Protocol of the Session on March 24, 2022

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Nach Brandenburg und Niedersachsen schließt auch Schleswig-Holstein eine Versorgungslücke im Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen von nicht verheirateten Feuerwehrleuten, die im Feuerwehreinsatz ums Leben gekommen sind. Aus einer neu zu gründenden Partnerschaftskasse sollen dann künftig bis zu 60.000 € als Soforthilfe fließen. Gut, dass diese Gerechtigkeitslücke so schnell geschlossen werden konnte. Das sind wir den FFW schuldig!

All diese Gesetzesänderungen haben wir in großer Einmütigkeit auf den Weg gebracht. Das gilt im Grundsatz auch für das Thema Wasserrettung, wo ich die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ebenfalls sehe, wir uns allerdings in der Umsetzung nicht einig sind. Außerdem schließen wir in dieser Plenarsitzung eine Lücke bei den Entschädigungsregeln für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Katschutzeinheiten, die in diesen Tagen bei der Unterbringung der Ukraine Flüchtlinge gerade wieder einen großartigen Job machen, und bringen gemeinsam einen Antrag zur Stärkung des Katschutzes in Schleswig-Holstein auf den Weg.

Heute beraten wir außerdem über eine Änderung des Brandschutzgesetzes, mit denen die Landesregierung die Arbeit der FFW attraktiver machen will. Zukünftig können die Vorstandsaufgaben Kassenverwaltung und Schriftführung auch durch Mitglieder der Verwaltungsabteilung wahrgenommen werden, denn vielen aktiven Mitgliedern erscheint der zusätzliche Aufwand, der mit der Wahrnehmung einer solchen Funktion verbunden ist, zu hoch.

Im Wehrvorstand werden also künftig nicht mehr ausschließlich aktive Mitglieder tätig sein - eine gute Idee! Angepasst werden auch die Regelungen zur Aufnahme in die Feuerwehr und zur Beendigung der Mitgliedschaft sowie zu den Zuständigkeiten und Vorgaben zur Auflösung einer Feuerwehr. Ebenso wird die strikte Trennung von Pflichtfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr aufgehoben und stattdessen die Integration von verpflichteten Mit

(Tim Brockmann)

gliedern in eine Freiwillige Feuerwehr ermöglicht auch das ist ein guter Vorschlag.

Für die Bemessung der Delegiertenschlüssel für die Kreisfeuerwehrversammlungen haben sich alle Fraktionen auf unseren Vorschlag hin verständigt, die besondere Stellung der Jugendfeuerwehren anzuerkennen und hier einen anderen Wahlmodus vorgeschlagen als das Ministerium. Darüber freue ich mich. Hinweisen will ich aber darauf, dass durch das neue Gesetz die Gewährung von finanziellen Ersatz- und Entschädigungsleistungen erleichtert werden soll. Derzeit wird tatsächlich fast flächendeckend keine Aufwandsentschädigung geltend gemacht wird, da die Abrechnung sehr aufwendig ist aber auch, weil es bei der FFW so guter Brauch ist. Nun also der Einstieg in vereinfachte Vergütungsverfahren für Einsätze - mit dem Ziel, diese Entschädigungen künftig auch häufiger zu zahlen. Ich bin sehr gespannt, welche Erfahrungen die Feuerwehren in den nächsten Jahren mir diesem Verfahren machen werden.

Feuerwehrleute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt. Sie haben einen harten Job, und den machen sie verdammt gut. Sorgen wir dafür, dass Sie dafür eine angemessene Wertschätzung erhalten.

Herr Präsident! Es ist gut, dass wir uns in diesem Haus immer wieder auf einstimmige Anträge verständigen können. Es spricht für die Kommunikation in unserem Haus, eine gute demokratische Kultur. Gerade wenn es um die Feuerwehr und den Brandschutz in unserem Land geht, ist es gut, wenn alle an einem Strang ziehen. Das ist nicht selbstverständlich, und darüber freue ich mich.

Wir haben nun also das Brandschutzgesetz gemeinsam moderat reformiert, und auch das freut mich. Das ist in großem Einmut mit den Verbänden und den Feuerwehren vor Ort sowie den Kommunen erfolgt. Auch das ist wichtig für den Brandschutz und unser Gemeinwesen in unserem Land. Denn die Feuerwehr braucht unsere Rückendeckung.

Es gibt kaum ein Ehrenamt, auf das wir so sehr angewiesen sind wie das in der Feuerwehr. Deshalb erleichtern wir das Ehrenamt so, dass sich die Mitglieder noch besser auf ihre Kernaufgaben in der Feuerwehr konzentrieren können. Daher können im Vorstand jetzt auch nicht aktive Mitglieder mitmachen. Gerade der Job als Kassenprüferin oder Kassenprüfer ist wohl eher unbeliebt.

Auch Ersatz- und Entschädigungspauschalen ersetzen Bürokratie, wenn es um die Abrechnung geht.

Wir möchten auch dafür sorgen, dass es dem Nachwuchs leichtfällt, sich für die Freiwillige Feuerwehr zu entscheiden. Ganz besonders wichtig war uns daher, die Repräsentation der Jugendlichen in den Delegiertenversammlungen weiterhin sicherzustellen.

Denn es ist nicht nur unser Anliegen, dass die Stimme der Jugendlichen Gehör findet. Ohne Nachwuchs kann die Feuerwehr einpacken. Ich bin froh, dass Koalition und Opposition das genauso sehen.

Auch an anderer Stelle bereiten wir das Brandschutzgesetz mit Weitsicht auf anstehende Herausforderungen vor. Der Klimawandel und die steigende Gefahr von Hitze, Dürre und Bränden wird es erforderlich machen, dass wir uns bereits jetzt gut aufstellen. Es ist daher gut, dass wir der Stiftung Naturschutz einen Platz im Brandschutzbeirat einräumen, um auch den Gefahren durch den Klimawandel angemessen Rechnung zu tragen.

Mit dem reformierten Brandschutzgesetz beschließen wir heute ein rundum gelungenes Paket. Denn wir brauchen unsere Feuerwehren! Wir brauchen einen attraktiven Feuerwehrdienst, damit genügend Menschen mitmachen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.

Herr Präsident! Unsere Feuerwehren sind gut und wollen jeden Tag besser werden. Wir wollen besser werden. Binden wir das zusammen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es, dafür die Grundlagen zu schaffen, denn leider beobachten wir seit geraumer Zeit, dass die Bereitschaft zur Ausübung des Ehrenamtes im Feuerwehrbereich stetig zurückgeht. Um die Einsatzkraft unserer Feuerwehren, die zu einem Großteil aus freiwillig Engagierten bestehen, aufrechtzuerhalten, ist es notwendig, dass wir hier ansetzen und das Ehrenamt und den Einsatz für die Feuerwehr attraktiver machen und die Bildung von Pflichtfeuerwehren vermeiden. In diesem Sinne haben wir punktgenaue Gesetzesänderungen vorgenommen.

Die enge Verzahnung mit dem Katastrophenschutz stellt uns seit 2015 und ganz aktuell durch den Krieg in der Ukraine vor große Herausforderungen. Ich danke allen beruflich, aber insbesondere den ehrenamtlich engagierten Frauen und Männern für ihre vorbildliche Arbeit.

(Beate Raudies)

Die jüngsten Schlechtwetterlagen haben uns vor Augen geführt, dass sie im Alltag stets und uneigennützig im Dienste der Gesellschaft bereitstehen. Jeder von uns hat vermutlich diese Einsatzbereitschaft in seiner Gemeinde erfahren. Deswegen ist es unsere Verpflichtung, ihnen als Gesetzgeber die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auf die einzelnen Punkte sind meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits eingegangen. Für uns Freie Demokraten war dabei wichtig, dass wir durch Neuregelungen den Brandschutz unterstützen und nicht fesseln. Dafür haben wir eine Reihe von Vorgängen entbürokratisiert. Zukünftig kann man nun sowohl die Aufnahme- als auch die Austrittserklärung auch mündlich vornehmen.

Eine Reihe weiterer Änderungen im Brandschutzgesetz soll für mehr Flexibilität sorgen, um modernen Verfahrensweisen und Bedarfen gerecht zu werden. Beispielhaft hierfür möchte ich nennen:

Erstens. Man kann als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in einer anderen Gemeinde als Einsatzkraft aktiv werden.

Zweitens. Die Aufwandsentschädigung wurde entbürokratisiert. Sie gilt jetzt für alle im Feuerwehrdienst. Weg mit der Spitzabrechnung.

Drittens. Die Regelungen zur Pflichtfeuerwehr sind verbessert.

Viertens. Führungspositionen können leichter erlangt werden.

Fünftens. Freiwillig kann man nun in die Verwaltung einsteigen.

Das ist flexibel und modern und kommt dem Ehrenamt zugute. Natürlich denken wir auch an die Nachsorge für unsere Kameradinnen und Kameraden nach belastenden Einsätzen. Der Einsatz im Ahrtal hat uns gezeigt, dass man als Einsatzkraft mit entsetzlichen Bildern umgehen muss. Es ist unsere fürsorgerische Pflicht, ihnen dabei jegliche Unterstützung anzubieten.

Ich danke den Verbänden und Organisationen für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. Für die Blaulichtfamilie haben wir in der vergangenen Legislaturperiode viel erreicht. Mit der Polizeirechtsreform, den Regelungen zur Badesicherheit und Wasserrettung, zum Helfergesetz, dem Katastrophenschutz und nun zum Brandschutz haben wir viele Lücken geschlossen, die uns die Vorgängerregierung hinterlassen hat. In vielen Bereichen ist Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter oder hat Rückstände aufgeholt.

Ganz wesentlich ist auch der Blick auf die Zukunft: Die Jugend ist die Zukunft und bereits wesentlicher Bestandteil unserer Gegenwart. Deswegen sollen sie mitgestalten und mitentscheiden. Das stellen wir mit unserem Änderungsantrag für die Entsendung von Jugendlichen in die Delegiertenversammlungen sicher. Wir wollen unser Ehrenamt arbeiten lassen und es nicht durch Regelungen und Bürokratie zu knebeln. Jamaika hat geliefert.

Herr Präsident! Was tun, wenn es brennt? Na klar, die Feuerwehr rufen. Damit die dann auch schnell vor Ort ist, braucht es viele freiwillige Helfer und eine gute Ausrüstung. Wie Sie wissen, bilden freiwillige, also ehrenamtliche, Feuerwehren bei uns im Land eine deutliche Mehrheit. Ein Ehrenamt mit ganz besonderer Bedeutung, aber auch mit ganz besonderen Voraussetzungen, wie etwa die Verfügbarkeit rund um die Uhr beziehungsweise die unvorhersehbare Terminlage. Das bringt so manche Herausforderung mit sich.

Auch wir als Landespolitik haben uns mit diesen Herausforderungen immer wieder befasst und versucht, Lösungsmöglichkeiten zu finden, etwa für Fragen der Infrastruktur oder Nachwuchsgewinnung. Es ist schön, dass in vielen Punkten diesbezüglich parteiübergreifend Einigkeit herrscht. Den Gesetzentwurf der Landesregierung können wir als SSW grundsätzlich unterstützen. Hier geht es um eine ganze Reihe von Änderungen, die das Agieren der Wehren im Land stärken soll. Dabei geht es um Neuerungen, die vor allem für mehr Flexibilität sorgen sollen. So soll etwa die Zusammenarbeit von Berufsfeuerwehren mit freiwilligen Feuerwehren passgenau geregelt werden.

Mit dem hier vorliegenden Gesetz soll eine Integration von verpflichteten Mitgliedern in eine Freiwillige Feuerwehr ermöglicht werden. Dies soll lediglich als Option dienen, keinesfalls als Standard. Zudem wird ermöglicht, dass Kassenprüfer oder Schriftführer nicht mehr zwingend Mitglied der jeweilig Freiwilligen Feuerwehr sein müssen. Auch so bekommen die Ehrenamtlichen mehr Spielraum und Flexibilität. Hier kann man seine Solidarität zum Ausdruck bringen, ohne aktives Mitglied im klassischen Sinne sein zu müssen. Auch die Altersklassen werden in diesem Fall gestrichen. Auch wer 68 Jahre alt ist, kann sich hier vom Schreibtisch aus für die Verwaltung der Wehren einsetzen.

Zudem wird in Bezug auf die Inhalte mehr Flexibilität gewährt. So soll administrative Arbeiten vereinfacht werden, und Gemeinden können zukünftig

(Jörg Hansen)

auch bei Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren Entschädigungen und Ersatzansprüche pauschal abrechnen. Bislang konnten sie das nur für Wehrführungen. Alle anderen mussten ihre Auslagen bislang nachweisen. Hier wird also für eine spürbare Entlastung gesorgt. Insgesamt eine brauchbare Neuerung, die hoffentlich für Erleichterung und Freude im Dienst sorgen wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich hier im Namen der Abgeordneten des SSW allen ehrenamtlichen Wehrmitgliedern noch einmal ausdrücklich danken. Was Sie gemeinsam leisten, ist enorm und hat Anerkennung und Würdigung verdient. Dabei möchte ich gesondert den vielen Kindern und Jugendlichen danken, die sich hier engagieren. Ihr seid mit so viel Begeisterung dabei und leistet dazu einen so wertvollen Beitrag für uns alle! Tragt diese Begeisterung weiter: an die Kameradinnen und Kameraden, in euren Familien, bei Freunden und Bekannten. Teilt diese Begeisterung mit ihnen. Denn eins ist jetzt schon klar: Ohne euch wäre Schleswig-Holstein um so vieles ärmer. Daher noch einmal vielen Dank an alle, die sich hier Tag und Nacht für die Gemeinschaft einsetzen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich von Herzen bedanken: bei den vielen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren in unserem Land.

Knapp fünf Wochen ist es her, da zogen kurz hintereinander schwere Stürme über das Land und sorgten für tausende Einsätze. Heute sind die Kameradinnen und Kameraden wieder besonders gefordert. Überall im Land packen die Feuerwehren mit an. Sie bauen Notunterkünfte auf. Sie sammeln und sortieren Spenden. Oder sie helfen ukrainischen Flüchtlingen in ihrer direkten Nachbarschaft. Dieser besondere Einsatz für die Menschen, diese Hilfsbereitschaft lässt sich kaum in Worte fassen.

Das gilt natürlich auch für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vom Technischen Hilfswerk, vom Deutschen Roten Kreuz, vom Malteser Hilfsdienst, vom Arbeiter Samariter Bund, von den Johannitern und von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft. Gerade für diese Helferinnen und Helfer ist auch das Helfergesetz von besonderer Bedeutung, dass morgen zur Abstimmung steht, denn die aktuellen Einsatzlagen, zum Beispiel der Aufbau von Notunterkünften oder die Versor

gung von Flüchtlingen, fallen unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

Meine Damen und Herren, daher hoffe ich auf Ihre morgige Zustimmung zum Helfergesetz und natürlich auf Ihre Zustimmung zur vorliegenden Änderung des Brandschutzgesetzes. Wie in allen anderen Bereichen schreitet die Entwicklung im Feuerwehrwesen weiter voran. Deswegen sind regelmäßige Anpassungen notwendig.

Diesmal haben wir die gesetzlichen Änderungen gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband in einer Arbeitsgemeinschaft erarbeitet. Das hat sich aus meiner Sicht bewährt. Herausgekommen ist ein bunter Strauß an Neuregelungen.

Einige möchte ich gerne hervorheben. Erstens: Die Tendenz in Richtung Pflichtfeuerwehr nimmt zu leider. Freiwillige für den ehrenamtlichen Dienst in den Feuerwehren zu finden, wird immer schwieriger. Bisher führen die verpflichteten Mitglieder organisatorisch ein Eigenleben neben den freiwilligen Kameradinnen und Kameraden. Sie müssen zum Einsatz und zur Ausbildung erscheinen, sind aber ansonsten außen vor. Das soll sich ändern.

Wir erhoffen uns von der zukünftigen Integration der verpflichteten Mitglieder in die Freiwillige Feuerwehr, dass der Funke überspringt, damit aus dem verpflichteten ein freiwilliges Mitglied wird.

Zweitens: Bürokratische Vorgaben sind nicht nur für Feuerwehrleute ein Greuel. Da, wo es möglich war, haben wir nun darauf verzichtet. Das gilt zum Beispiel für die Aufnahme- und die Austrittserklärung. Diese kann zukünftig auch mündlich erfolgen. Zusätzlich haben wir die Erstattung von Ersatzansprüchen vereinfacht. Diese kann nunmehr für alle pauschaliert erfolgen.

Drittens: Wichtige Regelungen aus den Mustersatzungen haben Gesetzesrang erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Auflösung der Feuerwehr, die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr und die Beendigung der Mitgliedschaft. Neu ist, dass die Mitgliedschaft nach Entscheidung der Mitgliederversammlung entzogen werden kann - genau dann, wenn die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr nicht mehr vorliegen. Das war ein ausdrücklicher Wunsch der Feuerwehren - ebenso wie die Aufnahme der Feuerwehrmusikzüge in das Brandschutzgesetz.

Viertens: Freiwillige für die Positionen der Schriftführung und der Kassenverwaltung zu finden, ist oftmals schwierig. Zukünftig können auch Mitglie

(Lars Harms)

der einer vorhandenen Verwaltungsabteilung diese Ämter ausüben.