Claus Christian Claussen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen reden über den Personalbedarf, den unser Justizvollzug langfristig hat. Notwendig ist das, weil wir im Bereich der Justiz allgemein, insbesondere aber auch im Vollzug, nicht auf vorhandene Fachkräfte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückgreifen können. Vielmehr müssen wir hier den Bedarf, den wir für den sicheren Betrieb unserer Haftanstalten benötigen, selbst ausbilden.
Deshalb war es richtig, dass wir uns im Koalitionsvertrag auf eine Personalbedarfsanalyse verständigt haben. Diese liegt jetzt vor. Im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes benötigen wir rund 71 Stellen, im Leitungsbereich acht und im psychologischen Dienst sieben Stellen.
Damit bewahrheitet sich, was wir als CDU-Fraktion bei der Novellierung des Strafvollzugsgesetzes in der letzten Wahlperiode bereits angemahnt haben, nämlich dass dieses Gesetz in seiner Umsetzung deutlich mehr Personal benötigt als bisher.
Gespräche mit den Mitarbeitern der Vollzuganstalten und auch die dokumentierten hohen Krankenstände bestätigen diese Feststellung eindrucksvoll.
Werte Kolleginnen und Kollegen, der Dienst in den Vollzugsanstalten ist anspruchsvoll, schwierig, gefährlich und belastend. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten einen unverzichtbaren Dienst zugunsten unserer Gesellschaft. Und ihnen allen gebührt unser Dank und unsere Anerkennung für ihren Einsatz und ihre Leistungen, die sie täglich für uns erbringen.
Die beste Anerkennung, die wir ihnen entgegenbringen können, ist, dass wir für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Und das bedeutet auch eine ausreichende Personalausstattung. Um es klar zu sagen: Wir wollen die festgestellten Personallücken schließen.
Wir beseitigen damit auch die Defizite, die in der letzten Wahlperiode durch die Reform des Strafvollzugsgesetzes entstanden sind. Sichere Haftanstalten und ein guter Behandlungsvollzug sind Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und ein Beitrag für die Sicherheit in unserer Gesellschaft.
Mit Personalentwicklung haben auch die funktionellen Zuständigkeiten zu tun. Durch die Übertragung weiterer Zuständigkeiten von Richtern auf Rechtspfleger werten wir das Berufsbild des Rechtspflegers weiter auf. Aber auch hier müssen wir die Ausbildung selbst betreiben, und die Übertragung der Aufgaben kann natürlich erst dann erfolgen, wenn die Mitarbeiter nach ihrer Ausbildung auch dauerhaft zur Verfügung stehen.
Durch die Erhöhung der Anwärterstellen haben wir in den letzten Jahren bereits die richtigen Maßnahmen ergriffen. Wir sind damit allerdings noch nicht am Ende. Denn weitere Aufgabenübertragungen, zum Beispiel bei der Erteilung von Erbscheinen, können erst stattfinden, wenn die weiteren Anwärter tatsächlich vor Ort zur Verfügung stehen.
Auch der Bedarf an Rechtspflegern wird künftig noch steigen. So obliegt neuerdings die Aufgabe der Vermögensabschöpfung als Folge von Straftaten den Rechtspflegern, eine Aufgabe, die künftig verstärkt wahrgenommen werden muss. Denn das hilft den Opfern mit ihren Entschädigungsansprüchen, es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich Verbrechen nicht lohnt, und es wird den Tätern auch entsprechend wehtun. Letztlich wird sich die ganze Maßnahme auch selber finanzieren, vermutlich sogar Geld einbringen.
Auch in anderen Bereich der Justiz, zum Beispiel bei den Serviceeinheiten, besteht noch ein erheblicher Personalbedarf. Dort schlummern aber auch erhebliche Effizienzpotenziale, weil zum Beispiel Richter und Staatsanwälte von organisatorischen Tätigkeiten entlastet werden können.
Ich möchte festhalten: Eine leistungsstarke, motivierte und unabhängige Justiz und ein effizienter Vollzug sind für einen funktionierenden Rechtsstaat und für das Vertrauen der Bevölkerung in diesen Staat eine unabdingbare Voraussetzung.
Deshalb ist es klug und weitsichtig, den Personalbedarf zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie der Bedarf jetzt und künftig gedeckt werden kann. Wir sind mit Jamaika auf einem guten Weg. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns alle gemeinsam zu diesen Aufgaben bekennen und dann unseren Anträgen zustimmen könnten. - Vielen Dank.
Herr Kollege, sind Ihre Worte so auszulegen, dass Sie in Zukunft auf den Vollzug von Strafen, die unsere Gerichte gegen Ausländer verhängen, verzichten wollen und dass stattdessen eine sofortige Ausweisung vorgenommen werden soll?
Vielen Dank. - Wenn wir den Strafanspruch, der durch gerichtliche Urteile verhängt wird, wirklich vollziehen wollen, dann müssen wir das doch bei uns machen; sonst kommen wir doch dazu, dass unsere Urteile woanders vielleicht gar nicht vollstreckt werden. Das jedoch würde eine Privilegierung gerade der Klientel bedeuten, die Sie meinen. Ansonsten wäre das doch einfach nur ein Leerstand bei Hafträumen, die wir doch brauchen, wenn wir wirklich alle Urteile vollstrecken wollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Kollege Hölck, ich kann das einfach nicht stehen lassen. Es ist schlicht Unsinn, was Sie hier behaupten. Wir haben doch die Situation, dass auf Bundesebene die Genehmigungszahlen für Windkraftanlagen eingebrochen sind. Daran sind wir doch in SchleswigHolstein nicht allein schuld.
Unser Wirtschaftsminister hat Ihnen gestern noch erklärt, dass wir bei der Vergabe von Ausnahmegenehmigungen von Windkraftanlagen sehr wohl am oberen Ende innerhalb der Bundesrepublik stehen. Insofern ist es einfach nicht wahr, wenn Sie immer versuchen, es so darzustellen, als ob wir mit der Jamaika-Koalition etwas angerichtet hätten, was es im Rest der Bundesrepublik nicht gibt.
Ansonsten werden die Planungen die ganze Zeit über vorangetrieben. Wir sind dabei, den Ausbau der Windkraft voranzutreiben, und das ist auch etwas, was wir Ihnen jedes Mal wieder erzählen, nämlich, dass wir das ohne Akzeptanz der Bevölkerung nicht hinbekommen. Das habe ich in jeder Rede gesagt, wenn wir über den Regionalplan Wind geredet haben.
Gern.
Die Frage ist vielmehr: Warum gibt es denn hier vor dem Landeshaus gar keine Fackelzüge, mit denen sich die Befürworter von Windrädern dafür bedanken, was Sie für die Windräder alles tun? Die kann ich gar nicht sehen. Im Gegenteil: Wir sind im Vergleich besonders schlecht wegen der Planung.
Widersprüchlich ist doch auch, Herr Kollege, wenn Sie auf der einen Seite immer die Akzeptanzprobleme bei der Windenergie beklagen, es aber auf der anderen Seite ablehnen, die Landesregierung dazu aufzufordern, etwas zu tun, wie andere Länder das auch ma
chen. Sie verweisen auf den Bund. Wo ist da die Logik Ihrer Behauptung?
Man kann doch nur feststellen: Sie sind sich darin einig, wenn es darum geht, gegen den Bund zu klagen, Sie tun selbst aber nichts. Das ist das, was wir hier festzustellen haben, und das zeigt auch Ihr Beitrag.
- Nein, auch das ist falsch. Erstens bin ich nicht derjenige, der Fackelzüge veranstaltet.
Zweitens haben wir die Situation in der ganzen Bundesrepublik, dass die Akzeptanz nicht gegeben ist, weil sich die Bürger mit gerichtlichen Verfahren gegen die Windkraft wehren. Sie müssen doch feststellen, dass das ein ganz wesentliches Hemmnis ist.
Uns liegt doch hier ein Antrag vor, mit dem wir gerade versuchen wollen, eine Beteiligung der Kommunen und der Betroffenen herzustellen. Das ist doch ein Ansatz, den wir verfolgen wollen.
Ich wehre mich dagegen, dass Sie so tun, als ob wir in dieser Situation, die in der ganzen Bundesrepublik nicht gut ist, mit unserer Aufnahme der Planung dazu etwas beigetragen hätten. Das ist schlicht falsch.
Sehr gern.
Als das Gerichtsurteil kam, in dem leider gegen unseren Willen gesagt worden ist, der Bürgerwille sei nicht entscheidend, hat die Regierung Albig eine Planung vorgelegt, die damit umgegangen ist, indem sie sagt, wir brauchen objektive Kriterien, die auch landesweit gelten, damit wir keinen Wildwuchs haben.
In der Tat, diese Planung ist sehr sorgfältig im Rahmen des größten Beteiligungsverfahrens, das wir jemals hatten, diskutiert worden. Das haben Sie über den Haufen gewor
fen, weil Sie gesagt haben, das passe nicht mit Ihrem Versprechen zusammen.
Jetzt kommen Sie aber nicht mit den anderen Dingen auf die Reihe, es passiert also nichts. Deswegen ist es in Schleswig-Holstein schlechter. Es ist noch nicht einmal absehbar, dass Sie das jetzt hinkriegen. Denn wenn Sie Pech haben, wird das wieder beklagt und wir haben von vorne bis hinten Chaos. Das ist unsere Kritik. - Punkt 1.
Punkt 2, wenn Sie mir auch das noch zu sagen erlauben, ist dieser: Kein Mensch braucht eine bundesweit einheitliche Regelung zur Akzeptanz von Windenergieanlagen. Da gibt es Landesgesetze in MecklenburgVorpommern und Brandenburg; und es gibt andere Vorschläge. Warum können wir nicht eigene Vorschläge machen, zumal wir nicht mehr warten können, sondern etwas für die Akzeptanz tun müssen? Wenn wir das wollten, könnten wir das doch per Landesrecht regeln. Sagen Sie doch, dass Sie das nicht wollen, und sagen Sie nicht, wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung. Die brauchen wir nämlich gar nicht, sondern wir können zur Akzeptanz auch hier im Land etwas tun.
Das sind unsere beiden Kritikpunkte. Nehmen Sie das einmal zur Kenntnis. Das tun Sie aber nicht. Sie geben sich damit zufrieden, auf den Bund zu schimpfen. Wir begleiten Sie in dieser Kritik und teilen diese ja sogar. Aber in dem anderen Teil, in dem Sie selber etwas tun können, machen Sie eben nichts. Das ist Ihr Problem, und das ist leider auch unser Problem.
- Wenn Sie das Beteiligungsverfahren, das jetzt für die Planung der Windenergie läuft, als ein Nichts bezeichnen, dann finde ich schon das abenteuerlich, weil wir auch in diesem Verfahren eine tausendfache Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern haben, um diese Themen zu erarbeiten. - Erstens.
Zweitens. Wir waren doch noch gar nicht zu Ende mit der Planung, als das Oberverwaltungsgericht das Ganze gekippt hat. Da lagen doch die Einwendungen alle noch zugrunde; die waren doch noch gar nicht alle abgearbeitet. Insofern müssen wir etwas machen, das sowieso gemacht werden musste, nämlich alle diese Einwendungen aufzuarbeiten und einen neuen Plan zu entwickeln.
Hinzu kommt, dass wir von dieser Ausnahmeregelung, die es ja gegeben hat, Gebrauch machen. Das ist doch eine sinnvolle Maßnahme gewesen, um überhaupt mit dieser Situation umzugehen, die durch das Urteil entstanden ist.
Die andere Situation müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, nämlich dass diese Regelung beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls mit Verfassungsbeschwerden beklagt worden ist, wie man die Leute daran beteiligen kann. Wir reden doch nicht über irgendwelche Luftschlösser oder irgendwelche Bonbons, die wir verteilen, sondern es geht hier um den Eingriff in Eigentumsrechte, die grundrechtlich geschützt sind.
Zu der Frage, wie die Akzeptanz hergestellt werden kann, sollte der Kollege Hölck auch einmal Folgendes überlegen: Wenn wir in Nordfriesland eine Modellregierung haben, dann liegt das doch daran, weil sich die Leute dort freiwillig daran beteiligen können und nicht irgendwelche Zwangsmaßnahmen ergriffen werden müssen.
Insofern sind wir hier nach wie vor auf einem guten Weg.
Das Märchen, dass wir in Schleswig-Holstein viel schlechter dastehen als irgendwo sonst, ist schlicht und ergreifend nicht richtig. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vorgelegt. Ziel ist es - das haben wir eben gehört -, die Raumordnung auf die Herausforderungen der kommenden Jahre einzustellen.
Da Raumordnungspläne auf die Entwicklung der kommenden 15 Jahre ausgerichtet sind, müssen diese hinreichend flexibel sein, damit man auf Unvorhergesehenes reagieren kann und Anpassungen vorgenommen werden können. Dabei sollen gerade die Chancen, die sich in einer wandelnden Gesellschaft bieten, genutzt werden.
Es gibt in der Raumordnung verbindliche Ziele, die bei Planaufstellung festgelegt werden. Nachträglich sind die Ziele bislang nur durch aufwendige Zielabweichungsverfahren abänderbar.
Der Gesetzentwurf konkretisiert und ergänzt die bisherigen Regelungen, um in bestimmten Fällen eine Zielabweichung zu erleichtern. So wird mit dem § 13 a die Erprobung von Entwicklungsmaßnahmen durch raumordnerische Verträge ermöglicht, um zum Beispiel von den Zielen für Modellvorhaben oder Experimente abweichen zu können. Die Ergebnisse sind von der Landesplanungsbehörde verpflichtend auszuwerten, also, wie es so schön heißt, zu evaluieren. Damit sollen insbesondere interkommunale Entwicklungen ermöglicht und gefördert werden.
Des Weiteren werden auch die Beteiligungsfristen flexibler ausgestaltet. Es wird auf die Präklusionsregelung in § 9 Absatz 2 Satz 4 ROG verwiesen. Schließlich wird der Verwaltungsaufwand reduziert, da die Veröffentlichung der Pläne als Verordnung im Internet erfolgt und die Unterlagen nur noch bei der Landesplanungsbehörde vorgehalten werden. Die Auslegung der Verfahrensunterlagen soll nur noch bei den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden, aber nicht mehr in allen betroffenen Gemeinden erfolgen. Meines Erachtens können wir
hier im weiteren Verfahren durchaus darüber nachdenken, ob nicht auch dieser Aufwand noch weiter reduziert werden kann. Tatsächlich dürfte die Einsichtsmöglichkeit der Papiere vor Ort aufgrund der Verfügbarkeit der Unterlagen im Internet gar keine oder kaum noch eine Rolle spielen. Wir haben noch weitere redaktionelle und klarstellende Regelungen, die sich auch auf das Flurbereinigungsgesetz beziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz enthält Regelungen, die die Landesplanung in die Lage versetzen, auf künftige Entwicklungen besser und flexibler zu reagieren. In einer Zeit des ständigen und sich beschleunigenden Wandels ist der Entwurf eine richtige und notwendige Antwort. Demografie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klima, Mobilität und Innovationen stellen uns vor neue Herausforderungen. Wir brauchen Instrumente, mit denen wir die damit verbundenen Chancen und Risiken abwägen und nutzen können.
Der Gesetzentwurf ist dazu ein richtiger Schritt. Ich bitte, der Überweisung in den Ausschuss zur weiteren Beratung zuzustimmen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus meiner Sicht vermengt der Antrag des SSW völlig verschiedene Themen und ist deshalb nicht geeignet, irgendwelche positiven Wirkungen zu erzeugen. Auf der einen Seite mag ja eine Solidarisierung mit der kurdischen Bevölkerung unter humanitären Gesichtspunkten durchaus in Betracht kommen. Auch die militärischen Leistungen der Kurden bei der Bekämpfung des IS verdienen Respekt und Anerkennung. Das gilt aber nicht für die Mittel und Methoden, die die PKK in ihrem sogenannten „Verteidigungskampf“ in der Türkei angewendet hat. Man muss auch sagen: „Die Kurden“ und „die PKK“ sind nicht dasselbe.
Ich glaube auch nicht, dass es richtig ist, derart sensible außen-, sicherheits- und innenpolitische Themen hier im Landtag zu diskutieren. Schon allein die öffentliche Behandlung dieses Themas birgt die Gefahr, die innere Sicherheit bei uns zu beeinträchtigen. Bei uns leben sehr viele kurdisch- und auch sehr viele türkisch-stämmige Menschen. Wir können kein Interesse daran haben, dass die Konflikte zwischen diesen Gruppen angeheizt und womöglich mit Gewalt bei uns in der Bundesrepublik ausgetragen werden.
Die Beurteilung der Aktivitäten der PKK in der Bundesrepublik ist eindeutig. Der BGH hat vor rund einem Jahr erneut entschieden, dass die PKK eine Terrororganisation ist und ihr Kampf nicht durch internationales Recht gerechtfertigt ist. Mord und Totschlag sind für die PKK Mittel der politischen Auseinandersetzung, und das können wir nicht akzeptieren.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Türkei nach wie vor unser NATO-Partner ist. Das ermöglicht es Deutschland und den Verbündeten, Einfluss in den internationalen Gremien zu nehmen und zu versuchen, die Situation vor Ort zu verbessern. Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik müssen im Bund und auf internationaler Ebene gemacht werden. Da hilft es aus meiner Sicht wenig, wenn einzelne Landesparlamente verschiedene Meinungen dazu beisteuern.
Auch die Frage von Waffenlieferungen muss im Bund und auf internationaler Ebene geklärt werden.
Wir verlangen zu Recht immer eine verbesserte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in Rüstungsfragen und Rüstungsprojekten. Dann müssen wir uns aber auch mit unseren europäischen Partnern über die Frage von Rüstungsexporten einigen. Wenn sich die Bundesrepublik nicht als verlässlicher Partner zeigt, wird es eine Zusammenarbeit mit den anderen Europäern in diesen Fragen nicht geben.
Schließlich ist es auch ein gewaltiger Unterschied, ob die Bundesrepublik Deutschland oder die PKK handelt. Wenn wir als demokratischer Rechtsstaat beschließen, Waffen zu exportieren, mag man das als richtig oder falsch beurteilen, dass wir aber als Staat das Recht haben, dies zu machen, dürfte - unbeschadet internationaler Verpflichtungen - unstreitig sein. Dieses Recht ist kein Recht, das ein privater Verein oder eine Partei hat, auch nicht, wenn sie sich in der Form darum kümmert, Geld für diese Zwecke zu sammeln.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Lage in Syrien und in der Türkei ist sehr komplex, die internationale Gemeinschaft steht seit Jahren vor gewaltigen Herausforderungen. Ich glaube, wir überschätzen uns, wenn wir meinen, wir können die Lage von Schleswig-Holstein aus verbessern oder lösen. Ich befürchte vielmehr, dass wir außen- und sicherheitspolitisch bestenfalls gar nichts erreichen und die innenpolitische Lage eher verschärfen.
Dem SSW möchte ich ein Denkbeispiel mit auf den Weg geben. Überlegen Sie einmal: Wenn der Bund Deutscher Nordschleswiger in Dänemark die gleichen Mittel und Methoden einsetzen würde wie die PKK in der Türkei, dann frage ich mich, ob Sie Ihren Antrag so stellen und so vertreten würden. Deshalb wäre es aus meiner Sicht das Beste, wenn Sie Ihren Antrag einfach zurücknehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident!
„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“
So lautet Artikel 38 Absatz 2 GG. Der Antrag kann also nur durch eine Grundgesetzänderung realisiert werden. Diese erfordert bekanntermaßen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Dass eine solche Mehrheit zustande kommen könnte, halte ich für wenig realistisch.
Es sprechen nämlich folgende gute Gründe gegen die Absenkung des Wahlalters: Wir müssen immer wieder klarstellen, dass Freiheiten und Rechte mit Verantwortung verbunden sind. Ich halte nichts davon, Rechte immer weiter auszuweiten, Pflichten aber abzukoppeln. Wir haben zum Schutz der Jugendlichen und Heranwachsenden eine ganze Reihe von Normen. So hat der Minderjährige keine volle Geschäftsfähigkeit, weil er vor den zivilrechtlichen Folgen unbedachter Handlungen geschützt sein soll.
Auch strafrechtlich werden Jugendliche von 14 bis 18 Jahren und sogar darüber hinaus individuell bis zum 21. Lebensjahr nicht nach dem Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen. Der Grund dafür ist immer der gleiche: Wir gehen davon aus, dass in diesem Alter der Reifeprozess zum Erwachsenendasein eben noch nicht abgeschlossen ist. Das ist auch der Grund, das aktive und passive Wahlrecht ebenfalls an die Volljährigkeit beziehungsweise die Vollendung des 18. Lebensjahres zu knüpfen.
Wir haben im Ausschuss eine Anhörung durchgeführt. Der Landeswahlleiter der Freien Hansestadt Bremen hat sich in seiner Stellungnahme auf aktuelle Kommentierungen des Bundeswahlgesetzes und Rechtsprechung des BVerfG bezogen. In der Stellungnahme heißt es:
„Diesen Regelungen und sonstigen … Bestrebungen, auch auf Bundesebene, das Wahlalter auf 16 oder gar 14 Jahre herabzusetzen, fehlt es an Plausibilität und im Hinblick auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit an Wirklichkeitsbezug. …
Ausschlaggebend für die Festsetzung des Mindestalters ist letztlich die Verstandesreife, die allgemeine politische Einsichts-, Diskurs-, und Urteilsfähigkeit, die Lebensreife sowie das Verantwortungsbewusstsein. Die Fähigkeit zu einer rationalen Willensbildung und -entscheidung dürfte … bei Jugendlichen und Heranwachsenden im Allgemeinen erst im Alter von 18 Jahren vorhanden sein; erst dann kann von einem hinreichenden Maß an politischer Reife ausgegangen werden.“
Und im Hinblick auf die Erfahrungen bei den Wahlen in Bremen 2011 und 2015 führt er aus:
„Insofern mit der Herabsetzung des Wahlalters die Vorstellung verbunden wird, damit einen Beitrag zur langfristigen Umkehrung ständig zurückgehender Wahlbeteiligungsquoten zu erreichen, muss zumindest für Bremen festgestellt werden, dass diese Hoffnung enttäuscht wurde.“
Ich möchte darüber hinaus noch zu bedenken geben, dass die Entscheidungen des Bundestages, jedenfalls zum Teil, durchaus komplexer und abstrakter sind als die Entscheidungen, die wir und die anderen Landesparlamente zu treffen haben. Selbst wenn man die Erfahrungen bei Kommunal- und Landtagswahlen also positiv bewertet, lässt sich das meiner Meinung nach nicht einfach auf die Bundesebene übertragen.
Schließlich noch ein Aspekt: Die Möglichkeiten der politischen Teilhabe sind über die neuen Medien geradezu explodiert, gleichzeitig aber auch die Möglichkeiten für Desinformation und Manipulationen. Was wir brauchen - ich füge absichtlich hinzu: nicht nur für Jugendliche! -, ist eine Verbesserung der Medienkompetenz und ein Ausbau der politischen Bildung. Nur damit lassen sich die durchaus ehrenwerten Ziele des Antrages verwirklichen.
Zusammenfassend: Der Antrag ist verfassungsrechtlich fragwürdig, praktisch anscheinend untauglich und politisch auf Bundesebene wohl nicht durchsetzbar.
Konsequenz: Wir lehnen den Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten jetzt über zwei Anträge, nämlich den Antrag der SPD und dann den - natürlich viel besseren - Alternativantrag von Jamaika. Ich betone, dass beide Anträge das gleiche Ziel haben: der rechtsextremen Bedrohung mit allen Mitteln entgegenzutreten.
Nicht nur die unfassbaren Taten, die in dem NSUProzess Gegenstand der Aufklärung waren, und nicht nur der Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke, sondern vor allem auch der tägliche Blick in die Medien zeigen eine Verrohung von Sitten und Sprache, die wir vermutlich vor ein paar Jahren so nicht für möglich gehalten hätten. Vielleicht haben wir diese Dinge auch nicht ernst genug genommen, weil uns einfach die Vorstellung fehlte, dass sich Menschen, die in unserer freiheitlichen Gesellschaft groß geworden sind, so weit von unseren Wert- und Moralvorstellungen entfernen können.
Wir müssen diese Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit betrachten. Hass, Hetze und Bedrohung sind Vorboten von Gewalt, Totschlag und sogar Mord. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Behörden sachlich und personell gut aufgestellt sind, damit sie im Zusammenspiel mit dem Bund und den anderen Ländern diese Aufgaben bewältigen können.
Voraussetzung hierfür ist aber auch, dass die Lage erkennbar und einschätzbar ist. Es ist wichtig, dass der einzelne Betroffene die Behörden unterrichtet, Straftaten anzeigt, Strafanträge stellt und die Geschehnisse weder verdrängt noch ignoriert. Abgesehen davon, dass natürlich jede Polizeidienststelle zuständig dafür ist, solche Aussagen aufzunehmen, muss den Betroffenen die Kontaktaufnahme möglichst leicht gemacht werden. Jede mögliche Hemmschwelle muss beseitigt werden. Jeder muss wissen, dass er oder sie Information, Beratung und auch Schutz erhält. Wir begrüßen daher die Ankün
digung unseres Innenministers, den Verfassungsschutz insoweit neu zu organisieren und personell zu stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht muss klar sein, dass die Lagebeurteilung, die Einschätzung der Gefährdung von den Behörden vorgenommen wird und sie über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden. Es kann nicht sein, dass die Betroffenen automatisch von der Polizei unterrichtet werden müssen, wenn ihr Name sich auf irgendeiner obskuren Liste befindet. Dann würde die Polizei unfreiwilliger Handlanger der Extremisten, frei nach dem Motto: Der Rechtsextreme schreibt, und die Polizei stellt zu.
Ich will hier überhaupt nichts verniedlichen oder verharmlosen - das habe ich schon zu Beginn gesagt -, aber wir dürfen auch niemandem Hilfestellung leisten, Angst und Schrecken zu verbreiten.
Um die Sorgen und Nöte der Betroffenen aufzufangen, sind wir - durch die Unterstützung des Zentrums für Betroffene rechter Angriffe, das das schöne Kürzel „Zebra“ trägt - bereits den Weg gegangen, auch zivilgesellschaftliche Hilfe außerhalb der Sicherheitsbehörden zu fördern. Auch hierüber müssen die Betroffenen natürlich informiert werden.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir bereits eine Menge auf den Weg gebracht haben, rechtsextreme Bedrohungen zu bekämpfen, lohnt es sich, die Anträge zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss zu verweisen. Es darf weder real noch virtuell rechtsfreie Räume geben.
Verhaltensweisen, die wir auf der Straße, im öffentlichen oder im privaten Raum nicht dulden, dürfen auch im Internet nicht sanktionslos bleiben. Hass, Hetze und Bedrohung sind Straftaten, die verfolgt werden müssen. Dazu bedarf es der Mithilfe der Betroffenen, sachlich und personell gut ausgestatteter Behörden sowie des klaren politischen Willens, sich unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von nichts und von niemandem kaputt machen zu lassen.
Daran sollten wir auch über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam arbeiten. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Im SPD-Antrag wird gefordert:
„Beim unerlaubten Wenden und Befahren entgegen der Fahrtrichtung ist die Anordnung eines Fahrverbotes im Ordnungswidrigkeitsverfahren unabhängig von einer konkreten Gefährdung zwingend vorzuschreiben.“
Wenn man einen Blick in die Bußgeldkatalogverordnung wirft, stößt man dort auf die Nummer 83. Unter der Überschrift „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“ regelt diese Ziffer:
„Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren … auf der durchgehenden Fahrbahn … Bußgeld 200 €, Fahrverbot 1 Monat“
Wir haben also die Situation, dass die SPD hier etwas fordert, was der geltenden Rechtslage entspricht.
Weiter fordern Sie in Ihrem Antrag eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht zur Bildung von Rettungsgassen und bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen. Auch hier hilft der Blick in die Bußgeldkatalogverordnung: Wer bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bildet, ist grundsätzlich mit 200 € Bußgeld dabei. Und wer dabei dann Einsatzfahrzeuge behindert, erhält ein Bußgeld von 240 € und einen Monat Fahrverbot, wer andere gefährdet, ein Bußgeld von 280 € und einen Monat Fahrverbot, wer einen Unfall verursacht, ein Bußgeld von 320 € und einen Monat Fahrverbot. Und jeder bekommt außerdem noch zwei Punkte.
Auch hier sind die Bußgelder und die Fahrverbote, also die Regelfahrverbote nach der Bußgeldkatalogverordnung, vorgeschrieben.
Klar, gern.
- Nein, das weiß ich nicht.
- Es ist nicht ausgesprochen worden. Können Sie sich das erklären?
- Ich kann mir das daraus erklären, dass die Fahrverbote, die in der Bußgeldkatalogverordnung stehen, Regelfahrverbote sind. Das heißt, die Behörde hat ein Ermessen, unter besonderen Umständen von einem solchen Fahrverbot absehen zu können,
was aus meiner Sicht auch völlig in Ordnung ist, weil es natürlich auch einmal Fälle geben kann beispielsweise wenn irgendetwas Lebensbedrohliches in einem solchen Fahrzeug passiert -, bei denen man sagt: „Gut, dann muss man davon absehen.“ Aber das ist etwas, was im Ermessen der Behörde beziehungsweise des Gerichts steht.
Darum ging es nicht.
Das sage ich immer noch, weil ich der Auffassung bin, dass man dieses Ermessen nicht von vornherein ausschließen sollte. Das würde der Systematik, die wir bislang haben, vollkommen entgegenlaufen. Das wäre etwas völlig Neues. Und das halte ich nicht für richtig.
Um schärfere Sanktionen zu verlangen, verweisen Sie jetzt auf die Situation in Österreich. Das ist meines Erachtens auch ein bisschen dünn. Man muss sich doch angucken, wie die Systematik innerhalb der Bußgeldkatalogverordnung ist und wie sich diese Delikte denn entsprechend eingruppieren.
Im Bereich der Geschwindigkeitsübertretung muss man, um eine ähnliche Sanktion - also 200 € oder mehr und auch zwei Punkte beziehungsweise Fahrverbot - zu bekommen, außerorts zwischen 51 und 60 km/h zu schnell fahren, also auf der Landstraße konkret mit über 150 km/h unterwegs sein. Da sieht man doch, dass es um massive Verkehrsverstöße geht, die sich gegen die Verkehrssicherheit richten.
Beim letzten Punkt Ihrer Forderung, in regelmäßigen Abständen Schilder aufzustellen, meine ich auch: Das ist nicht unbedingt eine politische Frage, die wir hier im Landtag an herausgehobener Stelle diskutieren müssen. Das ist einfach eine Frage von Verkehrserziehung und von sinnvollem Verwaltungshandeln.
Außerdem muss man auch darauf hinweisen, dass es auch Straftatbestände gibt, die solche Verhaltensweisen regeln. Das sind nämlich die §§ 315 b und 315 c StGB - Straftatbestände, die die Gefährdung des Straßenverkehrs oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr bestrafen, die dann zu Fahrverboten oder aber auch - das ist in der Regel dann der Fall - zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Was bleibt also von Ihrem Antrag? Eigentlich ist alles schon geregelt. Das einzig Interessante wäre, ob man mit einer schlichten Erhöhung der Bußen die Erhöhung, die ich angesprochen hatte, war 2017 vereinbart worden - das Verhalten der Verkehrsteilnehmer wirklich geändert bekommt.
Das eigentliche Problem - insoweit stimme ich meinem Vorredner zu - ist im Grunde genommen, dass wir einen deutlich zunehmenden und radikalen Egoismus haben, der immer weiter Platz greift. Das ist eine bedauernswerte gesellschaftliche Entwicklung, und der sollten wir uns auch entgegenstellen. Ich fürchte aber, dass wir mit einer Erhöhung der Bußgelder hinsichtlich dieser Verhaltensweisen, die angesprochen worden sind und die ich gar nicht rechtfertigen will, nicht weiterkommen.
Insofern beantrage ich die Ausschussüberweisung, meines Erachtens federführend an den Verkehrsausschuss und mitberatend natürlich an den fast allzuständigen Innen- und Rechtsausschuss. Da können wir uns einmal darüber unterhalten. Aber der Kern Ihres Anliegens oder die Aussagen, die Sie in Ihrem Antrag treffen, die sind einfach falsch. - Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir beschäftigen uns heute erneut mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes. Es geht um die Verlängerung des Moratoriums bis zum 31. Dezember 2020. Das ist notwendig, um die Planung zu sichern und die Einwendungen, die aus den bisherigen öffentlichen Beteiligungen eingegangen sind, aufarbeiten und abwägen zu können. Das kann man nicht übers Knie brechen. Tausende Einwendungen zu erfassen und rechtssicher zu bearbeiten, ist für die beteiligten Mitarbeiter in der Verwaltung eine echte Herausforderung. Da ich selbst einmal Planfeststellungsverfahren bearbeitet habe, ist mir das sehr bewusst.
Es ist notwendig, die Akzeptanz für die Windenergie in der Bevölkerung zu stärken. Sonst wird die Energiewende nicht zu schaffen sein. Gerade dazu dient die Planung. Die Öffentlichkeit muss mitgenommen werden, sonst drohen viele Klagen und sehr viel Unruhe vor Ort. Während dieser Planungszeit können weitere Windkraftanlagen über Ausnahmen genehmigt werden; das ist ein entscheidender Baustein dazu, dass ein solches Moratorium verfassungsrechtlich haltbar ist.
Natürlich ist fraglich, ob die Dauer von circa fünfeinhalb Jahren noch angemessen ist; aber der Nachweis, dass die Planungen konzentriert vorangetrieben werden, wird durch die vielfältigen Bemühungen des Innenministeriums erbracht. Über unseren Begleitantrag wird noch einmal unmissverständlich klargestellt, dass wir politisch wünschen, alle sich bietenden Beschleunigungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Die Lage der Windenergiebranche ist durchaus ambivalent. Einerseits gibt es so viel Windstrom wie nie zuvor, andererseits geht der Neubau drastisch zurück. Das ist bundesweit die Situation und nicht allein in Schleswig-Holstein, wie vonseiten der SPD gerne behauptet wird. Bundesweit gingen in den ersten drei Monaten des Jahres 2019 41 Anlagen ans Netz, fast 90 % weniger als im gleichen Quartal des Vorjahres. In neun von 16 Bundesländern wurden gar keine Anlagen errichtet. Ursache dafür ist auch die große Zahl von Klagen.
Da schließt sich der Kreis: Ohne eine vernünftige, von der Bevölkerung akzeptierte Planung wird der Ausbau der Windenergie nicht gelingen. Ich bin überzeugt davon, dass dieses Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.
Wenn bereits jede Gemeinde über eine Veränderungssperre für bis zu vier Jahre Bauvorhaben verhindern kann, um die gemeindlichen Planungen zu sichern, sollte es auch für das Land möglich sein, für seine landesweiten Planungen einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren in Anspruch zu nehmen.
Was wäre die Alternative? Eine geregelte Entwicklung wäre nicht mehr gewährleistet. Der bürokratische Aufwand, sich mit jeder Anlage im Detail eines Genehmigungsverfahrens auseinanderzusetzen, wüchse immens an. Letztlich wären erheblich mehr Klagen zu erwarten, und der Widerstand vor Ort dürfte sich deutlich verfestigen und verstärken. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Begeisterung in der Bevölkerung vor Ort beim Bau von Windkraftanlagen deutlich abgeschwächt hat. Diese Skepsis kann nur durch den laufenden Planungs
und Beteiligungsprozess abgebaut und beseitigt werden.
Wir haben derzeit tatsächlich keine vernünftige Alternative zu unserem Gesetzentwurf. Unser Begleitantrag stellt klar, dass unnötige Verzögerungen vermieden und alle Beschleunigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Ich bitte deshalb um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Kollege, ich habe gerade vorgetragen, wie die Entwicklung auf Bundesebene aussieht und dass sich diese von der Entwicklung in Schleswig-Holstein nicht unterscheidet. Ich möchte von Ihnen bitte eine Begründung dafür hören, wie diese Landesregierung in Schleswig-Holstein, die Sie so scharf kritisieren, für die Situation im restlichen Bundesgebiet verantwortlich ist.
Können Sie mir denn erklären, warum sich der Ausbau in anderen Bundesländern genauso darstellt wie hier in Schleswig-Holstein? Und kann es sein, dass eine geänderte Auffassung der Bevölkerung - die an den Klagen deutlich wird - dafür eine Rolle spielt?
- Sie vergleichen Schleswig-Holstein beispielsweise mit Bayern. Bayern hat Abstände bei Windenergieanlagen an Land gewählt, die niemand erfüllen kann.
10 mal h - das haben Sie richtig wiedergegeben kann niemand erfüllen. Das hat mit dieser Regionalplanung überhaupt nichts zu tun. Natürlich gibt es Widerstände in der Bevölkerung. Das ist offensichtlich.
Wir müssen aber doch die große Geschichte erzählen, warum wir die Energiewende brauchen. Wir wollen, dass die Flächen, die unterhalb des Meeresspiegels liegen, vor dem Meeresanstieg geschützt werden. Wir wollen, dass in der Dritten Welt weiterhin Landwirtschaft möglich ist und nicht durch die Erwärmung des Klimas ständig weiter eingeschränkt wird. Deshalb ist die Energiewende so wichtig. Diese Energiewende ist auch dafür wichtig, Fluchtursachen zu bekämpfen, und wird zum friedlichen Zusammenleben auf dieser Welt beitragen. Deshalb muss man die große Geschichte erzählen und sich auch manchmal mit den Bürgerinnen und Bürgern anlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Landesregierung hat mit ihrer Regionalplanung der regenerativen Energiewirtschaft den Saft abgedreht. Milliardeninvestitionen liegen auf Eis. Sie haben Arbeitsplätze gefährdet und gefährden sie weiterhin. Das ist ein Desaster, ausgelöst durch Ihre Regierungspolitik.
Das ganze Ausmaß Ihres Scheiterns dokumentiert die Tatsache, dass es durch Stilllegungen zum ersten Mal seit den 80er-Jahren zu einer Abnahme der Anzahl an Windkraftanlagen an Land in SchleswigHolstein gekommen ist.
Es wird immer offensichtlicher, dass Jamaika keinen gemeinsamen Plan für die Energiewende hat,
und das gibt es auch offen zu. Diese Koalition hatte zwei Jahre Zeit, eine gemeinsame Linie zu finden.
Ihr Begleitantrag, den Sie gestellt haben, ist wirklich eine Farce. So einen Antrag kann man stellen, wenn man sich am Beginn eines Verfahrens befindet, aber vier Jahre nach dem Urteil des OVG und zwei Jahre nach Antritt Ihrer Regierung ist dieser Antrag lächerlich und eine Farce.
Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben, dass Sie es nicht einmal geschafft haben, bei den neuen Regionalplänen einheitlich größere Abstände in den Flächen, die neu aufgenommen worden sind, zu ermöglichen. Es gibt 63 neue Vorranggebiete, 30 davon mit 1.000 m Abstand und 22 mit 800 m Abstand. Diese Unterschiedlichkeit bei den Abständen erklären Sie doch einmal einem Richter.
Wir haben in der guten alten Küstenkoalition
mit unserer regionalen Planung einen guten nachvollziehbaren Kompromiss vorgelegt,
der auch die Bedenken der Bevölkerung aufgenommen und gewichtet hat. Es geht darum, die Bedenken der Menschen ernst zu nehmen.
Das Moratorium besteht mittlerweile seit fast vier Jahren. Aus den vorherigen zwei Verfahren zur Verlängerung des Moratoriums sowie aus mehreren juristischen Einschätzungen ist eindeutig hervorgegangen, dass eine Verlängerung des Moratoriums zwar möglich ist, jedoch immer gut begründet sein muss. Der SPD-Fraktion hat der Wissenschaftliche Dienst des Landtages im November 2017 mitgeteilt, dass eine Verlängerung des Moratoriums seiner Auffassung nach nur zulässig ist, wenn sie auch sachlich auf tragfähigen Argumenten begründet ist. Neue Planungskriterien, die eine neue Koalition in das Verfahren einspeist, um Wahlversprechen einzulösen, sind jedenfalls keine sachlich tragfähigen Gründe.
Die Verlängerung des Moratoriums ist nicht zuletzt deshalb höchst umstritten.
Wir werden, um das Schlimmste, den Wildwuchs, zu verhindern, nicht gegen das Moratorium stimmen; wir haben aber erhebliche Zweifel an der Rechtsicherheit der Verlängerung. Deshalb werden wir uns enthalten. Sollte das Moratorium erfolgreich beklagt werden, Herr Kollege Kumbartzky, ist das Ihre alleinige Verantwortung als Koalition.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als erstes bedanke ich mich bei unserem Minister für seinen Bericht. Ich danke auch
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes für ihre geleistete Arbeit.
Wir haben es gehört: Die Gefahren für unsere Verfassung sind vielfältig, und die Bedrohungen ändern sich auch stetig. Islamistischer Extremismus und Terrorismus, rechtsextreme Bestrebungen, Reichsbürger, Linksextremismus, Spionageabwehr und politisch motivierte Kriminalität, Cybercrime das alles fordert die Wachsamkeit des Verfassungsschutzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können am 23. Mai dieses Jahres den 70. Geburtstag unseres Grundgesetzes feiern. Deshalb sollten wir uns vor Augen führen, was wir denn da eigentlich schützen. Das Grundgesetz ist die beste, die freiheitlichste, die liberalste und sozialste Verfassung, die wir je in Deutschland gehabt haben,
und sie hat sich Gott sei Dank auch als die wehrhafteste erwiesen. Die Weimarer Reichsverfassung ist am 14. August 1919 in Kraft getreten und war spätestens am 30. Januar 1933 am Ende. Das sind keine 14 Jahre. Das sollte uns eine Mahnung sein.
Ich glaube, dass eine wesentliche Gefahr für unsere Verfassung gerade davon ausgeht, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung als etwas Selbstverständliches wahrgenommen wird, etwas, was einfach so da ist und sowieso weiter bestehen wird. - So ist es aber nicht. Unsere Freiheit, unsere Demokratie muss täglich verteidigt und immer wieder neu erkämpft werden, da sich immer wieder neue Gefahren für sie entwickeln.
Selbstverständlich war die Welt 1949 eine völlig andere als die heutige. Aber die Erfahrung von Krieg, Terror und Gewalt, die das Grundgesetz geprägt hat, sind auch heute aktuelle Bedrohungen. Wir müssen alles daran setzen, die Freiheit zu erhalten, ohne dass unsere oder die folgenden Generationen diese katastrophalen Erfahrungen unserer Vorfahren selbst durchmachen müssen.
Verrückte, Kriminelle, Extremisten und Terroristen - sie alle bedrohen unser Grundgesetz. Aber auch Hetze, die Herabwürdigung von demokratischen Institutionen und demokratischer Prozesse gefährden unsere Verfassung, genauso wie eine falsch verstandene Liberalität und Toleranz, die eine völlige Beliebigkeit herstellen. Das Grundgesetz ist eine offene Ordnung, ein Freiheitsversprechen für jeden. Aber es ist nicht neutral, es ist eine Werteordnung,
die den zivilisatorischen Grundkonsens unserer Gesellschaft darstellt.
Jeder - das sage ich gerade im Hinblick auf unsere gestern geführte Europadebatte -, der diesen Grundkonsens - wenn auch nur verbal durch Hetze oder Demagogie - aufkündigt, betätigt sich feindlich gegenüber unserer Verfassung.
Es gilt, den Kerngehalt des Grundgesetzes in einer sich ändernden Welt zu erhalten, anzupassen und auszubauen. Das sollte vorsichtig, mit Augenmaß und voller Respekt vor der bisherigen Leistung unserer Verfassung geschehen. Das sollten wir selbst uns bei unseren Entscheidungen als Legislative auch deutlich vor Augen führen.
Aber nicht nur die Parlamente, sondern jeder ist aufgerufen, unsere Verfassung und unsere Freiheit zu verteidigen. Verfassungsschutz ist eben nicht nur die Aufgabe einer Behörde, sondern geht uns alle, jeden und jede an.
- Vielen Dank.
Darüber hinaus müssen wir unsere Verfassungsschutzbehörden auch mit den rechtlichen, sachlichen und personellen Ressourcen ausstatten, die sie brauchen, um ihre schwierigen Aufgaben erfüllen zu können. Was das konkret bedeutet, können wir gern im Ausschuss miteinander besprechen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesentwicklung und die Planung dazu hat dieses Haus zu Recht immer wieder beschäftigt. So gab es beispielsweise 2010 eine Debatte über den Landesentwicklungsplan 2010 bis 2025, bei der der Kollege Kalinka den Antrag mit dem schönen Titel „Weniger Vorgaben, mehr Freiheit vor Ort“ eingebracht hat. Das ist eine Strategie, die ich für gut und richtig halte.
Nach dem Regierungswechsel 2012 begann dann die SPD-geführte Landesregierung 2013 mit einem Prozess, um eine Landesentwicklungsstrategie 2030 zu erarbeiten. Anfang 2016 war ein Grünbuch entwickelt, das mit über 1.000 Experten in über 50 Gesprächsrunden erörtert wurde. Daraus wurden elf strategische Leitlinien entwickelt, die weiter diskutiert werden sollten. Zur Landtagswahl 2017 war die Arbeit an der Strategie noch nicht abgeschlossen. „Albigs Lieblingskind“, wie eine Zeitung das betitelte, war also nach vier Jahren Planung noch nicht geboren worden.
Nach der Wahl hat die Jamaika-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag beschrieben, welche politischen Weichenstellungen sie vornehmen will. Es wurden konkrete Projekte verabredet, die seitdem entwickelt und umgesetzt wurden. Auch wenn die Verhandlungen dazu manchmal mühsam und anstrengend sind, eint die Koalitionspartner der feste Wille, politische Entscheidungen zu treffen und praktisch umzusetzen, um dadurch für die Menschen im Land erkennbare Veränderungen und Weiterentwicklungen zu erreichen.
Dazu brauchen wir keine Endfassung dessen, was sich die Vorgängerregierung einmal unter Regieren hätte vorstellen können. Das soll den Einsatz, den die Beteiligten gezeigt haben, gar nicht abwerten; das stellen wir mit dem Dank für die geleistete Arbeit in unserem Antrag ausdrücklich klar.
Aus unserer Sicht ist eine Orientierung an dem Landesentwicklungsplan 2010 bis 2025, also an der Strategie „Weniger Vorgaben, mehr Freiheit vor Ort“, richtig.
Wenn Sie sich das, was nach vier Jahren als Ergebnis auf dem Tisch liegt, genauer ansehen, wird hinreichend deutlich, was ich meine. Die elf genannten Strategieleitlinien sind derart allgemein, dass ihre Relevanz für praktische politische Entscheidungsprozesse nahe Null liegen dürfte. Ich kann Ihnen ein Beispiel nennen: „Moderner Staat und Gesellschaft - Soziale und gesellschaftliche Verantwortung im Wandel gewährleisten“. Das ist unter anderem ein Ergebnis, das nach vier Jahren herausgekommen ist - einer von elf Punkten.
Wenn man sich das anguckt, stellt man fest, dass tatsächlich noch viel Arbeit hineinzustecken wäre, um daraus irgendwelche praktische Relevanz entwickeln zu können. Deshalb muss dieser Prozess aus meiner Sicht nicht fortgesetzt oder abgeschlossen werden. Der riesige Aufwand hat sich aus unserer Perspektive nicht gelohnt. Da wir wissen, was wir politisch wollen, benötigen wir solch allgemeine Zielfindungsdiskussionen nicht.
Da kann es nicht überraschen, dass eine neue Regierung - eine neue Regierungsmehrheit - neue Wege geht und bisherige Pfade der Vorgänger verlässt.
Aber gerne.
„Die Erarbeitung einer Landesentwicklungsstrategie für die Zukunft Schleswig-Holsteins
war von Beginn an … ein gemeinsames Projekt der Landesregierung mit den SchleswigHolsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern“.
Er weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Landesentwicklungsstrategie „über Regierungswechsel hinaus“ gelten soll. Er teilt uns mit, dass die Landesentwicklungsstrategie finalisiert werden soll. Das teilt er uns im Januar dieses Jahres erneut mit. Warum ist es jetzt auf einmal anders?
Warum sagt uns der Ministerpräsident im Januar etwas, und Sie sagen jetzt: „Das brauchen wir alles nicht mehr“?
- Zu fragen ist: Wie war die Planung? In Ihrer Strategie ist ausdrücklich beschrieben worden, dass das über Legislaturperioden hinausgehen kann. Wenn man sich praktisch mit diesen Dingen beschäftigt und überlegt, wie es weitergehen kann, kann man auch zu anderen Ergebnissen kommen. Das haben wir gemacht. Wir haben festgestellt, dass wir diese Weiterentwicklung jetzt nicht brauchen.
- Nein, das habe ich ja gerade erklärt.
Ja, bitte.
- Ich habe eben versucht, das zu erklären. Ich versuche es noch einmal, damit vielleicht auch Sie das verstehen. Schaut man sich das genau an und überlegt, welche Fortsetzung stattfinden soll, kann man zu dem Schluss kommen, eine Fortsetzung ist nicht notwendig und nicht zielführend. Es ist ein großes Konglomerat an Allgemeinplätzen, das für die
praktische Politik keine Relevanz hat. Zu einem solchen Ergebnis kann man auch kommen, wenn man vorher eine andere Auffassung geteilt hat
und wenn vorher eine Strategie entwickelt werden sollte, die anders angelegt war.
- Wie viele Nachfragen wollen Sie stellen? Wollen Sie wieder das Gleiche nachfragen? Dann lasse ich das nicht zu.
Also: Unsere oberste Priorität sind praktische Ergebnisse. Das gilt auch für die Arbeit des Landesplanungsrates. Er soll kein allgemeines, im luftleeren Raum agierendes Diskussionsforum sein, sondern soll immer dann tagen, wenn die Grundlagen für eine Diskussion erarbeitet sind. Anderenfalls droht alles im Unverbindlichen zu bleiben. Das ist für alle Beteiligten frustrierend, der Sache nicht dienlich und letztlich eine Verschwendung von Ressourcen. Wir trauen es unserem Innenminister zu, den Landesplanungsrat zum richtigen Zeitpunkt zu beteiligen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie werden nicht überrascht sein, von mir als CDU-Abgeordneten folgendes Fazit zu hören - das ist tatsächlich eine zukunftsweisende Strategie für unser Land -: „Nicht rumschnacken - anpacken“. -Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die SPD beantragt, alle erforderlichen gesetzlichen Regelungen auf den Weg zu bringen, die eine Geschlechterparität in den Parlamenten und in weiteren öffentlichen Vertretungskörperschaften herstellen. Vorweg: Ich habe große Zweifel, dass ein solches Ziel mit einfachgesetzlichen Maßnahmen zu erreichen ist. Denn wie jedes Gesetz müsste sich auch ein solches Gesetz nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an den Regelungen unserer Verfassung messen lassen. Da
ran dürften zumindest die bislang diskutierten Varianten zur Änderung des Wahlrechts scheitern.
Eindeutig ist: Unser Grundgesetz verlangt eine geschlechterparitätische Besetzung unserer Parlamente genauso wenig wie irgendeine andere paritätische Besetzung, zum Beispiel nach Herkunft, Alter, Religion oder Behinderung. Das Grundgesetz geht vielmehr von einer repräsentativen parlamentarischen Demokratie aus, in der die einzelnen Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes, nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Dabei geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Die Abgeordneten des Bundestags sowie der Landtage werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das sind nicht nur objektive Rechtsprinzipien, sondern diese vermitteln auch subjektive und grundrechtsgleiche Rechte.
Damit sind aber meiner Meinung nach alle Regelungen unvereinbar, die das Ergebnis der Wahl - das Ergebnis der Wahl! - von vornherein in irgendeiner Art und Weise festlegen.
Darüber hinaus gibt es aber noch weitere verfassungsrechtliche Freiheits- und Gleichheitsrechte, die von einer gesetzlichen Regelung betroffen beziehungsweise hierdurch beeinträchtigt wären. Der Wissenschaftliche Dienst hat dies in Umdruck 19/1996 sorgfältig dargelegt.
Auch in die Parteienfreiheit - Kollege Rother erwähnte dies -, die den Parteien eine staatlich unbeeinflusste Aufstellung ihrer Kandidaten garantiert, würde eingegriffen.
Wenn also einfachgesetzliche Regelungen scheitern, bleibt die Frage, ob das Ergebnis mit einer Verfassungsänderung zu erreichen wäre. Auch das dürfte problematisch sein, da die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung ihres Wahlrechts eine wesentliche Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt.
Festzustellen ist, dass es sich nicht um ein Problem der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau
handelt. Die ist erreicht; dies räumt der SPD-Antrag ja auch ein. Aber die faktische Gleichstellung erscheint bislang noch nicht erreicht. Deshalb stellt sich die Frage, ob nicht durch andere Maßnahmen der Anteil von Frauen in den Parlamenten erhöht werden kann.
- Vielen Dank. Aber das ist natürlich auch eine gesellschaftliche Herausforderung, auch gerade eine Herausforderung für die Parteien, eine verbesserte Partizipation von Frauen zu erreichen.
Auch gesetzliche Maßnahmen, die nicht verfassungskritisch sind, wären durchaus möglich; auch hierzu hat der Wissenschaftliche Dienst Ausführungen gemacht. Um gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen zu verändern, müssen die Gründe, die dazu führen, dass der Frauenanteil in den Parlamenten geringer ist, herausgearbeitet werden, um dann zielgerichtet Änderungen vornehmen zu können.
Deshalb ist es sinnvoll, sich mit diesem Thema weiter zu beschäftigen und den Antrag in den Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Realität und verfassungsmäßigen Prinzipien. Wie dieses Spannungsverhältnis aufzulösen ist, haben die bisherigen Lösungsvorschläge noch nicht überzeugend dargelegt.
Ich möchte mit Nachdruck dafür werben, mit unserer Verfassung und ihren tragenden Prinzipien sehr sorgfältig und vorsichtig umzugehen. Das Grundgesetz hat sich seit 1949 als die stabilste und beste Verfassung, die wir in Deutschland je hatten, bewährt.
Diese Stabilität sollten wir nicht aufs Spiel setzen, auch wenn das Ziel noch so gut gemeint ist.
Die bisherige Diskussion - ich erwähnte es - hat noch keinen Vorschlag für eine verfassungsrechtlich haltbare gesetzliche Regelung hervorgebracht. Das spricht dafür, die Diskussion fortzuführen und zu versuchen, einen solchen Vorschlag zu entwickeln. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Der SSW möchte mit seinem Antrag erreichen, dass allein die Feststellung der Behörden, jemand sei Extremist, dafür ausreicht, die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen oder zu versagen. Das klingt zunächst ganz plausibel, geht aber am Kern des Problems vorbei und führt zu einem systematischen Bruch im Waffenrecht.
Kernvoraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist nach § 4 Waffengesetz die erforderliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. Das kennen wir auch aus anderen Bereichen des öffentlichen Rechts, beispielsweise aus dem Gewerberecht; in § 35 der Gewerbeordnung ist die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit geregelt.
Was waffenrechtlich die erforderliche Zuverlässigkeit verlangt und wodurch sie ausgeschlossen wird,
ist rechtlich ausführlich in § 5 des Waffengesetzes definiert. Rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Verbrechens oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr schließen die Zuverlässigkeit aus, ebenso der missbräuchliche oder leichtfertige Umgang mit Munition.
In § 5 Absatz 2 wird dann bestimmt, dass die Zuverlässigkeit regelmäßig nicht gegeben ist, wenn es zu bestimmten anderen Straftaten gekommen ist oder der Betroffene Mitglied ist in einem Verein, der verboten wurde, oder in einer Partei, die vom Verfassungsgericht verboten wurde.
Weiter ist im Waffenrecht noch geregelt, welche Erkundigungen für die Zuverlässigkeitsprüfung eingeholt werden dürfen.
Das Waffenrecht ist eine restriktive Materie, deren Ziel es ist, so wenig wie möglich Waffen und entsprechende Erlaubnisse in der Bevölkerung zu haben. Daran hat sich auch die Auslegung der einzelnen Normen zu orientieren. Die Waffenbehörden sind sehr wohl in der Lage, Extremisten die Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen.
Der Bericht des Innenministeriums im Innen- und Rechtsausschuss zu dem Bereich der Reichsbürger hat gezeigt, dass entsprechende Untersagungsverfahren eingeleitet und erfolgreich abgeschlossen werden können. Von daher scheint mir die aktuelle Rechtsgrundlage vollkommen ausreichend zu sein, insbesondere auch vor dem Hintergrund der jüngsten Verschärfungen des Waffenrechts aus dem Jahr 2017; denn auch wenn man jetzt ein anderes Tatbestandsmerkmal, nämlich das des Extremisten, einführt, müsste dieser Begriff definiert und auf den Einzelfall angewandt werden. Man müsste dann auch noch regeln, wer eine solche Entscheidung, die für die Waffenbehörde verbindlich ist, eigentlich trifft. Schon die Definition dürfte Schwierigkeiten machen. Die Ausführungen des Verfassungsschutzes im Ausschuss haben deutlich gemacht, wie unscharf die Trennung zwischen den sogenannten Verdachtsfällen - das Wort wurde dort nicht gern gehört - und den anerkannten Reichsbürgern ist. Selbst wenn eine extremistische Neigung durch den Verfassungsschutz festgestellt wird, ist dies doch nur der Ausgangspunkt für eine weitere Prüfung der Waffenbehörde. Wenn diese Prüfung dann konkret für den Einzelfall vorgenommen wird, passiert eigentlich genau das Gleiche, was jetzt passiert, es wird nämlich die Zuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne überprüft.
Daher denke ich, dass uns der Antrag des SSW in der praktischen Arbeit nicht weiterhilft und den Behörden das Handeln nicht erleichtert oder es für sie nicht vereinfacht. Dann spricht aber auch nichts dafür, dass man das Gesetz unbedingt ändern muss, sondern es spricht alles dafür, dass man die erprobten waffenrechtlichen Regelungen beibehält, zumal es hierzu hinreichend Rechtsprechung gibt, sodass eine rechtssichere Handhabung des Waffenrechts gewährleistet ist.
Eine ganz andere Frage ist natürlich, ob die Waffenbehörden personell hinreichend ausgestattet sind, um allen Hinweisen auf die Unzuverlässigkeit von Einzelnen in diesem Bereich nachzugehen. Aber das werden wir natürlich durch eine Bundesratsinitiative nicht ändern können.
Gleichwohl spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, den Antrag in den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und das dort noch einmal zu diskutieren. Dies gilt ebenso für den Alternativantrag der SPD. Ich glaube, im Ziel sind wir uns einig: Wir wollen ein restriktives Waffenrecht und keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für unzuverlässige Personen, egal, wodurch diese Unzuverlässigkeit begründet ist. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes vielen Dank an unseren Innenminister für seinen Bericht. Manches haben wir im Innenund Rechtsausschuss schon gehört, auch den Bericht über die Festnahmen in Dithmarschen. Deutlich wird aus dem Bericht, dass die terroristische Bedrohung in der Bundesrepublik und in Schleswig-Holstein unverändert hoch ist, auch noch steigen kann. Deshalb müssen unsere Sicherheitsbehörden weiterhin hochachtsam sein. Unsere Aufgabe ist es, sie mit Personal und Material so auszustatten, dass sie diese Aufgabe bewältigen können.
Wir haben aber nicht nur religiösen islamistischen Terror, sondern wir haben auch politischen Terrorismus von links und von rechts. Herr Schaffer, wenn Sie sich hier hinstellen und so tun, als sei das Thema Terrorismus erst mit dem Jahr 2015 hier in der Bundesrepublik aufgetaucht, ist das doch absoluter Quatsch.
Wir haben ihn seit Jahrzehnten.
Wir haben die Anschläge in München gehabt. Wir haben die Anschläge auf dem Oktoberfest gehabt. Wir haben in der Geschichte der Bundesrepublik Terror aus verschiedensten Bereichen gehabt. Ihre Verknüpfung mit dem Thema Zuwanderung und Migration ist einfach unanständig und trägt in der Sache überhaupt nicht dazu bei, dieses Phänomen bekämpfen zu können.
Hören Sie doch auf damit! Sie verschleiern die ernsthaften Hintergründe und versuchen, Ihr politisches Süppchen zu kochen.
Es ist einfach unerhört, was Sie hier aufführen.
Herr Nobis, Sie können so viel dazwischen rufen, wie Sie wollen. Sie müssen sich an dem messen lassen, was Sie praktisch dazu beitragen. Wenn Sie sich mit den Grundlagen nicht auseinandersetzen, sondern immer nur darauf herumhacken, dass es angeblich Staatsversagen gegeben habe, dass es angeblich unkontrollierte Zuwanderung gegeben ha