Gut gefällt mir an dem Hochschul-Gesetzentwurf außerdem, dass wir die Klinika nun tatsächlich in einer Zentrenstruktur so geformt haben, wie dies einem modernen Krankenhausmanagement entspricht. Herr de Jager, Sie haben das kritisiert und gesagt, dies sei eine Art Hilfskrücke. Schauen Sie sich große Krankenhäuser und auch die Berliner Charité an, die
mit dem Uni-Klinikum in der Größenordnung vergleichbar ist. Sie können zwischen der Leitungsebene und den einzelnen Instituten keine so große Spanne vorsehen, dass sozusagen ein Leitungsteam von vier bis fünf Leuten mit 20, 30 oder gar 40 Instituten verhandeln muss. Hier muss es eine Zwischenebene geben und es muss auch klar sein, dass nicht alte Ordinarienherrlichkeit über modernes Krankenhausmanagement triumphiert. Ich bin auch sehr froh darüber, dass die Pflege und das Management der Pflege nunmehr einen angemessenen Status gefunden haben. Denn nur so bekommen wir tatsächlich die Klinik flott und das muss ja unser aller Ziel sein.
Wir haben noch einige Anmerkungen zur Stellung der Frauenbeauftragten zu machen. Wir werden uns noch einmal genau ansehen, inwieweit es im Vergleich zur bisherigen Fassung des Hochschulgesetzes Fortschritte gegeben hat oder ob im Detail vielleicht noch etwas nachzubessern ist. Ich freue mich über die Veränderung, die die Formulierung zur Gleichstellungsbeauftragten des Uni-Klinikums erfahren hat.
Bereits gestern, als wir über Bologna gesprochen haben, hatte ich erwähnt: Um der Internationalität auch unserer Fachhochschulen Rechnung zu tragen, wäre es an der Zeit, das Studienkolleg, was seinen Status angeht, den Studienkollegs anderer Bundesländer vergleichbar zu machen. Nach wie vor besteht hier die Reminiszenz, dass dieses Studienkolleg als berufsschulartige Einrichtung geführt wird. Es handelt sich aber doch bei den dort lernenden jungen Leuten um angehende Studierende, die, damit sie sich entsprechend vorstellen können, damit sie gegebenenfalls berufsbegleitend Jobs annehmen können, den Status des Studierenden auch schon brauchen, wenn sie den hochschulvorbereitenden Deutschkurs besuchen.
Insofern wäre zu fragen, ob man dies nicht gleich im Hochschulgesetz mit ordnet, so wie es andere Bundesländer zum Teil in ihren Hochschulgesetzen ebenfalls ausformuliert haben. Dies ist ein Detail, über das man sich auch im Rahmen der Anhörung noch einmal unterhalten kann.
Alles in allem möchten wir die Formulierungen zum Hochschulplan ausdrücklich begrüßen. Ich widerspreche Herrn de Jager, wenn er sagt, der Koalitionsvertrag sei nicht eingehalten worden. Wir hatten im Rahmen der Arbeit der Erichsen-Kommission einen Bottom-up-Prozess zu verzeichnen. Die einzelnen
Hochschulen haben Erichsen ihre Vorstellungen dargelegt. Die Erichsen-Kommission hat sie geprüft und hat daraus einen Hochschulplan erstellt, der dann von der Landesregierung noch einmal gelesen, zum Teil korrigiert und der uns hier im Parlament anschließend zur Debatte vorgelegt wurde. Dies hat einen breiten öffentlichen Diskussionsprozess und glücklicherweise auch einen breiten Konsens ausgelöst. Dann wurden - zum Teil aus Zeitgründen parallel, aber immer auf Grundlage dieses Plans - die Zielvereinbarungen ausgehandelt, die jetzt mit dem Gesetz ein Instrument erfahren, damit sie zeitnah umgesetzt werden können.
Das ist ein guter demokratischer Prozess gewesen. Ich wünsche mir, dass - vielleicht ohne die Hilfe einer auswärtigen Kommission, aber im Grunde genommen in einem ähnlichen Prozess - vor Ablauf der fünf Jahre, die diese Zeilvereinbarungen jetzt gelten, ein neuer Hochschulplan auf den Weg kommt, damit sich das Parlament auf dem Stand der aktuellen Entwicklung wiederum ein Gesamtbild machen kann.
Mein letzter Satz: Ich bitte deswegen die Opposition, ihre sehr vordergründige Argumentation zu überprüfen.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich seiner Sprecherin, der Abgeordneten Frau Anke Spoorendonk, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Referentenentwurf des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs wurde bereits im Vorwege heiß diskutiert, und zwar nicht nur letztes Mal, als es um die Initiative der CDU ging, sondern auch wegen der eingegangenen Stellungnahmen, so zum Beispiel auch der Stellungnahme der Fachhochschule Kiel, die über ihre Kritikpunkte zu der Einführung von Unternehmensstrukturen und der drohenden Entdemokratisierung durch Aufgabenverschiebung zwischen den verschiedenen Organen unter anderem zu dem Schluss kam, dass die Stärkung der Hochschulauto
nomie für sie kaum erkennbar sei. - Kurz und gut: Wir brauchen also heute das Rad nicht von Neuem zu erfinden.
Wir begrüßen es, dass die Stärkung des Rektorats in diesem Entwurf nicht mehr zulasten der Gremien geht. Bereits zum Entwurf der CDU sagten wir, dass die Stärkung des Rektorats nicht auf Kosten der Hochschuldemokratie durchgesetzt werden darf. Wir dürfen über das Streben nach Effizienz nicht vergessen, dass die Universitäten eine wichtige allgemeingesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen haben. Das Rektorat sollte daher auch so eingreifende Entscheidungen wie den Abschluss von Zielvereinbarungen nicht allein fällen dürfen, da die Hochschulen insgesamt von der Umsetzung der für sie gültigen Zielvereinbarungen betroffen sind.
Die für eine Universität abgeschlossenen Zielvereinbarungen nehmen großen Einfluss auf das gesamte Innenleben einer Hochschule. Aspekte wie die Finanzen, Qualitätssicherung und nicht zuletzt die Umsetzung von Gleichstellung und Chancengleichheit gehören dazu. Das bringt mich auf einen weiteren wichtigen Punkt, der aus unserer Sicht noch zu klären sein wird.
Die Frauenbeauftragten hoben in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hervor, wie wichtig ihnen § 66 a Abs. 2 des vorliegenden Entwurfs ist. Dort geht es um die Rolle der Frauenbeauftragten in Entscheidungsprozessen. Auch bei dem nun vorliegenden Entwurf befürchten sie eine Schwächung ihrer Position im Gender-Mainstreaming-Prozess, da ihrer Auffassung nach die Ergänzung der Landesregierung zu dem bestehenden HSG hinter die geltende Praxis zurückfällt. Uns ist in Gesprächen dazu erklärt worden, dass Satzungen, die sich die Hochschulen selbst geben, zu erheblichen Rechtsunterschieden und, damit verbunden, auch zu Rechtsunsicherheiten führen können. Mit anderen Worten: Zur Wahrung landeseinheitlichen Rechts und zur Wahrung von Rechtssicherheit sollte eine Regelung daher nicht durch Hochschulsatzung, sondern durch das HSG selbst erfolgen. Die Rolle der Frauenbeauftragten in den Hochschulen ist und bleibt uns wichtig, da unter anderem der Frauenanteil in der Forschung immer noch zu gering ist, um nur ein Beispiel zu nennen.
Hier muss in der Ausschussarbeit noch nachgebessert werden, denke ich. Daher noch einmal: Wir wollen starke Hochschulen und wir wollen die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen insgesamt in Europa sichern. Um dies zu erlangen, werden Änderungen
auf dem Hochschulsektor vonnöten sein. Das haben wir in dieser Landtagssitzung und auch beim letzten Plenum mehrfach besprochen. Wir begrüßen es daher auch, dass sozusagen die Botschaft von Lissabon, dass die Forschungsausgaben auf mindestens 3 % des Bruttonationalprodukts zu steigern sind, endlich auch von der Bundesregierung verinnerlicht worden ist. Für uns gilt aber auch, dass wir vor lauter Effizienz- und Wettbewerbsdenken die Demokratie an unseren Hochschulen nicht „mit dem Bade ausschütten“ dürfen.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Jost de Jager.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur der Vollständigkeit halber, damit es sich nicht in den Protokollen festsetzt, etwas noch einmal zu der Aussage der Ministerin, keiner würde gut finden, was wir fordern. Ich darf auf eine Meldung vom 4. März 2004 des Informationsdienstes des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln verweisen:
„In einer Forsa-Umfrage vom November 2003 sprachen sich 67 % der Bevölkerung für Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester aus. Selbst SPD-Anhänger sagen mehrheitlich Ja zum Akademikerobolus. Die Befürworter wollen allerdings, dass die Einnahmen den Hochschulen direkt zugute kommen und nicht in die allgemeinen Landeshaushalte fließen. Außerdem sollten die Studierenden zur Finanzierung der Gebühren ein Darlehen aufnehmen können, das sie zurückzahlen, sobald sie ausreichend verdienen. Ein solches Modell findet auch bei 59 % der Studierenden Zustimmung.“
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, Drucksache 15/3447, den Gesetzentwurf der Landesregierung, zur weiteren Beratung an den zuständigen Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzei
chen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig vom Hause so beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt zunächst erledigt.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion der CDU erteile ich Herrn Abgeordneten Werner Kalinka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sozialhilfeentwicklung in Schleswig-Holstein gibt zu objektiver Sorge Anlass. Auf 1.000 Einwohner kommen 43 Sozialhilfeempfänger. Damit ist SchleswigHolstein auf Rang 4. Davor stehen nur noch Bremen, Berlin und Hamburg. Die Sozialhilfequote in unserem Land liegt bei 4,3 %, in Bayern bei 1,8 %, in BadenWürttemberg bei 2,1 %, in Thüringen bei 2,2 % und in Rheinland-Pfalz bei 2,5 %. Das sind schon sehr unterschiedliche Werte. Schleswig-Holstein in der Sozialpolitik Spitze? - Die Steigerung der Sozialhilfeausgaben von 2001 auf 2002 in Schleswig-Holstein lag außerhalb der Einrichtungen bei 2,7 %, 120.000 Sozialhilfeempfänger, vor allem zunehmend Frauen, Alleinerziehende, Alleinstehende. Schleswig-Holstein in der Sozialpolitik Spitze? - 140.000 Arbeitslose. Schleswig-Holstein in der Sozialpolitik Spitze?
Es geht auch anders, meine Damen und Herren. Bei einem Städtevergleich des Statistischen Bundesamtes, also in einer amtlichen Statistik, sieht man sehr genau, welche Städte sich in die eine Richtung entwickeln und welche in eine andere. Dies ist keine Parteistatistik, sondern eine amtliche. Viele Städte liegen über dem Durchschnitt, viele Städte liegen darunter. Dies ist die Bilanz der letzten Jahre. Es lohnt sich also, nachzudenken, dies ist auch unsere Pflicht, vor allem in Zeiten knapper öffentlicher Kassen. Nur eine strenge Auslegung der Richtlinien und Vorschriften schafft die Spielräume, die notwendig sind, um den wirklich Bedürftigen auch weiter die Fürsorge zuteil werden zu lassen. Da gibt es viele, es sind die Behinderten in unserem Land - wir haben allein hier eine Kostensteigerung in Einrichtungen um 6,2 % im vergangenen Jahr -, es sind die nicht arbeitsfähigen Menschen, es sind die Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Einkommen, Alleinerziehende, Frauen - ich hatte es angesprochen - und auch viele Kinder, 10 %, die von Anfang an mit Sozialhilfe leben müssen.
Wir haben gute Beispiele in unserem Land, wie man einem Missbrauch der Sozialhilfe begegnen kann. Ich stelle stellvertretend für andere die Stadt Neumünster, die die Direktvermittlung aus der Sozialhilfe in den ersten Arbeitsmarkt geschafft hat, ein gutes Beispiel, wie ein sozialdemokratischer Dezernent mit einem CDU-Politiker gemeinsam etwas erreichen kann. Heide, gemeinnützige Arbeit,. Es wird die Frage gestellt, wer die Mehrkosten ersetzt, die dadurch entstehen, Lübeck, Ermittler vor Ort? 27 % haben auf Anträge verzichtet, nachdem ihnen Arbeit angeboten wurde. Der Kreis Plön hat mit dem Projekt „Neuland“ eine Vermittlungsquote von 40 bis 50 %. Kiel, September 2003, „Gaarden aktiv“ - 470 Personen wurde Arbeit angeboten, acht wurden sofort die Sozialhilfe gestrichen, weil sie nicht zur Arbeitsaufnahme bereit waren.
Ich denke, es ist gut, dass wir die positiven Beispiele der Kommunen, die wir haben, wie etwas geschehen sollte, hervorheben und auch vonseiten des Landes eine politische Aussage dazu treffen können.
Was wir brauchen, ist eine Pflicht zur Gegenleistung bei der Inanspruchnahme sozialer Leistungen für alle, die das können. Alle, die in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen, haben eine Pflicht zur Gegenleistung.
Dies muss der Grundsatz unserer politischen Aussage in Schleswig-Holstein sein. Dies muss auch durchsetzbar sein. Dass dies für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht immer einfach ist, darf ich Ihnen anhand eines aktuellen Beispiels kurz erläutern. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem „Probsteier Herold“ aus der vergangenen Woche: