Thomas Rother
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Berichtsantrag der Jamaika-Koalition - ich muss es zugeben - hat mich schon ein wenig verwundert. Zum einen haben wir uns, wie hier im Parlament verabredet, in der vergangenen Woche gerade erst, wie übrigens schon zu Beginn der Pandemie, vom Justizminister und jetzt auch Teilzeit-Bildungsminister zu diesem Thema berichten lassen. Wer sich mit Gefängnissen auskennt, kennt sich vielleicht auch mit Schulen aus. Ich danke dem Minister für seinen wiederholten Bericht.
Zum anderen wird nicht verständlich, warum die Justiz herausgehoben wird und nicht Schulen, Hochschulen oder die Landespolizei.
In allen Landesdienststellen leisten die Beschäftigten unter diesen Bedingungen eine herausragende Arbeit - auch im Finanzamt natürlich, Frau Kollegin.
Gleiches gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, gerade in den Gesundheitsämtern. Wir können den Bundeswehrangehörigen und den Aktiven in den Hilfsorganisationen genauso dankbar sein wie den Bediensteten der Justiz.
Eine Besonderheit besteht in der Tat darin, dass in Teilen der Justiz, nämlich im Vollzug, die Dienstleistung, wie es so schön heißt, körpernah stattfindet. Bei der Polizei ist es in Teilen auch so und damit nicht nur in den Krankenhäusern des Landes. Abstandsgebote zum Fremd- oder Eigenschutz sind dort nicht oder nur bedingt umsetzbar.
Herr Minister, dieser Bericht hätte einen höheren Sinn erfahren können, wenn Sie beispielsweise angekündigt hätten, mit Blick auf die Anerkennung einer im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit erlittenen Coronainfektion als Dienstunfall endlich die Beweislast für die Kausalität dieser Erkrankung neu zu regeln. Vielleicht reden Sie einmal mit der Frau Innenministerin darüber. Ein Fürsorgeleitfaden ist gut, Entschädigungsleistungen wären besser.
Davon war im Bericht leider kein Wort zu hören. Den eigentlichen Problemen vor diesem Hintergrund weichen sie leider aus. Taten statt Applaus wären an dieser Stelle angebrachter.
Das Ausweichen ist aus ihrer Sicht natürlich durchaus verständlich, denn die Justiz hat sich - das muss man wirklich feststellen - in der Krise gut organisiert. Damit kann man sich natürlich auch selbst loben. Die Informationen zu Dienstleistungen der Gerichte, Verfahren - Sie haben es beschrieben oder Besuchen in den Justizvollzugsanstalten werden im Internet übersichtlich und verständlich dargestellt, aber es läuft auch in der Praxis. Die Arbeit in den Justizbehörden weist einen hohen Digitalisierungsgrad auf. Das ist gut und erleichtert in diesen Zeiten natürlich die Arbeit.
Die Ausstattung mit Dienstlaptops ist gut, bleibt allerdings den sogenannten Servicekräften, die hier oft genannt und schwer gelobt werden und von denen es mehr geben soll, nach meiner Information bislang verwehrt - also Homeoffice erst ab A 9/ A 10. Die Möglichkeiten für Homeoffice sollten sich doch nach der Art der Arbeit richten und nicht nach der Stellung in der Hierarchie.
Gerichtsverhandlungen finden zurzeit an dafür ungewöhnlichen Orten statt. Frau Ostmeier hat ein Beispiel genannt. Es ist toll, dass die Mitarbeitenden den Mehraufwand dafür schultern. Es ist aber auch ein Hinweis darauf, dass Raumbedarf und Saalgestaltung nach der Pandemie zu einem Thema der Justizverwaltung werden müssen.
Die Erlasse zur Pandemie in den Justizvollzugseinrichtungen habe ich mir angeschaut. Die detaillierte Regelung der Geschäftsgänge in den Justizvollzugsanstalten hat mich als alten Bürokraten ehrlich gesagt schwer beeindruckt. Es ist gut, dass es bislang zu keinen größeren Schwierigkeiten im Vollzug gekommen ist. Auch wenn der Coronafall in Lübeck durch einen Mitarbeiter bedingt war, hat sich die Situation in so einer speziellen Einrichtung wie eine Haftanstalt besonders auf die Gemütslagen aller Beteiligten - sowohl der Bediensteten als auch der Gefangenen - ausgewirkt.
Wir haben in der Anhörung zum Justizvollzugsmodernisierungsgesetz und durch die wieder einmal vertagte Berichterstattung zur Personalausstattung deutliche Hinweise auf die angespannte personelle Situation bekommen. Es ist gut - Frau Ostmeier hat es angesprochen -, wenn auch die Bediensteten in Justizvollzugsanstalten in die Prioritätenliste aufgenommen werden und da auch ein Stück weit nach oben gelangen. Denn da ist natürlich, wie man sich vorstellen kann, nun einmal kein Homeoffice möglich. Die Arbeit findet am Gefangenen statt.
Auch die Gefangenen müssen mit Einschränkungen leben, wenn die Arbeit und damit der geringe Verdienst ausfallen. Da sind 10 € oder 20 € Hinzuverdienst für jeden Gefangenen eine Menge Geld. Gut, dass hier ein Teilausgleich geschaffen wurde, aber eine umfassende Lohnersatzregelung im Vollzug ist dennoch überfällig.
Ebenso sind die Ausgänge für Gefangene komplizierter geworden, und Gewöhnung an das Leben draußen und der Kontakt zur Familie werden damit schwieriger und leiden. Die Freizeitgestaltung in den Vollzugsanstalten wird natürlich ebenso schwieriger. Wer einmal eine Justizvollzugsanstalt besucht hat - hoffentlich nicht mit längerem Aufenthalt -, weiß, dass sich die Gemütslage zu den Weihnachtsfeiertagen verändert, an diesen Weihnachtsfeiertagen besonders verletzlich ist - auf beiden Seiten.
Es ist wichtig - vielleicht rechtfertigt es diesen Bericht doch ein Stück weit mehr -, dass wir an dieser Stelle deutlich machen können, dass wir die Situation wahrnehmen, die Leistung anerkennen und uns
dafür bedanken, aber die Probleme, Herr Minister, auch nicht ignorieren. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Harms hat natürlich Recht. Es wäre sehr schön gewesen, wenn wir der oft beschworenen Gemeinsamkeit der Demokraten
auch bei diesem Antrag in Form einer gemeinsamen Beschlussfassung zum Durchbruch verholfen hätten. Nur leider ist hier ein Stück weit - Sie haben das an den Wortbeiträgen gemerkt - so etwas wie ein Wettbewerb entstanden, wer denn nun der Erste gewesen ist, der eine solche Forderung erhoben hat. Es ist natürlich mitnichten so, dass Frau Touré und Herr Habeck diesen Wettbewerb schon gewonnen hätten, unabhängig davon, dass es eigentlich Unfug ist, einen Wettbewerb daraus zu machen.
Einen solchen Wettbewerb - darauf ist schon hingewiesen worden - haben tatsächlich die Linken im Bundestagswahlkampf 2010 schon mit einem Antrag gewonnen, der sich genau auf das bezogen hat, was Herr Harms hier vorgetragen hat.
Dass es bislang zu keiner Beschlussfassung gekommen ist - das weiß man auch aus dem Gemeinschaftskundeunterricht -, liegt daran, dass man die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes etwas anders betrachten muss, die Artikel 1 und 20 sowieso, und die anderen natürlich auch, weil es darin um Grundrechte geht. Wenn man diese Grundrechte anfasst, kann man natürlich nicht den Schutz, den sie eigentlich gewähren sollen, durch eine Streichung im Prinzip abschaffen. Das heißt, es ist Ersatz erforderlich. An diesem Ersatz wird auch gearbeitet. Damit stellen wir auch keinen Blankoscheck aus.
Wenn Sie sich aber die Nummer 2 des Koalitionsantrages anschauen, dann ist diese Ziffer eigentlich der wahrhaftige Blankoscheck in einer Formulierung, bei der es keine Gemeinsamkeit geben kann. Das ist das Wörtchen „ob“, also die Frage, ob dieser Begriff gestrichen und ersetzt werden kann.
Diese Frage ist eigentlich schon entschieden. Diese Frage hat nämlich Horst Seehofer, der nicht unbedingt im Verdacht steht, auf der linken Seite eines Parlaments zu sitzen, bereits beantwortet; er sucht nach einer Lösung. Er ist also in dieser Frage schon sehr viel weiter als dieser Koalitionsantrag. Mit diesem Wörtchen „ob“ kann es in der Tat keine Gemeinsamkeit geben.
Wenn Sie bereit sind, dieses Wörtchen „ob“ aus Ihrem Antrag herauszunehmen, dann können wir versuchen, das in einem Ausschussverfahren zu klären. Aber solange dieses Wörtchen „ob“ in dem Antrag steht, kann es keine Gemeinsamkeit geben, weil Sie damit hinter die bisherige Diskussion zurückfallen und den Menschen keinen Gefallen damit tun. Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank für Ihren Beitrag, den ich inhaltlich auch teile. Es ist eher die Frage nach der Veränderbarkeit des Artikel 3 GG aufgekommen. Er ist ja schon verändert worden. Herr Dr. Stegner hat in seinem Wortbeitrag darauf hingewiesen.
Herr Harms, ich kann das, was Sie hier vortragen, in unserem Gesetzentwurf nicht finden. Es steht hier auch: „oder aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“-
Das ist gut, wenn Herr Harms alles versteht. Ich weiß nicht, ob der Rest das dann auch versteht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Lieber Lars Harms, zunächst herzlichen Glückwunsch an den SSW. Neben der Zulagenregelung und der Änderung der Amtsbezeichnungen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hatten Sie vor etwas über einem Jahr
die Aufhebung des Richtervorbehalts bezüglich 15 Aufgaben vorgeschlagen. Diese Aufgaben sollten dann von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern wahrgenommen werden.
Nun liegt uns die Berichterstattung zu einer ganzen dieser Aufgaben vor - Donnerwetter -, die 2021 noch mehr Donnerwetter - übertragen wird, und das soll - ich zitiere - „ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Berufsstandes und weiterer Steigerung seiner Attraktivität“ sein?
Gar keine Frage, ich mag feinsinnigen Humor, aber doch bitte nicht auf Kosten der Beschäftigten.
Dass weitere Aufgabenübertragungen geprüft werden, ist gut, ebenso wie die Entlastung von Richterinnen und Richtern von Aufgaben, die andere teilweise ebenso gut erledigen können. Das ist ja auch geschehen und sollte fortgesetzt werden. Ab 2021 kalkuliert das Justizministerium durch den Stellenaufbau sogar mit einem Personaldeckungsgrad von über 100 %, sodass hier Spielraum entsteht.
Das ist aber alles nicht neu. Es ist politisch eigentlich substanzlos, es gehört zum Alltagsgeschäft des Regierungshandelns und ist eigentlich nicht der Landtagsrede wert. Deshalb wechsele ich jetzt auch das Thema, komme nämlich zum Thema Personalstrategie für den Justizvollzug. Dieses Thema ist einer Landtagsrede sehr viel mehr wert.
Im Bereich der Justiz, also auch für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, gibt es eigentlich zuverlässige Berechnungen des Personalbedarfs und damit auch des Fehlbedarfs. Im Vollzugsbereich ist das nach Feststellung des PwC-Gutachtens nicht der Fall.
In der letzten Wahlperiode haben wir ein allgemeines Justizvollzugsgesetz beschlossen, zu dem natürlich auch eine Berichterstattung zum Personalaufwand gehörte, Herr Rossa. Dort wurden Stellenanteile genannt, die dafür ausreichend sein sollten, die Anforderungen an das neue Gesetz und aber natürlich auch die bereits gegebenen Anforderungen zu erfüllen. Personelle Engpässe wurden damals mit einem hohen Krankenstand begründet. Bundesweite Vergleiche ergaben einen Platz im oberen Mittelfeld der Relation Mitarbeiter/Gefangener. Die Besetzung der vorhandenen Stellen lag stets über 97 %, war also fast perfekt.
Auch wenn die Evaluation des Gesetzes zum Ende der Wahlperiode noch aussteht, ist leider festzustellen - hier muss ich Ihnen leider zustimmen -, dass die damaligen Aussagen nicht zutrafen. Ich selbst
habe damals die Unübersichtlichkeit der Darstellung des Gesetzentwurfs und die Ausführungen kritisiert, die Aussagen aber nicht infrage gestellt. Herr Rossa, wir haben uns natürlich damit befasst. Wir hatten die Aussagen aus dem Ministerium, wo eigene Berechnungen angestellt wurden, und es gibt andere Bereiche, zum Beispiel den der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, für die man dies genauso infrage stellen könnte. Auch hier könnte man sagen, wir sollten besser eine Personalberatung beauftragen, wenn das Ministerium an der Stelle nicht zuverlässig arbeitet.
Sie können sich vorstellen, dass es mich natürlich ärgert, den damaligen Angaben vertraut zu haben, und ich finde es gut, dass die damals unzureichenden Berechnungsgrundlagen nun auf eine stabilere Basis gestellt werden. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten und damit zum Vollzug selbst würdigen wir natürlich auch, und das begrüßt auch meine Fraktion. Es war richtig, die Ausbildungskapazitäten auszuweiten und zu verdoppeln. Herr Rossa und liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, wenn Sie auf die Einrichtung der Abschiebehaftanstalt in Glückstadt verzichten, dann könnten wir den Zielen zur Deckung des Personalbedarfs noch sehr viel schneller näherkommen. Manchen Sie das doch einfach.
Einbezogen werden müssen natürlich auch die Altersabgänge und die neue Arbeitszeitregelung für den Wechselschichtdienst. Ebenso ist die Vorbereitung für die Lehrgänge über die Tarifbeschäftigung sinnvoll, und diese sollte ausgebaut werden, um die Lücken zu schließen, weil dann, wenn die Ausbildung für diesen Personenkreis beginnt, die Decke an anderer Stelle wieder zu kurz wird, und sie sollte dann wieder verlängert werden.
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des gehobenen Dienstes sind bereits eingeleitet. Aber vielleicht geht es ja auch noch ein bisschen schneller zum Ziel A 12 für Vollzugsabteilungsleitungen.
Ebenso ist eine Betrachtung der Entwicklung der Aufgaben im Verwaltungsbereich erforderlich. Diese war zwar nicht Gegenstand der PwC-Untersuchung. Aber das wirkt sich natürlich auch auf diesen Bereich aus. Auch diese Lücke muss geschlossen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten leisten jeden Tag der Woche einen anspruchsvollen und schweren Dienst. Dafür verdienen sie mehr öffentliche Anerkennung,
als ihnen in der Regel zuteil wird. Sie verdienen genauso viel Anerkennung wie Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute.
Zur Verbesserung der Bezahlung wurde in der Tat einiges auf den Weg gebracht. Das Gesundheitsmanagement bleibt angesichts des sehr hohen Krankenstandes wichtig. Wenn die Arbeitsbelastung erträglicher wird, freuen sich nicht nur die Beamten und ihre Familien, sondern damit wird ebenso den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug, den wir gesetzlich geregelt haben, Rechnung getragen und somit dem Ziel der Resozialisierung der Gefangenen im Vollzug.
Diesem Antrag und einer Berichterstattung rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen können wir deshalb auch zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wirklich ein Thema, das einige anscheinend aufregt. Wir müssen uns mit einem Antrag befassen, der eigentlich nicht in einen Landtag und auch nicht in diesen Landtag gehört, selbst wenn der Begriff „Minderheiten“ darin vorkommt.
Zudem, da hat der Kollege Claussen vollkommen recht, vermengt der Antrag die Situation in den kurdischen Siedlungsgebieten mit der Aufhebung des PKK-Verbots, was zwei unterschiedliche Sachverhalte sind, zumal sich die kurdischen Organisationen untereinander spinnefeind sind.
Es ist zweifellos richtig, dass die internationale Staatengemeinschaft die Bestrebungen zur Bildung eines unabhängigen kurdischen Staates weitgehend ignoriert hat. Ebenso werden politische und kulturelle Unterdrückung häufig nur im Zusammenhang mit jeweils opportuner Kritik an einem der beteiligten Regime thematisiert, vor allem Türkei, Iran oder Irak.
Ja, gern.
- Es ist daher kein Antrag für das Parlament, weil wir hier keine Lösungen anbieten können. Wir haben kein Initiativrecht gegenüber dem Bund, diese anzubieten. Das Einzige, über das wir uns tatsächlich unterhalten können, wäre die Frage des PKKVerbots, wo wir tatsächlich den Verfassungsschutz anhören können und so weiter.
Vielleicht hören Sie ein Stück weiter zu, weil das, was im Antrag formuliert ist, von hier aus gar nicht geregelt werden kann, zum Beispiel die Forderung nach einem konsequenten Waffenembargo gegenüber der Türkei. Dafür gibt es auch in meiner Fraktion Sympathien. In der Region gibt es bereits genug Waffen, aber eine unkritische Solidarisierung mit dem Verteidigungskampf, der hier vom SSW genannt worden ist, ist für uns untragbar, weil wir nicht wissen, ob der SSW nur warme Worte von
dieser Stelle aussenden will oder die moralische Billigung von Kampfhandlungen oder die Waffenlieferungen für die YPG meint. Darüber können wir hier nicht entscheiden, und das gehört tatsächlich auch nicht hierher.
Eine Ablehnung dieses naiv formulierten Antrags lässt sich daher gut begründen, selbst wenn angesichts des Kampfes der syrischen Zweigorganisation der PKK, der YPG, eine neue Sympathiebewegung die Anliegen der Kurden aufnimmt.
Bereits 1993 erließ die Bundesrepublik Deutschland ein Betätigungsverbot für die PKK, und das war die Antwort auf mehr als 60 Überfälle auf türkische Einrichtungen im Juli 1993, bei denen eine Person starb. Die EU stufte die PKK als terroristisch ein, und der Bundesgerichtshof - auch das wurde bereits erwähnt - hat erst vor Kurzem bestätigt, dass die PKK eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuchs ist und sich in ihrem bewaffneten Kampf nicht auf völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe berufen kann.
Der belgische Kassationshof - das ist in der Begründung angefügt worden - ist lediglich zu dem Ergebnis gekommen, dass die PKK beziehungsweise die YPG Bürgerskriegsparteien nach belgischem Recht sind. Die terroristischen Aktivitäten andernorts blieben außen vor, und die belgische Regierung hat auch bislang nicht die Streichung von der EU-Terrorliste beantragt.
Ungeachtet des Betätigungsverbots und der damit verbundenen Strafverfolgung hat es die PKK immer wieder verstanden, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Deutschland ist für die PKK als Rückzugsraum und für die Durchführung von Spendensammlungen von Bedeutung. Die PKK gilt als die bedeutendste Kraft im Bereich des Extremismus mit Auslandsbezug. Sie verzichtet in Europa zwar mittlerweile auf spektakuläre Gewaltaktionen, verfolgt aber eine Doppelstrategie, und dieses Vorgehen wird von der Überzeugung geleitet, sich europäische Staaten als Rückzugsraum zu bewahren. Trotzdem gibt es innerhalb der PKK nach wie vor eine latente Gewaltbereitschaft, die man an sehr viel mehr Vorfällen, als der Kollege Meyer es hier genannt hat, problemlos nachweisen kann.
Nach Verständnis der PKK umfasst das sogenannte friedliche Protestverhalten auch Straftaten wie Haus- und Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder gefährliche Eingriffe in den Verkehr. Gewalttätige Ausschreitungen werden von PKK-nahen Organisationen in Deutschland ebenso billigend in Kauf genommen wie Sachbe
schädigungen und Brandanschläge gegen türkische Organisationen.
YPG hat in Syrien tatsächlich ein Staatswesen geschaffen, das in den Augen vieler westlicher Beobachter als durchaus demokratisch gilt und sich von den Regimes in der Umgebung - das stimmt positiv abhebt; da hat Flemming Meyer recht. Dennoch, noch 2014 warf Human Rights Watch der YPG systematische Unterdrückung der Opposition und die Rekrutierung von Kindersoldaten vor. Im Oktober 2015 warf Amnesty International der YPG vor, unter dem Vorwand der Bekämpfung des IS mehrere Tausend turkmenische und arabische Zivilisten vertrieben und Dörfer zerstört zu haben. Auch dort gibt es so etwas wie ethnische Säuberung, von der YPG betrieben.
Das Verbot der Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH - das ist noch nicht angesprochen worden erfolgte nicht wegen der Bücher von Abdullah Öcalan, die man natürlich auch in anderen Verlagen kaufen kann, oder des Vertriebs von CDs mit kurdischer Musik. Unter dem Verlags-Tarnmantel kamen tatsächlich sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten der PKK zugute. Zudem diente der Verlag tatsächlich als Auslandsspendenwaschanlage.
In den letzten Jahren wurde der PKK oft ein ideologischer Wandel zugutegehalten, vom Stalinismus zu ökologisch-libertären Ideen. Mag sein, dass das auch hier manche trifft. Tatsächlich gibt es aber keine wirklichen Belege, dass sich das auch über eine taktische Motivierung hinaus in der inhaltlichen Politik der PKK bestätigt.
Für den ausgeprägten Antisemitismus der PKK gibt es hingegen weiter zahlreiche aktuelle Belege. Juden waren für Abdullah Öcalan immer ein Grundübel, und er hat ihnen sogar den Völkermord an den Armeniern angelastet - wie auch immer er das konstruiert hat. Die PKK unterstützt offen die Hamas.
Daher tut der Antrag des SSW im Ergebnis weder der kurdischen Sache noch einer Vorreiterstellung Schleswig-Holsteins in der Minderheitenpolitik einen Gefallen. Ich bitte um Ablehnung oder Zurückziehung des Antrags. Das wäre sinnvoll. Eine Ausschussberatung zum PKK-Verbot auf Grundlage der Selbstbefassung natürlich gern. Der Antrag ist dafür jedoch alles andere als eine geeignete Grundlage. Vielen Dank.
Herr Harms, Sie sprachen über die öffentlichen Äußerungen von Herrn Öcalan. Sehen Sie es denn auch als Friedensbotschaft an, wenn Herr Öcalan gleichermaßen den Islamischen Staat als israelisches Projekt bezeichnet hat?
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die Vorlage.
Vielen Dank. - Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem zunächst liebe Frauen: Herzlichen Glückwunsch zum Frauentag! Dieser Frauentag kann auch ein richtig guter Tag werden, wenn Sie unserem Antrag zustimmen.
Vor wenigen Tagen jährte sich zum 100. Mal die erste Rede einer Frau in der Deutschen Nationalversammlung, nämlich die Rede der Sozialdemokratin Marie Juchacz. Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind sehr stolz darauf, dass es unsere Genossinnen und Genossen waren, die, ausgehend vom Rat der Volksbeauftragten, das demo
kratische Menschenrecht gleicher Wahlen verwirklicht haben.
Das ist, meine Damen und Herren, nicht nur in diesem Landtag Anlass gewesen, darüber zu debattieren, wo wir nun, nach 100 Jahren, stehen. Zweifellos ist festzustellen, dass der Frauenanteil in den Parlamenten und auch in anderen Vertretungskörperschaften noch immer deutlich geringer ist als der Anteil der Männer. - Ein Blick von mir aus auf die rechte Seite dieses Hauses reicht als empirischer Beleg eigentlich schon aus.
Deshalb legen wir Ihnen heute den Versuch vor, die Grundlagen dafür zu schaffen, diesen ungerechten Zustand zu beseitigen. Es geht uns nämlich darum, eine offenkundig strukturell bedingte Benachteiligung von Frauen zu beseitigen. Die Potenziale vieler qualifizierter und engagierter Frauen kommen zu wenig zum Tragen; das gilt für alle politischen Ebenen.
Beiträge, die eher aus dem Reich der Esoterik zu stammen scheinen und Frauen - insbesondere und in noch viel höherem Maß den Müttern - ganz besondere Fähigkeiten zuschreiben, sollten wir in diesem Feenbereich belassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn Frauen und Mütter können bekanntlich ja sogar Krieg führen.
Genauso wenig geht es darum, einer ausufernden Quotierung nach immer mehr Kriterien die Tür zu öffnen. Das Grundgesetz hebt ausdrücklich hervor, dass Männer und Frauen - und nicht andere gleichberechtigt sind.
1994 wurde zudem ergänzend aufgenommen, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir mit unserem Antrag erreichen.
Der Bundeskanzler war 1994 allerdings sogar der bekannte Feminist Helmut Kohl, und auch die Partei der „Brüderle“ schaute dem „Schwesterlein“ einmal nichts ins Dekolleté, sondern hob brav die Hand bei dieser Grundgesetzänderung.
Eine weitere Ergänzung des Grundgesetzes, beispielsweise nach französischem Vorbild - darauf haben wir in unserem Antrag ja auch verwiesen -, dass der gleiche Zugang von Männern und Frauen zu den Wahlmandaten und Wahlämtern gefördert wird, ist tatsächlich möglich. Das würde uns auch von der lähmenden verfassungsrechtlichen Diskussion wegführen, die oftmals alle Gedanken an Parité-Gesetze zunichte macht.
Ich sage es ganz deutlich: Diese Bedenken in Bezug auf den Eingriff in die innere Ordnung der Parteien und auch in Bezug auf die Einschränkung der Wahlfreiheit teile ich größtenteils. Eine Ergänzung des Grundgesetzes wäre daher wirklich der beste und auch sauberste Weg; dies wäre die beste und sauberste Lösung.
Wenn es dafür nun keine Mehrheit gibt, wird es anhand des brandenburgischen Gesetzes sicherlich eine Entscheidung des dortigen Verfassungsgerichts geben, die uns Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Verfassung - hoffentlich auch Änderungsmöglichkeiten - über das Grundgesetz aufzeigt.
Unser Antrag soll dazu beitragen, einen solchen umständlichen Weg zu vermeiden und eine politische Diskussion - letztlich geht es um diese; alles andere folgt daraus -, beispielsweise in der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat, zu führen.
Viele Länder der Europäischen Union haben bereits eine solche Regelung: Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Kroatien, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien - und, man glaubt es kaum, es funktioniert tatsächlich.
Die dortigen Quotenregelungen sind allerdings so vielfältig wie die entsprechenden Wahlsysteme; das muss natürlich zusammenpassen. Daher haben wir mit unserem Antrag keinen verbindlichen Vorschlag gemacht. Es wäre leicht gewesen, das brandenburgische Gesetz einfach abzuschreiben und das dortige Anhörungsverfahren zu wiederholen; dies bringt uns in der Tat aber nicht weiter. Denn es bedarf der differenzierten Betrachtung, welche Verfahren für welche Ebenen sinnvoll sind. Eine Liste im Reißverschlussverfahren zu quotieren, ist sicherlich der einfachste Weg. Dies hilft aber nicht über die Tatsache hinweg, dass die Wahlforschung zu dem Ergebnis kommt, dass mehr Wahlkreise gleichzeitig mehr Männer in den Parlamenten bedeuten würden.
Der vor Kurzem gemachte Vorschlag von Frau Sütterlin-Waack, die Wahlkreise zu quotieren, wäre zwar sicherlich wirkungsvoll; allerdings hätte dies die Halbierung der Zahl der Wahlkreise zur Voraussetzung, und das wäre in Bezug auf Kommunalwahlen in der Tat anders zu beurteilen als etwa bei Wahlen zum Deutschen Bundestag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine lebendige Demokratie zeichnet sich dadurch aus, dass sie auf Veränderungen oder Defizite in der Gesellschaft reagieren und ihre Verfahren und Institutionen weiterentwickeln kann. Die gleichberechtigte politische Teilhabe aller ist das Ziel, eine Paritätsregelung, wie wir sie vorschlagen, wäre hierfür ein wichtiger Schritt auf diesem Weg.
Abschließend - meine Redezeitanzeige fängt schon an zu blinken - sei den lieben Kollegen hier im Saal auch gesagt, dass man auch als Mann - und zwar nicht nur am Internationalen Frauentag - Quotenund Reißverschlussverfahren und sogar die Zurückstellung eigener Ambitionen bei der Vergabe von Ausschusssitzen oder Aufgabenbereichen politisch überleben kann - denn sonst würde auch ich hier ja nicht mehr stehen. Also, keine Angst; nur Mut! Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu. - Vielen Dank.
Vielleicht abschließend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Thema zurückkommen. Ich habe mich vor allem deshalb gemeldet, weil mich der Beitrag des Kollegen Harms - wie so oft - etwas verwirrt hat. Er sprach mal eben so einfach von Verfassungsänderungen, und er sagte - vielleicht nicht gerade hemdsärmelig, aber doch so ein bisschen ins Blaue hinein - -
Ich schaue einmal; vielleicht kann ich meine Notizen doch erkennen. - Ich finde es bemerkenswert, dies, ohne dass hier ein konkreter Vorschlag vorliegt, zu kritisieren. Wir haben darauf hingewiesen ich habe in meiner Rede darauf hingewiesen -, dass es in der Rangordnung der Vorschriften des Grundgesetzes natürlich eine Veränderung geben muss. Das ist aus meiner Sicht so. Dies ist beispielsweise in Frankreich - allerdings an anderer Stelle, nicht bei der Frage von Wahlen, sondern tatsächlich in Bezug auf die Gleichstellung - geschehen; und zwar deshalb, um die Eindeutigkeit - auf die in den wissenschaftlichen Gutachten ja auch hingewiesen wird - schlicht und ergreifend herzustellen.
In einem weiteren Punkt hat Herr Harms das auch wieder irgendwie zerredet, und zwar in Bezug auf die Wahlverfahren. Auch darauf haben wir hingewiesen: Es gibt in jedem Bundesland unterschiedliche Wahlverfahren. Nicht alle haben ein Wahlalter von 16. Wir haben sogar im kommunalen Bereich
ein anderes Wahlrecht als im Landeswahlrecht. Da gibt es eine Stimme; hier gibt es zwei Stimmen. Also, auch das muss tatsächlich differenziert betrachtet werden. Da kann man sich natürlich nun irgendetwas zurechtbasteln.
Man kann auch auf das schauen, was andere Länder haben: Auch dort gibt es keine einheitliche Quote. Es gibt noch nicht einmal überall die 50-%-Quote. Auch das ist sehr unterschiedlich geregelt, und auch das muss man sich anschauen, um die anderen Dinge ebenfalls aufzugreifen.
Am irritierendsten finde ich in der Diskussion ehrlich gesagt dann immer den Hinweis auf die angeblich erforderliche Einbeziehung bestimmter Berufsoder Altersgruppen, oder, oder. Wie gesagt, im Grundgesetz sind Männer und Frauen genannt. All diejenigen, die das jetzt hier anmerken und sagen, das mit der Repräsentanz sei ja nicht so dolle, sind herzlich eingeladen, an dieser Stelle vielleicht den ersten Schritt zu gehen - 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und 25 Jahre nach Änderung des Grundgesetzes. Das wäre doch etwas.
Festzustellen ist auch, dass letzten Endes nur die gesetzliche Vorgabe tatsächlich etwas verändert, und zwar auch in den Parteien. Es läuft manchmal freiwillig, wenn man sich dazu bereit erklärt und dies politisch diskutiert. An anderer Stelle aber geht es eben nicht. Wenn wir das zum Maßstab machen und sagen, wir bekämen das ja alles schon freiwillig hin, weil die strukturellen Nachteile, die vonseiten der Grünen ja beschrieben worden sind, auch Frau Fritzen hat diese nochmals genau benannt - Man muss doch anerkennen, dass so etwas besteht, und dann kann man sich nicht wegducken und sagen: Na ja, wir versuchen das noch einmal 25 Jahre lang, und vielleicht kommen wir dann irgendwo hin.
Wenn wir das zum Maßstab machen würden - Frau Ostmeier -, dann könnten Sie doch alle anderen Quoten, beispielsweise in Aufsichtsräten oder Personalräten - - Dann stellen Sie da doch fest, dass das alles überflüssig wäre. Aber es ist eindeutig nachweisbar, dass es dort geholfen hat. Und wenn es auch hier hilft, dann lassen Sie uns das doch bitte machen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Januar hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf eine Kleine Anfrage eines FDP-Abgeordneten die von Ministerin Heinold vorgestellten Zahlen öffentlich gemacht. Es gibt auch noch eine Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nobis zu den Kosten aus dem Haushalt des Landes - nicht dem der Bank - für den Verkauf der HSH Nordbank vom 29. März 2018. Von daher, Frau Ministerin, vielen Dank für das Update.
Das Verfahren zum Verkauf der HSH Nordbank war eine teure Angelegenheit. Das wissen wir. Man kann an dieser Stelle natürlich die hohen Honorare für Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Privatisierungsberatung, Wirtschaftsprüfung und Treuhänder beklagen, doch ohne diese Beratung - das wissen wir doch -, die aufgrund der EU-Vorgaben und der rechtlichen Anforderungen - das ist gerade vom Kollegen Plambeck dargelegt worden - und des besseren Know-hows erforderlich war, hätte die Bank schlicht und ergreifend nicht verkauft werden können.
Und das war - liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das haben wir gemeinsam schon festgestellt gegenüber einer Abwicklung die bessere und wirtschaftlichere Variante. Das gilt selbst dann, wenn man alle notwendigen Honorare einbezieht. Es ist einfach so, dass ein Land nicht regelmäßig internationale Geschäftsbanken verkauft, unabhängig von der Frage, ob es eine solche internationale Geschäftsbank überhaupt hätte gründen sollen. Daher war die Beauftragung der Beratungsunternehmen folgerichtig.
Der Beitrag der AfD ist wirklich irritierend; denn in den Ausschusssitzungen ist regelmäßig auch zu diesen Fragen berichtet worden. Alle hier anwesenden Abgeordneten hatten die Möglichkeit, daran teilzunehmen. Das waren Sitzungen des Finanzausschusses. Auch zur Rolle der Berater konnten Fragen gestellt werden, natürlich auch Fragen dazu, wie man zu diesem Auftrag gekommen ist. Es hat ja ein Vergabeverfahren gegeben.
Ja, bitte.
ordnung abgewickelt worden. Daher hatte man keine Werte. Wir wussten also nicht, wie wirtschaftlich es wäre, die Bank abzuwickeln, anstatt sie zu verkaufen.
Jetzt haben Sie eben gerade gesagt, dass es, auch wenn man die Beraterkosten einrechnet, immer noch wirtschaftlicher war, die Bank zu verkaufen. Das können wir nicht sagen. Darüber ist im Finanzausschuss nicht gesprochen worden.
- Doch. Da muss Ihnen etwas entgangen sein, Herr Nobis. Es gab sogar eine Berichterstattung dazu hier im Landtag. Auch aus der Vorlage, die Frau Heinold hier zum Verkauf für die Landesregierung eingebracht hat, ergeben sich die Vergleichszahlen. Das waren 5,4 Milliarden zu 7,5 Milliarden €. Das ist alles nachvollziehbar. Da muss Ihnen tatsächlich irgendetwas entgangen sein, was der Rest des Plenums, glaube ich, durchaus bemerkt und entsprechend entschieden hat.
Auch in den Haushaltsberatungen wurde das thematisiert. Herr Nobis, es kann hier wirklich kein böses Erwachen oder so etwas geben. Die AfD war tatsächlich dabei. Wenn Sie jetzt noch Fragen haben, besteht natürlich die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Das haben wir auch bezüglich anderer Themen für Sie beschlossen. Diese Möglichkeit haben Sie. Das, was Sie angesprochen haben, betrifft natürlich vertrauliche Unterlagen; aber eine Einsichtnahme ist möglich. Von daher wirkt Ihre Empörung hier sehr künstlich. Empörung bewirkt ja meist nur die Entlastung des sich Empörenden. Sinnvoller wäre es, wenn Sie sich hier beispielsweise über die Höhe von Managergehältern oder Beratergehältern empören würden. Aber genau diese Empörung tun Sie hier nicht kund.
Viel interessanter, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aus meiner Sicht die Berichterstattung zu den Kapitalbeteiligungen des Landes in der Drucksache 19/1214. Immerhin sind hier 1,6 Milliarden € Landesmittel in Unternehmen gebunden. Ziel dieser Beteiligungen ist allerdings keine möglichst hohe Kapitalrendite, sondern die Erfüllung öffentlicher Aufgaben, oft auch gemeinsam mit anderen Bundesländern.
In Ihrer Medieninformation, Frau Ministerin, und auch in Ihrer Rede haben Sie insbesondere die per
sonalwirtschaftlichen Aspekte der Beteiligungen hervorgehoben. Da geht es zum einen um die Beschäftigungswirkung und zum anderen um die Geschlechteranteile in Aufsichtsgremien und Vorständen. In den politisch besetzten Aufsichtsgremien klappt das natürlich gut, bei den Vorständen aber keine Überraschung - nicht.
Etwas dünn war Ihr Beitrag hinsichtlich Ihrer Strategie, wie Sie Verbesserungen erzielen wollen. Eine Strategie war nicht zu erkennen. In der Presseerklärung heißt es so schön:
„Hier ist deutlich Luft nach oben. Wir müssen besser werden.“
Das reicht tatsächlich nicht. Frau Heinold, ich bin gespannt, welche konkreten Vorschläge - Sie haben das hier ja angerissen - Sie uns in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses, in welchen der Bericht zur abschließenden Beratung überwiesen werden sollte, vortragen werden.
Die beiden bedeutendsten Beteiligungen für das Land sind das UKSH und Dataport. Dataport schreibt nunmehr ein positives wirtschaftliches Jahresergebnis. Die wirtschaftliche Lage wird als stabil bezeichnet. Das Unternehmen gibt uns im Bericht umfangreiche Zielvorgaben bis 2021 mit auf den Weg.
Das UKSH hingegen schreibt weiterhin rote Zahlen. Auf Seite 120 des Berichts begegnet uns ein sehr netter Tippfehler. Da geht es um „die Unterstützung bei der Umschulung des Unternehmens durch das Land“; aber es geht sicherlich eher um die Umschuldung, die erforderlich ist. Wir haben über dieses Thema ja schon gesprochen. Zur politischen Begleitung der Verbesserung der finanziellen Situation des UKSH haben wir aber immer noch, schon seit einigen Monaten, zwei Landtagsanträge in der Ausschussberatung. Es wäre gut, wenn wir dort zu einem Ergebnis kommen könnten, um der Bedeutung des Klinikums für die medizinische Versorgung und die Forschung in unserem Land gerecht zu werden, und vor allem, um für eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen. Es kann jedenfalls keine Lösung sein, dass das Land zwar richtigerweise Schulden des UKSH in seinen Haushalt übernimmt, aber das UKSH weiterhin neue Schulden machen lässt. Diese Spirale muss durchbrochen werden. Dazu wartet auf uns noch einige Arbeit in den Ausschüssen. Wir sollten das langsam mal anpacken. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor allem liebe Kollegin Raudies, in der Tat ist es so: Aufgrund der Besonderheit dieses Vorgangs ist ein kleiner Bericht erforderlich, denn zuletzt - manche werden sich vielleicht daran erinnern - war nach meiner Kenntnis in der 14. Wahlperiode eine fraktionslose Abgeordnete im Parlament vertreten. Kollege Baasch müsste sich noch an Frau Winking-Nikolay erinnern.
Die Grundlage der Leistung an einzelne Abgeordnete ergibt sich aus unserem Fraktionsgesetz, § 10 in Verbindung mit § 6. Hinzu kommt, dass wir nachzulesen in Umdruck 19/7 - die Aufteilung der in der 19. Wahlperiode zu veranschlagenden Fraktionsmittel beschlossen haben. Nun ist die Geldleistung an die AfD-Fraktion durch das Ausscheiden der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein folgerichtig um den Betrag für das fünfte Mitglied gekürzt worden. Es ist eine Berechnung vorgenommen worden, um den Betrag für eine Grundsachausstattung zur Erfüllung der Abgeordnetentätigkeit zu ermitteln. Ebenso wurde der Umfang einer vorläufigen monatlichen Geldleistung für die anderen Werte durch den Landtagspräsidenten beziehungsweise durch seine Verwaltung ermittelt.
Die Grundlagen für die Ermittlung beider Beiträge können Sie dem Umdruck 19/1909 entnehmen. Wichtig ist auch der Hinweis, dass eine Schlussabrechnung über die Geldleistungen vorzulegen ist. Nicht verbrauchte Gelder sowie Vermögensgegenstände sind von der Abgeordneten zum Ende der Wahlperiode an das Land zurückzuführen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, die in der Drucksache 19/1216 enthaltene Beschlussempfehlung zu den Leistungen an die fraktionslose Abgeordnete von Sayn-Wittgenstein zu übernehmen und ihr zuzustimmen. Es bleibt uns nichts übrig - das als persönliches Wort -, als das zu ertragen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute den Bericht zum Abschluss der Privatisierung der HSH Nordbank zur Kenntnis nehmen. Davon gehe ich aus. Aus der HSH wird die HCB. Das sogenannte Closing-Verfahren ist zu einem erfolgreichen Ende geführt worden, auch wenn das Wort „Erfolg“ in diesem Zusammenhang etwas seltsam klingt. Wir kommen also vom nie so richtig erfolgten Sunrise - wie es bei der Garantie so schön heißt - zum Sundown der Bank.
Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich im Namen meiner Fraktion bei Ministerin Heinold, Staatssekretär Dr. Nimmermann und deren Team für ihre Verhandlungsführung.
Insbesondere die Regelung zum Übergang der Haftungsgemeinschaft vom Sparkassen- in den Privatbankensektor in der letzten Zeit war ein hartes Stück Arbeit. Ich bedanke mich genauso bei den Aufsichtsratsmitgliedern und ihrem Vorsitzenden Thomas Mirow. Sie haben versucht, soweit es ihnen möglich war, Schaden von den Ländern fernzuhalten.
Das Finanzministerium hat uns, so gut es denn geht und zulässig ist, über den Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen informiert, sodass dies für uns im Endergebnis nachvollziehbar ist. Sie hören, ich habe gar kein Problem damit, die Landesregierung zu loben, wenn sie gute Arbeit macht.
Ich hätte mich an dieser Stelle auch gern für den unermüdlichen Einsatz der Landesregierung zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Kiel und des Standorts bedankt. Zu Beginn des Jahres hatte der Herr Ministerpräsident beim Arbeitnehmerempfang - das hat
er auch in der Landtagsdebatte im April getan - von 200 Arbeitsplätzen - als Untergrenze - bis 600 Arbeitsplätzen gesprochen. Was davon bleiben wird, konnten wir den Medien entnehmen. Wir wissen es. Lieber Herr Plambeck, wären es 199 Arbeitsplätze gewesen - ich weiß nicht, ob Sie dann von falschen Versprechen und einem Regierungsversagen gesprochen hätten. Daran sind Sie vorbeigeschrammt. Das wäre dann aber der begründete Vorwurf gewesen.
Was mich besonders ärgert, ist Folgendes: Es wäre ein Angebot an die Mitarbeiter der HSH Nordbank möglich. Eine Öffnung des internen Stellenmarktes des Landes für den Personalpool der betroffenen HSH-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wäre in dieser Situation das Mindeste, was ein verantwortungsbewusster Ex-Eigentümer, der über eine Vielzahl von Arbeitsplätzen verfügt, tun kann. Sie machen sich an dieser Stelle einfach vom Acker. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen.
- Ich kann Ihnen Beispiele von Gesellschaften nennen, die beim Arbeitsplatzabbau ähnlich betroffen waren. Das ist überhaupt nicht zynisch. Wir hätten das so gemacht.
Auch dieser Vorgang belegt: Es gibt noch keinen endgültigen Schlussstrich. Darauf ist hingewiesen worden. Der Finanzfonds Hamburg/Schleswig-Holstein und das Portfoliomanagement zur Verwaltung und zum Abbau von Schiffskrediten werden uns noch einige Zeit erhalten bleiben. Die finanziellen Lasten - insbesondere aus der Garantiegewährung des Verkaufs werden uns in den kommenden Haushalten begleiten und sich negativ auf unsere finanzielle Handlungsfähigkeit auswirken, ganz egal, wer dieses Land regiert.
Dennoch war die Entscheidung für einen Verkauf die richtige Entscheidung, die Entscheidung für das kleinere Übel. Statt 7,5 Milliarden € sind es für das Land mindestens 5,4 Milliarden € Lasten. Ein „nur“ mag ich bei dem etwas geringeren Betrag - er ist hoch genug - gar nicht setzen.
Dass wir uns andere Käufer gewünscht hätten, ist bekannt. Deren Geschäftsgebaren und deren Geschäftsfelder haben mit einer Unternehmensethik, wie wir sie uns wünschen, nichts zu tun. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, wenn es beim Umgang mit dem Standort Kiel - das ist alles noch nicht zu Ende gedacht - und den Beschäftigten, die
gehen, aber auch denen, die bleiben werden, anders aussehen sollte.
Das schmälert nicht die Verantwortung aller beteiligten Köpfe, die diese Situation herbeigeführt haben, Herr Vogt. Die Geschichten dazu sind in den verschiedenen Gremien - gerade eben auch von Frau Heinold, aber auch im Untersuchungsausschuss - erzählt worden. Manches davon - das wissen wir auch - gegenüber den ehemaligen Vorstandsmitgliedern wird noch vor Gericht zu klären sein.
Wir schauen mit Demut auf die Folgen einer Kette von Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen, die es tatsächlich gegeben hat. Wir müssen uns ganz genau überlegen - da stimme ich zu -, was Aufgabe des Staates sein sollte und was besser von anderen erledigt werden sollte.
Kontrollorgane - da stimme ich Ihnen auch zu, Frau Heinold - müssen dazu in der Lage sein zu kontrollieren. Die Besetzung des Aufsichtsrats der HSH Nordbank mit Politik, aber auch mit den Kapitänen der regionalen Wirtschaft - so nenne ich sie einmal - würde dem Verwaltungsrat einer Sparkasse sehr zur Ehre gereichen, aber ehrlich gesagt nicht einer international tätigen Geschäftsbank. Auch so etwas muss man anerkennen. Die letzte Landesregierung hat die Konsequenzen auch in Bezug auf die Besetzung der Stellen durch die Staatssekretäre gezogen, die sich mit dem Ergebnis befassen, und hat ganz andere als in der Vergangenheit genommen. Das ist auch eine Erkenntnis dieses Vorgangs. Es ist auch Auftrag, bei anderen Gesellschaften, anderen Beteiligungen, die wir haben, genau hinzusehen, ob wir uns vielleicht von lieb gewonnenen Gewohnheiten trennen.
Wir sollten also niemals wieder das Setzen von Standards zur Absicherung unserer finanziellen Leistungsfähigkeit vergessen. Wir sollten die Risiken nicht nur bei den Unternehmen mit Landesbeteiligung begrenzen, sondern bei allen Handlungen mit finanziellen Auswirkungen, die wir auf den Weg bringen. So schließt sich für uns heute das letzte Kapitel der Geschichte der HSH Nordbank, aber wohl auch das teuerste in der Geschichte des Landes. - Vielen Dank.
Frau Krämer, nur eine Anmerkung: Sie wissen ja sicherlich auch, dass Herr Flowers, selbst wenn wir diesen Bieter nicht ausgewählt hätten, mit seinem Konsortium über sein Vorkaufsrecht sowieso den Zugriff gehabt hätte - aber dann sogar zu anderen Bedingungen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe zwar eine Redezeit von 25 Minuten, aber keine Bange, so lange wird das nicht dauern. - Das sind die zweiten Haushaltsberatungen in diesem Jahr. Die Rahmenbedingungen für den Haushalt, das wissen Sie, sind günstig, und der Haushalt würde positiv abschließen, wenn die Belastungen der HSH nicht auf den Haushalt durchschlügen, wie wir es ja bereits beim Nachtragshaushalt im April dieses Jahres erlebt haben, der letzten Endes bedingt durch die HSH war. Mit den Konsequenzen des Verkaufs der Beteiligung des Landes an der HSH Nordbank AG werden wir uns auch morgen befassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Verfahren der Haushaltsberatungen ist Ihnen bekannt. Ich bedanke mich bei den Beteiligten dafür, dass alles reibungslos geklappt hat, insbesondere bei der Verwaltung für die zügige und zuverlässige Beantwortung unserer Fragen und bei meinem Stellvertreter, Herrn Petersdotter, der in der letzten Zeit viel „stellvertreten“ musste. Er hat die Einzelplanberatungen geleitet. - Ganz herzlichen Dank!
Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle natürlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und unserem Ausschussgeschäftsführer Ole Schmidt, die wieder einmal wahre Berge an Unterlagen zu bewegen hatten.
Der Finanzausschuss hat am letzten Donnerstag über die Haushaltsanträge der Fraktionen abgestimmt, die aufgrund der Antworten zu den Fragen zur Nachschiebeliste und neuer Einschätzungen zum Teil geändert wurden. Angenommen wurden vom Finanzausschuss die Einzelforderungen des SSW in besonderer Abstimmung - Flemming Meyer wird sich erinnern - und dann allerdings nur die Anträge der Regierungskoalition.
Im Ergebnis empfiehlt der Finanzausschuss mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen von SPD und AfD dem Landtag, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und den Plan des Landeshaushalts für das Jahr 2019 in der Fassung der Ihnen mit
Drucksache 19/1079 vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.
Aber damit natürlich nicht genug. Sie wissen, es geht noch ein bisschen weiter.
Mit dem Beschluss des Finanzausschusses steigen die Ausgaben, die Nettokreditaufnahme und die Investitionen gegenüber dem Regierungsentwurf. Der Landesrechnungshof mahnt uns, bei aller Freude über die Entwicklung der Einnahmeseite die Begrenzung der Ausgaben nicht aus dem Blick zu verlieren und mit Blick auf den hohen Schuldenstand des Landes die Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung fortzusetzen.
In den Voten zu den diesjährigen Bemerkungen des Rechnungshofs, die der Ausschuss dem Landtag heute einstimmig zur Annahme empfiehlt, wird die Landesregierung aufgefordert, unter Einbindung des Finanzausschusses einen Zeit- und Maßnahmenplan zur Schuldentilgung zu erarbeiten und weiter regelmäßig über den Erhalt der Schuldenbremse zu berichten. - Wir wissen, das macht sie auch. Vielen Dank dafür.
Schwerpunkt der Beratungen des Finanzausschusses und des vertraulich tagenden Beteiligungsausschusses waren und sind regelmäßig die Themen HSH - da neigt es sich nun dem Ende zu - und UKSH, zwei Positionen, die den Haushaltsgesetzgeber vor große Herausforderungen stellen. Über das UKSH - es liegen diesbezüglich ja auch Anträge vor - diskutieren wir heute ebenfalls.
Schließlich empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 - das ist schon ein bisschen her - Entlastung zu erteilen.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unser Weihnachtspäckchen für Sie, das Sie heute schon aufmachen dürfen. Ich wünsche Ihnen eine spannende und interessante Beratung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen einmal schauen, ob ich das auch alles ausschöpfe. Sie - vor allem die Älteren - werden es sicher aus Ihrem eigenen Berufsleben noch kennen: Bei manchen Wünschen an die Chefin oder den Chef wurde man darauf hingewiesen, dass vor der Tür eine sehr lange Schlange mit Menschen stehe, die gerne Ihren Job übernehmen würde. Damit würden sich weitere Gespräche erübrigen. Das wurde mit dem schlichten Hinweis beantwortet, wenn es einem nicht passe, könne man ja gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das galt nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern genauso für den öffentlichen Dienst.
Von diesen Zeiten hat man sich angesichts der wirtschaftlichen, aber auch der demografischen Lage im Lande verabschiedet. Das ist gut so. Das gilt insbesondere für den Bereich der Ausbildung. War es einst leicht, für Ausbildungsberufe, die früher von 16- oder 17-jährigen Haupt- oder Realschulabgängern besetzt wurden, Azubis so um die 20 mit Abitur zu bekommen, so hat sich auch hier das Bild gewandelt. Ebenso ist die Zuwanderung von jungen Menschen aus den neuen Bundesländern in den Westen zurückgegangen. Menschen, die mit G-8Abitur trotzdem gern in ein Ausbildungsverhältnis aufgenommen wurden, bleiben jetzt eigentlich dort, wo sie aufgewachsen sind. Das stellt neue Anforderungen an alle Ausbildungsbetriebe, gerade an den öffentlichen Dienst.
Die Landesregierung - ich bin dem Ministerpräsidenten dankbar, dass er darauf hingewiesen hat der letzten Wahlperiode war es nämlich, die dieses Thema aufgegriffen und eine Neuausrichtung der Nachwuchskräftegewinnung vorgenommen hat. Die jetzige Landesregierung, Herr Ministerpräsident, war immerhin klug genug, dieses zu übernehmen und weiterzuentwickeln, wie die Angaben in der Antwort zu unserer Großen Anfrage belegen. Daher richtet sich auch mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Drucksache erstellt haben. - Herzlichen Dank für Ihre Fleißarbeit.
Ich möchte natürlich auch auf die Maßnahmen zu einer positiven Weiterentwicklung der Nachwuchskräftegewinnung eingehen, insbesondere auf die Werbekampagnen. - Das stimmt, sie sind wirklich sehr gut gelungen, und sie finden bundesweit große Beachtung. Wir können Ihnen dabei aber Kritik, Versäumnisse und den Hinweis auf Fehlorientierung auch nicht ersparen.
Dazu würden beispielsweise auch anonymisierte Bewerbungsverfahren beitragen, deren Handhabung hier im Landesdienst leider noch sehr eingeschränkt ist. Denn es gibt ja bislang nur - wie es auf Seite 11 der Antwort nachzulesen ist - die Tatsache, dass auf das Bewerbungsfoto verzichtet wird. Auch dort könnte man schon weiter sein und das Auswahlverfahren noch weiter objektivieren. Ich habe mich gefreut, dass Sie angekündigt haben, dass man das auch erkannt hat und jetzt auch daran arbeitet.
Die Ausbildungseinrichtungen des Landes - wir hatten ja gerade auch eine Gruppe mit Studierenden aus Altenholz hier - werden nach und nach modernisiert und auch barrierefrei - auch das ist richtig. Das ist gut für die Lehre und gut für die Lernenden. Schwierig ist es allerdings, am Ausbildungsort eine Bleibe zu finden. Insbesondere an der Fachhochschule für Verwaltung in Altenholz macht sich die allgemein angespannte Wohnsituation negativ bemerkbar; denn eigene Unterkünfte stehen dort nicht zur Verfügung, und leider regelt der freie Markt an dieser Stelle bekanntermaßen gerade im Wohnungswesen nicht alles. Es wäre auch eine Aufgabe des Arbeitgebers Schleswig-Holstein, hier Abhilfe mit eigenen Wohneinrichtungen zu schaffen. Die Studierenden sollen ihre Zeit nicht mit Wohnraumsuche oder langen Fahrtstrecken vertun müssen. Durch Kooperationen mit Studentenwerken oder den Kammern - anderswo gibt es so etwas ja auch lassen sich Lösungen finden. Ich kenne das beispielsweise im Kleinen von der Wirtschaftsakademie in Lübeck. Die Industrie- und Handelskammern machen so etwas auch schon. Viele Ausbildungsbetriebe fangen damit auch schon an, damit sie dann die Auszubildenden überhaupt bekommen, die sie gerne hätten, und damit sie sie unterbringen können.
Wichtig ist es, technische Berufe im öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Gerade hier kann der
öffentliche Dienst in Zeiten guter Konjunktur nur sehr schwer mit privater Konkurrenz um die Köpfe mithalten. Auf Seite 21 der Antwort wird auf diese besondere Situation der Konkurrenz ja auch hingewiesen.
Herr Staatssekretär Schrödter hat uns schon am 13. November 2018 in seiner Medieninformation darüber informiert, dass in diesem Bereich Stellenhebungen notwendig sind. In der Antwort dazu wird ausgeführt, dass andere Bundesländer bereits Zulagen für Bewerberinnen und Bewerber in den Berufen gewähren. Gerade gestern haben wir das Konzept dazu erhalten, vielen Dank dafür. Das Konzept beschreibt alle diese Dinge in nachvollziehbarer Form. Es muss natürlich umgesetzt werden. Aber es ist natürlich auch beispielgebend für andere Bereiche, wo es Mängel gibt. Auch dort muss man sich noch einiges vornehmen.
Ein Punkt, der immer wieder genannt wird und der die Attraktivität der Beschäftigung im öffentlichen Dienst deutlich machen soll, ist die Jobgarantie und die Möglichkeit der Verbeamtung - der Ministerpräsident hat das genannt. Sie bietet immer noch viele Vorteile gegenüber der Tarifbeschäftigung - trotz allem. Dennoch gibt es immer wieder Arbeitnehmer, die gerne öfter den Arbeitsplatz wechseln; solche spricht es nicht an. Die Begrenzungen aus dem Beamtenrecht für die Beschäftigung lebensälterer Menschen bestehen auch.
Die Ausbildung von lebensälteren Menschen spielt nur in wenigen Bereichen des Landesdienstes, wie auf Seite 10 genannt, eine Rolle. Insbesondere im Verwaltungsbereich ist das Land im Gegensatz zu den Kommunen rein beamtenfixiert und blendet den Tarifbereich vollkommen aus. Auch wenn es für den Beamtenbereich hilfreich war, die Eingangsbesoldung anzuheben, die Eingruppierungsvorschriften für Tarifbeschäftigte passen dazu nun nicht mehr. Das wissen insbesondere die Kommunen. Ich hoffe, dass spätestens mit dem angekündigten „großen Wurf“, der hier schon sehr oft eine Rolle spielte, im Beamtenrecht im kommenden Jahr diese Ungereimtheiten und die reine Fixierung auf die Landessicht, die die Belange der Kommunen übersieht, ausgeräumt sind.
Vielleicht bekommen wir im kommenden Jahr endlich mal eine Aussage, wie es mit den Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aus Sicht der Landesregierung weitergeht. Die jetzige Regelung - das ist in den Haushaltsberatungen bereits erwähnt worden - ist nicht nur Ausdruck man
gelnder Wertschätzung gegenüber den Beamten, sondern lässt alle bisherigen Maßnahmen wie Trostpflaster und Flickschusterei aussehen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Aspekt von Diversity und Bezahlaspekte - der Ministerpräsident hat es angesprochen - werden in der Vorbemerkung als Mittel zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes genannt. In den Antworten auf konkrete Fragen - schauen Sie einmal auf die Antwort zu Ziffer 11 - bleibt es jedoch in Bezug auf konkrete Maßnahmen sehr mager. Wir werden im Ausschuss noch einmal nachfragen. Sie haben einiges angekündigt, was passieren soll. Die Antworten sind doch wirklich sehr mager. Da ist noch Luft nach oben.
Der Ministerpräsident macht auf Bundesebene nach eigenem Bekunden gern auf „dicke Hose“. Ein Thema, bei dem Sie das einmal machen sollten, ist die fehlende Tarifeinheit im öffentlichen Dienst. Bund und Gemeinden verhandeln getrennt von den Ländern, und auch nicht alle Länder sind in einer Tarifgemeinschaft. Insbesondere Berufsanfänger neigen eher zum Wechsel des Arbeitsplatzes und würden dies natürlich auch gern im öffentlichen Dienst tun. Dazu müssten die Bezahl- und Versorgungssysteme - auch für Beamte - aber besser aufeinander abgestimmt sein. Einkommenskonkurrenz belebt hier nun einmal nicht das Geschäft, sondern verdirbt es eher. Das, was vor einigen Jahren aus der Finanznot der Länder entstanden ist, muss korrigiert werden. An dieser Stelle können Sie tatsächlich etwas tun und sich auf Bundesebene profilieren. An dieser Stelle passt der faule Hintern nicht zur dicken Hose.
Eine bemerkenswerte Aussage der Antwort finde ich zur Frage 28, dass grundsätzlich bedarfsgerecht ausgebildet würde. Angesichts der erwarteten Altersabgänge würde sogar zusätzlich ausgebildet. Wunderbar. Diese Aussage hört sich gut an, hat mich aber doch etwas erstaunt; denn im Umdruck 19/1177 vom 19. Juni 2018 teilt uns Herr Staatssekretär Schrödter mit, dass erst Ende 2022 nach Datenlage und Auswertungsmöglichkeiten von KoPers die erforderlichen aussagekräftigen Personalstrukturdaten vorliegen werden. Dabei ging es um die Bearbeitung von Anmerkungen des Landesrechnungshofs, nach der je Altersgruppe und Bereich mindestens folgende Daten erfasst werden sollten: Berufsgruppe beziehungsweise Fachrichtung, berufliche Abschlüsse und Qualifikationen, Laufbahngruppe sowie Hierarchieebene.
Diese Anforderungen erfüllt der bisher erhobene Personalstruktur- und Personalmanagementbericht nur zum Teil. Da fällt es schwer zu glauben, dass möglichst alle Stellen zeitnah durch qualifiziertes, gut und selbst ausgebildetes Personal besetzt werden können. Insbesondere für Führungspositionen gibt es keinen Plan.
Auf die einzelnen Fachbereiche können wir gerne noch in der Ausschussberatung eingehen. Eine Überweisung in alle Fachausschüsse ist an dieser Stelle sicherlich reizvoll. Allerdings ist angesichts der Zentralisierung der Finanzausschuss der Ausbildungsausschuss, und eine Erörterung dort sollte reichen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, dass es schon spät ist, aber ich möchte hier zwei Dinge nicht so stehen lassen. Zum einen geht es um den Wortbeitrag des Kollegen Schaffer. Herr Schaffer hat auf die Situation der Berliner Polizei abgestellt. Lieber Herr Schaffer, vielleicht schauen Sie auch manchmal in die eigenen Anträge. Ich bin in dem Bereich, in dem Sie tätig waren, auch einmal ehrenamtlich tätig gewesen, nämlich an einem Gericht. Wenn ich mich an manche Polizistinnen und Polizisten erinnere, die sicherlich urdeutsch einzuordnen waren - mit ganz vielen deutschen Vorfahren und Schäferhunden -, war ich zum Teil erschüttert, mit welchem Deutsch sie sich ausdrückten. Deshalb würde ich sagen, man müsste eigentlich Deutschkurse für sehr viele Polizistinnen und Polizisten anbieten. Hier auf Migrantinnen und Migranten abzustellen, ist deshalb absolut unter aller Kanone, eine Frechheit und wirklich eine Beleidigung für diese Personen.
Der zweite Punkt ist die Sinnhaftigkeit der Großen Anfrage an sich. Herr Richert hat das aufgeworfen. Ich bin selbst einmal im öffentlichen Dienst tätig gewesen, deshalb weiß ich: Über nichts hat man so geflucht wie über Große oder Kleine Anfragen, die dann auch noch unter Zeitdruck beantwortet werden mussten. Ich glaube, wir sind nicht nur als Opposition, sondern als Parlament insgesamt trotzdem so selbstbewusst, solche Dinge auf den Weg zu bringen. - Das so geringschätzig abzutun, mein Gott.
Das gestatte ich nicht.
Es gibt auch Grenzen.
- Das hat nichts mit Mut zu tun, Herr Schaffer. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden.
Zu den Inhalten, die von Herrn Richert etwas geringschätzig genannt worden sind, verweise ich nur darauf, dass der Ministerpräsident selbst darauf hingewiesen hat, dass an manchen Stellen nachgebessert werden muss, beispielsweise bei den Bewerbungsverfahren.
Ich habe darauf hingewiesen - auch nach der Mitteilung von Herrn Schrödter -, dass es gar keine Bedarfsanalyse gibt, nach der bedarfsgerecht ausgebildet wird. Ich habe auch auf den Aspekt der Lebensälteren, gerade auch vor dem Hintergrund der Fachkräfteinitiative, hingewiesen. Wir haben alles verbeamtet. Das geht nicht so richtig zusammen, deshalb ist das auch ein Thema. Denken Sie auch an die Studenten aus Altenholz. Das Thema Wohnen ist für sie sehr wichtig.
Das heißt, wir machen das hier nicht nur zum Spaß oder um Ihnen die Zeit zu stehlen, damit Sie nicht rechtzeitig zu einer netten Veranstaltung kommen, sondern wir haben auch politische Vorhaben, die wir damit verbinden, und decken Handlungsbedarf für die Landesregierung auf. Wenn daraus dann etwas wird, ist das auch eine sinnvolle Sache, Teil unserer parlamentarischen Aufgabe hier und kein Zeitdiebstahl. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise auf die umfangreiche Vorlage. Die Abweichungen sind in der Anlage kenntlich gemacht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften regelt tatsächlich nur einige wenige, wenn auch durchaus wichtige Fragen der Personalwirtschaft. Er lässt aber noch mehr und entscheidendere Fragen offen, wie beispielsweise die
nach Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das geht immer wieder einmal durch die Medien, je nachdem, welches Regierungsmitglied sich dazu gerade äußert. Deshalb fordern wir das an dieser Stelle ein.
Der Gesetzentwurf bleibt an manchen Stellen widersprüchlich, sicherlich eher unabsichtlich, weil es leider immer noch kein einheitliches öffentliches Dienstrecht gibt, aber er zeigt auch keinerlei Perspektive auf. Alles, was eigentlich geregelt werden müsste, wird auf irgendwann in 2019 vertagt. Manches nimmt der Gesetzentwurf vorweg, aber es wird nicht unbedingt klar, warum nun gerade dies und nicht auch anderes. Dabei verbessert sich - Sie wissen es - die Haushaltssituation des Landes weiter. In vier Haushaltsjahren seit 2013 konnte das Land Überschüsse erwirtschaften. Die Mai-Steuerschätzung 2018 - das ist ja noch nicht so lange her prognostizierte weitere 810 Millionen € zusätzliche Steuereinnahmen bis 2022 für das Land. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landesregierung, da ist Ihnen das Personal gerade einmal 3 Millionen € - jedenfalls steht das in Ihrer Vorlage und nicht 4 Millionen € - wert. Es können halt nicht alle bei Holstein Kiel spielen.
Doch im Detail zu den wesentlichen Punkten: Die Erhöhung der Anwärterbezüge ist richtig und stärkt die Position des Landes auf dem Ausbildungsmarkt. Unzureichend ist jedoch immer noch die Situation lebensälterer Menschen, die in den Beamtenstatus einsteigen möchten - beispielsweise im Justizvollzug. Hier sind die vorhandenen Regelungen deutlich zu verbessern. Die Erhöhung der Einstiegsbesoldung ist ebenfalls richtig und gleicht die Benachteiligung Jüngerer, die wir leider haben, durch die Erfahrungsstufen aus, auch wenn man dann später nicht mehr so oft befördert werden kann. Richtig ist auch, dass die höheren Laufbahngruppen - der alte gehobene und höhere Dienst - noch etwas warten können gegenüber der mittleren Laufbahn. Doch was im Beamtenbereich mit einem Federstrich möglich ist, muss bei Angestellten tariflich vereinbart werden. Für die Eingruppierung der Angestellten ist die ausgeübte Tätigkeit maßgeblich, weniger der Rang wie beim Beamten. Hier tun sich bei der Bewertung Lücken auf, die schon jetzt zu Konflikten führen - bei den Kommunen natürlich noch viel mehr als beim Land.
Frau Heinold, die Regierung sollte sich also bundesweit für eine Besoldungseinheit und eine Bewertungseinheit sowie für eine Tarifeinheit von Bund, Kommunen und allen Ländern einsetzen, damit sich die verschiedenen Scheren bei der Bezah
lung im öffentlichen Dienst nicht noch weiter öffnen.
Dazu gehört natürlich auch - Sie haben es im Vertrag auf 2019 festgelegt - die grundlegende Überarbeitung der Besoldungstabelle. Das greift dieser Gesetzentwurf leider gar nicht auf.
Die Wiedereinführung einer Jubiläumszulage nach 25 Jahren Dienstzeit mag manchem nicht so wichtig oder bedeutsam erscheinen - für viele Beamtinnen und Beamte sind diese 307 € nicht nur ein bisschen Geld, sondern Ausdruck der Wertschätzung ihres Dienstherrn, und diese haben sie sich in den letzten Jahren wahrlich verdient. Sie mussten verzichten und Mehrbelastungen hinnehmen.
Unverständlich bleibt tatsächlich, dass sich die Landesregierung immer noch vor einer klaren Aussage zur Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle drückt. Es deutet nicht nur vieles, sondern eigentlich alles darauf hin, dass mit einem Gesetz im kommenden Jahr beide Sonderzahlungen - in welchem Umfang auch immer - wiederkehren beziehungsweise zur alten Regelung zurückgeführt werden sollen und 2020 wieder aufgenommen werden - welch Wunder: zwei Jahre vor den Landtagswahlen. 2021 wäre der Hintergrund wohl zu offensichtlich.
Angesichts der Finanzdaten ist trotz der durch HSH-Lasten steigenden Verschuldung Handeln möglich und sogar geboten. Klar, auch wir wollen den Schuldentilgungsplan, aber kein Kaputtsparen. Klar ist auch, wir wollen in die Zukunftsfähigkeit dieses Landes investieren. Die Sparschweine der Sondervermögen waren bis zum letzten Dienstag kurz vor dem Platzen - man hat das Geld an andere weitergegeben, die das ausgeben können -, sie werden aber auch wieder Fett ansetzen.
Klar, die Konkurrenz um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt nimmt zu, und der öffentliche Dienst wird auch in Schleswig-Holstein wieder wachsen. Was nutzen aber mehr Stellen im Haushalt, wenn diese nicht entsprechend besetzt werden können, weil ausgebildetes Personal gar nicht da ist oder sich einen Arbeitsplatz sucht, bei dem es schlichtweg mehr zu verdienen gibt?
Besonders klar ist, dass man Versprechen hält, auch wenn sie schon elf Jahre alt sind. 2007 wurde zugesagt, zur vollen Sonderzahlung zurückzukehren, wenn sich die Haushaltssituation wieder ausgleicht. Da sind wir nun tatsächlich angelangt.
Der Kollege Kalinka hat recht: Beamtinnen und Beamte leisten tatsächlich täglich einen hervorragend Dienst für das Land und seine Menschen. Sie haben die Wertschätzung und die Anerkennung dieses Hauses verdient. Wenn die Regierung nicht bald zu wirklichem Handeln bereit ist, wird sie die Motivation und das Engagement der Beamtinnen und Beamten aufs Spiel setzen. Bund und Kommunen das ist angesprochen worden - haben dies in den letzten Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkannt und umgesetzt. Es ist Zeit, dass wir das nachholen. - Vielen Dank.
Genau, um seriöse Politik geht es natürlich; Kollege Kalinka hat in seinem Kurzbeitrag den Begriff „Redlichkeit“ genannt. - Ist denn in der Schublade oder in dem Aktenordner, den Sie uns im kommenden Jahr präsentieren wollen, auch eine Antwort auf die Frage nach der möglichen Neuregelung in Sachen Sonderzahlung enthalten? Bisher bleibt das alles sehr nebulös. „Besoldungsstruktur“ - das ist alles und nichts.
- Sie wissen, was in unseren Akten ist, unter anderem Ihre Kleinen Anfragen, wo die unterschiedlichen Modelle durchgerechnet sind.
Dazu können wir uns gern noch einmal miteinander austauschen.
Sie wissen vielleicht aus dem Bereich der Gewerkschaften, dass wir regelmäßig Gespräche führen; auch in der nächsten Zeit wird das der Fall sein. Diese Gespräche werden wir immer so aufsetzen, dass wir sagen: Wir schauen uns an, was bei den
Tarifabschlüssen herauskommt. Für SchleswigHolstein können das rund 100 Millionen € mehr sein als nach der bisherigen Finanzplanung. Wir schauen uns vor allem an, was der Bund als Folge des Tarifabschlusses für die Angestellten von Bund und Ländern für seine Beamten macht. Auch daran werden wir uns orientieren. Dann werden wir über weitere Schritte reden.
Ich habe keine Planung - wenn Sie es so genau wissen wollen -, in der es heißt: „Im Jahr 2021 gibt es soundso viel Prozent Weihnachtsgeld.“ Ich habe das nicht. Die Kleinen Anfragen haben wir beantwortet. Wir haben in Vorbereitung der Tarifverhandlungen und unserer Finanzplanung logischerweise vieles durchgerechnet.
Frau Raudies, Sie haben gesagt, wir würden bei unseren Sondervermögen Fett ansetzen.
- Herr Rother? Entschuldigung! - Sie sagten, wir würden dort Fett ansetzen, hätten so viel Geld, und das könne man jetzt doch ausgeben.
Ich werbe noch einmal dafür zu unterscheiden: Was einmalig eingenommen wird, kann einmal ausgegeben werden. Wenn es ausgegeben ist, ist es weg. Dann gibt es strukturelle, dauerhafte Ausgaben. Strukturell und dauerhaft sind die Gehälter, die Besoldung und die Sonderzahlungen, die wir beschließen. Einmalig sind die Baumaßnahmen.
Sie mögen sich darüber ärgern, dass wir so hohe Sondervermögen haben. Dennoch kann ich das nicht verstehen, da diese Sondervermögen in den Jahren aufgebaut worden sind - da müssen CDU und FDP jetzt einmal durch -, in denen wir zusammen gute Haushaltspolitik gemacht haben.
Damals haben wir das doch gemeinsam aufgebaut. Wir haben gemeinsam aufgeschrieben, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Dass wir als Koalition diese Sondervermögen weiter aufbauen und flexibel gestalten, ist doch gut. Wenn Sie uns vorwerfen, wir würden Fett ansetzen und wüssten gar nicht, wohin mit dem Geld, dann will ich Sie daran erinnern: Das Geld brauchen die Hochschulen, die Krankenhäuser, die Straßen, der Schulbau, die Kindertagesstätten und die Digitalisierung unseres Landes.
Eines werde ich nicht tun: Ich werde diese Gelder für die Infrastruktur, die mühsam angespart worden sind, nicht nehmen, um strukturelle Ausgaben zu finanzieren, damit man später wieder im Desaster landet, weil es dann angesichts der Schulden „Land unter“ heißt. Nicht mit mir!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat erreicht uns wieder einmal ein Antrag der AfD, der Probleme der AfD regeln soll. Ich glaube, das hat der Kollege Claussen sehr gut herausgearbeitet.
Bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen, Herr Nobis, ist es bei der AfD offenkundig so, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Kandidatur zurückziehen, wenn bekannt wird, dass ihre Anschrift veröffentlicht wird und sogar auf dem Stimmzettel genannt wird. Von anderen Parteien, die einen ganz anderen Wahlkampf führen - Herr Claussen hat das hier sehr treffend ausgeführt -, kennen wir das nicht. Ein Stück weit liegt es tatsächlich in der Provokation, die von Ihnen ausgeht, Herr Nobis.
Allerdings wird mancher oder manche hier im Parlament festgestellt haben, dass er oder sie durch seine oder ihre Tätigkeit in das Blickfeld von Menschen gekommen ist, die ihren Unmut über politische Entscheidungen oder - man kann es nicht anders sagen - ihre geistige Verwirrtheit an ihnen auslassen.
Dabei ist das Internet in der Tat schon ein großer Fortschritt, da Schmäh- und Drohbriefe nun meist per E-Mail kommen und schlicht weggedrückt werden können, sofern der Spam-Filter sie nicht schon aussortiert und man diesem Unrat somit nicht mehr im Haus hat.
Aber ein zerkratztes Auto, mehr oder weniger feste Körperausscheidungen vor der Tür oder im Briefkasten, ein Farbbeutelinhalt an der Hauswand oder die Fuhre Mist vor der Tür können unangenehme Begleiterscheinungen eines politischen Mandats sein. Ich bin mir sicher, dass manche von uns noch eine Geschichte „drauflegen“ können.
Auch die Angabe einer Erreichbarkeitsadresse statt der Privatanschrift, wie es im AfD-Antrag heißt,
hilft da nur wenig. Den Unmut bekommen dann eben nicht jene, die kandidieren, ab, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büros und Geschäftsstellen der Parteien und Wählervereinigungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit solchen Situationen leben wir alle seit Jahren. Sie sind die Schattenseiten unserer politischen Kultur. Allerdings ist bei solchen Vorfällen nicht immer ein Zusammenhang mit dem Mandat oder einer besonderen Partei gegeben, auch wenn es das nicht besser macht. Im Lübecker Bürgerschaftswahlkampf beispielsweise wurden in einem Stadtteil parteiübergreifend Plakate zerstört. Deshalb auch die Formulierung in unserem Alternativantrag. Beim letzten Stein, der in das Schaufenster unserer örtlichen Geschäftsstelle flog, war die naheliegende Baustelle die günstige Gelegenheit, und es mussten noch andere Scheiben in der Nachbarschaft klirren.