Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung und begrüße Sie ganz herzlich zur Fortsetzung unserer Tagung.
Nach Mitteilung der Fraktionen und der Regierung sind erkrankt: von der CDU-Fraktion Peter Lehnert, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marlies Fritzen, von der Landesregierung die Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack und Minister Dr. Habeck. Des Weiteren sind heute von der Landesregierung beurlaubt: Ministerpräsident Günther, Ministerin Heinold und Minister Dr. Buchholz, alle ganztägig.
Der Abgeordnete Tobias von Pein von der SPDFraktion hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse somit zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? Das ist einstimmig beschlossen.
Somit erteile ich für die Landesregierung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass unsere Grundschullehrkräfte deutlich besser besoldet werden. Das geschieht mit Augenmaß, mit einem Stufenplan - und es ist an der Zeit. Zum 1. August 2025 steigen alle Grundschullehrkräfte von A 12 nach A 13 auf.
Meine Damen und Herren, das ist ein Durchbruch. Schleswig-Holstein ist damit das erste westdeutsche Bundesland, das diesen Schritt getan hat. Vor uns haben es nur Berlin, Sachsen und Brandenburg ver
Grundschullehrkräfte legen die Basis für den gesamten späteren Bildungsweg. Sie haben alle Kinder im Blick. Sie absolvieren ein Studium, das auch anspruchsvoll und komplex ist. Deshalb ist der erste Schritt, die Besoldung schrittweise anzupassen, aus Sicht dieser Landesregierung richtig.
Die Vorgängerregierung hatte eine dezidiert andere Sicht auf die Leistung unserer Grundschullehrkräfte. Sie hatte in einem Landtagsbericht - Drucksache 18/2870, falls Sie es nachlesen mögen - ausführlich dargelegt, weshalb Grundschullehrkräfte weiterhin nach A 12 besoldet werden sollen. Wir teilen diese Schlussfolgerung nicht.
Meine Anmerkung lautet, dass ich Sie in einer Kleinen Anfrage auch nach der Besoldung von Grundschullehrkräften gefragt habe und Sie sich ausdrücklich der Auffassung der letzten Landesregierung angeschlossen haben. Sie haben sich inzwischen eines anderen besonnen. Das ist in Ordnung.
Fragen wollte ich Sie, wie Sie zur Forderung der Philologen stehen, nun, um des Abstandsgebots willen, die Besoldung der Gymnasiallehrkräfte auf A 14 heraufzusetzen.
- Herr Habersaat, ich habe mich in der Antwort auf die Kleinen Anfrage zur rechtlichen und nicht zur Frage der pädagogischen und politischen Bewertung geäußert. In der von mir zitierten Drucksache hat sich die damalige Regierung übrigens nicht nur besoldungsrechtlich, sondern auch pädagogisch zur Einstufung des Grundschullehramtes geäußert. Hier haben wir eine dezidiert andere Auffassung.
Im Übrigen berichte ich heute Morgen zur Besoldung der Grundschullehrkräfte und nicht zur Besoldung weiterer Lehrämter. Insofern möchte ich mit meinem Bericht fortfahren.
Meine Damen und Herren, wir können als Gesellschaft und als Landesregierung von unseren Lehrkräften nicht immer mehr fordern - das hat die Vorgängerregierung de facto getan; ich nenne nur die Stichworte Integration und Inklusion - und dies auf Dauer nicht finanziell honorieren. Die Grenzen der Belastbarkeit sind bei mancher Lehrkraft erreicht. Es ist mir an dieser Stelle besonders wichtig hervorzuheben, dass meine persönliche Hochachtung und unser aller Respekt der verdienstvollen Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer gilt. Das gilt insbesondere für unsere Grundschullehrkräfte. Das soll sich zukünftig auch in der Besoldung abbilden. Verdienstvolle Arbeit verdient besseren Verdienst.
Ich erlebe bei meinen Schulbesuchen viele Lehrerrinnen und Lehrer mit einer sehr hohen intrinsischen Motivation. Das ist ein ganz wesentlicher Grund für die Qualität an unseren Schulen. Aber wir können es keinem jungen Menschen verdenken, dass er eben auch seinen Lebensunterhalt verdienen will und für Geld arbeitet.
Wir müssen dabei auch realisieren, dass der Fachkräftemangel in Schleswig-Holstein im öffentlichen Dienst und damit auch an unseren Schulen angekommen ist. Die Konkurrenz im privaten Sektor und in den anderen Bundesländern schläft nicht. Eine bessere Bezahlung ist immer auch ein Argument bei der Berufs- und Standortwahl.
schätzung an. Wie stehen Sie denn zur Argumentation der GEW im Hinblick auf die Wertschätzung, die Grundschulbesoldung innerhalb der nächsten drei Jahre und nicht, wie Sie es gefordert haben, innerhalb der kommenden sieben Jahre umzusetzen?
- Ich verstehe zunächst einmal sehr gut, dass die GEW als Gewerkschaft die Interessen ihrer Mitglieder gut vertritt. Ich finde, das ist absolut legitim. Wir tun das, was wir haushaltsrechtlich vertreten können. Wir haben viele andere wichtige bildungspolitische Prioritäten. Ich nenne die Unterrichtsversorgung und den Bildungsbonus. Es ist Aufgabe einer Landesregierung, die richtigen Prioritäten zu setzen. Alles auf einmal geht nicht. Wir sind es unseren Kindern auch schuldig, dies nicht zu tun.
Meine Damen und Herren, wir haben uns darüber hinaus in einem Stufenplan entschieden, zunächst die Schulleitungen und deren Stellvertreter auch an den kleineren Grundschulen in den Blick zu nehmen und diese - bereits 2019 beginnend mit einer halbe Besoldungsstufe - besser zu besolden, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Grundschulleitungen heute eine wirklich anspruchsvolle Managementaufgabe zu leisten haben, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Personalrekrutierung und mit der Betreuung auch häufig wechselnder Lehr- und Vertretungskräfte. Wir müssen gerade die Leitungen stärken; denn gute Schule fängt an ihrem Kopf an. Wie bei fast allen anderen Organisationen ist es auch in der Schule nicht anders. Deshalb werden wir diesen ersten Schritt zum 1. August 2019 gehen.
Das gilt auch für die Funktionsstellen an den Grundschulen. Die Leitungen der kleineren Grundschulen habe ich erwähnt. Es gilt auch für die Funktionsstelleninhaber an den anderen Schularten und für jene, die am IQSH tätig sind und die für die Ausbildung unserer Grundschullehrkräfte in der zweiten Phase der Lehrerausbildung zuständig sind.
Und ja, Herr Vogel, Sie haben es zu Recht angesprochen: Man hätte sich natürlich noch mehr wünschen können. Aber da sind eben die anderen bildungspolitischen Prioritäten. Ich habe sie vorhin schon genannt. Wir müssen eine hundertprozentige
Sie erwarten von uns, dass wir mehr für die Qualität der Inklusion tun. Wir müssen mehr Sonderpädagogen einstellen. Wir tun das. Beginnend mit diesem Schuljahr sind es jedes Jahr 70 Sonderpädagogen mehr. Auch das muss finanziert werden.
Wir tun etwas für mehr Unterrichtsstunden an den Grundschulen, nämlich eine Stunde mehr Schule für unsere Grundschüler in diesem Jahr und im nächsten Jahr. Auch das ist eine Herausforderung für unseren Haushalt.
Den Bildungsbonus habe ich bereits erwähnt. Ja, meine Damen und Herren, da ist dann eben ein Stufenplan eine angemessene Antwort auf die Herausforderungen, die unsere Grundschullehrer zu wuppen haben. Jährlich 80 € mehr, und im Jahre 2026 werden alle unsere Grundschulkräfte in der Besoldungsgruppe A 13 sein.
All das wird uns absehbar jährlich rund 33,5 Millionen € strukturell kosten. Das ist wahrlich kein Pappenstiel. Aber wir sind der Überzeugung, dass eine gute und notwendige Investition zur Förderung der Attraktivität des Lehrerberufs an den Grundschulen jetzt die richtige Maßnahme ist und damit für die Zukunft unserer Kinder am Standort SchleswigHolstein ein entscheidender Meilenstein.