Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 6. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Erkrankt sind seitens der CDU-Fraktion der Abgeordnete Wolf Rüdiger Fehrs und seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Marlies Fritzen. Wir wünschen ihnen gute Genesung.
Herr Minister Dr. Habeck hat mitgeteilt, dass er wegen Verzögerungen im Zugverkehr heute nicht pünktlich zu Beginn der Sitzung anwesend sein kann. - Herr Minister Dr. Buchholz, das müssen Sie regeln.
- Ich glaube nicht, dass Herr Minister Dr. Buchholz jetzt selbst den Bahnhof in Elmshorn wieder in Ordnung bringen kann. So war das auch nicht gemeint.
- Vielleicht können wir dies an gegebener Stelle miteinander diskutieren, und vielleicht hilft dies nachher weiter.
Meine Damen und Herren, weiterhin ist seitens der SPD-Fraktion der Abgeordnete Heinemann verhindert. Er hat uns nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung des Landtags verhindert ist.
Der Abgeordnete Kubicki hat ebenfalls nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Nachmittagssitzung des Landtags verhindert ist.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich der Kollegin Aminata Touré im Namen aller ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren. - Alles Gute für das neue Lebensjahr!
wig-Holsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolgerin hat der Landeswahlleiter Frau Andrea Tschacher festgestellt. Frau Tschacher hat ihr Landtagsmandat am 17. Oktober 2017 angenommen.
Ich bitte Sie, Frau Kollegin Tschacher, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben.
Frau Tschacher, ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen.
(Andrea Tschacher wird mit folgender Eides- formel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflich- ten als Abgeordnete gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Lande unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.)
- Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Schleswig-Holstein.
Wird seitens der SPD-Fraktion das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 19/330 abstimmen. Sie wissen, es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer ist dafür, dass die Dringlichkeit bejaht wird? - Das ist mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen, die Dringlichkeit ist also hergestellt. - Herzlichen Dank.
Ich schlage Ihnen vor, den Antrag als Punkt 29 A in die Tagesordnung einzureihen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer mögen sich bitte über die Redezeiten verständigen und einen Vorschlag für den Zeitpunkt des Aufrufs machen.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/340
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, Sie haben das Wort zur Dringlichkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte für meine Fraktion kurz begründen, warum wir der Dringlichkeit zu einem Gesetzentwurf zustimmen, dessen Inhalt wir nach wie vor nicht teilen.
Wir sind nach wie vor nicht überzeugt davon, dass man mit Digitalem die soziale Spaltung überwinden kann. Wir haben die Sorge, dass durch Digitalisierung eine soziale Spaltung eher vertieft werden könnte. Dies ist uns nicht genügend berücksichtigt.
Wir haben aber gesagt: Nachdem die regierungstragenden Fraktionen und der SSW bereit waren, das Landeswahlgesetz aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen, kann es natürlich auch dringlich sein. Wir hatten zuerst nicht damit gerechnet, dass das Landeswahlgesetz jetzt auch dringlich geändert werden muss. Man weiß ja immer nicht, wie das in der Koalition so läuft. Den Eindruck hatten wir jedenfalls nicht.
Wir können der Dringlichkeit zustimmen, weil es für uns formal auch dringlich ist, das Gemeindeund Kreiswahlgesetz dem sich abzeichnenden Mehrheitswillen entsprechend anzupassen.
Ich danke für die Bereitschaft dazu, dass wir nach der nächsten Kommunalwahl gemeinsam auswerten, ob der neue Weg der bessere Weg ist, denn der alte Weg, der jetzt geändert wird, ist damals fast einstimmig beschlossen worden. Wir können dann gemeinsam schauen, was die Menschen, die eine Unterstützung brauchen, am besten erreicht.
Deshalb: Ohne dass wir dem Inhalt zustimmen, stimmen wir natürlich jetzt der Dringlichkeit zu. Ich danke für die konstruktiven Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss dazu.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse somit über die Dringlichkeit abstimmen. Wer der Dringlichkeit zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist dann ebenfalls die erforderliche Zweitdrittelmehrheit. Die Dringlichkeit ist also mit zwei Dritteln der Stimmen bejaht worden. Der Landtag wird damit die zweite Lesung des Gesetzentwurfs in dieser Tagung durchführen.
Ich schlage Ihnen vor, diesen Punkt als Punkt 29 B in die Tagesordnung einzureihen. Gleiches Prozedere: Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, die Redezeiten festzulegen und mir einen Vorschlag über den Zeitpunkt des Aufrufs dieses Tagesordnungspunkts zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6, 22, 24, 30 und 31 ist eine Aussprache nicht vorgesehen.