Monika Heinold

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Sehr geehrte Damen und Herren! Unabhängig von der Finanztransaktionssteuer möchte ich nach dem letzten Beitrag einmal etwas im Grundsatz sagen: Steuereinnahmen sind im Grundsatz etwas Gutes. Ohne sie würde unser Staat, unser Sozialstaat nicht funktionieren. Sie finanzieren auch unsere Demokratie und, Herr Nobis, im Zweifel sogar Ihre eigene Weihnachtsgans.
Meine Damen und Herren, nach der Finanzkrise 2007/2008 war der Druck groß, dass hochspekulative Finanzgeschäfte eingedämmt werden sollen und dass sich die Finanzbranche an den horrenden Kosten der Krise beteiligen sollte. Der damalige Finanzminister Schäuble versprach uns, dass sich der Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise beteiligen werde. Herr Schäuble, darauf warte ich noch
heute. Die Kosten und die Schulden habe ich im Haushalt, die Einnahmen nicht.
Ich will dazusagen, dass es nicht nur Deutschland ist; Europa insgesamt hat in Sachen Finanztransaktionssteuer nicht geliefert. Das ist bitter.
Es gab einen guten Start. Es gab Ernsthaftigkeit. Mittlerweile liegt ein Vorschlag vor, der aber unvollkommen beziehungsweise unzureichend ist das ist schon gesagt worden -, weil eben nicht mehr alles besteuert werden soll. Das ist der Vorschlag von Scholz, der jetzt auf dem Tisch liegt und gerade noch zwischen wenigen Ländern verhandelt wird. Dessen Realisierung würde dazu führen, dass wir nur noch mit rund 1,4 Milliarden € rechnen könnten; so ist die Schätzung von Bundesfinanzminister Scholz. Angedacht - bei der breit angelegten Steuer - waren 12 Milliarden € allein für Deutschland.
Sie sehen, das ist ein meilenweiter Unterschied. Das, was vorliegt, ist so löchrig wie ein Schweizer Käse. So sagt es zumindest die Forschungsdirektorin für Finanzmärkte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Meine Damen und Herren, neben der Frage der inhaltlichen Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer muss natürlich darüber diskutiert werden das haben Sie hier schon gemacht; das wird im Ausschuss weitergehen -, wie sinnvoll eine nationale Lösung ist. Der SSW spricht sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf nationaler Ebene aus, aber mit dem Zusatz: sollte die Einführung einer EU-weiten Steuer nicht gelingen. - Die erste Frage ist natürlich: Wann ist der Zeitpunkt erreicht, zu dem wir feststellen, dass es nicht gelingt?
- Dann wäre nur noch heute Abend Zeit. - Ich hoffe ja immer noch darauf, dass es gelingt. Das wäre das Erste, was man feststellen müsste.
Das Zweite ist natürlich die Frage der Wirkung; auch darüber ist hier schon diskutiert worden. Es ist sinnvoll, sich im Ausschuss noch einmal miteinander anzuschauen, wie die Wirkung wäre, wenn wir es nur auf nationaler Ebene machen würden. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Stimmen von denjenigen, die sich damit intensiv beschäftigt haben. Natürlich gibt es die Sorge, dass eine nationale Lösung schlichtweg zu Ausweichbewegungen in andere Märkte oder Länder führen würde.
Finanzminister Scholz hat zuletzt den Vorschlag gemacht, eine Übergangsklausel aufzunehmen, die es Ländern, die an einer europäischen Lösung mitgearbeitet haben, ermöglichen würde, ihre nationalen Lösungen vorerst beizubehalten. Ob dadurch neuer Schwung in die Verhandlungen und Debatten auf europäischer Ebene kommt, die ja zurzeit eh schwierig sind, weiß ich nicht.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir bei der Finanztransaktionssteuer als Jamaika-Regierung, als Jamaika-Koalition unterschiedlich unterwegs sind; auch das ist hier benannt worden. Die Finanztransaktionssteuer ist kein Jamaika-Projekt. Wir liegen in der Steuerpolitik - das ist bekannt; jeder kann es an den Programmen sehen - oft sehr weit auseinander; da beißt die Maus keinen Faden ab. Aber zu einer funktionierenden Demokratie, zu einer funktionierenden Koalition gehört es, dass diese Differenzen benannt werden, dass wir darüber sprechen, dass wir Argumente austauschen. Deshalb begrüße ich die Überweisung in den Ausschuss.
Passend zur Jahreszeit habe ich Ihnen noch einen Zweizeiler persönlich gedichtet:
„Jamaika ist hier different. Ich wünsche Ihnen einen schönen Advent.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gesagt: Das Thema nachrichtenlose Bankkonten wird seit vielen Jahren immer wieder diskutiert medial und politisch - leider ohne Erfolg; das ist schlecht. Es gibt Handlungsbedarf, und deshalb ist es gut, dass wir die Debatte hier führen.
Meine Damen und Herren, wie ist das im normalen Erbfall? Da ist es so, dass eine Erbschaft dem Staat zugesprochen wird, wenn entweder kein rechtmäßiger Erbe oder Erbin da ist oder auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird. Das kommt dann bei uns als Staat an. Die Fiskalerbschaft, so heißt sie, kann Geld sein, es können Grundstücke, Immobilien, Fahrzeuge oder - wie 2017 - fünf lebende Schlangen sein.
Das alles erben wir.
- Lars, du kennst meine kulinarischen Vorlieben.
Das ist viel Aufwand für uns. Unter dem Strich bleibt dann aber auch etwas übrig; 2019 waren es immerhin 1,4 Millionen €.
Anders ist das bei diesen nachrichtenlosen Konten, bei denen die Banken die Gewinner sind. Es ist schon ein bisschen eigenartig; denn die Banken haben über Jahrzehnte hinweg Profit damit gemacht. Und jetzt, da es den Negativzins gibt, scheint es Frau Krämer, Sie sagten es - bei den Banken plötzlich die Bereitschaft zu geben zu sagen: „Oh, Negativzinsen und Aufwand!“ - Ich finde, es ist höchste Zeit, dass es hier eine Änderung gibt, unabhängig von der Frage, wie der Zins gerade ist.
Dass die Banken bisher die Möglichkeit hatten, nachrichtenlose Bankkonten für sich gewinnbringend zu nutzen, sollte geändert werden; es ist von uns als Gesellschaft nicht zu akzeptieren.
Es gibt zwei Dinge, die in der politischen Debatte eine Rolle spielen. Das eine ist die Frage des zentralen Melderegisters. Hierzu hat das Land Niedersachsen im Juli einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Ende September wurde dann von der Finanzministerinnen- und Finanzministerkonferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Natürlich sind wir auch mit der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz im Dialog. Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind an dieser Arbeitsgruppe beteiligt.
Wir haben vor der heutigen Debatte noch einmal in Niedersachsen nachgefragt, weil sich die Dinge coronabedingt natürlich ein bisschen anders entwickeln als geplant. Niedersachsen hat uns zugesichert, dass bald die ersten Gespräche aufgenommen werden sollen, sodass dann hoffentlich Ende des Jahres auch konkrete Vorschläge für ein Melderegister auf dem Tisch liegen, dem wir absolut positiv gegenüberstehen.
Parallel dazu hat aber auch die Bundesregierung erste Schritte unternommen. Sie will eine Studie zum Thema „nachrichtenlose Vermögenswerte“ in Auftrag geben. Diese Studie soll ausgeschrieben werden und hat den Auftrag, eine rechtliche Definition vorzuschlagen. Wir haben eben schon über die Frist debattiert: Wie lange muss ein nachrichtenloses Bankkonto bestehen bleiben und den möglichen Erben zur Verfügung stehen?
Nun wird sich also die Studie mit der Frage der Frist beschäftigen sowie mit der Höhe der betroffenen Vermögenswerte. Auch das soll noch ein bisschen belastbarer abgeschätzt werden. Aber auch andere Sachfragen, wie die Schaffung eines Melderegisters, sollen in der Studie geklärt werden. Das ist sehr gut, und es scheint bei dem Punkt Melderegister bereits Bewegung zu geben. Wir dürfen aber nicht nachlassen, dieses auch wirklich einzufordern. Das Melderegister ist aber erst die halbe Miete.
Der andere Punkt - auch der wird in den Anträgen beleuchtet - betrifft insbesondere die Frage, wie wir sicherstellen können, dass das nicht abgerufene Geld nicht bei den Banken bleibt, sondern im Interesse der Gesellschaft auch uns als Staat, als Gemeinschaft, zur Verfügung steht und verwaltet wer
den kann. Es handelt sich ja nach den Schätzungen, die wir haben, um mehrere Milliarden Euro.
Die Koalitionsfraktionen haben ihre Ideen dazu vorgestellt, wie wir damit umgehen könnten. Auch die SPD hat ihre Ideen vorgestellt. Herr Harms hat noch einmal auf die Frage abgezielt, wie lange auch für die Erbinnen und Erben eine Rechtssicherheit bestehen muss. Ich finde, das alles sind sehr gute und sehr spannende Gedanken.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht diese Thematik jetzt in den Ausschuss. Dort wird es mit Sicherheit wichtig sein, auch die juristische Expertise mit einzubeziehen, damit wir dann auch Maßnahmen vorschlagen können, die praxistauglich und umsetzbar sind, um dann als Landesregierung gern auch eine Bundesratsinitiative zu ergreifen.
Insofern: Wenn wir helfen können, in dieser Frage ein bisschen mehr Gerechtigkeit herzustellen, und wenn wir helfen können, diese schon lange Zeit andauernde Debatte zu beflügeln und zu beschleunigen, dann sollten wir das tun. Als Landesregierung sind wir gern mit dabei.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Jahr ist alles anders. Wir beraten über einen Haushaltsentwurf, wie es ihn in dieser Form in der Geschichte des Landes noch nicht gegeben hat. Es ist ein Haushaltsentwurf, der darauf angewiesen ist, dass das Parlament vorher mit Zweidrittelmehrheit Notkredite bewilligt. Wir beraten über diesen Entwurf in einer Zeit, in der wir uns mitten in einer weltweiten Pandemie befinden, verbunden mit der Unsicherheit, dass wir nicht wissen, wie es weitergeht, wann es einen Impfstoff gibt.
Meine Damen und Herren, all das ist für die Menschen in unserem Land eine maximale Herausforderung. Sie müssen mit vielen Einschränkungen leben, teilweise auch mit geringerem Einkommen oder der Ungewissheit, ob ihr Arbeitsplatz, ob ihr Betrieb die Krise übersteht.
Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir als Staat Orientierung geben; dass wir die Sicherheit geben, dass unser Land handlungsfähig bleibt; dass es unser Ziel ist, Kitas, Schulen und die Wirtschaft am Laufen zu halten; dass wir bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, viel Geld, um Härten und Risiken abzufedern, unser Gesundheitssystem stabil zu halten und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu wahren.
Meine Damen und Herren, mit einem gewissen Stolz können wir sagen: In Schleswig-Holstein ge
lingt das, was bei Weitem nicht in allen Bundesländern gelingt: Wenn die Lage ernst ist, stehen die demokratischen Parteien zusammen.
Meine Damen und Herren, mit der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP sowie den Abgeordneten des SSW haben wir alle gemeinsam gezeigt, dass unsere Demokratie funktioniert. Wir wollen gemeinsam Verantwortung übernehmen, weil uns das Ziel verbindet, eine unkontrollierte Ausbreitung der Pandemie zu verhindern, den Menschen und der Wirtschaft in unserem Land zu helfen und unsere Kommunen zu unterstützen, damit wir als Land die Chance haben, die Krise zu meistern.
Im Namen der Landesregierung möchte ich mich bei allen Fraktionsvorsitzenden bedanken: bei Tobias Koch, bei Ralf Stegner, bei Eka von Kalben, bei Christopher Vogt. Ein Gruß ins Homeoffice, lieber Lars Harms: Auch du hast mitgeholfen, dass es klappt, gemeinsam voranzuschreiten. - Allen vielen Dank dafür!
Meine Damen und Herren, bereits mit den ersten beiden Nachtragshaushalten hatte das Parlament die Kreditermächtigung um 1 Milliarde € erhöht; jetzt kommen noch einmal 5,8 Milliarden € hinzu. Davon dienen bis zu 1,3 Milliarden € zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen in diesem Jahr. 4,5 Milliarden € sind eine Notkreditermächtigung zur Abwendung der Corona-Folgen. In welcher Höhe diese Notkreditermächtigung letztlich in Anspruch genommen werden muss, wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der nächsten Jahre zeigen.
Bisher sind für die jeweiligen Bereiche die folgenden Ausgabevolumina vorgesehen: rund 1,4 Milliarden €, um die strukturellen Defizite in den Jahren 2021 und 2022 vollständig sowie 2023 und 2024 hälftig auszugleichen; 150 Millionen € für Impfund Testkapazitäten, für Infektionsprävention und den Gesundheitsschutz und die Aufstockung des Härtefallfonds; 425 Millionen € für die Unterstützung unserer Kommunen; und 2,5 Milliarden €, die wir für die zwingend notwendige Modernisierung und Sanierung unserer Infrastruktur reservieren wollen, weil dies ohne Notkredit nicht mehr zu finanzieren wäre.
Meine Damen und Herren, das sind gigantische Summen. Und natürlich stellt sich die Frage der Generationengerechtigkeit; denn es sind unsere Kinder, es sind unsere Enkel, die wir mit dem dazugehörigen Tilgungsplan verpflichten, diese Kredite zurückzuzahlen, und zwar ab 2024 über 40 Jahre lang, beginnend mit 50 Millionen €.
Aber in der Abwägung, jetzt mit Notkrediten zu handeln oder nicht zu handeln, entscheidet sich das Parlament für Handeln, für neue Schulden. Aus Sicht der Landesregierung sage ich: Diese politische Entscheidung ist richtig.
Ja, der Rechnungshof äußert Kritik. Es gibt auch Gutachten aus anderen Ländern, die sich mit der Frage beschäftigen, ob Notkredite überjährig verwendet werden dürfen, die dieses in Teilen auch als problematisch einstufen. Aber, meine Damen und Herren, gerade in dieser unsicheren Zeit, in der Konjunkturprognosen wie Steuerschätzungen eine länger andauernde Wirkung auf die Einnahmesituation des Staates vorhersagen, gerade in dieser Zeit ist es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern zu investieren, Sicherheit zu geben und die Daseinsvorsorge des Staates aufrechtzuerhalten.
Es ist auch verantwortbar, gerade auch gegenüber der zukünftigen Generation, weil wir die Mittel nutzen, um die gravierenden Folgekosten der Krise abzumildern und weil wir sie einsetzen, um die Zukunft des Landes zu sichern. Wir bauen Krankenhäuser und Hochschulen, stärken den sozialen Wohnungsbau, sanieren Schulgebäude; wir investieren in Innovationen und Mobilität sowie in die Modernisierung unseres Landes.
Zudem schichten wir auch innerhalb des Haushaltes noch mit dem Nachtragshaushalt um, stocken das Sondervermögen Ausgleichsausgabe auf und stellen damit sicher, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch weiterhin Unterstützung bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung erhalten können. Wir stellen 15 Millionen € für die Rücklagenfinanzierung der Hochschulen bereit und 100 Millionen € für Baumaßnahmen des UKSH. Auch diese Investitionen, meine Damen und Herren, sind generationengerecht.
Haushaltspolitik muss sich immer am Maßstab der Generationengerechtigkeit messen lassen und damit natürlich auch an der Frage, ob die eingeplanten Mittel insbesondere dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen. Und ja, es gibt in der JamaikaKoalition unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Dynamik, welchen Nachdruck es braucht, um die Klimaziele zu erreichen. Aber es gibt auch die klare Verabredung, dass wir die Klimaziele erreichen müssen, dass wir ökologisch klug und damit ökonomisch wirksam handeln müssen. Das ist die Grundlage unseres Koalitionsvertrages. Deshalb ist Haushaltspolitik der Jamaika-Koalition auch immer Klimapolitik.
Mit dem Nachtragshaushalt bringen wir 35 Millionen € für den Radverkehr und 10 Millionen € für erneuerbare Energien an Schulgebäuden auf den Weg.
Mit dem Haushalt 2021 setzen wir die Reihe von Klimaschutzmaßnahmen fort mit rund 14 Millionen € für die Sanierung von Gebäuden und für die Erzeugung von regenerativer Energie in Landesliegenschaften, mit 9 Millionen € für kommunale Wärmeplanung, mit 5 Millionen € für Elektromobilität. Hinzu kommen weitere Haushaltsmittel für den Klimaschutz, für Wasserstoffstrategie, für eine emissionsarme Fähre, für unser Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“.
Meine Damen und Herren, das ist nachhaltige Finanzpolitik, ebenso, lieber Lasse Petersdotter, wie unser Gesetzentwurf FINISH, mit dem wir die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien für alle wesentlichen Finanzanlagen des Landes ausweiten und gesetzlich verankern.
Die Landesregierung stellt Ihnen heute einen Haushaltsentwurf vor, 13 Milliarden € schwer. Mit den bereinigten Einnahmen sind vorerst 403 Millionen € aus den Notkrediten veranschlagt, um die pandemiebedingten Folgekosten abzufedern. Wir überführen 287 Millionen € Altschulden HSH in den Landeshaushalt und planen mit einer zusätzlichen Nettokreditaufnahme von 346 Millionen €. Somit betragen die bereinigten Einnahmen rund 13,3 Milliarden €, die bereinigten Ausgaben ohne die HSH rund 13,6 Milliarden €.
Den größten Teil dieser Ausgaben, rund 35 %, planen wir für unsere Beschäftigten ein. Mit rund 4,8 Milliarden € für Gehälter, für Besoldung, für Pension, Beihilfe und Heilfürsorge, davon allein rund 1,5 Milliarden € für die 23.000 Lehrerstellen und die fast 28.000 Lehrkräfte in unseren Schulen. Damit, meine Damen und Herren, sichern wir die Unterrichtsversorgung, damit schaffen wir Kapazität für spezifische Unterstützungsangebote.
Unser gemeinsames Jamaika-Ziel ist eine Verbesserung der Chancengerechtigkeit in unseren Schulen. Deshalb ist es gut, dass wir dafür 2021 rund 9,7 Millionen € für die PerspektivSchulen bereitstellen; denn gerade die letzten Monate haben gezeigt, wie sehr wir auf ein gutes Bildungssystem, wie sehr wir auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen sind, auf eine gut aufgestellte Verwaltung, die ihre originären Aufgaben angemessen wahrnehmen kann.
Deshalb ist es richtig, dass wir mit dem Haushalt 2021 zusätzlich 327 Stellen insbesondere für Polizei, die Justiz, für die Steuerverwaltung und für die Nachwuchskräfte schaffen. Es ist richtig, dass wir rund 15 Millionen € für die Besoldungsstruktur in die Hand nehmen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu verbessern, gerade im Einstiegsbereich.
Wir brauchen dringend gut ausgebildete qualifizierte Fachkräfte. Deshalb sind 69 zusätzliche Nachwuchskräfte die richtige Antwort in dieser Zeit.
Meine Damen und Herren, neben den Personalausgaben ist der kommunale Finanzausgleich mit rund 1,88 Milliarden € der zweitgrößte Ausgabeposten. Mit der Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs hat Jamaika ein klares Signal gesetzt. Wir stärken unsere Kommunen; denn sie sind es, die vor Ort die Daseinsvorsorge sichern und unsere Gesellschaft zusammenhalten - mit ganz viel Ehrenamt, mit Engagement, mit Nachbarschaftshilfe.
Auch mit unserer Mammutreform des Kindertagesstättengesetzes haben wir Nägel mit Köpfen gemacht. 2021 planen wir 535 Millionen € für unsere Kitas ein: für Bildungsqualität, für die Entlastung der Eltern und für die Unterstützung der Kommunen.
Natürlich ist es richtig und notwendig, dass Bund und Land die Kommunen auch in dieser schwieri
gen Coronazeit unterstützen, dass sie mithelfen, dass es gelingen kann.
Das Land nimmt bis zu 92 Millionen € in die Hand, um die Wirkung der Steuermindereinnahmen 2020 auf den kommunalen Finanzausgleich abzufedern, und übernimmt noch einmal 165 Millionen €, um 50 % der Gewerbesteuerausfälle auszugleichen. Die anderen 50 % trägt der Bund. Das entsprechende Landesgesetz soll heute verabschiedet werden.
Für die Jahre 2021 und 2022 planen wir bis zu 110 Millionen € für Steuerausfälle unserer Kommunen ein.
Zusätzlich stellen wir mit dem Notkredit noch einmal 460 Millionen € für die kommunale Infrastruktur bereit: für Krankenhausmodernisierung, Klimaschutz, Schulbau, Mobilität, soziale Wohnraumförderung und für die Entwicklung von Innenstädten.
Meine Damen und Herren, wie sehr der JamaikaKoalition die Kommunen am Herzen liegen, zeigt sich auch beim dritten großen Ausgabeblock, bei der Infrastruktur. 1,4 Milliarden € für Investitionen im Jahr 2021. Auch hiervon profitieren unsere Kommunen kräftig mit noch einmal rund 156 Millionen € für Krankenhausbau, Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten und kulturelle Einrichtungen.
Meine Damen und Herren, es fühlt sich verdammt gut an zu sehen, dass wir in Schleswig-Holstein bei der Sanierung und Modernisierung unseres Landes mit Siebenmeilenstiefeln vorankommen, dass IMPULS wirkt.
Es ist richtig, das IMPULS-Programm mit den Notkrediten abzusichern, damit wir im Bereich der Investitionen nicht auf eine Vollbremsung zusteuern müssen. Unser Land braucht diese Investitionen in Hochschulen, in die Verkehrsinfrastruktur, in die Barrierefreiheit, in den Küstenschutz, in den Klimaschutz, in die Innovation, in Kultur und Sport und insbesondere natürlich auch in die Digitalisierung. Denn auch hier hat uns die Coronakrise eine klare To-do-Liste geschrieben. Wir müssen unser Land mit Hochdruck weiter digitalisieren.
Es ist richtig, aus dem Notkredit 25 Millionen € für die Digitalisierungsmaßnahmen bereitzustellen. Es ist richtig, den Digitalisierungshaushalt mit dem Haushalt 2021 um rund 30 Millionen € aufzustocken. Es ist richtig, noch einmal 10 Millionen € für
den Ausbau des Glasfasernetzes in die Hand zu nehmen, auch wenn wir im Bundesvergleich hier schon überdurchschnittlich gut sind. Aber ob Wirtschaft, Verwaltung, Bildungseinrichtungen oder Privathaushalte: Schnelles Internet gehört heute zur notwendigen Grundausstattung.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung, in der jetzigen Situation schuldenfinanziert zu investieren, ist auch vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase verantwortbar. Schauen Sie einmal in die Finanzplanung aus dem Jahr 2011. Da waren für 2021 rund 1,6 Milliarden € für Zinsen eingeplant. Heute planen wir mit weniger als 500 Millionen €. Teilweise, und das ist schon eine sehr eigenartige Situation, verdienen wir sogar an unseren Schulden. In diesem Jahr haben wir 50 Millionen € eingenommen, die wir jetzt nicht für Zinsen zur Bank tragen, sondern in unser UKSH investieren können, was natürlich großartig ist.
Auch in den kommenden Jahren können wir die Zinsausgaben nach der jetzigen Prognose relativ stabil halten. Dafür ein dickes Dankeschön an das Referat für Kredit- und Zinsmanagement im Finanzministerium, das mit hoher Expertise hervorragende Arbeit leistet.
Dennoch ist Vorsicht geboten. Natürlich führen steigende Schulden mittelfristig zu steigenden Zinsausgaben. Die Schulden des Landes werden durch die HSH und durch die Pandemie auf rund 38 Milliarden € steigen. Darauf werden und müssen wir uns mit der Finanzplanung einstellen.
Meine Damen und Herren, Schleswig-Holstein ist es in den letzten zehn Jahren gelungen, den Haushalt zu konsolidieren, weil die Steuereinnahmen gestiegen und die Zinsen gesunken sind, aber auch, weil wir solide gewirtschaftet haben, weil wir jeden Euro dreimal umdrehen. Hier im echten Norden sitzen die echten Schwaben und halten das Geld zusammen.
Und ja, es ist nicht immer einfach, den Betroffenen zu erklären, warum wir in so vielen Bereichen weniger als andere Bundesländer machen können und im unteren Ausgabedrittel liegen. Aber nur so haben wir es geschafft, den Haushalt zu konsolidieren, so, wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat. Nur
so konnten wir in den Jahren 2015 bis 2019 rund 1,3 Milliarden € Haushaltsüberschüsse erwirtschaften, für Sondervermögen verwenden und das große Sanierung- und Modernisierungsprogramm IMPULS auflegen - mit einer Planungssicherheit, wie es sie vorher nicht gab und die uns auch in den nächsten Jahren weiterhelfen wird.
Gleichzeitig ist es mitten in der Haushaltskonsolidierung gelungen, weitere große Herausforderungen zu meistern. Das Land wurde und wird seiner humanitären Verantwortung der Aufnahme und Integration von Geflüchteten jederzeit mit Mitteln für Unterbringung, Versorgung und Integration gerecht.
Wir haben es zusätzlich geschafft, mitten in dieser Haushaltskonsolidierung unser Bildungssystem zu stärken. Ich möchte den Kraftakt der Kita-Reform, den Aufwuchs von Stellen für Lehrkräfte bis hin zur Stärkung unserer Hochschulen, für die wir auch im Jahr 2021 erneut zusätzlich 5 Millionen € einplanen, erwähnen. Durch diese Kraftanstrengungen der letzten Jahre haben wir ein solides Fundament geschaffen. Nach zehn Jahren Haushaltskonsolidierung und Überwachung durch den Stabilitätsrat konnten wir sagen: Wir haben es geschafft!
Kaum war dieser Satz gesagt, kam die Pandemie. Eine maximale Herausforderung, die es unumgänglich macht, unseren Kompass neu zu justieren. Blitzartig ist die Debatte eines Altschuldentilgungsplans Schnee von gestern, stattdessen planen wir mit Milliarden neuer Schulden und müssen erst einmal dafür einen Tilgungsplan aufstellen. Im Vordergrund steht in der Debatte heute nicht mehr die schwarze Null, sondern das Ziel, unser Land sicher durch die Krise zu führen - mit weniger Steuereinnahmen als bisher geplant, mit der Verpflichtung, die Notkredite wieder zurückzuzahlen, mit dem Wissen, dass wir nach der Krise einen Konsolidierungsplan brauchen, mit der Auflage, dass wir künftig in Zeiten guter Konjunktur vorerst nicht vermehrt investieren können, weil wir auch die konjunkturell bedingten Schulden von rund 1,7 Milliarden € tilgen müssen, wenn die Zeiten wieder besser sind.
Hinzu kommt, unabhängig von der Coronakrise, dass wir noch eine Reihe weiterer großer Baustellen haben. Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört auch, darüber zu reden. Wir haben Mehrausgaben durch die Bundesgesetzgebung, durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung, durch Risiken in der Besoldung, wie im Finanzausschuss dargestellt, durch Investitionsverpflichtungen des Landes, die wir gegenüber dem UKSH übernommen haben, durch die Finanzierung von noch nicht finanzierten Rückla
gen und Resten sowie die Notwendigkeit, mit der Digitalisierung Schritt zu halten. Meine Damen und Herren, alles zusammen genommen ist das ziemlich viel und klingt wie ein Kampf gegen die Windmühlen. Dennoch will ich Mut machen, dass wir es schaffen können.
In Schleswig-Holstein wissen wir, wie es ist, mit schwerem Gepäck zu laufen, und wir haben immer einen Weg gefunden. Wenn wir uns ein klares Ziel stecken, die Kräfte bündeln und das Notwendige mit dem Machbaren verbinden, wenn wir die Stärken unseres Landes nutzen, wenn wir den Mut und die Kraft haben, in unser Land zu investieren, uns gegen eine wirtschaftliche Stagnation zu stemmen, so wie wir es mit den Notkrediten machen - mit Augenmaß und in großer gemeinsamer Verantwortung.
Meine Damen und Herren, dies ist eine ungewöhnliche Haushaltsdebatte in einer außergewöhnlichen Zeit, in der es darum geht, Orientierung und Sicherheit zu geben - mit einem Nachtragshaushalt, dem CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW gemeinsam verantworten wollen, um unser Land sicher durch die Krise zu führen, mit einem Haushaltsentwurf für 2021, der das Ziel der Jamaika-Koalition abbildet, Zukunft zu gestalten.
Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die intensive vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten bedanken, teilweise bis tief in die Nacht haben wir viele Stunden miteinander gesessen. Ich möchte mich insbesondere auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums bedanken, die unglaublich viel leisten.
Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen in den nächsten Wochen. Lassen Sie uns intensiv über die beste Antwort für unser Land in dieser schwierigen Zeit diskutieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Schönste an der Rede ist, dass ich einmal kurz meine Maske absetzen darf.
Schätzungen zufolge beträgt das Geldwäschevolumen in Deutschland bis zu 100 Milliarden € im Jahr. Das entspricht ungefähr dem Achtfachen des kompletten schleswig-holsteinischen Landeshaushaltes. Diese Dimension zeigt, mit was für einer gigantischen Herausforderung wir es zu tun haben, und es zeigt, dass wir nur gemeinsam mit Ländern, Bund, aber auch auf internationaler Ebene erreichen können, effektiv gegen die Geldwäsche vorzugehen.
In Schleswig-Holstein haben wir die Arbeit in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich intensiviert. Wie der Bericht zeigt, haben wir erstens das Personal in der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor in zwei Schritten aufgestockt, nachdem 2017 die Zuständigkeit auf das Finanzministerium übergegangen ist. Wir haben zweitens die Vor-OrtKontrollen bei den Unternehmen deutlich ausgeweitet und drittens eine hohe Anzahl schriftlicher Prüfungen von Unternehmen durchgeführt.
Mit diesen Maßnahmen erfüllt die Geldwäscheaufsicht ihre Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des 2017 novellierten Geldwäschegesetzes. Darin sind Auflagen verankert, die insbesondere Unternehmen aus bargeldintensiven Bereichen verpflichten, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. Dazu zählen beispielsweise die Bestellung einer oder eines Geldwäschebeauftragten, die transparente Dokumentation von Geschäftsbeziehungen, Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben der Kontrolle zur Einhaltung dieser Maßnahmen besteht die zweite und ebenso wichtige Aufgabe der Geldwäscheaufsicht darin, Unternehmen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufzuklären, welche rechtlichen Vorgaben es bei der Geldwäschebekämpfung gibt, welche Pflichten für Unternehmungen und wie und wann Verdachtsmeldungen notwendig sind. Diese und weitere Fragen werden durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls im Rahmen der Vor-Ort-Termine beantwortet. Darüber hinaus haben unsere Referentinnen und Referenten zu Aufklärungszwecken an Informationsveranstaltungen mitgewirkt und viele wichtige Informationen auf der Internetseite der Landesregierung zusammengestellt.
Im Mittelpunkt der Aufklärungsarbeit steht die Kooperation mit den Unternehmen; denn nur im Schulterschluss kann es gelingen, Kriminellen die Geschäfte mit illegal erworbenem Geld so schwer wie möglich zu machen.
Der Bericht liefert eine Reihe von Beispielen aus der Praxis, wo aus Sicht der Aufsichtsbehörde Veranlassung bestand, das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz - insbesondere die Verdachtsmeldepflicht - zu prüfen. Das führt uns noch einmal anschaulich vor Augen, dass Geldwäsche nicht etwa irgendetwas irgendwo ist, was in weiter Ferne passiert, sondern ganz konkret hier in Deutschland und auch hier in Schleswig-Holstein.
Im Berichtszeitraum September 2017 bis März 2020 lag der Schwerpunkt der Prüfungen durch die Geldwäscheaufsicht insbesondere auf Unternehmungen der Schmuck- und Edelmetallbranche und auf Immobilienmaklerinnen und Immobilienmaklern. Im kommenden Berichtszeitraum wird die Geldwäscheaufsicht ihren Fokus auf den Kfz- und Bootshandel legen, da auch diese Branchen ein erhöhtes Risiko für Missbrauch durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen.
Meine Damen und Herren, im Land haben wir uns inzwischen deutlich besser aufgestellt. Deutlichen Verbesserungsbedarf gibt es aber bei der Zusammenarbeit mit der Financial Intelligence Unit des Bundes, FIU genannt. Denn von den Ländern übermittelte Verdachtsmeldungen müssen zügig bearbeitet werden, und die Ergebnisse müssen dann an die Länder kommuniziert werden. Hier ist Geschwindigkeit gefragt, hier ist noch viel zu tun. Deshalb appelliere ich erneut an den Bundesfinanzminister, Ausstattung und Abläufe seiner Behörde weiter zu verbessern. Nur so können wir erfolgreich gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen.
Wenn wir uns über die Finanzierung unseres Staates unterhalten, muss es auch immer darum gehen, auf der einen Seite Steuerschlupflöcher zu schließen, aber auf der anderen Seite vor allem auch das Geld reinzuholen, was nach Recht und Gesetz dem Staat zusteht. Geldwäsche muss bekämpft werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Jeder, der mithelfen kann, muss dieses auch tun. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! In der Großen Anfrage wurden zum einen Fragen nach der Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung und zum anderen Fragen nach den Kosten im Zusammenhang mit Asyl gestellt. Die Landesregierung hat alle Fragen, die in die Zuständigkeit des Landes fallen und für deren Beantwortung entsprechende Daten vorliegen, ausführlich beantwortet und rund 40 Seiten Text, 9 Tabellen, 11.000 Seiten Auszug aus dem Ausländerzentralregister beziehungsweise Angaben zur Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung als Anlagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Die Beantwortung hat viel Arbeitskraft gebunden. Deshalb sage ich allen Beteiligten in den Ressorts, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere denen im MILIG, herzlichen Dank dafür, dass sie diese Informationen zusammengestellt haben.
Welche Schlussfolgerung hat die AfD nun aus der Großen Anfrage gezogen? In ihrer Pressemitteilung vom 3. Juli 2020 beklagt die AfD, dass die für die Flüchtlinge in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren ausgegebenen Mittel - Zitat - „an allen Ecken und Enden“ fehlten. Die AfD fragt: Was hätte man mit dem Geld alles machen können? Wie viele neue Lehrer, Hochschulkräfte und Polizisten hätten eingestellt werden können? Wie viele Verkehrs- und Infrastrukturprojekte hätten realisiert werden können? - So die AfD. Das Geld, so könnte man es zusammenfassen, wurde nach Auffassung der AfD zum Fenster rausgeschmissen.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen sehr deutlich: Das ist fahrlässigster Populismus!
Sie versuchen auf billigste Art und Weise, unsere Gesellschaft auseinanderzutreiben, eine Gesellschaft, in der Humanität, Solidarität und Vielfalt gelebte Grundlagen unserer Demokratie sind - und ich hoffe, dass es so bleibt.
Meine Damen und Herren! Ich möchte in vier Punkten darauf eingehen, warum wir in Deutschland und damit auch in Schleswig-Holstein Zuwanderung brauchen und warum es geboten ist, Flüchtlinge bei uns aufzunehmen:
Erstens. Es ist unsere humanitäre Verantwortung, Menschen Schutz zu bieten, die vor Krieg beziehungsweise Verfolgung geflohen sind und eine sichere neue Heimat suchen. Schleswig-Holstein steht fest zu dieser Verantwortung und stellt selbstverständlich die notwendigen finanziellen Mittel für die Aufnahme und Integration der Geflüchteten bereit. Das war bisher so, und das wird zukünftig so sein.
Zweitens. Unsere Gesellschaft ist auf Zuwanderung aus dem Ausland dringend angewiesen. Nur so kann es gelingen, die Herausforderung des Fachkräftemangels zu bewältigen.
Drittens. Wir tragen als weltweites Export- und Industrieland mit unserer Wirtschaftsweise und unserem Anteil am Klimawandel mit dazu bei, dass Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Daraus resultiert für uns eine besondere Verantwortung.
Viertens. Vielfalt bereichert unser Land. Wir arm wären wir ohne Zuwanderung! Nehmen wir nur ein Sinfonieorchester oder eine Fußballmannschaft. Meine Damen und Herren, Internationalität tut uns gut. Ich bin froh, dass der überwiegende Teil unserer Gesellschaft dies genauso sieht.
Meine Damen und Herren! Dass die Große Anfrage genutzt werden soll, Stimmung gegen Geflüchtete zu machen, geht auch aus bestimmten Formulierungen in den Vorbemerkungen der AfD hervor. Die Landesregierung geht darauf mit einer klaren Haltung und mit belegbaren Fakten in den Antworten ein. Wo die AfD unterstellt, dass ein Großteil soge
nannter Wirtschaftsflüchtlinge „insbesondere aufgrund der großzügigen Sozialleistungen nach Deutschland“ gehen, setzt die Landesregierung in ihrer Antwort nüchtern ausschlaggebende Gründe für Flucht entgegen: Krieg, Verfolgung, Hunger und einschneidende klimatische Veränderungen. Menschen sind auf der Flucht, weil die Lebensbedingungen in ihren Heimatländern unerträglich geworden sind und sie auf der Suche nach einer besseren Zukunft für sich und ihre Familien sind. Kein Mensch flieht aus freien Stücken.
Meine Damen und Herren, eine weitere Formulierungen der AfD, auf die ich eingehen möchte, ist „weiter anhaltende Zuwanderung und Massenzuwanderung“. Fakt ist, dass die Nettozuwanderung nach dem Höchststand im Jahre 2015 mit über 1,1 Millionen Menschen im darauffolgenden Jahr um rund 500.000 Personen abgenommen hat und seit dem Jahr 2015 Jahr für Jahr zurückgegangen ist. 2018 lag der Wanderungssaldo in etwa auf dem Stand von 2013.
Um ein Verhältnis zu den Zahlen zu bekommen, lohnt auch ein Blick in die Statistiken der UNOFlüchtlingshilfe und des Landes. Demnach lag die Zahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht waren, Ende 2019 bei rund 79 Millionen, mehr als 1 % der Weltbevölkerung. Das zeigt, wie massiv das weltweite Problem ist.
Gleichzeitig zeigen die Statistiken, dass von diesen rund 80 Millionen Menschen rund 46 Millionen Menschen innerhalb ihres eigenen Heimatlandes geflohen sind.
Schauen wir dann weiter nach Deutschland und nach Schleswig-Holstein, sehen wir, dass hier nur ein sehr kleiner Teil der weltweiten Fluchtbewegung ankommt. In Deutschland wurden 2019 rund 147.000 Asylsuchende registriert, in SchleswigHolstein waren es 4.100, in diesem Jahr bisher 1.861.
Meine Damen und Herren, das rückt die Dimension, über die wir reden, deutlich ins Verhältnis, auch wenn die Aufnahme und Integration derjenigen, die zu uns kommen, natürlich nach wie vor gewichtige Aufgaben hier im Land sind, die einer gemeinsamen Anstrengung von Land und Kommunen sowie vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern bedürfen.
Die weltweite Krisensituation im Zusammenhang mit Flucht und Asyl wird uns so schnell nicht loslassen. Die Nachrichtenlage der letzten Tage und der letzten Wochen machen deutlich, wie notwendig eine gemeinsame europäische Lösung ist und
wie schwer sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union damit tun.
Auch deshalb ist es gut, dass wir hier in SchleswigHolstein über die Parteigrenzen hinweg sowohl in der Küstenkoalition als auch in der Jamaika-Koalition zu unserer humanitären Verantwortung stehen.
Ich bedanke mich bei allen, die mit dazu beitragen, dass die Integration und die Aufnahme von Flüchtlingen und unsere humanitäre Verantwortung tagtäglich in diesem Land wahrgenommen werden.
Meine Damen und Herren! Sie wissen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass wir eine neue Regelung brauchen. Bund und Länder haben sich sehr schwergetan, letztendlich aber 2019 ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet, das den Ländern die Möglichkeit gibt, abweichend landesgesetzliche Regelungen zu treffen. Nun stellen sich in der Ausgestaltung im Entscheidungsprozess drei Fragen:
Erstens. Was ist gut für unsere Kommunen? Denn schließlich handelt es sich in Schleswig-Holstein um rund 475 Millionen €, eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen.
Zweitens. Was ist kostensparend und in der Verwaltung effizient umsetzbar?
Drittens. Was wird sich - je nach Modell - für die Steuerzahlerinnen und -zahler ändern? Was ist gerecht?
Die erste Frage ist einfach zu beantworten. Unsere Kommunen: Die Kommunen haben sich von Anfang an für das Bundesmodell ausgesprochen. Ich habe viel mit ihnen darüber diskutiert. Sie teilen auch das Ziel der Aufkommensneutralität. Sie haben zugesagt, die Hebesätze so zu setzen, dass sie nicht mehr einnehmen als bisher. Sie sind mit einem Transparenzregister einverstanden, das wir als Land einrichten, damit für die Bürger und Bürgerinnen zu sehen ist, welcher neue Hebesatz es sein muss, um das Aufkommen wie bisher zu haben.
Die Kommunen haben uns jetzt signalisiert, sollten wir uns umentscheiden, dass sie dann natürlich wieder mit uns in den Diskussionsprozess eintreten wollen. Dementsprechend habe ich sie dazu auch eingeladen.
Die zweite Frage ist die, wie das mit den Kosten und mit dem Aufwand ist. Wir wissen - da wird viel erzählt -, dass dieser Umstellungsprozess in Gänze für die Steuerverwaltung einen hohen Aufwand bedeutet. Das ist völlig modellunabhängig. Wer da etwas anderes erzählt, tüdelt rum.
Wir werden mehr Personal brauchen. Wir werden IT brauchen in der Steuerverwaltung - je nach Modell. Es geht darum, dass in Schleswig-Holstein 1,3 Millionen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge neu und rechtzeitig festgestellt werden müssen. Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Das Zieldatum für die Annahme der Steuererklärung ist dann der 1. Juli 2022. Sie sehen also: Die Zeit läuft. Auch die Kommunen brauchen da natürlich Zeit, um ihre Hebesätze so festzusetzen, dass wir ab 2025 dann mit der neuen Rechtslage beginnen können.
Für den bisherigen Umstellungsprozess hatte ich 114 Stellen für die Finanzplanung angemeldet. Die kommen schrittweise rein. Wenn sie nach der Umsetzung dieses Prozesses frei werden, bleiben sie in der Steuerverwaltung. So ist das verabredet. Das ist mir zur Stärkung unserer Einnahmeverwaltung sehr wichtig.
Was ein anderes Modell an Aufwand bedeutet, werden wir wissen und einschätzen können, wenn wir wissen, welches es sein soll.
Die dritte Frage ist die Frage, was sich für die Bürgerinnen und Bürger ändert, was gerecht ist. Da müssen wir sehen, dass es auf der einen Seite wertorientierte Modelle gibt. Das ist das Bundesmodell, das ist aber auch das Bodenrichtwertmodell aus Baden-Württemberg - rein wertorientiert beide.
Dann gibt es ein Modell, das nicht wertorientiert ist, das ist das bayrische Flächenmodell. Nach dem bayrischen Flächenmodell wäre es so, dass anders als bisher - jetzt haben wir ja eine Wertorientierung - in Kiel auf dem Ostufer und auf dem Westufer die Grundsteuer gleich wäre und in gleicher Höhe erhoben würde. Ich halte das nicht für gerecht. Andere finden das gut. Darüber kann man natürlich unterschiedlicher Meinung sein.
Dann gibt es noch Länder, die setzen auf dem bayrischen Flächenmodell auf und packen einen Lagefaktor darüber. Damit sind diese Flächenlagemodelle teilweise wertorientiert, sie beinhalten also eine Wertorientierung, allerdings anders als das Bundesmodell und das Baden-Württembergs.
Diese Modelle mit dem Lagefaktor werden möglicherweise Hessen, Hamburg und Niedersachsen nutzen. Ich habe gerade mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen vor zwei Tagen über die Grundsteuer gesprochen. Da ist noch viel Unsicherheit im System. Viele sind noch im politischen Entscheidungsprozess, aber auch, weil diese Lagemodelle auf Bayerns Modell aufsetzen. Dazu müsste Bayern erst einmal ein Gesetz haben, auf dem man aufsetzen könnte, und man müsste sich dann auch immer an dem bayrischen Gesetz orientieren.
Ich selbst hätte mir gewünscht, dass der Bundesgesetzgeber in unserem Föderalismus eine einheitliche Regelung schafft. Das hat nicht geklappt. Jetzt sind wir als Länder damit zugange zu entscheiden, welchen Weg wir denn gehen wollen. Die Materie ist kompliziert. Insofern verzeihe ich auch manchen, die da Dinge erzählen, die so nicht stimmen. Es ist kompliziert, da muss man sich reindenken. Eines will ich auf jeden Fall sagen: Unabhängig vom Modell wird es Gewinnerinnen und Gewinner beziehungsweise Verliererinnen und Verlierer geben. Es kann nicht so bleiben, wie es ist, sonst hätte das Verfassungsgericht nicht so entschieden. Und wir wissen, dass der Umstellungsprozess in jedem Fall Geld kostet - mal mehr, mal weniger, je nachdem wie viel eigene IT wir programmieren müssen.
Sie wissen es: Die Jamaika-Koalition hatte sich im Frühjahr darauf verständigt, nicht die Länderöffnungsklausel zu ziehen, weil es dafür keine Mehrheit in der Jamaika-Koalition gab. Lassen Sie es mich sehr klar sagen: Aus meiner Sicht ist nach wie vor das Bundesmodell eine pragmatische, eine gerechte Lösung, eine Lösung, die für unsere Kommunen auch berechenbar ist. Es ist eine gute Lösung.
Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar, die Umsetzung ist im Zeitplan zu schaffen. Eine Programmierung im Länderverbund spart Kosten und gibt Sicherheit. Aber CDU und FDP haben weiteren Beratungsbedarf angemeldet, und wir alle wissen: In einer partnerschaftlichen Koalition gehen wir selbstverständlich neu aufeinander zu, wenn es neuen Gesprächsbedarf gibt. Da muss man gar nicht irgendwie „Oh“ sagen. Das ist halt so. Es gibt neuen Gesprächsbedarf, also setzen wir uns erneut zusammen und sind mitten im Prozess.
Lassen Sie mich zum Abschluss - ich wollte es eigentlich nicht, aber da mir die neue Zeitung auf den Tisch geflattert ist, tue ich es doch noch - zu meinen Freunden von Haus & Grund und vom Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen etwas sagen,
wo sich zwei Herren besonders damit beschäftigen, insbesondere mich zu kritisieren. Da ich nun die neue Zeitung erhalten habe, wo ich wieder auf Seite eins abgebildet bin
da bedanke ich mich für die Werbung -, will ich einmal vorlesen welches Zitat dort steht beziehungsweise zwei Dinge sagen. Das eine ist: Ob das Wohnen im Lande künftig bezahlbar bleibt, hängt jetzt allein von der Gesprächsbereitschaft Monika Heinolds ab. - Dazu sage ich: Das ist grober Unfug. Gesetze werden hier im Landtag gemacht.
Die Vorstellung, dass ein Verband sich mit einer Ministerin zusammensetzt und mal eben bespricht, wie ein Gesetz aussehen soll, ist völlig abstrus. Ich hoffe, dass das in unserer Demokratie nicht vorkommt, sondern dass hier diskutiert und entschieden wird.
Das ist ein lustiger Artikel. Es geht auch noch ums Wattenmeer, da wird behauptet, dass ich mit meinem Team über Jamaika diskutierte, wobei man bei einem Betriebsausflug ja eher beim Betrieb ist aber egal. In diesem lustig zu lesenden Artikel wird dann die These aufgestellt, dass Haus & Grund und VNW die Interessen aller Beteiligten verträten, namentlich der breiten Mitte der Gesellschaft.
- Breitner - breite Mitte!
Lassen Sie mich einmal aus einer Mail zitieren, die mir vor wenigen Tagen auf den Schreibtisch kam, in der ein Bürger noch einmal sagt, wie richtig er den Entscheidungsprozess fand, aber vor allem Folgendes sagt: Weder der Verband Haus & Grund noch der Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen spricht pauschal für die Masse der Grundbesitzer in Schleswig-Holstein.
Ich glaube, dass wir das immer wieder in den Blick nehmen müssen.
Meine Damen und Herren, ich möchte mit ein paar Zitaten von Haus & Grund und dem Verband der norddeutschen Wohnungsunternehmen schließen. Die beiden Herren treten ja gemeinsam auf. Dort heißt es, ich sei links aus dem Ruder gelaufen, würde Steuergelder verschwenden und hätte Gerechtigkeitsfantasien, die den steuerpolitischen Verstand fressen. - Meine Damen und Herren, ich sage, jeder und jede muss für sich selbst entscheiden, wie weit er oder sie sich an der Verrohung von Sprache gegenüber Verantwortungsträgern beteiligen will.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie kennen die Zahlen der September-Steuerschätzung. Die Coronapandemie trifft unser Land, aber auch die Kommunen hart. Für das Land sinkt die Einnahmeerwartung im Vergleich zur Planung vor Corona um rund 3,6 Milliarden €, davon rund 1 Milliarde € allein in diesem Jahr. Für die Kommunen liegt dieser Einbruch bei rund 1,6 Milliarden €. Damit stehen wir in diesem Haus vor einer maximalen Herausforderung, wie wir sie bisher nicht hatten. Um gut durch diese Situation zu kommen, hat die Landesregierung den Vorschlag für eine Nothilfe in Höhe von 4,5 Milliarden € auf den Tisch gelegt.
Mit dieser Nothilfe wollen wir den Kommunen helfen. Sie wissen, dass wir uns mit den Kommunen zur Bewältigung der Krise zusammengesetzt haben, um mit 517 Millionen € zu unterstützen, um Steuermindereinnahmen in diesem Jahr und teilweise auch im nächsten Jahr zu kompensieren, um den negativen Finanzausgleich in diesem Jahr auszugleichen - in Teilen wird er gestundet, in Teilen zahlen wir die Rechnung -, aber auch, um ein großes Infrastrukturprogramm in Höhe von 150 Millionen € auf den Weg zu bringen, für das sich die Kommunen den Titel „Schule, Klimaschutz und Mobilität“ gewünscht haben. Dies ist ein Titel, der sehr gut in unsere Zeit passt, weil wir in diesen Bereichen Handlungsbedarf haben.
Wir helfen den Kommunen mit Reaktion bei den Steuern und mit Aktion, indem wir Mittel für die Infrastruktur bereitstellen. Diese Form der nachhaltigen Finanzpolitik ist klug, und sie ist in dieser schwierigen Zeit notwendig, befinden wir uns doch noch immer mitten in der Pandemie.
Meine Damen und Herren, was für die Kommunen gilt, gilt natürlich auch für das Land. Gegen die Krise ansparen zu wollen, wäre der komplett falsche Weg, weil wir das zarte Pflänzchen der Konjunktur sofort wieder tottreten würden.
Deshalb braucht unser Land einen großen Notkredit für Innovation, für Investition, für Gesundheitsprävention, und unser Land braucht die Möglichkeit, sich mittelfristig auf diese veränderte Finanzplanung einzustellen.
Lassen Sie mich eines sehr deutlich sagen: „Notkredit“ heißt nicht, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und können uns zurücklehnen. „Notkredit“ heißt, dass wir in der Notsituation helfen und dass wir einen Weg beschreiben, wie es gelingen kann, mittelfristig mit weniger Geld als bisher geplant auszukommen.
Für alle, die diese Situation des Sparens hier im Landtag noch nicht miterlebt haben, will ich sehr deutlich sagen: Jeder Euro, den wir nicht zur Verfügung haben, obwohl wir dachten, wir hätten ihn, ist in der Umsetzung des Kürzens sehr schmerzhaft.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns um die Daseinsvorsorge kümmern. Es geht um die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land, um Mobilität, um Krankenhäuser, um Digitalisierung, um die Krankenversorgung, um die Gesundheitsprävention und um Bildung.
Der Notkredit, den wir vorschlagen, enthält einen großen Investitionsblock in Höhe von 2,5 Milliarden €. Sie wissen, dass wir auf eine Zweidrittelmehrheit in diesem Landtag angewiesen sind, für die ich auch werbe. Natürlich bringt jeder und jede, wenn wir uns zusammensetzen, seine und ihre eigenen Vorstellungen ein. Die SPD hat heute Morgen sehr deutlich gesagt, sie wolle in dem Rahmen von 4,5 Milliarden € bleiben, was ich sehr begrüße.
Sie kennen das Prinzip von Peter Harry Carstensen: Wer einen Baustein hineintut, muss zuvor einen anderen herausnehmen. Schauen wir deshalb gemeinsam, welche Bausteine herausgenommen werden sollen, damit wir andere hineintun können. Darüber werden wir uns unterhalten.
Ich bin mir sicher, dass wir es schaffen können, die Weichen gemeinsam zu stellen, mit Mut, mit Optimismus und mit der Kraft, diesen milliardenschweren Notkredit, versehen mit dem dazu notwendigen Tilgungsplan, auf den Weg zu bringen. Ich werbe bei SPD und SSW für ein gemeinsames Vorgehen, ich werbe für eine Zweidrittelmehrheit, sage aber auch: Wir befinden uns nicht in Koalitionsverhandlungen, sondern es geht darum, einen Notkredit auf den Weg zu bringen.
Koalitionsverhandlungen werden Sie auch nicht wollen.
Es geht also nicht um große politische Pakete, sondern es geht darum, einen Notkredit auf den Weg zu bringen, der unseren Kommunen und unserem Land jetzt hilft und es beiden möglich macht, sich mittelfristig auf die neue Situation einzustellen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung stellt seit 2014 alle zwei Jahre den Infrastrukturbericht vor. Das ist ein transparenter Überblick, der zwei Fragen beantwortet. Die erste lautet: Welche Investitionsmaßnahmen in welchem Volumen sind in den letzten Jahren umgesetzt worden? Die zweite Frage ist immer: Was verbleibt an Investitionsbedarf für die Zukunft? Wie können wir das alles schaffen?
Beginnen möchte ich mit dem Rückblick. Was ist geschafft? Wie kommen wir beim Abbau des Infrastruktursanierungsstaus voran? - Der Bericht zeigt deutlich: Wir sind bei der Sanierung des Landes mit Sieben-Meilen-Stiefeln unterwegs. Seit 2015 - gut, so lange ist das noch nicht her -, wurden 2,1 Milliarden € in unsere Infrastruktur investiert. Dabei haben wir die Ausgaben Stück für Stück gesteigert. Angefangen haben wir im Jahr 2015 mit 200 Millionen €. Im Berichtszeitraum 2018 und 2019 haben wir - einschließlich des großen ÖPP-Projektes UKSH - zusammen rund 1,3 Milliarden € eingesetzt.
Damit konnten die Investitionen in Infrastruktur kräftig gesteigert werden. Ein Großteil dieser Infrastruktursanierung ist natürlich das Infrastrukturprogramm IMPULS. Hier schaue ich einmal in den
ganzen Landtag, weil IMPULS ja im Jahr 2015/ 2016 mit der Küstenkoalition gestartet ist und dann von Jamaika weiterentwickelt wurde.
Es ist gut, und es ist richtig, dass wir relativ geschlossen sagen: Wir müssen investieren und dafür auch mit Sondervermögen arbeiten.
Nun wirft uns die SPD vor, wir würden nicht priorisieren. Das wird ja vermutlich gleich kommen, zumindest war das bisher der Vorwurf. Der Bericht zeigt gerade, dass wir priorisieren. Was sind denn die großen Schwerpunkte, in die wir in SchleswigHolstein investieren? - Das ist das UKSH, und das sind die Krankenhäuser. Die Investitionen belaufen sich auf rund 450 Millionen € für das UKSH und auf 100 Millionen € für die Krankenhäuser.
Im Hochschulbereich haben wir in den letzten zwei Jahren180 Millionen € in Neubau- und Sanierungsmaßnahmen verbaut für die Standorte, die wir in Lübeck, Flensburg und Kiel haben. In die digitale und kommunale Infrastruktur wurden 130 Millionen € investiert. Und ja, da ist auch der Straßenbau einschließlich der Radwege mit rund 200 Millionen €. Da frage ich Sie von der Sozialdemokratie doch einmal: Sie sagen, wir sollten priorisieren. Was davon hätten Sie denn nicht gemacht? Wo sagen Sie: Das ist der falsche Schwerpunkt?
Lassen Sie uns das doch benennen und ehrlich miteinander diskutieren.
Meine Damen und Herren, Wenn wir in SchleswigHolstein über Zukunftsgestaltung und Investitionen reden, dann reden wir natürlich auch über Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Auch diese Bereiche Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden in unserem Infrastrukturprogramm immer stärker, und das ist auch richtig so. Wir haben angefangen mit rund 30 Millionen € für die energetische Sanierung unserer Liegenschaften. Jetzt sollen weitere 59 Millionen € in den nächsten Jahren weiter hinzukommen. Es sind rund 22 Millionen € in Schienenprojekte geflossen, überwiegend natürlich mit Hilfe des Bundes. Und wir stellen für die Zukunft und die EMobilität 25 Millionen € und für die Radwege
10 Millionen € zur Verfügung. Das ist doch Zukunftsgestaltung und wichtig für unser Land.
Damit bin ich bei der zweiten Frage: Was liegt denn noch vor uns? Das eine haben wir geschafft, das andere müssen wir noch schaffen. Da ist ein großer Brocken in Höhe von 6,3 Milliarden €, der noch auf unserer To-Do-Liste steht, die wir bislang identifiziert haben. Wir wissen aus der gesammelten Erfahrung, dass natürlich in den nächsten Jahren weitere Bedarfe hinzukommen. Das liegt daran, dass Infrastruktur, die heute intakt ist, möglicherweise in acht Jahren einen Sanierungsbedarf hat, den wir heute noch nicht sehen. Das liegt an Preissteigerungen, das liegt auch daran, dass wir viel im Bestand modernisieren. Sie wissen das: Wenn Sie in ein altes Haus reingehen und das sanieren, dann kann es durchaus sein, dass der Bedarf am Ende größer ist, als Sie ihn vorhergesehen haben. Das hat nichts damit zu tun, dass die öffentliche Hand irgendwie nicht mit Geld umgehen kann oder nicht planen kann, sondern das ist einfach in der Sache bedingt. Ich werbe sehr dafür, dass wir uns auch um die Substanz unserer alten Liegenschaften kümmern und diese sorgsam sanieren.
Natürlich steigt der Sanierungsbedarf auch immer dann, wenn Sie Gestaltungs- und Modernisierungswillen im Land haben - und den haben wir - und wenn man den Kommunen helfen will - und das tun wir. Deshalb haben sich dieser Infrastrukturbericht und das Programm immer weiter entwickelt. Begonnen haben wir mit einem Sanierungsprogramm, und wir haben es weiterentwickelt zu einem Modernisierungsprogramm für unser Land weiterentwickelt, und das richtig, und das ist notwendig.
Sie finden in dem Bericht Breitband, Digitalfunk, Barrierefreiheit und Wasserstoffstrategie. Sie finden den Kulturbereich, weil wir diese Bereiche in den letzten Jahren zusätzlich aufgenommen haben. Inzwischen haben wir aber auch Zuschüsse für die Kommunen, für Kitas, Sportstätten und Schulen aufgenommen. So ist dieser Bericht, der im Jahr 2014 30 Seiten hatte, auf inzwischen 80 Seiten angewachsen. Ich hoffe, dass Sie dort in aller Transparenz nicht nur finden, was wir gemacht haben, sondern auch, was wir vorhaben, denn es ist für das Parlament so wichtig, zu sehen, was wir mit den großen Sondervermögen machen, die Sie als Haushaltsgesetzgeber und -gesetzgeberinnen zur Verfügung stellen. Deshalb haben wir auch immer den Einzelplan 16, in dem das alles transparent ausgewiesen ist. Das war eine gute Entscheidung, die das
Parlament damals mit großer Mehrheit gefasst hat. Von den 6,3 Milliarden €, die wir für Modernisierungsmaßnahmen aufwenden müssen, haben wir in die Finanzplanung bereits 5,8 Milliarden € eingestellt; uns fehlen noch circa 540 Millionen €.
Natürlich wissen wir, dass sich angesichts der großen Herausforderungen durch die Coronapandemie in den nächsten Jahren Dinge auch wieder verändern werden. Daraus folgt, dass wir mit unseren Maßnahmen flexibel reagieren müssen. Wenn ich an die Zukunft denke, bin ich aber sehr optimistisch, dass es weiterhin möglich sein wird, zu sanieren und zu modernisieren. Vielleicht kommt irgendwann auch wieder die Zeit, um Sondervermögen aufzubauen. Das würde mich natürlich sehr freuen. Aber zunächst einmal müssen wir das Geld, das wir jetzt konjunkturell bedingt aufnehmen, aus Haushaltsüberschüssen abzahlen. Aber ich hoffe, dass es später wieder gelingt, Sondervermögen aufzubauen. Ich sage Ihnen: IMPULS ist eine Erfolgsgeschichte für unser Land. Es gibt Planungssicherheit. Das tut dem Land verdammt gut. Dieses Programm hat mehrere Mütter und mehrere Väter. Dieses große Programm gehört zum Besten, was wir miteinander verhandelt haben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich in Malente beim BiZ bin, bei den Steuer- und Finanzamtanwärterinnen und -anwärtern, und ihnen schmackhaft machen will, was in den nächsten Jahren auf sie zukommen wird, dann sage ich immer: Seien Sie sich gewiss, jede gesellschaftliche Debatte kommt irgendwann im Steuerrecht und damit bei Ihnen an.
So ist es auch hier wieder. Alle diskutieren über das Homeoffice. Natürlich diskutieren wir in dem Zusammenhang über die Arbeitsstättenverordnung und über das Steuerrecht. Sie haben ja beschrieben, mit welcher Wucht plötzlich viele Menschen in unserem Land mitten im Homeoffice waren und wie auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber damit konfrontiert waren, mit dieser Situation umzugehen. Einige haben festgestellt: Das Homeoffice ist gar nichts für mich, schnell wieder ins Büro. Andere haben aber festgestellt - und das sind viele -, dass das Homeoffice eine ganz spannende Alternative für sie sein kann, zumindest zeitweise beziehungsweise tageweise. Auch das ist hier heute schon diskutiert worden.
Deshalb sehen wir, dass wir mitten in einem gesellschaftlichen Wandel sind und dass das Thema mit der Frage, wie sieht der Arbeitsplatz der Zukunft aus, ein Zukunftsthema ist. Deshalb ist es auch richtig, dass wir darüber miteinander diskutieren. Dabei müssen wir natürlich die Gesamtsituation im Arbeitsalltag, am Arbeitsplatz und bei der Definition, was ein Arbeitsplatz ist, betrachten. Wir müssen aber auch die Gesamtsituation im Steuerrecht betrachten. Auf der einen Seite: Ja, wenn ich im Winter zu Hause und nicht im Büro bin, dann habe ich wahrscheinlich meine Wohnung ein bisschen wärmer und höhere Heiz- und Stromkosten. Auf der anderen Seite spare ich dann in der Regel Fahrkosten, und die Fahrkosten sind in der Gesamtheit höher als das, was ich durch die Steuer erstattet bekomme. So muss man sich alles in der Komplexität anschauen.
Herr Plambeck hat sehr deutlich geschildert, wie das mit dem im Steuerrecht beschriebenen Arbeitsplatz ist. Ich will das nicht wiederholen. Ein bisschen verkürzt gesagt: Wer sich für ein Tiny-House entscheidet, wird nie die Möglichkeit haben, ein Arbeitszimmer abzusetzen. Deshalb ist es richtig,
dass wir die Definition und die Regelungen sowohl im Steuerrecht als auch im Bereich der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitsrechts genau anschauen, um zu prüfen: Gibt es eigentlich einen Handlungsbedarf? Wo gibt es Handlungsbedarf? Wie sollte er aussehen?
Nun wird es Sie nicht wundern, wenn ich Ihnen sage, dass wir nicht die Einzigen sind, die in Deutschland festgestellt haben, dass hier eine Debatte läuft. Wir müssen davon ausgehen: Das Jahressteuergesetz ist in Berlin gerade im Kabinett in der Beratung. Einige Bundesländer haben auch schon signalisiert, dass man in diesem Bereich etwas machen wird. Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass dieses Thema noch im September auch im Finanzausschuss des Bundesrates zur Sprache kommt. Da ist es dann noch nicht entschieden. Es kommt dann noch in den Bundesrat. Nach meiner Kenntnis wird der Finanzausschuss des Bundesrates schon am 24. September 2020 darüber reden. Ob er beschließt, wie es weitergeht, weiß ich nicht.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass wir ein abgestuftes Verfahren wählen, indem wir die Bundesregierung bitten zu prüfen und aufzuzeigen, welche Lösungsmöglichkeiten es gibt und wie die zukünftige Rechtslage zusammengeführt und definiert werden könnte, sodass wir ein modernes Steuerrecht haben, das sowohl mobiles Arbeiten als auch eine Mischform des mobilen Arbeitens zwischen Homeoffice und Büro miteinander abbildet. Da kommt die Frage auf: Angenommen, es gibt eine steuerfreie Pauschale, die dann durchaus Steuergeld kostet. Irgendjemand muss dies bezahlen. Nun kann es die Situation geben: Montagmorgens mache ich eine halbe Stunde lang eine Telefonkonferenz am Küchentisch, bevor ich in mein Büro gehe. Die übrigen 35 Stunden verbringe ich im Büro. Ist das Homeoffice oder ist es keines? Bekomme ich die Pauschale oder nicht?
Das sind viele Fragen, die miteinander besprochen werden müssen. Wie gesagt, ich kann mir gut vorstellen, dass wir aus Schleswig-Holstein heraus mit so einer Initiative und einer genauen Prüfung von Systematik und Kosten ein abgestuftes Verfahren vorschlagen. Natürlich werde ich mir auch anhören, was die anderen Bundesländer für Vorschläge haben. Ich nehme aus dieser Debatte in jedem Fall mit, dass es eine Offenheit dahin gehend gibt, hier etwas in Richtung mobiles Arbeiten und neue Arbeitswelt zu verändern.
Zum Thema Gesundheitsschutz im Arbeitsrecht und Modernisierung des Arbeitszeitrechts darf ich sagen, dass sich das Sozialministerium in dem Sin
ne, wie er hier diskutiert wird, natürlich auf Bundesebene weiter dafür einsetzen wird, dass das Arbeitsrecht kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, um diesen neuen und modernen Arbeitsformen gerecht zu werden. Dies gilt auch, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Arbeitsschutz geht. Es ist mir ganz wichtig, dies noch einmal zu sagen: Es geht um den Arbeitsschutz eines jeden einzelnen Mitarbeiters und einer jeden einzelnen Mitarbeiterin, damit Homeoffice ein Vorteil ist und nicht zum Nachteil gerät.
Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bohn hat eben noch einmal den Blick zurückgeworfen. Ich will gerne noch einmal sehr deutlich sagen: In den stundenlangen Verhandlungen, die ich da führen durfte, um ein Ergebnis zu erzielen, ist mir unglaublich viel aus der Pflege heraus, aus dem Alltag heraus geschildert worden. Die Gespräche waren sehr emotional und haben mir natürlich noch einmal deutlich gemacht - deutlicher, als ich es je wusste -, wie wichtig es ist, dass wir uns alle gemeinsam darum kümmern, dass die Pflegekräfte, die so viel leisten und auch so viel Dank verdient haben, gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb: Danke an diejenigen, die diesen Job jeden Tag machen.
Es sind auch diese Erfahrungen, die mir deutlich gemacht haben, dass wir die Pflege im UKSH weiter stärken müssen. Ich gehe einmal auf den Antrag der SPD ein. Sie haben ja Ihren Antrag weniger begründet, sondern viele andere Dinge erzählt. Da sagen Sie:
„Ebenso darf die Aufgabe des Vorstandsmitglieds für die Krankenpflege nicht in der Führungshierarchie abgewertet werden, sondern bleibt gegenüber den Aufgaben der anderen Vorstände gleichwertig.“
Und was machen wir? Wir stärken die Position. Warum ändern Sie nicht Ihren Antrag? Warum erwähnen Sie das nicht? Oder finden Sie nicht, dass es eine Stärkung ist, wenn wir die Zuständigkeit des Pflegevorstands um den Bereich Management des operativen Geschäfts erweitern? Damit sorgen wir doch für eine Aufwertung dieser Position. Sehen Sie das nicht? Wollen Sie das nicht sehen? Ich verstehe es nicht.
Das trifft auch auf den zweiten Punkt zu, auf das Hochschulgesetz. Ich weiß nicht, mit wem Sie sprechen. Ich spreche mit den Pflegedirektorinnen, zwei taffe Frauen. Ich weiß, dass sie sich sehr wohl darüber freuen, dass sie endlich ein Stimmrecht bekommen, was sie die ganzen letzten Jahre nicht hatten. Sie wollen das Stimmrecht.
Da muss ich mir hier von Ihnen doch nicht erzählen lassen, dass wir die Pflege schwächen. Wir stärken sie. Wir stärken die Pflege mit den beiden Dingen, die wir auf den Weg bringen.
Und, ja, wir wollen eine Frau finden. Ich sage Ihnen auch, warum. Ein rein männlich besetzter Vorstand ist nicht unser Leitbild und unser Zielbild von moderner Führung.
Ich weiß nicht, ob es uns gelingt. Ich kann Ihnen das nicht versprechen. Die gesamte Landesregierung kann Ihnen das nicht versprechen. Aber wir machen die Ausschreibung so breit wie möglich, damit wir die Chance, endlich eine Frau in diesen
Vorstand zu bekommen, erhöhen, und das ist doch richtig und nicht falsch.
Natürlich - es ist ja gesagt worden - steht in der Ausschreibung, dass wir uns Pflegekompetenz wünschen. Das ist ja völlig klar.
Nun komme ich zum Pflegebonus, Frau Pauls, weil Sie in Ihrem Antrag, den ich sehr wohl gelesen habe, diesen schönen Satz formuliert haben:
„Die Pflegekräfte verdienen jedoch mehr als Applaus und Einmalzahlungen.“
Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Wir hier in Schleswig-Holstein sind eines von drei Bundesländern, die nicht nur die Altenpflege, sondern auch die Krankenpflege mit einem Bonus versehen. Wo ist denn da die SPD? Wo ist denn die SPD in Koalitionsausschüssen wie gestern in Berlin? Wo kämpft sie denn für die Krankenpflege? Wo ist denn die Beteiligung des Bundes?
Wo sind denn die anderen Bundesländer? Jamaika in Schleswig-Holstein schafft es, allen Pflegekräften einen Bonus zu zahlen. Wo sind Sie denn, wenn Sie das hier so kritisieren?
- Haben Sie es gestern Abend probiert?
Herr Stegner wird es wissen. Frau Midyatli wird es wissen. Sie ist doch dichter dran.
Ich gehe einmal davon aus, dass das gestern Abend möglicherweise nicht angesprochen worden ist. Das wäre sehr schade. Vielleicht ist es auch angesprochen worden, und die SPD konnte sich nicht durchsetzen. Auf jeden Fall, wenn Sie sich hier darüber beklagen - deshalb spreche ich die SPD an; denn die CDU hat sich heute nicht beklagt -, wir täten nicht genug, sage ich: Fassen Sie sich einmal an die eigene Nase!
Ich sage Ihnen: Jamaika stärkt die Pflege. Ich wünsche mir, dass dieses Gesetz schnell beraten wird, damit es zügig in Kraft treten kann. Es ist der Job der Landesregierung, jetzt die Ausschreibung zum Erfolg zu bringen. Ich wünsche mir eine Frau an der Spitze. Wir schauen, ob es gelingt. Ich wünsche mir eine starke Person an der Spitze, und ich wünsche mir vor allem, dass die Person, die dort zukünftig zuständig ist, mit dem großen Aufgabenbereich in diesem Vorstand konsequent für die Pflege eintritt, und zwar auf der Augenhöhe, die notwendig ist, um etwas durchzusetzen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anfang 2020 - das ist noch gar nicht so lange her - war die Welt noch eine andere: Wirtschafts- und Steuerprognosen waren gut, hinter uns lag ein sehr erfolgreiches Jahr - Sie erinnern sich - mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von 557 Millionen €. Wir hatten geplant, dieses Geld zu verwenden, um unsere IMPULS-Programme weiter zu füttern und um einen Nachtragshaushalt aufzustellen, um über die Verwendung zu beschließen.
Nur wenige Wochen später - als wir diesen 1. Nachtragshaushalt im März im Landtag verabschiedet haben -, hatte sich die Situation aufgrund der hereinbrechenden Coronapandemie bereits komplett verändert. Das Virus hatte uns voll im Griff, und es war absehbar, dass wir viel Geld brauchen werden, um die Folgen der Krise zu begrenzen.
Deshalb hat das Parlament mit dem 1. Nachtragshaushalt auf der einen Seite sinnvollerweise die Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg gebracht und auf der anderen Seite 500 Millionen € als Coronasoforthilfe bereitgestellt. Es handelt sich um einen Sonderkredit, der mit Zweidrittelmehrheit im Landtag beschlossen werden muss, verbunden war das mit dem Beschluss, dass der Landtag im Sinne von Artikel 61 der Landesverfassung eine Notlage feststellt.
Heute - Anfang Mai - beraten wir nun bereits über einen 2. Nachtragshaushalt mit dem Ziel, die Summe des Notkredites auf 1 Milliarde € zu verdoppeln.
Wir helfen, wo geholfen werden muss. Wir helfen der Wirtschaft und dem Tourismus, einschließlich der Jugendherbergen; wir helfen der Kultur, dem Sport, der Bildung, den Sozialeinrichtungen, dem Studentenwerk, den Tierparks und den Umweltbildungseinrichtungen. Wir helfen Frauenfacheinrichtungen, und wir helfen unseren Kommunen, damit sie Eltern von Kita- und Schulbetreuungsbeiträgen freistellen können. Wir helfen auch in Fällen von sozialer Härte.
Hinzu kommen Ausgaben für unser Gesundheitssystem. Wir stellen Mittel für medizinische Geräte, für Schutzausrüstung, für Krankenhausinvestitionen, für die Verdoppelung der Intensivkapazitäten am UKSH und für unsere Reha-Einrichtungen zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir 40 Millionen € eingeplant, um Pflegekräften einen steuerfrei
en Bonus von bis zu 1.500 € zahlen zu können. Es ist gut, dass sich der Bund zumindest bei der Altenpflege beteiligt. Wir arbeiten noch daran und sind der Hoffnung, dass sich der Bund auch bei der Krankenpflege beteiligt, denn auch diese Pflegekräfte haben in den letzten Wochen ein hartes Stück Arbeit hinter sich.
Meine Damen und Herren, das Land nimmt seine Verantwortung wahr. Wir handeln schnell, wir handeln unbürokratisch - immer mit dem Ziel, dass unsere Gesellschaft mit großer Solidarität gemeinsam durch die Krise kommt. Denn wir wissen: Nur wenn wir zusammenstehen, wenn wir das Geld dort einsetzen, wo es am dringlichsten gebraucht wird, werden wir diese Krisensituation meistern können.