Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer so beschließen will, den darf ich jetzt um sein Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den dazu beschlossenen Änderungen mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW bei Enthaltung von FDP und CDU so beschlossen. - Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 29 auf und ich hatte Ihnen schon angekündigt, dass wir aus dem genannten Grund den Eintritt in die Mittagspause verschieben müssen.
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneten Ursula Kähler, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausschuss hat sich am 10. Juni, am 19. August und am 2. September 2004 mit den Ihnen durch Plenarbeschluss vom 26. Mai überwiesenen Anträgen Drucksache 15/3439 und 15/3467 befasst.
Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfiehlt er dem Landtag, den Antrag der Landesregierung, Drucksache 15/3439, anzunehmen.
Gleichzeitig empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/3467, für erledigt zu erklären.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben uns hier im hohen Haus schon mehrfach - mindestens drei- oder viermal - mit der Veräußerung der Kommanditanteile des NordwestLottos SchleswigHolstein beschäftigt. Wir als CDU haben gute Vorschläge unterbreitet, aber wir sind leider keinen Schritt weitergekommen.
Seit über einem halben Jahr diskutieren wir über diese Veräußerung. Sowohl der Finanzausschuss als auch der Innen- und Rechtsausschuss haben sich mit diesem Thema mehrfach beschäftigt.
Herr Minister, Sie folgen mit Ihrem Veräußerungsantrag eigentlich einer Idee der CDU von 2001; das wissen Sie und das haben Sie auch selbst zugegeben. Allerdings - wie sollte es auch anders sein -: Der Sozialdemokrat - das hat auch schon Ihr Vorgänger gemacht - geht zwei Schritte vor und einen zurück.
Wir haben von Anfang an die komplette Privatisierung gefordert. Was Sie jetzt machen, ist eigentlich nichts anderes als eine Teilprivatisierung. Das wissen Sie, denn wir haben dieses Thema auch schon mehrfach behandelt.
- Nein, nicht weil wir von der CDU sind, sondern weil der Weg falsch ist. Wir sind vielmehr für eine komplette Privatisierung; auch das habe ich bereits mehrfach gesagt.
Wir können diese Art - das kann ich auch nachher erzählen; wir sollten das aber hier nicht im Dialog machen - der Finanzpolitik durch die Landesregierung nicht unterstützen. Die Verlagerung von Schulden auf die Investitionsbank darf nicht der richtige Weg sein und ist auch nicht das richtige Ziel.
Die Schuldensenkung muss unser aller vorrangiges Ziel hier im Haus sein. Es geht darum, die Landesschulden zu tilgen, und nicht darum, neue aufzubauen.
Das ist eine verdeckte Kreditaufnahme des Landes Schleswig-Holstein. Denn die Veräußerung der Kommanditanteile an der künftigen GmbH & Co. KG NordwestLotto bedeutet nichts anderes: 60 Millionen € geringere Kreditaufnahme des Landes in diesem Jahr und 60 Millionen € Mehrbelastungen für die I-Bank. Die gehört uns zu 100 %. Das heißt also: Rechte Tasche, linke Tasche, Herr Minister. Das Spiel kennen wir von Ihrem Vorgänger, Herrn Minister Möller. Sie machen überhaupt nichts anderes. Sie hätten auf den Präsidenten des Landesrechnungshofes hören sollen, der den Weg, den Sie hier gehen, kritisiert hat.
Es ist nichts anderes als das, was dieser Regierung beim Immobiliendeal schon einmal vorgeworfen worden ist. Diese Regierung hat höchstrichterlich bescheinigt bekommen, dass der Weg verkehrt ist. Das Geld gehört als neue Kreditaufnahme formell in den Haushalt und dort ausgewiesen.
Unserem Vorschlag zur Privatisierung der Kommanditanteile wollten Sie nicht folgen, obwohl die HSH Nordbank durch Beratung von SAL. Oppenheim vom 27. Juni 2002 festgestellt hat, dass es sinnvoll wäre, die Anteile an NordwestLotto zu veräußern. Somit wäre es jetzt nur konsequent und richtig, die Kommanditanteile an der GmbH & Co. KG NordwestLotto Schleswig-Holstein gänzlich zu privatisieren. Das hätte unserem Haushalt - hätten wir einen freien Markt gehabt und es wäre ausgeschrieben worden - sicherlich mindestens 20 Millionen bis 30 Millionen € Mehreinnahmen erbracht. Denn einen richtigen Wettbewerb um den Verkauf der Anteile von NordwestLotto hat es nicht gegeben. So ist der Wert von
60 Millionen €, der gezahlt wurde, überhaupt nicht realistisch, weil es keinen freien Markt dafür gab.
Wir fordern schon seit unseren Haushaltanträgen 2001 eine komplette Privatisierung. Mit den Privatisierungserlösen hätten wir die Möglichkeit, die enorme Schuldenlast des Landes ein wenig zu schmälern. Private Geschäftsbetreiber würden das sicherlich professioneller betreiben, als dies eine Förderbank kann und darf. Auch das dürfen Sie nicht vergessen. Die haben einen anderen Auftrag; sie haben auch ein anderes Interesse.
Die Konzessionsabgaben würden dadurch nicht geschmälert. Den Vereinen und Verbänden - soweit sie noch vertreten wären - wäre mit Sicherheit kein Schaden entstanden. Denn durch einen höheren Umsatz im Lottospiel hätten wir mehr Möglichkeiten der Ausschüttung gehabt. Wir hätten mehr Geld für Vereine und Verbände gehabt und nicht weniger, wie dies bei Ihnen zu befürchten ist.
Selten hat der Landesrechnungshof so massive Kritik an der Arbeit der Regierung geübt, wie das in der Finanzausschusssitzung geschehen ist. Sie und wir alle waren erstaunt darüber, in welch massiver Form der Landesrechnungshof Ihre Arbeit gerade in diesem Bereich kritisiert hat. Ich kann hier nicht alles aufzählen, was der Landesrechnungshof damals dazu gesagt hat. Zu dem Punkt I-Bank, zusätzliche Belastungen, kommen wir heute Nachmittag noch einmal. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich heulen oder lachen soll, wenn Herr Arp die Argumentation vorträgt, die CDU sei sozusagen der Ideengeber der Veräußerung, und im selben Atemzug sagt er anschließend: Deshalb stimmen wir hier nicht zu.
Nach dem gerade verabschiedeten Gesetz über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten wird nun der Weg frei, staatliche Lotterien und Sportwetten durch eine Kommanditgesellschaft - als Tochter der Investitionsbank - veranstal
ten zu lassen, übrigens öffentlich-rechtlich. Dabei wollen wir es auch belassen. Ich will hier gar nicht auf die Widersprüchlichkeit der CDU-Haushaltsanträge eingehen, die in diesem Zusammenhang der Debatte um die Veräußerung mal mit und mal ohne Zweckerträge erfolgten, sondern ich will mich mit Rücksicht auf die Zeit und insbesondere auf die ausführliche Diskussion im Finanzausschuss seit Juni 2004 und der Debatte der 121. Sitzung des Landtages im August auf einige wenige Aspekte konzentrieren. Die wiederhole auch deshalb, weil Sie sie zum wiederholten Mal für meine Begriffe nicht ganz richtig dargestellt haben.
Erstens. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind berücksichtigt: Staatsverträge, Landesgesetz - das haben wir gerade verabschiedet - und natürlich die Vorgaben der EU. Die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten wird künftig durch die GmbH & Co. KG NordwestLotto Schleswig-Holstein als rechtlich selbstständiges Unternehmen der Investitionsbank durchgeführt. Das Lottogeschäft konzentriert sich in einer Gesellschaft, die über ihr eigenes Personal und ihre eigene Geschäftsführung verfügt.
Die Investitionsbank übernimmt keine unbeschränkte Haftung. Somit findet auch keine Übertragung des Vorteils aus Anstaltslast und Gewährträgerhaftung statt, Herr Kollege Arp. Somit wird auch die Brüsseler Verständigung II berücksichtigt.
Zweitens. Durch die Straffung der Organisation des Lottobetriebes werden Effizienzgewinne ermöglicht. Die Organisation, an der bisher drei Akteure beteiligt waren, wird verschlankt, wie ich es unter Punkt 1 schon angesprochen habe. Allein durch die Kündigung des Geschäftsbesorgungsvertrages spart das Land pro Jahr erhebliche Kosten ein.
Durch eine nebenamtlich tätige Geschäftsführung aus dem Bereich der Investitionsbank wird betriebswirtschaftliches und am Finanzmanagement orientiertes Know-how eingebracht. Dass die Investitionsbank dies mit Sicherheit kann, hat sie seit ihrem Bestehen Jahr für Jahr erfolgreich bewiesen.
Drittens. Der Kaufpreis von 60 Millionen € wurde auf der Basis des Wertgutachtens eines renommierten Bankhauses ermittelt. Um der Opposition gleich den Wind aus allen Ihr noch übrig gebliebenen Segelfetzen zu nehmen: Es ist auch keine Kreditaufnahme des Landes.
Sollte der von mir geschätzte Kollege Dr. Garg jetzt noch einmal mit seinem Vorschlag kommen, bis 2005 mit dem Verkauf zu warten, um dann 75 Millionen € zu erzielen, so sei ihm und seinen Kollegen der FDP deutlich ins Stammbuch geschrieben: Luftnummern und imaginäre angebliche potenzielle Käufer, die uns Ihre der Presse gegenüber veröffentlichten Summen gezahlt hätten oder zahlen würden, hat es nie gegeben.
Sie sind bis heute den Beweis schuldig geblieben. Das war bei allen bisherigen Verkaufsverhandlungen so - ob das die Blomenburg, das Schloss Plön, das Immobilienmanagement oder sonst was gewesen ist. Sie sind bei allen bisherigen Verkaufsverhandlungen diesen Beweis schuldig geblieben. Das war auch bei den vorangegangenen Diskussionen so.