Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Bildungsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort hat die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie, Frau Lütkes.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schon seit mehreren Jahrzehnten wird die ehemals so genannte Große Juristische Staatsprüfung nach Übereinkunft der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein über ein gemeinsames Justizprüfungsamt und eine gemeinsame Justizordnung abgewickelt. Die Anmeldung zur Prüfung, deren Inhalt und das Prüfungsverfahren werden in der Länderübereinkunft geregelt. Die geltende Länderübereinkunft bedarf aufgrund der geänderten Bundesgesetze nunmehr der Anpassung. Wir haben parallel zum bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2002 begonnen, über die Veränderung, die Anpassung des Staatsvertrages zu verhandeln, leider ist es erst mit allen drei Ländern gelungen, im Sommer 2004 eine Einigung über den Gesamtvertragstext zu bekommen. Insofern legen wir Ihnen heute den entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Ein zentrales Anliegen der bundesgesetzlichen Vorgabe ist es, die Berufsorientierung und insbesondere die Anwaltsorientierung in der juristischen Ausbildung zu intensivieren und festzuschreiben. Die Änderungen im Staatsvertrag tragen diesen Änderungen Rechnung. Als weitere wesentliche Änderung haben wir uns darauf verständigt, die Regelung einer Zurückweisung in den Vorbereitungsdienst nach nicht bestandener Prüfung, also den so genannten Ergänzungsvorbereitungsdienst, nicht in der Länderüber
einkunft zu regeln, sondern den einzelnen Ländern die Ausgestaltung zu überlassen. Hintergrund ist, dass ein Kompromiss nicht gefunden werden konnte.
Die Verpflichtung zur Vorhaltung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes bleibt aber Gegenstand des Staatsvertrages. Wir haben zudem die ganz wesentliche Änderung aufgenommen, aus der „Großen Juristischen Staatsprüfung“ die „zweite Staatsprüfung“ zu machen, also eine gewisse Modernisierung der Begrifflichkeit im Vertrag vorgenommen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass nach dem neuen § 7 des Staatsvertrages die maßgebenden Grundsätze für die Bestimmung der Prüfungsgegenstände durch das Gemeinsame Prüfungsamt geregelt werden. Für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wird damit mehr Transparenz in Bezug auf die Anforderungen der Prüfung geschaffen. Auch die Gewichtung der schriftlichen zu den mündlichen Prüfungsleistungen wurde verändert, allerdings zu Lasten der mündlichen Prüfung. Wir haben jetzt ein Verhältnis von 70:30, während es vorher 62:38 in der Gesamtnote waren. Auch diese Gewichtung ist ein Kompromiss zwischen den drei Vertragsländern.
Wir haben zudem das Verfahren bei abweichender Beurteilung der schriftlichen Leistungen durch den zweiten Prüfer vereinfacht und eine scheinbar nebensächliche Regelung, aber aus meiner Sicht sehr wichtige getroffen. In dem Staatsvertrag werden die Stellen des Gemeinsamen Prüfungsamtes und die Vorgaben für die Umlage der Kosten aufgenommen und können nur im Einvernehmen der Vertragsländer geändert werden.
Im Wesentlichen versuchen wir hier gemeinsam mit Hamburg und Bremen die Bedeutung des Rechtsalltags, aber insbesondere die Bedeutung der Anwaltsausbildung in den Prüfungsanforderungen stärker zu betonen. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass nunmehr vier statt bisher drei von insgesamt acht schriftlichen Aufgaben aus dem bürgerlichen Recht zu bearbeiten sind und vier von insgesamt acht Aufsichtsarbeiten Fragestellungen aus Tätigkeitsbereichen der rechtsberatenden Berufe zum Gegenstand haben können.
- Ich war gebeten worden, hierzu zu sprechen, Herr Oppositionsführer. Wenn der Landtag es wünscht, tue ich dies auch.
Ich trage Ihnen deshalb vor, dass insbesondere, ich sagte es schon, die Ausgestaltung des Ergänzungsvorbereitungsdienstes in Zukunft Sache der Vertragsländer ist, aber dennoch ein solcher gesichert ist.
Auch das ist für die jungen Juristinnen und Juristen von ganz erheblicher Bedeutung. Insofern kommen wir mit diesem Staatsvertrag in eine positive Zukunft des schon lange bestehenden Gemeinsamen Prüfungsamtes.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Tagung müssen wir sowohl in erster als auch in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung, die jetzt „zweite Staatsprüfung“ heißt, debattieren. Der Gesetzentwurf sieht diese Neubezeichnung, Herr Kollege Kubicki, in der Tat vor. Auch sonst kommt es zu materiellen Änderungen an der einen oder anderen Stelle.
Ich möchte für meine Fraktion ausdrücklich bedauern, dass es zum einen erst so spät zu der Übereinkunft der norddeutschen Bundesländer gekommen ist. Ich möchte an zweiter Stelle bedauern, dass wir diese Angelegenheit hier im Plenum erst zu einem so späten Zeitpunkt beraten können und in einem Hauruckverfahren im Ausschuss nur eine Kurzberatung machen können und die Sache übermorgen schon abschließend entscheiden. Dies tut der Sache, auch wenn das Interesse vielleicht nicht bei jedem Abgeordneten zu 100 % da ist, nicht gut. Die Ausbildung der Juristinnen und Juristen in unserem Bundesland ist eine der wenigen Angelegenheiten, die wir auch als Bundesland noch allein regeln können. Das sollten wir als Landesparlament auch ernst nehmen und sollten uns damit auch ausführlich befassen.
Es ist vorgesehen, dass die Rechtsanwaltsstation auf neun Monate verlängert wird. Insbesondere diese Änderung sowie die Anhebung der Anforderungen an das Bestehen der Prüfung gegenüber dem bisherigen Recht hätten im Grunde eine Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss erforderlich gemacht, die nun aufgrund der Tatsache, dass wir erst so spät beraten, nicht mehr stattfinden kann.
Ich muss feststellen, Frau Justizministerin, dass wir schon das Juristenausbildungsgesetz, das in zweiter Lesung im Februar 2004 beschlossen worden ist, als eines der letzten Bundesländer überhaupt beraten und beschlossen haben. Es ist etwas traurig, dass wir diese Verspätung an dieser Stelle wiederholen.
Ich möchte für meine Fraktion festhalten, dass wir die Notwendigkeit, die Anwaltsstation stärker zu betonen, anerkennen. Fakt ist, dass mehr als 10.000 Referendarinnen und Referendare jährlich die Große Juristische Staatsprüfung bestehen und den Eintritt in einen juristischen Beruf suchen. Nur etwa 10 % von ihnen kommen nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins in der Justiz oder sonst im öffentlichen Dienst unter. Die Wirtschaft stellt nach Schätzungen nur etwa 15 % der Abgänger ein. Circa 75 % aller Absolventen der Großen Juristischen Staatsprüfung werden Anwälte beziehungsweise - so muss man traurigerweise sagen - müssen trotz anders lautender Berufswünsche Anwalt werden, wenn sie überhaupt eine juristische Beschäftigung ausüben wollen. Dies führt zu einer dramatischen Steigerung der Zahl der zugelassenen Anwälte von jährlich mehr als 4 %, im Jahre 2003 allein um 6.000. Berücksichtigt man die natürlichen Abgänge durch Tod oder Ausscheiden aus dem Beruf, dürften etwa 8.000 Berufsanfänger jährlich neu in den Anwaltsstand eintreten.
- Bundesweit. - Genau hier liegt auch das Problem. Es muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass diejenigen Anwälte, die die Ausbildung in der Anwaltsstation übernehmen, auch über das hinreichende Fachwissen und die Erfahrung verfügen. Hierüber wäre in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zu sprechen gewesen.
Ich habe große Zweifel, ob das jetzige Justizausbildungsgesetz und die daraus folgende Verordnung und auch das, was wir jetzt in Bezug auf die Zweite Juristische Staatsprüfung ratifizieren sollen, geeignet ist, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Das große Problem liegt darin, dass das, was der Deutsche Anwaltsverein an Anforderungen an ein Anwaltsreferendariat formuliert hat, auch nicht im Ansatz umgesetzt worden ist. Der Deutsche Anwaltsverein hat nicht nur Anforderungen an ein Anwaltsreferendariat formuliert, sondern hat auch eine gesonderte Anwaltsprüfung formuliert. Ich möchte darauf Bezug nehmen, Frau Justizministerin, und an dieser
Stelle bedauern, dass Sie so wenig Gelegenheit haben, meinem Vortrag hier zu folgen. Ich halte es nicht für besonders höflich, dass die zuständige Fachministerin es in einer Fachdebatte nicht nötig findet, den Ausführungen zu folgen.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass das, was der Deutsche Anwaltsverein an Anforderungen an das Anwaltsreferendariat und an die Anwaltsprüfung formuliert hat, hätte umgesetzt werden müssen. Das ist vorliegend nicht geschehen. Deswegen stimmen wir heute der Ausschussüberweisung zu, sehen uns aber nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf letztlich zuzustimmen. Wir werden uns an dieser Stelle enthalten.
Ich möchte zunächst neue Besucher auf der Tribüne begrüßen, und zwar Christliche Pfadfinderinnen und Pfadfinder Schleswig-Holsteins, die Überbringer des Friedenslichtes heute Abend um 18 Uhr in der Lobby. - Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Sitzung im August 2004 hat der SchleswigHolsteinische Landtag das Juristenausbildungsgesetz in zweiter Lesung mit großer Mehrheit bei Enthaltung der CDU verabschiedet. Deshalb, lieber Herr Wadephul, ist die Enthaltung die logische Konsequenz für heute, obwohl ich in der Kritik, die Sie geäußert haben, nicht so weit von Ihnen entfernt bin. Dazu komme ich noch.
Heute geht es um die gesetzliche Grundlage für die Änderung des Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung. Ganz genau können Sie die Bezeichnung, die noch umständlicher ist, in der Drucksache nachlesen. Die Zusammenarbeit der drei genannten norddeutschen Bundesländer hat hier bereits Jahrzehnte Tradition. Das ist vorbildlich und das kann deshalb hier und heute einmal öffentlich gelobt werden.
Andere Bereiche der Landes- und der Hochschulpolitik lernen hier erst mühsam laufen. Die Anpassung des Staatsvertrages an das Bundesrahmengesetz zur
Juristenausbildung, das bereits zum 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist, ist sachlich geboten und unausweichlich. Ich beziehe mich deshalb auf die Einzelheiten, die die Ministerin hier vorgetragen hat. Aber Sie haben auch vorgetragen, Frau Ministerin, dass weitere Änderungen vorgenommen worden sind.
Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis, denn es handelt sich immerhin um eine Novellierung des bisher gültigen Staatsvertrages aus dem Jahr 1972. Da fällt natürlich einiges an, was man gleich mit erledigen kann.
Meines Erachtens - und da bin ich nahe bei der Aussage von Herrn Dr. Wadephul - hätte es allerdings dem Gesamtpaket durchaus nicht geschadet, sondern seine Akzeptanz erhöht, wenn auch im parlamentarischen Verfahren zwischen der ersten und zweiten Lesung eine Diskussion stattgefunden hätte, eine Anhörung schriftlich oder mündlich. Bei dem Ablauf Mittwoch erste Lesung Freitag zweite Lesung, ist das eher illusorisch. Wenn Sie sagen, dass die Verhandlungen im Sommer 2004 geeint waren, frage ich mich, was zwischen dem Sommer und heute passiert ist.
Das Wetter zeigt, wir haben Winter, es ist dunkel, man kann es also doch merken. Da fühle ich mich nicht sehr gut behandelt.
Ich möchte deshalb einen Punkt explizit ansprechen; Sie haben ihn schon genannt und ich glaube, er ist keine logische Konsequenz aus dem, was wir Ihnen auf Bundes- und Landesebene juristisch vorgegeben haben. Das ist die Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Sie haben es erwähnt, aber ich wiederhole es: Die schriftliche Prüfung ist zulasten der mündlichen Prüfung neu gewichtet worden, 70:30. Ich frage mich allerdings, ob das wirklich dem Anforderungsprofil an Juristinnen und Juristen entspricht. Da ist mir ganz egal, ob sie später Richter, Anwälte oder in sonstigen anderen meist beratenden Berufen tätig sind. Meine Erfahrung aus über 20jähriger Tätigkeit innerhalb der Justiz sagt mir: In kaum einem anderen Beruf ist der mündliche Vortrag von so großer, manchmal sogar entscheidender Bedeutung. Auch spontane Erwiderungen, Talente als Moderator und Vermittler der Parteiinteressen sind gefragt, flexibles Sprachvermögen, Überzeugungskraft künftiger Juristinnen und Juristen, das alles würde in einer größeren Gewichtung der mündlichen Prüfung durchaus seinen Platz behalten haben. Ich weiß, dass dieser Punkt auch in anderen Bundeslän