Protocol of the Session on March 25, 2021

Login to download PDF

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Erkrankt sind die Abgeordneten Anita Klahn und Claus Schaffer. Wir wünschen gute Besserung.

(Beifall)

Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind von der Landesregierung Minister Claussen ganztägig und Minister Albrecht ab 15 Uhr beurlaubt. Die Abgeordneten Barbara Ostmeier und Dr. Marret Bohn haben mitgeteilt, dass sie nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind.

Bevor wir wieder in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Peer Knöfler herzlich zum Geburtstag gratulieren. - Alles Gute für das neue Lebensjahr!

(Beifall - Peer Knöfler [CDU]: Ich sage na- türlich vielen Dank dafür. Ich habe mir mein Leben lang nichts sehnlicher gewünscht, als in dieser Runde meinen Geburtstag zu feiern. Vielen Dank! Den entsprechenden Tropfen habe ich in der Fraktion schon geschenkt be- kommen; den können wir hier ja nicht zu uns nehmen, das wäre ein Novum! - Zuruf: Lass dich feiern! - Beifall)

Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir jetzt in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir bitte einen Hinweis. Wenn wir auf den Plätzen miteinander reden, dann sollten wir, wenn wir uns wegen der Akustik hinter die Plexiglasscheibe beugen - ich kann das alles gut nachvollziehen -, daran denken, die Masken aufzusetzen. Sonst hat das mit den Trennscheiben und all dem keinen Sinn. Also bitte: Wer sich jenseits der Trennscheibe unterhalten möchte, setzt zur Sicherheit und aus Sorgfalt bitte die Maske auf. Danke schön.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaats- vertrag 2021 - GlüStV 2021)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/2593

8710 Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 115. Sitzung - Donnerstag, 25. März 2021

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/2858

Ich erteile das Wort der stellvertretenden Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Kathrin Bockey.

Ich erlaube mir, auf die Vorlage zu verweisen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das sehe ich nicht.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, Dr. Sabine Sütterlin-Waack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein langer und umkämpfter Prozess findet heute seinen Abschluss. Mittlerweile gilt Schleswig-Holstein als Vorreiter.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

- Das fängt ja gut an.

(Heiterkeit CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP)

Unser Weg im Glücksspiel hat sich bewährt, aber ehrlich gesagt -: 2012 galten wir noch nicht als Vorreiter, sondern stattdessen eher als Sonderlinge. Einige unterstellten uns sogar, auf einem Irrweg zu sein.

Die Zeit hat gezeigt: Wir lagen und liegen richtig. Schon 2012 haben wir Sportwetten, virtuelles Automatenspiel und Onlinepoker aus der Illegalität geholt. Der Onlinemarkt lässt sich in unserem Staatsund Rechtssystem eben nicht verbieten; aber er lässt sich sehr wohl regulieren. Das haben auch alle anderen Bundesländer erkannt.

Die Erfahrungen, die wir in Schleswig-Holstein gesammelt haben, konnten wir nun in den neuen Glücksspielstaatsvertrag einbringen. Mit dem Vertrag ist es gelungen, das Glücksspielrecht an die Herausforderungen der digitalen Welt anzupassen. Die zentralen Elemente sind die Sicherstellung des

Spielerschutzes, des Jugendschutzes und des Schutzes vor Suchtgefahren.

So verpflichten wir die Anbieter, sich an eine anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei zum Ausschluss gesperrter Spielerinnen und Spieler anzudocken. Die Anbieter müssen zudem ein automatisiertes System einsetzen, mit dem die suchtgefährdeten Spielerinnen und Spieler frühzeitig erkannt werden können.

Besonders hervorzuheben ist der Safe-Server. Seit 2014 nutzen wir den Safe-Server bereits erfolgreich in Schleswig-Holstein. Der Server ermöglicht den Aufsichtsbehörden jederzeit eine Kontrolle der Anbieter, denn diese müssen ein technisches System einrichten und betreiben, welches sämtliche für die Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst. Das Know-how der Landesverwaltung SchleswigHolsteins kann von nun an also bundesweit genutzt werden.

Mit dem neuen Staatsvertrag wollen wir gerade den Spieler- und Jugendschutz wirksam regeln. Ich bin mir sicher, dass dies mit dem Dreiklang aus Teillegalisierung des Online-Glücksspiels, strenger Überwachung und konsequenter Regulierung gelingen wird.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gemeinsam mit den anderen Ländern können wir das Glücksspiel in geordnete und überwachte Bahnen lenken und damit den Schwarzmarkt bekämpfen. Dies dient natürlich dem Schutz der Spielerinnen und Spieler, aber auch dem Schutz der gesetzestreuen Anbieter. Spielerinnen und Spieler haben zum Beispiel die Möglichkeit, sich über eine sogenannte Whitelist zu informieren, ob der von ihnen gewählte Anbieter über eine Erlaubnis verfügt und auf welche Spielform sich diese bezieht.

Als weiteres Steuerungsinstrument ist ein anbieterübergreifendes und von der Spielerin oder dem Spieler selbst bestimmtes Einzahlungslimit vorgesehen. Dieses darf jedoch grundsätzlich 1.000 € im Monat nicht überschreiten. Mit dem neuen Staatsvertrag stärken wir auch den Verwaltungsvollzug, denn im Vertrag sind Rechtsgrundlagen für Spiele, für Testkäufe, für IP-Blocking und weitere Maßnahmen enthalten. Das stärkt die Aufsicht und unterbindet illegale Glücksspiele.

Sehr geehrte Damen und Herren, die von mir gezeigten Regelungen zeigen: Der Glücksspielstaatsvertrag verbessert vieles und schafft neue Schutzmechanismen. Mit dem neuen Vertrag können wir

Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 115. Sitzung - Donnerstag, 25. März 2021 8711

(Vizepräsidentin Kirsten Eickhoff-Weber)

die Gefahren bestimmter Spiel- und Vertriebsformen reduzieren und die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins vor den Gefahren des Glücksspiels schützen.

Meine Damen und Herren, wir dürfen die Augen vor einer tatsächlich vorhandenen Situation nicht verschließen. Wir müssen Online-Glücksspiele in geordnete Bahnen lenken und den Markt ordnen und überwachen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete HansJörn Arp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, die Zustimmung der CDU-Fraktion kann ich Ihnen schon jetzt zusagen. Ihrem Wunsch werden wir folgen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ein langer Weg geht jetzt auf die Zielgerade. Wir sind noch nicht ganz am Ziel. Ich sage Ihnen: Seit 2004 beschäftigen wir uns zusammen mit der FDP und mit Unterstützung der Grünen und auch des SSW damit. Wir diskutieren in diesem Haus immer wieder über diesen Weg.

Warum ist es dazu gekommen? - Mit der Entstehung und der Erfindung des Internets gab es auf einmal ganz neue Vertriebswege, und zwar nicht nur im Einzelhandel, im Buchhandel oder in den Reisebüros. Alles veränderte sich. Die stationären Ausgabestellen waren nicht mehr allein maßgeblich, sondern man konnte auf einmal vieles im Internet bestellen. Damit veränderte auch das Glücksspiel seinen Markt. Man musste nicht mehr in die Lottoannahmestelle oder auf die Rennbahn zu den Pferdewetten gehen, sondern man konnte im Internet Lottoscheine abgeben. Man konnte Sportwetten abgeben, und man konnte im Casino spielen, ohne dass man mit einem Schlips und einem Jackett ins Casino ging. Man konnte das zu Hause, von mir aus mit Latschen und im Pyjama.

Das hatte sich verändert, und darauf hatte sich auch Politik einzustellen. Darum hat sich Politik aber lange nicht gekümmert. Wir haben immer wieder gesagt: Das kann nicht sein bei einem Markt, der milliardenschwer ist. Man schätzt den Umfang des illegalen Marktes auf weit über 20 Milliarden €.

Damals waren es 10 Milliarden €, bis heute hat sich das Volumen verdoppelt. Man hat sich um diesen Markt nicht gekümmert. Wir sind da rangegangen und haben gesagt: Ja, er muss reguliert werden. Er muss kontrolliert werden, und wir müssen auch sehen, dass wir dafür unsere Abgaben kassieren.

Herr Dr. Stegner, bleiben Sie bitte bei Ihrer Ablehnung. Diese ehrt uns, und ich will hier auch gar nicht um Ihre und um die Zustimmung der SPD werben. Aber eines müssen Sie hier noch einmal erklären. Sie wollen, dass Amazon, Facebook, Google, ich will sie gar nicht alle aufzählen, endlich auch in Deutschland Steuern zahlen und dass es Steuergerechtigkeit gibt. Da haben Sie uns an Ihrer Seite.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Zuruf SPD)

- Frau Kollegin, da haben Sie ein Beispiel, bei dem wir das nicht gemacht haben. Reden Sie über Dinge, von denen Sie etwas verstehen. Sagen Sie uns aber einmal, warum wir denen, die im Glücksspielbereich agieren, keine Steuern und Abgaben abnehmen können. Das ist das Problem.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Die Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet.

Sie haben die Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss mitbekommen. Im Innen- und Rechtsausschuss waren Suchtberater, die gesagt haben: Mit diesem Gesetz würden wir Tür und Tor öffnen, damit man in Zukunft in jeder Bude Glücksspiel machen kann. Das können Sie heute schon, egal ob wir uns hier dafür oder dagegen entscheiden. Sie können das heute schon machen, seit vielen Jahrzehnten wird dieser Markt illegal betrieben.

Wir sind gemeinsam da rangegangen und haben gesagt: Wir wollen den Markt kontrollieren. Wir wollen für Jugendschutz wirken. Die Frau Ministerin hat hier schon alles aufgezählt. Wir wollen gegen Sucht vorgehen, wir wollen vor allem die Abhängigen mit einer Sperrdatei vor weiteren Verlusten bewahren. Das sind Wege, die wir jetzt aufgezeigt haben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Bemerkung des Abgeordneten Christopher Vogt?