Wahl eines ordentlichen berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1319 –
Für die Wahl hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof folgende Liste aufgestellt:
Es ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wir kommen zur Abstimmung über den ersten Vorschlag, nämlich über Hans-Josef Graefen, Präsident des Oberlandesgerichts.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? –
Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1225 –
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wahl von Mitgliedern des Landtags in den Beirat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB) Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1231 –
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Landtags in den Verwaltungsrat des Landesbetriebs „Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB) Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 16/1232 –
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des „Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)“ für die Amtszeit 2012 bis 2016 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/1345 –
Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.
Landesgesetz zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1000 – Zweite Beratung
Meine Damen und Herren, der Landtag hat den Gesetzentwurf am 21. März dieses Jahres in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – und den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung am 31. Mai 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am 19. Juni 2012 beraten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bürokratieabbau ist ein Ziel, dem sich dieser Landtag schon mehrfach gestellt hat. Dieses Ziel haben wir immer wieder vonseiten der CDU eingefordert. Deswegen begrüßen wir diesen Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, der dadurch möglich geworden ist, dass wir die Chancen des E-Governments nutzen.
Nach der Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens eANV ist dies der logische, konsequente und notwendige zweite Schritt, damit der Bürokratieabbau und weniger Verwaltungsaufwand bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle realisiert werden können.
Die Sonderabfallmanagementgesellschaft RheinlandPfalz (SAM), für die dieses Gebührenmodell jetzt greifen soll, hat mit einer zweistufigen Struktur zu weniger Papier- und Verwaltungsaufwand einen Schritt unternommen.
1. Es kommt zu einer erleichterten Umsetzung des elektronischen Nachweisverfahrens, ohne dass Papier über den Postweg versandt werden muss.
3. Nicht nur die Abfallentsorger, sondern auch die SAM erfahren eine Vereinfachung in der Bürokratie.
4. Es ist eine Kostendeckung bei der SAM vorgesehen, was bisher nicht der Fall war. Die Gebührenbemessung ist so eingerechnet, dass die Vorhaltekosten und Kosten zur Beratung von Vermeidung und Verwertung direkt abgedeckt sind, ohne dass eine Überdeckung im Haushalt gegeben ist.
5. Eine gerechte Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip. Dabei werden auch die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die innerdeutsche Abfallentsorgung geregelt.
Mit ihrem Gebührenkorsett liegt die SAM durchaus im Durchschnitt anderer Bundesländer, wie Bayern, dem Saarland oder auch Thüringen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz wird künftig einem Praxistest unterworfen, damit man unter Umständen auf die eine oder andere Schwäche noch aufmerksam wird. Frau Ministerin, zumindest sind im Vorfeld Bedenken bezüglich der Gebühren in der Form entstanden, dass man die Befürchtung hat, dass gerade kleinere Anlieferer und auch der Mittelstand stärker zu Zahlungen herangezogen werden als in der Vergangenheit. Meine Bitte lautet, bei den künftigen Überprüfungen, die vorgesehen sind, hierauf ein Auge zu werfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.