Protokoll der Sitzung vom 05.07.2018

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie recht herzlich.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, die Gespräche am Rande des Plenums einzustellen, damit wir beginnen können. Herzlichen Dank.

Wir kommen zu den Mitteilungen der Fraktionen und der Regierung.

Von der CDU ist der Abgeordnete Wolf Rüdiger Fehrs erkrankt. Wir wünschen ganz herzlich gute Besserung.

(Beifall)

Beurlaubt sind von der SPD-Fraktion der Abgeordnete Tobias von Pein und ab 17 Uhr der Abgeordnete Bernd Heinemann.

Von der Landesregierung ist Herr Ministerpräsident Daniel Günther heute Nachmittag wegen auswärtiger Verpflichtungen beurlaubt, und Frau Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack verlässt uns heute nach der Behandlung des Tagesordnungspunkts 23. Herr Minister Dr. Robert Habeck und Herr Minister Dr. Bernd Buchholz sind heute Nachmittag ebenfalls beurlaubt.

(Beate Raudies [SPD]: Heiner allein zu Haus! - Weitere Zurufe - Abgeordnete betre- ten den Plenarsaal)

- Wir warten noch einen kleinen Moment. Dann haben die nachkommenden Kollegen auch noch Zeit, sich zu setzen. - Es sind doch einige.

(Zuruf: Es nimmt kein Ende!)

Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Marion-Dönhoff-Gymnasiums, Mölln. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Umsetzung des Investitionsprogramms für Frauenhäuser

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/825

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse somit zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Somit erteile ich für die Landesregierung der Frau Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gern berichte ich Ihnen über die Umsetzung des Investitionsprogramms für Frauenhäuser in Schleswig-Holstein, ein Programm, das deutschlandweit Maßstäbe setzt. Wir alle wollen dafür sorgen, dass in unserem Land von Gewalt betroffene Frauen mit ihren Kindern Schutz in Frauenhäusern finden, wenn sie ihn brauchen, und das in Gebäuden, die ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich machen.

Die aus meiner Sicht besten Nachrichten stelle ich gleich an den Beginn:

Die Landesregierung hat gerade vorgeschlagen, die aus dem IMPULS-Programm zur Verfügung stehenden Mittel von ursprünglich 3 Millionen € auf 6,3 Millionen € aufzustocken.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Die Finanzministerin ist nicht da. - Zudem wollen wir die FAG-Mittel für die Platzkostenpauschale um knapp 10 % erhöhen.

(Vereinzelter Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Bei meinen Besuchen in verschiedenen Frauenhäusern ist mir immer wieder berichtet worden, dass wir aufgrund gestiegener Mietkosten, aber auch aus anderen Gründen eine Erhöhung brauchen.

Sie sehen: Das Land unterstützt, wo es nur geht. Wir stellen uns in diesem Bereich der Gesamtverantwortung für den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen. Ich möchte aber auch in Erinnerung rufen, dass das Betreiben von Frauenhäusern einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge ausmacht.

Zum aktuellen Stand: Von den 16 Frauenhäusern sind drei in relativ neuen Gebäuden untergebracht, die zum Teil mit Mitteln des Landes und zum Teil mit kommunalen Mitteln erbaut wurden. Es gibt jedoch auch einige Frauenhäuser, die nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können. Ich habe mir die baulichen Zustände in einigen Häusern angeschaut. Für die Aufstellung des Haushalts 2018 haben wir die Frauenhäuser zunächst befragen lassen, welchen dringenden Sanierungsbedarf sie selbst sehen. Die daraufhin bei uns im Haus eingegangenen Antworten hatte ich dem Finanzausschuss im Januar 2018 zugeleitet. Sie waren bereits im Dezember 2017 die Grundlage für die Erweiterung des IMPULS-Gesetzes um Maßnahmen in Frauenhäusern. Gleichzeitig haben wir mit der Haushaltsaufstellung 1 Million € für 2018 und 2 Millionen € für 2019 eingeworben. Dabei sind wir über den Wortlaut des Koalitionsvertrages noch hinausgegangen, weil wir auch den Neubau von Frauenhäusern erfassen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Dr. Frank Brodehl [AfD])

Mit der Entscheidung über den Haushalt haben Sie im Februar dieses Jahres der Veranschlagung dieser Mittel zugestimmt. Das unterstützt uns und erleichtert uns die Arbeit sehr. Vielen Dank dafür.

Jetzt liegt ein Schwerpunkt bei der Ermittlung der Bedarfe sowie der Klärung, ob eine Kombination der IMPULS-Mittel mit anderen Fördertöpfen möglich ist. Wir denken dabei vor allem an die Förderung für den sozialen Wohnungsbau.

Nach intensiv geführten Gesprächen zeichnen sich zwei unterschiedliche Bedarfe für eine Förderung aus IMPULS ab. Erstens geht es um die Sanierung im Bestand. Die schon erwähnte Abfrage bei den Frauenhäusern hat hier erste Hinweise ergeben. Den Meldungen der Frauenhäuser selbst lag allerdings noch keinerlei baufachliche Prüfung zugrunde. Diese ist aber für alle Förderungen baulicher Maßnahmen aus Landesmitteln vorgeschrieben. Zudem setzen wir damit Ihren Beschluss aus dem November 2017 um.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir gehen davon aus, dass die tatsächlichen Bedarfe deutlich über diesen ersten Meldungen liegen. Um sie belastbar zu ermitteln, haben die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, die ARGE, und die GMSH in den vergangenen Monaten einen Fragebogen entwickelt. Dieser Fragebogen wird in den nächsten Tagen an die Eigentümer der Immobilien versandt. Die Zeit bis zur Auswertung nutzen wir,

um weiter mit Hochdruck an der Erstellung der Förderrichtlinie zu arbeiten.

Zweitens geht es um die Förderung von Neubauten oder wesentlichen Erweiterungen. Hierzu haben mich schon konkrete Pläne aus Itzehoe, Rendsburg und Ostholstein erreicht. Dabei geht es um die Förderung von Ersatzneubauten, weil eine Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in Betracht kommt. Die Gesamtkosten allein für diese drei Vorhaben belaufen sich auf circa 5 Millionen €. Daher prüfen wir in Abstimmung mit dem Innenministerium aktuell Möglichkeiten, in diesem Fall Angebote der Förderung für den sozialen Wohnungsbau mit Mitteln aus IMPULS zu kombinieren. Um diese Projekte zu beschleunigen, überlegen wir auch, ob wir dafür eine vorgezogene Richtlinie umsetzen können, ohne andere, spätere Projekte zu benachteiligen. Das Ergebnis der Prüfung kann ich Ihnen heute noch nicht abschließend sagen. Ich bitte dafür um Verständnis; wir gehen hier neue Wege.

Anders ist die Lage bei zusätzlichen Neubauten oder Erweiterungsbauten. Insbesondere aus Kiel sind uns hier Planungen bekannt. Hier zeigt sich exemplarisch die Komplexität des Sanierungsprogramms, denn vor der Entscheidung über zusätzliche Neubeziehungsweise Erweiterungsbauten muss aus meiner Sicht eine Analyse des Platzbedarfs stehen. Auch die Folgefinanzierung muss gesichert sein. Es geht dabei schließlich nicht nur um den Bedarf an sich, sondern auch um die geografische Zuordnung im Land. Deshalb möchte ich ein Gutachten in Auftrag geben, das sowohl den Bedarf als auch die Finanzierung der Frauenhäuser näher untersuchen soll. Ich bin mir bewusst, dass wir damit das Verfahren sicherlich nicht beschleunigen. Es ist aber notwendig, um eine zukunftsfeste und gerechte Struktur für die Frauenhäuser zu schaffen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, glauben Sie mir: Auch ich möchte, dass das alles ganz schnell geht, weil die Sanierungen oft dringend notwendig sind. Es handelt sich aber, wie ich darzustellen versucht habe, um ein komplexes Förderprogramm, dessen Dimension sich in kurzer Zeit stark ausgeweitet hat.

Wahrscheinlich konnte ich hier in den wenigen Minuten noch nicht alle Ihre Fragen beantworten, aber ich kann Ihnen versichern, dass wir mit dem jetzt aufgelegten Programm, zu dem ich auch das Wohnraumprogramm zähle, in der ganzen Bundesrepublik Deutschland führend sind. Wir befinden uns in

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

einem echten Umbruch zugunsten der Frauenhäuser. Vieles ist in Bewegung.

Ich freue mich, dass wir auch diesen Weg gemeinsam gehen. Das erwarten die betroffenen Frauen auch von uns. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Die Ministerin hat die vorgesehene Redezeit um gut drei Zehntel überschritten. Diese zusätzliche Zeit steht jetzt auch allen Abgeordneten zu. - Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Abgeordneten Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Im November des vergangenen Jahres hat der Landtag einstimmig die Landesregierung gebeten, ein Sofortprogramm zur Sanierung der Frauenhäuser in Schleswig-Holstein auf den Weg zu bringen. Darüber habe ich mich sehr gefreut, denn die Frauenhäuser in unserem Land sind in die Jahre gekommen; aber sie sind nach wie vor notwendig. Frauen und ihre Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, brauchen immer noch und immer mehr Schutzräume. Deshalb war es wichtig und richtig, dass die Küstenkoalition die Kürzung der Frauenhauszuschüsse der schwarz-gelben Regierung zurückgenommen hat,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

und es ist gut, dass Jamaika diesen Kurs fortsetzen will und mehr Geld für die Unterstützung der Frauenhäuser bereitstellt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE, SSW, Johannes Callsen [CDU] und Dennys Bornhöft [FDP])

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht, der doch ein paar neue Fakten gebracht hat. Sie haben darauf hingewiesen: Die Idee für ein Investitionsprogramm ist durchaus schon in der vergangenen Legislaturperiode entstanden. Da waren wir mit Geld nicht so reich ausgestattet wie jetzt.

(Zurufe)