Protocol of the Session on September 23, 2004

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(Wilhelm-Karl Malerius)

müssen Verhandlungsbreite haben, und deswegen haben wir den anderen Passus hinein genommen. Ich kann zur nur CDU sagen: So wie Ihr Standpunkt augenblicklich ist, leben Sie nach dem Motto „CDU und Stromkonzerne Hand in Hand beschubsen das ganze Land“.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Es folgt ein Wortbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung von Frau Abgeordneter AschmoneitLücke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Herr Malerius eben zu meinem Beitrag gesagt hat, habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden. Deswegen noch einmal ganz klar: Ich habe mich hier dafür ausgesprochen, dass die Netznutzungsgebühren einer Vorabgenehmigung durch die Regulierungsbehörde unterfallen. Das habe ich ganz deutlich gesagt.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen möchte ich Sie bitten, Frau Präsidentin, dass Sie bei der Abstimmung über den Punkt 3 dieses Antrages gesondert abstimmen lassen. Dem wollen wir nämlich zustimmen, weil das für uns eine selbstverständliche und sehr wichtige Forderung ist.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort hat Herr Minister Professor Dr. Rohwer.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin Frau Aschmoneit-Lücke für die Klarstellung dankbar, weil ich auch nicht ganz sicher war, wie sie es gemeint hat. Ich finde es aber richtig, wenn wir klipp und klar sagen: Eine Vorabgenehmigung ist kein ordnungspolitischer Beinbruch, sondern sie kann in bestimmten Bereichen sinnvoll sein. Ich kann mir auch eine Bahnpreisgenehmigung nicht vorstellen ohne die Anhörung der Länder oder des Bundes und auch in diesem Bereich muss eine solche Vorabgenehmigung sein.

Herrn Kerssenbrock habe ich überhaupt nicht verstanden. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das die CDU-Position ist. Während ich ihm zugehört

habe, habe ich das so verstanden: Wahrscheinlich haben die Stromanbieter Recht, wenn sie ihre Preise erhöhen. So will ich es einmal zusammenfassen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich finde, damit macht er es sich ein bisschen zu einfach. Wenn er hier wäre, könnte er das vielleicht klarstellen. So hat sich das aber, wie ich glaube, für uns alle angehört.

Der Antrag stützt die Linie, die die Landesregierung seit Monaten in den Verhandlungen zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts verfolgt. Ich will das Wichtigste zusammenfassen:

Erstens: Wir müssen erreichen, dass der Tarifstrom für Normalkunden weiter genehmigt werden muss. Ich will das nicht im Einzelnen begründen. Wir haben das öffentlich getan.

Zweitens: Die Vorabgenehmigung von Netznutzungsentgelten ist ein entscheidender Punkt in dieser Novelle. Wir werden - darauf können Sie sich verlassen; darauf kann sich auch Herr Harms verlassen; da brauche ich keine Vorschrift in einem Antrag - dafür kämpfen. Was wir allerdings brauchen, ist ein wenig Bewegungsspielraum in Verhandlungen. Das wollen Sie in anderen Zusammenhängen auch. Wir werden versuchen, ein gutes Paket für die Länder herauszuverhandeln, und da ist ein solcher Ergänzungsantrag nicht besonders hilfreich.

Drittens - Das ist ein wichtiger Punkt -: Die Netznutzungsentgelte werden heute durch die so genannte Verbändevereinbarung 2 plus gerechnet. Das ist aber so, weil sie eben vereinbart worden sind, intransparent. Das ist kein Wunder, dass Deutschland die höchsten Netznutzungskosten in Europa aufweist. Das muss geändert werden. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, weil das hier noch nicht so deutlich gesagt worden ist: Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das wir ins Bundesratsverfahren einbringen werden, das eine strikte Kosten-ErlösRelation vorsieht, transparent und klar ist. Ich bin mir im Klaren darüber, dass wir eine angemessene Eigenkapitalverzinsung berücksichtigen müssen.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen, weil das gelegentlich von der CDU, von Herrn Kerssenbrock, gesagt worden ist, wir brauchten keine Regulierung. Die Wirtschaft in Deutschland, die Wirtschaft in Norddeutschland hat klar gefordert, dass wir eine solche Regulierung haben müssen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

(Minister Dr. Bernd Rohwer)

Das kam von Industrieverbänden und vielen anderen. Die angebliche Wirtschaftsverbundenheit kann ich hier bei Ihnen überhaupt nicht erkennen.

Lassen Sie mich abschließend eine Anmerkung aus aktuellem Anlass machen. Ich begrüße außerordentlich, dass e.on die Strompreise zunächst stabil halten wird und die ersten Erfahrungen mit der Regulierung abwarten will. Ich würde mich freuen, wenn andere Konzerne diesem Beispiel folgten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist nur Abstimmung in der Sache beantragt worden.

Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3675. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW.

Dann lasse ich abstimmen über den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3639, und zwar zunächst über die Punkte 1 und 2. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Diese Punkte sind angenommen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW.

Dann lasse ich abstimmen über Punkt 3 dieses Antrages. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Punkt ist einstimmig angenommen.

Dann lasse ich über den so beschlossenen Antrag insgesamt abstimmen. Wer dem so abgestimmten Antrag insgesamt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist angenommen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP und der Abgeordneten des SSW.

Die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, dass wir noch den Tagesordnungspunkt 23 aufrufen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass um 18 Uhr hier im Hause eine Ausstellung eröffnet wird. Vielleicht hat

das die eine oder andere Auswirkung auf die Redezeit.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3656

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Mit diesem Antrag wird ein mündlicher Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst über diesen Berichtsantrag abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Berichtsantrag ist einstimmig angenommen.

Dann erteile ich jetzt zur Abgabe des mündlichen Berichts der Frau Ministerin Dr. Trauernicht-Jordan das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn von Gesundheitspolitik die Rede ist, dann zumeist von eher beschwerlichen und negativen Faktoren. Aber das Gesundheitsmodernisierungsgesetz beinhaltet sehr viele Optionen für die Zukunft. Zu ihnen gehören ganz ohne Zweifel qualitätsgesicherte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen, Bonusprogramme der Krankenkassen, aber ohne Zweifel auch die Möglichkeit der integrierten Versorgung, die heute hier Thema ist.

Was ist integrierte Versorgung? Sie zielt auf die Überwindung der Sektoren ambulant, stationär, Reha. Sie ermöglicht also eine Versorgung aus einer Hand, die vernetzt und integriert ist. Das ist das Motto der integrierten Versorgung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Schleswig-Holstein hat es bereits vor dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz einige richtungweisende Entwicklungen gegeben, von denen ich einige kurz nennen will.

Zunächst einmal gab es einen Vertrag der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Technikerkrankenkasse und dem Ambulanten OP-Zentrum in Kronshagen. Es gab aber auch einen Vertrag der KV mit der BKK DrägerHanse und dem Marienkrankenhaus Lübeck sowie mit der Krankenhausgesellschaft und allen Krankenkassen Schleswig-Holsteins zum DeseaseManagement-Programm Brustkrebs.

(Ministerin Dr. Brigitte Trauernicht-Jordan)

Nach neuem Recht ist die KV nicht mehr Vertragspartner für die integrierte Versorgung, sondern das sind einzelne oder mehrere Leistungserbringer zusammen mit den Krankenkassen oder Krankenkassenverbänden. Auch dies ist ein Fortschritt, weil damit das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigung aufgebrochen ist. Das heißt nicht, dass man gegen die Kassenärztliche Vereinigung arbeitet, sondern dass man in Kooperation mit ihr solche Dinge auf den Weg bringen kann.

Nun haben wir bereits nach kurzer Zeit in SchleswigHolstein einige wegweisende Projekte auf den Weg gebracht, die ich nennen möchte.

Der VdAK hat einen Vertrag zur integrierten Versorgung über das gesamte Leistungspektrum mit der Parkklinik Manhagen geschlossen. Das ist bundesweit das erste Mal, dass ein gesamtes Leistungsspektrum im Rahmen einer integrierten Versorgung Gegenstand eines Vertrages war. Die Barmer Nord hat einen Vertrag mit dem Lubinus-Clinicum zu Hüft- und Kniegelenksersatz geschlossen. Das ist auch eine für die Patienten fantastische Möglichkeit.

Zurzeit wird unter anderem auch über einen Versorgungsvertrag des VdAK für den Bereich der Augenheilkunde verhandelt.

Was ich Ihnen ganz aktuell berichten kann, freut mich besonders, weil es um die Versorgung älterer Menschen geht. Gestern Mittag habe ich mit allen schleswig-holsteinischen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden zusammengesessen. Wir sind uns einig geworden, dass wir zur Etablierung eines dreistufigen geriatrischen Versorgungskonzeptes in SchleswigHolstein die dazu erforderlichen Eckpunkte Ende dieses Jahres beschlossen haben wollen.

(Beifall bei der SPD)

Das wäre ein Meilenstein; denn damit hätten wir die Versorgung alter Menschen flächendeckend und krankenkassenübergreifend im Rahmen einer integrierten Versorgung geregelt und es würde mich sehr freuen, wenn das zustande käme; denn damit würde Geschichte gemacht.

Um welche Diagnosen geht es bei den bisherigen Verträgen? Ich sagte bereits: Für die Diagnose Brustkrebs haben wir in Schleswig-Holstein demnächst einen flächendeckenden Vertrag. Schwerpunkte der weiteren Verträge sind ambulantes Operieren, Hüft- und Kniegelenksoperationen, die sehr häufig vorkommenden Leistenbrüche, aber auch hand- und fußchirurgische Eingriffe oder gefäßchirurgische Operationen, zum Beispiel bei Krampfadern.