Ein Vergleich mit dem Wasserentnahmegesetz ist außerdem äußerst kritisch zu sehen, Herr Remmel. Eine Vergleichbarkeit ist nicht gegeben, weil es sich beim Kies im Gegensatz zum Wasser nicht um ein Allgemeingut handelt, sondern um ein privates Gut.
Aus Sicht des Landes wird eine Kiesabgabe abgelehnt, da sie nicht als Steuerungsinstrument geeignet ist, zusätzlichen Bürokratieaufwand bedeutet und an den Grenzen zu benachbarten Bundesländern zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir sind am Ende der Beratung. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10720, den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/10521 abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt.
8 Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke – Milliardeninvestitionen der Stadtwerke werden zurückgestellt – Festschreibung der Wettbewerbsverzerrung
Ich eröffne die Beratung. – Für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen steht Herr Priggen bereits am Rednerpult. Er hat das Wort.
Danke schön, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich will heute einen Aspekt ansprechen, der bisher zu we
nig in öffentlicher Beachtung war. Wir diskutieren die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, die die Bundesregierung plant. Wir halten die für falsch, weil es bei dem Kompromiss bleiben sollte, der damals geschlossen worden ist. Dieser Kompromiss, der damals zwischen Industrie und Bundesregierung mühsam ausgehandelt und geschlossen worden ist, hat sich an dem natürlichen Endzeitpunkt der Kraftwerke orientiert. Dieser wird jetzt wieder infrage gestellt.
Ich will gar nicht auf das Risiko der Atomkraft eingehen, sondern einen anderen Aspekt aufgreifen. Eine Laufzeitverlängerung nützt nur den großen Stromkonzernen. Hier kommt es darauf an, für wie lange man die Laufzeit verlängert: Wenn es 40 Betriebsjahre sind – Enddatum 2030 –, hätten E.ON, RWE und andere 60 Milliarden € Mehreinnahmen, und wenn es, wie es jetzt geprüft wird, 60 Betriebsjahre sind, reden wir über 230 Milliarden € Mehreinnahmen für die vier großen Stromkonzernen.
Ein solcher Schritt wäre eine massive Marktbeeinflussung im Energiebereich. Politik muss an der Stelle auch verlässlich sein. Es gibt sehr, sehr viele Investitionsplanungen von kommunalen Stadtwerken und anderen, die sich alle zusammengeschlossen und gesagt haben, es stehen Investitionen von insgesamt mehr als 9 Milliarden € auf dem Spiel, die alle nicht durchgeführt würden, wenn es zur Laufzeitverlängerung käme.
Ich selber habe in den letzten Wochen eine Reihe von Gesprächen mit Stadtwerkevorständen geführt, die alle sagen: Wir werden bis zur Vorlage des Energiekonzepts der Bundesregierung, was ja für Ende des Jahres angekündigt ist, keine Entscheidung treffen, weil wir nicht wissen, wenn die Laufzeitverlängerung kommt, ob sich Investitionen, die wir eigentlich machen wollen, noch rechnen.
Es geht darum, dass mehrere zig Milliarden Kilowattstunden mehr auf den Markt drängen werden, was langfristige Investitionen auch in modernste Kraftwerkstechnik völlig unwirtschaftlich macht.
Deswegen gibt es diesen Aspekt neben der ganzen Sicherheitsfrage zusätzlich. Auch vor dem Hintergrund, dass die großen Energiekonzerne eine Marktmacht haben, die durch diese Maßnahme noch deutlich stärker stabilisiert würde, würde der Konzentrationsprozess beschleunigt. Das, was wir brauchen, mehr Marktteilnehmer, eine stärkere Position von Stadtwerken und anderen, würde dadurch zurückgedrängt.
Von daher ist es uneingeschränkt zu begrüßen, dass der VKU und die Stadtwerke gemeinsam gegen eine Laufzeitverlängerung eintreten. Das gilt auch für die Position, die sie aufgebaut haben, dass, wenn es dazu kommt, zumindest die gesamten Mehrgewinne abgeschöpft werden, damit es nicht zu dieser Wettbewerbsverzerrung kommt. Also
Insgesamt sagen wir: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen sollte sich eindeutig gegen eine Verlängerung der Laufzeiten positionieren und in dem Sinn auf die Willensbildung der Bundesregierung einwirken. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will nicht über die Grundsatzproblematik der Atomenergie philosophieren. Ich möchte aber schon einmal ein paar Vorbemerkungen zur Ideologie und zur Taktik der Grünen in der Energiefrage machen.
Zum christlichen Menschenbild, das auch meines ist, gehört es, dass der Mensch nicht vollkommen ist, dass er irren kann. Die Grünen haben offenbar ein ganz anderes Menschenbild: Irrtum ausgeschlossen. Sie wissen immer alles ganz genau. Träger abweichender Meinungen werden verfolgt. In der Energiepolitik verstehen sich die Grünen meinem Eindruck nach als Glaubenskrieger.
In Ihrem energiepolitischen Kreuzzug scheint Ihnen jedes Mittel recht zu sein, um die öffentliche Meinung zu manipulieren.
Jetzt zu diesem Antrag, der ist nämlich geradezu ein Beleg für diese Analyse: Da wird zunächst für den Fall einer Laufzeitverlängerung ohne jeden Beweis mit Horrorzahlen über Zusatzgewinne der bösen vier großen Kraftwerksbetreiber gearbeitet, die sich bis auf 300 Milliarden € aufaddieren könnten.
Durch das Schüren von Neid dient diese Behauptung der Erzeugung eines negativen Meinungsklimas. In der Sache, Kollege Priggen, kommen die Atomexperten von Greenpeace Deutschland, Heinz Smital, sowie die Analysten der Landesbank BadenWürttemberg, die ja in Ihrer Fraktion in hohem Ansehen steht, zu einem ganz anderen Ergebnis: Da Laufzeitverlängerungen völlig zu Recht an höchste Sicherheitsstandards gekoppelt sein müssten – das hat auch schon der Bundesumweltminister gesagt – , sind die Greenpeace- und Bankexperten der Meinung, dass die Zusatzgewinne weitgehend von den Nachrüstungsinvestitionen in alte Meiler aufgefressen würden.
Das meinen die. – Also, bei Ihrer Behauptung von einem 300-Milliarden-€-Zusatzgewinn dürften Sie sich um eine Zehnerpotenz verhauen haben. Sie können also die letzte Null streichen. Und über den Rest kann man dann reden.
Dann kommt aber der Clou. Sie akzeptieren nicht nur völlig unkritisch den ordnungspolitischen Erpressungsversuch bestimmter Stadtwerke, Sie machen sich geradezu zu deren Cheflobbyisten und handeln damit keinen Deut besser als die Kohlelobby, die wir gemeinsam immer auf das Schärfste kritisiert haben.
Wenn Klimaschutz unser Oberziel ist, Kollege Priggen, dann kann ich Ihre Haltung fachlich überhaupt nicht verstehen. Die Stadtwerke wollen ja keine erneuerbare Energien in den Markt drücken; denn das könnten sie auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit seinem Einspeisevorrang für erneuerbare Energien in jedem Fall. Nein, Sie wollen ganz offenbar nahezu CO2-freie Kernkraftwerke durch moderne Kohlemeiler ersetzen. Wir wollen auch moderne Kohlemeiler, aber nicht in dieser Kombination.
Den Stadtwerken geht es also gar nicht um Klimaschutz, ihnen geht es ganz schnöde um die Steigerung ihrer Erzeugungskapazität unter dem Schutz des Staates. Sicherlich, Sie haben nur 10 %, und sie könnten ruhig mehr haben, aber dass deswegen ein staatlicher Schutzschirm her soll, halte ich schon für problematisch.
Wenn man so handeln würde, dann verschlechterte das unsere CO2-Bilanz um rund 150 Millionen t pro Jahr und brächte das für die Dämpfung des Strompreisanstiegs je nach Bezugsbasis wenig bis gar nichts.
Kernkraftwerke haben bereinigte CO2-Emissionen von etwa 66 g pro Kilowattstunde, und ihre Stromgestehungskosten ab Kraftwerk liegen bei etwa 2,65 Cents je Kilowattstunde. Die CO2-Emissionen von Steinkohlekraftwerken liegen etwa bei 900 g pro Kilowattstunde, und die Gestehungskosten liegen bei rund 3,35 Cents pro Kilowattstunde für Strom.
Da bei der Gegenüberstellung des Stadtwerkekonzeptes und der Laufzeitverlängerung wirklich keinerlei Vorteile für Umwelt oder Verbraucher zu erkennen sind, werden wir diesem Antrag auf keinen Fall zustimmen können. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, wenn der Vertreter der CDU-Fraktion immer mit Uraltgeschichten kommt. Gestern war es Schiller mit „Wallenstein“, heute sind es die Kreuzzüge.