Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne die 34. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Erkrankt sind die Abgeordneten Christopher Vogt und Jan Marcus Rossa. Wir wünschen ihnen gute Genesung.
Der Abgeordnete von Pein hat nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Vormittagssitzung verhindert ist.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen früheren Abgeordneten Klaus Haller, der am 19. Juni 2020 im Alter von 83 Jahren verstorben ist.
Der 1936 in Gießen geborene Volljurist gehörte diesem Haus von 1988 bis 1996 und erneut von 1997 bis 2000 als Mitglied der CDU-Landtagsfraktion an und leistete seine parlamentarische Arbeit vor allem im Wirtschaftsausschuss und im Innen- und Rechtsausschuss. Darüber hinaus gehörte er dem Ersten Untersuchungsausschuss der 13. Wahlperiode zur sogenannten Schubladenaffäre sowie der Begleiteten Verfassungskommission des Schleswig-Holsteinischen Landtags an. Diese fungierte als Bindeglied unseres Landesparlaments zur Arbeit der Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, die aufgrund des Einigungsvertrags eingesetzt wurde.
Meine Damen und Herren, Klaus Haller zählte zum Urgestein der Christlichen Demokraten in Neumünster. Gute 50 Jahre war er Mitglied der CDU. Er war Kreis- und Fraktionsvorsitzender und gehörte viele Jahre der Ratsversammlung an. Neben seiner fordernden Tätigkeit als hauptberuflicher Geschäftsführer des Unternehmensverbandes Mittelholstein und seinem umfassenden kommunalpolitischen Engagement setzte Klaus Haller von 1974 bis 1991 als ehrenamtlicher Stadtrat bleibende Akzente für die erfolgreiche Entwicklung Neumünsters.
eine zupackende Persönlichkeit war, ein Mensch, der nicht nur reich war an Ideen, sondern auch entscheidungsfreudig, stark im Durch- und vor allem im Umsetzen. So ist es dem Juristen und Wirtschaftsfachmann Klaus Haller gelungen, entscheidende Weichen zu stellen - in seiner Heimatstadt Neumünster, aber auch bei der Fusion der Spitzenverbände der hamburgischen und der schleswigholsteinischen Wirtschaft zur UV Nord, die durch sein Zutun rasch zu einem bedeutenden Partner der Landespolitik geworden ist.
Die politische Debatte konnte Klaus Haller, wenn es sein musste, auch sehr direkt führen. Er blieb dabei aber stets fair und wertschätzend, hielt unverbissen Maß und Mitte. Er wusste, dass Erfolg in der Sache nicht nur auf eigenen Fähigkeiten beruht, sondern dass es dazu vieler motivierter Akteurinnen und Akteure bedarf, die gehört, akzeptiert und mitbeteiligt werden wollen. Auch darum ist er auch nach seinem Ausscheiden aus dem Landtag ein hoch geschätzter Ansprechpartner geblieben.
Meine Damen und Herren, wir sind dankbar für die von Klaus Haller geleistete Arbeit und werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Seinen Angehörigen spreche ich die Anteilnahme des ganzen Hauses aus.
Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten im Gedenken an den ehemaligen Abgeordneten Klaus Haller. - Sie haben sich zu Ehren Klaus Hallers erhoben. Ich danke Ihnen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Flemming Meyer hat sein Mandat im Schleswig-Holsteinischen Landtag niedergelegt. Als Nachfolger hat der Landeswahlleiter Herrn Christian Dirschauer festgestellt. Herr Dirschauer hat sein Landtagsmandat am 3. August 2020 angenommen.
Herr Kollege Dirschauer, ich bitte Sie, zur Verpflichtung nach vorn zu kommen. Die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen.
(Der Abgeordnete Christian Dirschauer wird nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, Verfassung und Ge- setze zu wahren und dem Lande unbestech- lich und ohne Eigennutz zu dienen, so wahr mir Gott helfe.)
- Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein. Alles Gute! - In diesen Zeiten machen wir das so, ohne Händeschütteln.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 4, 6 bis 13, 16, 19, 28, 30, 36, 37, 40, 46, 50, 55 und 57 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 21, 31, 38, 45, 52, 53, 54, 59 und 60.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die folgenden Tagesordnungspunkte: 14 und 18, Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen, 15 und 26, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und Pflege am UKSH stärken - nicht schwächen!, 17 und 32, Gesetz zur Einrichtung einer Clearingstelle Windenergie und Änderung und Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein, 23 und 48, Für Nachhaltigkeit im öffentlichen Bauwesen - Verwendung von Recyclingbaustoffen im Straßen- und Wegebau und landeseigenen Bauprojekten, 27 und 56, Konferenz zur Zukunft Europas starten und Ostseebericht 2020, 39 und 47, Teilhabe während der Coronapandemie sicherstellen und durch Entwicklung von Besuchskonzepten besser schützen, 42 und 43, Homeoffice steuerlich berücksichtigen und Arbeitsstättenverordnung an neue Formen des mobilen Arbeitens anpassen, 44 und 49, Perspektiven für Galeria Karstadt Kaufhof entwickeln und Trendwende für die Innenstädte und Ortszentren in Schleswig-Holstein einleiten, sowie die Tagesordnungspunkte 58 und 64, Energiewende und Klimaschutz in SchleswigHolstein.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 34. Tagung.
Wir werden morgen um 9 Uhr beginnen sowie heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Wir beginnen auch am Freitag um 9 Uhr und tagen mit ei
ner einstündigen Mittagspause bis circa 17 Uhr. Ich höre keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags die ehemalige Abgeordnete und Justizministerin Anke Spoorendonk sowie Vertreter des Deutschen Beamtenbundes und des Landesfeuerwehrverbandes. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Regierungserklärung ist ein deutliches Signal - ein Signal dafür, welchen Stellenwert wir Bildung und Schule in der Pandemie beimessen. Sie haben für uns höchste Priorität und stehen ganz oben auf der Tagesordnung.
Und das ist dringend notwendig. Es ist eine Lehre aus der Pandemiephase im März/April 2020, dass die flächendeckenden Schulschließungen einen gravierend negativen Einfluss auf Kinder und Jugendliche, aber auch auf deren Familien insgesamt hatten. Eine solche Maßnahme kann und darf nur das äußerste Mittel in einer sich extrem verschärfenden Situation sein.
Der Wert von Schule ist uns allen in den letzten Monaten klar vor Augen geführt worden. Nach Wochen der Schulschließungen haben Eltern, Kinder und Jugendliche, aber auch Lehrkräfte gespürt: Schule ist eben mehr als nur ein Ort des Lernens, mehr als ein Ort der Wissensvermittlung. Schule ist ein unverzichtbarer Ort des sozialen Miteinanders. Sie ist Lebens- und Lernort.
alle Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein erreichen. Für dieses Ziel, meine Damen und Herren, arbeiten wir jeden Tag, sieben Tage die Woche, mit Leidenschaft, aber auch mit der gebotenen Nüchternheit.
Diese Regierungserklärung ist auch und vor allem ein Signal an alle Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern. Es ist ein Signal des Dankes für den professionellen und unaufgeregten Umgang mit der Situation. Wir alle wissen zu schätzen, was Familien, Schulen und auch die Schulaufsicht in den Schulämtern und im Ministerium seit März bis heute leisten.
Auch wenn mancher uns ein anderes Bild vermitteln möchte, stelle ich hier deutlich klar: Die meisten Lehrkräfte unterrichten selbstverständlich wieder im Klassenraum und sind glücklich, ihre Schülerinnen und Schüler regelmäßig im Unterricht zu sehen.
Diejenigen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, bekommen diesen. Denn: Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Lehrkräfte sind entscheidend für den Erfolg von Schule. Wir haben sowohl Mund-Nase-Bedeckungen als auch Face-Shields für jede Lehrkraft beschafft. Das Land stellt im Haushaltsjahr 2020 zusätzlich 15 Millionen € aus Landesmitteln zur Verfügung, um die Schulträger bei Hygienemaßnahmen zu unterstützen.
Dabei legen wir besonderen Wert auf eine gute Belüftung der Klassenräume. Die vergangene Nacht im Koalitionsausschuss in Berlin beschlossene zusätzliche Unterstützung in Höhe von 500 Millionen € wird uns weiter dabei helfen.
Wir sorgen für die Sicherheit unserer Lehrkräfte. Und wir halten uns an Recht und Gesetz. Das sage ich auch und gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig. Wir können Lehrkräfte hier nicht anders behandeln als Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oder Busfahrerinnen und Busfahrer.