Meine Damen und Herren, jetzt steht die Neufassung der übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes zur Abstimmung. Ich darf auch hier um Ihr Votum bitten. Wer den übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die übrigen Vorschriften des Gesetzentwurfes mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Ich lasse nun über den gesamten Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/795 abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
5 Nationaler Allokationsplan II: Die Landesregierung muss die Interessen des Industrielandes Nordrhein-Westfalen frühzeitig in den Willensbildungsprozess der Bundesregierung einspeisen
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/1870
Ich weise hin auf den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ihnen vorgelegt mit Drucksache 14/1919.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Beratung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass es über alle notwendigen politischen Gegensätze und Auseinandersetzungen hinweg auch möglich ist, in Angelegenheiten, die für unser Land und für seine wirtschaftliche Entwicklung wichtig sind, zu gemeinsamen Auffassungen zu kommen. Deshalb freue ich mich – ich betone das ausdrücklich –, dass es für diese wichtige Frage der Ausgestaltung des nationalen Allokationsplans II für den Zeitraum von 2008 bis 2012 gelungen ist, diesen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und SPD im Wirtschaftsausschuss zustande zu bringen.
Wir haben das angeregt, und CDU und FDP sind auf uns zugegangen. Wir haben eine gemeinsame Position entwickelt, die in diesem Antrag beschrieben ist. Dieser Antrag – ich hoffe, gleich auch dieser Beschluss – ist wichtig für die Durchführung – das ist heute Morgen schon in einem anderen Zusammenhang zur Sprache gekommen – des milliardenschweren Kraftwerkserneuerungsprogramms hier in Nordrhein-Westfalen, das von der vorigen Landesregierung mit der Energiewirtschaft, der Elektrizitätswirtschaft, verabredet und in Gang gesetzt worden ist und das jetzt von dieser Landesregierung konsequenterweise politisch auch so begleitet wird, dass es erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Diese Politik – das will ich ausdrücklich herausstellen – dient dem Klimaschutz und sichert den Kraftwerkstandort Nordrhein-Westfalen.
Jetzt ist es wichtig, dass der Entwurf der Bundesregierung zum NAP II, auf den unser gemeinsamer Antrag abzielt, auch im weiteren parlamentarischen Verfahren in seiner Substanz Bestand hat. Die für unser Land und für die Sicherung des Kraftwerkstandortes Nordrhein-Westfalen und für unseren Beitrag zum Klimaschutz wichtigen Punkte sind in diesem gemeinsamen Antrag herausgestellt.
Ich möchte deshalb besonders würdigen, dass diese große Gemeinsamkeit von CDU, FDP und SPD in dieser ganz wichtigen Frage eine entscheidende Grundlage dafür sein wird – da bin ich ganz sicher –, dass im weiteren parlamentarischen Verfahren in Berlin diese in dem gemeinsamen Antrag herausgestellten wichtigen Punkte in NAP II auch Bestand haben werden.
Zum Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, meine Damen und Herren, möchte ich nur einige ganz wenige Anmerkungen machen. Dieser Antrag behandelt ein Detailproblem – das ein wichtiges und selbstverständlich auch zu lösendes ist, das möchte ich zugeben –, das aber nichts an dem bislang guten, im Entwurf der Bundesregierung zum NAP II festgehaltenen Gesamtergebnis ändert.
Betreffend die Auslastungsfaktoren – das will ich betonen – ist bisher überhaupt nichts entschieden worden. Das ergibt sich auch aus dem Anhang 4 zum Entwurf des NAP II, der zeigt, dass weder zu der Frage der Braunkohlekraftwerke noch der Steinkohlekraftwerke noch der wie im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen herausgestellten Erdgas GuD-Anlagen Nutzungsstunden ausgewiesen worden wären. Deshalb wird es darauf ankommen, dass dies im weiteren Verfahren behandelt und entschieden wird.
Es muss darauf geachtet werden, dass Zuteilungsfehler vermieden werden. Das gilt zum einen für eine Unterausstattung durch zu geringe Standortauslastungsfaktoren, das gilt aber auch für eine Überausstattung von Mittellastanlagen durch zu hohe Auslastungsfaktoren. Deshalb können wir diesem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen überhaupt nicht zustimmen, weil er von einem Ausgangspunkt ausgeht, der bisher nicht Gegenstand des Entwurfs gewesen ist.
Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren: Es ist gut, dass wir diesen gemeinsamen Antrag gleich durch Beschluss zustande bringen. Die SPD-Fraktion stimmt dem gemeinsamen Antrag zu und lehnt den Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ab. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Als nächster Redner hat für die CDU der Kollege Fehring das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass es gelungen ist, in einem gemeinsamen Antrag der Koalition mit Ihnen, Herr Römer, beziehungsweise der SPD diesen Weg zu beschreiten. Es ist wichtig, dass wir für die neue Handelsperiode von 2008 bis 2012 die Bedeutung für NordrheinWestfalen – Sie haben es ja auch betont – gemeinsam herausstellen. Wir sind sowohl auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene ein Schwergewicht im Emissionshandel. Wir können auf diese Weise ein Zeichen für das Energieland Nordrhein-Westfalen setzen.
In der ersten Handelsperiode des nationalen Allokationsplans von 2005 bis 2007 ist deutlich geworden, dass die Ausgestaltung unter einer Vielzahl von Detailregelungen leidet, was insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor erhebliche Probleme stellt. Diese Anlagen, die weniger als 25.000 t CO2 emittieren, machen in NordrheinWestfalen über 50 % des Bestandes aus. Hier werden sowohl den Unternehmen als auch den Verwaltungen erhebliche Kosten zugemutet.
Mit dem nun von der Bundesregierung vorgestellten Entwurf des NAP II bietet sich hingegen die Möglichkeit, den Anforderungen unseres Industriestandorts Nordrhein-Westfalen mehr zu entsprechen. Gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen korrigiert, zunehmend Anreize für die Modernisierung des Kraftwerkparks gesetzt sowie die Planungs- und Investitionssicherheit erhöht. Außerdem dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Strompreis auftreten.
Jüngst hat auch die Europäische Kommission von einem Wendepunkt einer wirksamen Klimapolitik gesprochen und das Handelssystem als das marktwirtschaftliche Instrument par excellence bezeichnet, als eine effiziente marktwirtschaftliche Lösung zur Realisierung von Klimaschutzzielen.
Die Zahlen aus allen 25 EU-Staaten bestätigen dies. Obwohl aufgrund von höheren Produktionsprognosen mehr Zertifikate im Markt sind als nö
tig, kann man erste Maßnahmen zur Effizienzerhöhung erkennen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung bei der nächsten Handelsperiode noch wesentlich deutlicher fortsetzen wird.
Nun zum Entschließungsantrag der Grünen! Sie betonen die Ungleichbehandlung von Gaskraftwerken aufgrund der unterschiedlichen Zuteilung von Volllaststunden pro Jahr beziehungsweise der Zuteilung der entsprechenden Emissionsrechte. Herr Römer hat sehr ausführlich darauf hingewiesen.
Gleichzeitig müsste jedoch auch klar sein, dass Gaskraftwerke vor allem für die Spitzenlast geeignet sind. Die anderen Kraftwerkstypen wie Braunkohle- und Steinkohle- oder auch Kernkraftwerke können aufgrund ihrer Trägheit beim Anfahren nur im Bereich der Grund- und Mittellast genutzt werden. Insbesondere Gaskraftwerke sind also flexibel genug, um diese Anpassungen bei schwankender Nachfrage abzufedern.
Wenn Sie nun die unterschiedliche Zuteilung von Betriebsstunden kritisieren, dann müssten Sie auch bemängeln, dass Gaskraftwerke ab einem Wirkungsgrad von 57,5 % von der Gassteuer befreit sind. Hinzu kommt, dass wir uns davor hüten müssen, aufgrund von Klimaschutzzielen für die künftige Entwicklung ausschließlich auf Gaskraftwerke zu setzen. Wir würden hierbei die Abhängigkeiten vom Gas weiter erhöhen, auch wenn dies in puncto Klimaschutz vorteilhaft wäre. Dies gilt im Übrigen nicht nur für ausländische Investoren, sondern ebenso für die in Deutschland etablierten Kraftwerksbetreiber, die Ersatz- oder Neuanlagen in Betrieb nehmen.
Aufgrund der heute anzunehmenden Marktentwicklung haben Erdgaskraftwerke kein Potenzial, Steinkohlekraftwerke zu ersetzen. Die Forderung nach höheren Auslastungsfaktoren für diese Kraftwerke, wie sie in Ihrem Antrag gestellt wird, würde daher eine Subventionierung dieser Kraftwerke durch den CO2-Handel bedeuten. Es ist bei den aktuellen und künftig zu erwartenden Gaspreisen nicht davon auszugehen, dass die Betreiber über 3.000 bis 3.500 Stunden hinausgehen. Daher sind hier vor allem Mitnahmeeffekte zu erwarten; denn die so ungenutzten Zertifikate könnten dann ja veräußert werden. Gleichzeitig fehlen an anderer Stelle Zertifikate, was zu höheren CO2-Vermeidungskosten führen wird. Daher lehnen wir Ihre Entschließung aufgrund zusätzlicher volkswirtschaftlicher Belastungen durch Fehlallokationen ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Fehring. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Priggen das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Fehring, ich bin ein Stück weit entsetzt über das, was Sie eben gesagt haben. Denn ich hätte erwartet, dass Sie sich für eine differenziertere Position zumindest offen zeigen würden.
Zu Ihrem Antrag will ich, was die Kritikpunkte angeht, gar nicht viel sagen. Ich möchte kritisieren, dass die Zuteilung kostenlos erfolgt ist und man nicht so, wie das möglich gewesen wäre, zumindest 10 % der Zuteilung auktioniert hat. Denn wir haben ja erlebt, dass vorher die kostenlosen Emissionsrechte eingepreist wurden, ohne dass die Unternehmen etwas dafür zahlten. Jetzt sind die Emissionsrechte im Preis gefallen. Und nun sagt uns RWE: Wir haben den Strom ja schon auf Zweijahresbasis verkauft. Von den fallenden Emissionshandelszertifikatspreisen werdet ihr auch nicht profitieren. – Dieser Fehler ist in Berlin gemacht worden. Das würden wir nicht unterstützen.
Das Negativste ist aber meiner Meinung nach Ihre Argumentation gerade. Sie werden doch verfolgt haben, dass sich letzte Woche vier Unternehmen öffentlich geäußert haben, nämlich der Stadtwerkeverbund Trianel, Mark-E, Concord Power Lubmin und Statkraft. Drei davon bauen in NordrheinWestfalen Gaskraftwerke. Und sie bauen ihre Gaskraftwerke – und das haben sie öffentlich gesagt – nicht mit dem Ziel, sie nur 3.000 Stunden im Jahr laufen zu lassen. Warum überlassen Sie den Firmen, die hier Gaskraftwerke bauen, den Stadtwerken und anderen, nicht selbst die Entscheidung, wie viele tausend Stunden im Jahr sie die Werke laufen lassen wollen? Warum übernehmen Sie im Prinzip ungefragt die RWEPropaganda und spielen denen, die Stein- und Braunkohlekraftwerke betreiben, in die Hände und benachteiligen die Wettbewerber? Das ist für mich kein bisschen einleuchtend.
Die Firmen haben 10 Milliarden € Investitionen in Gaskraftwerke angekündigt, aber Sie machen denen die Räume eng für weitere Investitionen. Dadurch stellen Sie die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke, die jetzt schon im Bau sind, infrage. Aber warum? Sie schreiben ja auch keiner Firma vor, wie lange sie ihre Produktionsstraßen laufen lassen soll.
Fragen Sie doch einmal Trianel! Wir haben das ja im Ausschuss zweimal behandelt. Die Ministerin wollte das Gespräch führen. Fragen Sie Statkraft, die im Chemiepark in Köln das Kraftwerk bauen! Die bauen das Kraftwerk mit eigenen Zugängen zum norwegischen Gas doch nicht für 3.000 Stunden im Jahr. Warum wollen Sie denen, selbst wenn Gaskraftwerke technisch schneller reagieren können, vorschreiben, sie nur in der Spitzenlast zu fahren und nicht im Mittellastbereich bis hin in den Grundlastbereich? Warum wollen Sie denen das vorschreiben? Und nur zugunsten derjenigen, die Kohlekraftwerke betreiben, weil die anderen teuer Emissionsrechte zukaufen müssen, während sie für die Kohlekraftwerke 7.000 Stunden Auslastung kriegen. Die sollen nicht zu viel kriegen. Da bin ich ja mit Ihnen noch d’accord. Wir müssen denen nicht mehr geben, als sie die Kraftwerke laufen lassen. Aber warum soll ich sie verknappen und bei 3.000 Stunden limitieren? Dann müssen die einen zukaufen, während RWE die Braunkohlekraftwerke bis 7.000 Stunden kostenfrei laufen lassen kann. Die Logik leuchtet mir nicht ein.
Wir sollten doch vielmehr neue Wettbewerber in den Markt holen. Wir wissen das doch alle und beklagen es – gerade auch die FDP – oft genug. Wir haben ein Oligopol von vier Unternehmen, die den ganzen Elektrizitätsmarkt dominieren. Wir wollen neue Wettbewerber haben. Jetzt tun sich Stadtwerke zusammen in Verbünden und bauen Kraftwerke, nicht nur Gas-, auch Kohlekraftwerke. Denen und auch den Norwegern, die mit eigenem Gas kommen, beschneiden wir die Möglichkeit, tätig zu werden, und spielen den anderen in die Hände. Die Logik, warum wir darüber entscheiden müssen, verstehe ich nicht.
Wir haben die Auseinandersetzung – ich habe sie angefangen in den Koalitionsverhandlungen mit Wolfgang Clement vor sechs Jahren – jahrelang geführt. Wir hatten gerade mit Herrn Horstmann hier im Plenum Kasperdiskussionen über einen Wirkungsgrad von 57,5 %. Wir haben im Landtag darüber diskutiert, wie man es so messen kann, dass Harald Ringstorff in MecklenburgVorpommern sein wassergekühltes Kraftwerk bekommt, während die Norweger es in Köln nicht bekommen, weil es mit Luft gekühlt werden muss. Das war die alte Strategie, um Neue aus dem Markt zu drücken und fernzuhalten. Sie gehen genau den gleichen Weg und ziehen da nach.
Von Ihnen und gerade auch von den Kollegen der FDP hätte ich, ehrlich gesagt, erwartet, dass Sie eine neue Positionierung vornehmen und sagen:
„Wenn einer ein Kraftwerk baut, dann entscheidet er, wie viele Stunden im Jahr es läuft“, anstatt zu sagen: „Wir schreiben ihm das vor“, wie Sie es jetzt machen. Ich verstehe die Logik nicht. Damit verprellen Sie diejenigen, die neu bauen wollen.
Sie werden gar nicht komplett auf Gas umstellen. Das könnten Sie auch feststellen, wenn Sie mit denen reden würden. Reden Sie mit der Trianel. Das Gaskraftwerk ist im Bau. Die Frau Ministerin war bei der Einweihung. Das Nächste, was die bauen, ist ein Kohlekraftwerk. Sie sind so intelligent und sagen: Wir setzen nicht einseitig auf Gas, wir machen uns nicht von einem Energieträger abhängig. – Aber bei dem einen Kraftwerk, das sie gebaut haben, beschränken Sie denen aber jetzt ohne Not die Wirtschaftlichkeit und spielen den anderen in die Hände.