Burkhard Peters

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal, Herr Minister Claussen, ganz herzlichen Dank für diesen ermutigenden Bericht. Kollege Thomas Rother, warum wir das hier an einer so exponierten Stelle beraten: Das liegt einfach daran, dass in unserem Gewaltengefüge der Demokratie in der Bundesrepublik - nicht nur hier, sondern in allen Demokratien - die Justiz eine ganz herausgehobene und wichtige Stellung hat.
Sie ist nämlich das entscheidende Kontrollorgan für die Exekutive und auch für die Legislative, wenn man an die Verfassungsgerichtsbarkeit denkt. Es ist von existenzieller Bedeutung für die Demokratie, dass dieser Zweig der Gewaltenteilung unter allen Umständen aufrechterhalten bleibt - auch unter den Bedingungen eines Lockdowns.
Darum ist es gerechtfertigt, heute hier ausführlich darüber zu diskutieren. Mir ging dabei - auch gestern schon während der Diskussion um die Impfstrategie - eine Gedichtzeile von Friedrich Hölderlin durch den Kopf:
„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“
- Schön. Das Rettende wird man derzeit natürlich zunächst mit einem wirksamen Impfstoff gegen die Covid-19-Erkrankung verbinden. Aber was kann denn das Rettende für die Funktionsfähigkeit der Justiz und der Justizvollzugsanstalten sein, solange ein Impfstoff noch nicht für alle zur Verfügung steht - vor allen Dingen angesichts eines akut drohenden weiteren Lockdowns? - Da sind mit Sicherheit auch Digitalisierung und der Einsatz virtueller
Kommunikation im Gerichtswesen und auch im Bereich des Justizvollzugs zu nennen. Der Minister hat darauf hingewiesen, wie weit wir hier im Land bei der Digitalisierung der Justiz schon sind und wie nützlich dies zum Beispiel für das Gerichtspersonal beim Homeoffice ist.
Aber ich muss auch feststellen, dass die Justiz vor dem Ausbruch der Pandemie vor allem in einem bestimmten Bereich lange Jahre in einem - na ja - gewissen Dornröschenschlaf verharrte, nämlich bei der Durchführung der Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz als Alternative zur Präsenzverhandlung. Dabei wurde diese Möglichkeit gesetzlich bereits im Jahr 2002 - 2002! - in der Zivilprozessordnung geschaffen. Seitdem ist es zulässig, eine mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme mit technischen Hilfsmitteln zur Übertragung von Bild und Ton durchzuführen. Diese Möglichkeit ist 2013 noch einmal gesetzlich deutlich auch auf andere Gerichtszweige einschließlich der Strafjustiz ausgeweitet worden.
Ziel dieser Regelungen war es von Anfang an, Verfahrensbeteiligten die Teilnahme von einem anderen Ort als dem Gerichtssaal aus zu ermöglichen und Beweisaufnahmen mit weit entfernten Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständigen durchführen zu können.
Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein wäre das für Prozessbeteiligte in vielen Fällen ein großer Segen. Man denke nur daran, dass zum Beispiel unser einziges Verwaltungsgericht in Schleswig liegt. Für Verfahrensbeteiligte aus Geesthacht ist das selbst mit Pkw eine Reise von bis zu vier Stunden hin und zurück.
Obwohl es diese Möglichkeit also schon seit 2002 rechtlich gibt, habe ich als Rechtsanwalt nicht einen einzigen Fall erlebt, bei dem ein Gericht in Schleswig-Holstein bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Dabei gibt es natürlich viele Verhandlungen vor Zivilgerichten, bei denen zum Beispiel nur ein paar rechtliche Fragen erörtert und dann die Anträge gestellt werden. Dann fährt man wieder nach Hause. Weswegen dafür lange Anreisen notwendig sein sollen, hat sich mir eigentlich noch nie so richtig erschlossen.
Natürlich gibt es auch Fälle, wo eine videogestützte Verhandlung völlig untauglich ist. Das ist zum Beispiel eine Anhörung von Minderjährigen in Familiensachen oder in Kindschaftssachen vor dem Familiengericht oder auch in vielen Beweisaufnahmen in Strafverfahren. Aber eben in sehr vielen anderen Fällen können selbst bei einem Lockdown zügig
mit Videoverhandlungen Fälle abgearbeitet werden und zum Abbau von Rückständen beitragen. Da ist es ein Segen, dass wir im Bereich der sogenannten E-Justice, bei der elektronischen Akte, aber auch in der Ausstattung der Gerichte mit visuellen Kommunikationsmitteln im Bundesvergleich wirklich eindeutig in einer Spitzenliga spielen. Das muss man hier einmal ganz deutlich betonen.
Jetzt haben wir die Chance, die gegenwärtige Pandemie als Antriebsmotor für die Modernisierung der Justiz zu nutzen und diesen Fortschritt danach auch zu verstetigen. Das wird dem Rechtsstaat guttun.
Aber auch im Strafvollzug stellt sich die Digitalisierung in Pandemiezeiten als wertvoll heraus. Der Minister nannte die Beispiele Telemedizin - es ist sehr wichtig, dass die Inhaftierten jetzt Therapiegespräche und Untersuchungen durch Ärzte im Wege der Telemedizin durchführen können - oder auch die Skype-Telefonie als Ersatz für Besuch bei den Gefangenen. Die können eben im Augenblick nicht körperlich präsenten Besuch von ihren Verwandten oder Freunden bekommen, sondern müssen auf andere Technologien umschalten. Das ist eben die Skype-Telefonie, die in Lübeck zum Beispiel ausgesprochen intensiv genutzt wird.
Insgesamt muss man natürlich feststellen, dass die Pandemie gerade den Bereich des Justizvollzugs besonders schmerzhaft getroffen hat, und zwar alle Beteiligten, die Mitarbeiterschaft, die Leitungen der JVA und auch die Gefangenen, zum Beispiel durch stark reduzierte Aufschlusszeiten, den Wegfall von Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten, den Wegfall des persönlichen Besuchs bei den Gefangenen; aber auch aufreibender Zweischichtbetrieb bei den Vollzugsbediensteten ist eine ganz herausfordernde Arbeitsweise. Auch für die Leitungen der Anstalten gab es bei der Organisation eines Gefahren- und Risikomanagements ungeheure Herausforderungen, die hervorragend geleistet worden sind, dass man nur glücklich sein kann.
Als parlamentarisches Mitglied des Anstaltsbeirats in der JVA Lübeck habe ich zusammen mit dem Kollegen Rother regelmäßig vertieften Einblick in diesen Bereich. Man kann allen Beteiligten in den Justizvollzugsanstalten nur größten Respekt dafür zollen, dass dort bislang ein Covid-19-Ausbruch verhindert werden konnte.
Bisher hat es auch noch in keiner Anstalt im Land unter den Gefangenen einen brisanten Lagerkoller gegeben. Das ist durchaus eine Gefahr, die im Raum steht, wenn man die Bedingungen sieht, unter denen die Gefangenen da zurzeit leben müssen. Auch die Nerven der AVDler in den Anstalten sind gerade jetzt zur Weihnachtszeit angespannt. Deshalb ist das mit einem unglaublichen sensiblen Handling von der Leitung zu begleiten. Ich habe den Eindruck, dass das in hervorragender Weise gelingt.
Wegen der erheblichen Risiken in diesem Bereich, wäre es sicher sinnvoll, den Beschäftigten und den Insassen der Justizvollzugsanstalten möglichst frühzeitig die Gelegenheit zur Impfung zu geben. Getreu nach dem Gedicht Hölderlins:
„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst seit gut zwei Jahren wird der sogenannte tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit einer Mindeststrafe von drei Monaten bedroht. Die Höchststrafe beträgt fünf Jahre. Im besonders schweren Fall gilt auch heute schon die Mindeststrafe von sechs Monaten.
Meine Damen und Herren, wenn die Behauptung des Abgeordneten Schaffer stimmen sollte, dass diese - aus meiner Sicht wegen der Unbestimmtheit und Uferlosigkeit des Tatbestandsmerkmals „tätlicher Angriff“ schon damals überzogene Verschärfung - nichts gebracht hat, bestätigt dies nur eine gesicherte kriminologische Erkenntnis: Strafverschärfungen haben - gerade bei affektgesteuerten
Handlungen - keinen messbaren generalpräventiven Effekt.
Ein Blick auf die Kriminalitätszahlen in den USA und die dort gegebenen Strafandrohungen bis hin zur Todesstrafe macht das ganz offenkundig deutlich.
Ich erinnere an die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 19. Juni 2019. In ihr wurde über die „Ursachenanalyse Gewalt gegen Polizeibeamte“ des LKA in Kiel berichtet. Herr Riesner von der kriminologischen Forschungsstelle des LKA bestätigte ausdrücklich, dass eine Nachweisbarkeit der generalpräventiven Wirkung von Strafverschärfung kriminologisch kaum möglich sei. Sie waren dabei, Herr Schaffer. Ihre Forderung im vorliegenden Antrag ist daher ein ebenso untauglicher wie intellektuell armseliger Versuch, politische Schneidigkeit vorzugaukeln. Wir lehnen den Antrag ab.
Wir haben dagegen bereits 2017 in unserem Koalitionsvertrag vereinbart, eine Respektkampagne für Schleswig-Holsteins Polizei zu starten. Da setzt unser Alternativantrag an und stellt die geplante Kampagne auf ein breit angelegtes Fundament: Prävention, Ursachenerforschung, Hilfe und Unterstützung für die betroffenen Vollzugskräfte, Aufklärungskampagnen in Schulen, Sportvereinen, Jugendvereinen und Jugendverbänden, Stärkung der Kommunikationskompetenz bei den Vollzugskräften. All das macht Sinn - im Gegensatz zu Ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren von der Gruppe, ein Wort noch zur Begründung Ihres Antrags. Sie spannen darin einen Bogen von den Black-Lives-MatterDemos hin zur Gewalt gegen Polizeivollzugskräfte. Das ist unerträgliche Hetze.
Sie kriminalisieren damit engagierte Menschen, die auf Rassismus auch in unserer bundesrepublikanischen Gesellschaft aufmerksam machen und bei ihrer Betrachtung auch Träger des staatlichen Gewaltmonopols nicht aussparen wollen. Das ist selbstverständlich ein völlig legitimes Anliegen.
Zahlreiche Menschen haben in Deutschland friedlich für die Anliegen der Black-Lives-Matter-Bewegung demonstriert. Seien Sie versichert: Wir werden in der nächsten Tagung den Punkt zu einer vor
urteilsfreien Studie zu Rassismus in der Polizei noch einmal aufgreifen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für meinen - leider erkrankten - Kollegen Joschka Knuth. - Bereits im September haben wir uns an dieser Stelle über den wirklich umfangreichen Sportentwicklungsplan der Landesregierung ausgiebig ausgetauscht. Die Arbeit, die das Ministerium und alle weiteren Beteiligten aus den Sportvereinen und -verbänden, der Wissenschaft und der Wirtschaft in den Sportentwicklungsplan gesteckt haben, kann man kaum genug würdigen. Für den Sport bei uns im Lande ist dieser Sportentwicklungsplan auf jeden Fall ein Meilenstein, liebe Barbara.
Der im September vorgestellte Sportentwicklungsplan enthält über 100 Handlungsempfehlungen für den Sport und die Sportpolitik im Land. Diese Handlungsempfehlungen sollen jetzt in einem Zukunftsplan gewichtet werden, sodass wir in den kommenden Jahren einen klaren Handlungsfahrplan für die Sportpolitik im Lande haben. Meine Damen und Herren, so schaffen wir Planungssicherheit und Verlässlichkeit für den Sport im Land.
Die Expertise und die Aufbruchsstimmung, die durch die breite Beteiligung entstanden sind, sollte die Landesregierung nun zudem nutzen, um ein Vermarktungs- und Kommunikationskonzept für die Marke „Sportland Schleswig-Holstein“ zu entwickeln. Dabei ist uns wichtig, dass eng an den Ergebnissen der Arbeitsgruppen gearbeitet wird. Da wir insbesondere im Bereich des Leistungssports in einem Wettbewerb mit den anderen Bundesländern stehen, sollte die Landesregierung die Marke „Sportland Schleswig- Holstein“ möglichst schnell platzieren.
Marke und Zukunftsplan müssen mit klaren Maßnahmen hinterlegt werden. Während Marketingmaßnahmen gerade auch im semiprofessionellen und im Breitensport ihren Beitrag leisten können, bietet sich im Bereich der Infrastruktur neben der Sicherung der finanziellen Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen beispielsweise der Bau der Leichtathletik- und Beachvolleyballhalle in Kiel an.
Außerdem ist uns wichtig, dass der inklusive Sport stets mitgedacht wird. Uns allen sind die erfolgreichen Special Olympics Deutschland in Kiel noch in sehr guter Erinnerung. Wenn die Coronapandemie wieder die Durchführung von größeren Sportwettbewerben zulässt, freuen wir uns über die Durchführung eines ähnlichen Wettbewerbs auf Landesebene - bestenfalls unter der Marke „Sportland Schleswig-Holstein“.
Auch wenn im Augenblick fast alles unter dem Schatten des bevorstehenden zweiten Wellenbrecher-Lockdowns steht, bitten wir die Landesregierung, sich konzeptionelle Gedanken zu machen, wie die Marke „Sportland Schleswig-Holstein“ möglichst schnell mit Leben gefüllt werden kann. So können auch wir als Landespolitik unseren Beitrag
leisten, den Vereinen durch diese schwierige Zeit zu helfen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, die zusätzliche Zeit steht auch mir zu. - Legalisieren oder nicht legalisieren, das ist hier heute die Frage. Juristinnen und Juristen lieben es, ihre gelegentlich etwas spitzfindigen Überlegungen anhand von konstruierten Beispielsfällen zu erklären. Also los!
Fall A: Der Geschäftsführer Herr D des Frischemarkts E in M - wahrscheinlich Mölln - beobachtet über eine Videoanlage, wie sich ein dem Anschein nach Obdachloser am unverschlossenen Abfallcontainer des Ladens zu schaffen macht und ihm ein verpacktes Brot entnimmt, das vom Frischemarkt entsorgt wurde, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum am vorherigen Tag abgelaufen war. Der Container steht frei zugänglich am Rande des Kundenparkplatzes.
Jetzt Fall B: Derselbe Herr D bekam von einem Lieferanten die Aufforderung, mit Glassplittern verunreinigte Wurstwaren einer gekennzeichneten Charge sofort aus dem Angebot zu entfernen und sicher zu entsorgen. Er lässt daher an der Klappe des Abfallcontainers bis zum Zeitpunkt der Entsorgung ein Fahrradschloss anbringen. Am nächsten Morgen stellt er fest, dass das Schloss aufgebrochen ist und unter anderem auch die verunreinigte Wurst verschwunden ist. Später melden sich im örtlichen Krankenhaus Personen mit Schnittverletzungen im Verdauungstrakt.
So weit geht die Spannweite möglicher Fälle des Containerns. Spontan würde wahrscheinlich der größte Teil der Anwesenden zu dem Ergebnis kommen, dass im Fall A kein strafwürdiges Unrecht vorliegt. Im Fall B sähe es dagegen völlig anders aus.
Das steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage des Übermaßverbotes bei der Schaffung von Strafrechtsnormen: Der Gesetzgeber darf nur ein solches Verhalten mit dem scharfen Schwert des Strafrechts verfolgen, das über das Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich, für das geordnete Zusammenleben unerträglich ist und dessen Verhinderung deswegen besonders dringlich ist. Kurz gesagt: Der Gesetzgeber darf beim Strafrecht nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Juristisch versteckt sich die Problematik im Zusammenspiel der Tatbestandsvoraussetzungen zweier Normen zum einen im Diebstahlsparagrafen § 242 StGB, zum anderen in § 959 BGB, wo es um die Aufgabe des Eigentums, die sogenannte Dereliktion, geht. Diebstahl liegt nur vor, wenn die weggenommene Sache fremd ist. Fremd ist eine Sache aber dann nicht, wenn sie nach § 959 BGB herrenlos ist. Herrenlos ist die Sache dann, wenn der Besitz in der Absicht aufgegeben wird, auf das Eigentum zu verzichten.
Meine Damen und Herren, legen wir diese Maßstäbe an die Fälle A und B an, wird deutlich, dass besagter Herr D im ersten Fall das Eigentum an dem abgelaufenen Brot offenkundig aufgeben wollte. Es landete nach seinem Willen in einem unverschlossenen Müllcontainer, der an einer für jeden und jede zugänglichen Stelle stand. Ob es ein anderer entnimmt und seinen Hunger daran stillt, ist ihm egal, zumal das Haltbarkeitsdatum gerade erst abgelaufen ist.
Im Fall B sieht das völlig anders aus: Herr D sieht sich verantwortlich für die sichere Übergabe der kontaminierten Wurst an den lizenzierten Entsorger und bringt dies mit der Anbringung eines Fahrradschlosses an der Klappe des Containers zum Ausdruck.
Sehr gerne!
Sehr gern.
- Ja, Steffen Regis ist kein Jurist und ist deswegen nicht so spitzfindig. Warten Sie doch einfach ab, was ich gleich erzählen werde. Vielleicht kommt dabei etwas heraus -
So ist es.
Meine Damen und Herren, ich komme auf die beiden Ausgangsfälle zurück.
Ich könnte noch stundenlang weitermachen, denn es lassen sich diverse Abwandlungen konstruieren. Aber Sie zeigen, dass es allgemein abstrakte, rechtlich saubere und angemessene Regelungen des Phänomens Containerns nach meiner Überzeugung so nicht geben kann.
Ich habe daher einen anderen Vorschlag: Wir könnten das Justizministerium bitten, über den Generalstaatsanwalt in Schleswig eine allgemeine Weisung an die Staatsanwaltschaften herauszugeben, in der beschrieben werden könnte, in welchen Fällen des Containerns von einer Strafverfolgung abzusehen ist, in welchen Fällen Einstellungsmöglichkeiten nach den Opportunitätsregelungen der Strafprozessordnung - §§ 153 ff. StPO - genutzt werden sollen, und in welchen Fällen in der Regel unbedingt eine Anklage erfolgen soll. Wir kennen das - § 31 a BtMG, geringfügige Menge -: eine Generalweisung.
Das hätte auch den Charme, dass wir das hier im Land regeln können, ohne uns in einer aussichtslosen Bundesratsinitiative zu verzetteln.
Diesen Vorschlag würde ich sehr gern im Innenund Rechtsausschuss diskutieren. Das entspricht auch der geltenden Beschlusslage des Landtages. Wir haben im Juni 2019 mit Jamaika beschlossen:
„Geprüft werden soll ebenfalls, ob das geltende Strafrecht oder das Strafverfahrensrecht einer Anpassung bedarf, um die kollidierenden Interessen von Nachhaltigkeit und Eigentumsschutz im Falle der Inbesitznahme von weggeworfenen, noch verzehrtauglichen Lebensmitteln in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.“
Das können wir dort versuchen - dann mal los! Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
- Hallo?
Ich würde in die Diskussion gern einen Vorschlag einbringen, den wir gleich diskutieren können. Er geht von dem Alternativantrag aus. Ich schlage vor, dort unter Nummer 2 so zu formulieren:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag spricht sich dafür aus, auf Bundesebene gemeinsam mit Zivilgesellschaft und Wissenschaft ergebnisoffen zu überprüfen, den Be
griff ‚Rasse‘ im Grundgesetz zu ersetzen, ohne das klare und eindeutige Bekenntnis des Grundgesetzes gegen Diskriminierung in jeder Form anzutasten.“
Das wäre, glaube ich, eine Formulierung, mit der wir alle gut leben könnten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn meiner Ausführungen ein Zitat aus der Plenardebatte im Juni 2016 anlässlich der Einführung der Polizeibeauftragten. Der leider viel zu früh verstorbene Kollege Axel Bernstein von der CDU sagte damals ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums wörtlich -:
„… Ihr Beauftragter wird von allen Interessenvertretern der Polizei abgelehnt - und das aus gutem Grund. Die Anhörung hat noch einmal eindrucksvoll gezeigt: Das, was die Nochregierungsfraktionen hier beschließen wollen, ist eben kein Beauftragter für die Polizei.... Und nicht einmal Sie“
- wobei er mich wahrscheinlich meinte
„können doch so naiv sein zu glauben, dass die Polizei einen Beauftragten, den sie ablehnt, als Anlaufstelle nutzen wird.“
Ja, meine Damen und Herren, die Landesverbände der GdP, DPolG und auch der Bund der Kriminalbeamten hatten in der Anhörung unisono behauptet, die vorhandenen Instrumente des Beschwerdemanagements der Polizei seien effektiv und ausreichend. Auch für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern stünden Dienstaufsichtsbeschwerden und notfalls die Staatsanwaltschaft zur Verfügung. Die Polizeibeauftragtenstelle sei also - so der damalige und noch immer tätige DPolG-Vorsitzende Torsten Gronau damals wörtlich - „überflüssig wie ein Kropf“. Welch ein Irrtum!
In den ersten drei Jahren hat die Polizeibeauftragte insgesamt 643 Vorgänge bearbeitet, durchschnittlich 214 im Jahr, das heißt praktisch jeden Tag eine, jeden Werktag, und zwar mit stetig steigender Tendenz. Auch im laufenden Zeitraum von 2019 bis 2020 setzt sich der Anstieg steil fort. Frappierend ist vor allem, dass die Polizeibeauftragte seit ihrer Einführung durchgehend viel stärker von Polizeivollzugskräften in Anspruch genommen wird. Die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern steigen erst in der letzten Zeit stärker an.
Die damalige Behauptung der Polizeigewerkschaften, im Bereich des Beschwerdemanagements sei bei der Polizei alles in Ordnung, war angesichts der vorliegenden Fallzahlen eine Fehleinschätzung. Es ist daher gut, dass diese Polizeigewerkschaften in
zwischen einen sehr entspannten und kooperativen Umgang mit der Polizeibeauftragten pflegen.
Übrigens bestätigt auch der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur sogenannten Rockeraffäre, dass die Einführung der Stelle goldrichtig war. Denn nach bisherigen Erkenntnissen wurde die Bearbeitung von Mobbingvorwürfen durch die innerpolizeiliche Mobbingkommission gezielt behindert und später sogar eingestellt, als der damaligen Polizeiführung die Ergebnisse nicht passten. Auch der vorliegende Bericht der Polizeibeauftragten geht genau darauf ein.
Meine Damen und Herren, auch dass es inzwischen in der Polizeiabteilung des Innenministeriums ein Frühwarnsystem für sensible Sachverhalte aus dem internen Bereich gibt und eine Ansprechstelle für Ideen, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden, belegt eindrücklich, dass wir als Küstenkoalition 2016 mit der Einrichtung der Polizeibeauftragtenstelle richtig lagen.
Die jetzt im Innenministerium eingerichteten Strukturen stehen übrigens überhaupt nicht in Konkurrenz dazu. Das macht bereits der Umstand deutlich, dass sich die Menschen nur bei der Polizeibeauftragten auch vertraulich und anonym melden können.
Andere Bundesländer machen sich nach RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg - in Berlin ab dem nächsten Jahr - jetzt auf den Weg. Die alarmierenden Vorfälle in der Polizei in Hessen haben auch dort die Diskussion um eine Polizeibeauftragtenstelle aufleben lassen. Ich gehe sicher davon aus, dass sich die Idee einer solchen Ombudsstelle zukünftig in den meisten Bundesländern durchsetzen wird.
Der vorliegende Bericht zeigt, dass die Stelle eine Erfolgsgeschichte ist. Herzlichen Dank, Samiah El Samadoni. Sie haben mit Ihrem Team entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen.
Ein kurzes Wort noch dazu, dass uns der Bericht erst seit Juni vorliegt: Der Inhalt des Berichts macht sehr deutlich, wie akribisch die Polizeibeauftragte mit ihren wenigen - zu wenigen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jeder Eingabe und jeder Beschwerde nachgeht. Angesichts des Umstandes, dass der Stelle von Anfang an die Bude eingerannt
wurde, ist die verspätete Vorlage des Berichts an das Parlament absolut nachvollziehbar.
Wesentlich ist die kompetente und befriedende Abarbeitung der Vorgänge selbst. Diese Sachbearbeitung liegt bei der Polizeibeauftragten und ihrem Team ausweislich des Berichtes in den besten Händen. Wir können uns daher als Land glücklich schätzen, eine solche Stelle zu haben. Wir werden sie weiterhin fördern und stärken.
Die in dem Bericht enthaltenden Empfehlungen und Schlussfolgerungen sollten wir im Innenausschuss zusammen mit der Polizeibeauftragten vertiefen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nur wenig im Jamaika-Koalitionsvertrag, das so heikel zu verhandeln war wie die Überarbeitung des Polizeirechts.
Die Grundüberzeugungen von CDU, FDP und uns Grünen in Sicherheitsfragen lagen teilweise meilenweit auseinander. Nur ein paar Stichworte: QuellenTKÜ, Online-Überwachung, anlasslose Identitätskontrolle.
Dass wir als Koalition heute einen auch für Grüne ausgesprochen vorzeigbaren Gesetzentwurf präsentieren können, haben wir vor allem der vermittelnden Verhandlungsführung durch Hans-Joachim Grote in den Koalitionsverhandlungen
und von Torsten Geerdts im Gesetzgebungsprozess zu verdanken. Ihnen beiden gilt heute mein ganz besonderer und herzlicher Dank.
Meine Damen und Herren, unangemessene Verschärfungen im Polizeirecht von Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen haben dort den Zorn tausender Demonstrantinnen und Demonstranten ausgelöst. Ich war gerade vor der Tür: Es war niemand zu sehen. Dass dies hier eben nicht eingetreten ist, liegt daran, dass wir einen Kompromiss gefunden haben, bei dem alle Beteiligten von ihrer reinen Lehre abrücken mussten. Den Gegnerinnen und Gegnern unseres Gesetzentwurfes empfehle ich daher die aufmerksame Lektüre.
Während zum Beispiel Bayern den Einsatz von Sprengmitteln gegen Menschen explizit ermöglicht, steht in unserem Gesetzentwurf ausdrücklich: Sprengmittel dürfen nur gegen Sachen gebraucht werden. Nur zur Rettung anderer Menschenleben darf ein Sprengmitteleinsatz - zum Beispiel zur Öffnung einer Tür - mittelbar das Leben anderer gefährden. Das ist ein deutlicher, ein himmelweiter Unterscheid zur bayerischen Gesetzeslage.
Das führt dazu, dass wir solche Massendemonstrationen, wie es sie in München gab, hier nicht haben.
Ich komme zum Schusswaffengebrauch gegenüber Menschen, die dem äußeren Anschein nach Kinder
sind. Da gibt es viel Aufregung, und es werden Märchen erzählt, dass es einen schaudert. Zunächst: Der Schusswaffengebrauch gegenüber Kindern ist in den Polizeigesetzen der meisten Bundesländer seit Jahren als letztes Mittel möglich - auch von Bundesländern, die seit Jahrzehnten von SPD-Innenministern geführt werden.
Das hat auch seinen guten Grund, denn nach dem Strafgesetzbuch muss eine Polizistin oder ein Polizist unter bestimmten Umständen auch auf einen sehr jungen Menschen schießen.
Sonst macht sich die Polizeikraft der unterlassenen Hilfeleistung schuldig - § 323 c StGB.
Ich will Ihnen das noch etwas genauer erläutern: Läuft ein 13-jähriger Schüler Amok und schießt wahllos auf Mitschülerinnen und Mitschüler, muss die eintreffende Streifenbeamtin den Amoklauf, wenn keine Alternativen ersichtlich sind, mit einem Schuss ins Bein stoppen, denn sie hat gegenüber den vom Amoklauf gefährdeten Schülerinnen und Schülern eine sogenannte Garantenstellung.
Bisher war dies nach dem Polizeirecht in Schleswig-Holstein verboten.
Nach dem Strafrecht waren unsere Beamtinnen und Beamten aber dazu verpflichtet. Das ist ein Widerspruch, der aufgelöst werden muss.
Aktueller denn je und problematisch ist allerdings ein anderer Punkt in unserem Gesetzentwurf, die sogenannte Schleierfahndung. Zur Bekämpfung der schweren beziehungsweise grenzüberschreitenden Kriminalität darf die Identität überprüft werden.
Wir haben ganz lange darüber diskutiert, ob der Polizei diese Befugnis zur Fahndung nach Terroristinnen und Terroristen, nach Waffen- und Drogenschmugglerinnen und -schmugglern ohne konkreten Anlass ermöglicht werden soll. Das forderte seit Jahren zum Beispiel die GdP.
Das Problem: Eine anlasslose Kontrolle ist nach meiner Überzeugung ein Einfallstor für Racial Pro
filing. Wir haben daher das Wort „anlasslos“ in unserem Entwurf gestrichen und um eine andere Formulierung gerungen. Ob die jetzt gefundene Normfassung wie in der entsprechenden Begründung zur Vorschrift geschrieben steht, tatsächlich Racial Profiling konsequent unterbinden kann, möchte ich heute ausdrücklich infrage stellen; denn nach wie vor bedarf es für die Entscheidung zu einer Identitätsfeststellung keiner konkreten Verhaltensweise, keiner Auffälligkeit oder Situation bei der betroffenen Person, die einen Anlass für die Durchführung der Maßnahmen darstellen könnte. Wie heißt es so schön im Hollywood-Klassiker „Casablanca“ dazu: „Verhaften Sie die üblichen Verdächtigen!“. Dass allein an äußerlichen Merkmale wie Haut- oder Haarfarbe angeknüpft wird, ist eine real bestehende Gefahr.
Ich bin daher gespannt auf die Anhörung im Innenund Rechtsausschuss, denn die angesprochenen Punkte sind nur ein Bruchteil der vielen Fragestellungen zu diesem hochkomplexen Gesetzgebungsverfahren.
Es geht um nichts weniger - Frau Sütterlin-Waack hat darauf hingewiesen - als um die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Sütterlin-Waack, vielen Dank für Ihren Bericht. Dank auch an das Team von Herrn Albrecht für die großartige Arbeit.
Ich entnehme dem Bericht: Die gefährlichsten Feinde für unsere demokratische Gesellschaft stehen rechts. Das war aus meiner Sicht schon lange so. Aber es ist so, dass die Verfassungsschutzberichte der Vergangenheit, aber auch die jetzigen das noch einmal ganz deutlich akzentuieren, obwohl die Verfassungsschutzbehörden grundsätzlich immer noch der meiner Ansicht nach überkommenen These der sogenannten Extremismustheorie folgen, wonach in der Mitte der Gesellschaft die guten Demokratinnen und Demokraten sitzen, während sich links und rechts an den Rändern die Extremistinnen und Extremisten tummeln. Daneben gibt es noch die Islamisten und Salafisten, die ein Extremismus sui generis sein sollen.
Aber die Schwäche der Extremismustheorie ist, dass sie von ihrem Ansatz her nicht ausreichend berücksichtigt, dass extremistisches, minderheitenfeindliches, antisemitisches, rassistisches, autoritäres Denken und Handeln sehr wohl bis tief in die sogenannte Mitte der Gesellschaft einsickern und die Demokratie unterminieren kann. In der Sprache des Verfassungsschutzes wird dieses Phänomen mit dem Begriff „Anschlussfähigkeit“ seit einiger Zeit durchaus auch gesehen und gekennzeichnet.
Meine Damen und Herren, was stützt meine Ausgangsthese, dass der Phänomenbereich rechts letztlich für unsere Gesellschaft der gefährlichere Part ist? Dazu zunächst ein paar nackte Zahlen:
Der „Berliner Tagesspiegel“ und „ZEIT-Online“ beides wahrlich keine Presseorgane, die man der Antifa-Bewegung zurechnen könnte - haben vor einiger Zeit durch intensive Recherche eine Aufstellung veröffentlicht, wonach seit dem Jahr 1990 mindestens 169 Menschen in Deutschland - ich wiederhole: 169 Menschen! - aus eindeutig rechtsextremen Motiven getötet worden sind. Die Amadeu-Antonio-Stiftung kommt für den gleichen Zeitraum sogar auf 208 Todesopfer durch rechte Gewalt, 17 Fälle davon in Schleswig-Holstein.
Für den gleichen Zeitraum liegen Zahlen über Todesopfer linksextremistisch motivierter Gewalt nicht vor. Meine Damen und Herren, um nicht missverstanden zu werden: Auch aus dem linken Phänomenbereich kommt es zu massiven Gewalttaten, die in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen könnten, zum Beispiel Würfe mit Brandflaschen oder mit Steinen im Rahmen von Demonstrationen. Das ist unerträglich und in keiner Weise zu rechtfertigen.
Aber der ungehemmte, perfide, auf als minderwertig deklarierte Menschen zielende absolute Vernichtungswille ist Kennzeichen des rechtsextremen und rechtsterroristischen Spektrums in Deutschland genauso wie in Schleswig-Holstein. Er äußerte sich in den Brandanschlägen von Mölln, Solingen und in Lübeck, in den Morden des NSU, im Attentat auf Walter Lübcke, in den Anschlägen von Halle und Hanau. Auch der gegenwärtig in Schleswig-Holstein auftretenden Atomwaffen Division und dem Aryan Circle Nord sind derartige tödliche Aktionen und Anschläge grundsätzlich zuzutrauen.
Ich sprach aber auch von dem Phänomen der Anschlussfähigkeit. Diesbezüglich muss leider konstatiert werden, dass unmenschliche Haltungen, minderheitenfeindliche Stereotypen, sonderbare, oft antisemitisch aufgeladene Verschwörungstheorien anschlussfähig sind bis weit in die bürgerlich erscheinende Mitte unserer Gesellschaft. Das belegen seit Jahren die sogenannten Mitte-Studien der Universität Leipzig, aber auch die Forschungen der Universität Bielefeld um den Soziologen Wilhelm Heitmeyer.
Wie schnell faschistoides Denken in die Mitte der Gesellschaft gleichsam durch die Hintertür einsi
ckern kann, zeigt das aktuelle Beispiel der Bauerndemo in Oldenswort in Nordfriesland letzte Woche. Mit mehr als 300 Traktoren hatten dort Landwirtinnen und Landwirte die Flagge der sogenannten Landvolk-Bewegung nachgestellt, mit einer Drohne von oben gefilmt und veröffentlicht. Jetzt geben sich die Organisatorinnen und Organisatoren ahnungslos. Aber ein Blick ins Netz unter dem Stichwort „Landvolk" hätte ausgereicht, um sich ein Bild vom präfaschistischen und antisemitischen Charakter dieser terroristischen Bauernprotestbewegung in Norddeutschland ab 1928 machen zu können.
Meine Damen und Herren, kurz und schlecht: Der Feind steht rechts. Damit erübrigen sich auch weitere Ausführungen zum Antrag der AfD.
Meine Herren von der AfD, Sie mögen noch so sehr bemüht sein, hier im Landtag die braven, nationalkonservativen Biedermänner zu geben. Solange Sie sich von den Höckes dieser Welt nicht eindeutig distanzieren und ihn und andere Brandstifterinnen und Brandstifter in Ihrer Partei dulden, sind Sie nicht Lösung, sondern Teil des Problems. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Den Verfassungsschutzbericht 2019 wollen wir mit Herrn Albrecht im Innen- und Rechtsausschuss sehr gern weiter erörtern. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich geht es auch in diesem Antrag wieder um das große Thema Angemessenheit staatlicher Maßnahmen im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Denn Reisen wann, wohin, mit wem, wie lange und zu welchem Zweck ist grundgesetzlich geschützt. Nicht nur im Grundgesetz, sondern auch im Europa- und Völkerrecht, also überall, ist es ein Grundrecht mit hohem Rang. Das ist Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Diese Freiheit kann dem Menschen nach der Verfassung nur untersagt werden, wenn sie die Rechte anderer verletzt, gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Meine Damen und Herren, man könnte der ketzerischen Ansicht sein, angesichts dieser hehren Verfassungsgarantie sei eine Reisebeschränkung aus Gründen der Pandemiebekämpfung überhaupt nicht zulässig, denn ein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung sei nicht zu erkennen. Auch das Sittengesetz sehe ich nicht beeinträchtigt - was immer das auch ist.
Bleibt als Einschränkungsgrund, dass potentiell andere Menschen verletzt werden, wenn sich eventuell unbemerkt infizierte Menschen frei über die Grenzen bewegen.
Das - das ist ein problematischer Teil - wird von zunehmend vielen Menschen in Deutschland bestritten etwa mit dem Argument, eine Infektion sei angesichts der rückläufigen Infektionszahlen äußerst
unwahrscheinlich. Auch kann man hören, das Ansteckungsrisiko sei überhaupt nur Ausdruck des allgemeinen Lebensrisikos. Dann müsste man ja auch das Autofahren verbieten, auch dort gebe es erhebliche Unfallrisiken,
welche die Gesellschaft ohne Weiteres hinnehme.
Meine Damen und Herren, das ist natürlich alles Unsinn. Die sich aus dem Infektionsschutzgesetz ergebende Kontaktbeschränkung im Falle einer Pandemie ist grundsätzlich dazu geeignet, Gesundheit und Leben anderer Menschen vor allem auch über den Weg der Aufrechterhaltung ausreichender medizinischer Behandlungskapazitäten zu schützen. Damit kommt der Staat seiner ebenfalls in Artikel 2 - nämlich in Absatz 2 - Grundgesetz verankerten Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit nach.
Dass die Fallzahlen in Deutschland relativ gering sind, ist nicht die Folge einer Harmlosigkeit des Virus, sondern Folge der konsequenten Kontaktreduzierung.
Richtig aber ist, dass jede freiheitsbeschränkende Maßnahme angemessen sein muss. Das heißt, sie muss nicht nur geeignet und erforderlich sein, Mittel und Zweck müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Da fangen die eigentlichen Probleme an, und da setzt auch der vorliegende Antrag an. Meine Damen und Herren, er ist eigentlich nichts anderes als der Appell der Legislative an die Exekutive, auch bei der Verhängung von Reisebeschränkungen ständig die Angemessenheit der Anordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls an sich verändernde Sachlagen anzupassen.
Ich habe gar keinen Zweifel daran, dass die Landesregierung das Augenmaß und damit die Angemessenheit wahrt.
Der erste Punkt des Antrags ist durch den Bericht des Ministerpräsidenten gestern schon weitgehend erledigt. Jetzt kommt es maßgeblich auf die dänische Seite an.
Der zweite Punkt ist eine Selbstverständlichkeit, die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt. Auch das ist nicht der Punkt, um den es geht.
Bleibt der dritte Punkt, die Reisebeschränkungen nach Schleswig-Holstein. Auch da gibt es mittlerweile viel Bewegung und Lockerung. Das haben wir gestern alles gehört.
Dieses Thema hat in den ersten Wochen der angeordneten Maßnahmen vor allem zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg für viel Streit und Missmut auf Hamburger Seite gesorgt. Da stellt sich die Frage, ob das wirklich nötig war. Waren unsere Einreisebeschränkungen vielleicht zu harsch? Ich befürchte, in diesem Bereich spricht einiges dafür.
Ich will das an Zahlen deutlich machen: Hamburg hat eine Bevölkerungsdichte von 2.430 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einem Quadratkilometer. In Schleswig-Holstein leben auf einem Quadratkilometer durchschnittlich 183 Menschen. In meinem Heimatkreis Herzogtum Lauenburg, einem unmittelbaren Randkreis zu Hamburg, sind es sogar nur 156 gegen 2.430 in Hamburg. Die Bevölkerungsdichte beträgt weniger als ein Zehntel der in Hamburg Lebenden.
Was will ich damit sagen? - Pandemische Entwicklungen bremse ich - wie gesagt - sehr effektiv durch Social Distancing. Soziale Distanz ist aber in einem höchst verdichteten großstädtischen Ballungsraum wie Hamburg viel schwieriger durchzusetzen und längere Zeit auszuhalten als in einem deutlich geringer besiedelten Flächenland wie Schleswig-Holstein. Gerade die Wohnsituation von unzähligen Menschen in Hamburg, in Stadtteilen mit viel sozialem Wohnungsbau, mit Enge und wenig Zugang zu Parks oder Natur kann dort zu massiven sozialemotionalen Spannungen, zu Bewegungsmangel, Lagerkoller oder Schlimmerem führen.
Meine Damen und Herren, haben wir in SchleswigHolstein im Rahmen der vielbeschworenen norddeutschen Solidarität nicht die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, den Hamburgerinnen und Hamburgern etwas von dem abzugeben, was wir reichlich besitzen: freie Fläche für einen Tagesausflug, um Körper und Geist wieder ins Lot zu bringen?
Dieser Gedankengang steht letztlich hinter dem Appell im dritten Punkt des Antrags. Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Freitag letzter Woche hatte ich als Mitglied des Anstaltsbeirats der JVA Lübeck mal wieder die Gelegenheit, mit der Interessenvertretung der Gefangenen, mit der Anstaltsleitung und auch mit dem Personalrat der Haftbediensteten zu sprechen. Es zieht sich in der Tat wie ein roter Faden durch alle Gespräche - übrigens auch, Hauke Göttsch, in unseren Gesprächen im Petitionsausschuss, denn wir besuchen regelmäßig die Justizvollzugsanstalten im ganzen Land -: Die Personalausstattung der Haftanstalten, kombiniert mit einem überdurchschnittlich hohen Krankenstand bei Vollzugsbediensteten, ist nach wie vor zu knapp bemessen.
Meine Damen und Herren, ich gestehe es hiermit ein: Wir haben in der letzten Wahlperiode zwar ein sehr gutes, in vielen Punkten sogar vorbildliches Landesstrafvollzugsgesetz geschaffen, aber die damaligen Berechnungen für den damit verbundenen Personalmehrbedarf waren wohl unrealistisch. Es
ist misslich, dass wir zwar gute Standards zu mehr Aufschlusszeiten in den Abteilungen, zu mehr begleiteten Ausführungen im Rahmen des Übergangsmanagements und neue Ansätze für einen familienfreundlichen Vollzug geschaffen haben, aber die können wir in der Realität wegen knapper Personalbesetzungen oftmals nicht einlösen. Das schafft bei allen Beteiligten Ärger, Frustration und Verdruss, bei den Gefangenen, bei der Leitung und auch bei den Bediensteten.
Es war deshalb richtig, dass wir im Jamaika-Koalitionsvertrag die Durchführung einer externen Personalbedarfsanalyse beschlossen haben, deren Ergebnis jetzt vorliegt und mit wenig überraschendem Resultat: Es besteht ein Mehrbedarf von insgesamt 85 vollen Stellen in diesem Bereich.
Kollege Rossa, dieser Mehrbedarf bestand aber auch schon in großen Teilen vor dem Landesstrafvollzugsgesetz. Er liegt im Wesentlichen darin begründet, dass wir wie CDU und FDP einen Stellenabbaupfad eingeschlagen haben - und das in Abrede mit dem Bundesstabilitätsrat. Und das war ja auch völlig richtig.
Durch die große Einspararbeit der Küstenkoalition haben wir inzwischen wieder eine Haushaltslage geschaffen, die es uns ermöglicht, jetzt wieder diesen großen Schluck aus der Pulle zu nehmen, damit wir unsere Haftanstalten in diesem Bereich aufbessern können.
Wir kommen um diese Personalaufstockungen nicht herum; denn eines ist klar: Ein ganz bedeutsamer Gradmesser für den zivilisatorischen Stand einer Gesellschaft besteht in der Behandlung von Strafgefangenen.
Kalter Wegschluss oder resozialisierender Behandlungsvollzug? Wir haben uns aus gutem Grund für Letzteres entschieden. Dann müssen wir aber auch auf lange Sicht das erforderliche Personal dafür stellen. Das ist sicher der bessere und letztlich auch der sparsamere Weg; denn engagierter Behandlungsvollzug vermeidet Rückfälligkeit und Drehtüreffekte.
Damit schaffen wir es, die in Schleswig-Holstein nach wie vor sensationell niedrige Haftquote zu halten oder gar noch zu senken und damit eben teure Haftplätze zu vermeiden. Meine Damen und Herren, das Geld für diese Mehrstellen im Strafvollzugsbereich ist also gut ausgegebenes Geld.
Bleibt die Frage: Wie bekommen wir zukünftig Personal für die neuen Stellen? Kompetente und sozial engagierte Strafvollzugskräfte wachsen nicht auf den Bäumen, sondern müssen gefunden, motiviert, gut ausgebildet und gehalten werden.
Darauf zielt unser Antrag. Mit der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in Boostedt haben wir schon einen großen Schritt gemacht; das wurde bereits erwähnt. Ein äußerst wichtiger Baustein scheint mir außerdem zu sein, das Berufsfeld Strafvollzug in der öffentlichen Wahrnehmung aus einer vorurteilsbehafteten Schmuddelnische herauszuholen.
Die Menschen, die in den Anstalten unseres Landes arbeiten, meistern eine enorm sinnvolle, herausfordernde und wertvolle gesellschaftliche Aufgabe. Mit schwebt deshalb eine Art Imagekampagne für das Berufsfeld Haftvollzug vor.
Dass wir in diesem Bereich noch viel zu tun haben, zeigt der geradezu absurde Straßenschilderstreit in Lübeck. Die Stadt Lübeck weigerte sich letztes Jahr beharrlich, fünf Hinweisschilder als Wegweiser zur JVA im Lübecker Straßenraum aufzustellen, vordergründig mit dem Argument, die würden nur den bestehenden Schilderwald noch mehr anwachsen lassen. Tatsächlich handelt es sich aber doch wohl um den Versuch, die Realität der landesweit größten Haftanstalt in Lübeck auszublenden und zu negieren, weil es vermeintlich so gar nicht zu der marzipansüßen Altstadtidylle Lübecks passt.
Die JVA hat nun die Stadt Lübeck vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.
Noch kurz ein Wort zu dir, Lars Harms. Ich bedanke mich sehr dafür, dass wir im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss eine mit Jamaika gemeinsam getragene Lösung bei der Umorganisation im Amtsgerichtsbereich gefunden haben.
Vielen Dank für diese gute Initiative. Auch da sind wir auf einem guten Weg. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mir zwar an meinem Geburtstag etwas leichteren Tobak gewünscht. - Minderheitenrechte werden in unserem Land traditionell hochgehalten. Unser Land hat bei diesem Thema europaweit eine Vorbildfunktion, und das zu Recht. Deswegen ist es für uns Grüne selbstverständlich, dass wir uns mit diesem Antrag des SSW ernsthaft auseinandersetzen.
Aber wir stimmen nicht in allen Punkten überein.
Wir gehen mit der Forderung d’accord, die Waffenlieferungen an den türkischen Staat einzustellen. Das allseits als völkerrechtswidrig eingeschätzte militärische Agieren der türkischen Regierung im Norden Syriens darf nicht von deutschen Waffen unterstützt werden. Dass das immer noch geschieht, obwohl wir das in der Bundesregierung beschlossen haben, ist der falsche Weg.
Kernanliegen des SSW-Antrags ist es jedoch, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, das Betätigungsverbot der PKK und ihr nahestehender Organisationen aufzuheben. Der Antrag des SSW ist in diesem Punkt deswegen problematisch - Herr Kollege Claussen hat schon darauf hingewiesen -, weil er in seiner Überschrift Solidarität mit den kurdischen Minderheiten einfordert, dabei aber im Subtext die Interessen der kurdischen Minderheit mit denen der PKK gleichsetzt. Diese Gleichsetzung ist im Kern infrage zu stellen.
Einigkeit dürfte darüber bestehen, dass die PKK in der Vergangenheit auf Grundlage einer marxistischleninistischen Ideologie gegenüber türkischen Sicherheitskräften, gegenüber Zivilpersonen, aber vor allem auch gegenüber Abweichlern in den eigenen Reihen extremen Terror ausgeübt hat. Damit hat sie den berechtigten Anliegen der kurdischen Minderheit aus meiner Sicht nicht genützt, sondern geschadet.
Meine Damen und Herren, es ist aber auch festzustellen, dass die PKK und die ihr zugerechneten Mitgliedervereine seit einigen Jahren bemüht sind, sowohl in der Türkei als auch in Deutschland einen moderaten Kurs zu fahren. Wir haben bei anderen militant-gewalttätigen Minderheitenorganisationen in Europa gesehen, dass ein solcher Deradikalisierungsprozess durchaus gelingen kann. Ich verweise auf die Entwicklungen bei der baskischen ETA und bei der irischen IRA.
Wenn im Zuge des Verbots auch kulturelle Einrichtungen ins Visier geraten und jede politische Betätigung für die Befreiung der Kurdinnen und Kurden zugleich unter dem Damoklesschwert des in dieser Frage überaus harschen Strafrechts steht, wird jedenfalls wenig getan, um den Deradikalisierungsprozess zu unterstützen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist hinzugekommen: Im Kampf gegen den IS haben sich die PKK und ihre Ablegerorganisationen als mutige und schlagkräftige Partner der USA und Europas bewährt. Sowohl die irakischen Peschmerga als auch die PYD in Syrien wurden von der Bundesrepublik mit tausenden Milan-Lenkraketen, mit Panzerfäusten, mit G-36-Gewehren und gepanzerten Fahrzeugen vom Typ Dingo ausgerüstet. Unvergessen ist der Einsatz der Peschmerga zur Rettung von 35.000 Jesiden im Jahr 2014 vor einem drohenden Genozid durch den IS im Sindschar-Gebirge. Jetzt kommt eine besondere Situation: Rückkehrer, die in dem dortigen Konflikt noch mit deutschen Waffen schossen, müssen sich nach Rückkehr in der Bundesrepublik wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation verantworten. Ob das besonders sinnfällig ist?
Und die Straferwartungen sind hoch. Bewährungsstrafe gilt da nicht mehr; drei bis vier Jahre sind die Strafen, die da ausgesprochen werden.
Es passt einfach nicht zusammen, dass die Bundesrepublik die PKK in Deutschland als terroristische Organisation deklariert und gleichzeitig die PKKverbundenen Truppen im Ausland mit Waffen aufrüstet, weil sie dort dieselben militärischen Ziele verfolgen.
Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante - Thomas Rother hat darauf hingewiesen -: Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International berichten, dass die erwähnten Waffen von kurdischen Kräften auch gegen rivalisierende Minderheitengruppen eingesetzt worden sind. Die grauenhaften Entwicklungen in den Grenzregionen zwischen der Türkei,
Syrien und dem Irak zeigen ein kaum entwirrbares Interessengeflecht zwischen den Akteuren. Klare Eindeutigkeit in der Frage, wer dort Täter und wer Opfer ist, ist - abgesehen von der Rolle des IS - auf diesem Schlachtfeld keineswegs so einfach auszumachen, wie es der Antrag des SSW suggeriert.
Meine Damen und Herren, einig sind wir uns sicher darin, dass das Thema sehr sensibel behandelt werden muss. Denn das Letzte, was wir mit unserer Befassung im Landtag bewirken wollen, ist, dass sich die türkisch- und kurdischstämmigen Communitys in unserem Land zusätzlich entfremden und entzweien. Wir Grünen wollen uns daher im Ausschuss näher mit dem Antrag befassen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich hat es, Malta hat es, Argentinien, Brasilien und Indonesien: das Wahlalter 16 zum nationalen Parlament. Und siehe da: Es funktioniert.
Zu den Landtagen dürfen in Deutschland junge Menschen ab 16 nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg und bei uns in Schleswig-Holstein wählen. Nachdem wir 2016 hier in Schleswig-Holstein das Wahlalter 16 für die Landtagswahlen eingeführt hatten, habe ich über einen längeren Zeitraum Schülerinnen und Schüler in den Besuchergruppen regelmäßig über ihre Meinung dazu befragt. Eine negative Reaktion gab es dabei nie. Warum also nicht auch auf der Ebene des Bundestages?
Die Fronten in der Frage sind seit Jahren verhärtet. Grüne, Linke und SPD sind dafür, die anderen dagegen. Auf Bundesebene brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit, weil das Wahlalter 18 in Artikel 38 Grundgesetz festgeschrieben ist. Am 29. Juni 2017 haben wir hier ihm Landtag das letzte Mal darüber gestritten. Alle Argumente pro und contra wurden ausführlich heruntergebetet.
Auch die durchgeführte Anhörung brachte die zu erwartenden Positionen und Argumente: Der Landesbeauftragte für politische Bildung sprach sich dafür aus, der Landeswahlleiter hielt sich - seiner Funktion entsprechend - mit einer Bewertung zurück, der Landeswahlleiter aus Bremen war zumindest skeptisch, was die Hoffnung betraf, mit der Senkung des Wahlalters den langjährigen Trend zurückgehender Wahlbeteiligungsquoten umzukehren.
Der Landesjugendring sprach sich vehement für das Wahlalter 16 bei Bundestagswahlen aus.
Die Hauptfrage aus der letzten Debatte im Juni 2017 - wie steht es mit der Wahlbeteiligung der entsprechenden Alterskohorte in Schleswig Holstein? -, konnte in der Anhörung leider nicht geklärt werden. Der Landeswahlleiter stellte in seiner Stellungnahme schlicht fest, dass es über die Wahlbeteiligung der Gruppe der 16- und 17-Jährigen in Schleswig-Holstein sowohl für die Landtagswahl 2017 als auch für die Kommunalwahlen keinerlei belastbaren Zahlen gibt. Da sind wir also genau so klug wie zuvor.
Warum also heute noch einmal eine Debatte im Hohen Haus, obwohl wir eine - leider - ablehnende Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses haben? Auch dort wurde das Thema nicht noch einmal diskutiert. Wieder die übliche Konstellation: CDU, FDP und AfD dagegen, SPD und SSW dafür. Und die Grünen? Gefangen in der Koalitionsraison auch dagegen.
Dabei gibt es seit 2017 einen bemerkenswerten neuen Aspekt. Eer lässt sich mit drei Buchstaben benennen: FFF, Fridays for Future. Europaweit demonstrierten 2019 Millionen von jungen Leuten, um die Politik vor den Auswirkungen der klimatischen Veränderungen zu warnen. Fridays for Future ist schon heute die wirkungsmächtigste Jugendbewegung der neueren Geschichte, und zwar weltweit.
Das gab es bei unserer letzten Debatte im Juni 2017 noch nicht. Auch heute stehen die jungen Leute wieder vor unserem Landeshaus und fordern, dass wir Politikerinnen und Politiker endlich in die Puschen kommen müssen, um das beim Pariser Weltklimaabkommen beschlossene 1,5-°C-Ziel noch einhalten zu können.
Sie zeigen uns, was es heißt, Verantwortung einzufordern und damit auch zu übernehmen. Und sie sind zu großen Teilen unter 18 Jahren: Diese Menschen weiterhin vom Wahlrecht auszuschließen mit dem Argument, mit 16 Jahren sei man noch zu unreif zum Wählen, ist eine Farce, ein schlechter Witz älterer Semester. Mit großem Trara haben wir 2019 zum Jahr der politischen Bildung ausgerufen, rennen von einer dialogP-Veranstaltung zur nächsten, stärken der WiPo-Unterricht in den Schulen, wo wir nur können: hic rhodos, hic salta!
Ich verspreche Ihnen, sollte es nach der nächsten Bundestagswahl zu Koalitionsverhandlungen unter grüner Beteiligung kommen - einiges spricht dafür -, wird das Wahlalter 16 auf die Tagesordnung
des Bundestages kommen, wo es auch hingehört. Und das ist gut so.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat häufen sich in der letzten Zeit die Meldungen, dass Menschen in Rettungsgassen ihr Auto wenden und gegen die Fahrtrichtung zur nächsten Ausfahrt fahren, und das teilweise mit haarsträubenden Begründungen: um einen Flieger noch rechtzeitig zu erreichen oder ganz allgemein, weil der Stau so lang ist und es so lange dauert.
Es ist also so, dass es offenbar bei vielen Menschen als Kavaliersdelikt gesehen wird. Dabei vergessen
sie, dass das sogenannte Geisterfahren auf der Autobahn, also das Rückwärtsfahren, zu den sieben Todsünden des Straßenverkehrs gehört.
Werden damit konkret andere Menschen oder der Autoverkehr gefährdet, greift nämlich schon das scharfe Schwert des § 315 c StGB. Da sind diese sieben Sünden genau katalogmäßig aufgeführt. Da drohen dann auch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
Aber auch ohne eine konkrete Gefährdung ist das Umdrehen zur nächsten zurückliegenden Ausfahrt kein Pappenstiel und kann mit Punkten, einem saftigen Bußgeld und in einigen Fällen bereits jetzt mit Fahrverbot geahndet werden. Kollege Claussen hat das alles genau dargelegt.
Meine Damen und Herren, der besondere Unrechtsgehalt dieses Verhaltens liegt meines Erachtens darin, den persönlichen Eigennutz ohne Rücksicht auf die besondere Gefährdungssituation für andere an die erste Stelle zu setzen.
Und dazu gibt es wirklich erschreckende Zahlen, die man im Netz nachlesen kann. Nur in 15 % der Fälle wird spontan eine Rettungsgasse gebildet, und die Helfer des Deutschen Roten Kreuzes geben an, dass in nahezu 80 % der Fälle durch zu enge oder fehlende Rettungsgassen Zeit verlorengeht bei der Rettung - wertvolle Zeit, denn es geht meistens darum, Schwerverletzte zu bergen, sie zu behandeln oder sogar Schlimmeres zu verhindern.
Vielen Verkehrsteilnehmern scheint nicht bewusst zu sein, dass auch bei den üblichen Staus im Berufsverkehr und nicht erst, wenn ein Unfall das auslösende Moment für den Stau war, grundsätzlich schon eine Rettungsgasse zu bilden ist. Daher gibt es hier in jedem Fall noch Nachhilfebedarf bei der fahrenden Bevölkerung.
Wir Grüne werden in manchen Medien zu Unrecht damit zitiert, dass wir gegen eine Ausweitung des Fahrverbots seien. Es stimmt zwar, die letzte deutliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs in diesem Bereich geschah erst 2017. Vorher gab es in der Tat ganz unverständlich geringe Sanktionen in diesem Bereich. Darum kann man natürlich grundsätzlich die Frage stellen, warum wir erneut an der Sanktionsschraube drehen müssen. Dennoch lehnen wir den Antrag inhaltlich nicht von vornherein ab und sind auch bereit, über Verschärfungen zu diskutieren.
Zwei Dinge scheinen mir für die Diskussion im Ausschuss aber wichtig und relevant zu sein: Erstens. Es gilt, genau herauszuarbeiten, wo aus Sicht
der Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine Regelungslücke besteht, denn bereits jetzt kann ein Fahrverbot für das Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn verhängt werden. Das haben wir schon gehört. Zweitens. Es ist eine juristische Herausforderung, eine etwaige Verschärfung stimmig im Gesamtgefüge des Bußkatalogs einzuordnen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
Wie immer gern.
Also eine ganz einfache Frage:
- Ich darf die Frage formulieren, oder? Es haben zehn Autofahrer in der Rettungsgasse ohne rechtfertigenden Grund gewendet, um persönlichen Nutzen zu ziehen. Halten Sie in der Situation ein Fahrverbot für angemessen?
- Wie gesagt, es gibt Regelbußgeldkatalogsanktionen. Hier muss die Behörde schauen: Was war im konkreten Einzelfall genau der Fall? Daraufhin muss entschieden werden. Ich bin jetzt hier nicht bereit, irgendeine Schelte für irgendwelche Ordnungsbehörden auszusprechen.
Ich will Ihnen aber sagen, dass meines Erachtens der Bußgeldkatalog durchaus angeschärft werden kann, und dazu komme ich gleich noch, nämlich dazu, aus welchem Grund das so ist. Bitte warten Sie einen kleinen Moment.
Ja, natürlich.
- Das ist nicht verkehrt. Ich kann Ihnen die dpa-Meldung gern vorlesen, aber ich will das nicht überstrapazieren. Die offizielle Begründung ist: Es habe keine Gefährdung vorgelegen, und es sei kein Unfall passiert. Weil aber der Vorsatz da war, hat man das vorgesehene Bußgeld auf 400 € erhöht. Das war die Auslegung der Behörde, und die halten wir in keiner Weise für fehlerhaft, und wir glauben auch nicht, dass die Behörde dies hätte weiter auslegen können, weil der Rechtssetzer schlicht und ergreifend diese Grenzen gesetzt hat.
- Nach meiner Kenntnis ist es so, dass das Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder den Fahrbahnen von Hauptstraßen immer mit einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert wird. Das ist in einer Rettungsgasse automatisch der Fall, da kann man gar nicht anders.
Warum das im Einzelfall nicht passiert ist, das entzieht sich meiner Kenntnis. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, das zu überprüfen.
Ich fahre fort: Zum Teil werden in der Diskussion in der Öffentlichkeit ein bis zwei Jahre Fahrverbot gefordert. Der Verweis auf die wesentlich höheren Strafen in Österreich hilft wirklich nur bedingt, denn dort werden alle Verkehrsverstöße härter geahndet. Man muss dies stimmig in ein Gesamtsystem bringen.
Ich habe es schon gesagt, ich bin durchaus dazu bereit, darüber zu sprechen, inwieweit die Höhe der möglichen Bußgelder insgesamt zu lasch ist, um eine effektive Abschreckung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Hier ist die Frage: Gibt es signifikante Belege dafür, dass die Höhe von Bußgeldern und die Dauer von Fahrverboten wirklich präventive Wirkung auf das Verhalten von Verkehrsteilnehmern hat? Darüber möchte ich auch im Ausschuss gern diskutieren, genauso, wie der Kollege Claussen das gesagt hat.
Wenn Bußgelder also aus der Portokasse bezahlt werden können oder ein Monat Fahrverbot durch die bekannte Vier-Monats-Verschieberegelung oder durch geschicktes Einspruchsmanagement bequem in den Jahresurlaub verschoben werden kann, ist der Effekt relativ gering. Ich weiß als Rechtsanwalt, wie man das macht. Einen Monat kann man immer noch sehr gut in den Urlaub geschoben bekommen. Bei zwei Monaten wird das schon schwieriger. Es ist die Frage, ob die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten wirklich einen ausreichenden Abschreckungseffekt haben. Deswegen würden wir dies gern im Ausschuss diskutieren. Ich bin da durchaus ergebnisoffen, und mit diesen Worten will ich es hier erst einmal bewenden lassen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung des Landtags erlaubt Aktuelle Stunden nach § 32 dann,
wenn - ich zitiere sinngemäß - „Angelegenheiten … der Landespolitik“ oder „besonders bedeutsame Äußerungen“ aus der Landespolitik betroffen sind. Ich habe schon erhebliche Bedenken, ob dieses Kriterium in Ihrem Antrag erfüllt ist.
- Ja, ja, das meinen Sie!
Mit dieser Aktuellen Stunde verschwenden Sie nicht nur unsere Zeit, sondern das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Die bezahlen uns nämlich dafür, dass wir uns hier mit sinnvollen Sachen beschäftigen,
zum Beispiel mit der Notwendigkeit einer Energiewende infolge eines menschengemachten Klimawandels.