Meine Damen und Herren! Ich eröffne die zweite Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um unseren früheren Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl, der am 16. Juni 2017 verstorben ist.
Kaum ein Politiker hat das Deutschland und Europa der Nachkriegszeit so lange und so nachhaltig geprägt wie er. Von geradezu historischer Dimension sind Helmut Kohls Verdienste um die Wiedervereinigung Deutschlands in einem in Frieden und Freiheit geeinten Europa.
In einer Zeit, in der viele sich mit der Teilung unseres Landes und der Spaltung unseres Kontinents bereits arrangiert hatten, begriff Helmut Kohl wie kein zweiter, welch einmalige Chancen sich mit der friedlichen Revolution in der DDR und dem Umbruch in Osteuropa eröffneten.
Doch die Einheit war kein politischer Selbstgänger. Nein, mit seinem Zehn-Punkte-Programm gab Helmut Kohl dem Geschehen im anderen Teil Deutschlands Ziel und Richtung. Gemeinsam mit unseren Nachbarn und den Siegermächten gestaltete er den Weg zur Deutschen Einheit - friedlich, in großem gegenseitigem Vertrauen und zum Nutzen Europas, in das er unsere wiedervereinigte Nation fest einbettete. Helmut Kohl bewies dabei Beharrlichkeit, aber auch großes diplomatisches Geschick und enorme Sensibilität für die Sorgen und Befürchtungen unserer Nachbarn.
Aus der Erfahrung eines durch Kriege, Diktaturen und unermessliches menschliches Leid geprägten 20. Jahrhunderts heraus war sich Helmut Kohl, der aus tiefstem Herzen überzeugte Europäer, immer der gemeinsamen Verantwortung bewusst, die wir für die Zukunft unseres Kontinents tragen. Er war zutiefst davon überzeugt, dass die Wiedervereinigung Deutschlands und das engere Zusammenwachsen Europas einander bedingen. Helmut Kohl handelte nach diesem Credo, das inzwischen den Kern der Staatsräson Deutschlands ausmacht.
sen, sondern sie bedürfen gemeinsamer europäischer Antworten. Dieser - über aller Parteipolitik stehenden - Grundüberzeugung Helmut Kohls sollten und müssen wir uns gerade in diesen Tagen besonders bewusst werden, denn allzu viele Menschen lassen sich in ihrer Haltung gegenüber der Europäischen Union vor allem von Stereotypen und einem kleinstaatlichen, nationalistischen Denken leiten, das wir schon längst überwunden glaubten.
Meine Damen und Herren, mit Helmut Kohl, dem Kanzler der Einheit und Ehrenbürger Europas, haben wir, hat die Welt einen großen Staatsmann verloren. Wir verneigen uns in Dankbarkeit und tiefem Respekt vor Helmut Kohl, einem der bedeutendsten Politiker der deutschen Geschichte, einen überzeugten Transatlantiker und einem maßgeblichen Architekten der Europäischen Union. Es gilt für uns alle, sein politisches Vermächtnis weiter mit Leben zu füllen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, einen Augenblick innezuhalten im Gedenken an unseren Altbundeskanzler Dr. Helmut Kohl. - Sie haben sich zu Ehren Helmut Kohls erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, Ich habe Ihnen mit der Tagesordnung eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 13 bis 16 ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 9 und 10. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 5 und 11, Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards, und 6 und 7, Gesetzentwürfe zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Es ist vorgesehen, die Gesetzentwürfe zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Tagesordnungspunkt 6 und 7 - in erster und zweiter Lesung in dieser Tagung zu beschließen. Hierzu ist eine gemeinsame Sitzung des federführenden Innen- und Rechtsausschusses und des Finanzausschusses im Anschluss an die heutige Sitzung um circa 18 Uhr anberaumt worden. Unter Abkürzung der Frist gemäß § 27 Absatz 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Landtages ist die zweite Lesung für den morgigen Donnerstag vorgesehen.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der AfD, der Abgeordnete Nobis.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich widerspreche im Namen der AfD-Fraktion der verkürzten Beratungsdauer über die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Die geplante Änderung dieser Gesetzes wird den Steuerzahler mit fast 3 Millionen € zusätzlich belasten, und wir sollten uns daher die Zeit nehmen, die entsprechend der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Die Geschäftsordnung sieht in § 27 Absatz 1 vor, dass die zweite Lesung frühestens am zweiten Tag nach dem Schluss der ersten Lesung stattfinden kann. Wir bitten darum, die Geschäftsordnung einzuhalten.
- Ja, das ist richtig, aber vielleicht wollen sich uns ja noch andere Abgeordnete anschließen. - Vielen Dank.
Nach § 27 unserer Geschäftsordnung kann die zweite Lesung frühestens am zweiten Tag nach dem Schluss der ersten Lesung stattfinden. Der Landtag kann diese Frist - das war der Hinweis auf den weiteren Absatz der Geschäftsordnung - aber verkürzen, es sei denn, dass mindestens 18 Abgeordnete oder zwei Fraktionen widersprechen. Ich frage daher, ob der Widerspruch der AfD-Fraktion von weiteren Abgeordneten oder einer weiteren Fraktion unterstützt wird. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die zweite Lesung wird daher wie vorgesehen am morgigen Donnerstag stattfinden.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der zweiten Tagung.
Wir werden die heutige Sitzung im Anschluss an den folgenden Tagesordnungspunkt bis 16 Uhr unterbrechen und dann längstens bis 18 Uhr tagen. Morgen werden wir unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause, die in der Zeit von 13 bis 15 Uhr vorgesehen ist, ebenfalls längstens bis 18 Uhr tagen. Ich bitte Sie, besonders zu beachten, dass die morgige Sitzung bereits um 9 Uhr beginnt. Am Freitag ist keine Sitzung vorgesehen. - Ich höre
Die bedeutsame heutige Sitzung ist besonders für unseren Kollegen Bernd Voß in mehrfacher Hinsicht noch bedeutungsvoller; denn er hat heute Geburtstag. - Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege Voß. Alles Gute für das neue Lebensjahr.
Meine Damen und Herren, bevor ich den Punkt 2 der Tagesordnung aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages die Gäste unserer heutigen Sitzung und freue mich, dass Sie heute an dieser für unser Land SchleswigHolstein wichtigen Sitzung teilnehmen und dass auch viele unserer ehemaligen Kolleginnen und Kollegen unter uns sind. - Seien Sie uns herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob weitere Vorschläge gemacht werden. - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Nach Artikel 33 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ohne Aussprache gewählt. Nach Artikel 33 Absatz 3 und 4 ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das heißt die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder, also 37 Abgeordnete, auf sich vereinigt. Erhält der Kandidat im ersten Wahlgang diese Mehrheit nicht, so findet ein neuer Wahlgang statt. Auch in diesem zweiten Wahlgang ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder auf sich vereinigt, also die genannten 37 Abgeordneten. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist ge
Unsere Geschäftsordnung sieht eine geheime Wahl vor. Die Schriftführerin und der Schriftführer werden die Namen der Abgeordneten aufrufen. Den Stimmzettel erhalten Sie am Ende des Aufganges zu meiner Linken. Ich möchte Sie bitten, die Rampe dort zu benutzen, um zu den Wahlkabinen zu gelangen. Der Stimmzettel enthält den Namen des Kandidaten Daniel Günther sowie Markierungsfelder mit Ja, Nein und Enthaltung. Ich bitte Sie, den Stimmzettel ausschließlich mit dem Bleistift, den Sie in der Wahlkabine finden, zu markieren.
Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. - Meine Damen und Herren, bevor ich den Wahlgang eröffne, kann ich feststellen, dass sich davon überzeugt wurde, dass die Wahlurne leer ist. Damit ist der Wahlakt eröffnet. Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, die Namen aufzurufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten. - Bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich, ob Abgeordnete im Saal sind, die noch nicht gewählt haben. - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlakt beendet.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl des Ministerpräsidenten bekannt: Abgegebene Stimmen 73, davon gültige Stimmen 73. Jastimmen 42, Neinstimmen 31, Enthaltungen keine.
Damit ist im ersten Wahlgang der Abgeordnete Daniel Günther zum Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein gewählt worden.