Wir kommen zur neunten Abstimmung, wiederum über einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, diesmal die Drucksache 16/13768. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, die FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch dieser zweite Entschließungsantrag Drucksache 16/13768 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wir kommen zur zehnten Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/13769. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die CDU, die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Enthalten hat sich demzufolge der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/13769 der Piraten mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen zur elften Abstimmung, wieder über einen Entschließungsantrag, diesmal der FDP, Drucksache 16/13770. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Enthalten haben sich diesmal die CDUFraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist damit der Entschließungsantrag Drucksache
Wir kommen zur zwölften Abstimmung, diesmal über einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13773. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer enthält sich? – Die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Damit ist dann der Entschließungsantrag Drucksache 16/13773 der CDU-Fraktion mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung Nummer 13, diesmal über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/13496. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/13703, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Damit kommen wir also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchten, den bitte ich um das Handzeichen – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten stimmen dagegen. Wer enthält sich? – CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Dann ist mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis der Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/13496 in zweiter Lesung angenommen und damit auch verabschiedet.
Wir kommen zur Abstimmung Nummer 14, und zwar über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13771. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Das sind die FDP-Fraktion und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Enthalten hat sich demzufolge die CDU-Fraktion.
(Michele Marsching [PIRATEN]: Und die Pira- ten? Die haben Sie gerade vergessen. Wir stimmen auch dagegen! Sie haben uns ge- rade vergessen!)
Habe ich das nicht gesagt? Entschuldigung! Das ist die vierzehnte Abstimmung, da kann das schon mal passieren.
Trotzdem, obwohl ich den Fehler gemacht habe, bleibt es dabei, dass der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/13771 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt ist.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13025. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/13382, den Antrag abzulehnen.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDUFraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Stüttgen. Enthalten haben sich demzufolge die FDP und der fraktionslose Abgeordnete Schulz. Mit diesem festgestellten Abstimmungsergebnis ist dann der Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/13382 abgelehnt.
Wir haben insgesamt 15 Abstimmungen durchgeführt und können den Tagesordnungspunkt 1 damit abschließen.
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/13713
Herr Kollege Schulz hatte sich bereits vorhin bei der Sitzungsleitung gemeldet, dass er sich, bevor wir inhaltlich in den Tagesordnungspunkt 2 einsteigen, zur Geschäftsordnung melden möchte. Das Rederecht steht ihm nach § 29 unserer Geschäftsordnung zu. Ich will nur noch einmal, Herr Schulz, in Erinnerung rufen, dass es in § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung heißt:
„Bemerkungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf die geschäftsordnungsmäßige Behandlung der zur Verhandlung stehenden Gegenstände oder den Sitzungsplan des Landtages oder der Ausschüsse beziehen und nicht länger als drei Minuten dauern.“
Es geht mir nicht um die drei Minuten, sondern darum, dass mir bislang die Fantasie fehlt, was Sie zur Geschäftsordnung sagen könnten. Ich werde gespannt zuhören, im Zweifelsfall aber auch unterbrechen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wahl der zu entsendenden Personen als Wahlfrauen oder Wahlmänner der Bundesversammlung, die unseren nächsten Bundespräsidenten wählen soll, ist in der Geschäftsordnung des Landtags NordrheinWestfalen nicht geregelt. Es findet sich hierzu auch keine untergesetzliche Regelung auf Landesebene.
§ 4 des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung macht nähere Ausführungen über die vom Landtag zu wählenden Vorschlagslisten und auch über das Nachrück- bzw. Vertretungsverfahren.
Wir haben hier einen einheitlichen Wahlvorschlag aller im Landtag vertretenen Fraktionen vorliegen, dem – mit Ausnahme der Vertreterinnen und Vertreter – nicht zu entnehmen ist, welcher Wahlmensch von welcher Fraktion benannt worden ist.
Ableitungen hierzu können allenfalls hinsichtlich der Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden, bei denen die Zuordnung ihrer Fraktionszugehörigkeit für die Zugehörigkeit zu ihrer imaginären Fraktionsliste spricht. Hinsichtlich aller anderen Personen ist nicht erkennbar, von wem der jeweilige Vorschlag stammt. Teilweise sind Personen benannt, die zum Beispiel mir persönlich gar nicht bekannt sind.
Gemeinsam mit einer keineswegs kleinen Zahl namhafter Staats- und Verfassungsrechtler halte ich die in diesem Landtag für den vorgesehenen Tagesordnungspunkt 2 geübte Praxis, dass die Fraktionen ihre Parteilisten bzw. Fraktionslisten in einem gemeinsamen Wahlvorschlag verweben und zur Abstimmung stellen, für rechtswidrig.
Art. 38 Grundgesetz schreibt einen ehernen Grundsatz für Wahlen, insbesondere Personenwahlen, vor, nämlich die freie und geheime Wahl. Mit dem jetzt angedachten Verfahren der aus meiner Sicht nicht nachvollziehbaren Liste der Wahlvorschläge aller Fraktionen widerspricht das Hohe Haus – wenn die Wahl so durchgeführt wird – klar diesen verfassungsgemäßen gesetzlichen Vorgaben. Kein einziger
Landtagsabgeordneter hat bei dem hier vorgesehenen Verfahren die Freiheit der Wahl zwischen verschiedenen Listen oder gar verschiedenen Personen, die den Fraktionslisten notwendigerweise zuzuordnen wären.
Es ist keine Frage, dass aufgrund der freien und geheimen Wahl des Bundespräsidenten in der Bundesversammlung selbst und damit der Unkenntnis der Abgeordneten des Landtags über das spätere Wahlverhalten seitens der Fraktionen oder der von ihnen entsandten Wahlmenschen – unter der Annahme, dass ein bestimmtes Wahlverhalten vorausgesetzt werden kann – keinerlei Berührungspunkte irgendwelcher Art gegeben sind.
Anders ließe sich zum Beispiel nicht erklären, warum ein Armin Laschet zum Beispiel dem Vorschlag Marsching widersprechen würde.
Ich will Sie zweitens darauf aufmerksam machen, dass Sie genau an der Schnittstelle sind, wo Sie anfangen, inhaltlich zu argumentieren, und nicht mehr über das Verfahren reden.
Die Nachrückerfrage ist ebenfalls ungeklärt und nicht in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt. Die aus meiner Sicht unzulässige und rechtswidrige Listenbündelung kann nicht ohne Weiteres geheilt werden. Wir können hier nur einen Teil heilen, und zwar dadurch, dass wir über die Wahlvorschläge hier in geheimer Wahl abstimmen.
Ich beantrage daher die geheime Abstimmung über die Wahlvorschläge der Vertreterinnen und Vertreter zur Bundesversammlung und deren Ersatzleute. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Nehmen Sie ruhig wieder Platz. Ich teile die Rechtsauffassung, die Sie vorgetragen haben, nicht. Das wissen Sie aber auch, da das Wahlverfahren vorher besprochen war.
Ich will in diesem Zusammenhang auf das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung hinweisen. Sie haben schon
„Der Landtag wählt die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Bei der Wahl sind die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages entsprechend anzuwenden.“
Da steht aber nicht drin: Der Landtag muss eine Geschäftsordnung haben, in der das enthalten ist. – Im Weiteren möchte ich Sie gerne auf den Absatz 3 dieser Vorschrift aufmerksam machen. Dort heißt es:
den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes […]“