Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 49. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Beurlaubt ist seitens der CDU-Fraktion der Abgeordnete Volker Nielsen. Wegen auswärtiger Verpflichtungen sind seitens der Landesregierung Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack, Herr Minister Claussen und Herr Minister Dr. Garg beurlaubt. Ich ergänze hier, damit dies eingeordnet werden kann: Es finden bundesweit Ministerkonferenzen statt. Der Abgeordnete von Pein hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Vormittagssitzung verhindert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:
Zu den Tagesordnungspunkten 3, 5, 7, 11, 16, 34, 37, 45 bis 48, 50, 54, 55 und 62 bis 64 ist eine Aussprache nicht geplant.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 6, 24, 38, 39 und 59, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes mit weiteren Anträgen und einem Bericht; 8 und 65, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und Bericht der Beauftragten für die Landespolizei Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages; 9, 35, 44 und 61, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein mit weiteren Anträgen und einem Bericht; 14, 21, 22, 23, 31, 40 und 49, Leseförderung weiterentwickeln und weitere Anträge zum Thema Schule und Impfen; 27 und 56, Ansiedlungsperspektiven für Unternehmen stärken - Vorrang der gewerblichen Nutzung sicherstellen und Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement, sowie die Tagesordnungspunkte 29 und 42, Anträge zur S-BahnTaktung.
chen - Kinobesuche und kulturelle Veranstaltungen auch in Innenräumen ermöglichen, Drucksache 19/3030, wurde von den Abgeordneten des SSW zurückgezogen.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 49. Tagung.
Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis circa 16 Uhr tagen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Ich sage dies schon jetzt, es wird nachher selbstverständlich noch einmal wiederholt: Ich bitte Sie, daran zu denken, heute nach Schluss der Vormittagsberatungen gegen 13 Uhr noch sitzen zu bleiben. Es wird darum gehen, eine Videobotschaft anlässlich des 75-jährigen Geburtstags unseres Bundeslandes aufzunehmen. Wir kommen später noch vertieft dazu. Ich sage dies, damit Sie sich schon jetzt darauf einstellen können.
Ich begrüße auf der Tribüne des Landtages unsere Gäste, insbesondere Frau Landesbischöfin der Nordkirche, Frau Kühnbaum-Schmidt, Landespastorin Bruweleit und Schwester Maria Magdalena vom Erzbistum Hamburg. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Bischöfin, ich danke Ihnen insbesondere auch für die Predigt während der heutigen Morgenandacht, die sich einem Thema zugewandt hat, das auch mit als Erstes auf der Tagesordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages steht, nämlich der besonderen Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen durch die Pandemie und deren Auswirkungen. Herzlichen Dank noch einmal für Ihre einfühlsamen seelsorgerischen, aber auch hinweisenden Worte, dass wir dieser Gruppe in unserer Bevölkerung verstärkt Aufmerksamkeit widmen müssen. Herzlichen Dank dafür!
b) Die Tätigkeit von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern ist unverzichtbar - das sollte endlich auch in Schleswig-Holstein honoriert werden
c) Bildungsdigitalisierung in Schleswig-Holstein - Digitale Infrastruktur und technische Ausstattung in Schulen nachhaltig gestalten
Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter des Bildungsausschusses, dem Abgeordneten Peer Knöfler.
Herzlichen Dank, Herr Berichterstatter. - Wir kommen zum Teil a) und zum Bericht der Landesregierung. Das Wort hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Karin Prien.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In § 4 Absatz 4 unseres Schulgesetzes heißt es:
„Die Schule soll dem jungen Menschen zu der Fähigkeit verhelfen, in einer ständig sich wandelnden Welt ein erfülltes Leben zu führen.“
Mit unserer Schulgesetznovelle stärken wir unseren Schulen und unseren Schülerinnen und Schülern für diese Aufgabe den Rücken und korrigieren Regelungen, die in der schulischen Praxis als problematisch erkannt wurden. Wir stellen wieder durchgängig klar, dass Schule einen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat. Ferner stärken wir mit einem Paket verschiedener Maßnahmen die Mitwirkungsrechte der Schülerinnen und Schüler. Zugleich werden die Schulleitungen und Schulen insbesondere bei Konflikten mit und zwischen Schülerinnen und Schülern gestärkt.
Der Katalog der Ordnungsmaßnahmen wird überarbeitet, wodurch insgesamt in sachgerechter und verhältnismäßiger Weise flexibler und abgestimmter auf das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern reagiert werden kann. Ebenso stützen wir generell die Position der Schulleiterinnen oder Schulleiter als Entscheidungsträgerinnen und -träger innerhalb der Schule.
Ein weiterer, auch öffentlich diskutierter Punkt ist die freie Schulwahl. Sie bleibt im Rahmen der Kapazitäten selbstverständlich erhalten. Aber wir wollen auch Lösungen wie etwa die Einrichtung von Wanderklassen, die Umwidmung von Fach- und Differenzierungsräumen oder die Anmietung von Schulcontainern und Ähnliches zukünftig möglichst vermeiden, wenn an anderen Schulen derselben Schulart noch Kapazitäten vorhanden sind.
Um eine möglichst gleichmäßige Auslastung der Schulen zu erreichen, haben wir die schulaufsichtlichen Möglichkeiten bei der Festsetzung einer Aufnahmekapazität daher gestärkt, ohne das Recht der Eltern einzuschränken.
Und, meine Damen und Herren, wir haben in der Novelle des Schulgesetzes auch auf die Pandemie reagiert. Ein wichtiger Punkt war die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Nutzung digitaler Lehr- und Lernformen, gerade auch anstelle von Präsenzunterricht in erforderlichen Bedarfslagen.
Ich bin mir bewusst, dass wir mit Blick auf die Digitalisierung weitere Änderungen des Schulgesetzes brauchen werden; denn die Digitalisierung der Schulen erfordert eine grundlegende Weiterentwicklung unserer Schulen und eine Neuordnung der Aufgabenverteilung von Land und Kommunen einschließlich der jeweiligen Finanzierungsverantwortung. Diesen Prozess wollen wir nachhaltig gestalten. Deshalb müssen wir hierzu in einen breiten Dialogprozess mit allen Beteiligten eintreten, um die richtigen Rückschlüsse aus der Pandemie für dieses Jahrzehnt zu ziehen. Auf dieser Basis sollten wir dann über die möglichen und notwendigen weiteren Gesetzesänderungen beraten. Ich bin stolz und froh, dass wir in Schleswig-Holstein dabei auf viele Erfahrungen, gute Projekte und Partnerschaften sowie eine engagierte Schulgemeinschaft bauen können.
Schon vor der Pandemie hat die Landesregierung gemeinsam mit den Schulträgern intensiv daran gearbeitet, unsere Schulen für die Digitalisierung und die Umsetzung des Digitalpaktes in unserem Land nachhaltig auf den Weg zu bringen. Durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Einschränkungen beim Präsenzunterricht hat die Digitalisierung an den Schulen noch einmal einen riesigen Schub bekommen. Erhebliche zusätzliche Finanzmittel und zusätzliches Personal haben dazu beigetragen.
Wir schreiten in Schleswig-Holstein mit großen Schritten voran und haben in den letzten eineinhalb Jahren mehr erreicht, als viele es für möglich gehalten haben. Darauf bin ich stolz, und das war und bleibt ein riesiger Kraftakt.
Ich will beispielhaft den Ausbau des Glasfasernetzes erwähnen. Hier sind wir bundesweit Vorreiter. Ich erinnere daran, dass 2017, zu Beginn der Legislaturperiode, gerade einmal zwei von 950 Standorten an das schnelle Netz angeschlossen waren.
Auch wenn die sächliche Schulausstattung grundsätzlich Aufgabe der Schulträger ist, hat die Landesregierung im Angesicht der Krise gehandelt, ohne nach Zuständigkeiten zu fragen, und ihrerseits die für erfolgreiches Lernen in der Distanz notwendigen IT-Anwendungen zur Verfügung gestellt.
Mit dem Landes-Videokonferenz-Dienst „Jitsi“ und - falls dieser den Anforderungen nicht entsprochen hat - der Auffanglösung „WebEx“ haben die Schulen ein Tool für den Distanzunterricht und die