Peer Knöfler

Sitzungen

19/14 19/17 19/24 19/28 19/35 19/38 19/41 19/43 19/44 19/45 19/51 19/52 19/57 19/60 19/63 19/72 19/75 19/79 19/80 19/81 19/86 19/87 19/91 19/92 19/98 19/99 19/102

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Gast, nein - es sind zwei an der Zahl -, liebe Gäste! Fachkräftemangel war und ist nach wie vor ein präsenter Begriff in Politik und Gesellschaft. Auch wenn Corona sich in der letzten Zeit in den Vordergrund geschoben hat, wird der Fachkräftemangel aber genau durch Corona noch verstärkt. Dies gilt nicht nur für die allseits bekannten Berufe in der IT und Technik, sondern gerade auch für Hotellerie
und für die Gastronomie und speziell das Handwerk.
Eine Frage, die sich uns immer wieder stellt, lautet: Wie bekommt man Fachkräfte? - Richtig, durch eine gute Ausbildung, eine gute Fortbildung oder/und durch eine gute Weiterbildung. Das ist ein Prinzip, dass sich im Schulischen unter dem Begriff des „Lebenslangen Lernens“ vereint und uns schon lange bekannt ist als „Man lernt eben nie aus“. Sehr gerne möchte ich in diesem Zusammenhang unseren Staatssekretär Dr. Thilo Rohlfs zitieren:
„Weiterbildung ist die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf - und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes.“
Mit dem schleswig-holsteinischen Weiterbildungsgesetz geben wir bereits einen wichtigen Impuls für guten Zugang zur Weiterbildung. Die Bildungsfreistellung und der Weiterbildungsbonus sind durchaus attraktive Bausteine im Sinne der Weiterbildung. Sicherlich haben Sie alle den Bericht gelesen, und die Zahlen sind Ihnen bekannt.
Lassen Sie uns einen kurzen Blick auf die anerkannten Bildungsveranstaltungen werfen. Von denen gab es im Jahr 2017 2.054 Formate, ein Jahr später knapp 150 mehr und 2019 noch einmal 100 mehr. Das ist, kurz gesagt, ein deutlicher Anstieg an Veranstaltungen. Zu diesen besagten Veranstaltungen gab es im Jahre 2017 67.000, im Jahre 2018 rund 70.000 und im Jahre 2019 rund 78.000 Teilnehmer. Der aufmerksame Beobachter stellt fest: Die Tendenz ist steigend. Und das ist auch gut so!
Mit den vieldiskutierten Phänomenen einer fortschreitenden Individualisierung und Pluralisierung aller Lebenslagen steigen die Anforderungen an die einzelnen Bildungskarrieren und damit gleichzeitig auch die Relevanz von Bildungsmaßnahmen.
Auch die Herausforderungen des demografischen Wandels, der Globalisierung sowie der digitalen Transformation verändern tradierte Berufs- und Qualifikationsmuster und damit die Notwendigkeit einer permanenten Weiterbildung.
Aber verglichen mit den Weiterbildungsgesetzen der anderen Bundesländer weist das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein, das frühere Bildungsfreistellungsgesetz, Lücken auf. Obgleich Weiterbildung im § 2 des Weiterbildungsgesetzes als gleichberechtigter Teil des Bildungswesens definiert wird, regelt das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein im Wesentlichen den Anspruch auf
Bildungsfreistellung und die Anerkennung von entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen.
Nähere Angaben zu den Fördergrundsätzen, den Förderungsvoraussetzungen oder den Förderarten macht das Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein anders als die Weiterbildungsgesetze in elf anderen Bundesländern nicht.
Volkshochschulen und Bildungsstätten in Schleswig-Holstein sowie ihr Landesverband sind aus Sicht des Landes ein zentraler Partner im Bereich der Weiterbildung und Impulsgeber für Prozesse des digitalen Wandels in der Informationsgesellschaft.
Dieser Kreis muss jedoch durch Forschungseinrichtungen, Berufliche Schulen und Hochschulen erweitert werden, um das Potenzial der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens vollends auszuschöpfen. Auch die Chancen der Digitalisierung müssen in diesem Zusammenhang genutzt werden.
So hat sich mithilfe der Servicestelle Digitalisierung im Landesverband der Volkshochschulen und der dort eingerichteten zwei Personalstellen bereits eine massive Kompetenz in Sachen Digitalisierung im Landesverband und in seinen Mitgliedseinrichtungen aufgebaut, die zu einer breiten Nutzung von digitalen Angeboten - wir haben in der Vergangenheit schon über Knotenpunkte und Ähnliches gesprochen - in den letzten Wochen und Monaten geführt hat und mit Mitteln des Landes fortgesetzt und unterstützt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, langer Rede kurzer Sinn: Die Weiterbildung als Teil des lebensbegleitenden Lernens weiterzuentwickeln, das ist eine unserer zentralen Aufgaben - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Corona, mal wieder das Thema auch bei dieser Rede, hat uns auf allen Ebenen ausgebremst, natürlich auch in der beruflichen Ausbildung, sei es in bestehenden Ausbildungsverhältnissen durch Schulausfall oder eventuell durch Kurzarbeit oder im schlimmsten Fall durch Schließung von Ausbildungsbetrieben. Aber auch beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge liegen die aktuellen Meldezahlen unter denen vom Vorjahr. Von 0 auf 100 in wenigen Sekunden schafft nur die Formel 1.
Die Wirtschaft, und schon gar nicht die Bereitschaft zur Ausbildung, kurbeln wir in wenigen Sekunden auf das „Vor-Corona-Niveau“. Wir haben es eben im Bericht zur aktuellen Ausbildungssituation gehört: Wir sind aber wieder auf der Beschleunigungsspur. Nachholeffekte auf dem Ausbildungsmarkt sind zu beobachten, auch wenn mit dem 1. August 2020 der normale Ausbildungsstart schon begonnen hat.
Aber was ist in diesem Jahr schon normal? - Später in eine Ausbildung einsteigen zu können, sollte doch für alle Beteiligten das kleinste Problem sein. Während im Handwerksbereich der Boden nur aufpoliert werden muss, muss im Tourismus und Frei
zeitbereich richtig geschrubbt werden. Dort ist die Zurückhaltung beider Vertragspartner, Ausbildungsverträge abzuschließen, durchaus nachvollziehbar. Grundsätzlich mit einem anderen Ausbildungsberuf zu starten als mit dem Wunschberuf oder eventuell sogar gar nicht durchzustarten, sollte wirklich gut überlegt sein. Eine richtig gute Alternative bietet da das Brückenjahr für Auszubildende ohne Ausbildungsvertrag. Dafür sind bereits zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, das Rahmenprogramm ausgearbeitet und die Kapazitäten geschaffen, um jetzt im nächsten Schritt Schülerinnen und Schüler in das Programm aufzunehmen.
Ein weiterer großer Schritt in Richtung Zielgerade ist das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“, das sich an kleine und mittlere Unternehmen richtet und zum Ziel hat, Ausbildungsplätze zu erhalten, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden und Übernahme bei Insolvenzen zu fördern. Auch hier gibt Schleswig-Holstein richtig Gas.
Mit dem Landesförderprogramm zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronapandemie haben Unternehmen die Möglichkeit, eine einmalige Förderung in Höhe von 2.000 € zu erhalten, wenn sie zusätzlich junge Menschen aufnehmen, die aufgrund der Coronapandemie ihren Ausbildungsplatz verloren haben. Damit werden schleswig-holsteinische Firmen unterstützt, die nicht von der Ausbildungsprämie des Bundes profitieren können. Vielleicht hat der eine oder andere von Ihnen die Ausbildungsumfrage 2020 vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag gelesen. Daraus möchte ich gerne mit Ihrer Erlaubnis zitieren:
„Der Rückgang des Ausbildungsplatzangebots 2020 ist krisenbedingt recht deutlich. Vergleicht man die jetzige Situation allerdings mit der Situation im Krisenjahres 2009, zeigt sich ein besseres Bild als damals - obwohl die Wirtschaftskrise derzeit deutlich gravierender ist. Denn im Jahr 2020 werden … 100.000 mehr Ausbildungsplätze bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sein als 2009 - bei insgesamt um 120.000 weniger Schulabgängern. Dies unterstreicht, dass die Sicherung des Fachkräftebedarfs für Unternehmen auch weiterhin ein entscheidender Erfolgsfaktor ist und sie in den Erhalt der Ausbildungskapazitäten investieren, wo immer es ihnen möglich ist.“
Wo immer es uns möglich ist, sollten auch wir weiterhin die berufliche Ausbildung unterstützen; denn mit der beruflichen Ausbildung schaffen wir die
Fachkräfte von morgen. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel.
Ein Nachsatz soll mir noch gestattet sein. Im Gegensatz zu Herrn Minister Buchholz sehe ich den Übergangsbereich weit weniger kritisch, als Sie das tun, Herr Minister, da ich jahrelang in dem Bereich unterrichtet habe und feststellen kann, auch durch viele Gespräche und Umfragen, die mit den Ausbildungsbetrieben stattfinden, dass erst durch diesen Übergangsbereich die Schüler überhaupt die Ausbildungsreife erwerben. Dementsprechend sind Berufsfachschulen, das AV-SH und ähnliche Schulen ein wichtiger Bestandteil in dem Bereich, zumindest meiner Meinung nach.
Ich hoffe auch, dass das SHIBB, das ebenso zu würdigen weiß und das Ohr näher an den Schulen hat, als es vielleicht in der Vergangenheit der Fall war. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage!
Sehr geehrte Damen und Herren, Fachkräftemangel war und ist nach wie vor ein präsenter Begriff in unserer Politik und Gesellschaft. Auch wenn Corona sich in der letzten Zeit in den Vordergrund geschoben hat, aber auch genau durch Corona wird der Fachkräftemangel noch verstärkt. Dies gilt nicht nur für die allseits bekannten Berufe in der IT und Technik, sondern auch für Hotellerie und Gastronomie oder das Handwerk.
Eine Frage, die sich uns immer wieder stellt: Wie bekommt man Fachkräfte?
Richtig, durch eine gute Ausbildung, gute Fortbildung oder durch eine gute Weiterbildung. Ein Prinzip, dass sich im schulischen unter dem Begriff des „Lebenslagen Lernens“ vereint und uns schon lange bekannt ist als „Man lernt eben nie aus…“. Und sehr gerne möchte ich in diesem Zusammenhang den Staatssekretär Dr. Thilo Rohlffs zitieren:
„Weiterbildung ist die erste Antwort auf den Fachkräftebedarf - und damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftsfähigkeit des Landes.“
Mit dem Schleswig-Holsteinischen Weiterbildungsgesetz geben wir einen wichtigen Impuls, für guten Zugang zur Weiterbildung.
Die Bildungsfreistellung und der Weiterbildungsbonus sind attraktive Bausteine im Sinne der Weiterbildung.
Sicherlich haben Sie alle den Bericht gelesen und die Zahlen sind Ihnen bekannt. Dennoch möchte ich ein paar Daten kurz zusammenfassen.
Lassen Sie uns mit den anerkannten Bildungsveranstaltungen beginnen:
Von denen gab es im Jahr 2017 2054 Formate, ein Jahr später knapp 150 mehr und 2019 nochmals 100 mehr. Kurz gesagt ein deutlicher Anstieg an Veranstaltungen.
Zu diesen besagten Veranstaltungen gab es Teilnehmer:
2017 waren es rund 67.000
2018 - 70.000 und
2019 - 78.000
Der aufmerksame Beobachter stellt fest: Die Tendenz ist steigend – und das ist auch gut so!
Kommen wir nun zu den Teilnehmern, die für die Veranstaltungen die Möglichkeit der Bildungsfreistellung in Anspruch genommen haben.
2017 lag die Quote bei 11%, 2018 noch bei 10,8% und 2019 sank sie weiter auf 9,25%. Hier stellen wir fest, die Tendenz ist sinkend. Weniger Freistellung trotz steigender Weiterbildung. Da passt etwas nicht zusammen.
Und da stellt sich für mich die Frage. Wie kann das sein? Warum nehmen immer weniger Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit der Bildungsfreistellung in Anspruch?
An dieser Stelle möchte ich einen Appell an die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in unserem Land loswerden.
„Unterstützen Sie die Weiterbildung Ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, motivieren Sie sie, denn es sind Ihre Fachkräfte von morgen und unsere gemeinsame Zukunft!“
Um es mit den Worten von John F. Kennedy auf den Punkt zu bringen:
„Es gibt nur eines was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“
Mag dies auch abgedroschen oder zu pathetisch klingen, so ist es aktueller denn je. Bei steigender Anforderung an unsere Berufsbilder braucht es gut aus – und weitergebildete Menschen, die Innovationen entwickeln, aber auch bedienen!
Autonomens Fahren, Robotik und Automation ist ein angestrebtes Ziel, doch braucht all dies in vielen Bereichen den Menschen, um auch reibungslos zu funktionieren.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem Weiterbildungsbonus. Aufgrund der Bereitstellung von Mitteln des ESF in Höhe von 1,9 Millionen Euro, ist eine Förderung bis Ende 2021 gewährleistet und mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden die
Förderkriterien in Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein angepasst.
Die Weichen sind gestellt; nun müssen diese Chancen nur noch genutzt werden, um den wohl wertvollsten Rohstoff unseres Landes zu sicher. Unser aller Bildung.
Abschließend danke ich der Kommission Weiterbildung für die Beratung und Unterstützung.
Und Ihnen für ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich fange einmal allgemein an. Dem Coronavirus kann man nichts Gutes abgewinnen, aber eines muss man ihm lassen: Er hat uns in Bezug auf viele Situationen die Augen geöffnet. Im Hinblick auf die berufliche Bildung hat dieser Virus uns noch einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass wir endlich das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung ins Leben rufen, oder vielleicht besser gesagt: mit Leben füllen. Diese Institution ist zwar kein Impfmittel gegen einen Virus, aber sicher ein Schutzschirm für die berufliche Bildung. Wir brauchen diese Institution, die zu 100 % auf die berufliche Ausbildung unserer Jugend, die Ausbildung von Fachkräften ausgerichtet ist.
Das SHIBB wird dazu beitragen, dass die berufliche Bildung in der Politik und in der Öffentlichkeit besser wahrgenommen wird und sich von der allgemeinen und akademischen Bildung abhebt. Durch Bündelung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in der dualen Berufsausbildung erhöhen wir ihre Attraktivität und Qualität. Wir vernetzen die Arbeitsmarktpolitik, auch um schnell und gezielt auf Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt eingehen zu können und um gegebenenfalls schnell unterstützen und gegensteuern zu können, was in Zeiten wie diesen sicherlich besonders wichtig ist.
Dies sind nur ein paar Vorteile, die zum Wohle der Bewerberinnen und Bewerber, der Auszubildenden, der Betriebe und der berufsbildenden Schulen sowie am Ende des Tages zur Fachkräftesicherung hier bei uns in Schleswig-Holstein beitragen. Aber auch an das Lehrpersonal ist gedacht, denn das Landesseminar Berufliche Bildung und damit die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren - inklusive der Aufgabenfelder Schulentwicklung und Lehrplanarbeit - werden ebenfalls Bestandteil des SHIBB sein.
Eine bessere Akzeptanz und Zusammenarbeit, einen besseren Austausch zwischen Wirtschaft und Schule werden wir durch das Kuratorium im SHIBB erreichen. In diesem Kuratorium werden alle für die Berufsbildung zuständigen Ministerien, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die Schulträger und die berufsbildenden Schulen vertreten sein und mit all ihren Kompetenzen dem SHIBB beratend zur Seite stehen. Der demografische Wandel und die Digitalisierung sind nur zwei Beispiele für Herausforderungen, die in der berufli
chen Ausbildung in den kommenden Jahren weiter steigen werden.
Mit der Konzentration der Zuständigkeiten im SHIBB werden wir die Möglichkeit haben, dieser Herausforderung besser begegnen zu können. Diese Auffassung teilt auch die Handwerkskammer Lübeck.
Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein hat es in ihrer Stellungnahme vom 29. April dieses Jahres auf den Punkt gebracht. Ich zitiere:
„Das Land betritt damit mit allen Beteiligten eine neue und zukunftsweisende Epoche, die sich mittel- und langfristig hervorragend auf Ausbildung und Arbeitsmarkt auswirken wird.“
Kurzfristig kann das SHIBB aktuell nicht handeln. Coronabedingt zeichnet sich ab, dass die Zahl der Ausbildungsverträge bei den Kammern im Vorjahresvergleich deutlich gesunken ist, nämlich im Schnitt um 20 %, und das Interesse an vollschulischen Bildungsgängen somit steigt, auch weil in diesem Jahr die Möglichkeit von Auslandsaustauschprogrammen eingeschränkt ist - wobei der Sommer abzuwarten ist.
Das hat zur Folge, dass mehr Planstellen an den berufsbildenden Schulen erforderlich sein werden, um die Schüler, die jetzt hinzukommen, möglichst schon jetzt in den berufsbildenden Schulen versorgen zu können und nicht an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen unterbringen zu müssen. An den beruflichen Schulen können sie viel besser auf die Berufswelt vorbereitet werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Ausbildungsplatzlücke von bis zu 3.000 Plätzen erkannt je nach Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Vermittlungserfolg in diesem Jahr. Diese Situation zeigt uns einmal mehr, wie wichtig die Bündelung aller Kompetenzen und Zuständigkeiten im SHIBB sein wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich war einmal Lehrer, ich kann auch laut sprechen.
Vielen Dank. - Ich kann mitteilen, dass der Bildungsausschuss als federführender Ausschuss einstimmig für die genannte Vorlage gestimmt hat. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des sogenannten Coronagesetzes mit den beschlossenen Änderungen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von unsinnigen Dingen nun wieder zu etwas Sinnige
rem. Stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor: Eine Familie auf dem Land, Mutter, Vater, Kind, das Kind im Teenie-Alter, also um die 15 Jahre alt, sitzen gemeinsam am Mittagstisch. Das ist in einigen Familien sicherlich schwer vorstellbar, aber das gibt es trotzdem. Die Familie isst gemeinsam und unterhält sich über die Zukunft des Sprösslings, nämlich über den anstehenden Führerschein, für den in anderthalb Jahren mit der Ausbildung begonnen werden kann. Im Laufe des Gesprächs stellt sich heraus, dass die Finanzierung des Führerscheins noch unklar ist. Die Familie einigt sich auf Folgendes: Der Nachwuchs sucht sich einen Job. Seinen Verdienst spart er für den Führerschein, und die Eltern sagen ihm für die nächsten zwei Jahre einen monatlichen Beitrag zu, um das Ziel zu erreichen.
Ein Jahr später sitzen alle wieder gemeinsam am Mittagstisch. Die Eltern eröffnen dem inzwischen 16 Jahre alten Sohn, der in einem halben Jahr mit der Führerscheinausbildung anfangen könnte, dass sie den vereinbarten monatlichen Betrag nicht mehr bezahlen werden.
Viele von Ihnen haben Kinder. Wenn nicht, so waren auch Sie alle mal Teenager. Wie dieses gemeinsame Mittagessen vielleicht enden könnte, lasse ich jetzt einmal offen.
Nun komme ich zu dem Antrag „Förderung der praxisintegrierten Ausbildung für angehende Erzieherinnen und Erzieher fortsetzen“. 300 Millionen € wurden für den Zeitraum von 2019 bis 2022 von der Bundesfamilienministerin zugesagt, um konkrete Verbesserungen zu erreichen: für 5.000 Fachschülerinnen und -schüler durch eine zusätzliche Ausbildungsvergütung, für 2.500 Anleiterinnen und Anleiter durch bessere Arbeitsbedingungen und für 2.500 besser bezahlte Erzieherinnen und Erzieher durch einen Aufstiegsbonus. Damit wollte Frau Giffey an die Aufwertung des Erzieherberufs, an die Maßnahmen der Länder zur Fachkräftesicherung, an das Gute-KiTa-Gesetz und an den Ausbau der Ganztagsbetreuung der Grundschulen anknüpfen lassen. - Und nach einem Jahr soll das nun nicht mehr gelten?
Auf die Frage nach dem Warum gibt es die Antwort: Der Bund kann nur Starthilfe geben. Die Länder sind selbst in der Pflicht. - Das ist vielleicht richtig. Aber die Starthilfe war mit 300 Millionen € über einen Zeitraum von zwei Jahren dotiert. Da stellt sich mir die Frage: Wo bleibt dabei die Planungssicherheit, die Verlässlichkeit einer Bundesfa
milienministerin, der Bundesregierung für uns als Land? Denn wir haben im Land an bereits sieben Schulen die Voraussetzungen für die PiA-Klassen geschaffen. Und: Wo bleibt die Planungssicherheit für die Träger der Kindertagesstätten?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eindeutig ein Wortbruch der Bundesregierung. Das dürfen wir hier im Land nicht so einfach hinnehmen. Deshalb bitten wir, die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP, die Landesregierung, sich auf Bundesebene aktiv für eine Fortsetzung der Fachkräfteoffensive über das Ausbildungsjahr 2019/20 hinaus einzusetzen.
Dem bundesweiten Fachkräftemangel von 191.000 Erzieherinnen und Erziehern bis zum Jahre 2025 muss gezielt entgegengewirkt werden. Um an die auch durch die Fachkräfteoffensive bereits erreichten positiven Entwicklungen unmittelbar anknüpfen und insbesondere der hohen Nachfrage nach dem Ausbau praxisintegrierter Ausbildung gerecht werden zu können, fordern wir mit unserem Antrag den Bund respektive die SPD-Ministerin auf, ihr Förderprogramm, wie ursprünglich geplant, auch für das Schuljahr 2020/21 weiterzuführen.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen von der SPD, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, und machen Sie nicht wieder - wie vor nicht allzu langer Zeit beim Lärmschutz für die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung - den Fehler, zuerst Landesmittel einstellen zu wollen, anstatt zugesagte Gelder vom Bund einzufordern. Daher ist Ihr Alternativantrag in meinen Augen obsolet. Das Förderprogramm der Bundesregierung bis 2022 ist eine gute Maßnahme, die wir als Land Schleswig-Holstein durchaus als eine Starthilfe ansehen, an die 2022 eventuell oder wahrscheinlich angeknüpft werden muss. Um dem großen Bedarf an gut qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern weiter gerecht zu werden, bitten wir um Zustimmung zum Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und um Ablehnung des Alternativantrags. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir machen den Weg frei! - Diesen Werbeslogan haben Sie alle sicherlich schon einmal gehört oder gelesen. Ich möchte diesen heute für den uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Schulgesetzes nutzen.
Wir machen den Weg frei - frei für bessere Bildung in der Oberstufe, frei für eine bessere berufliche Bildung und somit frei für neue gute Fachkräfte auf unserem Arbeitsmarkt. Und dafür ändern wir das Schulgesetz. Der Entwurf sieht vor, die verschiedenen - auf unterschiedliche Ressorts verteilten Kompetenzen hinsichtlich der beruflichen Bildung und diejenigen für die beruflichen Schulen innerhalb der Landesverwaltung an einer Stelle zu bündeln. Das bedeutet die Entstehung des SchleswigHolsteinischen Instituts für Berufliche Bildung, SHIBB, als Landesamt.
Unter anderem enthält der Entwurf die wesentliche Regelung, dass die Fachaufsicht über das SHIBB in schulaufsichtlichen Angelegenheiten durchgängig bei der obersten Schulaufsichtsbehörde, also gemäß dem Schulgesetz bei dem Bildungsministerium, liegen wird, und die Dienstaufsicht der dem SHIBB übergeordneten obersten Landesbehörde, also dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, obliegen wird.
Gerne zitiere ich an dieser Stelle mit Erlaubnis noch einmal aus einer Pressemitteilung des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer an Berufsbildenden Schulen - VLBS:
„Die Technologisierung, die Digitalisierung und der Innovationsdruck in Industrie, Handwerk und Wirtschaft bedeuten eben auch, dass in der beruflichen Bildung andere Strukturen benötigt werden.“
Eine weitere gute Struktur im SHIBB wird die Einrichtung eines Kuratoriums sein, um mit allen Akteuren der beruflichen Bildung zusammenarbeiten zu können. Es soll sich aus der gleichen Anzahl von Vertreterinnen und Vertretern der für Bildung, für Wirtschaft, für Landwirtschaft und für Gesundheit zuständigen Ministerien sowie gegebenenfalls weiterer oberster Landesbehörden, der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Schulträger sowie der berufsbildenden Schulen einschließlich der Regionalen Berufsbildungszentren zusammensetzen.
Ein umfangreiches Beteiligungsverfahren hat stattgefunden, dessen Auswertung, wie ich gehört habe, fast ausschließlich Zustimmung zeigte.
Die berufliche Bildung gestaltet sich anders als die allgemeine Bildung. Sie folgt anderen Grundsätzen, sie begleitet die Auszubildenden auf ihrem Weg in das Berufsleben. Um diesen Prozess technologiebezogen und auf die Aspekte der Arbeitswelt bezogen gestalten zu können, folgt sie den sich permanent verändernden Einflussfaktoren der Wirtschaft. Das bedeutet auch, dass sie einem schnelleren Wissenszyklus unterworfen ist. Die Halbwertzeit, nicht nur von technologischem Wissen, geht gegen null und damit der permanente Fortbildungsbedarf gegen eins.
Der Weg in eine gute berufliche Bildung führt zwangsläufig über einen allgemeinen Bildungsweg. Auch der soll besser werden; auch hier wollen wir Steine aus dem Weg räumen. Um die strukturelle Ausgestaltung der Profilfächer in den Oberstufen zu gewährleisten und somit die Oberstufen an den allgemeinbildenden Schulen weiterzuentwickeln, sieht der Gesetzentwurf eine Änderung hinsichtlich des Klassenverbandes vor. Der bisher geltende Ansatz, dass die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich einem festen Klassenverband zugeordnet sind, soll dabei im Kern aufgegeben werden. Die gesamte Jahrgangsstufe soll als Lerngruppe gelten. Damit regeln wir die eindeutige Zusammensetzung der Klassenkonferenzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen unsere Jugendlichen optimal auf ihren Weg ins Berufsleben vorbereiten, sie begleiten - und das in Zusammenarbeit von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Wir müssen dafür sorgen, dass flächendeckend, im ganzen Land, ein breites Ausbildungsspektrum angeboten und genutzt wird, damit wir dem Fachkräftemangel gezielt entgegenwirken können.
Mit diesem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Frau Präsidentin! Das ist ein gutes Thema, und das ist ein bildungspolitisches Thema und nur in zweiter Linie ein wirtschaftspolitisches Thema.
Fakt ist aber, dass wir mindestens die Hälfte dieser Diskussion in der Realität schon haben.
Mindestens die Hälfte dieses Themas gibt es aktuell schon, denn an jeder beruflichen Schule, in ganz vielen Schulformen, die wir haben, gibt es Schülerfirmen - wie wir heute schon mehrfach gehört haben -, die sich damit beschäftigen, auch entsprechende Pädagogen, die das vorbereitet haben und umsetzen.
Was wir aber nicht haben, ist das Gleiche an vielen allgemeinbildenden Schulen. Was spricht dagegen, den Antrag zu unterstützen, um in Zukunft das, was wunderbar funktioniert, auch in die allgemeinbildenden Schulen hineinzutragen? Wir sollten es nicht damit bewenden lassen, IQSH-Fortbildungen anzubieten, sondern den Lehrern auch die Möglichkeit geben oder sie auffordern, Praktika in Unternehmen zu machen. Das kann man durchaus auch in der unterrichtsfreien Zeit machen. Das habe ich in meinen fast 20 Jahren an der Schule regelmäßig gemacht, jedes Jahr. Das kann ich nur jedem empfehlen. Ich weiß, dass viele Kollegen an den beruflichen Schulen das auch tun.
Ich weiß auch - darüber haben wir schon diskutiert -, dass wir uns um die berufliche Orientierung kümmern, uns ein Konzept für die berufliche Orientierung vorgestellt wird, das am Ende des Tages ineinandergreift und sich das Ministerium mit Entrepreneurships beschäftigt.
Was spricht dagegen, hier an einem Strang zu ziehen und das in unsere Schulen reinzukriegen, damit wir unsere Schulen vielmehr mit Wirtschaft vernetzen, als es aktuell vor Ort der Fall ist? - Vielen Dank.
Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Frau Midyatli, Ihr Antrag mit dem Titel „Erzieherische und sozialpädagogische Ausbildungen attraktiver gestalten und Ausbildungsvergütung einführen“ ist gut gedacht, aber in meinen Augen schlecht gemacht. Mit „schlecht gemacht“ meine ich in erster Linie nicht den Inhalt, sondern den Zeitpunkt; der Inhalt lässt sich durchaus gestalten.
Die SPA-Ausbildung soll zu „einer praxisorientierten Ausbildung inkl. einer Ausbildungsvergütung“ weiterentwickelt werden. - Das gibt es schon, das ist seit dem 01.08.2019 möglich und wird auch schon umgesetzt.
„Für berufserfahrene SPAs soll eine vergütete und verkürzte Weiterqualifizierung zum/zur Erzieher/in ermöglicht werden.“
Das gibt es auch schon, das ist in der entsprechenden Verordnung so geregelt.
„Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zur Erzieherin/zum Erzieher für Quereinsteiger/ innen soll in allen Regionen angeboten werden;“
- auch hier bringe ich Sie auf den aktuellen Stand
„fünf Standorte haben PiA-Klassen, weitere sind in der Planung, und zum Schuljahr 2020/21 wird es sogar weiteren Aufwuchs an PiA-Klassen an Erziehungsfachschulen geben.“
Da Sie alle aufmerksam im Thema sind, ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass wir jetzt schon bei Punkt vier des zur Abstimmung stehenden Antrags angelangt sind. Nun kommt auch der schlechte Zeitpunkt zum Tragen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 75. Sitzung - Donnerstag, 12. Dezember 2019 5739
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, arbeitet die sogenannte KMK-Ad-hoc AG zur Weiterentwicklung der Ausbildung in der Sozialpädagogik genau an dieser Thematik. Die Veränderungen der Zugangsvoraussetzungen, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, sind aktuell Gegenstand dieser Beratung.
Zu Punkt fünf:
„Es müssen mehr Lehrkräfte für die Ausbildung von SPAs und Erzieher/innen qualifiziert werden.“
Ja, das ist logisch. Wenn wir ab dem nächsten Schuljahr mehr Klassen haben, dann brauchen wir auch mehr Lehrer.
„Die Digitalisierung in den Ausbildungen soll so weit wie möglich ausgebaut werden und dabei bereits vorhandene Erfahrungen … genutzt werden.“
Ja, wir digitalisieren an allen Ecken und Enden. Da werden wir sicherlich nicht bei der Ausbildung in der Sozialpädagogik haltmachen. Aber ich denke, die Inhalte bei dieser Ausbildung lassen die Vermittlung auf digitalem Wege nur teilweise zu.
Um noch kurz auf Punkt sieben einzugehen: Ob eine Aufstockung der Studienplätze zur sozialen Arbeit und zur Kindheitspädagogik automatisch zu einer verbesserten Situation in Kitas führt, wage ich zu bezweifeln. Dazu gehört mindestens noch eine solide Finanzierungszusage.
Abschließend denke ich, dass der Antrag nicht auf das tatsächliche Problem eingeht, nämlich die hohe Wechselquote in dem Bereich. Ein Großteil der Erzieherinnen und Erzieher sowie SPA verbleibt im Anschluss an die Ausbildung nicht im Beruf, sondern wechselt in andere Bereiche.
Dieses Problem wird nicht allein durch eine Anpassung und Modifizierung der Ausbildung gelöst. Hierbei spiele ich auf die allgemeinen Bedingungen für Fachkräfte im Kita-Bereich an. Insbesondere in diesem Punkt kann ich Ihnen die frohe Botschaft verkünden, dass der folgende Tagesordnungspunkt exakt auf diesen Aspekt abzielt, wodurch erstens Gruppengrößen auf maximal 22 Kinder begrenzt, zweitens Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten gesetzlich normiert werden und drittens der Fachkraft-Kind-Schlüssel auf 2,0 angehoben wird.
Das sind echte Verbesserungen, die ihren Beitrag dazu leisten, dass Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen in Kitas in ganz Schleswig-Holstein vorfinden werden.
Selbstverständlich sind wir als Jamaika-Koalition aber bereit, die Punkte im Ausschuss nochmals zu beraten. Wir stellen fest, dass das Bildungsministerium und das Sozialministerium Ihre heutigen Forderungen entweder schon umgesetzt haben oder sich Ihre Forderungen bereits in der Umsetzung befinden. Dass die SPD-Fraktion diesen Forderungskatalog hier und heute vorgelegt hat, erkennen wir an und sind ebenso bereit zu weiteren Beratungen im Ausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Wenn Jugendliche neben Schule und Freizeitgestaltung arbeiten, dann sind das in der Regel Jobs wie Zeitungen austragen, Regale in Supermärkten auffüllen oder unterstützende Tätigkeiten in der Gastronomie, der Landwirtschaft und der
Gästebetreuung. Erst später kommen qualifiziertere Arbeiten hinzu.
Schleswig-Holstein ist ein mittelständisch sowie touristisch und landwirtschaftlich geprägtes Flächenland. Tourismus und Landwirtschaft sind Branchen, die saisonbedingte Mehrarbeit und Stoßzeiten mit sich bringen. - Gut für unseren Nachwuchs, der sich in dieser Zeit ein bisschen Taschengeld hinzuverdienen kann. Und: Gut für unsere Arbeitgeber, die in diesen Phasen Hilfstätigkeiten an Schülerinnen und Schüler übertragen können, ohne die Kostenbelastung eines regulär Angestellten zu haben.
Stellen wir uns doch einmal die Frage, warum unsere Kinder einem Ferienjob nachgehen oder in ihrer Freizeit nach der Schule arbeiten. Ganz ehrlich, liebe Eltern - auch hier im Plenarsaal -: Steht dahinter nicht auch ein erzieherischer Grund?
Wollen wir unseren Kindern nicht mit auf den Weg geben, dass das Geld sich nicht automatisch in Mamas und Papas Portemonnaie vermehrt und nicht, wie man umgangssprachlich sagt, auf Bäumen wächst? Die Wertschätzung für eigenständig verdientes Geld ist doch eine andere als die für gutgemeinte Geldgeschenke oder das saftige Taschengeld aus dem Elternhaus.
Verstehen sie mich nicht falsch: Jugendliche dürfen und sollen ihre Arbeitskraft nicht unter Wert verkaufen. Aber da sollten wir als Eltern und nicht als Politiker beratend hinter unseren Kindern stehen!
Ich finde schon, sie dürfen die Erfahrung machen, dass Geldverdienen nicht immer einfach ist. Auch solche Erfahrungen sind es doch, die unsere Kinder auf das wirkliche Leben mit all seinen facettenreichen Seiten vorbereiten. Wertschätzung, Respekt, verantwortungsvoller Umgang in allen Bereichen des Lebens sollten unsere Schützlinge von Haus aus mitbekommen. Dazu gehört, dass man nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes wählt und das Popöchen gepudert bekommt.
Ab 2020 liegt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer über 18 Jahren oder ausgebildete Arbeitnehmer über 9 €. Lieber Kollege Harms als Antragsteller, lieber Kollege Meyer als Redner, liebe Abgeordnete des SSW, Sie sprechen in Ihrem Antrag von einem Lohn zwischen 7 € und 8 € für Schülerjobs. Das trifft nicht immer zu beziehungsweise ist nicht allgemeingültig und trotzdem schon viel Geld.
Im Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn, angelehnt an meine vorausgegangene Argumentation und auch an die Wertschätzung gegenüber Auszubildenden und Arbeitnehmern, für die ein Job nicht ein netter Zuverdienst ist, sondern ihr tägliches Brot, mit dem sie eventuell sogar eine Familie ernähren müssen, finde ich: Ein Arbeitgeber sollte nach wie vor selbst entscheiden dürfen, wieviel ihm eine Unterstützung in Form einer jugendlichen Hilfskraft ohne fachliche Profession wert ist. Er wird sicherlich auch immer das Thema Nachwuchsgewinnung bedenken.
Eine ungelernte Aushilfskraft darf nicht mit einer ausgebildeten Fachkraft verglichen werden, finanziell nicht, in der Ausführung ihrer Tätigkeit nicht und auch nicht, weil sie noch keine 18 Jahre alt ist. Der Vergleich findet für die Schülerinnen und Schüler in der Lohnzahlung ihrer Arbeitgeber statt. Und die tun es auch untereinander und tauschen sich darüber aus.
Den Ruf einer zu geringen oder geringeren Entlohnung kann sich branchenintern kaum ein Arbeitgeber leisten. Hier muss nicht die Politik regulieren; da stehen die Arbeitgeber dann logischerweise selbst in Verantwortung, ob sie Hilfskräfte finden oder nicht.
Genau deshalb spricht sich die CDU-Fraktion für die Ablehnung des Antrags des SSW mit dem Titel „Mindestlohn auch für Jugendliche“ aus. Aber ich lasse mich gern im Wirtschaftsausschuss von einer konstruktiven und nachvollziehbaren Argumentation überzeugen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Liebe Herren der AfD-Fraktion! Ihr Antrag vom 29. Mai 2019, Drucksache 19/1503, sieht vor, eine Gesetzesvorlage zur Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben im Bundesrat einzubringen, die vorrangig eine Änderung des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge kurz Elektromobilitätsgesetz oder EmoG - anstreben soll. Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag aufgrund Ihrer Anfrage und der entsprechenden Antwort der Landesregierung zu der Thematik „Löschen von in Brand geratenen Elektrofahrzeugen“ entstanden ist. Der Inhalt Ihres Antrages und der Umfang der Begründung lassen darauf schließen, dass die Drucksache 19/1491, also Ihre Anfrage, Ihre einzige Recherchequelle ist.
Man kann darüber diskutieren, ob jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht hat.
Das Elektromobilitätsgesetz kann jedenfalls nicht vollumfänglich zu den Ausarbeitungsunterlagen gehört haben, maximal bis § 2, denn daraus zitieren sie. Hätten Sie § 3 gelesen, wäre Ihnen aufgefallen, welche Voraussetzungen die in § 2 aufgeführten Fahrzeuge erfüllen müssen, um das eigentliche Ziel des Elektromobilitätsgesetzes - oder EmoG - zu erfüllen. Spätestens § 7 hätte Sie ein wenig nachdenklicher stimmen müssen, denn dieser erläutert die Berichterstattungspflicht, aus der hervorgeht, dass alle drei Jahre und erstmals zum 1. Juli 2018 eine Berichterstattung zu erfolgen hat. Selbstverständlich gibt es diese Berichterstattung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, ausgearbeitet durch die Deutsche Dialog Institut GmbH und die Rechtsanwaltskanzlei LLP.
Bei vernünftiger Recherche, liebe AfD, wären auch Sie sicherlich auf diese Berichterstattung gestoßen und hätten daraus erlesen können, welche Ziele das Elektromobilitätsgesetz verfolgt und wie Gutachter und Vertreter aus Kommunen und Verbänden zu einer Kennzeichnungspflicht durch ein sogenanntes E-Kennzeichen stehen. Ich zitiere mit Erlaubnis einfach einmal zwei Absätze aus der Berichterstattung. Dann sind wir alle auf dem gleichen Stand:
„Das Ziel des Gesetzes ist es, Maßnahmen zur Bevorrechtigung von elektrischen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu ermöglichen, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klimaund umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.
Das Gesetz definiert die Kriterien für die Geltung als ‚elektrisch betriebenes Fahrzeug‘. Auf Grundlage des EmoG wurde eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift erlassen, die unter anderem eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge schafft...“
So viel zum Ziel des Gesetzes. Weiter heißt es aber auch in der Berichterstattung:
„Ein Kraftfahrzeugkennzeichen dient der Identifizierung des Fahrzeughalters. Darüber hinausgehende Zwecke wie zum Beispiel die Zuordnung eines Fahrzeugs zu einer be
stimmten Fahrzeuggruppe, um damit eventuell auch bestimmte Privilegierungen im Straßenverkehr in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel Oldtimer), sieht die Fahrzeugzulassungsverordnung zwar vor. Sie stellt jedoch bislang die Entscheidung darüber, ob ein spezielles Kennzeichen von der Zulassung dieser Fahrzeuge genutzt werden, in die Entscheidung des Fahrzeughalters. Mit speziellen Kennzeichen können sich Rückschlüsse zum Beispiel auf technische Besonderheiten eines Fahrzeugs herleiten lassen. Fahrzeughalter können sich deshalb in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt sehen, wenn E-Kennzeichen bei allen qualifizierten Fahrzeugen verpflichtend und ohne Ausnahme zugeteilt würden.“
Was haben wir gelernt? - Der Klimaschutz ist Ziel des Gesetzes. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen durch ein Fahrzeug mit alternativen Antrieben erfüllt sein, aber bei Weitem nicht alle Fahrzeuge erfüllen diese Voraussetzungen. Bei verpflichtenden E-Kennzeichen würden wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines Fahrzeughalters verletzen. Fazit: Wir können schon allein rechtlich Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen allen liegt der Alternativantrag von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vor. Wir müssen unsere Einsatzkräfte einfach umfassend unterstützen. Derzeit gibt es drei alternative Antriebstechnologien. Das sind ein batterieelektrisches Fahrzeug, ein Plug-in-Hybrid und ein Brennstoffzellenfahrzeug. In den drei Fahrzeugklassen - das wären dann M1 für Autos, Wohnmobile und Busse, N für Lkw und Lieferwagen und L für Zwei-, Drei- oder leichte Vierräder - gibt es 69 Varianten.
Nach Angabe der Hersteller erhöht sich die Anzahl der verfügbaren Fahrzeugmodelle bis 2021 auf 135. Das wird also deutlich mehr werden. Bei so einer Vielzahl von Modellen reicht kein banales E im Kennzeichen, weil die Modelle in der Kraftfahrzeugtechnik einfach viel zu sehr variieren. Da sollte es zum Schutz unserer Einsatzkräfte durchaus etwas detaillierter sein, zum Beispiel durch analoge sogenannte Rettungskarten im Fahrzeug oder in digitaler Form abrufbar oder QR-Codes - oder was auch immer -, die irgendwo zu finden sind.
Wir begrüßen daher, dass sich die Landesregierung kontinuierlich und umfassend mit der Frage auseinandersetzt, wie Einsatzkräfte den Einsatzbedingungen entsprechend unterstützt werden können, und bitten die Landesregierung, dieses Engagement
fortzuführen und weitere Möglichkeiten zu evaluieren.
Ein weiteres Beispiel, das es noch gibt und das die Zahlen, die genannt werden, in einem etwas anderen Licht erscheinen lässt: Es wird davon geschrieben, dass nur knapp über 50 % zu erkennen seien. Das liegt aber auch unter anderem daran, dass es eine ganze Menge von Fahrzeugen aus der Vergangenheit gibt, die schon Hybridfahrzeuge waren - da gibt es unter anderem einige fernöstliche Hersteller
- ich komme zum Ende -, die zu einer Zeit gebaut worden sind, als es diese E-Kennzeichen noch gar nicht gab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Wie sagt man so schön bildlich? Dreimal lang hinfallen, dann wäre ich in Dänemark. Das stimmt nicht ganz, ich muss den Weg übers Wasser nehmen. Das kann ich noch nicht. Die Fehmarnbelt-Region, der Nordkreis Ostholsteins, gehört mit zu den Grenzregionen Dänemarks. Das merken wir Einheimischen tagtäglich, sei es im Tourismus oder im Grenzhandel. Aber auch als Arbeitsmarkt nutzt der eine oder andere SchleswigHolsteiner Dänemark. Viele Pendler kreuzen täglich die Landesgrenzen - auch über das Wasser.
Dänemark ist für Schleswig-Holstein der wichtigste Partner in Skandinavien und im Ostseeraum. Die Ostseeregion ist eine der am meisten prosperierenden Wirtschaftsregionen, was häufig vergessen wird. Wenn man den Blick auf die Anrainerstaaten legt, ist es die Region mit Potenzial und Perspektive. Sie wird aber immer wieder als solche sträflich unterschätzt. Das ist die Chance für unsere Kinder. Wir müssen ihnen die Möglichkeiten bieten und Grundlagen schaffen, diese Chance in ihrem späteren Leben zu nutzen.
Durch das Erlernen der Nachbarsprache erwecken wir das Kennenlernen der dänischen Kultur und Mentalität. Eine Sprache mehr bildet eine gute Grundlage auch für das Erlernen anderer skandinavischer Sprachen. Daher finden wir es gut, wenn an den Grundschulen in Schleswig-Holstein ein Interessenbekundungsverfahren für das Fach Dänisch erfolgt. Für uns beschränkt sich die Grenzregion nicht auf den Schleswiger Raum. Wir setzen uns dafür ein, dass weitere Stellen an bis zu zehn Projektschulen geschaffen werden.
Sprache ist immer der Schlüssel zum gegenseitigen Verständnis. Kommunikation verhindert nicht nur Konflikte und ist nicht nur für das Miteinander emi
nent wichtig, sondern eröffnet auch Chancen im Arbeitsleben. Damit muss sie auch Inhalt von Bildung und Ausbildung sein. Kinder lernen Sprache zunächst spielerisch, später durch Pauken. In Grenzregionen die Nachbarsprache frühzeitig zu lernen, bietet die größte Möglichkeit für persönliche Kontakte sowie für Begegnungen von Schulklassen und Sportvereinen. Später eröffnet sie Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem dänischen Arbeitsmarkt.
In unserem Antrag begrüßen wir die bereits getroffenen Maßnahmen der Landesregierung, die dänische Sprache in Schleswig-Holstein zu fördern. Auch die Möglichkeit, das Fach Dänisch im Studium des Grundschullehramts zu wählen, ist in Schleswig-Holstein mehr als nur eine Option. Neben der dänischen Sprache sind aber auch Friesisch und Niederdeutsch bedeutsam für die Sprachenvielfalt in Schleswig-Holstein.
Niederdeutsch - oder Plattdeutsch - ist bei uns eine stark ausgeprägte Sprache, oftmals gelebt in den vielen Gilden oder plattdeutschen Theatern, aber auch an Schulen, zum Beispiel in Vorlesewettbewerben. Sogar die Lehrpläne schaffen die Möglichkeit, „op Platt to verklausuleren“, zu unterrichten.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, allen Menschen in Schleswig-Holstein durch beste Bildung und individuelle Förderung größtmögliche Chancen und beste Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die in unserem Land vorhandenen Minderheiten- und Regionalsprachen bereichern unsere Kultur. Wir wollen sie schützen und fördern. Insbesondere wollen wir die erfolgreiche gemeinsame Kulturarbeit mit der friesischen Volksgruppe sowie der friesischen und der dänischen Minderheit fortsetzen. Wir wollen uns für den Erhalt und die Pflege der niederdeutschen Sprache und des Kulturgutes als Teil unserer schleswig-holsteinischen Identität einsetzen.
Alle Minderheiten und Volksgruppen in SchleswigHolstein verdienen unsere Unterstützung in ihrem Bemühen, ihre Identität zu wahren und zu leben. Ich denke, mit dem Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP begeben wir uns auf den richtigen Weg. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne - mit Erlaubnis - mit einem Zitat, und zwar aus dem Bundeskoalitionsvertrag, dann sind wir alle auf dem gleichen Informationsstand. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode steht in den Zeilen 1257 bis 1263 geschrieben:
„Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (‚Aufstiegs-BAföG‘) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit. Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen.“
Und in den Zeilen 2977 bis 2979 heißt es weiter:
„Um die berufliche Bildung gerade im Handwerk weiter aufzuwerten, soll sie durch die öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung dem kostenlosen Berufsschulstudium stärker angeglichen werden.“
Finanzielle Hürden im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit beseitigen und stärkere Angleichung ans kostenlose Hochschulstudium durch eine öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung, so steht
es seit März 2018 im Bundeskoalitionsvertrag, meine Damen und Herren.
Bleiben wir doch gedanklich mal im März/April 2018. Der eine oder andere wird sich vielleicht noch daran erinnern können, was wir vor einem Jahr im Wirtschaftsausschuss thematisiert haben; die Kollegen der SPD aber wohl eher nicht. Es war das Thema: gebührenfreie Meisterprüfung ermöglichen und Meistergründungsprämien schaffen. - Das war Ihr Änderungsantrag aus dem Oktober 2017. Bezüglich der Beschlussfassung helfe ich Ihnen gern ein bisschen auf die Sprünge, denn wie es scheint, hat die SPD diese erfolgreich verdrängt oder schlichtweg vergessen. Oder sollen wir geprüft werden?
Ihr damaliger Antrag 19/271 ist im Wortlaut deckungsgleich mit Ihrem heutigen Antrag, wenn man einmal voraussetzt, dass Kosten und Gebühren das Gleiche meinen. Ihren Antrag haben wir schon vor einem Jahr nach einer umfangreichen Anhörung abgelehnt und sind mehrheitlich zu der Überzeugung beziehungsweise einem Beschluss gekommen. Ich zitiere aus der Beschlussvorlage und dem Bericht und der Beschlussempfehlung vom 5. April 2018 des Wirtschaftsausschusses:
„Stärkung der Fach- und Führungskräfte auf Meisterniveau
Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, die Attraktivität beruflicher Weiterbildung auf Meisterniveau durch die Stärkung finanzieller Anreize weiter zu fördern. Konkret wird die Landesregierung gebeten, die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserung beim AFBG (Aufstiegs-BAföG) insbesondere hinsichtlich der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachdrücklich einzufordern.“
Und jetzt kommt das Entscheidende:
„Ein sich abzeichnender Förderwettbewerb unter den Bundesländern, z. B. durch zusätzliche landesfinanzierte ‚Meisterboni‘ oder ‚Meisterprämien‘, soll vermieden werden“.
Jetzt kommt der entscheidende Unterschied zwischen Ihnen und uns, der Jamaika-Koalition: Bei uns folgen auf Worte Taten!
Auf Bundesebene wird an dem vierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bereits gearbeitet, und die Landesregierung steht diesbezüglich im laufen
den Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch Beratungen im Bundesrat haben zum Ziel, bessere Rahmenbedingungen in der Meisterausbildung zu schaffen. Mit der kürzlich beschlossenen Meistergründungsprämie unterstützen wir gezielt das Handwerk und geben einen Anreiz zur Meisterprüfung.
Wir stehen für Anpacken, Sie für Rumschnacken. Beim besten Willen können wir uns nicht erklären, mit welcher Zielsetzung Sie Ihren Copy-and-pasteAntrag aus 2017 noch einmal gestellt haben, und deswegen plädieren wir hier für die Ablehnung des Antrags mit der Begründung, dass die Landesregierung auf diesem Feld bereits agiert. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Fachkräftemangel, Handwerksbetriebe, die keine Nachfolger finden, Personalmangel in der Pflege, beim Friseur, beim Schlachter, im Hochbau, im Tiefbau, im Straßenbau. Auch an Lokomotivführern fehlt es, wie wir fast täglich schmerzlich erfahren. Diese Aufzählung ließe sich noch unendlich lange fortführen. Ja, es fehlt uns definitiv an Nachwuchskräften in vielen Branchen. Ohne Frage - die Ausbildung muss wieder attraktiver werden.
Wenn wir das im Hinblick auf die Vergütung angehen, dürfen wir aber eines nicht vergessen: Wer eine Ausbildung absolviert, geht keiner Arbeit nach, sondern steht in einem Bildungsverhältnis und muss damit meist nicht seine Lebenshaltungskosten decken können.
Als Parallele zur Ausbildungsvergütung sollte man durchaus das Schüler-BAföG heranziehen.
Noch eines sollten wir unbedingt in Betracht ziehen: Wir müssen eine zweiseitige Akzeptanzlösung finden: für die Auszubildenden, aber auch für die Ausbildungsbetriebe. Und wir müssen die Frage stellen, ob wir in die Tarifautonomie eingreifen,
wenn Mindestausbildungsvergütungen gefordert werden. Der Gedanke wundert mich in Bezug auf die SPD doch sehr. Der Schlachter meines Vertrauens im Nachbardorf muss sich ein Ausbildungsverhältnis auch noch leisten können. Im schlimmsten Fall wird er gar nicht mehr ausbilden. Und dann? Der Auszubildende müsste weite Wege zu seinem wollen wir hoffen - neuen Ausbildungsplatz auf sich nehmen, und der Schlachter schließt früher oder später seinen Laden, weil es ihm an Personal mangelt. Eine drastische, aber durchaus realistische Darstellung.
Eine Wechselbeziehung von vielen verschiedenen, für sich aber auch wichtigen Faktoren.
Eine Mindestausbildungsvergütung könnte einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie darstellen.
Eine Maßnahme, die eine komplexe Betrachtungsweise mit sich bringen muss und sich nicht einmal eben schnell in einem Antrag, der auch noch undifferenziert und unklar ist, verpacken lässt. Die Thematik an die Novelle des BBiG zu koppeln, sie dort zu verankern und eine Verbindung eventuell mit dem Schüler-BAföG mit den Stichworten „Heimschläfer“ beziehungsweise „nicht Heimschläfer“ zu finden, wäre sicherlich angebracht und umsetzbar.
Wir sollten erstens hier nicht schon wieder über Dinge debattieren, die klar in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Zweitens sollten wir nicht schon wieder versuchen, den Sachverhalt zu verkomplizieren, Wege zu gehen, ähnlich wie beim Landes-/ Bundesmindestlohn, eine bundeseinheitliche Lösung abwarten und dann bewerten.
Um hier nicht in eine ideologische Debatte zu verfallen und aufgrund der Komplexität der Thematik, welche auch parallel auf Bundesebene diskutiert wird, plädieren wir für eine Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein kurzer Blick auf die Landkarte genügt, und unsere
Landeshymne sagt es auch: „Schleswig-Holstein, meerumschlungen …“ - Herr Habersaat, ich hatte gehofft, dass Sie jetzt wieder einstimmen. Aber das ist ja nicht notwendig.
Schleswig-Holstein ist aber nicht nur meerumschlungen, sondern auch gespickt mit wunderschönen Seenlandschaften und, ergänzend dazu, mit tollen Frei-, Spaß- und Schwimmbädern. Prosa Schluss!
Kurzum, Schleswig-Holstein ist ein vom Wasser geprägtes Land. Umso wichtiger ist es, sich so früh wie möglich in diesem Element sicher fortbewegen zu können.
Der Bericht der Landesregierung zur Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein sagt aus, dass landesweit 82 % der Schulen an der Erhebung teilgenommen haben und von diesen 87 % Schwimmunterricht in mindestens einer Klassenstufe erteilen.
Prozentzahlen über 80 % hören sich generell gut an. Aber: Für das Schuljahr 2017/2018 waren laut Statistischem Amt 1.171 allgemeinbildende Schulen gemeldet. 82 % haben an der Abfrage teilgenommen. Die restlichen 18 % - 210 Schulen - haben zum Stichtag nicht geantwortet. Warum nicht? Naheliegend wäre, dass sie wahrscheinlich keine Erfahrungswerte angeben konnten, warum sie keinen Schwimmunterricht angeboten haben. Von den 87 %, die an der Abfrage teilgenommen haben, geben 13 % an, keinen Schwimmunterricht anzubieten; das sind noch einmal rund 125 Schulen. In Summe sind es 325 Schulen, an denen wahrscheinlich - eventuell? - kein Schwimmunterricht angeboten wird.
Wenn 87 % der Schulen angeben, in mindestens einer Klassenstufe Schwimmunterricht zu erteilen, dann erlauben Sie mir als Sportlehrer bitte die Bemerkung, dass wir bei den wenigsten Schulen über zwei, maximal drei Klassenstufen hinauskommen, in denen Schwimmunterricht wirklich angeboten und durchgeführt wird.
Somit relativieren sich die Zahlen von über 80 % in meinen Augen sehr schnell. Daher sehe ich sehr großen Handlungsbedarf, Schwimmunterricht im Rahmen des schulischen Sportunterrichts intensiver anzubieten.
Der Bericht der Landesregierung bietet dazu eine sehr gute Grundlage. Wir, die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, befürwor
ten ausdrücklich, die in dem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.
Darüber hinaus sehen wir in den in unserem Antrag zusätzlich ausgearbeiteten Möglichkeiten weitere gute Chancen für einen schnelleren und sicheren Zugang zum Schwimmunterricht.
Die vorgeschlagenen und zum Teil schon angewandten Kooperationsmaßnahmen waren in Verbindung mit zusätzlich zur Verfügung stehendem Lehrpersonal in Form von Bademeistern, Fachlehrkräften oder anderen Personen mit einer Rettungsschwimmbefähigung eine sinnvolle Ergänzung, um Schwimmunterricht dauerhaft gewährleisten zu können.
Eine Möglichkeit, den Personenkreis mit Rettungsschwimmbefähigung zu erweitern und zu stärken, wäre die Errichtung eines Fonds, mit dessen Mitteln Ausbildungen oder Lehrgänge für eben diese Befähigung finanziell unterstützt und gefördert werden können.
Ein weiterer - in meinen Augen: sehr wichtiger Punkt ist, im Rahmen des Projektes „Zukunftsplan Sportland Schleswig-Holstein“ und im Rahmen der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs die Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Errichtung von sport- und wettkampforientierten oder wettkampftauglichen Schwimmbädern unbedingt zu verbessern. Warum? 82 % der Ursachen für nicht erteilten Schwimmunterricht sind nicht durch die Schulen zu verantworten; so steht es im Bericht. Die hauptsächlich angegebenen Gründe sind: Es befindet sich keine Schwimmstätte in der Nähe, und/ oder der Transport zwischen Schule und Schwimmstätte kann entweder nicht finanziert oder nicht organisiert werden.
Wir müssen das Schwimmbadsterben stoppen und unsere Kommunen dabei unterstützen, in vorhandene, gegebenenfalls auch in neue Schwimmbäder zu investieren. Wir dürfen den Kommunen diesbezüglich nicht noch Steine in den Weg legen.