Protocol of the Session on June 19, 2019

Login to download PDF

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 23. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Erkrankt sind die Abgeordneten Barbara Ostmeier, Regina Poersch und Dr. Marret Bohn. Wir wünschen ihnen gute Genesung!

(Beifall)

Der Abgeordnete Claussen hat nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung verhindert ist.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 7, 9, 11, 12, 16, 26, 39, 43 und 46 ist eine Aussprache nicht geplant.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 24, 35, 37, 48, 50 und 52.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 2 und 8, Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und ein Gesetzentwurf über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege, 3 und 30, Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein und Volksbegehren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers, 13 und 42, Entscheidung über die Zulässigkeit und erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum, 18, 21 und 47, Anträge und Berichte zur Förderung begabter Schülerinnen und Schüler, des Mathematikunterrichts und zur Stärkung des MINT-Unterrichts, und 32, 40 und 51, Anträge und Berichterstattung zu erneuerbare Energien und Klimaschutz.

Anträge zu einer Fragestunde liegen nicht vor.

Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 23. Tagung.

Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18

Uhr und Freitag mit einer einstündigen Mittagspause bis circa 18 Uhr tagen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Schülerinnen und Schüler des Jürgen-Fuhlendorf-Gymnasiums, Bad Bramstedt. Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt aufrufe, denke ich, dass ich auch in Ihrem Namen spreche, wenn ich auch von dieser Stelle aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und natürlich auch der Fraktionen ganz herzlich danke.

(Beifall im ganzen Haus)

Wenn ich die Reaktionen insgesamt bewerte, so glaube ich, dass unser gemeinsamer Eindruck war, dass unser Tag der offenen Tür wirklich ein herausragendes Ereignis für das Haus der Demokratie hier in Schleswig-Holstein gewesen ist. - Ganz herzlichen Dank an Sie für Ihr Engagement!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde Rechtswidrige Blockade des Kreuzfahrtschiffes „Zuiderdam“ am 9. Juni 2019 im Kieler Hafen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/1550

Das Wort für die AfD-Fraktion hat deren Fraktionsvorsitzender, der Abgeordnete Jörg Nobis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf der Tribüne! Am Pfingstsonntag haben fast 50 Kriminelle das Kreuzfahrtschiff „Zuiderdam“ nur wenige hundert Meter von hier am Auslaufen gehindert, und das über sechs Stunden. Sie haben dazu den Wulstbug des Schiffes erklommen und besetzt und auch Festmacherleinen erklommen. Über 150 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften mussten ausrücken, nachdem die Störer sich weigerten, die Besetzung zu beenden. Sogar Spezialkräfte aus Eutin mussten zur Unterstützung der Kieler Polizei angefordert werden.

Nachdem die seeseitigen Proteste beendet werden konnten, flüchteten sich fünf dieser Kriminellen auf einen Kran. Zwei von ihnen weigerten sich über

Stunden herunterzukommen und mussten vom Höhenrettungsteam der Bundespolizei und von Feuerwehrkräften heruntergeholt werden.

Die Aktion war generalstabsmäßig geplant. Die Besetzer führten keine Ausweispapiere bei sich und hatten ihre Fingerkuppen präpariert, um so die Personalienfeststellung zu erschweren. Ausrüstung, Material und Vorbereitung - hier handelte es sich nicht um eine spontane Aktion einiger harmloser Demonstranten. Nein, hier waren sogenannte Aktivisten mit erheblicher krimineller Energie am Werk.

Wie verhält sich der Schleswig-Holsteinische Landtag hierzu? Und wie verhält sich die Landesregierung? - Das wollen wir hier und heute in dieser Aktuellen Stunde klären, die wir anlässlich der Blockade der „Zuiderdam“ beantragt haben.

(Zurufe - Dr. Frank Brodehl [AfD]: Hört doch mal zu!)

Uns geht es heute tatsächlich um die Klärung ganz grundsätzlicher Fragen: Sind die Parteien in diesem Hohen Haus der Auffassung, dass Gesetzesverstöße unterschiedlich bewertet und geahndet werden sollten, und zwar danach, ob sie als vermeintliche Klimaschutzaktionen gelten oder nicht?

(Beifall AfD - Zurufe)

Und es ist die Frage: Sind die Regierungsfraktionen tatsächlich der Meinung, dass es mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaates vereinbar ist, wenn sogenannte Klimaschützer ihren politischen Forderungen dadurch Ausdruck verleihen, dass sie solche Straftaten begehen und ein Kreuzfahrtschiff über Stunden am Auslaufen hindern?

Auf all diese Fragen erwarten wir hier und heute klare Antworten von Ihnen, und die heutige Aktuelle Stunde bietet Ihnen, meine Damen und Herren, jetzt den öffentlichen Rahmen dafür, sich zu erklären. Wir alle sind schon gespannt auf Ihre Antworten, denn bislang hat sich lediglich Innenminister Grote für die Landesregierung zur Schiffsblockade vom Pfingstsonntag geäußert, allerdings erst drei Tage nach der Blockadeaktion und einen Tag nach unserer Pressemitteilung dazu.

(Zurufe)

Drei Tage brauchte der Innenminister - das halten wir einmal fest -, um sich zu einer solchen Aktion zu äußern, und das am Rande der Innenministerkonferenz; denn er war ja im Einsatz. 50 Personen haben hier eine generalstabsmäßige Blockadeaktion durchgeführt, und drei Tage braucht der Innenminister, um sich zu äußern. Das ist ein Skandal!

(Präsident Klaus Schlie)

(Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Bei dieser Blockade handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, weder logistisch noch strafrechtlich. Denn hier wurde gemeinschaftlich eine Straftat begangen, namentlich ein gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr.

Wie hat sich nun - nach drei Tagen! - CDU-Innenminister Grote zu dieser Tat geäußert? - Er hat sie kritisiert. Dazu, wie sich derartige Blockaden künftig verhindern ließen, erklärte er zudem - ich zitiere -:

„Wir können nicht jeden Kanuten, der auf der Förde lang paddelt, oder jedes Segelboot aufbringen vor dem Hintergrund, könnte er ein möglicher Besetzer eines Wulstes eines Kreuzfahrtschiffes sein.“

(Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Genau so ist es!)

Das, meine Damen und Herren, ist geradezu eine Verharmlosung. Das ist eine Kapitulation des Rechtsstaates vor Politkriminellen. Wir haben deutliche Worte von Ihnen vermisst, Herr Grote. Kein Wort dazu! Kein Wort von Ihnen, dass Sie als Innenminister die Blockadeaktion als gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr und damit als schwere Straftat verurteilen; kein Wort dazu, dass die Landesregierung derartige Aktionen gegen Kreuzfahrtschiffe unter keinen Umständen als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung akzeptiert,

(Beifall AfD)

ganz egal, ob die Täter die Schiffsblockade als „Klimaschutzaktion“ bezeichnen oder nicht.

Ganz anders die AfD-Fraktion: Unser innenpolitischer Sprecher Claus Schaffer hat die Schiffblockade bereits am Dienstag nach Pfingsten genau als das bezeichnet, was sie ist: eine Straftat, nicht etwa eine legitime Demonstration.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dass der Herr Schaffer das schon weiß!)

Die dürre Kritik von Innenminister Grote an der Blockadeaktion erfolgte erst, nachdem wir am Mittwoch nach Pfingsten - am Mittwoch! - die Landesregierung erneut dazu aufgerufen hatten, die Schiffsblockade als Straftat zu verurteilen. Kein Wort dazu, Herr Grote, dass die personelle wie die materielle Ausstattung der Polizeikräfte in Kiel ganz offensichtlich nicht ausreichte, um die handstreichartige Übernahme der Kontrolle des Hafens

durch eine unbewaffnete Bande zu verhindern. Wir erwarten von der Landesregierung kurzfristig ein Konzept, wie solche Straftaten zukünftig unterbunden werden sollen, wie zukünftig die Sicherheit des Schiffsverkehrs in unseren Häfen gewährleistet werden soll.

Und die anderen Fraktionen hier im Haus? Dass die Grünen diese Blockade der „Zuiderdam“ nicht verurteilen würden, war klar. Lesen konnte ich heute Morgen in den „Kieler Nachrichten“:

„Eka von Kalben lehnt die Aktion ab, kann ihr aber gleichwohl etwas abgewinnen.“

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Frank Brodehl [AfD]: Da können Sie noch klatschen?)

- Sie können einer Straftat etwas abgewinnen? Das finde ich sehr bemerkenswert. Das finde ich wirklich sehr bemerkenswert.

(Beifall AfD)