Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 9. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Erkrankt sind die Kolleginnen und Kollegen Frau Dr. Marret Bohn, Frau Aminata Touré und Herr Stephan Holowaty. Wir wünschen ihnen gute Besserung.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:
Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 9 bis 11, 13, 16 und 33 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 8, 19 und 35.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 5 und 37, Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018, und 7 und 12, Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage.
Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 9. Tagung.
Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag, so ist es mir eben gesagt worden, gibt es zu dem ursprünglich im Ältestenrat verabredeten Ablauf zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern eine weitere Einigung. Diese warten wir erst einmal ab. Wir werden das Ergebnis im Laufe des Tages kundtun. Ich gehe davon aus, dass Sie sich heute schon darauf einstellen können, wie der Ablauf am Freitag sein wird.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat mir mitgeteilt, dass er Frau Ministerin Monika Heinold nach Artikel 33 Absatz 2 der Verfassung zu seiner Stellvertreterin bestellt hat. - Frau Ministerin Heinold, herzlichen Glückwunsch im Namen des gesamten Hauses!
Das hat auch damit etwas zu tun, dass der bisherige stellvertretende Ministerpräsident wichtige Aufgaben auf Bundesebene übernommen hat. Auch dazu sage ich herzlichen Glückwunsch. - Viel Glück bei dieser Aufgabe!
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Prenski-Gemeinschaftsschule in Lübeck sowie der Gemeinschaftsschule Neumünster Brachenfeld. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Außerdem ist heute bei uns unsere ehemalige Kollegin und ehemalige Landtagsvizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese zu Gast. - Herzlich willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/537
e) Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2017 bis 2021 Finanzplanfortschreibung 2022 bis 2027 Bericht der Landesregierung zum Abbau des strukturellen Defizits gemäß Artikel 67 der Landesverfassung
Ich sehe, das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. - Ich erteile zunächst das Wort dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zuerst einmal von dieser Stelle aus einen wunderschönen guten Morgen. Die Haushaltsdebatte hat für dieses Jahr einige Monate später begonnen als üblich, und zwar ausnahmsweise nach Beginn des neuen Haushaltsjahres, das ja das Kalenderjahr ist. Erst mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2018 endet in Schleswig-Holstein die vorläufige Haushaltsführung, und ganz neue Investitionen können getätigt werden. Die Beratungen im Finanzausschuss gingen zügig und wirklich kollegial vonstatten.
Der Regierungswechsel im letzten Jahr und die anhaltend gute Haushaltslage haben sich folgegemäß auf den Etatentwurf ausgewirkt. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung erhöht sich die Investitionsquote nach den Finanzausschussberatungen von 9 % auf 9,8 %. Die Ausgaben liegen bereits im Plan unterhalb der Einnahmen, sodass statt einer Nettokreditaufnahme eine Schuldentilgung von 160 Millionen € vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren, die derzeitige Haushaltslage sorgt in der Tat für spürbare Erleichterung bei allen Beteiligten, aber sie entbindet das Land nicht von seiner Verpflichtung, alle Aufgaben zu überprüfen. Der Landtag hat erst im vergangenen Jahr, am 13. Dezember, zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofs einstimmig in der Beschlussempfehlung der Finanzausschusses festgestellt, ich zitiere:
„Der Finanzausschuss … ist ebenfalls der Auffassung, dass der Abbau der Schulden und des Sanierungsstaus sowie die HSH Nordbank die Landesregierung vor große Herausforderungen stellen werden. Um diese zu bewältigen, wird es nicht ausreichen, lediglich auf steigende Einnahmen und niedrige Zinsen zu setzen. Um eine erneute, angespannte Haushaltslage zu verhindern, bedarf es einer disziplinierten Haushaltsplanung und -ausführung. Um den Sanierungsstau im Bereich der Infrastruktur zu verringern, sollte die Landesregierung die Mittel der Sondervermögen zügig investieren …
Schleswig-Holstein hält die Vorgaben der Schuldenbremse gegenwärtig ein. Das Land hat sein strukturelles Defizit fast vollständig abgebaut und das Sanierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Unterstützt wurde dieser Prozess insbesondere durch hohe Einnahmen und niedrige Zinsen. Um ab 2020 strukturelle Schuldenaufnahmen zu vermeiden, muss das Land alle Ausgaben auf ihre Notwendigkeit überprüfen.“
Für die Haushaltsberatungen hat es sich auch diesmal bewährt, dass die Ministerien die Fragen der Fraktionen nach Einzelplänen gebündelt beantwortet haben.
Darüber hinausgehende Nachfragen konnten der Finanzausschuss und die betroffenen Fachausschüsse im Gespräch mit den Ministerinnen und Ministern, Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den Einzelplanberatungen klären, politisch diskutieren und natürlich auch politisch bewerten. Zum Haushaltsentwurf gab es - Sie haben es feststellen müssen - eine sehr umfangreiche Nachschiebeliste, mit der unter anderem die Verständigung zwischen der Landesregierung und den Kommunen, insbesondere über die Ansätze im Kita-Bereich, aber auch zu anderen Punkten, berücksichtigt werden konnte.
Ich bedanke mich als Vorsitzender des Finanzausschusses herzlich bei allen Beteiligten: bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen, für die konzentriert und sachorientiert durchgeführten Beratungen und für das kollegiale Miteinander; bei den Ministerinnen und Ministern, die die Einzelpläne präsentiert haben, und vor allem bei den Staatssekretären, die das ihren Ministern manchmal abgenommen haben. Es war sehr interessant, in dieser ersten Runde dann auch miterleben zu können, wie unterschiedlich das Engagement im Haushaltsplan von Ressort zu Ressort ausfällt.