Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hintergrund des FDP-Antrages war, dass einem AOKVorstandsvorsitzenden ein beträchtliches Darlehen aus Beitragszahlungen der Versicherten gewährt worden ist. Ich sage das auch mit Blick auf unsere Zuhörer, die vielleicht sonst den Hintergrund der Debatte nicht einordnen können.
Über das, was wir soeben von unserer Kollegin der SPD gehört haben, kann man sich eigentlich nur wundern. In diesem Land besteht die Situation, dass Kredite gegeben werden, die niemand versteht und die auch aus meinem Verständnis heraus aus Betriebsmitteln einer Krankenkasse nicht zulässig sind.
Es bestand eine Situation, in der Verwaltungsräte über Monate nicht agieren konnten. Da war „Dallas“ und „Denver“ zugleich. Auch hierüber weiß das Sozialministerium Bescheid. Dieses Sozialministerium ist die Rechtsaufsicht, handelt aber nicht, greift nicht ein.
Dass nach solchen Dingen Veränderungen notwendig sind, das Thema aktueller denn je ist, kann niemand in diesem Land bestreiten, meine Damen und Herren.
Wenn Sie einen solchen Antrag und eine solche Diskussion so abbügeln, können wir uns fast jede Debatte sparen.
Erstens. Wer kümmert sich eigentlich um die Versicherten? Es geht hierbei um das Geld der Versicherten. Jeder Cent, der ausgegeben wird, muss sorgfältig abgewogen werden. Wenn man Ihrer Argumentation folgt, dann haben die Versicherten überhaupt keine Lobby mehr. Sie haben im Grunde keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Deswegen benötigen wir Initiativen, die auf der Linie dessen liegen, was die FDP gesagt hat.
Zweitens. Ein Mehr an Bürokratie ist doch nicht dann gegeben, wenn wir mehr Transparenz haben, ein Mehr an Bürokratie ist dann gegeben, wenn eine Stellungnahme nach der nächsten erstellt wird, in der man im Kleingedruckten etwas begründet, was keiner verstehen soll. Das ist die heutige Praxis.
Lassen Sie mich zum Dritten noch einen Punkt hinzusetzen: Transparenz bedeutet nicht nur, in einer Veröffentlichung zu wissen, was der Vorstandsvorsitzende im Allgemeinen an Gehalt bekommt. Lesen Sie einmal lieber das Kleingedruckte in Aufhebungsverträgen, in sonstigen Regelungen. Was Sie dort im Kleingedruckten lesen, das macht in der ganzen Angelegenheit den Kohl erst fett. Es hätte Ihnen gut zu Gesicht gestanden, das zu wissen, transparent zu machen und sich dieser Initiative anzuschließen.
Ich spreche die Notwendigkeit der Transparenz auch im Zusammenhang mit einem anderen Gesichtspunkt an, den ich für ganz wichtig halte. Wenn es schon nach der jetzigen Regelung innerhalb einer Kasse nicht funktioniert, dann muss jedenfalls eine Aufsicht da sein, die dafür sorgt, dass man Vertrauen haben kann. Das sage ich auch mit Blick auf die AOKVorgänge. Die Zweifel sind bei uns durch die Sozialausschusssitzungen nur noch größer geworden. Die Zweifel sind dadurch größer geworden, wie man in diesem Haus zum Teil weggeschaut hat, wie man nur auf Druck reagiert hat und ich füge aus meiner Sicht hinzu: Hier hat es zum Teil auch eine bedenkliche Nähe von Mitarbeitern zu Mitarbeitern der AOK gegeben.
- Das ist aus meiner Sicht bedenklich. Ich kann doch in einem Parlament das sagen, was meine Auffassung ist. Noch ist das doch wohl möglich. Sie können dann doch hier nach vorn kommen - -
(Ursula Kähler [SPD]: Dann sollten Sie bei der Wahrheit bleiben und nicht solche Dinge erzählen! - Weitere Zurufe von der SPD)
- Frau Kollegin Kähler, regen Sie sich doch nicht künstlich auf. Sie wissen doch gar nicht, über welche Dinge ich hier rede. Haben Sie an irgendeiner Sitzung teilgenommen?
Sie haben an gar keiner Sitzung teilgenommen, Sie können das überhaupt nicht beurteilen. Das ist der Sachverhalt.
Lassen Sie mich die Diskussion mit einem Hinweis auf die Zukunft ergänzen. Aus meiner Sicht bekommt das Thema mit Blick auf mögliche Fusionspläne, die es gibt, eine besondere Aktualität. Ich denke, es ist
wichtig, dass auch bei Fusionsplänen von Kassen die Fakten zunächst beurteilungsfähig sein müssen. Damit bin ich wieder bei der Transparenz: Welche Auswirkungen hat das für die Interessen eines Gesundheitslandes, die Arbeitsplätze und für ihre Gestaltung? Ich denke, das sind die Aufgaben, mit denen wir uns beschäftigen müssen.
Die FDP will mit ihrer Initiative nicht, dass der Landtag das entscheidet, sondern das die Selbstverwaltung stark genug ist, ihre Probleme selbst in öffentlicher Transparenz - so das geboten ist - zu lösen. Der FDP-Antrag ist ein guter, ein notwendiger Diskussionsbeitrag, faktisch kontrollfreie Räume sind nicht hinnehmbar. Das ist aus meiner Sicht ganz klar so zu sagen. Um dies zu vermeiden, findet die FDPInitiative unsere Unterstützung und deshalb unterstützen wir den FDP-Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich hat eine öffentliche Debatte um die unverschämt hohen Einkommen der Topmanager in den Wirtschaftsunternehmen Deutschlands begonnen. Und die ersten Zahlen sind auch schon öffentlich nachzulesen, und zwar nicht nur Gesamtsummen, sondern durchaus Einzelgehälter und Gewinnbeteiligungen.
Wenn dieser Trend anhält, wäre das sehr erfreulich und er trägt hoffentlich zum Sinken dieser überhöhten Gehälter bei. Wenn nicht, werden wir Grüne darauf drängen, dass ein Gesetz die Veröffentlichung erzwingt, wie es auf Bundesebene versprochen wurde. Ich bin dann allerdings gespannt, Herr Dr. Garg, wie sich auf Bundesebene die FDP dazu verhält.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert jedenfalls hier im Haus Transparenz für alle Stiftungen, Körperschaften und rechtsfähigen Anstalten, die direkt oder indirekt durch Steuergelder oder Versichertenbeiträge wesentlich finanziert sind. Auch wenn es sich bei diesen Gehälter um sehr viel niedrigere Gehaltsklassen handelt, mindestens eine Null weniger am Ende, so hat dieses Anliegen - das habe ich auch schon vor einigen Monaten deutlich gemacht - meine Sympathie. Ich hätte es für Wert gefunden, dieses Thema so aufzubereiten, dass es landes- und bundesrechtlich tatsächlich schrittweise umgesetzt werden kann. Ich habe auch das Anliegen unterstützt, uns vom Wissen
schaftlichen Dienst ein Gutachten ausarbeiten zu lassen, aus dem deutlich wird, welche Körperschaften, welche Anstalten, welche kommunalen Unternehmungen, welche Versicherungsunternehmen davon betroffen sind. Die Anzahl ist in der Tat beträchtlich. Man kann natürlich sagen: Das ist jetzt zu viel. Ich glaube allerdings, dass es schon wert gewesen wäre, sich einmal anzuschauen, an welchen Stellen - sei es durch die Kommunalverfassung oder durch andere Dinge - wir ein Transparenzgebot haben und wo dieses fehlt.
Ich möchte daran erinnern, dass es auch meine Fraktion war, die beispielsweise in der Kommunalverfassungsdebatte dafür gesorgt hat, dass auch kleine Fraktionen die Möglichkeit haben, über den Hauptausschuss überhaupt zu erfahren, wie es um öffentliche Unternehmen, wie es um GmbH, die 100 % einem Kreis oder einer Gemeinde gehören, bestellt ist. Denn bisher haben wir die Praxis - beispielsweise in Lübeck -, dass selbst Unterlagen, die über das Rechnungsprüfungsamt an die örtlichen Ratsmitglieder gelangen, an den entscheidenden Stellen geschwärzt sind. So kann natürlich bei einer zunehmenden Ausgliederung von öffentlichem Geld keine öffentliche Kontrolle stattfinden. Insofern ist es also ein erstaunlicher Vorstoß der FDP, man möchte fast sagen mit einem sozialistischen Ambiente, hier mehr Klarheit zu schaffen.
Allerdings - das hat der Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes auch klar gemacht - ist es glaube ich mit einem bloßen Appell, hier eine Bundesratsinitiative zu starten oder auch das Landesrecht irgendwie anzupacken, nicht getan. Das ist tatsächlich eine größere Aufgabe, der man sich hätte etwas differenzierter nähern müssen. Wie gesagt, unsere Fraktion wäre dazu bereit gewesen, offensichtlich ist aber die Zeit am Ende einer Legislaturperiode nicht mehr ausreichend genug, um dies anzugehen. Wir konnten jedenfalls unseren Partner von der SPD dafür nicht gewinnen.
- Ich weiß, der Antrag ist von Februar. Aber bis wir sozusagen die Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes hatten, bis wir wiederholt darüber gesprochen hatten, war die Zeit bedauerlicherweise fortgeschritten.
Ich möchte allerdings, wenn ich an dieser Stelle die Differenz, die wir unter uns Koalitionären haben, durchaus offen zugestehe, nicht den Eindruck hier stehen lassen, Herr Kalinka und Herr Dr. Garg, als hätte das Sozialministerium nicht seinerseits große
Bis zuletzt in der Sitzung, in der ich nicht zugegen sein konnte, sondern meine Kollegin Fröhlich da war, als es um das Akteneinsichtsrecht ging, wurde deutlich gemacht, dass es darum geht, die Akten unverändert denjenigen, die sie einsehen wollen, zur Verfügung zu stellen. Sie können natürlich nicht beliebig kopiert werden und es können auch nicht beliebige Personen Einsicht nehmen, aber es war klar, es geht darum, alles auf den Tisch zu legen und nichts zu verheimlichen. Ich gestehe, dass es den Abgeordneten sicher nicht leicht fällt - da beziehe ich meine Person durchaus mit ein -, ein solches großes Volumen von Akten in der parlamentarisch vorgeschriebenen Zeit durchzusehen. Aber wir wissen, es geht um bestimmte Sachverhalte, es geht um bestimmte Kritik und es ist klar, dass man vor einem solchen Hintergrund sicher nicht willkürlich alle 108 Aktenordner durchsehen, sondern nach bestimmten Dingen suchen wird. Ich glaube, dass bei der bisherigen Kooperation des Sozialministeriums in dieser Frage demjenigen, der tatsächlich suchen will, auch die Möglichkeit dazu gegeben ist.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Ich glaube, das Anliegen ist eine Widervorlage wert, aber so wie der Antrag gestellt ist, könne wir ihm nicht zustimmen. Ich sage an dieser Stelle: Leider, aber gut gemeint reicht nicht.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich Frau Abgeordneter Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hintergrund des Antrags der FDP war und sind die Vorgänge, die bei der AOK Schleswig-Holstein vorgefallen sind, die Darlehnsvergabe an Vorstandsmitglieder. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber noch einmal darauf hinweisen, dass es unserer Ansicht nach genügend Kontrollmöglichkeiten gerade bei der AOK gegeben hat. Nur die Organe, die dafür innerhalb der AOK zuständig waren, haben die Kontrolle nicht ausgeübt, und zwar sind das - wie heißt das? - die Sozialpartner, die dort in der AOK wirklich das Sagen haben. Sie haben die Kontrolle nicht ausgeübt. Die Menschen, die dafür verantwortlich sind, sind
inzwischen auch andere, so dass ich einfach noch einmal sagen will - - Entschuldigung, jetzt habe ich ein bisschen den Faden verloren, das kann ja passieren. Ich möchte damit einfach nur sagen: Das kann man nicht einfach mit einem Gesetz regulieren, wenn es schon eine Kontrolle gibt, diese aber nicht durchgeführt wird.
Nun zum Antrag selbst. Es wird darin Folgendes gefordert, nämlich eine Bundesratsinitiative dazu, dass in den Satzungen die Voraussetzungen zur Vergab, finanzieller Zuwendungen, Vorschüsse, Nebenleistungen und Darlehn, die an Organmitglieder erfolgen, in Art, Umfang und Höhe festzuschreiben sind. Genau darin sehe ich das größte Problem.
Wir haben zwischenzeitlich vom Wissenschaftlichen Dienst - darauf sind meine Kollegen auch schon eingegangen - ausführliche Stellungnahmen dazu bekommen, wie es möglich ist, in Ihrem Sinne dort etwas zu ändern. Ich frage mich, ob wir uns wirklich dieser Aufgabe „aussetzen“ sollten, bei der Rechtsanwaltskammer, der Eichdirektion Nord, dem Ausbildungszentrum für Verwaltung, der Ärztekammer, bei all diesen, genau das zu bestimmen, was Sie nämlich in den Antrag reingeschrieben haben, nämlich Art, Umfang und Höhe per Satzung zu bestimmen.
Da hängt es jeweils ab von der Mitgliederzahl und Ähnlichem, wenn man Darlehen vergeben will beziehungsweise ob das überhaupt geschehen darf. Für mich liegt das Problem deshalb darin, dass die Lösung, die für die Krankenkassen durch das Gesetz geschaffen wurde, dass für die Krankenkassen nämlich veröffentlicht wird, was die Vorstandsmitglieder erhalten, der richtige Weg ist. Das ist die richtige Diskussion, da die einzelnen Körperschaften selbst Kontrollorgane haben. Den Weg, den Sie hier verlangen, können wir nicht unterstützen. Ich halte es für sinnvoller, die Veröffentlichungspflicht für diese Körperschaften des öffentlichen Rechts herbeizuführen, weil sich bisher gezeigt hat, auch bei den Krankenkassen, dass dies bei den Mitgliedern, die Beiträge zahlen müssen, zu Diskussionen führt und die Kassen sich eben überlegen müssen, wie sie ihre Gehälter und Nebenzuwendungen rechtfertigen. Das halte ich für den besseren Weg, als wenn sich der Landtag Schleswig-Holstein hinsetzt und, wie gesagt, für die Ärztekammer, für die Notarkammer und für alle Festlegungen trifft. Ich darf darauf verweisen, dass in Ihrem Antrag steht, dass wir für jede Einrichtung Art, Umfang und Höhe festlegen müssen. So geht es einfach nicht.