Mit diesem Gesetz sind nun die Weichen für eine gemeinsame Entsorgungsverantwortung von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft gelegt. Diese Weichen ermöglichen einen fairen Wettbewerb im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Eine Rosinenpickerei um die gewinnbringendsten Abfallstoffe zuungunsten der öffentlichen Entsorger, wie es gerade von der privaten Wirtschaft angedacht war, konnte auf Bundesebene zugunsten der Kommunen abgewendet werden.
Kollege Schmitt hat es angesprochen, lassen Sie mich kurz noch einige Worte zu der thematisierten Müllsortieranlage der MAT in Mertesdorf, Kreis Trier-Saarburg, sagen. Eine Lösung scheint greifbar, die auch dem entspricht, was der Bundesgesetzgeber vorsieht; denn spätestens ab 2015 greift die Getrennthaltungspflicht für die Abfälle.
Das Bundesrecht greift. Das Land kann nicht beliebig nachkorrigieren. Ich denke aber, wenn dieses Gutachten erbracht ist, kann man eine Einzelfallentscheidung treffen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das hier heute vorgelegte Landeskreislaufwirtschaftsgesetz verfolgt weiterhin konsequent den Weg weg von der Abfallbeseitigung hin zu einem modernen Stoffstrommanagement, wobei es der Gedanke der Abfallvermeidung nach wie vor relativ schwer hat in diesem Land, wenn man sich die Zahl der Siedlungsabfälle sowohl bundes- als auch landesweit anschaut. Bundesweit haben wir leider eine leicht steigende Tendenz der Siedlungsabfälle zu verzeichnen. Pro Kopf und Jahr sind auf Bundesebene im Jahr 2006 570 Kilogramm und im Jahr 2010 610 Kilogramm angefallen. In Rheinland-Pfalz haben wir ein etwas niedrigeres Niveau, aber auch eine steigende Tendenz. Bei den Siedlungsabfällen ist eine Steigerung von 470 Kilogramm im Jahr 2002 auf 510 Kilogramm im Jahr 2011 zu verzeichnen.
Herr Schmitt, Sie haben es angesprochen, die Abfallvermeidung lässt noch zu wünschen übrig. Das liegt aber weniger an den Verbraucherinnen und Verbrauchern als vielmehr daran, wie Produkte angeboten werden.
Drei Beispiele will ich nennen: einmal das Ärgernis der viel zu großen Umverpackungen um zum Teil lächerlich kleinen Produkten. Dagegen kann sich ein Verbraucher nur bedingt wehren. Dann haben wir sehr viele Produkte am Markt, die sich ganz schlecht reparieren lassen, also der Gedanke einer Reparatur hat immer mehr an Bedeutung verloren. Die Wirtschaft setzt gerade im Konsumbereich zum Teil darauf, dass der komplette Artikel dann neu eingekauft wird. Dann gibt es noch das Stichwort der Obsoleszenz, das heißt übersetzt, wir haben zum Teil Produkte, in die gezielt Schwachstellen eingebaut werden, die dann zu einem frühzeitigen Ableben des jeweiligen Produktes führen.
Dazu hatten wir vor Kurzem ein Fachgespräch mit unserer verbraucherpolitischen Sprecherin, Frau Müller-Orth, in dem diese Thematik anhand einer grünen Bundestagsstudie vom März dieses Jahres besprochen wurde. Das fand ich eine sehr spannende Veranstaltung.
Wichtig ist neben der Vermeidung die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Hierzu haben wir in das Gesetz einiges hineingeschrieben. Die öffentliche Hand hat Vorbildfunktion, ob es um das klassische Umweltschutzpapier auf der einen Seite oder darum geht, sich Gedanken darüber zu machen, wenn ich neues PC-Equipment einkaufe, ob es möglichst schadstoffarm und gut zu recyceln ist. Diese Fragestellungen sind wichtig, sie
haben noch viel zu wenig Eingang in das Verwaltungshandeln beim Einkauf gefunden. Insofern ist es wichtig, dass wir in § 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes einige Vorgaben machen.
Ein weiterer Punkt, der wichtig und in dem Gesetz geregelt worden ist, ist das Stichwort „Stoffstrommanagement“. Ich habe es schon erwähnt. Gerade bei den Abfallwirtschaftskonzepten in § 6 wird das von den Kommunen eingefordert. Die Kommunen haben eine große Verantwortung, tatsächlich in ein Stoffstrommanagement einzusteigen. Die Kommunen werden dabei vonseiten der Landesregierung unterstützt, einmal über das Kompetenzzentrum, das beim Landesamt für Umwelt angesiedelt ist, aber auch im Rahmen des Effizienzprogramms, zum Beispiel unter dem Stichwort „EffCheck“, bei dem es um ressourcensparendes Wirtschaften geht. Das sind alles Maßnahmen, die dazu beitragen können, die Abfallberge in Rheinland-Pfalz zu minimieren und immer stärker in die Verwertung hineinzugehen.
Einen letzten Begriff in diesem Zusammenhang zu nennen, sei mir noch gestattet. Das ist der Begriff der Produktverantwortung, also den kompletten Lebenszyklus eines Produkts in Augenschein zu nehmen. Hier müssen wir ebenfalls noch viele Hausaufgaben machen.
Zwei Stichworte hierzu: Elektromüllberge werden viel zu stark außer Landes geschifft. Das ist keine gute Form der Abfallverwertung. Das andere Stichwort geistert auch immer wieder durch die Medien, das sind die Plastikberge, die wir in unseren Weltmeeren wiederfinden.
Das weist darauf hin, was Produktverantwortung heißt: Sie müssen ein Stück weit weg von den erdölbasierten Produkten im chemischen Bereich hin zu mehr nachwachsenden Rohstoffen. Da sind wir erst noch in den Anfängen. Hierbei sind große Leitfirmen wie die BASF in Rheinland-Pfalz gefragt, eine Umstellung im chemischen Bereich vorzunehmen. All das kann letztlich dazu beitragen, dass wir immer weniger über Abfall und über die Folgen von Abfall reden müssen, sondern tatsächlich zu einer Rohstoffwirtschaft kommen.
Vor diesem Hintergrund wird die grüne Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 c der IGS Ludwigshafen-Gartenstadt. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für die differenzierten Wortbeiträge, die ich gerne aufnehmen möchte, weil ich mich freue, dass Sie ankündigen, auch die CDU will diesem Gesetz zustimmen, Herr Schmitt.
Ich hoffe, dass Sie jetzt eine Anmerkung zur Urheberschaft nicht davon abhält, weil wir wissen, dass auch unser Landesgesetz auf ein Bundesgesetz zurückzuführen ist. Das aber hat sich die Bundesregierung nicht allein einfallen lassen, sondern dort sind wir schon eine Ebene höher. Es ist mittlerweile auch im europäischen Recht verankert.
Vor dem Hintergrund der weitergehenden Harmonisierung von Stoffströmen – wir haben vorhin einiges zu Plastiktüten gehört – wissen wir, dass die Müllindustrie, die Abfallwirtschaft mittlerweile ein globaler Abfallwirtschaftsstrom ist und europäisches Recht braucht, um da noch stärker heranzugehen.
Es ist ganz klar, dass die Umsetzung in den Kommunen eine ganz wichtige ist. Herr Hartenfels ist dankenswerterweise darauf eingegangen. Ich möchte noch eine Ergänzung machen.
Wir haben den Abfallwirtschaftsplan, der in den Umweltausschüssen der Kommunen beraten wird, vorgelegt, in dem noch einmal genau dargestellt wird, welche Abfallarten in welchen Mengen anfallen und welche Verbesserungen vor dem Hintergrund künftiger Stoffstromwirtschaft in den Kommunen notwendig sind.
Das ist sozusagen schon parallel im Prozess entstanden, weil es uns wichtig ist, dass die Kommunen vor dem Hintergrund der Nachjustierung der abfallbehördlichen Zuständigkeiten, die es jetzt gibt, einen pragmatischen Umgang damit finden können.
Deswegen lassen Sie mich ein paar Punkte aufgreifen, die unter anderem Herr Schmitt genannt hat. Die SAM, die Sonderabfallmanagement GmbH, ist eine sehr erfolgreiche Kooperation mit der Wirtschaft unter einem gemeinsamen Dach mit Unterstützung der Landesregierung, womit wir gerade diesen Prinzipien im Abfallrecht nachkommen wollen und die ökologische Zielsetzung nicht neu erfinden müssen.
Das ist etwas, was es in Rheinland-Pfalz schon recht lange gibt, und es galt für Sie, in dem Verfahren noch einmal zu überprüfen, ob die SAM vor dem Hintergrund dieser Nachjustierung so weiterarbeiten kann.
Ich bin froh, dass Sie nun die Bestätigung erfahren haben und dass Sie dies heute nicht von einem positiven Votum abhält. Uns war das natürlich auch sehr wichtig, und deswegen möchte ich an dieser Stelle noch ein Wort zur Abfallwirtschaft im Raum Trier sagen. Es ist durchaus nicht so, als könnten Sie – das können wir im Übrigen alle nicht – eine einzelne Anlage zum Gegenstand einer Gesetzgebung im Land machen. Herr Schmitt, es ist gerade umgekehrt. Es gibt kein Recht auf Nachkorrigieren durch den Landesgesetzgeber, was
diese Anlage betrifft, und – das füge ich ausdrücklich hinzu – es gäbe auch keinen sachlichen Grund für solch eine Nachkorrektur; denn weder EU- noch Bundesrecht und natürlich erst recht nicht das Landesrecht stehen einer vernünftigen, gut begründeten und für die Region maßgeschneiderten Lösung entgegen. Insofern warte ich genau wie Sie auf das Gutachten, und dann schauen wir uns gemeinsam das Ergebnis an. Aber unsere Landesgesetzgebung musste nicht deswegen sozusagen konform geschneidert werden, damit Sie darin Ihre Interessen geltend machen können, sondern wir machen eine fachliche Überprüfung vor dem Hintergrund der übergeordneten Interessen, die Sie auch mit vertreten. Das haben Sie auch deutlich gesagt.
Lassen Sie uns gemeinsam den Blick noch einmal darauf richten, wie wir den noch verbliebenen engen Spielraum des Landesgesetzgebers zur Unterstützung der abfallwirtschaftlichen Ziele nutzen können. Die moderne Abfallwirtschaft – wir haben es soeben gehört – als Stoffstrommanagement, als Kreislaufwirtschaft hat noch einige Lücken, die geschlossen werden müssen, auch wenn wir bereits heute ein großes internationales Interesse erfahren. Derzeit beraten Delegationen aus elf Nationen mit insgesamt 120 Vertreterinnen am Umweltcampus Birkenfeld über dieses Thema und knüpfen Kontakte mit Umwelttechnologie-Unternehmen aus Rheinland-Pfalz, um sich unsere Lösungen anzuschauen und in ihre Heimat mitzunehmen. Wir wissen, dass dieser Marktanteil mit 7 % momentan sehr stark in einem Wachstumskurs bis hin zu 12 % begriffen ist, und insofern tun wir gut daran, diese Erkenntnisse immer wieder auf das zu übertragen, was wir selbst tun, und dann diesen umfassenden Ansatz eines Stoffstrommanagements selbst zu leben.
Wie gesagt, der Abfallwirtschaftsplan liegt in den Kommunen vor, und dort setzen wir an. Ich denke, in Ergänzung mit dem Gesetz erreichen wir auch eine Umsetzung, die die Lücken nachhaltig weiter schließen hilft.
Es gibt noch etwas in diesem Gesetz, das besonders ist; denn erstmals werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet – dies war bisher nicht so –, kommunales Stoffstrommanagement in ihren Abfallwirtschaftskonzepten zu berücksichtigen. Das spiegelt die notwendige Veränderung in der Rolle der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger wider, die sich nicht mehr nur auf die Gewährleistung von Entsorgungssicherheit beschränken können, sondern den ihnen möglichen Beitrag für die Versorgung der produzierenden Wirtschaft mit Sekundärrohstoffen leisten müssen. Das ist ein neuer Auftrag, den wir natürlich auch zunächst einmal allen Beteiligten in diesen Kreisen deutlich machen müssen. Dabei geht es auch um eine Kooperation mit der regionalen Wirtschaft.
Es ist wichtig, dass wir diesen Know-how-Transfer zu den politischen Entscheidungsträgern in den Regionen beflügeln und auch Anbieter und Nachfrager von Stoffströmen zusammenbringen. Wie gesagt, da dies sogar internationales Interesse erfährt, befinden wir uns in einem ganz großen globalen Trend.
Es gibt noch einen Punkt, auf den ich hinweisen möchte und der in diesem Gesetz mit angesprochen wurde. Eine
Mengenbündelung bei Grünschnitt und Bioabfällen – um nur einmal dieses Beispiel herauszugreifen – zur Erzeugung von Biogas und Kompost kann wirtschaftlich tragfähige Lösungen auf kommunaler Ebene ermöglichen und trägt auch zu Klimaschutzkonzepten bei. Ein weiteres Beispiel aus diesem Gesetz ist der Sektor der Bauabfälle. Ich habe mit dem Bündnis für Kreislaufwirtschaft auf dem Bau alle relevanten Akteure mit dem Ziel einer weitergehenden Bauabfallverwertung zusammengebracht, und dabei geht es darum, den Ball vor Ort aufzunehmen und das flächendeckende Bauabfallrecycling in Kooperation von Kommunen mit privaten Unternehmen umzusetzen.
Eine solche ganzheitliche und ziemlich langfristige Optimierung von Stoffströmen in einer Region ist nicht nur ein Beitrag zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Ziele und zum globalen Klimaschutz, er kann auch zur Erhöhung der Wertschöpfung in der Region beitragen.
Ich danke noch einmal Herrn Hartenfels für die Hinweise zu den Hilfestellungen, die wir seitens des Landes gegeben haben; insofern brauche ich darauf nicht noch einmal einzugehen. Ich möchte Sie jedoch herzlich ermuntern, diese noch einmal in den Kommunen mit zu kommunizieren; denn ich glaube, wir alle haben nun den Auftrag einer großflächigen Verbreitung dieses neuen und erweiterten Auftrages. Herr Schmitt, wenn wir nachjustieren, sollten wir die Ergebnisse mit Fachleuten aus allen Verwaltungsebenen, die dafür zuständig sind, gemeinsam diskutieren und evaluieren und sollten dann überlegen, wie eine Nachjustierung aussehen kann.
Ich möchte noch einmal meinen herzlichen Dank für die fachliche Diskussion in den Ausschüssen und auch an dieser Stelle zum Ausdruck bringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung über das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2939 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2205 – unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Danke. Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.
Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2384 – Zweite Beratung
Einführung einer Lohngleitklausel auf solide Grundlage stellen – Prüfung im Dialog mit Verbänden und Auftraggebern Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/2958 –