Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich richtig mitgezählt habe, Herr Witzel, dann ist das jetzt der dritte Antrag, den Ihre Fraktion zu diesem Thema an das Plenum richtet.
Wunderbar. Ich danke Ihnen. Und jeder dieser Anträge lässt das Problem, um das es eigentlich geht, außen vor,
nämlich die jahrzehntelange Ungerechtigkeit, dass Frauen im selben Einstiegsamt – wohlgemerkt: im selben Einstiegsamt – starten wie Männer, aber nur
in seltenen Fällen nach gleicher Berufserfahrung in Führungsämter aufsteigen. Damit beschäftigen Sie sich nicht.
Da Sie schon daran scheitern, dieses eigentliche Problem zu verstehen oder zu erkennen, bieten Sie in Ihrem Antrag auch keine Alternative an, das dritte Mal übrigens keine Alternative. Damit verhindern Sie übrigens mal eine tiefergehende parlamentarische Diskussion darüber, wo die Ursachen für diese mangelnde Frauenförderung liegen, weil Sie nicht den Mut haben – das dritte Mal übrigens, Herr Witzel –, diesen Antrag tatsächlich an die Fachausschüsse zu überweisen, wo dann eine solche vertiefende parlamentarische Beratung stattfinden könnte. Stattdessen – wie immer, zum dritten Mal, Herr Witzel – beantragen Sie eine direkte Abstimmung hier im Parlament.
Sie beschränken sich damit einzig und allein auf eine Behauptung in Ihrem Antrag, nämlich, das Land habe ein verfassungswidriges Gesetz vorgelegt. – Das ist das einzige Argument, das Sie haben.
Gut, das sehen Sie so. Das sehen wir anders, nämlich dass dieses Gesetz verfassungskonform ist. Das haben wir uns nicht einmal im stillen Kämmerlein überlegt, sondern diese Überzeugung haben wir, weil wir eine fundierte Grundlage dafür haben.
Die fundierte Grundlage, meine Damen und Herren, auf der wir dieses Gesetz eingebracht haben, ist ein Gutachten, ein Gutachten des ehemaligen Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts Herr Prof. Dr. Papier. Dieses Gutachten war und ist die Grundlage, auf der wir dieses Gesetz aufgebaut haben. Wir bleiben bei unserer Überzeugung, dass wir ein verfassungsgemäßes Gesetz beschlossen haben, ein Gesetz in unserer Landeskompetenz, das, meine Damen und Herren, zwei Verfassungsgüter miteinander abwägen und zum Ausgleich bringen muss, nämlich auf der einen Seite die Bestenauslese bei den Beamten und auf der anderen Seite eben die Chancengleichheit von Frauen.
Ich betone noch einmal: Frauen und Männer fangen im selben Einstiegsamt an und nach fünf, nach zehn oder nach 20 und mehr Jahren sind wesentlich mehr Männer in Führungspositionen. Die Frauen sind abgehängt. Tatsache ist, dass diese Frauen den gleichen Weg gegangen sind, die gleiche Schulausbildung, die gleiche berufliche Qualifikation und im Wesentlichen die gleiche Beurteilung haben, aber von dem Grundrecht auf Chancengleichheit im öffentlichen Dienst abgehängt werden, und das im 21. Jahrhundert, meine Damen und Herren, Herr Witzel. Dieses Problem erwähnen Sie nicht einmal in Ihrem Antrag, und zwar jetzt schon dreimal lässt die FDPFraktion dies außen vor.
Fakt ist, meine Damen und Herren: Jetzt sind die Gerichte am Zug. Bisher haben wir keine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Die warten wir ab. Wir werden uns die Entscheidung dann sehr genau ansehen und sie auswerten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Bitte bleiben Sie noch einen Moment am Redepult. Denn der Kollege Wedel hat sich für die FDP-Fraktion zu einer Kurzintervention gemeldet und bekommt jetzt für 90 Sekunden das Wort. Danach haben Sie, Herr Minister, wie üblich, 90 Sekunden für Ihre Entgegnung. Herr Kollege Wedel.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben ja angemahnt, dass wir das Thema doch einmal ein bisschen vertiefen sollten. Dem will ich dann jetzt auch gerne nachkommen. Ich wundere mich ja immer über die Verve, mit der die Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes vertritt.
Sie verweisen immer gebetsmühlenartig auf das Gutachten von Herrn Prof. Papier, dabei haben Sie das nicht einmal vollständig umgesetzt. Zum einen haben Sie nicht den Formulierungsvorschlag von Herrn Prof. Papier übernommen, zum anderen haben Sie den Vorschlag von Herrn Prof. Papier, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Deckelung der Frauenquote in bestimmten Zeitintervallen vorzunehmen, sodass männliche Bewerber in jedem Fall die Chance haben, eine bestimmte Zahl der für Beförderungen zur Verfügung stehenden Stellen zu erhalten, auch nicht umgesetzt.
Diese Verve, mit der Sie die Verfassungsmäßigkeit vertreten, steht auch im Gegensatz zu dem, was beispielsweise die Fachebene des Justizministeriums vertritt. Ich zitiere aus der Rechtsausschusssitzung vom 25. Mai 2016, in der der zuständige Abteilungsleiter des Justizministeriums ausgeführt hat:
„Man wird nicht genau prognostizieren können, was Verwaltungs- und gegebenenfalls auch Verfassungsgerichte in diesem Spannungsverhältnis zwischen verschiedenen Grundrechtsnormen mal entscheiden werden. Ich kann Ihnen aber sagen, dass nach unserer derzeitigen Bewertung auch aufgrund einer Neufassung dieser Vorschrift, die wir angeregt hatten, jedenfalls eine verfassungskonforme Auslegung des jetzigen § 19 Abs. 6 möglich ist.“
Im Klartext heißt das: Die Fachebene der Landesregierung ist von dieser Neuregelung ebenfalls nicht wirklich überzeugt. Das heißt auf der anderen Seite
auch, dass die Fachebene damit rechnet, dass der Anwendungsbereich der Norm eingeschränkt werden muss und gegebenenfalls zwar die Formulierung hält, aber nicht die Anwendung. – Danke.
Insofern entlarvend, Herr Wedel, als Sie eine Kurzintervention nutzen wollen, um Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst parlamentarisch vertiefend diskutieren zu wollen. In 90 Sekunden, Herr Wedel!
Das ist genauso entlarvend wie die Anmerkung von Herrn Lohn. Würde dieses Parlament dem CDUGesetzentwurf zustimmen, dann wäre Schluss mit Frauenförderung. Das ist genauso entlarvend.
Oder haben Sie jetzt tatsächlich vor, dies nicht zur direkten Abstimmung zu stellen, sondern endlich einmal einen Ihrer Anträge in die Fachausschüsse überweisen zu lassen, damit man mit Ihnen überhaupt einmal über Frauenförderung und Frauenbenachteiligung im öffentlichen Dienst diskutieren kann?
(Ralf Witzel [FDP]: Sagen Sie doch einmal et- was Inhaltliches zu den Vorwürfen! – Zurufe von CDU und FDP)
Einer solchen Diskussion wollen Sie sich doch gar nicht stellen, weil Sie das Problem nicht einmal erkennen.
Um es deutlich zu sagen: Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Gutachten deutlich klargestellt, dass dieses Parlament die Gesetzgebungskompetenzen für das besitzt, was wir in der Frauenförderung im Landesbeamtengesetz hier gemeinsam – mit Ausnahme von Ihnen – beschlossen haben.
Diese Landesregierung steht dazu und vertritt die klare Auffassung, dass sich dies auch gerichtlich bestätigen lassen wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Soweit, meine Damen und Herren, die Kurzintervention und die Entgegnung der Landesregierung. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/14175. Die FDP-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt, zu der wir dann auch kommen. Zudem hat sie gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Bekanntlich haben die Abstimmenden bei Namensaufruf mit „Ja“ oder „Nein“ zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich darf die Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Ich darf Sie vorher noch einmal sehr herzlich bitten, laut und deutlich zu votieren, und die anderen bitte ich darum, dass der Geräuschpegel im Plenum so niedrig bleibt, dass die Schriftführer Ihr Votum notieren können. – Bitte.
Gut. Jetzt müssten alle abgestimmt haben. Ich darf dennoch fragen: Haben alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben? – Es erhebt sich kein Widerspruch.
Meine Damen und Herren, wir haben im Anschluss eine weitere direkte Abstimmung. Deshalb auch an dieser Stelle wieder meine Bitte, den Saal nicht zu verlassen.
Meine Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt nunmehr vor, und so kann ich es Ihnen auch verkünden: Ihre Stimme abgegeben haben 210 Abgeordnetenkollegen. Mit Ja votierten 24 Abgeordnete, mit Nein stimmten 124 Abgeordnete, und 62 Abgeordnetenkollegen haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag Drucksache 16/14175 abgelehnt.