Protocol of the Session on November 12, 2004

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Natürlich wären auch andere Modell mit neun, zehn oder mehr Stabsorganisationseinheiten machbar - vielleicht auch elf oder zwölf -, aber keines dieser Modelle, meine Damen und Herren, wäre gleich gut oder besser als das 8er-Modell. Und das, Herr Schlie, haben die Leute erarbeitet, die etwas von Führung verstehen, nämlich diese Polizeiführer.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus allem ergibt sich die im Entwurf des Polizeiorganisationsgesetzes beschriebene neue Organisation der Landespolizei. Als zentrale Führungs- und Logistikorganisation der Landespolizei wird das Landespolizeiamt eingerichtet. Neben dem Landespolizeiamt bleibt das bisherige Landeskriminalamt bestehen. Wieso es da Probleme geben soll, Frau Hinrichsen, hat sich mir nicht erschlossen. Ich glaube, Sie haben sich versprochen oder meinten vielleicht etwas ganz anderes.

Dem Landespolizeiamt werden acht neue, operativ ausgerichtete Polizeidirektionen nachgeordnet. Diese Dienststellen führen jeweils die in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen operativen Dienststellen.

Es sind dies die Polizeidirektion Flensburg für die Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg, die Polizeidirektion Husum für den Kreis Nordfriesland, die Polizeidirektion Neumünster für die Stadt Neumünster und den Kreis RendsburgEckernförde - ich wüsste nicht, wo sich da etwas ändern sollte, Herr Kubicki -, die Polizeidirektion

Kiel für die Stadt Kiel und den Kreis Plön, die Polizeidirektion Itzehoe für die Kreise Steinburg und Dithmarschen, die Polizeidirektion Segeberg für die Kreise Segeberg und Pinneberg, die Polizeidirektion Lübeck für die Stadt Lübeck und den Kreis Ostholstein sowie die Polizeidirektion Ratzeburg für die Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg.

Mit dem Zuschnitt der Direktionen, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass durch die Neuorganisation keine Kreisgrenzen durchschnitten werden. Die Kreise und kreisfreien Städte behalten weiterhin einen zentralen polizeilichen Ansprechpartner, nämlich die zuständige Direktion.

Dem Landespolizeiamt ebenfalls nachgeordnet wird die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und die Bereitschaftspolizei in Eutin, die in ihrer bisherigen Struktur erhalten bleibt.

Die bisherige Wasserschutzpolizeidirektion wird in das neue Landespolizeiamt eingegliedert. Die bisherigen Wasserschutzpolizeireviere bleiben bestehen und sind dem Landespolizeiamt nachgeordnet.

Die bisherige Verkehrspolizeidirektion - darüber ist gesprochen worden - wird aufgelöst. Dafür wird ein Dezernat „Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten“ im Landespolizeiamt eingerichtet, das die polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit auf Landesebene plant und koordiniert.

Die Autobahnreviere bleiben unverändert bestehen und werden den jeweiligen neuen Polizeidirektionen nachgeordnet. Der landesweit operierende Verkehrsüberwachungsdienst wird der Polizeidirektion Neumünster nachgeordnet, die insoweit eine landesweite Zuständigkeit für dieses Segment haben wird. Ich meine, dies ist eine gute Entscheidung, die sich bewähren wird. Aber wir werden sie evaluieren und dann werden wir sehen, Herr Schlie, Herr Kubicki, wer denn Recht hatte.

Der Reformprozess wurde von Anfang an mit einem höchst transparenten Verfahren durchgeführt, meine Damen und Herren: 17 Informationsbriefe des Projektsleiters, interner Auftritt im Datennetz der Landespolizei sowie im Internet und Broschüre „RK III - 40 klare Antworten auf Ihre Fragen“. Dadurch wurden nicht nur die Beschäftigten der Landespolizei, sondern auch die Öffentlichkeit - einschließlich des Landtages - laufend über das Verfahren informiert und hatten die Möglichkeit, sich an dem Prozess zu beteiligen.

(Beifall der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

(Minister Klaus Buß)

Zusammenfand - davon bin ich überzeugt - wird mit der neuen Organisation durch eine Bündelung und Straffung von Stabs- und Führungsaufgaben ein effektiver und effizienterer Aufgabenvollzug der Landespolizei sichergestellt.

Eine Polizeireform dieses Ausmaßes, meine Damen und Herren, und dieser Qualität aus einer lebenden Organisation heraus ist nach meiner Auffassung ein hervorragendes Beispiel für Verwaltungsmodernisierung und zukunftsorientiertes Handeln.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist dankenswerterweise schon erwähnt worden, dass diese Mammutarbeit ohne externe Gutachten allein aus der Sachverständigkeit der Polizei erarbeitet worden ist. Auch ich möchte meinem Polizeidirektor und allen Beamtinnen und Beamten, die hier mitgearbeitet haben, herzlich danken.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie müssen bedenken, meine Damen und Herren, dass in dieser Reformkommission eine Reihe von Führungspersönlichkeiten gesessen haben, die aus ihrem Engagement für die Sache heraus ihre eigenen Stellen wegrationalisiert haben. Das habe ich in diesem Umfang noch nie irgendwo anders erlebt. Und alleine das macht die Vorlage aus meiner Sicht so ungeheuer glaubwürdig. Deshalb bedaure ich es sehr, dass einige dieser Vorlage nicht zustimmen werden. Ich meine, die Beamtinnen und Beamten, die diese Arbeit geleistet haben, hätten eine wirklich breite Zustimmung verdient.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Ich lasse über den Gesetzentwurf mit der von der Frau Vorsitzenden in ihrem Bericht vorgetragenen Ergänzung abstimmen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 26 auf.

Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/3717 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Fröhlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Große Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Terre des Hommes, Terre des Femmes, aber auch die Gesellschaft für bedrohte Völker und andere machen uns immer wieder - weil sie es müssen - auf grässliche Vorkommnisse von Folter und die Aberkennung von Menschenrechten aufmerksam.

Wir haben uns selber damit intensiv beschäftigt, weil Amnesty International am Ende des vorigen Jahres auch Deutschland überprüft und die Praktiken bei der deutschen Polizei und in deutschen Gefängnissen unter die Lupe genommen hat. Wir haben uns zu Beginn dieses Jahres in Lübeck in einer groß angelegten Podiumsdiskussion mit diesen Fragen auseinander gesetzt und wir können sagen: In Schleswig-Holstein ließen sich keine Fälle von folterähnlichen Übergriffen durch die Polizei finden. - Ich gehe auch davon aus, dass sich solche Fälle in der Bundesrepublik nicht finden lassen. Dass aber Amnesty International meint, dies regelmäßig überprüfen zu müssen, erschüttert zumindest mein Vertrauen und auch in der Bundesrepublik darf ich nicht blauäugig an diese Frage herangehen.

Das hat uns dazu gebracht, diesen Antrag zu stellen. Denn ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folter ist die Bestrafung der Täter. Nicht minder wichtig sind aber auch nationale Präventionsmechanismen, insbesondere die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen.

Mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-FolterKonvention, das die UN-Generalversammlung im Dezember 2002 angenommen hat, soll präventiv der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung verbessert werden. Dies soll geschehen, indem regelmäßig Besuche bei Menschen gemacht werden, denen die Freiheit entzogen ist.

(Irene Fröhlich)

Zentrales Instrument ist dabei ein Ausschuss, das „Commitee for the prevention of torture“, der in den Mitgliedstaaten durch regelmäßige Besuche die Lage der Menschen überprüft. Eines konkreten Vorwurfs bedarf es dazu nicht. Ziel der Kontrollen ist es, Verbesserungen für die Ausgestaltung von Einrichtungen und die Tätigkeit und Ausbildung des Personals vorzuschlagen.

Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention liegt seit Anfang 2003 zur Unterzeichnung vor. Es tritt in Kraft, wenn es 20 Staaten ratifizieren. Bis heute wurde es von 29 Staaten unterzeichnet und von fünf Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland zählt noch nicht dazu.

Hintergrund des in Deutschland bislang eher zögerlich verlaufenden Verfahrens ist vor allem, dass aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz bereits im Vorfeld ein erheblicher Abstimmungsbedarf von Bund und Ländern besteht.

Der Bund ist aufgrund der Zuständigkeiten der Länder für die zu kontrollierenden Einrichtungen, vor allem für den Bereich der Polizei und des Strafvollzugs, auf eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern angewiesen, was die Ausgestaltung der notwendigen Präventionsmechanismen anbelangt.

Die Innenministerkonferenz hat jedoch im Juli 2004 hier in Kiel ihren Willen zum Ausdruck gebracht, das Verfahren zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zügig zu betreiben; darauf stützen wir uns.

Im Einklang mit der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte sollten nunmehr alle Anstrengungen unternommen werden, damit eine rasche Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention erfolgen kann

Deutschland gehört auf internationaler Ebene zu den wesentlichen Unterstützern und Promotoren von vertraglichen Regelungen zur Sicherung von Menschenrechten. Es darf nicht unterschätzt werden, dass eine zögerliche Haltung Deutschlands, was die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-FolterKonvention anbelangt, ein überzeugendes Eintreten gegen Folter auf internationaler Ebene - und das ist aktuell genug - gefährden kann. Deutschland sollte daher beispielhaft vorgehen und dazu beitragen, dass das Zusatzprotokoll bald in Kraft treten kann.

Ebenso wichtig wie die Unterzeichnung und Ratifikation ist es, dass ein Prozess initiiert wird, um einen effektiven nationalen Besuchsmechanismus auszugestalten. Bestehende Kontrollmechanismen können

dabei aufgegriffen und mit den Kriterien des UNZusatzprotokolls abgeglichen werden. Dazu sollten frühzeitig die betroffenen Berufsverbände und die in diesem Bereich engagierten Nicht-Regierungsorganisationen eingebunden werden. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung in diesem Parlament.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der SPD)

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Schlie das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die UN-Anti-Folter-Konvention bezeichnet als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Das Prinzip der staatlichen Verantwortung liegt allen wichtigen Menschenrechtskonventionen zugrunde. Es verpflichtet den Staat, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verstoß gegen das Folterverbot verhindert, aufgeklärt und bestraft wird. Ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folter ist die Bestrafung der Täter. Nicht weniger wichtig sind aber auch nationale Präventionsmechanismen, insbesondere die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen. Da stimmen wir überein.

Mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-FolterKonvention, das die UN-Generalversammlung im Dezember 2002 angenommen hat, soll präventiv der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung verbessert werden, indem regelmäßig Besuche bei Menschen gemacht werden, denen die Freiheit entzogen ist.

Deutschland hat das Zusatzprotokoll bislang nicht unterzeichnet, weil aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz zwischen dem Bund und den Ländern ein erheblicher Abstimmungsbedarf besteht. Die zu kontrollierenden Einrichtungen für den Bereich der Polizei und des Strafvollzugs liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Es ist deshalb sicher richtig, dass wir uns auch in Form einer Resolution mit der UN-Anti-Folter-Konvention beschäftigen und als Parlament unsere Auffassung dazu bekunden. Wir werden deswegen dem vorliegenden Antrag auch zustimmen.

Folgendes möchte ich allerdings betonen: Wir haben in Deutschland gerade im Strafvollzug, aber auch in den Heimen, gleich ob in den staatlichen, halbstaatlichen oder vom Staat initiierten Einrichtungen, schon jetzt Beiräte, Kommissionen und Kontrollmechanis

(Klaus Schlie)