Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns wohl alle darüber, dass diese Streitphase in den Kindertageseinrichtungen beendet werden konnte. Wer wollte den Erzieherinnen und Erziehern für ihre verdienstvolle Tätigkeit nicht durchaus ein angemessenes Gehalt gönnen?
Leider mischt sich in die Sympathie für das Anliegen dann doch der Eindruck, dass an vielen Stellen in diesem Arbeitskampf die Kinder und Familien für die Anliegen einer Tarifpartei gewissermaßen in Geiselhaft genommen worden sind.
Zweifelsohne hat es auf beiden Seiten Versäumnisse gegeben. Britta Altenkamp hat darauf hingewiesen, dass eine Vereinbarung zur Gesundheitskomponente aus dem Tarifvertrag 2005 nicht umgesetzt worden ist. Aber richtig virulent ist die Situation der Beschäftigten in Wahrheit dadurch geworden, dass ver.di bei der Umstellung vom BAT auf den TVöD geschlafen hat. Ver.di hat geschlafen und hat die Berufsgruppe der Erzieherinnen und Erzieher nicht auf dem Radarschirm gehabt. Deshalb hat es dort zum Teil Einkommensverschlechterungen gegeben. Das sollten wir der Ehrlichkeit halber miteinander auch festhalten.
Zweite Bemerkung. Wenn etwa mit Blick auf die Durchleitung der Bundesmittel aus dem sogenannten Krippenkompromiss immer verglichen wird, bitte ich, einmal einen Vergleich der Bundesländer anzustellen.
Ich bitte darum, mir ein Bundesland zu zeigen, das ein Drittel der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen übernimmt und es nicht einfach den Kommunen und Trägern überlässt. Ich bitte, mir ein Bundesland zu zeigen, das in jüngster Zeit den Eigenanteil der größten Trägergruppe hier im Land, nämlich der Kirchen, deutlich reduziert hat. Das hat den Steuerzahler etwa 150 Millionen € gekostet, wenn ich die Zahl richtig vor Augen habe.
Kleine Einrichtungen erhalten über die Kindpauschalen hinaus 15.000 € jährlich, um betriebswirtschaftliche Probleme zu überbrücken. Überhaupt rechnen wir die Kindpauschalen nur im Zuge eines Einrichtungsbudgets ab, das heißt, 10 % Unter- und Überbelegung bleiben unberücksichtigt und für den Träger wirtschaftlich unschädlich.
Meine Damen und Herren, man kann durchaus nicht sagen, dass das Land hier knauserig mit der Förderung der Kindertageseinrichtungen wäre.
Dritte Bemerkung. Ihr Instrument ist jetzt, die Kindpauschalen zu erhöhen. Dieser Maßnahmevorschlag von Frau Asch und ihrer Fraktion zeigt mir, dass sie die Systematik der Kindpauschale nicht verstanden haben. Die Kindpauschale ist eine Zuweisung des öffentlichen Trägers – hier Jugendamt vor Ort – an die Kindertageseinrichtung. Wird diese Kindpauschale jetzt erhöht, dann erhöht sich nicht nur der Anteil des Landes, sondern es erhöht sich automatisch der Anteil der Kommune, es erhöht sich automatisch der Anteil der Träger, und es erhöht sich automatisch – das wollen Sie eigentlich verhindern – der kalkulatorische Anteil der Eltern.
Ihr Vorschlag ist in der Systematik des Kinderbildungsgesetzes also falsch und handwerklichtechnisch unsauber.
Es ist also nicht möglich, so, wie Sie das mit Ihrem Antrag vorschlagen, den Kommunen, den Trägern und den Eltern Entlastung zu geben.
Vierte Bemerkung, was die Elternbeiträge angeht. Mit Verlaub, auch da hilft Ihnen ein Blick ins Gesetz, die Rechtslage noch besser zu verinnerlichen, als Sie das getan haben. Denn unser Kinderbildungsgesetz sieht nicht nur vor, dass die Elternbeiträge sozial gestaffelt sein müssen. Das bedeutet, dass Bezieher geringer Einkommen oder mit Transfereinkommen keinen Elternbeitrag zahlen müssen. Das betrifft in Nordrhein-Westfalen, wenn ich die aktuelle Zahl richtig vor Augen habe, 23 % der Kinder in den Einrichtungen. Dort steht auch – das haben die Koalitionsfraktionen in der Schlussphase der Gesetzesberatung dort hineinformuliert –, dass die Elternbeiträge in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern stehen müssen. Das begrenzt die Erhöhung nach oben. Man kann die Eltern nicht unbillig weiter belasten.
Wenn man die obergerichtliche Rechtsprechung hinzunimmt, dann ist das ist das eine Größenordnung von 20 % gegenüber der damaligen Elternbeitragstabelle, die als angemessen betrachtet worden ist.
Es gibt also diesen Horrorwettlauf um höhere Elternbeiträge in Nordrhein-Westfalen nicht; es kann ihn nicht geben, weil der Gesetzgeber Vorsorge getroffen hat.
Entschuldigen Sie bitte, weil es hier einen Zuruf von Herrn Sichau gibt: Wenn Sie vor Ort Anzeichen haben, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern durch eine Beitragssatzung tangiert wird,
Das ist so. Dann können Eltern gegen die Beitragssatzung … – Hier wird mit dem Kopf geschüttelt. Ja, bitte schön, solche Verfahren können angestrengt werden. Ich bitte, die Eltern darauf hinzuweisen, wenn es solche Probleme gibt.
Letzter Punkt. Wir haben im Einvernehmen mit allen Trägern – mit den Spitzenverbänden, den Kommunen, dem Land – eine Systematik verabredet. Die Kindpauschalen werden um 1,5 % im Jahr erhöht. In diesem Jahr ist dieser Mechanismus für den nächsten Haushalt auch eingesetzt worden. Wir haben für 2011 gemeinsam eine Revision des Kinderbildungsgesetzes, eine kritische Prüfung verabredet.
Deshalb wussten alle Beteiligten, auch bei den Tarifverabredungen, wie die allgemeine Geschäftsgrundlage ist. Pacta sunt servanda! Wir halten uns daran. 2011 wird geschaut: Hat sich das Kinderbildungsgesetz bewährt? Muss nachgesteuert werden? Aber bis dahin gilt diese Vereinbarung. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ende Juli 2009 haben die kommunalen Arbeitgeber einen Tarifabschluss mit den Gewerkschaften erzielt. Nun beantragt die Fraktion der Grünen, die während dieser Debatte die Preise mit hochgetrieben hat, weil sie sich solidarisiert hat, dass andere – nämlich das Land -–
Liebe Frau Asch, nur die Ruhe! Wenn Sie als Kommunalpolitikerin der Stadt Köln auf Demonstrationen gehen, wo zulasten der Stadt Köln Tarifstreiks stattfinden, haben Sie sich in dem Moment gegen die Interessen der Stadt Köln verhalten. Das müssen Sie sich einmal sagen lassen.
Landtag, liebes Land Nordrhein-Westfalen, bitte zahle du jetzt für uns die Rechnung, die kommunale Arbeitgeber ausgehandelt haben. – Das ist schon von der Anlage her ein solcher Aberwitz, dass ich gar nicht weiß, wie man überhaupt auf eine solche Idee kommen kann.
Es kommt noch etwas hinzu: 24 % der Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen sind überhaupt nur kommunale Kindertageseinrichtungen. Christian Lindner hat es Ihnen gerade schon vorgerechnet: Indem die Grünen sagen, wir erhöhen die Kindpauschalen, zwingt Frau Asch die Kommunen, 76 % der Einrichtungen, die eben nicht kommunal sind, in Zukunft höher zu bezahlen. Das, was Sie vorschlagen, ist ein Gesetz gegen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die das werden bezahlen müssen.
Frau Asch, ich weiß nicht, was daran unlogisch ist. Weil eine Stadt den gleichen Anteil bei der Kindpauschale bezahlen muss wie das Land – wir teilen uns das nämlich fifty-fifty –, zwingen Sie sie dazu, dass sie in Zukunft für 76 % der Einrichtungen in Zukunft mehr zahlen muss. Das, was Sie damit vorschlagen, ist ein Ausbeutungsprogramm der Kommunen. Das muss man sich doch einmal klarmachen.
Es gibt nicht allzu viele grüne Kämmerer im Land, weil die nicht mit Geld umgehen können. Aber jeder Kämmerer in jeder Stadt wird doch sagen: Bitte, Frau Asch, ziehen Sie diesen Antrag zurück, Sie ruinieren uns mit diesem Antrag!
Das sind doch simple Recheneinheiten. Adam Riese war zwar nicht Mitglied der Grünen, aber man muss doch trotzdem eins und eins zusammenzählen können, wenn man solche Anträge stellt.
Kollegin Altenkamp hat gesagt, sie möchte die Kindpauschalen erhöht haben. Das ist ein Ansatz, über den man sprechen kann. Nur lautet die generelle Frage, ob das ausreicht oder nicht. Mit den Leuten, mit denen das bisher besprochen wurde – mit kommunalen Spitzenverbänden, Trägern und Kirchen –, werden wir uns 2011 zusammensetzen, um abzuklären, wie die Systematik ist. Die freien
Träger sagen uns zu Recht: Es darf nicht sein, dass die Kommunen demnächst mehr an ihre Erzieherinnen zahlen und wir dann im Wettbewerb um die besten Erzieherinnen verlieren. – Das ist ein berechtigtes Anliegen, das man auf jeden Fall im Blick haben muss.
Erstens: Die Elternbeiträge steigen überall. – Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben aus allen Jugendämtern immer wieder stichprobenartig Rückmeldungen. Das Ergebnis: Die Elternbeiträge steigen nicht. Im Gegenteil! Beim alten GTK war die landesweite Tabelle minimal bei ca. 11.000, 12.000 €. Die meisten Kommunen haben gerade für die ärmeren Familien diese Beträge auf 16.000 €, 18.000 € und mehr Einkommen hochgesetzt. Das heißt: Mehr Kinder armer Eltern können heute in den Kindergarten gehen als zu den Zeiten des GTK.