Damit ich mich nicht noch einmal zu Wort melden muss, erlaube ich mir folgenden Hinweis: Ich finde es etwas bedauerlich, dass die FDP-Fraktion mit einem Entschließungsantrag jetzt ein Stück weit diesen gemeinsamen Weg verlassen will. Wir lehnen diesen Entschließungsantrag ab. Darin wird wieder klar die Philosophie „Privat vor Staat“ vorgetragen, die ausdrücklich aus diesem Gesamtbericht nicht herauszulesen ist. Ich kann nicht feststellen, warum man zum Beispiel die NRW.BANK jetzt privatisieren sollte. Zumindest hat der PUA dieses Ergebnis nicht geliefert. Deswegen werden wir den Entschließungsantrag ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich zumindest den einleitenden Worten des Kollegen Zimkeit anschließen, was den Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeht, aber natürlich auch an die Abgeordnetenkollegen, die mit uns zusammen als Obleute über vier Jahre diesen Untersuchungsausschuss bestritten haben. Wir haben 45 Sitzungstage benötigt und 96 Zeugen gehört. Von den insgesamt 16 Themenkomplexen, mit denen uns der Landtag hier im Jahr 2013 beauftragt hat, konnten wir fünf nicht abarbeiten. Darauf hat der Kollege Zimkeit gerade schon verwiesen.
Wir haben uns insbesondere mit der Entwicklung der Westdeutschen Landesbank von einer Förder- und Sparkassenzentralbank hin zu einer internationalen Groß- und Beteiligungsbank beschäftigt. Nach der Satzung bedurften der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen der Zustimmung des Verwaltungsrates. Mitglieder dieses Gremiums waren unter anderem immer der Wirtschafts- und der Finanzminister des Landes. Wir haben auch gehört, dass die Unterlagen für weitere Beteiligungen im Finanzministerium geprüft wurden. Wir haben aber im Rahmen des Untersuchungsausschusses keine Kenntnis darüber gewonnen, dass man sich in diesem Gremium gegen
Zusammenfassend können wir sicherlich durchaus sagen, dass in den 80er-Jahren und zumindest bis Mitte der 90er-Jahre die Bank nur noch den Weg nach oben beschritt. Fragen, ob eine solche Entwicklung den Aufgaben einer Landesbank entspricht und den Aufgaben einer Landesbank gerecht wird, sind bestenfalls am Rande gestellt worden. Insbesondere das viel zitierte Dreigestirn aus Finanzminister, Ministerpräsident und damaligem Vorstandsvorsitzenden der Westdeutschen Landesbank …
Aber in den Zeugenaussagen, Herr Kollege Zimkeit, die Sie sicherlich auch sehr eingehend gelesen haben, kommt durchaus vor, dass sie auch intensiv über die Frage von Beteiligungen gesprochen und entsprechend Entscheidungen der Gremien vorbereitet haben.
Herr Kollege Zimkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Anfang vom Ende – das haben wir als CDU-Fraktion immer sehr ausführlich betont – war die Integration des Wohnungsbauvermögens in die Westdeutsche Landesbank. Denn zum 1. Januar 1993 wurden die regulatorischen Eigenkapitalvorschriften deutlich verschärft. Hier hätten sich die Aufsichtsgremien eigentlich viele Fragen stellen. Insbesondere hätten sie sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob man denn nicht die Geschäftstätigkeit der Westdeutschen Landesbank reduziert, um dann den Regularien gerecht werden zu können.
Aber schlussendlich ging es eigentlich nur um die Frage: Wie kann man mehr Eigenkapital bekommen? Erstaunlicherweise waren die Eigentümer nicht bereit oder nicht in der Lage, entsprechende Barkapitalerhöhungen vorzunehmen, sodass man schlussendlich auf die Idee einer Sachkapitalerhöhung im Wege der Integration des Wohnungsbauvermögens in die WestLB gekommen ist – und das, obwohl es hier Warnungen aus der damaligen CDULandtagsfraktion, nämlich von Hartmut Schauerte, und auch von dem grünen Kollegen, dem Abgeordneten Dr. Busch, gegeben hat.
Der Ausschuss hat sehr wohl herausgearbeitet, dass es bei der Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die Westdeutsche Landesbank zu handwerklichen Fehlern gekommen ist, die später zu Zeitpunkten, als es noch möglich gewesen wäre, nicht
repariert wurden und letztlich insbesondere das dreigliedrige Bankensystem in der Bundesrepublik Deutschland bis heute belasten.
Die Europäische Kommission hat dann auch 1999 im gesamten Verfahren eine unzulässige Beihilfe aus der Integration des Wohnungsbauvermögens in die Westdeutsche Landesbank von 1,6 Milliarden DM festgestellt.
Aus diesem gesamten Prozess resultiert schlussendlich auch der Wegfall der Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, was für den gesamten Bankensektor in der Bundesrepublik Deutschland besonders eklatant war. Das resultiert letztendlich daraus, dass verantwortliche Entscheidungsträger die Risiken, die sich aus dem gesamten Verfahren im Zusammenhang mit der Integration des Wohnungsbauvermögens in die Westdeutsche Landesbank ergeben haben, nicht vollumfänglich betrachtet und in die eigenen Überlegungen einbezogen haben.
(Stefan Zimkeit [SPD]: Das steht alles nicht in der Bewertung, die du mit unterschrieben hast! – Zuruf von den PIRATEN)
Kommen wir zum Fazit – und das haben wir auch diskutiert –: Zu Beginn des Untersuchungszeitraums kann man sicherlich konstatieren, dass es zumindest von den relevanten Eigentümern unter dem Gesichtspunkt getrennter Wettbewerbspositionen der beiden Sparkassenverbände auf der einen Seite und der Entwicklung der Westdeutschen Landesbank auf der anderen Seite durchaus noch eine gleichgerichtete Interessenlage gegeben haben mag.
Je mehr sich aber die Westdeutsche Landesbank in Geschäftsfelder entwickelt hat und damit gleichzeitig
in Konkurrenz zu den Sparkassen getreten ist, umso schwieriger wurde es – unseres Erachtens aus dem Untersuchungsausschuss heraus –, dass man in puncto Westdeutscher Landesbank innerhalb der Eigentümergemeinschaft nicht mehr unbedingt an einem Strang gezogen hat. Vielmehr wurden hier Fragen eher dahin gehend beantwortet, dass Eigentümern zum Teil das Hemd näher war als die Hose Westdeutsche Landesbank.
Ferner haben wir den Eindruck gewonnen, dass es im Rahmen der Aufsichtsgremien eher um die Betrachtung des Einzelinstituts Westdeutsche Landesbank gegangen ist als letztendlich um eine Betrachtung des Gesamtkonzerns und damit auch um eine Gesamtkonzernsteuerung.
Vor diesem Hintergrund sind auch Empfehlungen in den Abschlussbericht aufgenommen worden, was die zukünftige Qualifizierung, Ausrichtung, Ausbildung und Fortbildung von Mitgliedern in Aufsichtsgremien anbetrifft.
Wir sind uns ebenfalls einig, dass ein Controllingsystem – dabei geht es um Compliance, Controlling, Wahrnehmung von Funktionen und Überwachung – nicht in ausreichendem Maße in der Westdeutschen Landesbank aufgestellt und schlussendlich auch vollzogen wurde.
Aus der Integration der Wohnungsbauförderungsanstalt resultieren bis heute Vorbehalte der Europäischen Kommission gegen das dreigliedrige Bankensystem und insbesondere gegen den öffentlichrechtlichen Bankensektor. Das ist dem Grunde nach, wenn man es politisch betrachtet, ein irreparabler Langzeitschaden für den gesamten öffentlich-rechtlichen Bankensektor innerhalb der Bundesrepublik. Er ist aus dieser Zeit heraus entstanden.
Mein Fazit zum Abschluss lautet: Das ehemalige Flaggschiff des Landes Nordrhein-Westfalen, die Westdeutsche Landesbank, ist untergegangen. Es gab viele Kapitäne. Das Ruder wurde mal in die eine Richtung, mal in die andere Richtung bewegt. Es gab einen Schlingerkurs sowie fehlende Kontrolle und fehlende Kontrollsysteme. Bis heute ist das Wrack nicht gehoben.
Das offenkundige Gefangenendilemma, in dem sich die Eigentümer, die über die Jahre wechselten, befunden haben, in das sie sich aber auch selbst hineinbegeben haben, sollte uns allen eine Lehre für die Zukunft sein, was den Umgang mit öffentlichen Instituten angeht.
Nun waren wir als CDU ebenfalls darüber irritiert, dass die FDP heute noch einen Entschließungsantrag eingereicht hat. Diesem Entschließungsantrag werden wir aus folgendem Grunde nicht zustimmen: Wir teilen Ihren Ansatz, dass eine rechtzeitige Privatisierung der Westdeutschen Landesbank dem Land
Nordrhein-Westfalen große Teile der zu schulternden finanziellen Lasten erspart hätte, nicht, weil wir der Auffassung sind, dass eine rechtzeitig oder schnellere Privatisierung nicht möglich gewesen wäre.
Lassen Sie mich mit einem Verweis auf den Schlussbericht zum Schluss kommen. Jedem Ende wohnt bekanntermaßen auch ein Anfang inne. Mit diesem philosophischen Ende möchte ich von unserer Seite aus allen Kolleginnen und Kollegen herzlichen Dank für die Zusammenarbeit und für die gemeinsame Abfassung des Schlussberichtes sagen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Scharrenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Zentis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Das sind hauptsächlich die Referentinnen und Referenten der Fraktionen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den ersten Dank schicke ich jetzt einmal auf die Tribüne an die Referentinnen und Referenten, und zwar dafür, dass wir diesen Abschlussbericht zustande bekommen haben. Das war ganz viel Arbeit von allen Referentinnen und Referenten. Ich war, glaube ich, immer sehr gut darüber informiert, wie ihre Zusammenarbeit funktioniert hat.
Das haben Sie sich verdient. Es war nämlich ganz viel Arbeit. – Einen herzlichen Dank sage ich auch den Kolleginnen und Kollegen, die dazu beigetragen haben, dass wir dann schließlich und endlich einen Bericht zustande bekommen haben, der von einer großen Mehrheit getragen wird.
Der Kernauftrag des Ausschusses war aus meiner Sicht, die Hintergründe des Niedergangs der WestLB zu klären und zu klären, warum diese große Landesbank abgewickelt werden musste. Des Weiteren ging es um die Frage, ob Schuldige dafür benannt werden können. Natürlich ist es aus heutiger Sicht einfacher, zu reflektieren, was eventuell falsch gelaufen ist. Aus damaliger Sicht waren – unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation bzw. des damaligen Informationsstandes – viele Entscheidungen auch richtig.