Die nordrhein-westfälischen Kommunen tragen in dieser schwierigen Zeit eine immense Verantwortung an vorderster Front – in wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht.
Den Verantwortlichen vor Ort – den Hauptverwaltungsbeamten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Verwaltungen, bei der Polizei und im öffentlichen Gesundheitswesen, den Ordnungskräften und nicht zuletzt auch unseren ehrenamtlich tätigen Kolleginnen und Kollegen in der Kommunalpolitik – ein herzliches Dankeschön! Denn sie sind meist die erste Anlaufstelle für die Sorgen der Menschen in dieser Zeit.
Unsere Landesregierung hat zu jedem Zeitpunkt der Krise unverzüglich und entschlossen gehandelt. Bereits im März dieses Jahres wurde ein Maßnahmenpaket mit dem Nachtragshaushaltsgesetz NRW und dem Rettungsschirmgesetz über 25 Milliarden Euro beschlossen.
In einem Achtpunkteplan haben wir die Weichen für den Schutz unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Besonders hervorzuheben sind die Soforthilfe in Höhe von 342 Millionen Euro für die 64 am Stärkungspakt beteiligten Kommunen oder die Flexibilisierung des Auszahlungszeitpunktes für das GFG 2020. 2 Milliarden Euro wurden so vorzeitig zur Verfügung gestellt.
Mit dem Corona-Isolierungsgesetz und der gleichzeitigen Absicherung mit Liquidität hat die NRW.BANK,
hat die Landesregierung den Städten und Gemeinden Luft verschafft. Bilanzielle Überschuldungen werden vermieden.
Mit der KdU-Entlastung in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich wird die Unterfinanzierung der Kommunen dauerhaft angegangen und das Problem der Verschuldung an der Wurzel angepackt. Das ist die wichtigste Voraussetzung, um eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik zu erreichen.
Das Nordrhein-Westfalen-Programm I sorgt mit einem Kommunalanteil von 3,9 Milliarden Euro für zusätzliche Entlastung. Ausfallende Gewerbesteuereinnahmen werden kompensiert. Beim ÖPNV wird die Erstattung von Fahrgeldausfällen übernommen. Die kommunalen Eigenanteile der Städtebauförderung entfallen. Das Land erstattet die Elternbeiträge für den Offenen Ganztag bis Juli oder die Elternbeiträge zur Kinderbetreuung.
Mit dem Sonderprogramm Heimat 2020 werden 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Vereine zu unterstützen.
Das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte hat ein Volumen von 70 Millionen Euro – auch das ist erwähnenswert.
Wenn Sie der Landesregierung hier Untätigkeit unterstellen und meinen, diese würde die kommunale Selbstverwaltung und Handlungsfähigkeit aufs Spiel setzen, dann frage ich mich, wo Sie in den letzten drei Jahren gewesen sind – in NRW kann es zumindest nicht gewesen sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, ich bin sehr erfreut über Ihre Einlassung zur GFGProblematik. Es ehrt Sie, dass Sie den Kommunen das geben, was ihnen nach dem Gesetz zusteht, und Sie sich auf die bisherigen Gemeindefinanzierungsgesetze berufen.
Nur eines würde uns brennend interessieren, nämlich wie es in Zukunft mit dem GFG weitergeht – und zwar insbesondere mit der Masse, die zu verteilen ist.
Das wird für die Kommunen ein zweiter unerträglicher Akt werden, wenn dann das GFG auf Basis der reduzierten Einnahmen aufgestellt wird.
Deshalb ist eine unserer Forderungen – da bitte ich um eine ausdrückliche Stellungnahme –, dass die Zahlungen aus dem Sondervermögen an den Landeshaushalt zur Erstattung von Steuerausfällen der Verbundmasse hinzugerechnet werden.
Wenn das nicht geschieht, sehr geehrter Herr Kollege Déus, passiert Folgendes: Dann brechen die Mittelfristigen Finanzplanungen unserer Kommunen in sich zusammen, und dann haben wir in den nächsten Jahren ganz erhebliche Probleme, überhaupt einen Haushaltsausgleich in den meisten Kommunen hinzukriegen.
Lieber Herr Kollege Körfges – ich spreche jetzt zu meinem Ausschussvorsitzenden –: Sie wissen genau, dass das eine Thematik ist, die wir in der Zukunft in unserem Fachausschuss noch gemeinsam erörtern werden.
Wenn ich hier ein klares Bekenntnis der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen, zur Bedeutung der finanziellen Selbstständigkeit und der Ausstattung unserer Kommunen abgegeben habe, dann bin ich sicher, dass wir dafür genauso Lösungen bringen werden, wie wir das – anders als Sie – bei den Themen KAG, Flüchtlingskosten, Altschulden und an anderer Stelle gemacht haben und weiter tun werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: der zweite kommunalpolitische Antrag des heutigen Plenartages, der zweite Antrag aus den Reihen der SPD, bei dem es weniger um die fachliche Auseinandersetzung als mehr um den nahenden Kommunalwahltermin geht.
Anders ist dieser Antrag nicht zu erklären. Man könnte sagen, er ist wie ein sozialdemokratischer Resteeintopf. Alles das, was noch an Forderungen da war, was Sie noch in der Schublade im Kühlschrank gefunden haben, wurde kleingeschnibbelt, ein paar Stunden auf den Herd gestellt und uns dann in neuer Kombination hier präsentiert – wahrscheinlich zu dem Zweck, uns bei der einen oder anderen Forderung dann im Nachhinein zu sagen: Endlich ist es passiert, wir haben es ja schon immer gefordert.
Ich nehme einmal das Beispiel des Gewerbesteuerausfalls und des entsprechenden Ausgleichs, meine Damen und Herren von der SPD. Bei aller Liebe, aber wir brauchten und wir brauchen Sie nicht, um das auf den Weg zu bringen. Wir sind schon lange unterwegs; Sie sollten nicht so tun, als seien Sie diejenigen, die hier den Startschuss geben.
Meine Damen und Herren, die kommunale Familie weiß mit der NRW-Koalition und der Landesregierung verlässliche Partner an ihrer Seite, wenn es um die Pandemiebewältigung geht.
Allerdings – so ehrlich sollten wir schon sein – ist es nicht realistisch, dass Bund und Land die kommunale Ebene finanziell so stellen, als gäbe es die Krise nicht. Ich bin sehr dafür, alles zu tun, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten – von der Gesamtbedeutung der Kommunen als der ersten Stelle, an der Bürgerinnen und Bürger Kontakt mit dem Staat haben, bis hin zu der wichtigen kommunalen Infrastruktur.
Ich will das alles gar nicht kleinreden – bitte verstehen Sie mich da nicht falsch –, aber in dieser Krise ist im Moment und bislang enorm viel auch in Nordrhein-Westfalen unternommen worden, um die Kommunen zu unterstützen und um sie handlungsfähig zu erhalten.
Das betrifft sowohl Maßnahmen im Bereich des NKF, um kurzfristige Überschuldungen und damit den Zwang, in die Haushaltssicherung zu gehen, zu vermeiden, als auch unmittelbare monetäre Hilfen – sei es das Vorziehen von GFG-Auszahlungen, was in der Liquidität hilft, oder seien es anderweitige Hilfen, zum Beispiel im Bereich Gewerbesteuer.
Das alles passiert auf der Grundlage von ohnehin schon zahlreichen Verbesserungen im GFG, die diese Koalition vorgenommen hat, zum Beispiel mit den echten 23 % der Verbundmasse, wodurch es Jahr für Jahr für Jahr mehr Geld für die Kommunen gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mit Interesse das von der SPD-Fraktion in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Junkernheinrich gelesen. Ich finde, dass das ein guter Beitrag zur weiteren Debatte ist.
Ich will nur auf eines hinweisen: In dieser Krise wird es wichtig sein, immer und immer und immer wieder nachzusteuern und sich auf aktuelle Zahlen zu berufen. Wenn ich es mir richtig aufgeschrieben habe, datiert das Gutachten vom 29. Mai, das heißt, die Erhebung der Zahlen und die Erarbeitung sind in den Wochen davor passiert.
Das hat überhaupt nichts mit der Expertise von Herrn Professor Junkernheinrich, den ich sehr schätze, zu tun, wenn ich dann sage, dass ich es für fahrlässig hielte, auf diesen Zahlen jetzt ein komplettes Regierungsprogramm aufzubauen, auch weil sich die Welt weiterentwickelt hat, weil ja zum Glück erste Schätzungen, was den Einbruch der Wirtschaftsleistungen angeht, jetzt schon wieder in kleinen Schritten korrigiert werden konnten, und zwar zum Besseren.
Was bedeutet das denn eigentlich für die Steuereinnahmen? Was bedeutet das in vielen anderen nachgelagerten Fällen, was für die Schlüsselindustrien hier im Land, und wir wirkt sich das aus?
Insofern kann man noch so oft fordern, das müsse alles früher und schneller vorliegen. Ich sage Ihnen aber: Es ist unvernünftig, das irgendwie im luftleeren Raum zu tun, sondern es ist die einzig richtige Vorgehensweise, abzuwarten, was die nächste Steuerschätzung bringt, dann aber auch zu schauen, Herr Kollege Körfges, was das eigentlich für das GFG bedeutet. Wie entwickelt sich das weiter? Was passiert eigentlich jetzt genau mit den Gewerbesteuerausfällen?
Und es ist natürlich wichtig, das nicht nur einmalig für dieses oder für das nächste Jahr zu tun, sondern dann eben auch langfristig zu schauen, was passiert.
Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich, vor lauter kurzfristiger Hilfe für die Kommunen eines nicht aus dem Blick zu verlieren, nämlich die Bekämpfung der eigentlichen Ursachen. Das Beste für die Finanzlage der Kommunen wäre eine möglichst schnelle Erholung der Wirtschaft. Dann braucht es gar nicht erst der Hilfezahlungen, sondern dann funktioniert das von ganz alleine wieder.
Interessant, Herr Kollege Körfges, finde ich – wenn ich das in Ihrem Antrag richtig verstanden habe – Folgendes. Wenn Sie wirklich 23 % von 25 Milliarden Euro Rettungsschirm an die Kommunen geben wollen – dabei ginge mir natürlich das kommunale Herz auf, und ich fände es ganz großartig! –, bedeutet das, dass diese Summe wohl zur Verbundmasse hinzugerechnet werden soll; sollte es nicht so sein, klären wir das bei Gelegenheit am Rande der nächsten Ausschusssitzung.
Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion sollten dann aber auch wissen, dass sie als Konsequenz daraus 5,75 Milliarden Euro aus diesem Rettungsschirm nicht mehr an 100 andere Zielgruppen austeilen können, denn sie können den Euro nicht 17- bis 23-mal ausgeben. Ich bin sehr gespannt, ob Sie das aushalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Entschließungsantrag haben wir das, was wir vor der Krise Gutes für die Kommunen getan haben, aufgeschrieben. Wir haben das aufgeschrieben, was wir im Moment tun, und das, was wir vorhaben. Das ist seriöse Kommunalpolitik, die den Kommunen guttut.
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Mostofizadeh.