Protocol of the Session on June 20, 2019

Login to download PDF

Meine sehr geehrten Damen und Herren, schön, dass Sie alle da sind. Ich begrüße Sie herzlich zum heutigen Sitzungstag und bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen.

Erkrankt sind die Abgeordneten Barbara Ostmeier, Regina Poersch und Dr. Marret Bohn. Wir wünschen von hier aus gute Besserung.

(Beifall)

Wegen auswärtiger Verpflichtungen ist Ministerpräsident Daniel Günther beurlaubt.

Die Abgeordneten Pauls und Kalinka haben nach § 47 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme der heutigen Nachmittagssitzung verhindert sind.

Auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags begrüßen wir Schüler und Schülerinnen vom Marion-Dönhoff-Gymnasium aus Mölln. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Fahrverbot beim Wenden in der Rettungsgasse

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1532

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat der Abgeordnete Kai Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Wer war nicht entsetzt, als er im Mai die Bilder im Fernsehen sah, auf denen in der Rettungsgasse wendende Fahrzeuge gezeigt wurden? Ein schwerer Unfall hier bei uns in Schleswig-Holstein auf der A 1 wurde deutschlandweit in den Nachrichten gezeigt. Ein Lkw war auf einen Pkw aufgefahren, und eine Person war schwer verletzt worden.

Nach Berichten in den Medien sollen über 40 Fahrzeuge in der Rettungsgasse gewendet haben. Darunter waren ein Kleintransporter und sogar ein Pkw mit einem Anhänger. Es gab auch Videos von diesem katastrophalen Fehlverhalten im Netz.

Was kann Menschen dazu treiben, so egoistisch zu sein, das Leben anderer zu gefährden und nur den eigenen Vorteil im Blick zu haben? Man stelle sich einmal vor, ein Rettungsfahrzeug, die Polizei oder ein Feuerwehrfahrzeug wäre in der Rettungsgasse entgegengekommen, sodass es zu einem weiteren Unfall gekommen wäre. Man stelle sich einmal vor, dass bei einem solchen Unfall in der Rettungsgasse noch weitere wartende Autofahrerinnen und Autofahrer verletzt worden wären.

Rettungsgassen können Leben retten, weil Unfallopfer schnell versorgt werden müssen. Jeder, der die Einsatzkräfte hier behindert, gefährdet Leben.

(Beifall)

Wir sind der Auffassung, dass dieses egoistische Verhalten deutlich stärker bestraft werden muss als bisher,

(Beifall SPD, SSW und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

denn wir müssen uns eingestehen: Die jetzigen Maßnahmen, die jetzigen Bußgelder wirken kaum. Jemand, der eine Rettungsgasse missbräuchlich nutzt, muss immer mindestens mit einem Fahrverbot bestraft werden.

Bereits heute kann - ich betone: kann - neben einem Eintrag ins Verkehrszentralregister ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn in der Rettungsgasse gewendet und eine konkrete Gefährdung nachgewiesen wird. Wenn Bußgelder bei vielen Autofahrerinnen und Autofahrern nicht zum richtigen Verhalten führen, muss man über eine deutliche Erhöhung dieser Bußgelder nachdenken.

Nicht grundlos überlegen die Verkehrsminister, ob der Bußgeldkatalog teilweise überarbeitet werden soll. Die Bußgelder für jemanden, der auf einer Autobahn in die falsche Richtung oder in der Rettungsgasse fährt, beginnen in Deutschland bei 75 €; das ist viel zu wenig. In Österreich beginnen diese Bußgelder im gleichen Fall bei 726 €.

(Beifall SPD und Doris Fürstin von Sayn- Wittgenstein [fraktionslos])

Wer in Deutschland über eine rote Ampel fährt, wird mit einem Bußgeld bestraft; das ist eine Ordnungswidrigkeit. Er erhält auch Punkte und auf alle Fälle ein Fahrverbot. Das ist beim Wenden in der Rettungsgasse nicht so. Wir wollen deswegen, dass die missbräuchliche Nutzung der Rettungsgasse stärker als bisher bestraft wird und ein Fahrverbot

unabhängig von der konkreten Gefährdung zwingend vorgeschrieben wird.

(Beifall SPD und Doris Fürstin von Sayn- Wittgenstein [fraktionslos])

Ich weiß ja nicht, wie es Ihnen geht, aber ich bin beim Autofahren immer wieder geschockt, wenn ich täglich - und ich bin nun wirklich viel unterwegs - Autofahrerinnen und Autofahrer sehe, die nebenbei im Auto telefonieren oder nebenbei Textnachrichten verfassen. Da läuft doch irgendetwas falsch, wenn Bußgelder nicht wirken und keine Verbesserung im Fahrverhalten zu merken ist.

Wenn man hingegen in der Schweiz unterwegs ist, bemerkt man sofort, dass sich fast alle Fahrzeugnutzer akribisch an die dortigen Regelungen halten, weil die drakonischen Strafen, die dort drohen, dazu führen, dass sich die Autofahrerinnen und Autofahrer an das halten, was vorgeschrieben ist. Es läuft doch etwas falsch, wenn das bei uns in Deutschland nicht so ist.

(Beifall SPD, SSW und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [fraktionslos])

Wir kennen sie alle, die Autobahnplakate „Weil Leben schön ist - runter vom Gas!“ oder den Hinweis „Lass Dir Zeit“. Das sind bereits heute Merksätze, die auf größeren Plakaten stehen und uns präventiv an ein vernünftigeres und besonneneres Autofahren erinnern.

Prävention ist ein notwendiges Sensibilisieren für das richtige Verhalten. Das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes auf Autobahnen, zu vergessen, den Motor beim Warten vor Bahnschranken abzustellen, sind typische Beispiele für vielfaches unbewusstes Fehlverhalten. Ebenso verhält es sich leider auch mit der Rettungsgasse.

Wenn Fahrzeuge auf Autobahnen sowie außerorts auf mindestens zwei Spuren in eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich Fahrzeuge im Stillstand befinden, gilt die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Das wissen sehr viele, doch wahrscheinlich ist auch keiner von uns frei davon, dass man hier und da korrektes Verhalten vergisst. Daran sollte man einfach durch geeignete Maßnahmen erinnert und darüber aufgeklärt werden.

Daher halten wir es für sinnvoll, dass Autofahrer alle 50 km an jeder Autobahn in Schleswig-Holstein an diese Pflicht durch ein auffälliges Schild erinnert werden.

(Beifall SPD)

(Kai Vogel)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rettungsgassen können Leben retten, doch dafür müssen Einsatzkräfte auch ohne Störung zur Unfallstelle gelangen. Dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, Dennys Bornhöft [FDP] und Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein [frakti- onslos])

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Claus Christian Claussen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Im SPD-Antrag wird gefordert:

„Beim unerlaubten Wenden und Befahren entgegen der Fahrtrichtung ist die Anordnung eines Fahrverbotes im Ordnungswidrigkeitsverfahren unabhängig von einer konkreten Gefährdung zwingend vorzuschreiben.“

Wenn man einen Blick in die Bußgeldkatalogverordnung wirft, stößt man dort auf die Nummer 83. Unter der Überschrift „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“ regelt diese Ziffer:

„Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren … auf der durchgehenden Fahrbahn … Bußgeld 200 €, Fahrverbot 1 Monat“

Wir haben also die Situation, dass die SPD hier etwas fordert, was der geltenden Rechtslage entspricht.

Weiter fordern Sie in Ihrem Antrag eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen und bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen. Auch hier hilft der Blick in die Bußgeldkatalogverordnung: Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, ist grundsätzlich mit 200 € Bußgeld dabei. Und wer dabei dann Einsatzfahrzeuge behindert, erhält ein Bußgeld von 240 € und einen Monat Fahrverbot, wer andere gefährdet, ein Bußgeld von 280 € und einen Monat Fahrverbot, wer einen Unfall verursacht, ein Bußgeld von 320 € und einen Monat Fahrverbot. Und jeder bekommt außerdem noch zwei Punkte.

Auch hier sind die Bußgelder und die Fahrverbote, also die Regelfahrverbote nach der Bußgeldkatalogverordnung, vorgeschrieben.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Abgeordneten Dr. Dolgner?

Herr Kollege Claussen, ich weiß nicht, ob Sie die Presse der letzten Tage zu dem Punkt verfolgt haben, aber wissen Sie, ob beim Beispiel, das der Kollege Vogel gebracht hat - da wurde in der Rettungsgasse gewendet -, ein Fahrverbot an die identifizierten Fahrer ausgesprochen worden ist?

(Zuruf: Das ist Rechtsprechung!)

- Nein, das weiß ich nicht.