Christel Aschmoneit-Lücke
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist ja hier offensichtlich eine Abschiedsrunde. Ich freue mich, dass dieser Punkt noch aufgerufen wurde. Ich hatte schon die Befürchtung, dass ich heute nicht mehr zu Wort kommen würde.
Meine Damen und Herren, die Ministerpräsidentin weist immer wieder gerne darauf hin, dass europäische Richtlinien nicht nur Richtschnüre sind, sondern in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Noch stärker binden EU-Verordnungen. Sie gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Wenn sie erst einmal in Kraft getreten sind, wird es im Kreis von 25 Mitgliedstaaten sehr schwierig, sie zu verändern. Wir erleben gerade, wie schwierig es ist, in einem Bundesstaat mit 16 Mitgliedern den Föderalismus zu ändern beziehungsweise neu zu ordnen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir unsere Argumente und Forderungen früh einbringen, um die europäische Gesetzgebung in unserem Sinne mit zu formen, bevor sie in Kraft tritt.
Der Antrag meines Ex-Abgeordneten-Kollegen in spe, Uwe Eichelberg, ist dafür hervorragend geeignet. Wir stimmen ihm zu. Lieber Kollege Benker, bei den Ausführungen zur Sache, die mich völlig platt gemacht haben - ich wusste gar nicht, wie man sachkundig zu diesem schwierigen Thema überhaupt reden kann -, haben mich nur insoweit überzeugt, als wir eigentlich heute diesen Antrag abschließend abstimmen sollten, ihm zustimmen sollten. Wir sollten ihn nicht in irgendwelche imaginären Ausschüsse überweisen, die, soweit ich es sehe, in den nächsten Wochen nicht mehr stattfinden. Jedenfalls habe ich keinen Termin für eine nächste Ausschusssitzung.
Im Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung stark unterbewertet. Ohne weitere Änderungen würde die Verordnung viele deutsche und schleswig-holsteinische Unternehmen schwächen, solche, die Chemikalien herstellen, und solche, die Chemikalien nutzen. Ganz besonders kleine und mittelständische Unternehmen werden durch die komplexen bürokratischen und aufwändigen Vorschriften weit über Gebühr belastet. Zwar gibt es in Schleswig-Holstein nur wenige Unternehmen, die chemische Stoffe herstellen, aber einer der wenigen Industriestandorte in SchleswigHolstein hängt sehr stark von der chemischen Industrie ab. Das ist, wie wir alle wissen, Brunsbüttel. Allein die dort möglicherweise gefährdeten Arbeitsplätze rechtfertigen es, dass wir für unternehmensfreundlichere Verfahren kämpfen, mit denen wir das sinnvolle Ziel erreichen, Menschen und Umwelt vor Schäden durch Chemikalien zu schützen.
Der Wirtschaftsminister unseres Landes teilt unsere Ansicht und beurteilt im Gegensatz zur Bundesregierung die Mängel des Verordnungsentwurfes als erheblich. Offenbar hat der Bundeskanzler vergessen, dass er einst in Lissabon dafür stimmte, die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund, dass der Wirtschaftminister, das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein, einen für ihn überraschend zutreffenden Bericht abgegeben hat, finde ich es ganz besonders bedauerlich, dass offensichtlich der Umweltminister dieses Landes heute zu diesem Thema sprechen wird, da er - jedenfalls habe ich seinen Bericht und seine Stellungnahme so verstanden - eine ganz andere Haltung zu diesem sehr schwierigen Thema hat.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe zu Anfang gesagt, auch für mich ist dieses heute die Abschiedsrunde. Ich habe mich ganz besonders ge
freut, dass Sie so relativ zahlreich für die späte Stunde mir heute noch Ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. Ich bedanke mich ganz besonders bei dem Kollegen Eichelberg, dass er mir über diesen Antrag die Gelegenheit gegeben hat, heute noch einmal zu einem wichtigen Thema zu sprechen.
Wie meine Vorredner bedanke ich mich sehr herzlich für gute kollegiale Zusammenarbeit, für sehr gutes menschliches Verständnis. Ich muss sagen, die Freude, die ich in den letzten 13 Jahren hier erlebt habe, werde ich mitnehmen in die nächste Phase. Ich freue mich ganz besonders, dass ich noch teilhaben durfte an diesem wunderschönen neuen Plenarsaal, in dem ich Ihnen allen, die Sie hier bleiben, auch für die Zukunft alles Gute wünsche.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Geerdts, das Stufenmodell, das Sie zum Schluss noch einmal vorgestellt haben, wird von uns absolut unterstützt. Dafür haben wir uns auch in der Vergangenheit schon häufig eingesetzt. Wir sind sehr froh, dass inzwischen auch bei vielen Beteiligten, die sich früher einmal dagegen gewehrt hatten, die Einsicht zugenommen hat, dass ein solches Modell den Auszubildenden und uns insgesamt helfen könnte.
Herr Minister, Schleswig-Holstein hat es geschafft. Ich muss, wie Sie es auch getan haben, dazu sagen: In diesem Jahr. Natürlich sind weitere Anstrengungen in den nächsten Jahren notwendig. Es gibt dann mehr
Schüler und möglicherweise ist die Wirtschaft noch nicht so weit, diese vielen zusätzlichen Schüler in Ausbildungsverhältnisse aufzunehmen. Dies bedauern wir. Auch weiterhin werden also Anstrengungen unternommen werden müssen.
Ende September gab es in Schleswig-Holstein 53 Ausbildungsangebote mehr als unvermittelte Bewerber. Im Jahre 2004 können in Schleswig-Holstein alle ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Menschen auch ausgebildet werden. Im Namen der FDP-Fraktion danke auch ich wie meine Vorredner allen, die sich an diesen Bemühungen beteiligt haben. Das sind die Unternehmer, das sind aber auch die Kammern, das sind die Schulen, das sind die Behörden. Allen meinen herzlichen Dank.
Die gemeinsamen Anstrengungen haben zweierlei erreicht. Erstens muss kein potenzieller Berufsanfänger sein Berufsleben mit offizieller Arbeitslosigkeit beginnen und zweitens sollte spätestens jetzt all jenen Politiker, die immer noch versuchen, mit ihrer chronischen Steuererhöhungssucht Politik zu machen, klar sein, dass dieses Ergebnis mit einer Ausbildungssteuer niemals hätte erreicht werden können.
- Eine Ausbildungsplatzabgabe ist eine Ausbildungssteuer, Herr Kollege Hentschel. Das sollte inzwischen auch bei Ihnen angekommen sein.
Herr Kollege Bernd Schröder, Sie haben in diesem Zusammenhang gesagt, eine Ausbildungsplatzabgabe könnte allenfalls das letzte Mittel sein. Ich will für die FDP an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich machen, dass die Ausbildungsplatzgabe für uns auch kein letztes Mittel ist.
Sie ist in jedem Falle kontraproduktiv und führt damit eher zum Gegenteil dessen, was wir in SchleswigHolstein jetzt erfreulicherweise erreicht haben.
„Kammern und Arbeitsagenturen haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass freiwillige Lösungen allemal weiter führen als staatliche Regulierung... Ich hoffe, dass Schleswig-Holstein damit Vorbild auch für andere Regionen in Deutschland wird.“
So kommentierte Bundeswirtschaftsminister Clement den schleswig-holsteinischen Erfolg am Nikolaustag in Lübeck. Recht hat er. Dem möchte ich nur noch
eines hinzufügen: Wer jetzt noch eine Ausbildungsplatzabgabe fordert, der gefährdet in Zukunft ähnliche Erfolge.
Denn der will die Wirtschaft dafür bestrafen, dass sie jungen Menschen Chancen gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich in SchleswigHolstein umhören und in Betriebe gehen, erkennen Sie, welche Kooperationen gebildet worden sind, damit Betriebe, die nicht das volle Ausbildungsangebot vorhalten können, andere Betriebe unterstützen und Teilausbildung betreiben. Damit ist ganz klar, dass diejenigen, die jetzt solche Dinge anbieten, dies nicht täten, würde ihnen gesagt: Ihr habt nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt; dafür müsst ihr jetzt bezahlen. Ich glaube, das ist eine ganz einfach nachzuvollziehende Schlussfolgerung.
Aber das Wichtigste für heute noch einmal: Schleswig-Holstein hat es geschafft. Der Ausbildungspakt ist ein voller Erfolg.
Schön wäre es, könnten wir diesen Erfolg auf den gesamten Arbeitsmarkt ausdehnen und würden alle arbeitswilligen und arbeitsfähigen Menschen auch Arbeit finden. Ich bin überzeugt, dass dies möglich ist, allerdings nicht innerhalb des heutigen Regelwerks für den deutschen Arbeitsmarkt. In welche Richtung dieses Regelwerk geändert werden sollte, um die Massenarbeitslosigkeit zu besiegen, zeigt uns der Ausbildungspakt: Weniger staatlicher Zwang senkt die Arbeitslosigkeit und steigert die Beschäftigung.
Mehr Motivation, mehr Flexibilität bei Anbietern und Nachfragern wird auch auf dem Arbeitsmarkt - davon bin ich überzeugt - eher zum Erfolg führen als das ganze Regelwerk, mit dem wir uns insgesamt belastet haben.
Herr Minister, ich möchte noch zu einigen Dingen Stellung nehmen, die Sie gesagt haben. Sie haben von den Nachvermittlungsaktionen und von den Ausbildungsplatzbörsen gesprochen. Ich kann Ihnen nur Recht geben: Dies waren hervorragende Initiativen, die auch sehr erfolgreich gewesen sind. Das Beispiel der Industrie- und Handelskammer Flensburg zeigt, dass mit einem erhöhten Einsatz ganz viele junge Menschen erreicht werden können, die sonst nicht erreicht würden.
Das Nichterscheinen von vielen, die zur Teilnahme an der Nachvermittlung aufgefordert worden sind, ist
natürlich ein Phänomen, das wir auch in der Vergangenheit schon gesehen haben. Erstaunlich in diesem Jahr war, dass auch junge Menschen erschienen sind, die gar nicht dazu aufgefordert worden waren. Sie hatten nur davon gehört, dass es eine solche Nachvermittlungsaktion und solch eine Börse gibt. Sie sind von sich aus dahin gekommen und haben gesagt: Vielleicht finde ich dort noch etwas. Das finde ich toll! Auch da kann man nur sagen: Weiter mit diesen Aktionen. Wenn sich dies herumspricht, dann kommen möglicherweise auch viele, die gar nicht angeschrieben worden sind. Herr Minister, Sie haben die Motivation völlig zu Recht angesprochen. Die Motivation muss das sein, was uns allen am Herzen liegt. Dann werden wir auch die ansprechen, die in der Vergangenheit vielleicht nicht gekommen sind.
Über eine Frage würde ich gern noch weiter diskutieren, aber möglicherweise wird das in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden. Es ist die Frage, ob wir nicht auch das Jugendarbeitsschutzgesetz in der einen oder anderen Richtung überdenken müssten. Meiner Ansicht nach und nach meinen Informationen gibt es noch Regelungen, die nicht Erfolg versprechend und - zumindest im gastronomischen Bereich - kontraproduktiv sind. Vielleicht könnte man darüber noch einmal sprechen, denn Jugendlichen, die in der Ausbildung sind, zu sagen, sie dürften nach 22 Uhr auf keinen Fall mehr arbeiten, ist zu überdenken. Ich weiß nicht, ob das noch so zeitgerecht ist. Jugendliche gehen heute oft erst nach Mitternacht in die Disco. Vielleicht könnte man in der Zukunft darüber nachdenken, ob man hier eine Flexibilisierung findet. Man könnte die Grenze vielleicht um eine Stunde hinausschieben. Es bleibt noch viel Arbeit übrig, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sie demnächst ohne mich machen müssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht mir jetzt wie so oft in der letzten Zeit: Wenn die Kollegin Strauß vor mir gesprochen hat, brauche ich eigentlich nichts mehr zu sagen. Aber das wollte ich wenigstens sagen: Frau Kollegin Strauß, Sie haben die Gründe dafür, dass dieser Antrag abzulehnen ist, hier so wunderschön dargelegt und haben so wunderbar argumentiert, dass ich nur sagen kann, wir schließen uns an. Natürlich teilen wir Bedenken, natürlich gehen wir auch davon aus, dass diese Bedenken und die Stellungnahme berücksichtigt werden. Wir sind auch nicht der Auffassung, dass es eines Antrags des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag bedurft hätte, um diese Richtlinie noch weiterhin an den notwendigen Stellen zu beraten.
Wir haben - wie Sie offensichtlich auch - den Verdacht, dass dieser Antrag nicht ganz unabhängig von der bevorstehenden Landtagswahl ist. Wir haben - wie Sie sicherlich auch - von verschiedenen Interessengruppen, Verbänden, die Aufforderung bekommen, dem Antrag zuzustimmen.
Wir haben das alles sehr sorgfältig geprüft, werden uns aber trotzdem und trotz des bevorstehenden
20. Februars diesem Antrag aus den von Ihnen, Frau Kollegin Strauß, genannten Gründen, nicht anschließen.
Ein letztes Wort noch zum Tariftreuegesetz, das von dem Kollegen Harms, wie mich nicht überrascht hat, positiv angesprochen worden ist und das auch ein Regelwerk ist, das dem entspricht, was hier von Ihnen abgelehnt wird. Das Tariftreuegesetz - um es noch einmal ganz deutlich zu sagen, Herr Kollege Harms - hat in Schleswig-Holstein nichts Positives bewirkt.
Im Gegenteil, der Bauwirtschaft in SchleswigHolstein geht es schlechter als anderswo trotz Tariftreuegesetz!
- Ja, das ist so, Frau Kollegin Spoorendonk, bedauerlicherweise. Wenn Sie heute mit den Verbänden, mit den Kammern, mit den Menschen sprechen, die sich damals für das Tariftreuegesetz eingesetzt haben, sagen die Ihnen heute genau das Gegenteil.
- Oh ja, wir sprechen da offensichtlich mit unterschiedlichen Leuten. Sie sagen genau das Gegenteil. Das Tariftreuegesetz hat also für Schleswig-Holstein nichts gebracht. Das ändert aber nichts daran: Dieser Antrag heute ist zu spät und an der falschen Stelle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir werden uns - wie generell - einer Ausschussüberweisung und einer weiteren Beratung im Ausschuss natürlich nicht verschließen. Ich habe wie Frau Kollegin Strauß bei den Debattenbeiträgen hier aber sehr deutlich den Eindruck gehabt, dass wir in der Intention von dem Antragsteller meilenweit entfernt sind. Es geht auch uns darum zu sagen: Der Binnenmarkt muss funktionieren und es sollte für ihn möglichst wenig Hindernisse geben. Wir wollen nicht neue Hindernisse aufbauen. Wir wollen auch keine rechtlichen Schwierigkeiten aufbauen. Selbstverständlich sprechen wir uns für einen funktionierenden und freien Binnenmarkt aus.
Herr Kollege Harms, ich hatte bei Ihnen bedauerlicherweise den Eindruck, dass Sie etwas ganz anderes wollen. Wenn in der Ausschussberatung tatsächlich die Chance besteht - nur dann lohnt sich die Beratung ja -, gemeinsame Bedenken zu äußern und unsere Bedenken auch einzubringen und wir nicht gleichzeitig eine Auffassung vertreten müssen, die den freien Binnenmarkt insgesamt infrage stellt, würde ich sagen: Lasst uns den Antrag überweisen und im Aus
schuss darüber beraten. - Das finde ich in Ordnung, allerdings nur unter der Bedingung, dass wir diese Chance auch wirklich haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
„Es bleibt […] das Ziel und die Leitlinie der Politik der Landesregierung, [den] Ausstieg [aus der Atomenergie] bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode erreicht zu haben.“
Dies sagte Björn Engholm im Jahre 1988 in seiner Regierungserklärung. Tatsächlich ist die Politik das Einzige, woraus er als Ministerpräsident ein paar Jahre später ausstieg, und damit war der Lack von der schleswig-holsteinischen Sozialdemokratie ab.
Interessant ist übrigens, dass ausgerechnet Engholm später bei der PreussenElektra eingestiegen ist, obwohl - wenn ich mich richtig erinnere - die PreussenElektra zu dem Zeitpunkt Kernkraftwerke betrieben hat. Ich fand das immer ein wenig merkwürdig.
Auch in der Energiepolitik ist die Landesregierung kaum weitergekommen: Der Ausstieg aus der von ihr so bezeichneten Atomenergie sei immer noch die vorrangige Aufgabe der Energiepolitik, heißt es in dem heutigen Antrag. Diesen Unsinn will Rot-Grün heute beschließen,
also fast zehn Jahre später, nachdem der Ausstieg angeblich beendet sein sollte.
Unsinn ist das, weil es nur eine untergeordnete Aufgabe der Energiepolitik sein kann, die Wege einzuschränken, wie Menschen und Unternehmen mit Energie versorgt werden. Die vorrangige Aufgabe der Energiepolitik ist es selbstverständlich, dafür zu sorgen, dass Menschen und Unternehmen zuverlässig und ausreichend mit Energie versorgt werden können und auch versorgt werden.
Meine Damen und Herren, unsinnig ist der Antrag auch aus folgendem Grund: Nach Satz 3 - ich empfehle jedem die sorgfältige Lektüre dieses Antrages - solle der Landtag beschließen, dass die Landesregierung seit Jahren etwas betone.
Mit der Musikalität der rot-grünen Landesregierung mögen sich dereinst Historiker auseinander setzen. Aber zu beantragen, der Landtag möge beschließen, dass die Landesregierung in der Vergangenheit etwas betont habe, meine Damen und Herren, finde ich einfach lächerlich.
Dass die Antragsteller solch offensichtlichen Unsinn einbringen, liegt vermutlich daran, dass sie Folgendes eingesehen haben: Vor dieser Landesregierung liegt nur noch ihre Vergangenheit und die soll der Landtag jetzt schon mal beschwören.
Zur Energiepolitik! Der Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland ist beschlossen. Ich bin überzeugt, dass jedenfalls auf absehbare Zeit niemand in Deutschland eine Mehrheit für den Ausstieg aus dem Ausstieg organisieren kann. Denn das würde den Bau neuer Kernkraftwerke bedeuten und dafür finden sich in Deutschland zurzeit keine Mehrheiten mehr, und zwar völlig unabhängig davon, ob wir das begrüßen oder nicht begrüßen oder ob Sie das begrüßen oder nicht begrüßen. Es finden sich dafür zurzeit keine Mehrheiten. Aber ich gebe dem Kollegen Graf Kerssenbrock ausdrücklich Recht, dass das Thema diskutiert werden muss. Er hat alles Wesentliche dazu gesagt.
Ich erinnere auch an Aussagen zum Beispiel von Herrn Vahrenholt - er ist Sozialdemokrat -, der in diesem Zusammenhang immer wieder gern zitiert wird.
Meine Damen und Herren, ich bin im Übrigen gespannt, wann und von welcher Seite dieses Thema Kernkraft möglicherweise mit einer völlig anderen Richtung wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.
Ich werde dem sorgfältig nachgehen.
Der Rest des Antrages beschränkt sich auf die Wiederholung allgemeiner Tendenzen in der Energiewirtschaft: Dezentraler, ressourcenschonender, erneuerbarer soll die Energie gewonnen werden. Das wird sie übrigens, und zwar schon seit Jahrtausenden. Aber seitdem sich die Politik immer wieder einmischt, findet dieser Fortschritt bedeutend langsamer statt.
Wir brauchen ferner leistungsfähige Netze. Deshalb müssen die Betreiber genügend Anreize haben, ihre Netze zu erhalten und anzupassen. Das gilt insbesondere auch für die Netzertüchtigung - wir werden morgen einen entsprechenden Antrag sowohl von SPD als auch von CDU behandeln -, die aufgrund der zusätzlichen und subventionierten Einspeisung von Windstrom notwendig wird.
Die EVU dürfen nicht auch noch dazu gezwungen werden, Erdverkabelungen vorzunehmen, wo dies unwirtschaftlich wäre. Ich habe allerdings - das muss sich ganz klar sagen - beide Anträge so verstanden, dass dies auch nicht erzwungen werden soll. Insoweit können wir beiden Anträgen in einer Alternative zustimmen.
Ich kommen zum Schluss, Frau Präsidentin. - Wir sind dezidiert der Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann, detailliert vorzuschreiben, wer wo welche Energie erzeugt, durchleitet oder an die Unternehmen verkauft. Wir sind der Auffassung, dass der Staat auch in diesem Bereich lediglich die Rahmenbedingungen zu setzen hat. Mehr hat er im Energiebereich nicht zu tun.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Graf Kerssenbrock, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie die Notwendigkeit funktionsfähiger Netze noch einmal deutlich herausgestellt haben. Ansonsten gibt es wie immer in der Energiepolitik zwischen uns zwar sehr viele Gemeinsamkeiten, aber doch auch einige Unterschiede.
Meine Damen und Herren, in Deutschland wird Strom wahrscheinlich bald teurer. Kein Wunder, schließlich sind die Weltmarktpreise für Energie und fossile Brennstoffe in den letzten Monaten erheblich angestiegen. Es ist nur wenige Wochen her, dass die Furcht vor einer neuen Ölkrise durch die Welt geisterte. Wenn der Ölpreis steigt, steigen grundsätzlich auch die Preise für andere Energieträger und etwas später die Strompreise. So funktioniert das in einer sozialen Marktwirtschaft.
In Deutschland steigen die Strompreise seit Jahren, und zwar noch aus ganz anderen Gründen: Hier ist der größte Preistreiber der Staat. Davon will RotGrün selbstverständlich nichts wissen, richtig ist es trotzdem.
Warum finden eigentlich die Grünen höhere Strompreise plötzlich so schlimm? Sonst kann ihnen Strom doch gar nicht teuer genug sein! Denn je höher
doch gar nicht teuer genug sein! Denn je höher der Strompreis, desto sparsamer gehen die Menschen damit um und desto wettbewerbsfähiger werden erneuerbare Energien. Das ist doch genau das, was die Grünen immer wollen.
Wir können festhalten: Je höher der Strompreis, desto besser gefällt das den Grünen, der Partei der wirklich Besserverdienenden.
Wenn die Grünen jetzt über steigende Strompreise klagen, dann ist das doch nur hochgradige Heuchelei.
Aber die SPD ist genauso verlogen. Denn allein hätten die Grünen die Ökosteuer ja niemals durchsetzen können. Genauso wie die Grünen wollte und will die SPD Energie verteuern, damit die Menschen sparsamer damit umgehen und damit es sich früher lohnt, auf erneuerbare Energiequellen umzusteigen - koste es, was es wolle, der Strom kommt ja aus der Steckdose.
Wenn SPD und Grüne jetzt über Strompreiserhöhungen jammern, dann vergießen sie nur Krokodilstränen und heucheln soziales Mitgefühl. In Wirklichkeit sehen sie ihre sehnlichsten ökologischen Wünsche rechtzeitig zu Weihnachten in Erfüllung gehen.
Auch im vorliegenden Antrag wird die Marktmacht der Stromkonzerne beklagt. Unterschlagen haben die Antragsteller allerdings, dass es vor allem die rotgrüne Bundesregierung war, die diese Marktmacht verfestigt hat - zum Beispiel, indem sie die Fusion von e.on und Ruhrgas gegen den Willen des Kartellamtes ermöglichte.
Zu folgern, der Wettbewerb auf dem Strommarkt würde kundenfreundlicher, wenn der Staat die Strompreise festlegt, ist wirklichkeitsfremder Unsinn.
Deshalb lehnen wir die im Antrag geforderte Vorabgenehmigung der Stromtarife ab. Auch dass die Netznutzungsentgelte in gewissen Kreisen als überhöht gelten - Frau Kollegin Müllerwiebus hat das hier wiederholt -, heißt noch lange nicht, dass sie überhöht sind. Die Antragsteller meinen augenscheinlich, dass die deutschen Netznutzungsgebühren höher sind als im europäischen Durchschnitt. Dabei unterschlagen sie allerdings trefflich, dass den Netzbetreibern in keinem anderen Land so hohe staatliche Zusatzkosten aufgebürdet werden wie hier von Rot-Grün.
Auch nicht berücksichtigt haben die Antragsteller, dass die Netzbetreiber mit den Netzgebühren nicht nur den Betrieb bezahlen können müssen, sondern auch die Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen in die Netze. Auch diese Kosten treibt Rot-Grün in die Höhe, weil die Netze auf die starken Schwankungen bei der Bereitstellung von erneuerbaren Energien ausgelegt werden müssen.
Deshalb ist die Forderung Unsinn, die deutschen Durchleitungsgebühren müssten sinken, weil sie anderswo in Europa auch niedriger sind. Anderswo in Europa werden den Netzbetreibern vom Staat auch nicht so viele Kosten aufgebürdet.
Nur mit ihrer dritten Forderung haben die Antragsteller eines der sprichwörtlichen Körner gefunden, von denen sich blinde Hühner ernähren: Selbstverständlich müssen die Netzgebühren auf nachprüfbaren Angaben der Netzbetreiber beruhen.
Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter: Die Regulierungsbehörde soll Chancengleichheit bei der Netznutzung für alle potenziellen Stromlieferanten sichern. Dafür reicht es unseres Erachtens nicht aus, dass die Berechnung der Netzgebühren lückenlos nachgeprüft werden kann. Das ist selbstverständlich. Wir meinen, Chancengleichheit beim Netzzugang kann nur gesichert werden, wenn die Regulierungsbehörde vorab in die Durchleitungspreise einwilligen muss. Ich sage das so deutlich, weil ich hier früher eine andere Meinung vertreten habe. Ich habe darauf gehofft, dass uns die Verbändevereinbarung einen ordentlichen Weg zeigen würde. Die Verbändevereinbarungen sind gescheitert. Das muss man deutlich sagen.
Deswegen führt bei den Durchleitungsgebühren kein Weg an einer Regulierung vorbei.
Lieber Herr Kollege Matthiessen, wir haben - das Sie wissen Sie ganz genau - bei der Liberalisierung des Strommarktes im Ausschuss zusammengesessen. Gescheitert ist das, bei dem wir beide uns schon fast einig waren, damals an der SPD. Das wissen Sie ganz genau. Erzählen Sie hier heute nichts anderes. Sie sollten sich daran erinnern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Herr Malerius eben zu meinem Beitrag gesagt hat, habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden. Deswegen noch einmal ganz klar: Ich habe mich hier dafür ausgesprochen, dass die Netznutzungsgebühren einer Vorabgenehmigung durch die Regulierungsbehörde unterfallen. Das habe ich ganz deutlich gesagt.
Deswegen möchte ich Sie bitten, Frau Präsidentin, dass Sie bei der Abstimmung über den Punkt 3 dieses Antrages gesondert abstimmen lassen. Dem wollen wir nämlich zustimmen, weil das für uns eine selbstverständliche und sehr wichtige Forderung ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich könnte er einem ja Leid tun, der Minister Professor Dr. Rohwer. Als Wirtschaftsminister darf er HDW nicht retten, weil er derzeit offensichtlich zum Wahlkampfbeauftragten der Landesregierung für die Westküste ernannt worden ist.
Was die Versuche rot-grüner Arbeitsmarktpolitik angeht, ist er als Arbeitsminister nur noch Handlanger des Finanzministers. Als Verkehrsminister muss er heute ja das Verkehrsprojekt schön reden, das wie kaum ein anderes Symbol für die Unfähigkeit der rotgrünen Bundesregierung geworden ist, politische Entscheidungen vernünftig umzusetzen, so umzusetzen, dass das Chaos ausbleibt und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht noch draufzahlen müssen.
Es gibt viele Symbole für rot-grüne Unfähigkeit, aber drei überstrahlen alle anderen: Hartz IV, das Dosenpfand und die LKW-Maut. Die LKW-Maut ist übrigens die einzige politische Initiative, die in der Harald-Schmidt-Show die zweifelhafte Würde „Liebling des Monats“ erlangte. Die Geschichte des Mautdebakels ist noch zu jung, um einen „Asbach Uralt“ wert zu sein. Allerdings machten die Verantwortlichen im Bund allzu oft den Eindruck, sie hätten zu tief in ir
gendwelche Becher geschaut, anstatt sich mit der Maut zu befassen. Nicht, dass sich die beiden Großen der deutschen Industrie mit Ruhm bekleckert hätten - DaimlerChrysler und die mehrheitlich bundeseigene Telekom ganz gewiss nicht. Vollgekleckert ja, aber bestimmt nicht mit Ruhm.
Kurz die Geschichte dieses Debakels: Am Anfang stand eine gute Idee: LKW verursachen mehr Straßenschäden als PKW und sollten nach dem Verursacherprinzip auch dafür bezahlen. Eine strecken-, gewichts- und achszahlabhängige Bundesautobahnbenutzungsgebühr wurde erdacht, die genauso kompliziert ist wie ihr Name. Bedeutende deutsche Firmen sollten nicht etwa eine einfache Technik entwickeln, sondern eine, die der Komplexität dieser Bezeichnung auch angemessen ist. Schon damit war das Projekt im ersten Anlauf zum Scheitern verurteilt. Aber RotGrün setzte noch vier oben drauf:
Erstens schafften sie die Autobahnvignette ab, bevor das Mautsystem außerhalb von PowerPoint-Präsentationen erprobt worden war. Zweitens träumte der Bundesverkehrsminister davon, dass das Mautsystem sofort funktionieren und die theoretisch möglichen Einnahmen in voller Höhe fließen würden. Drittens verbuchte der Finanzminister diese Träume sofort als echte Einnahme und verpulverte das nicht vorhandene Geld. Viertens war die Bundesregierung unfähig, sich vertraglich gegen die möglichen finanziellen Schäden abzusichern, die entstünden, wenn die technischen Luftschlösser wie Seifenblasen zerplatzen und aus den virtuellen Einnahmen echte Haushaltslöcher würden.
Meine Damen und Herren, so kam es dann auch. Die technischen Luftschlösser zerplatzten wie Seifenblasen, als sie den harten Asphalt deutscher Autobahnen berührten. Aus den virtuellen Einnahmen wurden echte Haushaltslöcher. Viele Investitionsprojekte fielen aus oder wurden verschoben, zum Beispiel auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.
Lieber Herr Kollege Schröder, wenn Sie heute sagen, Schleswig-Holstein habe darunter nicht gelitten, muss ich mich doch wundern. Wenn insgesamt Milliardenausfälle bestehen, wird das auch Auswirkungen auf Verkehrsprojekte in Schleswig-Holstein haben.
Die Vignette hatte Rot-Grün so früh und so gründlich abgeschafft, dass es preiswerter war, die Einnahme
ausfälle bei der Maut einfach auszusitzen, als die Vignette wieder einzuführen.
So wird dieses Mautdebakel für immer ein leuchtendes Symbol für die Unfähigkeit von Rot-Grün sein, aus guten Ideen mehr als gut gemeintes Versagen zu machen.
Jetzt muss der Verkehrsminister versuchen, uns frohen Mutes weiszumachen, dass Rot-Grün ab dem 1. Januar 2005 eine LKW-Maut erheben wird, aus deren Einnahmen ganz viel Infrastruktur ganz schnell bezahlt werden kann. Wer’s glaubt, wird selig. Bei aller Hoffnung, die wir natürlich auch haben, dass es diesmal funktionieren wird - es gibt in diesem Haus überhaupt keinen Streit darüber, dass wir diese Hoffnung haben sollten -, glauben tun wir es zu dieser Zeit leider nicht mehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer die Verkehrspolitik der Landesregierung nicht kennt und dem Verkehrsminister trotzdem zuhört, könnte glauben, er sei ein Macher. Wer die Verkehrspolitik der Landesregierung aber kennt, weiß: Der Verkehrsminister ist nur ein Schnacker.
Beispiel A 20 mit Elbquerung: Der Minister spricht seit Jahren davon, dass dieses uralte Projekt für die Landesregierung höchste Priorität habe. Jetzt drückt er sich davor, im Bericht zu sagen, wann die Elbquerung fertig sein soll. Dafür berichtet er - man höre und staune -, dass die A 20 wohl frühestens zum Ende des nächsten Jahrzehnts über die A 23 an Mitteleuropa angeschlossen wird und dass er deshalb fürchtet, kein Privater werde in die Elbquerung investieren.
Beispiel Ausbau der B 404: Der Minister berichtet, dass mit dem Ausbau der B 404 zwischen A 7 und A 24 ebenfalls erst in der zweiten Hälfte des nächsten Jahrzehnts zu rechnen ist.
Beispiel Elektrifizierung der Bahnstrecke Hamburg-Travemünde: Auch dieses Projekt genießt bei der Landesregierung seit über einem Jahrzehnt höchste Priorität. Jetzt berichtet der Minister, dass die Bundesregierung das genauso sieht, dass alle notwendigen Beschlüsse und Genehmigungen vorliegen und dass die Elektrifizierung trotzdem ins nächste Jahrzehnt verschoben wird.
Beispiel Engpass Pinneberg-Elmshorn - auch ein Dauerbrenner -: Höchste Priorität seit der ersten Regierungsübernahme durch die SPD in SchleswigHolstein nach dem Zweiten Weltkrieg! Der Minister berichtet, der Engpass solle zwar zum Beginn der zweiten Hälfte des nächsten Jahrzehnts beseitigt sein, aber das gehe nur, wenn der Bahnhof Elmshorn bis dahin umgebaut sei - und das hat die DB AG langfristig verschoben.
Meine Damen und Herren, Fazit: Je höher die Priorität eines Projektes bei Herrn Rohwer, desto geringer sind die Chancen, dass Rot-Grün es verwirklicht.
Wahrscheinlich schreibt Minister Rohwer deswegen so gern Strategiepapiere, die über das Jahr 2020 hinausgehen.
In der Gegenwart scheitert er.
Ein weiteres Beispiel - heute auch schon angesprochen - sind die Ortumgehungen zum Beispiel um Preetz und Gettorf. Alle Experten sagen für die nächsten beiden Jahrzehnte voraus, dass der Straßenverkehr stark wachsen wird, insgesamt um fast 30 %, der Güterverkehr sogar um weit über 60 %. Die Landesregierung widerspricht dieser Prognose nicht, sie betont sogar, dass Schleswig-Holstein als Tansitland und Drehscheibe hiervon überdurchschnittlich betroffen sein wird.
Wie setzt die Landesregierung diese Erkenntnisse in Schleswig-Holstein um? - Es werden zweispurige Ortsumgehungen gebaut, eine Spur in jeder Richtung.
Schon jetzt senkt jeder LKW, der seine zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet, den Nutzen der Umgehungen. Zusätzlich werden viele ungeduldige PKW-Fahrer - es soll solche geben, auch bei der Landesregierung - dazu verleitet, sich und andere durch riskantes Überholen zu gefährden. Eine Erweiterung der Straßen ist auch nicht vorgesehen, denn sonst wären ja wenigstens die Brücken schon auf vier Spuren ausgelegt, sodass man die Umgehungsstraßen später ausbauen könnte. Stattdessen fabuliert der Wirtschaftsminister davon, dass wir SchleswigHolstein als Wirtschaftsstandort dringend besser vermarkten müssten, insbesondere natürlich die Opposition. „Schnacken statt machen“ ist das Motto der rotgrünen Koalition.
Straßenfeste zur Einweihung von Ortsumgehungen in allen Ehren - ich werde sicherlich auch irgendwann einmal daran teilnehmen -, aber als Ersatz für Ergebnisse können Sie doch nicht dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht liegt das alles ja nur daran - und vielleicht sagt der Wirtschaftsminister deshalb immer so schöne Dinge voraus -, dass er letztlich gegen die Grünen doch nicht ankommt. Wir bedauern das sehr.
Wenn wir das Programm der Grünen - die haben ihres ja bereits vorgestellt -
genauer lesen, können wir feststellen: Nach den Vorschlägen von Herrn Hentschel soll der Fahrradverkehr zukünftig 30 % des Verkehrs in SchleswigHolstein aufnehmen. Wir sehen einer hervorragenden
Zukunft entgegen. So sehen die Ergebnisse dieser Regierung aus. Wir werden das selbstverständlich ändern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 31. August 1993 beantragte ich in diesem Haus zum ersten Mal für die SPD-Fraktion, das Ladenschlussgesetz ersatzlos abzuschaffen.
Heute, fast auf den Tag genau elf Jahre später, fordere ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, erneut auf, den Weg für längere Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein zu ebnen.
Jetzt könnten Sie natürlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte in fast elf Jahren so gut wie nichts erreicht. Ich behaupte allerdings das Gegenteil. Denn erstens sind die Ladenöffnungszeiten seit damals merklich erweitert worden, von damals maximal möglichen 68,5 Stunden wöchentlich auf über 90 Stunden wöchentlich, und zweitens offenbart ein Blick in das Plenarprotokoll vom 16. September 1993, wieweit sich die schleswig-holsteinischen Sozialdemokraten unserer Sicht inzwischen angenähert haben. Damals sangen die Abgeordneten Birgit Küstner und Ingrid Franzen noch die Klagelieder vermeintlich entrechteter und enteigneter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verfeinert mit einem kräftigen Schuss Kaufkrafttheorie der Löhne. Und heute: Ich möchte nur die Überschriften der sozialdemokratischen Informationsbriefe Nummer 62 und Nummer 102 aus diesem Jahr zitieren.
„Die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes würden wir begrüßen.“
- so das erste Zitat. Und:
„Ladenschluss soll Ländersache werden.“
- So das zweite Zitat.
Selbstverständlich gibt es bezüglich der Ladenöffnungszeiten weiterhin Unterschiede zwischen uns, den Liberalen und den Sozialdemokraten. Die SPD möchte die Ladenöffnungszeiten von montags bis samstags komplett freigeben und nur noch an Sonn- und Feiertagen einschränken. So habe ich jedenfalls Sie, lieber Herr Kollege Eichstädt, verstanden. Ich finde die Absicht gut, nicht so gut wie unsere, aber trotzdem gut. Die SPD tritt inzwischen für wöchentlich mindestens 144 Stunden Ladenöffnung ein. 1993 meinte die Abgeordnete Küstner im Namen der SPDFraktion noch - ich habe das einmal nachgelesen -, maximal 36,5 Stunden wöchentlich seien genug. Wir waren schon damals für 168 Stunden. Wenn sich die SPD in den letzten Jahren auch sonst so stark an unsere Positionen und Überzeugungen angenähert hätte, stünde sie heute nicht auf der Weiche zum politischen Abstellgleis.
- Lieber Kollege Nabel, ich wusste, dass jetzt von
Ihnen irgendetwas kommt. Darauf war ich vorbereitet.
Ich komme also von damals, von der Geschichte, zur Gegenwart. Wie lange die Läden in SchleswigHolstein zukünftig öffnen dürfen, kann der Landtag heute ohnehin nicht entscheiden. Heute möchten wir nur dafür sorgen, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag demnächst über die Ladenöffnungszeiten in Schleswig-Holstein allein verantwortlich entscheiden darf. Diese Möglichkeit hat uns das Bundesverfassungsgericht am 9. Juni 2004 eröffnet und das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Wir müssen jetzt nur noch für die entsprechende Mehrheit im Bundesrat sorgen. Und deshalb bitte ich Sie alle, mit uns gemeinsam die Landesregierung aufzufordern, dem Antrag des Landes Baden-Württemberg zuzustimmen, damit wir oder vielleicht auch unsere Nachfolger dann in Schleswig-Holstein selbst entscheiden können, wie lange auch die Läden hier in SchleswigHolstein aufhaben dürfen, die keine Tankstellen sind.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es immer noch einen entsprechenden Antrag, der - seit ich weiß nicht wie viel Monaten oder Jahren - immer noch im Wirtschaftsausschuss schmort, einen Antrag der CDU. Es gibt dazu auch noch einen sehr merkwürdigen Antrag von den Grünen, Herr Kollege Hentschel. Ich hoffe, dass auch diese Anträge, die - wie gesagt - seit Ewigkeiten im Wirtschaftsausschuss schmoren, in unserem Sinne abgearbeitet werden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon im März sprachen wir über die zukünftige Energiepolitik in Schleswig-Holstein. Damals konnte sich die Landesregierung mit ihren dürftigen Aussagen noch hinter den Fragen des Antragstellers verstecken. Heute geht das nicht mehr. Fünf Jahre hatte sie Zeit, diesen Bericht vorzubereiten, und die Aussagen sind im Ergebnis genau so dürftig wie im März.
Die Landesregierung sieht das selbstverständlich anders. Deshalb bezeichnet der Wirtschaftsminister diesen Bericht auch schon im ersten Satz als Fortführung der Erfolgsgeschichte der rot-grünen Energiepolitik. Es muss wirklich schlecht um die Regierung stehen, wenn sie jetzt schon Berichte an den Landtag öffentlich zu ihren politischen Erfolgen zählt, in diesem Fall zudem noch einen Bericht, in dem die Landesregierung zwar behauptet, erfolgreich gewesen zu sein, genau das aber wieder einmal nicht belegt, obwohl ich sie im März dazu aufgefordert hatte.
Zum Beispiel Stromverbrauch! Im Bericht zur zukünftigen Energiepolitik hatte die Landesregierung die Entwicklung des Stromverbrauches in SchleswigHolstein von 1993 bis 2001 dargestellt. Der Stromverbrauch ist gestiegen, und damit hat die Landesregierung ihr erstes Ziel, nämlich Einsparung, verfehlt. Um beurteilen zu können, ob die Energiepolitik vergleichsweise erfolgreich war, reicht es nicht aus, nur die Zahlen für Schleswig-Holstein zu kennen. Ein Maßstab müsste her. Deswegen hatte ich ebenfalls vorgeschlagen, den Vergleich in diesem Bericht nachzuholen. Die Landesregierung hat aber darauf verzichtet; scheinbar fürchtet sie den Vergleich.
Aber wir können ein paar andere Vergleiche anstellen, zum Beispiel zwischen den Erklärungen der Lan
desregierung und der Wirklichkeit. Am 7. Juni 2004 titelte „Der Spiegel“ ‚Der ergrünte Kanzler’. Es ging „… um den grünen Kanzler, den größten Freund von Windkraft, Biomasse und Solarenergie“ und dessen Auftritt auf der Konferenz „Erneuerbare Energien“. Sein Umweltminister wird hierzu mit den Worten zitiert: „Der Geist des Aufbruchs, den der Bundeskanzler geschürt hat, ist überall zu spüren.“
Die Essenz dieses aufbrechenden Geistes meldete der Pressedienst des Deutschen Bundestages gestern um 10:15 Uhr: „5,7 Milliarden € an Beihilfe für den Steinkohlebergbau freigegeben - gegen die Stimmen der Opposition, mit den Stimmen der SPD und Grünen.“
- Meine Damen und Herren, viel rückwärts gewandter kann Energiepolitik kaum noch werden!
Glaubwürdig ist, wer sagt, was er tut, und wer tut, was er sagt. Die rot-grüne Bundesregierung predigt ihr Bekenntnis zu erneuerbaren Energien. Das Einzige, was sie tatsächlich erneuert, sind die energiepolitisch unsinnigsten Subventionen Deutschlands.
Das soll nachhaltige Energiepolitik zum Nutzen nachfolgender Generationen sein? Das ist unsinnigste Energiepolitik auf Kosten der jetzigen und der zukünftigen Generationen, denn die müssen diesen Quatsch bezahlen.
Rot-Grün hält sich übrigens wie üblich streng an ein Motto des ehemaligen amerikanischen Präsidenten Herbert Hoover: Gesegnet sei die Jugend, denn sie erbt die Staatsschulden.
Das Geld ist hauptsächlich Nordrhein-Westfalen versprochen. Dort will Rot-Grün nächstes Jahr wieder gewählt werden. Demgegenüber ist zukunftsgerichtete Energiepolitik auf einmal völlig egal. Hinzu kommt: Herr Müntefering stammt aus NordrheinWestfalen. Der braucht einen Erfolg, nachdem sich der nach ihm benannte Effekt als Projekt 18 der SPD entpuppt hat.
Da musste endlich eine rote Erfolgsmeldung her: RotGrün zahlt weitere 5,7 Milliarden € Anpassungshilfe an einen Wirtschaftszweig, der seine Zukunft schon vor Jahrzehnten hinter sich hatte, dessen Anpassung daran die Menschen in Deutschland jetzt schon seit
über 50 Jahren teuer hinausschieben müssen. Das verkauft Rot-Grün als fortschrittliche Energiepolitik zum Nutzen kommender Generationen.
Wo bleibt eigentlich der Dringlichkeitsantrag der Landtagsfraktionen von SPD und Grünen dagegen? Vorgestern haben Sie einen Dringlichkeitsantrag gestellt, weil die Führung eines Unternehmens ihrer gesetzlichen Pflicht gegenüber den Eigentümern dieses Unternehmens nachgekommen ist, obwohl die Bundesregierung ihre Forderung schon lange erfüllt hat. Jetzt will die Bundesregierung 5,7 Milliarden € - ich muss diese Zahl einfach wiederholen - sprichwörtlich in den Wind schießen. Und was machen Sie? - Gar nichts!
Dabei widerspricht diese Entscheidung völlig der Schlusserklärung der Konferenz „Erneuerbare Energien“, auf der Rot-Grün sich als Gralshüter der nachhaltigen Energiepolitik feiern ließ. Ich nenne das Pharisäer!
Apropos in den Wind schießen: Sie schauen immer so gern zu unserem Nachbarn Dänemark. Gestern titelte die „Die Zeit“ „Windstrom in Seenot“. In der Nordsee vor Dänemark hat sich im größten OffshoreWindpark der Welt der GAU ereignet. Alle 80 Windmühlen müssen abgebaut und ersetzt oder an Land repariert werden, weil sie Salzwasser und die frische Nordseeluft nicht vertrugen. Fanatische Windkraftjünger werden selbstverständlich versuchen, dies zum unbedeutenden Einzelfall herunterzuspielen. Wir werden das sicherlich gleich von den Grünen hören. Andere werden allerdings ein ausgewogeneres Urteil fällen, zum Beispiel Investoren und Versicherer. Die Risikoprämien für OffshoreWindparks werden steigen. Deshalb werden auch die Kosten der Finanzierung von Offshore-Windparks steigen. Das wird die Zahl der rentablen Projekte merklich verringern.
Schon sind wir mittendrin in der Energiepolitik der Landesregierung. Die Landesregierung lebt im Windkraftrausch. Dieser Rausch benebelt ihre Sinne und vertreibt die Vernunft. Zum Beispiel EEG: Das EEG und die damit verbundenen Subventionen für die Windkraft werden mit dem Beginn des europaweiten Emissionshandels nicht nur überflüssig, sondern höchst schädlich, denn die CO2-Vermeidung durch Windkraftsubventionen wird dann bis zu 25 Mal teurer als die Vermeidung durch höhere Verbrennungseffizienz bei herkömmlichen Kraftwerken. Dabei haben die Subventionen gar keinen Einfluss mehr auf die Höhe der CO2-Immissionen, wenn der Emissions
handel beginnt. Trotzdem setzt die Landesregierung laut Bericht auf das EEG. Kein Wort zur Kritik des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministers. Warum nicht, Herr Minister Rohwer? Warum nicht, Frau Ministerpräsidentin? Haben Sie Angst vor der Auseinandersetzung?
Zum Beispiel Stromleitungen: Die Aussagen zum Leitungsnetz in Schleswig-Holstein hat der Minister auf 15 Zeilen zur Linienführung einiger Hochspannungsleitungen beschränkt. Kein Wort zum Zustand des Netzes. Kein Wort zum Bedarf an Reinvestitionen. Ein Nebensatz zur Verpflichtung privater Firmen, den Windkraftrausch mitzufinanzieren. Sie werden gezwungen, Leitungen zu den Windmühlen zu legen. Ich finde, das wird der Bedeutung eines leistungsfähigen Netzes für die Versorgungssicherheit und damit der Bedeutung für die staatliche Daseinsvorsorge nicht gerecht.
Die Netzsicherheit wird sehr bald das gravierendste Problem der Stromversorgung in ganz Europa werden. Auch vor diesem Thema drückt sich die Landesregierung. Warum? Haben Sie wiederum Angst vor der Auseinandersetzung?
Abschließend zur Kernkraft: Dieses Thema ist offensichtlich nicht zu vermeiden. Ich bin überzeugt, dass keine demokratisch gewählte Regierung in Deutschland derzeit neue Kernkraftwerke genehmigen würde, auch wenn einige Herren aus dem Süden der Republik solche Gedankenspiele betreiben.
Es gibt zurzeit auch keine potenziellen Investoren. Die Menschen in Deutschland wollen keine neuen Kernkraftwerke. Bundes- und Landesregierung haben schon Schwierigkeiten, Ortsumgehungen bauen zu lassen, wenn auf der geplanten Trasse mehr als zwei Froscharten leben. Unter diesen Bedingungen sollten wir alle darauf verzichten, potemkinsche Dörfer aufzubauen.
Wer über zukunftsgerichtete Energiepolitik reden möchte, kann deshalb hypothetisch geäußerte Absichten über neue Kernkraftwerke in Deutschland getrost vergessen. Um es ganz deutlich zu sagen: Das ändert nichts an der Tatsache, dass es unsinnig ist, die Option auf neue Technologien auch im Kernkraftbereich einfach fallen zu lassen und aufzugeben.
Ich nenne die Stichworte Hochtemperaturreaktor oder auch Kernfusion. Es wäre fatal, wollte Deutschland sich aus dieser Forschung einfach verabschieden.
Das entbindet uns schon gar nicht davon, das Problem der Lagerung radioaktiven Mülls anzugehen. Wir haben darüber in der letzten Tagung gesprochen. Ich wiederhole, was ich damals sagte: Mit der Diskussion um ein Endlager weicht die Politik dem Problem aus, denn es wird niemals ein Endlager für hunderttausende oder gar Millionen von Jahren gefunden werden. Es wird immer nur Zwischenlager geben. Alles andere ist Augenwischerei. Es ist Augenwischerei, wie die Landesregierung ihre rot-grüne Energiepolitik betreibt!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Nabel, ich habe eben - wie immer - deutlich zugehört, als Sie gesprochen haben. Sie haben gesagt, die Windkraft sei eine ausgereifte Technologie. Da kann man Ihnen zustimmen oder auch nicht. Aber wenn Sie das sagen, ist eines jedenfalls klar: Dann braucht es keine Anschubsubventionen mehr,
die wir nach wie vor haben über das EEG - ob Subvention, Unterstützung oder wie auch immer Sie das nennen wollen. Sie haben doch selbst immer gesagt, das EEG habe dazu geführt, dass die Windenergie in Schleswig-Holstein so boomt.
Ich wollte eigentlich zum Kollegen Harms etwas sagen. Herr Kollege Harms, gerade der SSW sagt ja immer, wir sollten den Blick über den Tellerrand heben, und zwar immer in Richtung Dänemark. Ich muss mich doch sehr wundern, dass keiner von Ihnen, auch Sie nicht, zum Thema Offshore irgendetwas gesagt hat, dass der größte Offshore-Windpark vor Dänemark in der Nordsee alle 80 Geräte abbauen muss, weil die Geräte der Nordseeluft nicht standhalten. Sie sagen gar nichts dazu, Sie stellen sich hierhin und reden über Offshore-Windkraft und sagen,
Windkraft sei etwas ganz Tolles, und verlieren kein Wort dazu. Das kann ich überhaupt nicht verstehen.
Eines sollten wir daraus zumindest lernen, dass Versuche an Land für die Offshore-Windkraft nicht ausreichen. Wir versuchen das im Moment ja. Das ist ja die Idee. Versuche an Land werden uns nicht die richtigen Ergebnisse bringen - davon bin ich fest überzeugt.
Nun noch einmal zu der Konferenz in Bonn! Es gab große Hoffnungen bei den Teilnehmern, insbesondere aus den afrikanischen Ländern. Das habe ich gesehen und gehört, sehr eindrucksvoll. Was ich übrigens sehr eindrucksvoll fand, war, dass diese Länder ganz offensichtlich ihre allerbesten Leute dorthin geschickt haben. Das war eine Konferenz, die uns allen sehr gut getan hat.
Ich habe mich an dem Abend mit einzelnen Vertretern unterhalten, zum Beispiel aus Papua Neuguinea, zum Beispiel aus Mali. Da ist mir Folgendes gesagt worden, gerade aus Mali: Es ist ja sehr schön, nur, da werden uns Windräder auf die Riesenfläche, die wir haben, hingestellt - wir haben auch genügend Wind - und dann gehen die Leute wieder, in diesem Fall Frankreich - Mali ist ja früher eine französische Kolonie gewesen -, und lassen die Windräder da stehen. Die verrotten innerhalb kürzester Zeit, weil wir weder das Kapital noch das Wissen haben, mit dieser Technologie überhaupt umzugehen.
- Darf ich bitte einmal ausreden? Wir dürfen die Hoffnungen dieser Länder doch nicht irgendwo als Luftblase zerplatzen lassen.
Der Kollege Graf Kerssenbrock hat etwas über Biomasse gesagt. Wir müssen uns schon überlegen, was wir gerade diesen Ländern anbieten wollen. Sicherlich nicht Kernkraft, aber sicherlich auch nicht irgendeine Technologie, mit der diese Menschen nicht umgehen können oder für die sie kein Geld haben.
Bitte lassen Sie uns wirklich ernsthaft mit dem Thema umgehen. Gerade diese Länder haben unsere volle Aufmerksamkeit verdient.
Frau Präsidentin!
„Aufgrund der weiterhin steigenden PKWDichte und des drohenden Verkehrsinfarktes in den städtischen Ballungsräumen ist es … notwendig, das Bewusstsein der Bevölkerung für die besondere Rolle des Fahrrads im Alltagsverkehr zu schärfen.“
So der Verkehrsminister im Bericht. Als Ökonom, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsste er eigentlich hinzufügen: Nichts schärft das Bewusstsein der Bevölkerung für die Rolle des Fahrrades im Alltagsverkehr so sehr wie hohe Benzinpreise. Warum verschweigen Sie das, Herr Minister? Unabhängig davon ist die oben zitierte Aussage des Ministers unlogisch. Das Land muss das Bewusstsein der Menschen nicht
schärfen. Die Menschen reagieren allein auf dichteren Verkehr und auf hohe Benzinpreise. Sollte tatsächlich ein Verkehrsinfarkt drohen, dann gehören die SPDgeführten Landesregierungen zu den Hauptschuldigen. Denn sie haben die Investitionen des Landes widersinnig zusammengestrichen und dadurch immer größere Teile unseres Straßen- und Wegenetzes dem Verfall preisgegeben.
Wenigstens beim Radwegebau sei es der Landesregierung gelungen, den Finanzanteil 1988 bis 2004 nahezu konstant zu halten, betont der Minister, um 150 km Radwege zu bauen. Nicht dass Sie denken, 150 km pro Jahr: 150 km in sieben Jahren oder immerhin ein wenig mehr als 21 km pro Jahr. Hier geht es um einen Schwerpunkt rot-grüner Verkehrspolitik: 21 km Radwege im Jahr. Kein Wunder also, dass die Landesregierung behauptet, uns drohe ein Verkehrsinfarkt. Sie muss es wissen. Schließlich arbeitet sie mit aller Kraft daran. Besser wäre es allerdings gewesen, die Landesregierung hätte in den letzten Jahren nicht nur versucht, ihr fahrradfreundliches Bewusstsein zu schärfen, sondern mehr Geld in die Verkehrsinfrastruktur unseres Landes investiert.
Aber die Landesregierung tut zumindest so, als bemühe sie sich, und will ein einheitliches landesweites Radverkehrsnetz etablieren. Was bitte ist ein einheitliches Verkehrsnetz? Vielleicht können wir die Antwort aus den damit verfolgten Zielen herleiten. Der Anteil des Radverkehrs soll steigen. Der Tourismus soll gefördert werden. Den Städten und Gemeinden soll beim Planen ihrer Radwege geholfen werden.
Jetzt kommt es: Der zusätzliche Bedarf an Radwegen soll ermittelt werden. Rot-Grün beabsichtigt also, ein einheitliches Radverkehrsnetz zu etablieren, um zu lernen, wo noch Radwege fehlen. Das sollte doch besser am Anfang eines rationalen Verfahrens stehen.
Der Minister kriegt im Bericht aber dann doch noch die Kurve. Auf fünf Seiten führt er uns den fahrradpolitischen Abgleich von Radewege-Soll und RadwegeIst vor, um anschließend festzustellen, dass die Differenz zwischen Soll und Ist die Lücke zwischen Wunsch und Wirklichkeit ist.
Herr Minister Dr. Rohwer, Sie hätten der Welt, Ihrem Koalitionspartner und besonders Ihrem Kollegen Umweltminister einen großen Gefallen erwiesen,
wenn sie uns diese Papierverschwendung erspart hätten.
Den Kreisen und Gemeinden wollen Sie helfen, ihre Radwege besser zu planen. Das können die Kreis- und Gemeindeverwaltungen sehr gut allein. Hätte die Landesregierung den kommunalen Radwegebau wirklich unterstützen wollen, dann hätte sie den Kommunen in den letzten Jahren kein Geld weggenommen.
Schleswig-Holstein wäre dann noch attraktiver für Fahrradtouristen und für Touristen, die auch einmal Fahrrad fahren wollen.
Die Ziele für den Fahrradtourismus erscheinen mir sinnvoll: besseres Marketing, mehr kundenorientierte Urlaubsangebote, einheitliche Schilder und bessere Informationen. All das könnte klappen, aber nur, wenn sich diese Landesregierung aus dem operativen Geschäft heraushält.
Nun zum ÖPNV oder SPNV! Gerade wegen der Fahrradfreundlichkeit fordere die Landesregierung bei den Ausschreibungen moderne Schienenfahrzeuge mit breiterem Einstieg und barrierefreiem Zugang, behauptet der Minister, scheinbar aber nur solange Herr Mehdorn der Ministerpräsidentin nicht droht, die Eisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck nicht zu elektrifizieren,
falls dieses Kriterium den Erfolg der DB AG bei Ausschreibungen gefährdet.
Ich hätte gern beantragt, diesen Bericht heute hier ohne weiteres zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden uns aber selbstverständlich der Ausschussüberweisung nicht verschließen. Die einzige Frage, die ich dann noch einmal stellen werde, ist diese: Was ist eigentlich ein einheitliches Radverkehrsnetz? Ich habe es bis jetzt nicht verstanden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Endlich ist es so weit. Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass dieser Gesetzentwurf endlich den Weg zur zweiten Lesung ins Parlament gefunden hat. Wir haben lange die Sachverhalte des Gesetzes ausdiskutiert, wir haben intensive Anhörungen durchgeführt, und wer sich heute hinstellt und der Auffassung ist, es sei noch Beratungsbedarf, will eigentlich nur verzögern. Die Bürgerinnen und Bürger im Lande aber warten darauf, dass sie endlich die Vorteile dieses Gesetzes nutzen können. Wir erreichen durch die Öffnung des Sonn- und Feiertagsgesetzes mehr Möglichkeiten für wirtschaftliche Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen, wir schaffen mehr Freiräume für Gewerbetreibende, ohne dass der Sinn und Zweck der Sonn- und Feiertage ausgehöhlt wird.
Hierzu ein paar Beispiele aus dem Gesetzentwurf: In Zukunft wird es möglich sein, das Auto am Sonntag zu waschen, in Zukunft wird es möglich sein, Münz- und Selbstbedienungswaschsalons am Sonntag zu betreiben, in Zukunft wird es möglich sein, Einrichtungen, die der Erholung im Rahmen der Freizeitgestaltung dienen wie, Saunen oder Fitnessstudios zu öffnen. Meine Damen und Herren, ob man dies alles
am Sonntag oder Feiertag dann wirklich machen will, habe ich letztes Mal jedenfalls für meine Person schon in Frage gestellt. Aber wer es denn machen will, soll es doch bitte schön auch können.
Wir sind uns sicher einig darüber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass dieses alles keine revolutionären Veränderungen sind. Dies sind alles Anpassungen der Gesetzeslage an die Lebenswirklichkeit. Wir waren deshalb ein wenig enttäuscht darüber, dass die Christdemokraten sich nicht in der Lage sahen, diese moderaten Lockerungen der Sonn- und Feiertagsruhe mitzutragen. Meine Damen und Herren, der Kollege de Jager hat eben sehr deutlich gemacht, wie die CDU heute abstimmen wird. Ich finde es außerordentlich gut, honorig, es ist natürlich eine Gewissensentscheidung, ob man das eine oder das andere machen will. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass Sie sich dazu durchgerungen haben, heute diese Abstimmung so freizugeben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, den sie letzten Sommer nach jahrelangem Drängen unserer Fraktion vorgelegt hat, war bereits ein erheblicher Schritt in die richtige Richtung. Durch die Änderungen in den Ausschussberatungen wurden weitere Flexibilisierungen erreicht, wurde überflüssiger Gesetzesballast abgeworfen. So sind wir beispielsweise froh darüber, dass § 3 Satz 2 des Ursprungsentwurfes komplett gestrichen wurde. Dort stand Folgendes zu Ihrer Erinnerung: „Sie (die Sonn- und Feiertage) dienen der Erholung, der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Besinnung auf die Grundwerte einer humanen und demokratischen Gesellschaft.“ Dass dies ein Satz voller unbestimmter Rechtsbegriffe ist, der zu mehr Verwirrung als zu Normenklarheit geführt hätte, liegt auf der Hand. Wir haben schon in der ersten Lesung die Streichung dieses Satzes angemahnt. Das ist geschehen. Auch die Tatsache, dass der Innenminister persönlich, dass Sie, Herr Minister persönlich diesen Satz in das Gesetz hineinformuliert hatten, sicherlich mit viel Mühe, konnte für uns kein Grund sein, diesen unsinnigen Passus im Gesetz beizubehalten. Das tut mir für Sie persönlich, Herr Minister, sehr Leid.
Eine weitere sinnvolle Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfes ist die grundsätzliche Freigabe des Betriebes von Autowaschanlagen beziehungsweise der Öffnung von Videotheken und Münzwaschsalons an Sonn- und Feiertagen sowie die Erweiterung des
Tatbestandes auf Erholungsbetriebe. Zunächst waren die Erholungsbetriebe im Gesetzentwurf überhaupt nicht vorgesehen. Nun sind sie mit dabei, was dem Tourismusstandort Schleswig-Holstein zugute kommen kann.
Die anderen genannten Gewerbe standen ursprünglich unter dem Vorbehalt, dass ihre Öffnung nur dann möglich sei, soweit damit keine unzumutbare Beeinträchtigung der Feiertagsruhe in der Nachbarschaft verbunden ist. Dieser Vorbehalt wurde aus dem Sonn- und Feiertagsgesetz gestrichen. Dem stimmen wir zu. Über die Beweislastumkehr ist hier von beiden Seiten argumentiert worden. Sicherlich kann man beide Seiten auch vertreten. Auch da gibt es für mich keinen Zweifel, dass beide Seiten ihre berechtigten Argumente haben. Dennoch frage ich mich natürlich, wie im konkreten Fall dann wirklich die Beweislage unterschiedlich ist. Das kann ich mir zum Beispiel bei Autowaschanlagen noch nicht so richtig vorstellen.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Eichstädt, „Kirchen verlieren Kampf um die Sonntagsruhe“ titelte heute der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, wie ich glaube, sehr vordergründig. Die Kirchen haben in den letzten 50 Jahren viel mehr verloren. Der Gesetzgeber ist hier wie meistens nicht Vorreiter einer Entwicklung. Das Gesetz nimmt vielmehr eine längst geschehene gesellschaftsverändernde Entwicklung auf.
Wir können den Bedeutungsverlust der Kirche für die Gesellschaft bedauern, und ich will hier auch ganz klar sagen, ich bedauere diesen Verlust persönlich sehr, aber -
- Frau Präsidentin, mein letzter Satz: Der Staat kann weder Besinnung verordnen noch den Erhalt kirchlicher Werte vorschreiben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Die Regierungsfraktionen legen uns schon wieder ihren alten eisenbahnpolitischen Wunschzettel vor. Das Einzige, was wie üblich fehlt, sind die Hinweise, wer all die schönen Wünsche bezahlen soll und wann. So ist das mit Wunschzetteln: Die Kinder schreiben auf, was ihnen Tolles einfällt, und die Eltern sollen es besorgen. Eines machen Kinder allerdings besser, selbst wenn sie noch an den Weihnachtsmann glauben: Sie schreiben auf, welcher Wunsch ihnen am wichtigsten ist. Das fehlt hier leider völlig.
Warum die Antragsteller das unterlassen haben, bleibt offen - vielleicht sind ja die unterschiedlichen Schriftgrößen im Antragstext ein Hinweis. So liegt uns ein ungeordnetes Menü eisenbahnpolitischer Wünsche vor. Ich ordne es für mich so: Schwerpunkt ist das Schienennetz mit den Punkten 2, 3, 5, 8, 9 und
10. Dann kommt der Schienenpersonennahverkehr mit den Punkten 1, 4 und 7. Übrig bleibt Punkt 6: Die Deutsche Bahn soll kundenfreundlicher werden - für Fahrgäste und Netznutzer.
Diese Forderung - wir hören es gerade von dem Kollegen Kubicki - kommt immer gut an. Bei den Fahrgästen sollte es ureigenes Interesse der Deutschen Bahn sein, bei den Netznutzern nicht, denn das sind ja Konkurrenten der DB. Hier liegt der erste Anhaltspunkt, dass und warum Netz- und Fahrbetrieb organisatorisch streng getrennt werden sollten.
Meine Damen und Herren, zum Schienennetz! Wir fordern - wie übrigens alle in diesem Hause - seit langem, Fahr- und Netzbetrieb organisatorisch zu trennen. Wir stimmen mit den Antragstellern überein, dass der Staat die Verantwortung für die Netze behalten soll.
Meine Damen und Herren, wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir feststellen, dass das in Artikel 87 e des Grundgesetzes auch so festgehalten ist. Insofern ist das eigentlich keine besondere Forderung. Aber, wie gesagt, wir stimmen mit den Antragstellern überein.
Das Schienennetz für den Fernverkehr sollte in der Kompetenz des Bundes verbleiben, aus Gründen der Effizienz sollte sich Erhalt und Ausbau dieses Netzes nach der Nachfrage der Trassennutzung richten. Deshalb ist es widersinnig, gerade hierbei stärkere Mitsprache der Länder über den Einsatz von Bundesmitteln zu fordern - so wie die Antragsteller dies in Punkt 2 tun.
Warum widersinnig? Allerorten wird immer deutlicher, dass starke Vermischung politischer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten Deutschland eher bremst als voranbringt. Um diese Blockaden zu beseitigen, beteiligt sich auch der Schleswig-Holsteinische Landtag an einer großen Kommission zur Reform des deutschen Föderalismus.
Eindeutige Zuordnung von Verantwortung und Kompetenz ist das Prinzip, nach dem Deutschlands politisches System für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts fit gemacht werden sollte. Und gerade bei den Eisenbahnen soll das Gegenteil richtig sein? Das glaube ich nicht. Wir sollten eindeutig abgrenzen, wer für welches Schienennetz zuständig ist, und dann die Mitbestimmungsrechte anderer weitgehend streichen.
Denn auch im Eisenbahnföderalismus gilt: Viele Köche verderben den Brei.
Folglich wären die Länder für die regionalen Netze zuständig - zuständig und verantwortlich für den Erhalt, den Betrieb, den Vertrieb und den Ausbau der regionalen Schienennetze für den Schienenpersonennahverkehr. Dabei sollten wir nicht vergessen: Wer bestellt, bezahlt, also nicht der Bund.
Selbstverständlich sollte es den Ländern erlaubt sein, untereinander oder mit dem Bund auf streckenbezogener Vertragsbasis zusammenzuarbeiten, aber auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.
Damit das klappt, muss auch die Finanzierung der Netze entschärft werden. Sie sollte auf zwei Säulen beruhen: Erstens auf der „Schienenmaut“. Jeder Netzbetreiber erhebt von allen Netznutzern Gebühren, die mindestens die variablen Kosten der Netzbereitstellung decken sollten, wann immer möglich selbstverständlich auch mehr. Die zweite Säule der Finanzierung sind Steuergelder. Es wäre utopisch zu glauben, wir könnten den Verkehrsanteil der Schiene steigern und gleichzeitig den Nutzern der Schiene die von ihnen verursachten Kosten voll anlasten, während die Nutzer aller anderen Verkehrswege zum großen Teil aus allgemeinen Steuermitteln subventioniert werden.
Deshalb werden die öffentlichen Haushalte auch bei den Schienennetzen noch lange einen großen Teil der Investitionskosten zu tragen haben. Dabei sollten wir sauber trennen. Jede staatliche Ebene subventioniert das Netz in ihrer Verantwortung und Kompetenz. So wenig Mischfinanzierung wie möglich!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird sich allein für die Eisenbahn nicht verwirklichen lassen. Das wird nur verwirklicht, wenn die Kompetenzen und Verantwortungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entzerrt, insgesamt geordnet und eindeutig neu zugewiesen werden. Insoweit sind die Probleme unseres Schienennetzes die Probleme unseres Föderalismus im Kleinen.
Meine Damen und Herren, am deutlichsten werden diese Probleme übrigens beim Bundeshaushalt. Keine andere Demokratie hat so viel Angst vor der sozialstaatlichen Regierungsmehrheit, dass sie ihr zumutet, ihr zentrales politisches Instrument, den Haushalt, der nächst niedrigeren staatlichen Ebene zur Genehmi
gung vorzulegen, und damit im Zweifel sogar der nationalstaatlichen Opposition. Nun werden viele sagen: Bei einer rot-grünen Bundesregierung ist das ganz in Ordnung so. Dann dürfen wir uns allerdings auch nicht beschweren, wenn wir demnächst die Regierung stellen und es dann umgekehrt auch so gemacht wird.
Also besser klare Verhältnisse. Jede staatliche Ebene bekommt grundsätzlich Kompetenz, Verantwortung und eigenständige Finanzierungsquellen für ihre Aufgaben und nur für ihre Aufgaben.
Zurück zur Eisenbahn! Damit die Trennung von Fahr- und Netzbetrieb klappt, sollte die DB AG in zwei völlig getrennte Organisationen gespalten werden. Erstens in die private DB AG, die ihr Geld im internationalen, nationalen und regionalen Fahrbetrieb verdient und dafür Trassen mietet. Zweitens in eine wie auch immer organisierte staatliche Organisation - Behörde, Anstalt oder auch Gesellschaft -, die für das Bundesschienennetz verantwortlich ist,
so wie die Länder ihre regionalen Schienennetze verwalten würden. Wir sollten vermeiden, für das Bundesschienennetz zwei Organisationen zu schaffen, eine für das Netz und dann noch eine zur Regulierung desselben. Ich meine, das wäre wirklich übertrieben.