Irene Fröhlich
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland weist im Vergleich mit anderen Ländern noch immer einen Rückstand bei der Erwerbsbeteiligung und beim Beschäftigungsniveau von Frauen auf. Das ist vor allem auf die geringe Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt zurückzuführen.
Dies sagt auch die EU-Kommission in ihrem letzten Bericht ganz deutlich. Er ist uns kurz vor Weihnachten zugeleitet worden und war für uns wichtiger Anlass, einen solchen Antrag mit zu formulieren, weil ausdrücklich gebeten wurde, diesen Bericht in alle Gremien Deutschlands hineinzutragen. Das tun wir hiermit.
Das Beschäftigungsniveau von allein erziehenden Müttern wird als besonders niedrig angesehen, und es werden andere Probleme aufgezeigt, die, was Deutschland betrifft, besonders kritisiert werden. Das, finde ich, müssen wir uns alle anziehen und dürfen nicht zuerst mit dem Finger auf andere zeigen.
Diese Situation ist aus zwei Gründen problematisch. Einerseits ist die Diskrepanz zwischen gewünschtem und ausgeübtem Erwerbsmuster in Deutschland eine der größten, andererseits ist die stärkere Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials der Frauen, insbesondere der Mütter, volkswirtschaftlich notwendig, um künftig Fachkräfteengpässe und die Folgen der demographischen Verschiebungen zu lindern. Außerdem kann es sich keine Dienstleistungsgesellschaft leisten, auf die besonderen Kompetenzen und Fähigkeiten von Frauen und Männern mit Familienerfahrung zu verzichten. Dass die Geburtenrate in Deutschland eine der niedrigsten ist, ist ohnehin als Problem erkannt.
Der internationale Vergleich der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liefert ein differenziertes Bild. Die vorhandenen Freistellungsregelungen sind in Gestalt von Mutterschutz und
Elternzeit, so wird gesagt, ebenso wie der Beitrag der Unternehmen zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit in Deutschland relativ großzügig. Gleiches gilt für die materielle Förderung der Familien über staatliche Transfers.
Herr Garg, das soll uns erst einmal jemand nachmachen, das Kindergeld tatsächlich real zu erhöhen. Das hat die schwarz-gelbe Koalition zum Beispiel nicht geschafft.
Die Berücksichtigung von Ehepartnern und Kindern bei der Einkommensteuer ist ebenfalls ein Punkt, der hier mit anzusprechen ist. Diese reicht, wie die Praxis deutlich zeigt, nicht aus. Deutschland weist erheblichen Nachholbedarf in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und in Bezug auf die Integration von Müttern in den Arbeitsmarkt auf. Auch dies mahnt die EU an.
Zum einen sind die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren in Deutschland unterentwickelt. Deswegen bin ich aber trotzdem nicht für einen Rechtsanspruch in dieser Altersgruppe. Ich bin wohl dafür, ein bedarfgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen, aber der Rechtsanspruch sollte wirklich mit drei Jahren beginnen, wenn Kinder auch wirklich Kinder brauchen und die heutigen Ein-Kind- oder Ein-Eltern-Familien dringend auf die Betreuung außerhalb der Familie angewiesen sind.
Dieses Problem haben wir in Schleswig-Holstein erkannt und wir sind dabei, die Betreuungssituation zu verbessern.
Die finanziellen Anreize zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit durch den zweiten Elternteil sind im deutschen System mit der Einkommenbesteuerung nun allerdings deutlich unterentwickelt. Ich meine das Ehegattensplitting. Ein weiterer Grund liegt in der nach wie vor bestehenden Steuerfreiheit einer geringfügigen Beschäftigung von verheirateten Zweitverdienern. Zusammen mit der gegenwärtigen Ausgestaltung des Erziehungs- und des Kindergeldes stellt dieses System einen Anreiz für Mütter dar, kürzer oder meistens auch länger aus dem Berufsleben auszuscheiden.
Das, liebe Caroline, ist ein Leck, ein Fehler im System, der vermieden werden sollte. Natürlich sollte man gut ausgebildete, gut qualifizierte Frauen nach Möglichkeit im Berufsleben halten, so wie das zum Beispiel in Frankreich ganz selbstverständlich ist. Darum stimme ich an diesem Punkt zum Beispiel
deinem Antrag nicht zu und halte ihn für deutlich schlechter.
Ich werde mich, um dich, Caroline, zu würdigen, jetzt noch speziell mit dem CDU-Antrag auseinander setzen. Ich bin ein bisschen enttäuscht. Formal stimme ich dir zu: Es wäre schön, wir könnten das zusammen machen. Inhaltlich und von den Werten her klaffen wir weit auseinander. Das finde ich sehr bedauerlich, gerade weil wir uns sympathisch sind.
Die CDU sagt: Die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner sollen dazu ermutigt werden, sich für ein Leben mit Kindern und Familie zu entscheiden. Nicht die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner müssen ermutigt werden, sondern die CDU muss ermutigt werden, endlich die Zeichen der Zeit zu erkennen und den Ausstieg von Frauen aus dem Beruf zu vermeiden.
- Wenn es denn von den Frauen gewünscht ist. Das ist klar. Im Moment haben sie nicht die Wahlfreiheit. Das ist der Punkt. Sie sollen dieselbe Wahlfreiheit haben wie die Männer. Erst dann haben wir Gleichberechtigung, erst dann haben wir es so organisiert, wie es sein muss.
Ich muss aber jetzt zum Schluss kommen, denn die Lampe vor mir blinkt. Das ist meine letzte Rede in diesem Landtag gewesen. Ich habe die Grünen gegründet, damit die Ideen der Frauenemanzipation, der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie der Minderheiten in die Gesellschaft und das Wirtschaften im Einklang mit der Natur und den natürlichen Lebensgrundlagen in die Parlamente Einzug hält. Dies ist mir ganz persönlich, aber auch meiner Partei, gelungen. Ich habe hier gute, anstrengende und sehr ernsthafte Jahre erlebt und bin sehr dankbar für die Erfahrungen, die ich hier gemacht habe. Ich möchte sagen, ich fühle mich noch immer - wie am ersten Tag -, wenn ich hier zum Landtag herunterkomme und auf dem Dach die Schleswig-HolsteinFahne weht, persönlich begrüßt.
Das ist ein gutes Gefühl und ich danke den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holstein und Ihnen allen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anliegen, die wir mit diesem Antrag verfolgen - sehr geehrter Herr Schlie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU -, beschäftigen diesen Landtag schon
sehr lange. Sie wurden bereits mehrfach erläutert und in öffentlichen Veranstaltungen dargestellt. Herr Schlie, vielleicht erinnern Sie sich: Wir haben darüber schon 1996 oder 1997 hier verhandelt, als sich hier noch nicht der Plenarsaal, sondern ein Sitzungssaal befand. Das war eine unserer ersten Aktionen hier im Hause.
Von „Im Vorübergehen“ kann überhaupt nicht die Rede sein. Bis auf die Frage hinsichtlich des Tierschutzes und der Trennung von Amt und Mandat ist alles mehrfach geprüft, mehrfach angehört und mehrfach vom wissenschaftlichen Dienst erörtert worden; dies gilt ebenfalls für die Befassung durch die Fachöffentlichkeit.
Die in Schleswig-Holstein seit dem 15. Jahrhundert lebenden Sinti und Roma sind eine regionale Minderheit - das wissen wir alle -, die in der europäischen Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Minderheit neben den Dänen und Friesen steht, nur leider - noch - immer nicht in der schleswigholsteinischen Verfassung.
Auch die besondere Verantwortung für Kinder und Jugendliche sowie der Schutz von pflegebedürftigen und behinderten Menschen müssen Staatsziel werden.
Herr Schlie, nur zu Ihrer Information: Trotz der Haushaltsenge sind wir bundesweit führend, was die Pflegequalität in diesem Lande angeht und das hat etwas mit unserem Pflegegesetz zu tun. Insofern stimme ich Ihnen zu: Nicht alles, was in der Verfassung steht, begründet einen Anspruch auf entsprechende finanzielle Ausstattung; da haben Sie völlig Recht. Tatsächlich machen wir das aber seit einiger Zeit und wir machen das mit großen Erfolg.
Mit der Festschreibung des Antidiskriminierungsgrundsatzes kann der Landtag ein wichtiges Signal für ein demokratisches, weltoffenes und solidarisches Schleswig-Holstein setzen. Dieses Signal würde ich mir ganz besonders vor dem Hintergrund wünschen, dass übermorgen hier in Kiel Rechtsextremisten für das genaue Gegenteil marschieren.
Ein Landesverfassungsgericht ist auch eine Einrichtung, die der demokratischen Kultur dient. Es hat negative Auswirkungen auf Schleswig-Holstein, wenn beispielsweise die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Volksinitiative erst Jahre nach der Abstimmung im Landtag fällt und die öffentliche Auseinandersetzung über das Thema längst gelaufen ist.
Das von uns vorgeschlagene Modell ist auch mit relativ geringen Kosten umzusetzen. Vorstellbar ist der Einsatz von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und eine organisatorische Anbindung an die Ge
schäftsstelle eines bestehenden Gerichts. Die Richterinnen und Richter werden wir aus den Reihen der Professoren und der oberen Landesgerichte gewinnen können; davon sind wir überzeugt.
Dem Antrag, den Schutz der Tiere als Staatsziel aufzunehmen, Herr Garg, kann ich zustimmen; das ist schon okay. Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass seine Wirkung äußerst begrenzt wäre: Der Artikel 20 a Grundgesetz definiert bereits jetzt den Tierschutz als Staatsziel und bindet die Gesetzgebung in Bund und Ländern gleichermaßen.
Hilfreicher im Sinne der Sache wäre es gewesen, wenn die FDP für die Bundesratsinitiative SchleswigHolsteins getrommelt hätte:
Die Landesregierung hat dort den Antrag auf Einführung eines Verbandsklagerechts eingebracht. Dies würde Umweltverbänden und Tierschutzvereinen die Befugnis verschaffen, die Verletzung von Tierschutznormen in gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Dieses dann bundesweite eingeführte Verbandsklagerecht wäre sicherlich die bislang schärfste Waffe im Tierschutz gewesen, konnte die Mehrheit im Bundesrat aber leider nicht überzeugen.
Wir werden nun sehen, was auf Landesebene im verfahrensrechtlichen Bereich möglich ist. Soviel zu der Problematik von Koalitionen anderswo.
- Ich bin jetzt dran. - Aber wie gesagt, ich werde dem Antrag auf Aufnahme des Tierschutzes zustimmen. Anders verhält es sich aber mit der Trennung von Amt und Mandat.
- Ja, genau, da steht es nämlich auch drin, und deswegen hat meine Partei mich überzeugt.
Der Vorschlag, den die FDP-Fraktion hier vorträgt, ist aus unserer Sicht inkonsequent. Ich stehe zu dem Modell, das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein tatsächlich umsetzen: Wenn ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete in das Kabinett berufen wird, gibt er oder sie das Landtagsmandat komplett ab. Damit sind die Nachrückenden dann keinen Unsicherheiten unterworfen.
Ich verkürze meine Rede. Die CDU, die mit plebiszitären Elementen, Unterschriftenaktionen, InternetUmfragen und so weiter versucht, die Wähler und
Wählerinnen zu gewinnen, verhindert leider wieder einmal, dass unsere Wünsche Wirklichkeit werden können. Sozialverband und AWO haben gestern angekündigt, in diesem Fall einen Volksentscheid herbeiführen zu wollen. Wir werden also in der nächsten Legislaturperiode das „Vergnügen“ - das wird aber kein Vergnügen sein - erleben, dass es einen Volksentscheid gegen die CDU gibt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema DNA-Analyse hat den Landtag wiederholt beschäftigt, ohne jeweils besondere Erkenntnisse zutage zu bringen. Die Befassung im Rahmen einer Aktuellen Stunde ist allerdings neu. Es bleibt offen, was genau der Anlass für die Aktuelle Stunde ist.
In Bayern hat die Polizei vor knapp zwei Wochen ein Tötungsdelikt aufgeklärt unter Nutzung der derzeitigen gesetzlichen Ermächtigungen und der derzeitig verfügbaren Technik. Kriminalistisch ein erfolgreicher Routinefall. Die Sache wurde bei uns überhaupt nur deshalb zur Nachricht, weil das beklagenswerte Opfer eine schillernde, prominente Figur war. Oder soll der vermeintlich aktuelle Anlass die derzeitige Diskussion sein?
Das Thema ist ein uralter Hut. Im Landtag haben wir uns - wie gesagt - in den letzten Jahren mit verschiedenen Anträgen der CDU zu diesem Thema ausführlich befasst. Das hat leider nicht dazu geführt, dass sich die CDU in dem Zusammenhang endlich einmal konstruktiv und kritisch mit dem Verfassungsgerichtsurteil in dieser Sache beschäftigt. Ich habe das auch eben in Ihrer Rede sehr vermisst, Herr Schlie. Wenn Sie in diesem Land tatsächlich Verantwortung übernehmen wollen - und das wollen Sie ja -, müssten Sie das Verfassungsgerichtsurteil zumindest in Ihre Debatte mit einbringen. Das haben Sie bisher versäumt.
Parallel haben sich die Justizministerkonferenz und die Innenministerkonferenz mit dem Thema auseinander gesetzt und Beschlüsse gefasst beziehungsweise sie arbeiten noch daran.
Die Aktualität dieses Themas ist also an den Haaren herbeigezogen. Die CDU wollte es lediglich besetzen, um einen prominenten Platz für die ewig gleiche und genauso ewig falsche Rechnung zu erlangen: Mehr Datenspeicherung führe zu mehr Sicherheit. Dann sollten Sie aber auch so ehrlich sein, den SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern gleich zu sagen, was Sie sonst noch so vorhaben: Schleierfahndung, mehr Videoüberwachung und ein automati
sches Scannen von Autokennzeichen, um zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge zu identifizieren.
Die DNA-Analyse - ich wiederhole es hier - ist ein hoch effizientes und sehr zuverlässiges Ermittlungsinstrument, das von hoher Bedeutung für die kriminalistische Arbeit ist und weiterhin sein wird. Die Feststellung und Speicherung von DNA-Daten ist aber auch ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, der zur Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes dringend gesetzlich ausformulierte Beschränkungen benötigt. Diese müssen so ausgestattet sein, dass die DNA-Analyse auf besondere Fälle beschränkt wird. Diese Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht. Wir alle sind daran gebunden. Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sehen daher keinen Grund, die derzeitigen Voraussetzungen für die Speicherung von DNA-Daten zu erweitern.
Rechtspolitisch ganz besonders unverständlich ist es vor diesem Hintergrund, die DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Maßnahme vorzuschlagen. Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sind von ihren gesetzlichen Voraussetzungen her aus unserer Sicht sehr weit gefasst und lassen einheitliche Löschungsregeln vermissen. Sie erfüllen also am allerwenigsten die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht als Rahmen für DNA-Analysen vorgibt. Dies habe ich in meinem Schreiben an den Innenminister dieses Landes anlässlich der aufkommenden Debatte zum Ausdruck gebracht. Das haben Sie also nicht ganz korrekt wiedergegeben, Herr Schlie. Außerdem fallen diese Kriterien komplett in die Zuständigkeit des Justizressorts und aus gutem Grund nicht in das der Polizei. Dennoch sollten wir das Thema erkennungsdienstliche Maßnahmen anfassen, um die Regelungen für die Speicherung von Fingerabdruck und Foto endlich so zu gestalten, dass sie rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.
Der nicht codierende Teil der DNA - das haben wir hier schon mehrmals gesagt, Herr Kubicki hat es auch nochmals erklärt - kann nach heutigem Stand der Wissenschaft keine Auskünfte über individuelle Dispositionen geben. Er dient, so die Biologie, lediglich als nutzloses Füllmaterial, das im Laufe der Evolution übrig geblieben ist. Der nicht codierende Teil macht weit über 99 % des DNA-Strangs aus. Die einzigen interessanten Informationen, die man diesem Teil der DNA zurzeit entnehmen kann, sind die nach dem Geschlecht und gegebenenfalls eine statistische Wahrscheinlichkeit der Angehörigkeit einer bestimmten Ethnie.
Dies alles - ich wiederhole es - ist der heutige Stand der Wissenschaft, der sicherlich bald überholt sein wird. Die Sensibilität der in den Körperzellen gespei
cherten Daten macht es unbedingt erforderlich, den Vorgang der Erfassung des Identifizierungsmusters gegen Fehler durch Qualitätsmängel in der Untersuchung und möglicherweise gegen missbräuchliche Ausweitung zu sichern. Eine wirksame staatliche Qualitäts- und Missbrauchskontrolle muss eingeführt werden. Das gilt umso mehr, wenn die staatliche DNA-Untersuchung wie in Schleswig-Holstein an private Labore vergeben wird. Diese stehen im Preiswettbewerb.
- Ich dachte, ich hätte zehn Minuten.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Diese privaten Labore nehmen gegebenenfalls für andere Auftraggeber auch weitergehende Untersuchungen an der DNA vor. Das gilt erst recht, wenn sich wie hier der wissenschaftliche Fortschritt und die Begehrlichkeiten verschiedenster Akteure hinsichtlich der Verwertung der Erbinformationen rasant weiterentwickeln.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlie, das, was Sie mir eben vorgelesen haben, ist nicht neu. Ich habe bei jeder Auseinandersetzung über die DNA-Analyse hier gesagt, dass wir Kritik an den normalen erkennungsdienstlichen Maßnahmen üben und dass wir eine Verbesserung fordern. Es ist überhaupt nicht aktuell, dies hier zu erwähnen, sondern das ist lediglich eine Wiederholung und In-Erinnerung-Rufung als Abgeordnete meinem Minister gegenüber und das darf ich auch
machen, ohne dass Sie gleich eine Koalitionskrise vermuten müssten.
Dass ich im Landeskriminalamt auch neue Erkenntnisse gewonnen habe, ist gar keine Frage. Das hält mich aber nicht davon ab, weiter zu fragen und zu sagen: Wenn das Landeskriminalamt gar nicht alles selber macht, sondern zum Beispiel die Laboruntersuchungen in privatwirtschaftliche Hände gibt, dann frage ich erst recht weiter, wer diese Labore kontrolliert. - Ein Polizist ist auf die Verfassung eingeschworen.
Dass ich als eine für die justizielle Entsprechung aller Ermittlungsinstrumente Zuständige ein Misstrauen hege, wenn einfach gefordert wird, die Ermittlungsinstrumente auszuweiten, und dass ich „Vorsicht an der Bahnsteigkante“ sage, finde ich erst einmal legitim. Ich finde es aber wenig hilfreich, dass den Kritikern dieses Vorpreschens, die DNA-Analyse als normale erkennungsdienstliche Maßnahme einzuführen, vorgeworfen wird, wir wüssten nicht, wovon wir sprechen, weil wir keine Ahnung hätten, was in den Laboren tatsächlich passiert. Auch die Polizisten wissen es vielleicht nicht ganz so genau, wie wir es wissen möchten.
Wir möchten beispielsweise einen Qualitätsstandard auch in den Laboren gesichert wissen. Wir möchten zum Beispiel auch, dass geklärt ist, wie mit den Proben nach abgeschlossener Untersuchung und Ermittlung umgegangen wird.
Als Zweites haben mich die Äußerungen des Kollegen Wadephul hier ans Rednerpult gezwungen. Herr Kollege Wadephul, ich finde es bedenklich, wie Sie hier Täter- und Opferschutz gegeneinander ausgespielt haben. Der Täter ist während der Ermittlung zunächst einmal immer ein mutmaßlicher Täter. Deshalb ist es falsch, Täter- und Opferschutz gegeneinander auszuspielen. Auch der mutmaßliche Täter hat bis zu seiner möglichen Verurteilung alle Bürgerrechte - auch das der informationellen Selbstbestimmung. Opferschutz und Täterschutz gegeneinander zu stellen ist für die rechtsstaatliche Ordnung so gefährlich wie das Spiel mit dem Feuer.
Das habe ich gerade in der Frauenbewegung der 70er- und 80er-Jahre gelernt. Da ging es um Opferschutz. Da ging es um die Frage, wie diese Gesellschaft mit einem - damals noch - tabuisierten Verbrechen umging, nämlich der Vergewaltigung an Frauen. Damals
waren immer die Frauen die Opfer und ihnen selber wurden die Verbrechen zur Last gelegt.
Damals haben wir Frauen gelernt, dass es erstens wichtig ist, diese Opferrolle öffentlich zu thematisieren, und dass es sich zweitens - und das war eine wesentliche Lektion, die ich damals gelernt habe - gehört, dass auch der schlimmste Vergewaltiger vor ein ordentliches Gericht und in ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren gehört. Ich lasse mir nicht wieder wegnehmen, was ich damals gelernt habe.
Insofern ist es falsch, Täter- und Opferschutz so gegeneinander auszuspielen, wie Sie es hier getan haben, Herr Wadephul, und es ist das Spiel mit dem Feuer, was uns die CDU hier vorführt.
Es ist doch schön, dass es über so etwas Nettes etwas zu lachen gibt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gefahrhundegesetz bietet den Bürgerinnen und Bürgern den besten Schutz, den es in Schleswig-Holstein bisher vor gefährlichen Hunden gegeben hat. Erstmals müssen Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde den dringend erforderlichen Sachkundenachweise über ihre eigenen Fähigkeiten erbringen. Wir haben besondere Pflichten für die Haltung gefährlicher Hunde normiert, unter anderem die Maulkorbpflicht und die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Durch die Kennzeichnungspflicht wird es jeder Bürgerin und jedem Bürger erstmals möglich, auch ohne Zoologiestudium und ohne Kenntnis der Vita des Hundes auf einen Blick festzustellen, ob es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne des Gesetzes handelt. Wir erhoffen uns davon natürlich auch eine bessere Umsetzung dieses Gesetzes. Wir wollen das auch dann, wenn der gefährliche Hund aufgrund des Wesenstests von der Maulkorbpflicht - auch nur von dieser - befreit ist.
Zur Initiative Heimtierzuchtgesetz nur so viel: Wir haben in Deutschland seit einigen Jahren ein Verbot der Aggressionszüchtung, stellen jedoch an die Person der Züchterin oder des Züchters, die oder der diese Vorschrift umsetzen muss, keinerlei fachliche Anforderungen. Angesichts der Gefahr, die von Aggressionszüchtungen ausgeht, müssen persönliche Voraussetzungen für die Hundezucht gegeben sein.
Wir unterstützen daher den dahin gehend vorliegenden Antrag.
Nicht zuletzt wird der Umgang mit gefährlichen Hunden überhaupt erstmals in einem Gesetz geregelt, nicht - wie bisher - in einer Verordnung. Die Tatsache, dass sich das Parlament verbindlich mit diesem Thema auseinander gesetzt hat, entspricht dem Raum, den die öffentliche Debatte immer wieder eingenommen hat, zum Teil aus unendlich traurigen Gründen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der FDP, Ihr Änderungsantrag zum Gefahrhundegesetz wird Kenner der Angelegenheit nicht überrascht haben. Sie haben uns nach wie vor nicht überzeugt. Sie haben uns lediglich überrascht, als im Innen- und Rechtsausschuss die Abstimmung einstimmig war. Aber okay, das kommt vor. Sie haben uns also nach wie vor nicht davon überzeugt, dass durch Ihre Vorschläge eine sachgerechtere Lösung zum Schutz vor gefährlichen Hunden gefunden würde. Im Gegenteil. In dem Katalog der Tiere soll nach Ihrem Willen ein erheblicher Einschnitt gemacht werden. Ihr Entwurf zielt darauf ab, dass wir die Gefährlichkeitsvermutung lediglich auf bereits geschehene Vorfälle beziehen sollen. Der Fortschritt besteht nach unserer Ansicht aber ganz erheblich darin, dass auch das Verhalten des Hundes, das die Gefahr eines späteren Bisses vermuten lässt, bereits ausreicht, um einen Hund als gefährlichen Hund im Sinne des Gesetzes anzusehen.
Wir wollen mit diesem Gesetz Verletzungen durch Hundebisse nicht in erster Linie dann sanktionieren, wenn sie passiert sind, sondern wir wollen sie so weit wie möglich verhindern.
Auch ängstigendes Verhalten muss dazu führen, dass die Haltung eines Hundes schärferen Restriktionen unterliegt.
Daher halten wir an der Aufzählung der Gefährlichkeitskriterien in § 3 Abs. 3 des Gesetzes ausdrücklich fest. Es geht eben auch um die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Die meisten Menschen mögen eben auf das: „Der will doch nur spielen“, und etwas anderes hören sie von Hundehaltern nicht, nicht allein vertrauen, insbesondere nicht,
- ich habe ganz wenig Zeit, Herr Garg; es tut mir Leid -, wenn Kinder betroffen sind.
Ich hoffe, mit dem ausdrücklichen Bezug auch auf das ängstigende Verhalten die Besitzer zu ermuntern, in der Hundeerziehung mehr auch auf die belästigenden Verhaltensweisen ihrer Vierbeiner zu achten. Es gilt natürlich auch hier, was bei vielen Normen gilt, die das Verhalten der Menschen regeln sollen: Die Praktikabilität und die Effizienz des Gesetzes müssen nach einiger Zeit evaluiert werden. Ich sagte es bereits. Die Alltagsgewohnheiten von Menschen ändern sich. Das gilt auch für Hundehalter. Etwaige Reaktionen auf dieses Gesetz hinsichtlich neuer Hunderassen müssen wir scharf im Auge behalten. Sehr geehrter Herr Minister, ich danke für die Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rauchmelder sind seit langer Zeit auf dem Markt erhältlich. Mittlerweile sind sie auch sehr preiswert. Ich habe mir sagen lassen, dass der Stückpreis für batteriebetriebene Geräte bei etwa 5 € liegt. Es hätte also möglicherweise 5 € gekostet, das Leben dieses Jungen zu retten. Das finde ich bedenkenswert.
Trotz der unbestrittenen Vorteile haben sich Rauchmelder bislang nicht durchsetzen können. Wir müssen feststellen, dass Appelle bisher offensichtlich nicht ausgereicht haben. Die Erfahrungen zeigen uns: Immer wieder - zuletzt vor wenigen Tagen - kommen in Schleswig-Holstein Menschen bei Bränden ums Leben. In den meisten Fällen handelt es sich um Tod durch Ersticken infolge der Rauchentwicklung. Sehr oft sind Kinder die Opfer. Wir können annehmen, dass viele der Menschen noch leben könnten, wenn sie rechtzeitig gewarnt worden wären.
Weil es auch im Straßenverkehr zur Durchsetzung von Eigensicherungsmaßnahmen absolut üblich ist, wollen wir aus diesem Grund eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungen erlassen. Die Feuerwehren, aber auch andere Organisationen wie der Kinderschutzbund und Versicherungen haben uns mehrmals auf die Vorteile einer solchen Rauchmelderpflicht hingewiesen, die aufgrund der Erfahrungen in anderen Ländern - wie zum Beispiel Großbritannien - deutlich zu erkennen sind.
Um den Interessen von Vermietern angemessen entgegenzukommen, gleichzeitig aber auch in absehbarer Zeit eine flächendeckende Ausrüstung mit Rauchmeldern zu erreichen, haben wir uns für eine Übergangsfrist von fünf Jahren entschieden. Ich glaube, das ist so verträglich, dass man das den Menschen unter diesen Voraussetzungen zumuten kann.
Die andere Änderung der Landesbauordnung, die wir hier bearbeiten, betrifft das genau entgegengesetzte Element, nämlich das Wasser. Bisher wird der Wasserverbrauch in älteren Mehrfamilienhäusern in der Mehrzahl einfach pro Kopf pauschaliert umgelegt.
Dies berücksichtigt nicht persönliche Lebensweisen wie zum Beispiel häufige Abwesenheit von der Wohnung, es honoriert aber vor allem nicht Wasser sparendes und damit umweltfreundliches Verhalten. Die überwiegende Menge des Trinkwassers wird von privaten Haushalten verbraucht. Es ist ein Rückgang
des Verbrauchs zu erwarten, wenn sich die Anschaffung sparsamer Geräte in klingender Münze auszahlt.
Für den Einbau von Wasserzählern in jeder Wohnung haben wir eine großzügige Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen, um den Vermietern die Gelegenheit zu geben, den Zusammenhang mit anderen Baumaßnahmen herstellen und damit den Einbau kostengünstig gestalten zu können. Um den Interessen von Vermietern entgegenzukommen, ist weiterhin eine Härtefallregelung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass Menschen unnötig in Bedrängnis geraten, sondern wir möchten, dass die Vorteile ausgenutzt werden, die von solchen Wasserzählern, aber vor allem von den Rauchmeldern ausgehen.
Ich bitte Sie sehr, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Wir haben im Ausschuss gründlich und ausführlich über alle Fragen gesprochen, die hier diskutiert wurden. Wir hatten ausreichend Gelegenheit, mit allen möglichen Menschen zu reden, die sich dafür einsetzen, unter anderem auch mit den Versicherungen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich durchaus etwas entwickelt, wenn die Rauchmelder erst einmal da sind, dass auch Versicherungen das mit in ihre Überlegungen einbeziehen und möglicherweise noch ein verstärkter Druck dazu kommt, Rauchmelder auch funktionsfähig zu halten. Letztlich ist es immer das Eigeninteresse der Menschen, das sie beflügelt, solche Dinge zu tun. Ich bitte sehr um Zustimmung.
Herr Kubicki, haben Sie sich wieder erholt? - Okay. -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schön, dass es auch einmal Heiterkeit gibt, wenn Normen, sei es auch nur probeweise oder als Scherz, überwunden werden.
- Ja, angedacht, mal damit gespielt. Ich finde das nicht schlecht.
- Dass man zumindest einmal probiert, was man denken kann. Denken ist die folgenschwerste Tätigkeit. Was man schon einmal denken kann, könnte man dann auch tun.
- Herr Kubicki, ich bin ganz an Ihrer Seite. - Noch jemand!
Als ich mich mit dem Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz beschäftigt habe, bin ich auf das Wort „verpartnert“ gestoßen. Ich war hell entsetzt, bin durch die Räume gerannt und habe gefragt: „Wer hat sich denn bloß dieses Wort ausgedacht? Das ist ja furchtbar.“ Dann fiel mir ein, dass das Wort „verheiratet“ auch nicht so toll ist -
jedenfalls für die, die sich das zuerst ausgedacht haben. Als Wort ist das auch nicht gerade eine Schönheit. Wir haben daraufhin bei Google nachgeguckt. Bei Google gibt es die Nennung von „verpartnert“ inzwischen immerhin tausend Mal. Das Wort fängt also an, sich einzubürgern. Es fängt an, zur Normalität zu gehören, dass Menschen nicht nur verliebt, verlobt, verheiratet oder vielleicht geschieden, sondern auch verpartnert sein können. Wir werden uns daran gewöhnen.
Mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, das am 26. November den Bundesrat passiert hat - sehr wohl mit Unterstützung der FDP, wie uns durchaus klar ist -, wird die Rechtsstellung eingetragener Lebenspartnerschaften deutlich verbessert. Eine Gleichstellung mit der Ehe gibt es zum Beispiel im Güterrecht, im Unterhaltsrecht und in der Hinterbliebenenversorgung bei der gesetzlichen Rente. Lebenspartner haben gleiche Pflichten wie Ehegatten. Von daher ist es nur gerecht, dass sie zumindest ansatzweise in einem ersten Schritt auch gleiche Rechte erhalten.
Gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern werden gestärkt. Wir ermöglichen die Stiefkindadoption von Kindern, die in einer Lebenspartnerschaft aufwachsen. Ich finde es völlig normal und in Ordnung, dass zwei erwachsene Menschen, die einander zusagen, wir wollen uns begleiten, wir wollen uns stützen, wir wollen den wesentlichen Teil unseres Lebens gemeinsam gestalten, in die Lage versetzt werden, auch ein Kind zu adoptieren und gemeinsam großzuziehen. Ob dieses Kind das Stiefkind des Partners oder der Partnerin sein muss, sei dahingestellt. In einem nächsten Schritt kann auch an eine ganz normale Adoption gedacht werden. Die Stiefkindadoption dient dem Kindeswohl und sichert die Kinder rechtlich besser ab.
Der CDU ist es nicht gelungen, die Verbesserungen des Lebenspartnerschaftsrechts zu torpedieren. Mit
ihrem Widerstand gegen das Gesetz hat die Union zumindest auf Bundesebene erneut gezeigt, dass sie eine einfallslose, ideologische Gesellschaftspolitik von vorgestern betreibt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung mit der Ehe für rechtens erklärt. In der Gesellschaft findet das Lebenspartnerschaftsgesetz große Akzeptanz. Die Union steht mit ihrer hinterwäldlerischen Fundamentalopposition im Abseits. Wir wollen, dass Menschen, die in guten und in schlechten Tagen füreinander einstehen wollen, aus dieser Verpflichtung heraus auch die gleichen Rechte haben.
Unabhängig von den erfreulichen Erfolgen in Berlin sind auch die Länder gefragt. Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 wurde die erste bundespolitisch wichtige Weichenstellung vorgenommen. Heute verabschieden wir ein Artikelgesetz, das diese Weichenstellung konsequent auch in das Landesrecht übernimmt. Das hat verschiedene Folgen. Verpartnerte Menschen werden als mitarbeitende Familienangehörige von Inhaberinnen beziehungsweise Inhabern eines landwirtschaftlichen Betriebes angesehen und Lebenspartnerinnen werden Ehemännern bei der Gewährung von Sonderurlaub im Fall der Niederkunft ihrer Partnerin gleichgestellt.
Es gibt aber auch Einschränkungen, wie zum Beispiel die, dass Verpartnerte ebenso wie Ehepaare nicht gleichzeitig bei einer Gemeindekasse arbeiten dürfen. Kurzum: Es zieht gesellschaftliche Normalität ein.
Die rot-grüne Koalition in Berlin bereitet nun als zweiten Schritt ein Ergänzungsgesetz zur Lebenspartnerschaft vor. Das Ergänzungsgesetz wird die noch ausstehenden zustimmungspflichtigen Elemente enthalten wie zum Beispiel die Anerkennung im Steuerrecht. Es wird dann die Nagelprobe für die FDP sein, ob sie im Bundesrat Länderstimmen für die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft organisieren kann. Wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Entstehung dieses Antrages hat Herr Baasch alles gesagt. Ich möchte mich darauf beschränken, die Zielvorstellung zu vermitteln, die wir mit dem Freiwilligendienst verbinden. Vieles davon ist bereits gesagt worden. Wir sind uns anscheinend weitgehend einig. Nicht ganz einig sind wir uns vielleicht in der Frage, ob wir eine Wehrpflicht brauchen. Insoweit sehen wir Grünen höchstens noch einen schwindenden Bedarf. Aber selbst unabhängig von der Beantwortung dieser Frage brauchen wir Freiwilligendienste in der Gesellschaft. Das ist keine Frage.
Freiwilligendienste sind mehr als ein bloßer Ersatz für den Zivildienst. Mit unserem generationsübergreifenden Konzept möchten wir die Voraussetzungen und Anreize dafür schaffen, dass Menschen aller Generationen und Lebenssituationen Freiwilligendienste leisten können. Älteren Menschen wird so die Möglichkeit gegeben, sich nach der Erwerbsphase besser ehrenamtlich zu engagieren und ihre wertvol
len Erfahrungen an junge Menschen weitergeben zu können.
Angesichts der zu erwartenden demographischen Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten kann unsere Gesellschaft nicht auf das aktive Engagement älterer Menschen verzichten. Menschen in der Erwerbs- und Familienphase können durch Freiwilligendienste Erfahrungen in neuen Berufsfeldern sammeln, beispielsweise auch, um sich beruflich neu zu orientieren.
Auch Erwerbslosen müssen Freiwilligendienste generell offen stehen. Die Vermittelbarkeit durch die Agentur für Arbeit darf hierdurch jedoch nicht gefährdet werden. Für Erwerbslose soll qualifizierte Freiwilligentätigkeit als Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme gewertet werden.
Für junge Menschen stellt der Freiwilligendienst nicht nur eine Alternative zur Wehrpflicht dar. Freiwilligendienste können einen Einblick in Berufe bieten, und so jungen Menschen bei der Entscheidung helfen, ob sie einen bestimmten Beruf anschließend erlernen möchten oder nicht. Gleichzeitig bieten Freiwilligentätigkeiten Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine Chance auf Arbeit. Ein attraktives Konzept der Freiwilligendienste birgt also die Möglichkeit, Jugendarbeitslosigkeit effektiv entgegenzuwirken und zu überbrücken.
Freiwilligenarbeit nach unserer Idee ist mit einem hohen Maß an Verantwortung und Verbindlichkeiten verbunden, sowohl aufseiten der Freiwilligen als auch aufseiten der Einrichtungen. Einrichtungen, die künftig mit Freiwilligen zusammenarbeiten wollen, sollten sich daher Gedanken darüber machen, ob ihre Organisationsstruktur, die Aufgabenbereiche und insbesondere die Arbeitsbedingungen für Freiwilligendienstleistende ausreichend und angemessen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen einen generationsübergreifenden Ansatz für die Entwicklung von Freiwilligendiensten, denn wir sind auf die Erfahrungen aller Generationen angewiesen und möchten nicht auf sie verzichten. Zugleich gilt es, eine neue Kultur der Freiwilligkeit zu fördern, denn freiwilliges Engagement ist ein wesentliches Gestaltungselement moderner Demokratie und einer lebendigen Zivilgesellschaft.
An dieser Stelle möchte ich mich dem Dank an alle Freiwilligen in diesem Lande, die alle Vorrednerin
nen und Vorredner schon geäußert haben, anschließen und auch für Ihre Aufmerksamkeit danken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenwärtig wird eine Länderinitiative im Bundesrat diskutiert, einen speziellen Stalking-Straftatbestand zu schaffen. Das ist hier alles schon vorgetragen worden. Sie wurde durch einen ersten Gesetzentwurf aus Hessen auf den Weg gebracht. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass der hessische Entwurf nicht geeignet ist, um rechtsverbindlich einen neuen Straftatbestand zu schaffen: zu viele Unklarheiten, zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, zu wenig Bestimmtheit.
Ich kann mir auch vorstellen nach den Vorrednern, die ich gehört habe, und nachdem ich es mir noch einmal habe durch den Kopf gehen lassen, dass es äußerst schwierig ist, hier zu einem bestimmten Gesetz und zu einem bestimmten Straftatbestand zu kommen, denn die Absicht der Täter ist ja gerade, sozusagen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit ihren Opfern Schlimmes zuzufügen. Das gelingt ihnen.
Genau aus diesem Grunde lehnen wir den vorgelegten CDU-Antrag ab, aber das ist inzwischen obsolet geworden, denn die CDU stimmt unserem Antrag zu, was ich sehr begrüße. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, gemeinsam darüber nachzudenken, wie denn eine gesetzliche Regelung aussehen könnte, die handwerklich stimmen muss und den bundesdeutschen Rechtsnormen gerecht wird. Ein bloßes Abschreiben der angelsächsischen Regelungen reicht dazu nicht.
Wir begrüßen deswegen nachdrücklich, dass die Befassung im Bundesrat verschoben worden ist, um die notwendige Zeit zur Überprüfung und Entwicklung alternativer und vor allem besserer gesetzlicher Möglichkeiten zu schaffen. Dies sieht unser rot-grüner Antrag vor.
Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit unbedingt darauf hinweisen, dass Stalking-Opfer auch nach geltendem Recht geschützt sind. Viele StalkingHandlungen erfüllen Straftatbestände wie Beleidi
gung, Nötigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Dieser bestehende strafrechtliche Schutz wird seit 2002 - auch das wurde hier schon gesagt - durch das Gewaltschutzgesetz ergänzt. Opfer von Gewalt können vor dem Zivilgericht eine Schutzanordnung erwirken, beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Dies ist sicherlich Opferschutz in einem hervorragenden Sinne. Diese Schutzanordnung kann zivilrechtlich mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft vollstreckt werden. Bei einem Verstoß gegen die Schutzanordnung macht sich der Täter dann strafbar. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Hiermit ist in einem gewissen Rahmen sichergestellt, dass Nachstellungen, die nicht von den Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs erfasst sind, unter der Vorbedingung einer gerichtlichen Anordnung oder eines Verbotes strafrechtlich geahndet werden können. Aber auch das Gewaltschutzgesetz deckt natürlich nicht alle möglichen Fälle ab.
Bei der praktischen Umsetzung der bestehenden Gesetze sind vor allem Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte gefordert. Es hat bereits ein erheblicher Bewusstseinswandel stattgefunden. Stalking wird als ernstes Problem erkannt und behandelt. Bremen beispielsweise hat bereits Sonderzuständigkeiten auf der Ebene von Polizei und Staatsanwaltschaft geschaffen. Trotzdem ist immer wieder zu hören, das Opfern das Vertrauen in Behörden, Justiz und den Rechtsweg fehlt. Dies kann man auch verstehen, denn sie haben immer wieder den Beweis anzutreten, dass ihnen in absichtsvoller Weise tatsächlich Schaden zugefügt worden ist, und genau das ist beim Stalking schwierig. Diese Lücke wird teilweise durch Selbsthilfeangebote und spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen ausgefüllt.
Nichtsdestotrotz brauchen wir eine Ergänzung der rechtlichen Handhabe, mehr Bewusstsein in der Öffentlichkeit und vor allem einen noch sensibleren Umgang mit den Opfern durch Polizei, Justiz und unterstützende Angebote. Im Innen- und Rechtsausschuss werden wir das alles näher beleuchten und hoffentlich gemeinsam einen guten Weg finden, den wir dann dem Bundesrat vorschlagen können. Mal sehen, wer von den Bundesländern das Rennen macht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wesentlichen ist alles, was hier vorgetragen wurde, nicht besonders neu und auch nicht überraschend. Die Behandlung von Staatsverträgen im Parlament kann nie als Sternstunde der Demokratie angesehen werden. Wenn Staatsverträge im Landtag behandelt werden, sind Einflussmöglichkeiten der Parlamentarier kaum noch vorhanden.
Dennoch haben wir den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag intensiv beraten und die vorgebrachten Argumente abgewogen. Wir geben ihm aber auch eine Resolution mit auf den Weg - das haben wir noch nie gemacht -, die die Ministerpräsidenten bitte beherzigen mögen. Im Wesentlichen wurde die Resolution auf dem Treffen der norddeutschen Sprecherinnen und Sprecher für Medienpolitik in Bremen beschlossen, richtet sich also keineswegs nur an unsere Ministerpräsidentin.
Der vierte Punkt betrifft den Datenschutz, den wir durch die großzügige Regelung des Staatsvertrages bezüglich des Adresshandels als gefährdet ansehen.
Nun zu meiner speziellen und hier angesprochenen Rolle im Innen- und Rechtsausschuss. Ich fühle mich absolut auf der sicheren Seite. Wir hätten nach Auskunft des Fachmannes der Regierung, Herrn Knothe, Zeit bis zum Januar gehabt, um dies alles zu beraten. Die Formulierung, die ich den Sozialdemokraten für diese Resolution vorgeschlagen hatte, hätte ich gern noch dem Wissenschaftlichen Dienst übergeben. Darüber wird, wie das unter Koalitionspartnern üblich ist, verhandelt. Mit dem Verhandeln sind wir nicht ganz fertig geworden. Letzten Endes ist aber die Formulierung, der Landtag erwarte eine kritische Würdigung besonders der Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten und des Bundesdatenschutzbeauftragten, substanziell das, was ich ursprünglich wollte. Ich wollte nicht das, was dann untergeschoben werden sollte, dass nämlich die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten dies prüfen sollten. Das ist etwas ganz anderes und zu diesen habe ich in diesem Fall kein Vertrauen. Ich weiß ja, wie die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten zur Frage der Adressbesorgung der GEZ stehen. Dazu musste ich nicht extra eine Resolution beschließen. Die Resolution musste genau zu dem Punkt beschlossen werden, zu dem sie
jetzt auch beschlossen worden ist. Deswegen finde ich, ich habe viel erreicht und es hat sich gelohnt. Vielen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners. Wir haben an dieser Stelle zwar ein wenig hart, aber sehr gut zusammengearbeitet. So gehört sich das in einer Koalition aus meiner Sicht.
Nebenbei gesagt: Nach unseren Informationen war der Landesdatenschützer genau mit dieser Art Resolution außerordentlich zufrieden. Also bewegen wir uns auch an dieser Stelle sozusagen auf sicherem Terrain.
Gegen das Votum der Datenschutzbeauftragten haben die Länder bereits vor Jahren eine regelmäßige Übermittlung von Meldedaten an die Rundfunkanstalten zugelassen, weil dies für erforderlich gehalten wurde. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen. Sie wissen es zum Teil selber und zum Teil ist es vielleicht auch nicht das Allerwichtigste.
Ich will noch einmal sagen: Die Erfassung aller Haushalte über alle öffentlich und privat verfügbaren Quellen ist mit dem öffentlich-rechtlichen Status der Sendeanstalten nicht vereinbar. Wenn es tatsächlich so ist, dass wir davon ausgehen müssen, dass alle irgendein Empfangsgerät haben und daher gebührenpflichtig sind, so kann die Konsequenz nur in einem steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen. Darüber könnte man sprechen, wenn man - dazu haben wir uns verabredet - noch einmal grundsätzlich über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdenkt.
Nun zur Änderung des Rundfunkgesetzes. Mir hat es auch nicht besonders geschmeckt, dass das noch nachgeschoben werden musste. Aber manchmal geht es halt nicht anders und so wollen wir das tun.
Qualitätssicherung in den Medien hat vor allem mit Vielfalt zu tun. Eine solche Vielfalt in den Medien lässt sich aber nicht allein quantitativ über den Zuschaueranteil bestimmen. Ebenso notwendig sind qualitative Aspekte der Sicherung von Vielfalt. Diese kann der sich selbst überlassene Markt nicht gewährleisten.
Die Pflicht zur Durchführung von Fensterprogrammen ist eine Möglichkeit, regionale Vielfalt bei privaten Fernsehsendern wenigstens ansatzweise sicherzustellen. Dies ist bisher ohne gesetzliche Grundlage im Zuge des Genehmigungsverfahrens geschehen. Wir haben nunmehr eine Lösung gefunden, dies gesetzlich festzuschreiben, dabei eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit der Redaktionen sicherzustellen und bei alldem nicht in Konflikt mit der europäischen Niederlassungsfreiheit oder der grundgesetzlichen Berufsfreiheit zu geraten. Wün
schenswert wäre nun, dass sich die Länder untereinander auf die Anforderungen an die Fensterprogramme einigen könnten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausgangspunkt für das, was wir heute diskutieren, ist das Rahmenkonzept für die gegenseitige Öffnung von Jugendhilfe und Schule aus dem Jahre 2001. Das ganze Ding ist jetzt knapp vier Jahre alt. Wir sind stolz darauf, dass wir das auf den Weg gebracht haben. Es ist - dies zeigt der Bericht sehr deutlich - ein gutes Konzept, das in seiner Fortführung sicherlich verbessert werden kann. Wir wünschen uns, dass das in der nächsten Legislaturperiode so weiter betrieben wird und man, wie Herr Dr. Klug gesagt hat, natürlich die Zahlen eruiert und zu einer Evaluation kommt, wie auf kommunaler Ebene darauf geantwortet wird, was wir auf Landesebene tun. Ich will dies überhaupt nicht bestreiten.
Dieses Umsetzungskonzept beruht auf drei Säulen, nämlich auf den strukturellen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und auf der Beratung und der Fortbildung für die Fachkräfte. Es geht darum, dass bei Projekten und Einrichtungen die Kooperation, die Zusammensetzung und das soziale Lernen erfolgreich wahrgenommen werden sollen. Beispiele dafür sind - das möchte ich gern vorführen - die „Schulinsel“ an der Grund- und Hauptschule in Friedrichstadt, die im Konfliktfall schnell nach passenden Lösungen sucht. Das Klima an der Schule wird seit dem Start deutlich friedlicher erlebt. In der ganzen Schule entspannt sich die Situation. Natürlich ist auch eine Leistungsverbesserung festzustellen. Die Jugendhilfe
kann mit der Schule geeignete Maßnahmen zur Unterstützung eines einzelnen Jugendlichen abstimmen. Genau dies, Frau Eisenberg, ist dazu geeignet, Schülerinnen und Schüler, in diesem Fall sogar ausdrücklich Schüler, aus sozial schwachen Familien besser zu fördern, als das in der Vergangenheit der Fall war. Ihre Kritik geht an dieser Stelle völlig ins Leere.
Ich habe den Eindruck, Sie haben an dieser Stelle überhaupt nicht verstanden, worum es geht. Es geht nicht in erster Linie um Ganztagsunterricht, sondern es geht in erster Linie um die Verzahnung von Jugendhilfe und Schule. Dies hat meine Kollegin Frau Herdejürgen sehr gut dargestellt. Vielleicht lesen Sie das noch einmal nach, damit wir dann wieder von einem gemeinsamen Anliegen ausgehen. Wir haben es einmal gemeinsam auf den Weg gebracht. Warum sollten wir uns jetzt plötzlich zerstreiten? Das macht gar keinen Sinn.
Als zweites Beispiel will ich Ihnen die „Halliggruppe“ an einer Schule in Neumünster vorstellen. Dies zeigt eine gelungene Zusammenarbeit auch von Schule und Jugendhilfe. Dort wird auf Persönlichkeiten und die Einflüsse der Familie oder des sozialen Umfeldes besonders geachtet. Ein besonderes Highlight ist aus meiner Sicht das, was der Kreis Nordfriesland beim Projekt „Leseintensivmaßnahmen“ macht. Hier haben der Kreis Nordfriesland und das Bildungsministerium die Kostenfragen vertraglich geregelt. Für den Kreis sind damit Kosten sogar gesenkt worden. Auch dies kann passieren, wenn man die Kräfte und die Kosten an einer bestimmten Stelle bündelt. Es hat gar keinen Sinn, dass Jugendhilfe und Schule aneinander vorbeilaufen. In unseren Untersuchungen zur Jugenddelinquenz haben wir genau dies festgestellt, nämlich dass möglichst frühzeitig die Problemfälle aufgegriffen werden sollen.
In der Schule wird natürlich als erstes deutlich, wo Defizite liegen und wo mit weiteren Hilfen, zum Beispiel von der freiwilligen Erziehungshilfe oder wem auch immer, gegengesteuert werden könnte. Dann sind unsere Kinder mit dem gehörigen Aufwand an Mitteln, den wir in Deutschland durchaus betreiben, wirklich auf eine vernünftige Bahn zu bringen.
Unser Problem ist nicht in jedem Falle, dass wir nicht das Geld hätten, sondern ist, dass wir in verschiedenen Töpfen und Schubladen denken und die nicht zueinander kommen. Diese Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass man es ganz anders hinbekommen kann, bis hin
zu ganz konkreten und realen Kostensenkungen beispielsweise für einen Kreis.
Fazit und Ausblick aus meiner Sicht: Es gibt noch weitere Schwerpunkte zu benennen, die ich als medienpolitische Sprecherin natürlich durchaus begrüße, nämlich die Entwicklung von Medienkompetenz, die Gewaltprävention und - das A und O - das Selbstwertgefühl von Kindern und Jugendlichen zu steigern. Wenn wir mit einer solchen Haltung darangehen, Jugendhilfe und Schule weiter zu vernetzen, kann gar nichts mehr schief gehen.
Unser bildungspolitisches Ziel als Grüne einer „Schule in Selbstbestimmung“ bedeutet allerdings zusätzlich: finanzielle Autonomie, Personalhoheit der Schulen vor Ort, Freiheit in der Wahl der Unterrichtsmethoden und externe Evaluierung. Insofern bedeutet es natürlich insbesondere auch, unsere Schulen als Gemeinschaftsschulen zu kommunalen, kulturellen Zentren weiterzuentwickeln - Schule als Lebensort; Herr Dr. Klug hat es gesagt - unter anderem dann auch als Ganztagseinrichtung, durchaus auch mit Abendveranstaltungen.
Fazit: Das Jugendzentrum beziehungsweise die Jugendhilfestelle gehören nicht neben die Schule, sondern mitten in die Schule hinein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Gesetzgebungskompetenz zur Frage eines Kopftuchverbotes an die Länder zurückgegeben. Sie können und sie sollen eigenverantwortlich eine politische und moralische Entscheidung nach ausführlicher Abwägung der unterschiedlichen Rechtsgüter treffen, die den jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Die CDU hat daraufhin unverzüglich ihren Antrag eingebracht und für Schleswig-Holstein eine gesetzliche Regelung - also ein Verbot des Kopftuches an Schulen - gefordert, allerdings ohne dass es in unserem Land konkreten Handlungsbedarf gäbe. Genau das setzte das Bundesverfassungsgericht aber voraus.
Uns sind von keiner Schule Schwierigkeiten bekannt, die eine gesetzliche Regelung notwendig machen würden. Ganz im Gegenteil: Aus anderen Bundesländern liegen sogar positive Erfahrungen vor. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise unterrichten 15 Muslima, von denen sieben verbeamtet sind, ohne dass es zu Beschwerden gekommen wäre. Bundesweit sind es nach Recherche des Zentralrates der Muslime sogar zwischen 30 und 40 Beamtinnen, die Kopftuch tragen.
Die langjährige Erfahrung kopftuchtragender Lehrerinnen an öffentlichen Schulen in mehreren Bundesländern zeigt, dass das Kopftuch allein weder von Schülerinnen und Eltern noch Kolleginnen als Zwangsmissionierung empfunden wird.
Die Gemengelage der durch die Kopftuchfrage betroffenen Rechtsgüter ist überaus komplex. Neben der religiösen Glaubensfreiheit und dem freien und gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern sind die persönliche Freiheit der Lehrkraft sowie die der Schülerinnen berührt. Weitere Rechtsgüter wie der staatliche und der elterliche Erziehungsauftrag, das Neutralitätsgebot des Staates, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und nicht zuletzt die Glaubensfreiheit der Schülerinnen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Zudem muss auch das Verhältnis von Schule, Schulunterricht, christlicher Religion und christlichem Religionsunterricht auf Länderebene kritisch betrachtet werden.
Im Bildungsausschuss ging es denn auch vor allem um folgende Fragen: Wird das Kopftuch aus freien
Stücken getragen oder unfreiwillig aufgrund von religiösem und/oder familiärem Zwang? Ist das Kopftuch überhaupt ein Symbol und wenn ja, ein religiöses oder ein frauendiskriminierendes? Ist das Tragen eines Symbols bereits Manipulation? Ist die Schule und ist der Staat zur religiösen Neutralität verpflichte und wenn ja, was passiert dann mit dem christlichen Religionsunterricht und mit christlichen Symbolen?
Dies sind Fragen über Fragen, auf die es nicht die eine, sondern viele verschiedene, eben individuelle Antworten gibt. Es sind ebenso Fragen, auf die es gleiche Antworten, aber mit unterschiedlichsten Begründungen gibt.
Wir haben im Bildungsausschuss beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag der CDU, und zwar auch den modifizierten Antrag abzulehnen. Wir halten eine gesetzliche Regelung zum derzeitigen Zeitpunkt für nicht geboten, weil wir - erstens - keinen Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein sehen, weil wir - zweitens - letztlich der Auffassung sind, dass das staatliche Neutralitätsgebot und die demokratischen Bürgerrechte der Lehrerinnen nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden sollten, weil - drittens - unsere obersten Ziele die Integration und das gleichberechtigte gesellschaftliche Zusammenleben sind und weil - viertens - für den Fall, dass Lehrerinnen faktisch versuchen, die ihnen anvertrauten Schülerinnen in irgendeiner Art und Weise zu benutzen oder zu manipulieren, die vorhandenen dienstaufsichtsrechtlichen Instrumente ausreichend sind.
Wir wollen diese Diskussion dort weiterführen, wo Religion und gesellschaftliche Werte täglich gelebt werden: in der Mitte der Gesellschaft. Recht und Rechtspraxis müssen dem realen Leben Rechnung tragen. Wir werden weiterhin mit denen sprechen, die direkt betroffen sind: Schülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Religionsgemeinschaften. Wir sind bereit, dann über weiteren Handlungsbedarf nachzudenken, wenn es zu konkreten Problemen kommen sollte.
Der CDU möchte ich mit auf den Weg geben, sich davor zu hüten, nicht selber in eine Parallelgesellschaft zu geraten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Bonmot sagt, die Diskussion um die Juristenausbildung sei so alt wie die Ausbildung selber. In diesem Landtag jedenfalls haben wir uns mit keinem Berufszweig und mit keinem Ausbildungsgang auch nur annähernd so intensiv befasst, wie mit der Ausbildung von Juristinnen und Juristen.
- Nein, nicht einmal mit der Lehrerausbildung. Mit der Schule haben wir uns wohl sehr oft befasst, aber nicht mit der Lehrerausbildung in dieser Intensität. Ich weiß das, denn ich war bei beiden Themen gefragt.
Vor gut einem Jahr haben wir das Juristenausbildungsgesetz verabschiedet, das sich in erster Linie mit dem universitären Studium befasst. Heute geht es um die zweite Staatsprüfung, die ab jetzt auch so genannt werden soll.
Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein betreiben seit einigen Jahren ein gemeinsames Prüfungsamt für die bislang so genannte „Große Staatsprüfung“.
Die ansonsten doch eher als konservativ bekannten Juristinnen und Juristen gehören damit zur Avantgarde der länderübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit. Dies begrüße ich sehr. Diese Zusammenarbeit muss aber eben auch von Zeit zu Zeit auf neue Füße gestellt werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern.
Eine solche Änderung ist zum Beispiel das Bundesgesetz zur Reform der Juristenausbildung. Es erfolgt hier eine Anpassung an die hierin erfolgten Änderungen im Ablauf der Referendariatsausbildung und im Ablauf der Prüfungen. Wie ich bereits dargelegt habe, haben wir dies ausführlich diskutiert - im Unterschied zum Beispiel zu den Rundfunkänderungsstaatsverträgen, die wir immer erst anfangen zu diskutieren, wenn sie auf dem Tisch liegen. Das haben wir dieses Mal aber auch schon anders gemacht. Das werden wir auch weiter verfolgen.
Aber auch andere Verabredungen werden novelliert. Zum Beispiel wird die Kostenverteilung zwischen den Ländern erstmals im Staatsvertrag direkt geregelt.
Die wichtigste substantielle Änderung, die dem Gestaltungsspielraum der Länder unterliegt, ist aber sicherlich eine stärkere Ausrichtung auf die rechts
anwaltliche Tätigkeit. Dies ist sicherlich auf die starke Mitwirkung der Interessenverbände der Rechtsanwälte zurückzuführen. Da aber 70 % aller Juristen in freien Berufen und dabei insbesondere als Anwälte tätig sind, ist hier - auch trotz Verlängerung der Anwaltsstation - allenfalls ein erster Schritt gemacht. Ob es reicht, für die zweite Staatsprüfung eine Konzentration auf die anwaltliche Tätigkeit vorzunehmen, wird sich zeigen. Ebenso muss verwaltende und rechtsberatende Arbeit von den Universitäten stärker als bisher vermittelt werden, denn das Berufsbild des Juristen entwickelt sich zunehmend in Richtung des Beraters.
Wir haben es hier also, wie so oft in der Politik, mit einem „work in progress“ zu tun. Wir wollen es weiter verfolgen. Wir wollen es weiter begleiten.
Dass ich sinngemäß den Rundfunkstaatsvertrag genannt habe, dass ich Allerlei getan habe, um das hier festzuklopfen, ist vorhin deutlich geworden. Insofern muss ich zu den Einlassungen des Kollegen Kubicki nichts mehr sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nehmen Sicherheit sehr ernst. Sie muss gewährleistet werden durch Prävention, Intervention, aber eben auch durch Repression. Die Repression, also die Strafverfolgung, liegt in den Händen von Polizei und Justiz. Hierfür müssen sie anständig ausgestattet sein, auch personell. Das Geld hierfür muss vom Parlament bereitgestellt werden. Gleichzeitig ist es aber auch parlamentarische Aufgabe, unseren Teil dazu beizutragen, dass die vorhandenen und ja auch begrenzten Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Insofern ist das für mich kein Widerspruch.
Für mich ist es eine Daueraufgabe, Verwaltungen auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Es ist eine Daueraufgabe, bei der ich auch weiterhin auf den Sachverstand und auf das konstruktive Mitdenken der Polizei selbst setze, so wie wir das spätestens seit der Reformkommission III erlebt haben.
Dazu muss die Polizei aber zunächst einmal von möglichst vielen Aufgaben befreit werden, damit der Polizeihaushalt auch wirklich nur Sicherheitsfragen finanzieren muss. Hierbei ist zum Beispiel auch zu hinterfragen, ob wir wirklich ein eigenes Landespolizeiorchester brauchen. Wir sind immer für die Abschaffung des Orchesters eingetreten und sehen die von Innenminister Buß vorgeschlagene Zusammenlegung mit Hamburg als einen guten und möglichen Kompromiss an.
Ich weiß, dass man mit solchen Positionen bloß von einer einzigen Grünen Applaus bekommt, sonst eigentlich keinen. Wir Grüne sind gottlob nicht dafür bekannt, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, sondern wir sind dafür bekannt, Problemlösungen konsequent zu Ende zu denken, auch wenn man dafür unbequeme Positionen einnehmen muss. Wir fürchten uns auch nicht davor.
Leider wählen andere Parteien manchmal einen anderen Weg, der kurzfristige Zustimmung verspricht. Ich sage einmal: Der Verkehrskasper in Polizeihänden lässt grüßen. Anders ist die von Sachargumenten weitgehend befreite Haltung der Opposition zu diesem Thema nicht zu erklären.
Zu den parlamentarischen Aufgaben gehört es auch, die Grundzüge der Polizeiorganisation gesetzlich zu regeln. Hierin unterscheiden sich die Polizeibehörden von den meisten sonstigen Landesbehörden. Glücklicherweise konnten wir hierbei auf die äußerst professionelle Arbeit eines erfahrenen Praktikers zurückgreifen, der dieses Mammutprojekt von Anfang bis Ende umsichtig und professionell gemanagt hat. Herrn Pistol und seinem Team sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt.
Wahrscheinlich ist ein solches Projekt nur mit einem guten Ergebnis zu bewältigen, wenn man im Ansatz ergebnisoffen arbeitet und am Anfang lediglich die Eckpunkte und die wichtigsten Parameter der neuen Ordnung festlegt. Dieser wichtigste Eckpunkt war die weitest mögliche Straffung der Stabsorganisation, also des Verwaltungsaufwands innerhalb des Polizeiapparats. Hierfür wurden verschiedene Modelle geprüft, unter anderem auch die so genannte 13 + 1Variante. Es ist dann aber das 8 + 1-Modell geworden, weil dieses Modell das Minimum an Organisationseinheiten darstellt und gleichzeitig dem Grundsatz der maximal möglichen Zentralisierung gerecht wird.
Leider lehnt die CDU das vorliegende Modell trotzdem einfach nur ab, weil angeblich die 13 + 1-Variante nicht genug geprüft sei. So lautet jedenfalls die Begründung im Ausschuss. Diese Begründung finde ich ein bisschen mager.
Hier hat er heute ein bisschen mehr dazu gesagt, aber im Ausschuss war das sehr mager.
- Regen Sie sich doch nicht so auf, Sie haben das Ihre gesagt, ich sage das Meine, meine Güte! Wir sind jedoch - im Gegensatz zur CDU - davon überzeugt, mit diesem Polizeiorganisationsgesetz eine moderne und leistungsfähige Polizeistruktur zu schaffen, die allerdings eine weitere und fortwährende Überprüfung überhaupt nicht ausschließt. Ich sagte das bereits eingangs. Das muss jeder wissen, der im öffentlichen Dienst ist. Der öffentliche Dienst hat sich - wie jeder
andere Mensch in dieser Gesellschaft auch - einer ständigen Überprüfung seiner Effizienz zu unterziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Große Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Terre des Hommes, Terre des Femmes, aber auch die Gesellschaft für bedrohte Völker und andere machen uns immer wieder - weil sie es müssen - auf grässliche Vorkommnisse von Folter und die Aberkennung von Menschenrechten aufmerksam.
Wir haben uns selber damit intensiv beschäftigt, weil Amnesty International am Ende des vorigen Jahres auch Deutschland überprüft und die Praktiken bei der deutschen Polizei und in deutschen Gefängnissen unter die Lupe genommen hat. Wir haben uns zu Beginn dieses Jahres in Lübeck in einer groß angelegten Podiumsdiskussion mit diesen Fragen auseinander gesetzt und wir können sagen: In Schleswig-Holstein ließen sich keine Fälle von folterähnlichen Übergriffen durch die Polizei finden. - Ich gehe auch davon aus, dass sich solche Fälle in der Bundesrepublik nicht finden lassen. Dass aber Amnesty International meint, dies regelmäßig überprüfen zu müssen, erschüttert zumindest mein Vertrauen und auch in der Bundesrepublik darf ich nicht blauäugig an diese Frage herangehen.
Das hat uns dazu gebracht, diesen Antrag zu stellen. Denn ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Folter ist die Bestrafung der Täter. Nicht minder wichtig sind aber auch nationale Präventionsmechanismen, insbesondere die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen.
Mit dem Zusatzprotokoll zur UN-Anti-FolterKonvention, das die UN-Generalversammlung im Dezember 2002 angenommen hat, soll präventiv der Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung verbessert werden. Dies soll geschehen, indem regelmäßig Besuche bei Menschen gemacht werden, denen die Freiheit entzogen ist.
Zentrales Instrument ist dabei ein Ausschuss, das „Commitee for the prevention of torture“, der in den Mitgliedstaaten durch regelmäßige Besuche die Lage der Menschen überprüft. Eines konkreten Vorwurfs bedarf es dazu nicht. Ziel der Kontrollen ist es, Verbesserungen für die Ausgestaltung von Einrichtungen und die Tätigkeit und Ausbildung des Personals vorzuschlagen.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention liegt seit Anfang 2003 zur Unterzeichnung vor. Es tritt in Kraft, wenn es 20 Staaten ratifizieren. Bis heute wurde es von 29 Staaten unterzeichnet und von fünf Staaten ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland zählt noch nicht dazu.
Hintergrund des in Deutschland bislang eher zögerlich verlaufenden Verfahrens ist vor allem, dass aufgrund der Zuständigkeiten nach dem Grundgesetz bereits im Vorfeld ein erheblicher Abstimmungsbedarf von Bund und Ländern besteht.
Der Bund ist aufgrund der Zuständigkeiten der Länder für die zu kontrollierenden Einrichtungen, vor allem für den Bereich der Polizei und des Strafvollzugs, auf eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Ländern angewiesen, was die Ausgestaltung der notwendigen Präventionsmechanismen anbelangt.
Die Innenministerkonferenz hat jedoch im Juli 2004 hier in Kiel ihren Willen zum Ausdruck gebracht, das Verfahren zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zügig zu betreiben; darauf stützen wir uns.
Im Einklang mit der Empfehlung des Deutschen Instituts für Menschenrechte sollten nunmehr alle Anstrengungen unternommen werden, damit eine rasche Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention erfolgen kann
Deutschland gehört auf internationaler Ebene zu den wesentlichen Unterstützern und Promotoren von vertraglichen Regelungen zur Sicherung von Menschenrechten. Es darf nicht unterschätzt werden, dass eine zögerliche Haltung Deutschlands, was die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-FolterKonvention anbelangt, ein überzeugendes Eintreten gegen Folter auf internationaler Ebene - und das ist aktuell genug - gefährden kann. Deutschland sollte daher beispielhaft vorgehen und dazu beitragen, dass das Zusatzprotokoll bald in Kraft treten kann.
Ebenso wichtig wie die Unterzeichnung und Ratifikation ist es, dass ein Prozess initiiert wird, um einen effektiven nationalen Besuchsmechanismus auszugestalten. Bestehende Kontrollmechanismen können
dabei aufgegriffen und mit den Kriterien des UNZusatzprotokolls abgeglichen werden. Dazu sollten frühzeitig die betroffenen Berufsverbände und die in diesem Bereich engagierten Nicht-Regierungsorganisationen eingebunden werden. Ich hoffe auf eine breite Zustimmung in diesem Parlament.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Verfassung gibt Auskunft darüber, welche Gefahren sie auf die Gesellschaft zukommen sieht. Schon die zehn Gebote sahen die Gefahr voraus, dass die Bürger in Streit geraten, durch Lügen, Diebstahl, Eifersucht, Totschlag, dass die Alten nicht geachtet werden, dass Eigentum nicht geschützt wird und noch einiges mehr.
- Das können Sie gern vervollständigen. Insofern ist
natürlich eine Verfassung zu diskutieren - - Habe ich jetzt irgendeinen Witz nicht mitgekriegt?
Anscheinend sind die zehn Gebote für die CDU immer eine Quelle der Erheiterung. Ich nehme das zur Kenntnis.
Für uns ist die Debatte über die Verfassung des Landes immer eine relativ ernste Angelegenheit. Wenn sich für uns abzeichnet, dass es eine Möglichkeit geben könnte, vielleicht eine Mehrheit für das zu gewinnen, was wir in der Verfassung wollen, dann zögern wir natürlich nicht, auch zwei oder drei Monate vor Ende einer Legislaturperiode von unserem Recht Gebrauch zu machen, dies in die Mitte des Parlaments zu stellen.
Das ist allemal ein lohnendes Ziel, und es ist allemal richtig und gut, auch am Ende einer Legislaturperiode sich in diesem hohen Hause darüber zu verständigen, welches die wichtigen, die wirklich großen Ziele dieses Landes sind.
Staatsziele dienen der Integration von Minderheiten, der Identifikation der Bürger und Bürgerinnen mit ihrem Staat und spiegeln oft genug das Ergebnis von historischen Umbrüchen wider. Verfassungen dürfen sich nicht auf die Aufzählung gesellschaftlicher Realität beschränken, sie sind auch Abbild eines gewandelten Bewusstseins, haben also in der Geschichte eines Landes ihre besondere Bedeutung. Wir haben dies schon einmal durchgenommen, als wir aus der Landessatzung eine Landesverfassung machten.
Wir Grüne haben in dieser und in der vorigen Legislaturperiode an mehreren Verfassungsänderungen mitgewirkt. Die Festlegung des Konnexitätsprinzips resultierte aus der Gefahr, dass Gemeinden mit immer neuen Aufgaben ohne entsprechende Kostenentlastung be- und damit überlastet würden.
Die Förderung des Niederdeutschen wurde wichtig, da die Sprache auszusterben drohte.
Die in Schleswig-Holstein seit dem 15. Jahrhundert lebenden Sinti und Roma sind eine regionale Minderheit, von der wir wissen, dass sie einmal - dies war Staatsziel - in höchster Gefahr war, ausgerottet zu werden. Es lohnt sich unserer Ansicht nach, ihren Schutz als Staatsziel festzulegen, so wie wir andere Minderheiten ebenfalls schützen und fördern wollen.
Die Sinti und Roma sind selbst sehr daran interessiert, in der Verfassung genannt zu werden. Wir unterstützen sie übrigens - damit das nicht untergeht - in dem bescheidenen Rahmen, in dem es uns möglich ist, nämlich indem wir eine Landesgeschäftsstelle fördern, in dem wir Schulunterricht - Sprachunterricht - für die Kinder der Sinti und Roma fördern. Gemeinsam mit der Stadt Kiel wird zudem versucht, mit ihnen wunderbare Wohnungsbauprojekte auf die Reihe zu bringen, was nicht leicht ist. Wir machen uns also auf den wirklich schwierigen Weg, gemeinsam mit den Menschen vor Ort etwas zu schaffen.
Neben all diesen Förderungen möchten Sinti und Roma in der Verfassung genannt werden. Ich meine, dies ist ihr gutes Recht und es lohnt sich auf jeden Fall, dieses Anliegen hier vorzutragen.
Ich verzichte auf weitere Aufzählungen und weise nur noch darauf hin, dass sich auch zu den Pflegebedürftigen eine Volksinitiative geäußert hat. In der Folge haben wir uns dazu entschlossen, das Anliegen im Pflegegesetz zu verankern. Jetzt besteht erneut die Möglichkeit, dem Anliegen einer Volksinitiative zu entsprechen. Dem sollte man sich ernsthafter widmen, als Sie es getan haben.
Der Tierschutz ist inzwischen in der Bundesverfassung verankert; das war unser vorrangiges Ziel. Für mich war es immer eine Ausweichlösung zu sagen: Wenn man es nicht in der Bundesverfassung geregelt bekommt, mache man es wenigstens in der Landesverfassung.
- Herr Garg, ich habe jetzt das Wort und rede und Sie hören mir bitte einen Augenblick lang zu. Wenn Sie reden, höre ich zu.
Der Tierschutz ist in der Bundesverfassung verankert. Deswegen hat es meine Fraktion nicht für notwendig