Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

Dort sind sogar über 60 % der Teilnehmenden Mädchen.

Zudem informieren Migrantenselbstorganisationen in gemeinsamen Projekten mit der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk gezielt über das deutsche Ausbildungssystem und unser duales Bildungssystem. Der Aktionsplan „Zukunft durch Ausbildung“ flankiert dieses Angebot.

Ich weise an dieser Stelle zum wiederholten Male auf das Thema „junge Mädchen mit Migrationshintergrund“ hin, weil diese – erst vor Kurzem wurde eine entsprechende Studie mit verheerenden Ergebnissen publiziert – bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen schon wegen ihres Namens und ihrer Anschrift diskriminiert werden. Das hat etwas mit dem tagtäglichen Rassismus zu tun, der in unserer Gesellschaft noch längst nicht überwunden ist.

Die Verbesserung der Auswahlmöglichkeiten bei der Berufsfindung für Mädchen und junge Frauen ist aus meiner Sicht ein kulturelles Problem und wird nicht mit einem Schnellschuss ermöglicht werden. Umso wichtiger sind Kompetenzzentren und Beratungsstellen in den Schulen, aber nicht nur dort. Insofern unterstütze ich nachdrücklich die Kompetenzzentren Frau und Beruf.

(Beifall von der SPD)

Ich weiß nicht, warum immer wieder diese alte Platte aufgelegt wird, Frau Schneider. Lassen Sie sich in Ihren Redebeiträgen doch mal etwas anderes einfallen. Die Kritik an diesen Kompetenzzentren höre ich jetzt schon zum x-ten Mal. Ich sage Ihnen: Was Sie hier schon für viel Geld einführen wollten, war zigfach unsinniger als die insgesamt gut arbeitenden Kompetenzzentren Frau und Beruf. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Debatte.

Wir stimmen nun ab. Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/5283. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diesen Antrag? – Die CDU-Fraktion und die FDPFraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Stein. Wer enthält sich? – Die Piratenfraktion enthält sich. Damit ist der Antrag Drucksache 16/5283 mit Regierungsmehrheit angenommen.

Jetzt kommen wir zum Tagesordnungspunkt

6 Strafbarkeitslücken beim Handel mit Nacktfo

tos von Kindern und Jugendlichen schließen!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/5270

Entschließungsantrag des Abg. Robert Stein (fraktionslos) Drucksache 16/5416

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht zunächst der Kollege Nettekoven. Wenn meine Informationen richtig sind, Herr Kollege, ist das Ihre Jungfernrede. Ich wünsche Ihnen dafür viel Erfolg, alles Gute!

(Allgemeiner Beifall)

Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Vater einer fast vierjährigen Tochter habe ich mir in den letzten Wochen oft die Frage gestellt, warum Erwachsene Bilder von fremden nackten Kindern besitzen sollten. Mir ist kein guter Grund eingefallen.

In den Medien wurde in den letzten Tagen und Wochen berichtet, dass es allein in Deutschland ungefähr 250.000 Personen mit pädophilen Neigungen und etwa 50.000 Missbrauchsfälle jährlich geben soll. Das sind aber nur die bekannten Fälle; die Dunkelziffer wird sicherlich um einiges höher sein.

Das Strafrecht differenziert derzeit zwischen der sogenannten Kategorie 1, dem eindeutig strafbaren kinderpornografischen Material, und der sogenannten Kategorie 2, dem straffreien Bereich von Bildern nackter Kinder, bei denen die Genitalien nicht explizit im Fokus stehen. Damit weist es eine Lücke auf, die nicht länger tolerierbar ist.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, die aktuellen Geschehnisse zeigen, dass wir diese Grauzone schließen müssen. Es ist nicht akzeptabel, dass aufgrund fehlender Handlungsqualität Bilder von schlafenden Kindern, bei denen unbedeckte Genitalien im Mittelpunkt des Bildes stehen, nicht strafbar sein sollen und dass sogar noch mit diesen Bildern gehandelt werden darf.

Wir dürfen es nicht zulassen, dass es einen solchen Markt für Nacktbilder von Kindern gibt. Unsere Kinder sind das Wertvollste unserer Gesellschaft und keine Ware. Sie dürfen nicht zu Objekten sexuellen Verlangens degradiert werden, deren Bilder man sogar handelt und tauscht.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Meine Damen und Herren, es muss aber auch weiterhin möglich sein, dass Eltern Bilder ihrer Kinder im Planschbecken machen und diese dann den Großeltern über das Internet zuschicken.

Auch wenn dies eine Herausforderung ist, muss vonseiten des Gesetzgebers eine Lösung gefunden werden, wie man die schwierige Grenze zieht.

In der letzten Bundesratssitzung am 14. März 2014 wurden bereits zwei Entschließungsanträge von Hessen und Thüringen zu diesem Thema eingebracht. Bayern hat für die nächste Sitzung des Bundesrats einen Gesetzesvorschlag angekündigt.

Durch das Grundgesetz hat der Bundesrat eine eigene gesetzgeberische Verantwortung zugewiesen bekommen. Wir als das bevölkerungsreichste Bundesland sollten ebenfalls mit einer Bundesratsinitiative zeigen, dass wir gemeinsam mit der Bundesregierung an einem Strang ziehen.

(Beifall von der CDU und Robert Stein [frakti- onslos])

Wir haben durch unser Initiativrecht die Möglichkeit, aktiv an diesem wichtigen Entscheidungsprozess teilzunehmen und können deutlich machen, dass wir die Lücke im Gesetz nicht länger dulden und aktiv daran mitarbeiten wollen – zum Schutz unserer Kinder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein wichtiges Thema. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und Robert Stein [frakti- onslos])

Vielen Dank, Herr Kollege Nettekoven. Im Namen des Hohen Hauses gratuliere ich Ihnen zu Ihrer ersten Rede.

(Beifall von der SPD, der CDU, der FDP, den PIRATEN und Robert Stein [fraktionslos])

Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Lüders für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher! Dieses Thema ist zu ernst, um einfach nur zu sagen: Dann lassen Sie uns eine Initiative machen, und alles wird gut. – Genau das fordern Sie mit Ihrem Antrag und haben zu Recht auf die Initiativen aus Hessen und Thüringen hingewiesen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Der richtige An- trag von der falschen Partei! Das ist klar!)

Auslöser dafür war die unsägliche Affäre und der Fall von Herrn Edathy. Ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, wir müssten da konsequent vorgehen.

Wenn Sie Ihren eigenen Antrag gelesen hätten, hätten Sie festgestellt: Sie wollen zwar die Strafbarkeit ausschließen, wenn Eltern Fotos von ihren Kindern an die Großeltern schicken, verhindern aber gerade dies mit ihrem Antrag.

(Beifall von Sven Wolf [SPD] und Nicolaus Kern [PIRATEN] – Dietmar Schulz [PIRATEN]: So sieht es aus! So ist es!)

Mit Blick auf Ihren Antrag müssen Sie sich Folgendes vorhalten lassen: Sie verkennen, dass diese Landesregierung den Anträgen im Bundesrat beigetreten ist. Daher ist Ihr Antrag zu dieser Zeit völlig überflüssig.

(Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Wir sollten wirklich genauer hinschauen, wie wir dieses unsägliche Leid für die Opfer strafrechtlich verfolgen können und wie wir es jugendschutzpolitisch in den Griff bekommen.

Da muss ich Ihnen und Ihrer Partei auf Bundesebene einen großen Vorwurf machen: Die Umsetzung der EU-Richtlinie, die seit 2011 vorliegt, zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern sowie gegen Kinderpornografie haben Sie nicht in die Hand genommen.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Weiterhin haben Sie es nicht in die Wege geleitet, es unmöglich zu machen, im Jugendschutz im Offline-Bereich diese widerwärtigen Dinge verbreiten zu können. Das haben sie bislang überhaupt nicht getan.

Ich sage eindeutig: Diese Taten sind so etwas von abstoßend, dass ich persönlich – einige in diesem Saal mögen da anderer Auffassung sein – zur Rechtfertigung dieser Taten nicht von einer Krankheit sprechen kann. Dies lassen diese Taten für mich nicht zu.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir sollten uns im Bundesrat und auf Bundesebene in der Großen Koalition die Zeit nehmen, ein Gesetz zu verabschieden, das standhält, nicht zu neuen Diskussionen führt und die Strafverfolgung dieser Taten ermöglicht.

Da sollten wir den Handel genau beschreiben und bewerten, damit die gerade genannten Beispiele – Eltern leiten beispielsweise Fotos ihrer Kinder über das Internet an die Großeltern oder Tanten weiter – nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Wir müssen noch weitergehen. Denn der Begriff der „verkörperten Werke“ im Strafrecht ist in einer medialen und digitalen Welt völlig überaltert. Der Ankündigung unseres Bundesjustizministers, auch die Tatbestände des sogenannten Cyber-Groomings aufzunehmen, bei dem Kinder gezielt in Chatrooms von den Tätern angesprochen werden, sollte gefolgt werden; das sehe ich ganz klar.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir müssen auch bei der Aufklärung der Eltern noch unterstützend tätig werden. Aber wie gesagt: Alles ist schon begonnen und befindet sich im Fluss.