Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der ersten Lesung dieses Gesetzes und in der Anhörung traten gewisse Punkte zutage, die noch der Klärung bedurften. Darüber waren wir uns hier alle einig. Dazu gehörte zum Beispiel die Frage, warum es eine Flächendirektion in Bad Segeberg und nicht in Pinneberg geben soll. Im Ausschuss wurden hierzu der Herr Innenminister, Herr Pistol und viele andere noch einmal gehört. Im Zusammenhang mit den Bedenken, die dort thematisiert wurden, wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine negativen Auswirkungen geben wird und dass es insbesondere keine langen Weisungswege und schlechte Einflussmöglichkeiten geben wird.
Gleichzeitig hat der Herr Innenminister aber auch gesagt, dass nach zwei Jahren eine Evaluation dieses Gesetzes durchgeführt werden soll. Das halten wir für äußerst wichtig. Dann werden Sie an Ihren Worten gemessen und wir werden sehen, ob das, was wir in der Anhörung gehört haben, tatsächlich so sein wird.
Denn wenn wir ehrlich sind, ist das größte Risiko bei dieser Reform, dass es ziemlich schwierig - um nicht zu sagen fast unmöglich - sein könnte, in zwei Jahren irgendetwas wieder rückgängig zu machen. Dies gilt umso mehr, weil dieses Reformpaket sehr eng und kompakt geschnürt ist.
Ein Kritikpunkt der CDU, der heute auch noch einmal ausgeführt wurde, ist, warum für die Organisationsreform das so genannte 8 + 1-Modell dem 13 + 1Modell vorgezogen wird. Hierzu haben meine Kolleginnen und Kollegen schon Ausführungen gemacht. Im Ausschuss beklagte insbesondere der Kollege Schlie, dass ihm hierzu nicht alles klar sei. Schon die Vorgaben, die die Reformkommission bekommen habe, führten zum Ausschluss des 13 + 1-Modells, die Reform sei deshalb eigentlich eine Farce, so die Ausführungen des Kollegen Schlie. Nach unserer Ansicht hätte der Abschlussbericht der Reformkommission III vom Kollegen Schlie einfach genauer gelesen werden
Ich möchte mich hier ausdrücklich für den engagierten Einsatz der Kommission bedanken. Die Reform ist aus den eigenen Reihen der Polizei gekommen und nicht nur von sozusagen der oberen Riege, sondern von allen zusammen.
Ich denke, dass sich deshalb auch alle Mitarbeiterinnen Mitarbeiter bei dieser Reform mitgenommen fühlen können. Als Beispiel hierfür möchte ich die Info-Briefe anführen, die wir immer zur Kenntnis bekommen haben. Einige waren doch etwas verblüffend, denn sie beschäftigten sich zum Beispiel mit Gerüchten, die in Rendsburg entstanden sind, und Ähnlichem. Es war sehr interessant zu sehen, dass auf so etwas sofort reagiert wurde, um die Mitnahme der Mitarbeiter in diesem Reformprozess wirklich zu gewährleisten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass hier ein Gesetz zustande gekommen ist, dem wir heute zustimmen werden. Nach der intensiven Vorbereitungsphase und der anschließenden Überarbeitung sollten wir jetzt das Gesetz auch verabschieden, damit die Unsicherheit innerhalb der Polizei nicht noch größer wird.
Ein kritischer Punkt von uns, den Herr Rother schon genannt hat, ist, dass nach unserer Ansicht noch keine zufrieden stellende Lösung für den Konflikt zwischen Landespolizei und Landeskriminalamt gefunden worden ist. Aber bei der Evaluation in zwei Jahren werden wir feststellen, ob in diesem Zuständigkeitsbereich irgendwelche Probleme auftauchen oder auch nicht. Sie haben gesagt, es könnten keine auftauchen.
Wir sind gespannt, wie das in zwei Jahren aussehen wird und wir werden insbesondere die Aussagen, die im Ausschuss gemacht worden sind, daraufhin überprüfen, ob sie zutreffen oder nicht.
Ich nehme mir das Recht heraus, Ihnen sechs Minuten Redezeit zu schenken, denn ich denke, wir haben alle Fragen sehr ausführlich im Ausschuss erörtert. Wir werden diesem Gesetz zustimmen, werden aber die nächsten zwei Jahre sehr genau beobachten, ob auch alles, was versprochen wurde, eintritt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Entwurf eines neuen Polizeiorganisationsgesetzes soll die tiefgreifendste Organisationsänderung der schleswig-holsteinischen Landespolizei realisiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins werden nach Abschluss der Neuorganisation erheblich mehr Polizeikräfte in der für sie so wichtigen und erlebbaren operativen Ebene vorfinden. Die operative Ebene, das sind die Polizeireviere, die Polizeistationen, Zentralstationen, Bezirksreviere, Kriminalpolizeistellen, Wasserschutzpolizeireviere und und und.
Der operative Dienst wird innerhalb der nächsten zwei Jahre um 160 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte verstärkt. Im Zuge der Reduzierung von 15 auf vier Einsatzleitstellen, die in den nächsten Jahren ansteht, wird die polizeiliche Basis um weitere 80 Beamtinnen und Beamte erhöht. Herr Schlie, natürlich kennen wir die Technik. Sie vielleicht nicht, aber wir kennen die Technik. Wir haben sie nur noch nicht, weil die Finanzierung noch nicht geklärt ist, aber die Technik kennen wir und wir können deshalb sehr genau planen.
Darüber hinaus soll eine zusätzliche Verstärkung der operativen Ebene um weitere Kräfte im Zusammenhang mit Outsourcing von Vorhaben im Bereich der Landespolizei erfolgen. Die Verstärkung erfolgt damit durch vorhandene, lebende, auf Planstellen geführte Beamtinnen und Beamte und deshalb kann man das auch nicht durch Zahlenspielereien relativieren. Die Stärkung der Vollzugsebene wird durch die Zentralisierung und Straffung der Führungs- und Stabsorganisation ohne Qualitätsverlust in der Führungs- und Stabsarbeit möglich. Die operative Dienststellenebene selbst bleibt organisatorisch unverändert bestehen. Damit wird die polizeiliche Arbeit insgesamt durch zusätzliche Vollzugskräfte vor Ort weiter verbessert, ohne den Personalbestand der Landespolizei zu erhöhen. Das ist vor dem Hintergrund knapper Kassen aus meiner Sicht nicht hoch genug einzuschätzen.
Durch eine umfassende Aufgaben- und Prozessanalyse, bei der die Führungs- und Stabsaufgaben der Landespolizei untersucht wurden, ist festgestellt worden, dass heute eine Reihe von Aufgaben bedingt durch die Struktur der Aufbauorganisation doppelt und
damit ineffizient erfüllt werden. Die Führungs- und Stabsarbeit der Landespolizei wird derzeit von 1.381 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet. In der neuen Organisation, in der es statt bisher 24 Organisationseinheiten künftig nur noch elf solcher Einheiten geben wird, kann die Führungs- und Stabsarbeit mit nur noch 1.034 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in gleich guter Qualität für die operative Ebene durchgeführt werden. Damit wird der Personaleinsatz für die Stabsarbeit um rund 25 % reduziert.
Dieser Personalgewinn, der in der Reformarbeit als Umsteuerungspotenzial bezeichnet worden ist, soll für die bereits von mir genannte Verstärkung der Polizei vor Ort eingesetzt werden. Die Reformgewinne - ich betone das noch einmal ausdrücklich - bleiben damit in vollem Umfang bei der Polizei.
Herr Schlie, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Schwarz-Papier von einer Verwaltung des Mangels reden, muss ich Ihnen leider sagen, da haben Sie offensichtlich das Schwarz-Papier nicht verstanden.
- Nein, offensichtlich nicht. Das Schwarz-Papier teilt nämlich nur das vorhandene Personal auf ganz bestimmte Punkte auf. Aufgrund dieses Papiers kann man nicht von einer Mangelverwaltung reden.
- Herr Schlie, Sie wollen mich doch „beerben“, haben Sie gesagt. Das wird Ihnen nicht gelingen. Sie wollen doch die Reformkommission IV durchführen, ich möchte das nicht.
- Das haben Sie hier doch prognostiziert, ich doch nicht. Noch einmal ganz kurz zur Stärke unserer Polizei; das möchte ich ein für allemal feststellen, weil hier die abenteuerlichsten Zahlen im Raum stehen. Es war hier von 800 Stellen die Rede. Das wird immer utopischer.
- Ach was. Die Stärke des operativen Dienstes der Polizei in Schleswig-Holstein - das ist für die Menschen die erlebbare Ebene - hat sich in den letzten zehn Jahren nicht verringert, die Anzahl der Schutzpolizeibeamtinnen und -beamten in den Dienststellen
der Polizeidirektionen sowie die Anzahl der im Streifen- und Ermittlungsdienst tätigen Beamten bei der VPD und WSPD betrug am 1. Januar 1996 4.684 und am 1. Januar 2004 4.653, ist also nahezu konstant geblieben. Gleichzeitig aber erhöhte sich in diesem Zeitraum die Anzahl der ermittelnden Beamtinnen und Beamten bei der Kriminalpolizei von 1.004 auf 1.029. Zur Unterstützung des Vollzugsdienstes erhöhte sich in diesem Zeitraum die Anzahl der Angestellten von 652 auf 732. Im Rahmen der Sicherheitspaketes wurden 100 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter eingestellt und werden spätestens bis zum 1. Februar 2006 den operativen Dienststellen zusätzlich zur Verfügung stehen.
In diesem Zeitraum von zwei Jahren nach Inkrafttreten des neuen Polizeiorganisationsgesetzes werden weitere 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zur Verfügung stehen. Darüber habe ich gesprochen. Und 85 - um das abzuschließen - werden schon am 1. Januar 2005 zur Verfügung stehen.
Ich stelle damit noch einmal für alle fest: Von Einsparungen war der operative Dienst im Bereich der Schutz- und Kriminalpolizei bisher nicht betroffen. Es gab nur eine Ausnahme, 1995, das war die Reiterstaffel. Die Einsparungen sind durch Rationalisierungen im Innendienst der Polizei beziehungsweise durch die Auslagerung von Tätigkeiten kompensiert worden. Wenn im Innendienst Einsparungen möglich sind, warum soll man sie dann nicht vollziehen. Aber im operativen Dienst - darauf kommt es an - ist nichts passiert.
Herr Kubicki, zur Nettosituation, wie Sie das immer nennen: Sie wissen, dass wir in Abstimmung mit dem Finanzminister durch Mehreinnahmen, durch den Verkauf von @rtus an den BGS und an anderer Stelle sowie durch Umschichtung eine Lösung gefunden haben. Diese infrage zu stellen, sowohl in Bezug auf die Beförderung als auch in Bezug auf die Verstärkung der operativen Dienste, bedeutet, dass Sie sich - so verstehe ich es jedenfalls - gegen die Interessen der Beamtinnen und Beamten - zumindest in Ihrer Fiktion - stellen.
Ich kann nur versuchen, auch in nächster Zeit Überzeugungsarbeit bei Ihnen zu leisten; dafür ist mir keine Minute zu schade.
Die von mir, meine Damen und Herren, eingesetzte Reformkommission III hat verschiedene Modelle einer Neuorganisation untersucht. Letztlich wurde das Modell empfohlen, das eine maximale Zentralisierung von Führungs- und Stabsaufgaben mit einer maximal möglichen Anzahl von frei werdendem Personal für die operative Ebene beschreibt und - das ist ganz wichtig - das funktioniert. Das so genannte 8erModell erfüllt genau diese Kriterien.