Protokoll der Sitzung vom 20.12.2017

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/1419 – Neudruck

zweite Lesung

In Verbindung mit:

Kommunale Investitionen stärken – Ausgewogene und zielgerechte Verteilung der Bundesmittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beibehalten

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/82

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/1420 (Neudruck)

Die Aussprache ist eröffnet. Für die CDU-Fraktion hat Herr Hoppe-Biermeyer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Bund stellt für finanzschwache Kommunen insgesamt 3,5 Milliarden € zur Verfügung. 1,12 Milliarden € davon fließen nach Nordrhein-Westfalen. Positiv ist, dass das mehr ist, als uns nach dem Königsteiner Schlüssel zustehen würde. 32 % statt etwas mehr als 21 %! Darüber freuen wir uns über Parteigrenzen hinweg.

Dem Verhandlungsgeschick der NRW-Koalition ist es zu verdanken, dass deutlich mehr als 80 % der Kommunen in den Genuss dieser finanziellen Förderung kommen. Berücksichtigt werden die Gemeinden und Kreise, die mindestens in einem der Jahre 2015, 2016 oder 2017 Schlüsselzuweisungen erhalten haben.

Für 60 % der Fördermittel orientiert sich die Verteilung an den Schlüsselzuweisungen der jeweiligen Kommune in den Jahren 2013 bis 2017.

(Sven Wolf [SPD]: Machen Sie es doch kürzer! Es kriegen alle etwas!)

Bestimmt ist die Förderung für Investitionen im Bereich Schule. Nach unserer Ansicht sollte der Verwendungszweck darum auch Einfluss auf den Verteilschlüssel haben. Die weiteren 40 % werden also

entsprechend der Schul- und Bildungspauschale verteilt.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das steht alles im Gesetzentwurf!)

Wir halten diesen Verteilschlüssel für einen fairen Kompromiss. Denn für beide Anteile gibt es gute Gründe. Die Lösung liegt im Schlüssel 40:60.

(Michael Hübner [SPD]: Wenn alle etwas krie- gen sollen, ist das richtig!)

Damit der 10%ige Eigenanteil nicht zum Problem wird, kann hierfür das Landesförderprogramm Gute Schule 2020 herangezogen werden.

Einer möglichen Kritik erteile ich vorsorglich schon eine Absage. Hier wird nicht mit der Gießkanne verteilt.

(Michael Hübner [SPD]: Sondern? Jetzt ma- chen Sie einmal einen Punkt!)

Kann es denn sein, dass mehr als 80 % der Kommunen in NRW finanzschwach sind?

(Michael Hübner [SPD]: Das meinen Sie!)

Ja, das meine ich.

(Michael Hübner [SPD]: Das ist ja interessant!)

Nur etwa 10 % der Städte und Gemeinden in NRW waren in den letzten Jahren in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen.

Um eines ganz klar zu sagen: Bei all den Kommunen, die jetzt in den Genuss dieser Mittel kommen sollen, würde in Bayern oder Baden-Württemberg nicht eine Sekunde darüber diskutiert werden, ob sie finanzschwach oder finanzstark sind. Sie würden dort selbstverständlich zum Empfängerkreis gehören.

(Michael Hübner [SPD]: Aha!)

Wer es dauerhaft nicht schafft, seinen Haushalt auszugleichen, ist schlicht und ergreifend als finanzschwach einzuordnen.

Sich jetzt auf die besonders finanzschwachen Kommunen konzentrieren zu wollen, ist nicht zielführend.

Ich komme noch einmal auf das unpassende Bild mit der Gießkanne zurück. Die Beispiele, die der Städte- und Gemeindebund in der Anhörung anführte, sprechen da eine ganz deutliche Sprache. Die Stadt Duisburg erhält beispielsweise 56,5 Millionen € bei 491.000 Einwohnern. Das sind 115 € pro Einwohner. Bonn bekommt 17,3 Millionen € bei 318.000 Einwohnern, also 54 € pro Einwohner.

(Michael Hübner [SPD]: Das ist doch Gieß- kanne, was Sie jetzt beschreiben!)

Versmold bekommt 260.000 € bei 21.000 Einwohnern. Das sind 12 € pro Einwohner. Selbst wenn man

noch berücksichtigt, dass der Kreis Gütersloh 8 € bekommt, sind das in der Summe für Versmold nur 20 €,

(Michael Hübner [SPD]: Wahnsinn!)

also ein Faktor von 1:6 im Vergleich zu Duisburg.

Das lässt nur einen Schluss zu: So, wie die Förderung jetzt geplant ist, ist sie auch zielgerichtet,

(Lachen von Michael Hübner [SPD])

weil neben der finanziellen Ausstattung auch der Faktor Schule bei der Verteilung mit berücksichtigt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Hoppe-Biermeyer. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Göddertz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Abgeordneter einer finanzschwachen Kommune weiß ich, wie wichtig Förderprogramme sind, um die Handlungsfähigkeit in den Städten und Gemeinden zu erhalten.

Die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds für die Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur ist uns somit herzlich willkommen. Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Mittel um 3,5 Milliarden € zu erhöhen.

Es ist der alten, SPD-geführten Landesregierung zu verdanken,

(Bodo Löttgen [CDU]: Jo!)

dass wir den erhöhten Anteil von 32 %, immerhin 1,12 Milliarden €, nach Nordrhein-Westfalen holen können.

(Beifall von der SPD)

Mein Vorredner hat schon darauf hingewiesen, dass wir damit wesentlich höher berücksichtigt werden, als es nach dem Königsteiner Schlüssel der Fall wäre. Hier wurde die Not der finanzschwachen Kommunen erkannt.

Die Landesregierung schlägt vor, 40 % der Mittel nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler zu vergeben. Hier soll die Berechnung der Schulpauschale zugrunde gelegt werden. Leider hätte dies zur Folge, dass gerade diejenigen Städte weniger Geld erhalten würden, die die Förderung besonders nötig haben.

(Michael Hübner [SPD]: So ist es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade die finanzschwachen Städte im Ruhrgebiet wären die Leidtragenden.

Bei den Stärkungspaktkommunen ist das Bild etwas differenzierter. Einige Städte würden mehr erhalten, andere weniger.

Nach Meinung der SPD-Fraktion ist dies so nicht gerechtfertigt. Die Mittel wurden durch den Bund speziell für Städte mit geringer eigener Finanzkraft ausgelegt. Diese bedeutsamen Investitionen sollen