Jörg Nobis
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Der Bundesgesundheitsminister sagte am 1. Sep
tember 2020 - ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin -:
„Man würde mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren.“
Drei Monate später sieht alles danach aus, als würde dieses Versprechen des Bundesgesundheitsministers gebrochen werden. Ein harter Lockdown soll es jetzt sein, nach Möglichkeit so schnell wie möglich und noch vor Weihnachten. Endgültig entscheiden wollen Sie über die Maßnahmen, aber nicht auf der Grundlage der Daten und der tatsächlichen Infektionszahlen
und der Infektionslage hier in Schleswig-Holstein vor Ort, nein, Sie wollen erst mit Ihren Kollegen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin konferieren und danach dann für das ganze Land pauschal entscheiden.
Absehbar wird es einen harten Lockdown geben, und zwar auf Grundlage des Infektionsgeschehens in anderen Bundesländern.
Das ist bei derartig weitreichend geplanten Eingriffen für Schleswig-Holstein in Gänze nicht angemessen, Herr Ministerpräsident.
Wir fordern ein abgestimmtes Handeln, abgestimmt auf das konkrete lokale Infektionsgeschehen und abgestimmt selbstverständlich auch mit den anderen Ländern.
Abgestimmtes Handeln darf aber nicht heißen: überall die gleichen Maßnahmen.
Richtig wäre vielmehr, die Kriterien festzulegen. Legen Sie Kriterien fest, einen Maßnahmenkatalog. Der kann dann auch in ganz Deutschland gelten. Aber auf der Grundlage dieser Kriterien muss dann vor Ort entschieden und gehandelt werden.
Eine Inzidenzampel kann dabei ein wichtiger Baustein sein, um eine Indikation zu haben, in welchen Gegenden Einschränkungen verschärft oder gelockert werden sollen.
Danach müssen weitere Kriterien und Besonderheiten Berücksichtigung finden.
Nach wie vor sind die Inzidenzzahlen für Nordfriesland mit 22,3, in Schleswig-Flensburg mit 15,9 oder auch in Ostholstein mit 30,4 noch im akzeptablen Bereich.
In anderen Kreisen sieht es kritisch aus, ich weiß das, aber eben nicht landesweit, meine Damen und Herren. Wir unterstützen als AfD solche Maßnahmen, die auf ein lokales Infektionsgeschehen abgestimmt sind.
Das können dann auch harte Maßnahmen sein, dagegen habe ich nichts. Die Rasenmähermethode allerdings ist weder zielgerichtet noch verhältnismäßig.
Lassen Sie mich dann noch zu einem weiteren Aspekt kommen, der regelmäßig zu kurz kommt. Sie und Ihre Kollegen, Herr Günther, handeln nach der Salamitaktik: Teil-Lockdown vom 2. November 2020 bis zum Monatsende; dann Verlängerung bis zum 20. Dezember 2020; dann verkünden Sie vor gerade einmal zwei Wochen die Verlängerung dieses Teil-Lockdowns bis zum 10. Januar 2021; versprechen zunächst Erleichterungen für Weihnachten; und jetzt soll doch ein harter Lockdown her, ohne Hotelübernachtung für Familienmitglieder zu Weihnachten.
Mehr Herumgeeiere geht wirklich nicht.
Dabei teile ich Ihre Sorge, dass sich das Infektionsgeschehen weiter beschleunigen könnte
und dass es regional auch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems kommen könnte.
Doch bei dieser Sorge behalte ich die Zahlen im Auge und stelle fest: So sehr, wie Sie das hier vortragen, haben sich die Zahlen in Schleswig-Holstein in den vergangenen zwei Wochen nicht geändert.
als der von Ihnen angepeilte und möglichst schnelle möglichst harte Lockdown für das ganze Land gerechtfertigt erscheinen. Allemal gilt dies in den Landesteilen - ich habe es schon gesagt -, die nach ihren eigenen Kriterien - die Coronaampel haben Sie aufgestellt -,
für sich betrachtet gänzlich ohne Einschränkungen auskommen könnten - genau wie im Sommer, weil der Inzidenzwert unter 35 liegt.
Vor diesem Hintergrund wiederhole ich unsere Forderungen und Grundsätze. Wir fordern Maßnahmen mit Augenmaß, räumlich begrenzt und an klaren Kriterien orientiert. Wir sagen deutlich
- letzter Satz -: Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass derjenige konkret begründen muss, der Maßnahmen verschärft oder aufrechterhält, und nicht derjenige, der sie aufhebt. Wir verlangen Planungssicherheit.
Die bieten Sie nicht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Das Wichtigste vorneweg: Wir brauchen keine neuen Steuern. Wir brauchen weder die am 1. Januar in Kraft tretende CO2-Steuer noch eine irgendwie geartete Finanztransaktionssteuer. Herr Harms, was wir brauchen, sind Politiker, die mit Steuergeldern sorgsam umzugehen wissen.
Steuern haben nämlich eine äußerst unangenehme Eigenschaft: Einmal eingeführt, bleiben sie meist für immer. Das beste Beispiel dafür ist die Sektsteuer,
im Jahr 1902 vom Reichstag eingeführt, um die kaiserliche Kriegsflotte zu finanzieren. Die Steuer ist immer noch da. Wo zum Teufel ist die kaiserliche Flotte? - Genau, auf dem Grund von Scapa Flow.
Also: Nein, wir machen da nicht mit. Auf EU-Ebene gibt es derzeit ohnehin keine Mehrheit für die Einführung, und Deutschland sollte sie auf gar keinen Fall im Alleingang einführen. Auch der Hungerstreik eines französischen EU-Abgeordneten Ende Oktober ändert daran nichts.
Meine Damen und Herren, der Finanzplatz Frankfurt am Main profitiert derzeit vom Brexit. Rund 65 Banken und Finanzdienstleister wechseln von London nach Frankfurt, samt Jobs und Mitarbeitern. Auch das beschert uns Wohlstand und Steuereinnahmen. Eine Finanztransaktionssteuer würde vielmehr zu einer Abwanderung von Finanzdienstleistern aus Deutschland führen, und das kann ja wohl von uns kaum gewollt sein.
Außerdem ist der angestrebte Effekt einer solchen Steuer, nämlich eine Eindämmung des Hochfrequenzhandels, schlichtweg nicht zu erreichen. Hochfrequenzhändler, sogenannte Turbo Trader, würden einfach auf andere Handelsplätze, beispielsweise New York, ausweichen. Von ihrer Konstruktion her ist die Finanztransaktionssteuer auch viel
mehr eine Steuer auf den Vermögensaufbau der kleinen Leute, denn die Finanztransaktionssteuer würde zumindest nach dem Modell von Olaf Scholz zu einer reinen Aktiensteuer werden und von den privaten Aktionären und Anlegern bezahlt werden, und das sehen viele namhafte Volkswirte genauso.
In Zeiten von Nullzinsen ausgerechnet die private Altersvorsorge in Aktien mit einer Steuer zu belegen, ist kontraproduktiv. Eine der wenigen Möglichkeiten, heute noch privat vorzusorgen, belegen Sie mit einer Strafabgabe, und da hilft Ihre Bagatellgrenze kaum weiter, denn spätestens dann, wenn angespartes Portfolio im Alter aufgelöst werden muss, um vielleicht einen Auszahlungsplan oder im Alter in defensivere Papiere umzuschichten, schlägt Ihre Finanztransaktionssteuer unbarmherzig zu. Die Bagatellgrenze von 3.000 € ist vielleicht in der Ansparphase für Kleinsparer relevant. In der Aussparphase, also dann, wenn ausgezahlt wird, ist das überhaupt nicht der Fall.
Anstatt die Menschen zu Vorsorge und zum Aktiensparen zu ermuntern, schrecken Sie sie mit Ihren Steuerplänen ab. Wir lehnen daher die Einführung einer solchen Transaktionssteuer als nicht zielführend und unsozial ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der SPD wirkt auf den ers
ten flüchtigen Blick ganz sympathisch. Wer möchte nicht unverschuldet in Not geratenen Mietern irgendwie helfen? Das gilt aber nur auf den ersten Blick. Auf den zweiten Blick wird klar, dass der Vorschlag der SPD in die völlig falsche Richtung geht. Die SPD-Forderung ist billiger Populismus und verunsichert in schwerer Zeit die Menschen, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen und früherer SPD-Innenminister.
Herr Breitner weist zu Recht darauf hin, dass es kaum Fälle von Kündigung wegen coronabedingter Nichtzahlung von Mieten gebe. Wenn Sie, liebe Genossen, an Mieten denken, dann haben Sie immer die großen Wohnungsgesellschaften vor Augen, die den einen oder anderen Mietausfall sicherlich verkraften können. Was Sie aber nicht sehen, sind all diejenigen Vermieter, für die ein kleines vermietetes Objekt, eine Einliegerwohnung oder eine Doppelhaushälfte oder dergleichen Teil ihrer Altersvorsorge ist. Wir haben es eben gehört.
Das betrifft mitnichten nur einige wenige, ganz im Gegenteil. Zwei Drittel aller Wohnungen in Deutschland gehören Privatpersonen. Das restliche Drittel verteilt sich auf Wohnungsbaugenossenschaften, öffentliche Wohnungsgesellschaften und Unternehmen. Es gibt in Deutschland rund 4 Millionen private Einzelvermieter, und die würden Sie mit Ihren Plänen besonders treffen. Wer eine Wohnung vermietet, der kann sich keinen staatlich geduldeten Mietausfall leisten. Wir haben es gehört: Für viele ist das die Rente oder ein Teil der Rente.
Einmal mehr zeigen Sie, liebe Genossen, dass Sie nicht verstanden haben, wie das wahre Leben so funktioniert. Ich helfe Ihnen gern auf die Sprünge: Sie lösen kein Zahlungsproblem von Mietern, indem Sie immer mehr Schulden aufhäufen lassen. Sie verschieben die Probleme nur in die Zukunft und sorgen dafür, dass die Probleme auf weitere Gruppen überspringen. Sie infizieren auf Dauer den gesamten Wirtschaftskreislauf.
Das Problem muss also anders gelöst werden, und zwar an der Wurzel. Wer unverschuldet durch die Folgen der Coronapolitik in Not gerät und deshalb seine Miete nicht zahlen kann, dem muss unbürokratisch geholfen werden - aber direkt und nicht, indem die Lasten den Vermietern aufgebürdet werden. Mietzuschüsse etwa könnten eine Lösung sein. Der Staat ist dabei in der Pflicht - das sage ich ausdrücklich -, weil viele dieser Härten erst durch staatliche Eingriffe entstanden sind.
Uns muss aber auch klar sein, dass solche Maßnahmen immer nur befristet sein können. Wenn sich die wirtschaftliche Lage weiter eintrübt und im kommenden Jahr keine nachhaltige Erholung einsetzt, dann wird auch der Staat nicht mehr im bisherigen Umfang einspringen können.
Ziel des politischen Handelns muss es also sein, wirtschaftliche Betätigung gerade in der Touristik, der Gastronomie und im Handel wieder zu ermöglichen - mit der Rücknahme von Maßnahmen, wo immer möglich, und mit Planungssicherheit für Unternehmer.
Als ersten Schritt hin zu mehr Sicherheit - in diesem Fall: für die privaten Vermieter - lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute vor genau fünf Tagen forderten Sie, Herr Günther, Coronamaßnahmen in Abhängigkeit von den Infektionszahlen. Es brauche bundeseinheitliche Regeln, aber Unterschiede je nach Infektionsgeschehen. Sie betonten, Schleswig-Holstein bewege sich bei den Infektionszahlen auf einem deutlich niedrigeren Niveau als Deutschland insgesamt und sagten - ich zitiere -:
„Da wollen wir schon in unserem Land Möglichkeiten haben, angemessen und sachgerecht darauf zu reagieren.“
Außerdem sagten Sie, dass Sie es auch nicht ausschlössen, innerhalb des Landes zu differenzieren. Das ist genau das, was wir als AfD in unserer ExitStrategie schon seit April fordern, nämlich eine regionale und lokale Differenzierung je nach Infektionsgeschehen. Aber ganze zwei Tage später sagten Sie dann: Es ist nicht Zeit für große Lockerungsschritte.
Kurz gesagt, Herr Günther: Sie eiern herum und machen am Ende doch alles, was Frau Merkel im fernen Berlin fordert.
Jetzt tragen Sie die Verlängerung des Lockdowns bis zum 20. Dezember 2020, vermutlich weiter darüber hinaus, mit, sind also wieder einmal eingeknickt. In weiten Teilen des Landes haben wir aber kein signifikantes Infektionsgeschehen. Im Kreis Schleswig-Flensburg haben wir momentan eine Sieben-Tage-Inzidenz von 10,9 - Stand heute Morgen. Da ist die Coronaampel im absolut dunkelgrünen Bereich. Ähnlich sieht es in Nordfriesland, in Rendsburg-Eckernförde und in Plön aus. Betrachtet man Schleswig-Holstein in Gänze, so liegt die Inzidenz bei 47,6. Das bedeutet, eine Verlängerung des Lockdown bis zum 20. Dezember 2020 ist für Schleswig-Holstein als Ganzes nicht angemessen.
Ihre Maßnahmen sind nicht im ganzen Land verhältnismäßig, Herr Günther.
Regional gibt es allerdings tatsächlich erste Differenzierungen. Der Kreis Pinneberg mit einem momentanen Inzidenzwert von über 100 lässt ab der kommenden Woche nur noch Zusammenkünfte von fünf anstatt von zehn Personen zu. Lassen wir einmal kurz beiseite, ob diese Maßnahme wirklich geeignet ist, um das Infektionsgeschehen in Pinneberg zu senken. Grundsätzlich wird hier die Entscheidung aber auf der Ebene getroffen, auf die sie auch hingehört, nämlich vor Ort, auf der Kreisebene. Härtere Maßnahmen sind also möglich. Entscheidend ist nun aber, dass Sie den Kreisen diese Möglichkeiten nicht nur geben, wenn es um Verschärfungen geht, sondern auch dann, wenn es um Lockerungen geht. Und das verhindert derzeit Ihre Landesverordnung.
Ich fordere Sie daher auf: Nehmen Sie nicht länger das ganze Land in Mithaftung, lassen Sie sich nicht länger von Ihren Kollegen Ministerpräsidenten und Ihrer Kanzlerin treiben, lassen Sie Subsidiarität zu, bekämpfen Sie das Virus vor Ort und vor allem mit Augenmaß. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, denn ich wollte auf das eingehen, was Sie gesagt haben, Herr Harms. Ich glaube, Sie haben gesagt: Warum auf Sylt alles dichtmachen, wenn die Leute in Husum verrücktspielen? Dabei liegt zwischen Husum und Sylt noch nicht einmal die große Distanz. Aber warum in Flensburg die Gastronomie dichtmachen, wenn die Infektionszahlen in Pinneberg so hochgehen?
Ich wäre durchaus bei Ihnen, zu sagen: Bei einer Inzidenz von 100 schließen wir in Pinneberg vielleicht die Gastronomie. Aber wie kann ich das den Menschen in den Kreisen Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde und Plön verkaufen, wo die Inzidenz niedrig ist und wo die Coronaampel, die irgendwann eingeführt wurde und die sich Politiker als politische Entscheidung damals irgendwann ausgedacht haben, mit dem Wert 50 auf Tiefgrün steht? Gezählt wird, dass die Ampel auf Rot steht. Die Inzidenzzahlen lagen den ganzen Sommer über bei einem niedrigen Wert, nämlich im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich.
Den ganzen Sommer über haben wir de facto ein normales Leben gehabt. Die Gastronomie war offen, die Hotels waren offen, die Strände waren überfüllt. Wir hatten sogar eine Strandampel und was weiß ich nicht noch alles. Zigtausende Touristen aus Nordrhein-Westfalen - aus dem ganzen Bundesgebiet - kamen zu uns nach Schleswig-Holstein.
Wie soll man es den Menschen erklären, dass wir jetzt bei ähnlich niedrigen Inzidenzen, gestern lag der Wert bei 7, heute liegt er bei 10 in SchleswigFlensburg, alles dicht haben?
- Herr Habersaat, die Coronaampel steht absolut auf Grün.
Für die Kreise Pinneberg, Segeberg und Stormarn sehe ich ja ein, dass wir andere Maßnahmen ergreifen müssen, aber für die anderen Landesteile nicht. Das ist genau das, was wir fordern, nämlich dort Maßnahmen zu treffen, wo wir einen Hotspot haben, dort gegen das Virus anzugehen. Das ist doch vernünftig, meine Damen und Herren. Nichts anderes wollte ich Ihnen gesagt haben. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Albrecht, für Ihren Bericht. Ich habe ihn in der Tat gelesen. Auf Seite 4 des Berichts der Landesregierung steht unter der Überschrift „II. Ergebnis und Überprüfung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes“ folgender Satz, ich zitiere:
„Weiter gilt es zu überprüfen, ob das Gesetz gegebenenfalls auch nicht intendierte negative Nebeneffekte verursacht.“
Doch leider bestand Ihr Bericht einerseits nur aus Lobpreisungen der Energiewende und andererseits aus Ermahnungen, dass wir noch sehr viel mehr machen müssten, um das Weltklima hier in Schleswig-Holstein vermeintlich zu retten.
Doch kein Wort haben Sie zu den negativen Nebeneffekten verloren. Vielleicht sind Ihnen keine eingefallen? Oder, was ich eher vermute: Sie wollen die negativen Effekte gar nicht wahrhaben. Sie blenden sie einfach aus. Alles Negative der Energiewende wird von Ihnen unter den Teppich gekehrt, Herr Albrecht. Und somit liegt es wieder einmal an mir, Ihnen auch einmal die negativen Nebeneffekte vor Augen zu führen, denn fraktionsübergreifend haben wir hier schöne Einigkeit gehört.
Meine Damen und Herren, kein anderer Staat weltweit ist so dumm, de facto gleichzeitig aus zwei wichtigen Energieträgern auszusteigen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie kommt nun der Ausstieg aus der Kohle. Nach Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe an die Kernkraftwerkbetrei
ber kommen nun mindestens 4,35 Milliarden € an Entschädigungszahlungen an die Kohlekraftwerkbetreiber. Das wird die Stromkunden, die Autofahrer und die Steuerzahler noch teurer zu stehen kommen als der Ausstieg aus der Kernenergie. Wir werden es schon bald alle miteinander merken: Diese gescheiterte Energiewende, die heute schon sauteuer ist - daran besteht kein Zweifel - und uns bereits heute die höchsten Strompreise weltweit beschert hat, wird zukünftig noch teurer.
Am 1. Januar 2021 kommt die CO2-Bepreisung: 25 €/t, schrittweise steigend auf 55 €/t bis 2025. Dadurch wird sich der Liter Benzin um satte 7 ct verteuern und der Liter Diesel um stolze 8 ct. Schon heute landen rund 65 % der Tankrechnung direkt beim Staat, im Schnitt sind das rund 80 ct/l. Das sind sie also, die kleinen negativen Nebeneffekte, die Sie gern unter den Tisch kehren. Strom, Heizöl, Benzin und Diesel werden noch teurer werden. Die Autofahrer werden sich bei Ihnen bestimmt herzlich bedanken. Aber der deutsche Michel und Stromverbraucher ist ja bekanntlich leidensfähig, und so wird er auch weitere Strompreissteigerungen und Kostenexplosionen bei Heizöl und Sprit vermutlich weitgehend ohne Murren zunächst einmal hinnehmen. Es fragt sich nur: Wie lange noch?
Während sogenannter Wegwerfstrom aus erneuerbaren Energien abgeregelt werden muss, weil er nicht ins Stromnetz eingespeist werden kann, steigen die Preise für den Endverbraucher stetig. Da stimmt doch etwas nicht, das erkennt doch ein Blinder mit einem Krückstock, meine Damen und Herren! Genau deshalb ist die Energiewende, die im Prinzip nur eine Stromwende ist, auch bereits heute schon gescheitert. Der Kohleausstieg wird das Fass zum Überlaufen bringen. Ich bin wirklich gespannt, ob der Stromkunde und Autofahrer am Ende wirklich so leidensfähig sein wird, wie Sie sich das hier alle denken. Ich glaube das nämlich nicht.
Spätestens wenn die heutigen „Friday-for-Future“Kids in einigen Jahren ihre erste eigene Stromrechnung selbst bezahlen müssen oder sich ein eigenes Auto kaufen und Mama oder Papa nicht mehr alles bezahlen, kommen die heutigen Kids auch wieder zur Vernunft.
Meine Damen und Herren, wir müssen endlich zu einer faktenbasierten Energiepolitik zurückkehren.
Ein gesunder Energiemix ist für Deutschland überlebenswichtig. Energie muss vor allem bezahlbar für die Bürger bleiben. Damit das möglich ist,
müsste man dieses Gesetz eigentlich komplett abschaffen und streichen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Der Kölner Dom steht in der Nordsee, zur Hälfte überflutet, nur noch das Kirchendach und die Türme ragen aus den tosenden Fluten. - Das war das Titelbild des „Spiegel“, mit dem in Deutschland im Sommer 1986 die Medienkarriere des Klimawandels begann. Die Macher des Magazins waren dabei nicht zimperlich. Sie riefen in Großbuchstaben die Klimakatastrophe aus. Was Sie hier betreiben, Frau von Kalben, ist nichts anderes als Klima-Alarmismus, ich habe es schon häufiger gesagt. Sie betreiben Framing par excellence, indem Sie den Klimawandel immer als Katastrophe, als Endzeitszenario darstellen.
Sie werfen uns immer vor, wir machten den Menschen Angst. In Wahrheit sind Sie es, die den Menschen und den Schülern draußen Angst machen.
- Der Meeresspiegel, Frau von Kalben, der steigt seit Tausenden von Jahren, schon weit vor der Industrialisierung. Auch das habe ich schon mehrfach gesagt. Das ist kein Phänomen der Industrialisierung oder der Neuzeit. Hören Sie also auf, die Bürger dieses Landes Ihre Öko-Absolution bezahlen zu lassen! Energie muss bezahlbar bleiben.
Je mehr der Staat sich in diese ganzen Prozesse einmischt, in den Energiemarkt, Gesetze erlässt, Steuern macht, CO2-Bepreisung vornimmt, Zertifikatehandel und was nicht sonst noch alles, umso schlimmer wird es am Ende werden, nämlich für den Bürger, der das alles bezahlen muss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gefährdungslage im Land ist hoch. „Mit Anschlägen muss jederzeit gerechnet werden“, sagte vor zwei Wochen noch Bundesinnenminister Horst Seehofer im Deutschen Bundestag. Er führte die Gefahr dann näher aus. Da habe ich etwas andere Zahlen als Sie, Herr Harms.
Es gibt in Deutschland mindestens 615 den Sicherheitsbehörden bekannte islamistische Gefährder. Davon hätten 217 ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit und 117 sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit. Es bleibt dann die größte Gruppe übrig: mindestens 281 ausländische islamistische Gefährder leben in Deutschland, meine Damen und Herren.
Der Auftrag an die Innenminister sollte also klar sein: Für mindestens 281 Gefährder muss schnellstmöglich ein Weg gefunden werden, sie dauerhaft außer Landes zu schaffen, und zwar unter Ausnutzung sämtlicher rechtlicher Möglichkeiten.
Wenn die Gesetze dafür zurzeit nicht ausreichen sollten - wie schnell ein neues Gesetz durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden kann, das haben wir in dieser Woche ja beim sogenannten Bevölkerungsschutzgesetz gesehen. Hier geht es tatsächlich einmal darum, die Bevölkerung zu schützen. Sorgen Sie also für die sofortige Aufenthaltsbeendigung von 281 islamistischen Gefährdern ohne deutschen Pass!
Das hat selbst Heiko Maas damals schon gesagt. Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt sagte er - ich zitiere:
„Abschiebehaft sollte … für Gefährder auch dann verhängt werden dürfen, wenn die Herkunftsstaaten bei der Rückführung nicht kooperieren.“
Im nächsten Schritt ist natürlich auch bei den 117 Gefährdern mit doppelter Staatsangehörigkeit zu prüfen, ob diese nicht in Übereinstimmung mit Artikel 16 unseres Grundgesetzes ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, was bei einer doppelten Staatsangehörigkeit ja nicht der Fall ist.
Setzen Sie sich also in Berlin dafür ein, dass so ein Gesetz geschaffen wird, damit von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestufte Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit per Gesetz verlieren und des Landes verwiesen werden können!
Herr Innenminister, ich fordere Sie auf: Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Sie haben in Berlin und anderswo, um nicht deutsche Gefährder aus Deutschland zu schaffen!
Ich bedanke mich, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Buchholz, vielen Dank für Ihren Bericht. Die Novemberhilfen werden im Westen im besten Fall zu Dezemberhilfen. Elf Tage hat der November noch, und ich kann - Stand heute - noch nicht einmal einen Antrag auf Abschlagszahlung stellen. Das wird frühestens vielleicht irgendwann nächste Woche möglich sein. Die Novemberhilfen sind daher schon heute ein Desaster - und das, obwohl Sie, Herr Ministerpräsident Günther, am 28. Oktober 2020 noch vollmundig hier verkündet haben, dass die Hilfen frühzeitig ausgezahlt werden. Es zeigt sich einmal mehr: Wer sich auf Daniel Günther verlässt, ist verlassen. Wenn sich die Regierung Günther dann noch auf die Regierung Merkel verlässt, dann ist wirklich Holland in Not.
10 Milliarden € wollte der Bundesfinanzminister im November lockermachen. 70 % beziehungsweise 75 % des Umsatzes des Vorjahresmonats sollen ersetzt werden. Das ist in der Tat eine recht großzügige Regelung - denn offensichtlich hat man nicht zwischen Umsatz und Vorsteuergewinn unterschieden -, wenn denn die Mittel wenigstens bei den betroffenen Betrieben ankommen würden. Doch genau da fangen die Probleme an. Viele Betriebe könnten am Ende wohl sogar leer ausgehen. Das gilt insbesondere für all diejenigen Unternehmen, die nur indirekt betroffen sind, als Zulieferer und Dienstleister, die weniger als 80 % ihres Umsatzes mit den direkt betroffenen Betrieben machen.
Diese unrealistische Beschränkung ist nicht nur ungerecht, sie wird auch zu einer Pleitewelle im Mittelstand führen, sobald die künstlich von der Bundesregierung verzögerten Insolvenzanträge ab März nächsten Jahres eingehen werden. Und ob die Überbrückungshilfe III das alles dann abfedern wird, das bleibt zu hoffen, aber das wird sich erst zeigen müssen.
Hinzu kommt, dass die groß angekündigten Novemberhilfen wegen eines Softwareproblems - ich habe es gesagt - immer noch nicht angefordert werden können. Viele Hotel- und Gastronomiebetriebe bei uns im Land haben aber ihre Reserven aufgebraucht. Die haben nichts mehr. Wenn die Unter
stützung also nicht zeitnah - und damit meine ich: innerhalb der nächsten Tage - kommt, dann ist da Feierabend. Viele Betriebe haben bis heute nicht verstanden, warum Sie, Herr Günther, am 28. Oktober 2020 bei der Videokonferenz mit Frau Merkel eingeknickt sind, anstatt sich für unsere mittelständischen Unternehmen und Unternehmer starkzumachen.
Wenn der Staat die Unternehmenstätigkeit untersagt, dann ist es richtig, dass er auch für den Schaden aufkommen muss. Da besteht hier im Haus wohl Einigkeit. Der Staat kann aber nicht dauerhaft einspringen. Die Hilfen von heute sind schließlich die Steuern von morgen.
Noch wichtiger ist aber, dass die Gastwirte und Gastronomen, die Schausteller und Künstler keine Almosenempfänger sein wollen. Sie brauchen eine klare Perspektive! Sie haben sich doch in der Vergangenheit an alle Hygieneauflagen gehalten. Viele verstehen nicht, warum wir jetzt wieder in einem Lockdown sind. Tourismus und Gastronomie sind gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtige Bereiche für Schleswig-Holstein. Wirtschaftshilfen allein - noch dazu so undifferenziert wie bei den Novemberhilfen - sind nicht ausreichend. Vielmehr braucht es ein Konzept, das sich nicht nur darauf beschränkt, alle paar Monate wochenlang ganze Branchen in den Lockdown zu schicken. Das überlebt auf Dauer kein Betrieb. Sorgen Sie also dafür, Herr Ministerpräsident, dass Sie dieses Mal ausnahmsweise Ihre Versprechen einhalten. Sorgen Sie für ein Konzept, das den wiederkehrenden Lockdown nicht als einziges Mittel im Kampf gegen das Virus ansieht. Sorgen Sie endlich für eine echte Perspektive für die Gastronomie und den Tourismus in diesem Land. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ - So steht es in Artikel 16 a Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Und in Absatz 2 geht es weiter:
„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“
Nun ist Deutschland bekanntlich von Staaten der europäischen Gemeinschaften und einem vollends sicheren Drittstaat, nämlich der Schweiz, umgeben. Von daher verbleibt für die Gewährung von Asyl oder auch subsidiären Schutz kaum Spielraum.
Meine Damen und Herren, der Ausländer ist zurückzuschieben, wenn er von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird. Und bevor Sie sich aufregen: Das ist die einfachgesetzliche Konsequenz aus den klaren Worten unseres Grundgesetzes.
§ 18 des Asylgesetzes regelt, wie die Grenzbehörden unser Land vor unbefugten Grenzübertritten zu schützen haben.
Am 4. September 2015 entschied eine kleine Clique um Angela Merkel,
die Missachtung dieses Gesetzes anzuordnen.
Dieser Rechtsbruch ging als Grenzöffnung in die Geschichte ein.
In direkter Folge dieser Entscheidung reisten allein zwischen dem 4. und 6. September 2015 mehrere Zehntausend Personen aus Ungarn kommend über Österreich illegal nach Deutschland. Die Gesetzeslage war damals klar, und sie ist es bis heute. Diese Personen hätten nach Grenzübertritt zurück nach Österreich geschoben werden müssen.
Diese Tage im September 2015 waren der Beginn einer bis dahin nie gekannten Massenmigration aus Drittstatten nach Deutschland. 1.871.097 Asylanträge wurden seitdem gestellt. Von diesen rund 1,9 Millionen Asylanträgen entfielen 70.668 im Zeitraum von 2015 bis zum 30. Juni 2019 auf Schleswig-Holstein.
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sah sich die Landesregierung dann bemüßigt, in den Vorbemerkungen wortreich ihre Position zur Flüchtlings- und Asylfrage darzulegen. Diese Vorbemerkungen, Frau Heinold, sind jedoch nur bedingt erkenntnisreich, allerdings durchaus entlarvend.
So führt die Landesregierung etwa aus, warum Menschen ihre Heimat verlassen: Krieg, Verfolgung, Hunger und - Sie sagten es eben - einschneidende klimatische Veränderungen seien Fluchtursachen. Nun, einschneidende klimatische Veränderungen waren in den vergangenen Jahren wohl kaum für die Migrationsbewegung nach Deutschland verantwortlich. Ich darf vor allem feststellen: Warmes Wetter in Afrika oder im Nahen Osten ist kein Grund für Asyl- oder Schutzgewährung in Deutschland.
Sie bestätigen das ja selbst. Tatsächliche Gründe für Migration sind - ich zitiere - nach Erfahrung der Landesregierung Krieg, Vertreibung, Verfolgung, Hunger und Armut, also eben nicht das Klima. Hunger und Armut sind zwar tragisch, aber eben
falls keine Gründe für Schutzgewährung in Deutschland.
Hunger und Armut müssen vor Ort bekämpft werden.
Die Landesregierung führt weiterhin aus, dass vor dem Hintergrund der diversen Ursachen für Migrationsbewegungen in der Welt die Grundlage für ihr Handeln reine Menschlichkeit sei. Hier zeigt sich: Sie praktizieren Gesinnungsethik statt Verantwortungsethik. Moralinsaures Gutmenschentum stellen Sie über die Verantwortung für das eigene Volk.
Ja, liebe Moralisten und Zwischenrufer, Herr Harms, der vermeintliche Migrationsgrund „klimatische Veränderungen“ gehört offenbar nicht ein einziges Mal zu den tatsächlichen Erfahrungen der Landesregierung. Die Erwähnung in diesem Zusammenhang stellt also bestenfalls zynisches Wunschdenken der Flüchtlingslobby dar, hat aber weder mit der Realität noch mit unserer Anfrage irgendetwas zu tun.
Wer Moral über das Recht stellt, verliert beides, sagte unlängst der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen.
Die Stärke unserer Gesellschaft ist die Grundlage für Humanität und Hilfsbereitschaft.
Unsere Gesellschaft kann nur stark bleiben, wenn die Regierung Moral nicht über das Gesetz stellt, wenn sich diese Gesellschaft nicht von emotionsgeleiteten Politikern und Gruppenentscheidungen Meinungen vorschreiben lässt.
Rechtsstaatlichkeit, Achtung vor dem Grundgesetz, Achtung vor den Gesetzen,
mithin eine nüchterne Staatsraison, das braucht dieses Land.
Doch dazu ist die Landesregierung von Daniel Günther leider nicht fähig.
Zwar stellt die Landesregierung fest, dass sich Bund und Länder der steigenden Anzahl vollziehbar Ausreisepflichtiger bewusst seien und ihr mit einer Ausweitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen begegnet werde.
Die Zahl der Aufenthaltsbeendigungen sei zuletzt gestiegen, sagt die Landesregierung. Doch das stimmt nur zum Teil. Hier einmal die realen Zahlen und harten Fakten aus der Antwort der Landesregierung: Im Zeitraum 2014 bis Mitte 2019 wurden insgesamt 32.914 Asylverfahren negativ beschieden. Demgegenüber stehen im gleichen Zeitraum lediglich 9.056 Aufenthaltsbeendigungen und nur 2.291 tatsächlich vollzogene Abschiebungen.
Meine Damen und Herren, die bittere Wahrheit ist: Nur in 7 % der negativ beschiedenen Asylverfahren erfolgt tatsächlich eine Abschiebung. Die überwiegende Mehrheit der abgelehnten Asylbewerber ist immer noch hier. Zur zügigen Abwicklung von Asylverfahren gehört, dass abgelehnte Asylbewerber konsequent abgeschoben werden. An diesem Punkt scheitert die Regierung Günther bis heute.
Meine Damen und Herren, schon 2014, also noch vor der Merkel‘schen Grenzöffnung, betrugen die Gesamtausgaben des Landes für Asyl und Migration insgesamt immerhin schon 75 Millionen €. 2015 waren es über 272 Millionen €, im Jahr 2016 fast 594 Millionen €, 2017 368 Millionen €, 2018 280 Millionen € und im vergangenen Jahr immer noch 262 Millionen €.
- Herr Dr. Stegner, summa summarum hat die Flüchtlingskrise das Land in den vergangenen sechs Jahren die stolze Summe von fast 2,2 Milliarden € gekostet.
Dass davon 1,1 Milliarden € vom Bund erstattet wurden, ist nur ein sehr schwacher Trost, denn auch das waren Steuergelder, die anteilig aus SchleswigHolstein kamen.
Hinzu kommt, dass die Landesregierung eine Reihe von Ausnahmen gar nicht erst aufgeführt hat - wobei dahingestellt bleiben kann, ob sie es nicht konnte oder ob sie es nicht wollte. Denn während beim Verwaltungsgericht immer noch näherungsweise
ausgewiesen wird, wer mit Asylangelegenheiten beschäftigt ist und was das kostet, nämlich knapp 12 Millionen € im Abfragezeitraum, sieht sich die Landesregierung in anderen Bereichen außerstande, für eine entsprechende Transparenz zu sorgen. Frau Heinold, beispielhaft sei hier der Eiertanz genannt, mit dem Sie sich im letzten Jahr um eine Aussage drückten, wie viele Lehrkräfte aufgrund der Beschulung von Flüchtlingskindern zusätzlich benötigt wurden.
Meine Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund der prekären Haushaltslage des Landes ist es wichtig zu wissen, wie viel die diversen Leistungen im Bereich Asyl und Integration ausmachen. Genau hier sorgt unsere Anfrage für Transparenz.
Zwangsläufig stellt sich dann die Frage, ob wir uns weiterhin eine rechtswidrige Migration nach Schleswig-Holstein und eine derart laxe Abschiebepraxis leisten können.
Auch die aktuelle Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria zeigt: Selbst fünf Jahre nach Merkels historischer Fehlentscheidung haben viele in Ihren Reihen nichts dazugelernt, welche gesellschaftlichen, kulturellen und nicht zuletzt auch fiskalischen Auswirkungen immer neue Flüchtlingsströme haben.
Zum Schluss,
eines ist sicher, Herr Petersdotter: Der Welt werden die Flüchtlingsströme niemals ausgehen, Ihnen aber das Steuergeld für Ihre fortgesetzte Wir-habenPlatz- und Wir-schaffen-das-Politik. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf den letzten Drücker haben sich der Bund und die Länder bei der Grundsteuer auf einen Kompromiss geeinigt, der jetzt im Ergebnis zu einer typisch deutschen Kleinstaaterei führt. Jedes Land kann über die Länderöffnungsklausel sein eigenes Grundsteuermodell einführen. Nachdem anfangs nur Bayern eine Extrawurst braten wollte, haben wir auf dem Grillrost mittlerweile eine bunte Mischung. Von der Thüringer Bratwurst bis zum Schinkengriller ist alles dabei.
Auch bei den zu erwartenden Gerichtsverfahren wird ein Flickenteppich die absehbare Folge sein. Schlimmer konnte es nicht kommen. Es ist daher durchaus folgerichtig, dass Schleswig-Holstein nicht von der Öffnungsklausel Gebrauch macht. Wir halten das Bundesmodell zwar nicht für sonderlich zielführend und überlegen, sehen aber auch im Vorgehen der anderen Länder einen Akt der Kleinstaaterei, der bundesweit vor allem die Rechtsunsicherheit befördert.
Aber ganz gleich ob mit oder ohne Öffnungsklausel, die Konsequenzen werden auch bei uns zu spüren sein. Es ist völlig offen, ob die jetzt zusammengeschusterten Lösungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch nur ansatzweise genügen werden. Ganz zu Recht bezeichnete Paul Kirchhoff die Grundsteuer deshalb als - ich zitiere - aus der Zeit gefallen.
Wir haben im vergangenen Jahr sowohl im Deutschen Bundestag als auch hier im Haus den Weg aus dem Dilemma aufgezeigt. Die Grundsteuer gehört nämlich abgeschafft. Bemerkenswert ist neben den originären Versuchen, die verfassungswidrigen Punkte zu korrigieren, dass Sie ganz nebenbei die
Gelegenheit genutzt haben, neue Aufschläge zu kassieren. Wer zukünftig ein baureifes Grundstück nicht bebaut, obwohl es dafür gute Gründe geben kann, muss damit rechnen, einen erhöhten Grundsteuersatz bezahlen zu müssen. Meine Damen und Herren, das ist ein ebenso fragwürdiger wie unnötiger Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger dieses Landes; fragwürdig, weil er in ganz grundsätzlichen und wirtschaftlich bedeutenden Entscheidungen Bürger zu einem Tun drängt, und unnötig, weil ich überhaupt nicht sehen kann, ich sehe das in der Realität nicht, dass es in nennenswerten Größenordnungen zu Baulücken kommt. Ganz im Gegenteil: Gerade in Ballungsgebieten wird doch in dieser Zeit jedes Grundstück maximal verwertet. Es bleibt kaum ein Pfeifengrundstück ungenutzt. Das einmal inhaltlich vorweg.
Der Bericht der Landesregierung zu diesem Thema zeigt auch, dass Bürokratie nun einmal kostet. Bis 2023 wollen Sie vorübergehend 114 weitere Stellen für die Bewertung schaffen, die dann ab 2024 sukzessive wieder abgebaut werden sollen. Über 10 Millionen € wird das allein bis 2023 kosten, wobei die weiteren Stellen in den Kommunen in dieser Betrachtung auf Landesebene noch gar nicht berücksichtigt sind.
Es wird also deutlich: Eine Grundsteuer, die den Vorgaben des Verfassungsgerichts entspricht, ist nur mit mehr Bürokratie umsetzbar. Bürokratieabbau und diese Grundsteuer widersprechen sich. Ich gehe noch einen Schritt weiter: Bürokratieabbau und jegliche verfassungsgemäße Grundsteuer gehen nicht zusammen. Das ist ein Grund mehr, auf die Grundsteuer komplett zu verzichten, wie wir es letztes Jahr auch hier beantragt haben. Im Gegenzug den Kommunen einen fast bürokratiefreien Aufschlag zur Einkommenssteuer zu gewähren, wäre so einfach gewesen. Zur Abwechslung hätten Sie eine Steuer einmal abschaffen und Bürokratie abbauen können, und das Ganze wäre für die Kommunen auch noch einkommensneutral.
Lassen Sie mich zum Schluss noch feststellen, dass die Namenswahl für den IT-Verbund einen gewissen Sinn für Komik nicht vermissen lässt: KONSENS heißt der Verbund, der die IT-Seite für das Bundesmodell zentral bereitstellen soll. Wir dürfen gespannt sein, ob es seinem Namen wirklich gerecht wird und ob die Finanzämter rechtzeitig und ohne größeren technischen Probleme oder Pannen à la KoPers die notwendigen Module arbeitsfähig zur Verfügung gestellt bekommen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Heinold, unter normalen Umständen würde ich Ihnen jetzt für Ihren Bericht danken, ein bisschen an Details herummäkeln und über mögliche Einsparungen reden. Aber heute sind keine normalen Umstände.
Wir sind hier Zeugen einer Zäsur. Frau Heinold, ich habe Sie bisher zwar nicht als besonders sparsame, aber insgesamt doch recht seriöse Finanzministerin kennengelernt. Aber was Sie jetzt vorhaben, das ist finanzpolitisches Harakiri. Sie führen unser Land geradewegs in die finanzpolitische Katastrophe.
Seit gestern ist die Katze aus dem Sack: Ihr vorgestellter Plan, zusätzlich zu der bereits beschlossenen 1 Milliarde € erstens die konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen von bis zu 1,2 Milliarden € komplett mit Krediten zu finanzieren und zweitens den Schuldenberg des Landes um weitere 4,5 Milliarden € Notkredite zu erhöhen. Das heißt: Sie wol
len jetzt insgesamt bis zu 5,7 Milliarden € zusätzliche Schulden machen. Das schlägt dem Fass den ohnehin schon sehr dünnen Boden aus.
Ihr einziges Credo lautet: Schulden machen. Das sagten Sie uns schon im Mai im Finanzausschuss. Schlimm genug, dass Sie die Einnahmeausfälle in diesem und im nächsten Jahr zu 100 % kreditfinanzieren wollen. Doch jetzt kommt es noch dicker: Nicht nur die Einnahmeausfälle sollen mit neuen Schulden ausgeglichen werden, nein, Sie nutzen die Gunst der Stunde, um sich mit frischem Geld einzudecken. Sie machen nicht nur genauso weiter wie bisher, sondern legen noch eine gute Schippe Verantwortungslosigkeit obendrauf. Neben gebotenen und sinnvollen Maßnahmen wie etwa Hilfen für Kommunen kommen Sie jetzt mit Maßnahmen um die Ecke, die mit der Coronakrise rein gar nichts zu tun haben. Ich sage es klipp und klar: Notkredite für vermeintliche Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden, ist eine direkte Umgehung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse.
Sie missbrauchen die Feststellung der Coronanotlage für Ihre Klientelpolitik. Ihre Ausführungen offenbaren glasklar: Ihre Hoffnung aus dem Frühjahr, dass alles doch nicht so schlimm wird wie prognostiziert, hat sich mit der September-Sondersteuerschätzung zerschlagen.
Die Mai-Steuerschätzung hatte dabei doch schon ganz klar aufgezeigt, wohin die Reise geht. Die September-Steuerschätzung war deshalb keine Überraschung. 3,6 Milliarden € Einnahmeausfälle bis 2024 gegenüber der bisherigen Finanzplanung des Landes sind dramatisch, aber sie sind seit der Mai-Steuerschätzung auch keine Überraschung mehr. Nachdem nun die aktualisierten Zahlen vorliegen, wird klar, dass sich die Prognose vom Mai nicht gravierend verändert hat. Die Einnahmeausfälle verteilen sich lediglich etwas anders auf die Jahre bis 2024.
Nein, danke. - Dieses Jahr wird das Defizit etwas geringer ausfallen, aber mit 1 Milliarde € noch sehr dramatisch sein. Das Defizit des kommenden Jahres fällt mit jetzt prognostizierten 779 Millionen € so
gar noch deutlich höher aus als im Mai erwartet. Und die konjunkturelle Erholung in den Folgejahren wird länger dauern. Das wird daran deutlich, dass die nominellen Einnahmen erst im Jahr 2022 wieder das Niveau von 2019 erreichen werden.
Ihre Lösung, alles auf Pump zu finanzieren, zeugt von beispielloser Ignoranz der Realität sowie von einer Verantwortungslosigkeit gegenüber dem Steuerzahler und den kommenden Generationen. Frau Heinold, seit gestern steht fest: Am Ende Ihrer Amtszeit werden Sie die unangefochtene Schuldenkönigin Schleswig-Holsteins sein.
Meine Damen und Herren, natürlich darf gerade in diesen Zeiten keine finanzpolitische Vollbremsung hingelegt werden; das ist uns vollkommen klar. Weder bei den Investitionen noch in so wichtigen Bereichen wie Bildung oder innere Sicherheit darf gespart werden.
Aber jeder investierte Euro muss sinnvoll angelegt werden, jede Ausgabe muss einen einfachen Test bestehen: Wird hier zugunsten der Allgemeinheit gehandelt, oder werden irgendwelche Lobbygruppen gepampert? Wird Geld für die Zukunft des Landes ausgegeben, oder werden Steuergelder in Prestigeprojekten versenkt?
Wir hätten von Ihnen erwartet, dass Sie hier und heute Einsparpotenziale aufzeigen. Sie müssten den Bürgern schon heute sagen, wo zukünftig gespart werden muss.
Herr Vogt, wir schulden es insbesondere unseren Kindern, die langfristigen Auswirkungen der aktuellen Situation so gering wie möglich zu halten.
Wir werden keinen Notkrediten zustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil einige Aussagen gefallen sind, die ich geraderücken muss. Ich glaube, eines können wir festhalten: Die Schuldenbremse ist tot. Sie ist gestorben. Ich glaube, eine Bremse, die nicht bremst, hat sich erledigt.
- Ich habe sehr wohl zugehört.
- Ja, ja, in der Verfassung steht: Wir können die besondere Notlage des Landes feststellen. Das können wir tun, da sind wir sogar bei Ihnen. Wir sind bei Ihnen, dass wir eine Coronanotlage haben. Wir sind auch bei Ihnen, wenn es heißt, wir müssen die Kommunen unterstützen und Geld in die Hand nehmen, wir müssen Steuerausfälle in nie da gewesenen Ausmaß ausgleichen.
Überhaupt nicht mehr bei Ihnen sind wir aber, wenn die Notlage missbraucht wird, um diese Gelder umzuschichten und in Radwege, den Klimaschutz, so stand es in der Zeitung, oder in die Förderung von anderen Sachen umzuleiten. Das geht unter dem Deckmantel der Coronanotlage nicht mehr.
Herr Petersdotter, apropos zu der Aussage: Von der Tapete bis zur Wand. Es ist genau andersherum. Wir haben die Weitsicht. Wir blicken über die nächsten Jahre hinaus. Uns und denjenigen, die nach uns kommen und hier in 20 bis 30 Jahren sitzen und Haushalte beschließen müssen, wird dies auf die Füße fallen.
- Das glauben Sie auch, Herr Harms, dass uns das auf die Füße fallen wird. Das, was uns in 30 Jahren an haushälterischen Spielräumen noch bleibt, ist bei diesem Ausgabeverhalten der Landesregierung gering. Hier sind wir nicht bei Ihnen.
Natürlich müssen jetzt Kredite aufgenommen werden. Was ist es aber für ein Euphemismus, wenn in der Pressemitteilung steht: Einsparpfad Landeshaushalt muss abgefedert werden, der Einsparpfad wird kreditfinanziert. Was ist das? Erklären Sie mir das. Ich habe das nicht verstanden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das älteste Kohlekraftwerk Deutschlands, das Heizkraftwerk Wedel, so schnell wie irgend möglich abzuschalten, ist und bleibt sinnvoll. Dies haben wir schon in der letzten Debatte gesagt, als Jamaika einen entsprechenden Antrag dazu ge
stellt hat. Abschalten tut not, scheitert aber zurzeit an der Tatsache, dass es seitens der Stadt Hamburg zu Verzögerungen bei der Schaffung einer Alternative für die Wärmeversorgung kommt; denn ein neues Gaskraftwerk wird von den Grünen abgelehnt. Wen wundert’s? Seit über fünf Jahren sitzt der Grünen-Umweltsenator Jens Kerstan die großen energiepolitischen Themen in Hamburg einfach aus.
Meine Damen und Herren, die Lösung des Problems ist so simpel wie auch ökonomisch und auch volkswirtschaftlich sinnvoll: Das größte und modernste Kraftwerk im Norden, das Kraftwerk Moorburg, das erst seit fünf Jahren in Betrieb ist und fast 3 Milliarden € gekostet hat, bekommt eine sinnvolle Bestandsgarantie mindestens bis zum Jahr 2050 und wird zugleich an das Fernwärmenetz der Stadt Hamburg angeschlossen. Mit dieser Maßnahme ließe sich zudem der Gesamtwirkungsgrad des Kraftwerks von derzeit rund 46,5 % auf circa 57,2 % bei maximaler Fernwärmeauskopplung im Standardbetrieb erhöhen. Genau dies fordern wir mit unserem Antrag.
Zumindest über die zeitnahe Abschaltung Wedels dürfte ja wohl fraktionsübergreifend Einigkeit bestehen. Doch leider kennt der energiepolitische Wahnsinn in diesem Land und auch in diesem Haus keine Grenzen. So kommt es womöglich schon im nächsten Jahr zur Stilllegung von Moorburg und zum Weiterbetrieb von Wedel.
Meine Damen und Herren, Vattenfall hat sich an einer ersten Runde einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zur Stilllegung von insgesamt 4.000 MW Kraftwerkskapazität in Norddeutschland beteiligt. Zuschlag für die Stilllegung seines Kraftwerks bekommt am Ende derjenige Betreiber, der am wenigsten Entschädigung verlangt. Dass sich Vattenfall an dieser Ausschreibung nun ausgerechnet mit seinem hoch modernen Kohlekraftwerk Moorburg beteiligt, ist ein Skandal. Doch der viel größere Skandal ist, dass das auch noch vom grünen Umweltsenator begrüßt wird.
Nach dem Willen der Grünen soll Moorburg vom Netz. Was für ein energiepolitischer Unsinn, meine Damen und Herren! Dies gilt es, gemeinsam zu verhindern. Deshalb braucht es hier und heute ein starkes politisches Signal der energiepolitischen Vernunft. Es kann nicht angehen, dass Entschädigungszahlungen geleistet werden, um moderne und hoch effektive Kraftwerkstechnik abzuschalten.
Meine Damen und Herren, Kraftwerkstechnik und sinnvolle Energieversorgung, mithin also eine sinn
volle Energiepolitik, ist wahrlich keine Kernkompetenz der Grünen. Das ist die bittere Erkenntnis nach so vielen Jahren der verkorksten Energiewende.
Deutschland schafft sich ab. - Dass Thilo Sarrazin mit dieser Aussage ins Schwarze getroffen hat, zeigt sich auch in den energiepolitischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre in Hamburg. Lassen wir nicht zu, dass ein hoch modernes Kraftwerk mit Entschädigungszahlungen auf Kosten der Steuerzahler abgeschaltet wird. Genau solche Fehlentscheidungen sind am Ende des Tages schuld daran, dass die Strompreise steigen und steigen.
Die Hamburger Energiepolitik der letzten Jahre ist verantwortungslos. Mit dem Aus für Moorburg gefährdet Hamburg nicht nur die Versorgungssicherheit im ganzen Norden, also auch konkret bei uns, sondern verlängert auch unnötig den Weiterbetrieb von Wedel und beraubt sich der sinnvollsten Lösung für die Wärmeversorgung in Hamburg. Moorburg ist damit schon heute das Paradebeispiel für das Versagen grün-ideologisch getriebener Energiepolitik.
Genau deshalb werden wir auch weiterhin konsequent gegen diese Energiepolitik ankämpfen und für einen vernünftigen Energiemix eintreten, der für bezahlbaren Strom und Versorgungssicherheit gleichermaßen sorgt. Alles andere - ich wiederhole mich - ist energiepolitischer Wahnsinn, meine Damen und Herren.
Ich beantrage Abstimmung in der Sache.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um einiges klarzustellen. Es ist schon erschreckend, mit welcher Vehemenz hier wirklich energiepolitischer Unsinn verteidigt wird. Da höre ich Dinosauriertechnik: Ich kenne Moorburg, ich war da, ich habe das gesehen, kenne das Kraftwerk noch aus meiner beruflichen Zeit. Moorburg ist wirklich - abgesehen davon, dass es Kohle verbrennt, wenn Sie das für Dinosauriertechnik halten - im Hinblick auf die Technik, die dort verwendet wird, nicht nur hocheffektiv, es ist auch modern. Das ist gerade der Wahnsinn an der ganzen Geschichte. Der Wahnsinn ist, dass die Bundesnetzagentur Gelder bereitstellt, dass Steuergelder bereitgestellt werden, um Kraftwerkstechnik abzuschalten. Defizitär ist es ja, weil Rot-Grün - in Hamburg ideologisch verblendet - die Fernwärmeversorgung durch Moorburg politisch niemals zugelassen hat. Das ist ja der Kern und der Knackpunkt, denn dafür war Moorburg ausgelegt, dafür war es geplant und konzipiert. Es sollte die Fernwärmeversorgung in Hamburg übernehmen. Dann wäre der Wirkungsgrad entsprechend hoch gewesen.
Das hätte sich rentiert. Dann hätte man Wedel abschalten können. Jetzt haben wir ein real existierendes, junges, neues Kraftwerk in Moorburg stehen, und dann haben wir das alte Kraftwerk in Wedel stehen. Das neue wird abgeschaltet, das alte würde dann erst einmal weiter betrieben werden. Und warum? - Weil dieses Gasheizkraftwerk, das sich die Stadt Hamburg da ausdenkt, um die Fernwärmeversorgung zu gewährleisten, nicht gebaut wird. Das
wird jetzt letztlich auch verzögert. Was ist denn, wenn ich Gas verbrenne? Wo kommt das Gas denn her? - Das kommt doch auch aus Russland. Wir sind ja trotzdem abhängig vom Gas oder von der Kohle. Das ist völlig egal. Was macht dieses Gas, wenn es verbrennt? - Dabei kommt auch CO2 heraus. Es ist ja nicht so, dass ein Gasheizkraftwerk mit erneuerbaren Energien betrieben würde. Das Kraftwerk Moorburg läuft doch trotzdem. Es macht ja Strom. Die Abwärme fällt an. Es ist ein Abfallprodukt bei der Stromerzeugung, dass Abwärme anfällt. Derzeit kann ich sie entweder in die Elbe ableiten oder in diesen Kühlturm leiten, und dann ist die Wärme verloren, anstatt sie zu nutzen. Das ist die Wahrheit, die dahintersteckt, und das ist der Kern von diesem energiepolitischen Unsinn, der betrieben wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor fast einem Jahr wurde uns die OECD-Studie zur Metropolregion Hamburg im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg vorgestellt. Die OECD hat festgestellt, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Metropolregion Hamburg - wir haben es schon mehrfach gehört - im Vergleich zu anderen Metropolregionen deutlich langsamer ist. Beim Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, mithin der Arbeitsproduktivität, liegt die Metropolregion Hamburg an letzter Stelle aller deutschen Metropolregionen, und das mit leider weiter sinkender Tendenz. Das führt natürlich auch im internationalen Vergleich zu keiner guten Positionierung.
Die OECD benennt auch einige Ursachen für diese Entwicklung. Insbesondere sei eine hohe Fragmentierung festzustellen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirke. Das kann jeder ganz einfach nachvollziehen, der sich die Verwaltungsstrukturen und die Vielzahl der Ansprechpartner anschaut, die zum Beispiel bei Wirtschaftsansiedlungen zuständig sind. Die Metropolregion Hamburg ist geradezu ein Wimmelbild der Zuständigkeiten und Verwaltungseinheiten. Eine zentrale Anlaufstelle für alle Behördengänge ist ein Tagtraum, geradezu eine Illusion, was in einer Region mit vier Bundesländern und - neben Hamburg - drei kreisfreien Städten und insgesamt 17 Landkreisen nicht dazu führt, dass die gemeinsame Dachmarke im Alltag auch erlebbare Verwaltungsrealität wird.
Diese fehlende Alltagstauglichkeit kostet Arbeitsproduktivität, wie die OECD richtigerweise feststellt. Ich zitiere:
„Eine Verdopplung der Verwaltungseinheiten verringert die Arbeitsproduktivität um rund 6 %.“
Der Umkehrschluss ist daher zulässig und zeigt, wohin die Reise gehen müsste: Abbau von Verwaltungseinheiten, Abbau von Bürokratie und bürokratischen Hemmnissen.
Die OECD stellt vieles fest, was im Kern schon bekannt ist, aber aus Bequemlichkeit oder Unwillen, althergebrachte Denkmuster zu überwinden, nur mit wohlwollenden Floskeln bedacht wird, ohne aber zu Änderungen im Handeln zu führen. So stellt sie etwa fest, dass die Metropolregion häufig mehr mit dem Wettbewerb auf lokaler Ebene innerhalb der Region beschäftigt ist, als sich der globalen Konkurrenz zu stellen. Die Politik denkt noch zu stark in Landes- und Verwaltungsgrenzen. Wir haben es eben mit der Scholle gehört. Sie denkt zu wenig in Wirtschaftsräumen.
Diese Sichtweise gilt es zu überwinden. Das gilt exemplarisch in der Verkehrspolitik. Der Knotenpunkt Hamburg ist zu einseitig auf wenige Verkehrsstränge im Hamburger Stadtgebiet ausgerichtet. Gerade aus schleswig-holsteinischer, durchaus aber auch aus niedersächsischer oder Hamburger Sicht sind im Bereich der Straßeninfrastruktur leistungsstarke Elbquerungen nötig, und zwar sowohl westlich als auch östlich Hamburgs. Hier im Land müssen die Hausaufgaben gemacht werden und die Planung und Umsetzung der A 20 vorangetrieben werden, auch das wurde schon genannt. Das gilt gleichermaßen natürlich auch auf niedersächsischer Seite, denn da ist seit 2015 genau gar nichts mehr passiert.
Bei der Schiene muss die Entflechtung und Ertüchtigung des Knotenpunktes Hamburger Hauptbahnhof Priorität haben. Ideen dazu gibt es viele, wie so oft hakt es an der Umsetzung, und da gerade im Bereich des schienengebundenen ÖPNV, an den Zuständigkeiten und Ausschreibungslaufzeiten. Jüngstes Beispiel sind die begrüßenswerten Diskussionen um die Durchbindung von Regionalverkehrszügen von Schleswig-Holstein über den Hauptbahnhof nach Niedersachsen.
Auch die Planungen für einen ICE-Halt in Bergedorf, der den Zugang zur ICE-Strecke nach Berlin für den gesamten schleswig-holsteinischen Süden erleichtern würde, begrüßen wir.
Auch der Hafen als logistisches Herz des Nordens, von dem unmittelbar und mittelbar Zehntausende
Arbeitsplätze abhängen, bedarf einer starken Hinterlandanbindung in alle Himmelsrichtungen.
Es gibt also noch viel zu tun, damit der in der OECD-Studie konstatierte Abstand zu anderen Metropolregionen in Deutschland und Europa verringert werden kann. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Infrastrukturbericht 2020 und die Ausführungen der Finanzministerin zeigen neben schönen Worten und natürlich auch erfreulichen tatsächlichen Fortschritten in der Umsetzung einer ganzen Reihe von Projekten vor allem eins, nämlich wie die Landesregierungen der vergangenen Jahrzehnte unter Schwarz und Rot die Infrastruktur Schleswig-Holsteins haben verkommen lassen. Ein jahrzehntelanger Investitionsstau will nun abgebaut werden. Uns allen ist klar, das dauert, und natürlich dauert es erst recht bei unserem deutschen Planungsrecht.
Als Paradebeispiel - auch wenn es jetzt nicht IMPULS betrifft - ist der gestoppte Weiterbau der A 20 zu nennen. Ich darf an die vollmundigen Versprechungen des heutigen Ministerpräsidenten im Wahlkampf erinnern. Lange ist inzwischen klar, dass in dieser Legislaturperiode von diesem wichtigen Infrastrukturprojekt für unser Land kein einziger Meter gebaut werden wird. Es bleibt die simple Erkenntnis, dass sich im Land immer weiter durchsetzt: Wer sich auf Günthers Versprechen verlässt, der steht am Ende ganz verlassen da.
Auch im vorliegenden Bericht zeigt sich, dass deutlich weniger umgesetzt wird als veranschlagt, der Mittelabfluss also langsamer vonstattengeht als geplant. Das bedeutet, dass die Umsetzung nicht so vorangeht, wie es ursprünglich einmal vorgesehen
war. Das liegt zum einen an zu ambitionierten Planungen, zum anderen natürlich auch daran - viele haben es schon gesagt -, dass Planer und Bauingenieure fehlen.
Auf lange Sicht zeigt sich aber ein gegenläufiges Problem. Der Bericht weist zum 31. Dezember 2019 eine Deckungslücke von 542 Millionen € aus. Das klingt beunruhigend, und es relativiert sich auch angesichts des noch verbleibenden Sanierungszeitraums von zehn Jahren nur auf den ersten Blick. Fast 1,5 Milliarden € der Finanzierung sollen nämlich darüber hinaus nicht aus den vorhandenen Mitteln der Sondervermögen entnommen werden, sondern in den Ressort-Einzelplänen im Landeshaushalt bereitgestellt werden. Im Klartext heißt das: Rund 2 von 6 Milliarden € Finanzbedarf stehen auf tönernen Füßen.
Auch wenn Sie die Debatte darüber im Plenum hier im Juni gescheut haben, darf ich doch daran erinnern, dass die Steuerschätzung im Mai 2020 deutliche Lücken in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes aufzeigt. Dazu kommen dann noch durch die Coronahilfen notwendige zukünftige teilweise erhebliche - Einsparungen, um die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen. Summa summarum ist davon auszugehen, dass im Haushalt und bei Infrastrukturprojekten deutlich abgespeckt werden muss, weil zukünftig eben doch das Geld fehlen wird. Dafür brauche ich wirklich keine Glaskugel.
Meine Vorredner haben es auch schon gesagt: Die Zeit der Haushaltsüberschüsse ist vorbei. Frisches Geld zum Auffüllen der Sondervermögen und zum Schließen der Finanzierungslücken ist nicht mehr zu erwarten - jedenfalls nicht in den nächsten Jahren.
Dazu, wie Sie die Finanzierung vor diesem Hintergrund sicherstellen wollen, habe ich von Ihnen leider nichts gehört. Bei der Landesregierung regiert ganz offenkundig das Prinzip Hoffnung.
Wir sind gespannt auf die aktuelle Steuerschätzung Anfang September 2020 und erwarten dann von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie Aussagen zu den Auswirkungen auf die Mittelfristige Finanzplanung, auch im Investitionsbereich, treffen. Die ganz überwiegende Anzahl der Investitionsbedarfe ist dabei unstrittig sinnvoll. Doch einzelne Punkte bedürfen noch einmal einer kritischen Durchsicht. Insbesondere gehören aus unserer Sicht die 21,6 Millionen € dazu, die Sie für den Bereich Elektromobilität vorgesehen haben. Kaum ein Experte behauptet ernsthaft, dass die Elektromobilität mehr als eine Über
gangstechnologie ist. Angesichts knapper Kassen sollte hier nicht Lobbypolitik auf Kosten einer sowieso schon leeren Staatskasse gemacht werden. Wenn die Technologie etwas taugt, dann wird sie sich so oder so durchsetzen. Das ist dann auch okay. Wenn sie aber nichts taugt, dann bitte nicht auch noch mit Staatsgeldern unterstützen. Von daher lehnen wir das sicherlich ab; das ist für Sie auch nichts Neues. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Christdemokraten, Sie sind wirklich mutig, das muss ich Ihnen lassen. Auf 86 Seiten legen Sie überzeugend dar, wie wenig Ihnen die berechtigten Interessen der Bürger SchleswigHolsteins noch am Herzen liegen. Auf 86 Seiten dokumentieren Sie vor allem den Bruch Ihrer Wahlversprechen. Die Bürger Schleswig-Holsteins haben nicht vergessen, wie sie von Ihnen belogen und betrogen wurden,
betrogen um die Ruhe auf ihrer Terrasse, Herr Arp, betrogen um ihren gesunden Schlaf und um ihre Gesundheit. Jetzt zitiere ich aus dem Landesentwicklungsplan. Da sind ja die ganzen Kriterien festgelegt; wir haben es schon gehört. Sie wollen die Schlafgewässer der Kraniche, die Schlafplätze der Zwergschwäne und andere Vogelkolonien mit Abständen von sage und schreibe bis zu 3.000 m vor den massiven Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen schützen.
Die Menschen hingegen sind Ihnen ganz offenkundig egal. Um Einzelhäuser und Splittersiedlungen sollen gerade einmal 150 m Abstand ausreichen.
Sie bauen immer größere Anlagen quasi in die Vorgärten der Menschen auf dem Land. Selbst um Siedlungsbereiche herum sollen gerade einmal 800 m bis 1.000 m Abstand ausreichend sein. Das, meine Damen und Herren, lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Der gesunde Schlaf der Kraniche und Zwergschwäne ist Ihnen mehr wert als der gesunde Schlaf Ihrer Mitmenschen und ehemaligen Wähler.
Die Krux bei der ganzen Angelegenheit ist natürlich - das sehen wir ein -, dass ganz ohne Änderungen und Kriterien Planungschaos herrscht. Ohne eine Regionalplanung Wind wird das Land mit einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen konfrontiert sein. Das gilt es natürlich zu verhindern, aber nicht mit Ihren untauglichen Vorschlägen. Die Kriterien für diese Regionalplanung müssen so angepasst werden, dass keine zusätzlichen Belastungen für die Bürger entstehen. Wir von der AfD fühlen uns jedenfalls den Bürgern verpflichtet und nicht der Windkraftlobby.
Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans in der vorgelegten Fassung lehnen wir daher mit aller Entschiedenheit ab.