an die letzte Plenarwoche und an das Thema GEW-Vorsitzender Brandt erinnern, als der Ministerpräsident lautstark verkündete, was er wirklich von Gewerkschaften, freigestellten Personalvertretungen und Mitbestimmungsrechten hält.
Von daher bin ich mehr als überrascht, dass nicht weitere Einschnitte bei der Mitbestimmung im Personalvertretungsgesetz vorgenommen werden. Aber Mitbestimmung, Beteiligung von Bürgern ist den Regierungsfraktionen per se ein Dorn im Auge.
Denn durch Artikel 8 sollen im Niedersächsischen Naturschutzgesetz Änderungen zur Verbandsbeteiligung beschlossen werden, die die Stärkung von Ehrenamtlichkeit verhindern - der Ehrenamtlichkeit, die Sie, meine Herren und Damen von CDU und FDP, in Sonntagsreden immer wieder loben, die Sie montags bzw. mittwochs dann aber wieder abschaffen. Da machen wir nicht mit.
Das Modellkommunen-Gesetz soll dazu dienen, bürokratische Hemmnisse abzubauen, um Entlastungen für alle und alles zu bringen. Artikel 11 des Niedersächsischen Schulgesetzes beweist, dass Änderungen oft nur Etikettenschwindel sind; denn § 26 wird zwar gestrichen, aber taucht inhaltlich als § 106 wieder auf. Warum gibt es wieder eine Verordnungsermächtigung, wenn wir doch heute klare Regeln und unmissverständliche Anforderungen im Gesetz vereinbaren könnten? Das ist eine Frage, die Sie, meine Herren, meine Damen, auch im Ausschuss nicht beantwortet haben.
Sie haben uns als SPD-Fraktion an Ihrer Seite, wenn es um Bürokratieabbau geht, um Verschlankung und Klarheit von Gesetzen. Denn eindeutige Gesetzessprache ist nötig und möglich und verhindert unnötige Verordnungen.
- Ach, Herr Rolfes, Sie stehen manchmal im Wege.
Sie haben uns aber nicht an Ihrer Seite bei der Abschaffung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten. Deshalb stimmen wir nur einzelnen Artikeln und nicht dem gesamten Gesetzentwurf zu.
Danke fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine Herren, meine Damen! Demokratie braucht Mitbestimmung, und beides muss gelebt und vorgelebt werden. So weit, Herr Perli, können meine Fraktion und ich Ihrem Antrag folgen. Aber unsere Zustimmung hört da auf, wo Sie eine rückwärtsgewandte Hochschulstrukturdebatte führen wollen.
Ich stimme zu, wenn es um die Aussage geht, dass der Hochschulrat keine hinreichende demokratische Legitimation hat. Auch fordert die SPDFraktion seit Jahren eine Landeshochschulplanung. Wir sind uns einig in der Forderung nach studentischer Mitbestimmung bei der Verwendung der Studiengebühren.
Aber Mitbestimmung beginnt für mich bereits bei der Wahrnehmung des Wahlrechts für studentische Vertretungen. Da sieht die Quote bedauerlicherweise nicht gerade rosig aus. Da dieses Recht auch eine wohl verstandene Pflicht ist, muss dafür geworben werden. Wenn dieses Wahlrecht von der überwiegenden Mehrzahl der Studierenden wahrgenommen würde, bräuchte auch niemand sogenannte Managementmethoden zu beklagen oder
sogar straff geführte Hochschulen zu benennen; denn starke Studierendenvertretungen führen diese Diskussionen in ihren Hochschulen. Das kann niemand stellvertretend für sie erledigen. Wir können hier nur Regeln und Grenzen aufzeigen bzw. setzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Linken, da wir weiten Teilen Ihres Antrages nicht folgen können, werden wir ihn insgesamt ablehnen. Aber wir werden diese und andere Themen bei den anstehenden Beratungen zur NHG-Novelle sicherlich aufgreifen - aber erst dann und nicht heute -, besonders auch mit dem Ausblick auf Erfolg, da sogar Herr Stratmann die Studierenden immer wieder bestärkt, ihre Einflussmöglichkeiten z. B. bei der Verwendung der Studienbeiträge intensiv zu nutzen.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.