Protocol of the Session on September 25, 2019

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Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 25. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.

Erkrankt sind die Abgeordneten Hartmut Hamerich, Kirsten Eickhoff-Weber und Regina Poersch. Wir wünschen ihnen gute Genesung.

(Beifall)

Seitens der Landesregierung ist wegen auswärtiger Verpflichtungen Dr. Sabine Sütterlin-Waack beurlaubt. Die Abgeordnete Serpil Midyatli hat nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist. Der Abgeordnete Kumbartzky hat nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung ab 15 Uhr verhindert ist. Das Gleiche hat uns der Abgeordnete Schnurrbusch mitgeteilt. Auch er ist heute ab 15 Uhr verhindert.

Meine Damen und Herren, die Abgeordneten des SSW haben folgenden Antrag vorgelegt:

Ablehnung der CCS-Technologie im Klimapaket

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1730

Das Wort zur Begründung wird, wie ich sehe, nicht gewünscht.

Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 19/1730 abstimmen. Sie wissen, es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer also die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig der Fall. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführungen, sich über die Redezeit zu verständigen und einen Vorschlag zum Zeitpunkt des Aufrufs zu machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln:

Zu den Tagesordnungspunkten 2, 5 bis 7, 16, 19, 32 bis 36, 40, 41, 43, 44, 48 und 49 ist eine Aussprache nicht vorgesehen.

Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 8, 18, 21, 24, 26, 39 und 45.

Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 9, 10, 12, 38 und 47, das ist der gesamte Komplex der Haushaltsberatungen 2020, sowie die Tagesordnungspunkte 11 und 42, Gesetz über die Errichtung einer Friesenstiftung mit der Ausführung des Ersten Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland und der Sprachenchartabericht 2019, die Tagesordnungspunkte 14 und 15, Gesetzentwürfe zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, sowie die Tagesordnungspunkte 27 und 31, Pflegesituation verbessern - Kostenübernahme für Palliative Care Fortbildung für Pflegekräfte und Grundlagen zur Finanzierung einer generalistischen Pflegehelferausbildung schaffen.

Anträge zu einer Fragestunde liegen nicht vor.

Wann die einzelnen Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 25. Tagung.

Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr und Freitag - ohne Mittagspause - bis circa 15:30 Uhr tagen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtages Schülerinnen und Schüler der Ricarda-Huch-Schule aus Kiel. Seien Sie uns herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!

(Beifall)

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 9, 10, 12, 38 und 47 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1600

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1601

5160 Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 68. Sitzung - Mittwoch, 25. September 2019

c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts sowie zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8 b) des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 19/1695

d) Übertragung von Anteilen des Landes Schleswig-Holstein an der hsh beteiligungs management GmbH auf die hsh finanzfonds AöR

Bericht der Landesregierung Drucksache 19/1604

e) Finanzplan des Landes Schleswig-Holstein 2019 bis 2023 Finanzplan Fortschreibung 2024 - 2028

Bericht der Landesregierung zum Abbau des strukturellen Defizits gemäß Artikel 67 der Landesverfassung Drucksache 19/1705

Ich frage Sie: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Finanzministerin Monika Heinold. das Wort

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Haushalt 2020 und die Finanzplanung 2019 bis 2028 vor, und ich will es diesmal ganz am Anfang meiner Rede sagen: Frau Reese-Cloosters, herzlichen Dank an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Finanzministerium und in der gesamten Landesverwaltung. Sie haben wieder Großartiges geleistet.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP, SSW und Volker Schnurrbusch [AfD])

Der Haushaltsentwurf ist der dritte Jamaika-Haushalt, mit dem wir den Anspruch haben, die Zukunft dieses Landes und unserer Gesellschaft und deren Wandel aktiv zu gestalten. Wir übernehmen Verantwortung für die zukünftige Generation, wir schultern die Vergangenheitskosten, wir stellen uns den Herausforderungen der Zukunft: Klimawandel, digitale Arbeitswelt, Fachkräftemangel, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gestaltung des ländlichen Raums mit der demographischen Entwicklung. Meine Damen und Herren, die To-do-Liste ist lang.

Sie wissen es, hinzu kommen - einschließlich der HSH-Altverpflichtungen - rund 33 Milliarden € an Schulden, die das Land schultern muss. Dazu kommt ein über Jahrzehnte gewachsener Infrastruktursanierungsstau, und wir haben milliardenschwere Pensionsverpflichtungen. Diese Ausgaben in der Vergangenheit sind schwere Steine im Gepäck; und auch hinsichtlich der Einnahmen ist unser Land nicht auf Rosen gebettet.

Laut Gutachten zum kommunalen Finanzausgleichs - Sie haben es gelesen - fehlen dem Land jährlich rund 930 Millionen €, um seine Aufgaben zu bewältigen. Den Kommunen fehlen rund 530 Millionen €. Das ist dramatisch viel und schränkt unseren Handlungsspielraum natürlich ein.

Hinzu kommt, dass das Land nach rund zehn Jahren Haushaltskonsolidierung keinen Speck auf den Rippen hat. Sie kennen die Konjunkturprognosen der OECD; sie sind sehr gedämpft. Die dunklen Wolken am Horizont sind zu sehen. Es gibt Handelskonflikte und Zurückhaltung hinsichtlich von Investitionen.

Herr Buchholz hat es heute noch einmal betont: Auch wenn es der mittelständischen Wirtschaft in Schleswig-Holstein gut geht, sehen wir, dass es national und international schwieriger wird. Darauf müssen wir uns einstellen und stellen wir uns ein.

Jamaika hat mit den Kommunalverhandlungen, mit der Kita-Reform, mit den Änderungen in der Besoldungsstruktur, mit Blick auf das UKSH viele Herausforderungen. Wir wissen, dass die Erwartungen an diese Landesregierung sehr hoch sind. Wir haben aber den Mut und die Kraft, offen und ehrlich zu sagen, die Verbesserungen können nur Schritt für Schritt umgesetzt werden. Wir müssen priorisieren. Wir müssen Schwerpunkte setzen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wer regiert, muss sich innerhalb des Finanzrahmens bewegen. Lassen Sie

Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 68. Sitzung - Mittwoch, 25. September 2019 5161

(Präsident Klaus Schlie)

es mich in aller Deutlichkeit sagen: Wer mehr verspricht, als Jamaika zusagt, der sollte die Finanzierung offen und ehrlich benennen. Luftbuchungen helfen uns nicht weiter.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP)

Jamaika hat mit dem Koalitionsvertrag in gemeinsamer Verantwortung Schwerpunkte gesetzt. Diese bilden sich in der Finanzplanung, im Haushalt, ab. In Bildung, in Infrastruktursanierung, in Klimaschutz werden wir zukünftig mehr investieren. Wir werden genau hinschauen, dass unsere Programme noch stärker mit Blick auf die Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.

In IMPULS stehen 22 Millionen € für Elektromobilität und zusätzlich 10 Millionen € für Radwege zur Verfügung. 5 Millionen € stehen im Sondervermögen für Bürgerenergieprojekte zur Verfügung. Wir planen mit dem Haushalt 15 Millionen € für den ökologischen Landbau ein. Für Naturschutz stehen 42 Millionen € bereit. Im Sonderklimaschutzprogramm sind es 1 Million €.

Auch bei der energetischen Sanierung der Landesliegenschaften kommt das Land gut voran. Mit dem damals noch in der Küstenkoalition 2013 auf den Weg gebrachten Programm PROFI „Energetische Sanierung der Liegenschaften“ werden wir Ende des Jahres 31 Millionen € eingesetzt haben; 35 Millionen € hatten wir für Klimaschutz und energetische Sanierung eingeplant. Das ist gut, und das ist richtig.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)