Eine Evaluation der gesamten Erhebungen - auch aus der Landwirtschaft - und dem daraus erzielten Nutzen ist in doppelter Hinsicht sinnvoll. So etwas wurde bereits in den 70er-Jahren erkannt und eine kritische Bestandsaufnahme führte seinerzeit dazu, dass das so genannte Statistikbereinigungsgesetz erlassen wurde. Wir wissen, dass seit 1999 agrarstatistische Erhebungen reduziert wurden. Das ist auch okay so. Wir wissen aber auch, dass der größte Teil der durchgeführten Erhebungen im Agrarbereich auf EURichtlinien beruht und im geringeren Maße auf Vorgaben des Bundes. Das bedeutet aber nicht, dass wir das Ziel aus den Augen verlieren dürfen, agrarstatistische Erhebungen weiter auf Aufwand und Nutzen zu überprüfen und den Umgang mit den vorhanden Daten zu vereinfachen.
Doch gerade im Zusammenhang mit der Erhebung und einer vereinfachten Nutzung von Daten müssen wir uns vor Augen halten, dass es sich hierbei durchaus um sensible Bereiche handeln kann, die nicht ohne weiteres weitergegeben werden dürfen. In dem vorliegenden Antrag geht es jedoch nicht um die Erhebung neuer oder sensibler Daten, es geht darum,
Die Datenerhebungen in der Landwirtschaft sind trotz der Reduzierungen mittlerweile so umfangreich, dass Landwirte einen großen Teil ihrer Zeit im Büro verbringen müssen. Dies kann so nicht gewollt sein. Daher können wir das Ansinnen des CDU-Antrags durchaus unterstützen, da wir der Auffassung sind, dass es durchaus Potenziale gibt, die zu einer Vereinfachung beitragen könnten.
Anhand von zwei Beispielen möchte ich deutlich machen, wo unseres Erachtens mögliche Einsparpotentiale vorhanden wären. Landwirte sind derzeit verpflichtet, aktuelle Angaben zu ihren Tierbeständen in der HIT-Datenbank in München zu machen. Diese Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere und beruht auf einer EU-Richtlinie. Die dort gespeicherten Daten beziehen sich auf die Bestände von Rindern und Schweinen. Schafbestände sollen im Juli dieses Jahres aufgenommen werden. Wenn diese Daten also bereits vorliegen und stetig aktualisiert werden, dann sollte darüber nachgedacht werden, ob Anfragen zu Tierbeständen vonseiten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, des Tierseuchenfonds und des Statistischen Landesamtes von der HIT-Datenbank abgerufen werden könnten.
- Du hast gerade eben gesagt, ihr habt das für Rinder beantragt. Wo sind die Schweinchen und wo haben wir unsere Schäfchen?
Beim zweiten Beispiel handelt es sich um die Flächen- und Nutzungsangaben beim Grundantrag für EU-Flächenzahlungen. Wenn es möglich wäre, die Flächenzusammenfassung in diesem Antrag ausführlicher zu formulieren, ließen sich diese Daten auch dem Statistischen Landesamt zur Verfügung stellen. Auch dies kann ein Weg sein, Verwaltung zu vereinfachen.
Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass derzeit bereits von unterschiedlichen Stellen vergleichbare Erhebungen durchgeführt werden. Auch wenn die
genannten Beispiele auf unterschiedlichen Vorgaben beruhen, sollten wir versuchen, die bestehenden Schnittpunkte herauszukristallisieren, um festzustellen, wo Vereinfachungen im Sinne der Landwirte erzielt werden können. Ich finde, das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Deswegen werden wir den Antrag unterstützen.
Mir liegen noch zwei Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. - Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Hopp das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Wodarz hatte einen guten Anfang. Er hat nämlich gesagt, die Überschrift stimmt. Da man die Überschrift meistens nach dem Inhalt macht, ist der Inhalt - so glaube ich - auch nicht so schlecht. Auch die Reaktionen von Sozialdemokraten und von Herrn Matthiessen haben gezeigt, wie sehr der Kollege Ehlers offensichtlich ein richtiges Thema gewählt hat.
Diese statistischen Erhebungen müssen oftmals auf kommunaler Ebene durchgeführt werden. Hier kommt ein weiteres Problem hinzu. Wir finden fast keine Bürger mehr, die noch bereit sind, mit diesen zum Teil völlig überflüssigen Fragebögen von Hof zu Hof zu gehen.
Diese Bürger müssen sich völlig zu Recht sagen lassen: Das ist von mir in diesem Jahr schon alles dreimal beantwortet worden. Jetzt kommst du noch und willst das zum vierten Mal wissen. Wenn wir von Verwaltungsvereinfachung sprechen, dann ist das ein Thema, bei dem wir meinen, dass etwas gemacht werden muss. Wenn Sie heute sagen, offensichtlich seien die Informationen, die der Kollege Matthiessen aus dem Innenministerium hat, besser als die, die der Kollege Wodarz hat, dann sage ich: Dass im Ministerium daran gearbeitet wird, das ist umso richtiger.
Wir fragen uns allerdings: Warum soll es nicht möglich sein, auch heute - sei es im Rahmen der letzten Sitzung dieser Wahlperiode - einen Beschluss in dieser Richtung zu fassen? Warum eigentlich nicht, wenn wir alle davon überzeugt sind?
Ich bin wirklich gespannt, was der Minister gleich dazu sagen wird. Die Rinder - oder besser die Kälbchen - sind besser erfasst als unsere Babys. Jedes Kalb, das noch nicht mal trocken hinter den Ohren ist, hat schon zwei Ohrmarken und einen Rinderpass.
Von diesem Rinderpass wird das Rind begleitet, und zwar von der Geburt bis zum Schlachter oder bis zum Verzehr.
Wir wissen, dass das durch BSE entstanden ist. Das ist auch gut so. Da kann uns wirklich kein Rind entwischen. Dem Landwirt, der irgendetwas nicht angibt, dem geht es ganz dreckig. Der muss möglicherweise viele Tausend Euro zurückzahlen. So ist die Situation. So sind die EU-Bestimmungen. Das können wir nicht ändern.
Nun kommen im Bereich des Viehseuchenfonds zusätzliche Erhebungen, unter anderem zu Rindern. Da fragt sich doch jeder normale Mensch: Warum nehmen die nicht die Daten, die ich x-mal angegeben habe? Der Kollege Matthiessen gibt uns zur Antwort,
Ja, das muss ich. - Herr Kollege Matthiessen, wie halten Sie es denn damit, dass neuerdings so genannte Feldaufseher eingesetzt werden sollen,
Das ist regelrechte Schnüffelei. Leider Gottes reicht meine Zeit nicht. Vielleicht haben wird die Möglichkeit, dieses Gespräch - leider Gottes wohl nicht im Ausschuss - zu vertiefen.