Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 32. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig.
Sie sehen, dass wir während dieser jetzt dritten Landtagstagung in der Coronazeit eine Besonderheit haben, die uns durch die Pandemie leider aufgezwungen ist, die es aber ermöglicht, dass alle Kolleginnen und Kollegen an dieser Tagung teilnehmen und wir trotzdem die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einhalten können. Deswegen glaube ich, dass wir eine gute Lösung gefunden haben. Dies lässt sich auch ein Stück weit daran bemessen, dass schon andere Parlamente bei uns nachgefragt haben, um auch so etwas zu machen.
Ich darf Sie aber darauf hinweisen, dass wir die Abstandsregeln trotz alledem beibehalten und aufrechterhalten, auch dann, wenn wir in den Plenarsaal hineinkommen oder ihn verlassen.
Um den Fußgängerverkehr hier im Plenarsaal etwas einzuschränken, haben wir Ihnen etwas zu trinken auf den Tisch gestellt. Es wird gegebenenfalls in den Pausen nachgereicht. Ich glaube, wir haben alles dafür getan, um die Dinge hier so zu gestalten, dass wir nun - wie der Ältestenrat es beschlossen hat - zwei Tage miteinander tagen können.
Ich bitte Sie, wenn Sie die Plätze verlassen, darauf zu achten, dass Sie den Mund-Nasen-Schutz wieder anlegen. Wir haben jetzt auch dafür gesorgt, dass die Vertreter der Presse entsprechend Raum zur Verfügung haben, sodass wir die Regeln einhalten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Meyer hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist. Die Abgeordnete Ostmeier hat nach dem gleichen Paragrafen mitgeteilt, dass sie ebenfalls an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ministerpräsident Günther hat mir mit Schreiben vom 4. Mai 2020 mitgeteilt, dass Frau Dr. Sabine Sütterlin-Waack mit Wirkung vom 29. April 2020 als Nachfolgerin für den entlassenen Herrn Hans-Joa
Weiter hat der Ministerpräsident mitgeteilt, dass Herr Claus Christian Claussen mit Wirkung vom 4. Mai 2020 zum Minister für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung berufen wurde.
Nach Artikel 35 Absatz 2 der Landesverfassung haben Landesministerinnen und Landesminister im Anschluss an ihre Berufungen vor dem Landtag den Eid zu leisten.
Ich bitte daher jetzt Herrn Minister Claussen zur Vereidigung nach vorn. Ich bitte ihn, sich rechts hinzustellen, und die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben.
Ich spreche Ihnen die Eidesformel vor und bitte Sie, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen.
(Der Minister wird nach folgender Eidesfor- mel vereidigt: Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutsche Volkes wid- men, seine Freiheit verteidigen, seinen Nut- zen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, mei- ne Pflichten gewissenhaft erfüllen und Ge- rechtigkeit gegenüber allen Menschen üben, so wahr mir Gott helfe.)
- Herr Minister, ich spreche Ihnen die Glückwünsche des Hauses aus und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen unseres Landes. - Herzlichen Dank.
An dieser Stelle möchte ich auch Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack in ihrem neuen Amt als Ministerin für Inneres, ländliche Räume und Integration alles Gute und Erfolg wünschen. - Vielen Dank.
- Wenn es Irritationen gegeben hat, was die Zuordnung der einzelnen Fachbereiche angeht, dann ist das in irgendeiner Form ein Übertragungsfehler gewesen. Wir werden das im Nachhinein klären. Ich habe es wohl vernommen, dass der Bereich der Gleichstellung jetzt im Innenministerium liegt.
Wir wollen ein wenig Zeit lassen, um unter Wahrung aller Regeln die Überreichung der Blumensträuße zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie auch darüber informieren, dass die Landesregierung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Ingbert Liebing Frau Sandra Gerken zur Staatssekretärin bei dem Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - mit Wirkung vom 1. April 2020 ernannt hat. Gleichzeitig wurde Frau Gerken zur Bevollmächtigten des Landes Schleswig-Holstein beim Bund bestellt. - Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch!
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 3, 6, 11, 16, 20, 22, 23, 25 bis 27, 42, 54, 55, 58 bis 60 sowie 62 und 63 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 4, 5, 7, 12 bis 14, 18, 19, 21, 28, 30, 32, 56 und 57.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 2, 10, 34, 38, 46 und 48 - Beratungen zum 2. Nachtrag des Haushaltsplans für das Jahr 2020 - sowie die Punkte 9, 35, 51 und 52 - Erste Lesung Artikelgesetz mit weiteren Anträgen zu Corona -, 15 und 61 - Antrag und Bericht zum „Zukunftslabor“ - sowie die Tagesordnungspunkte 33 und 45 - Wertschätzung für Pflegekräfte muss sich im Lohnniveau widerspiegeln und Ausgestaltung der Pflegefinanzierung.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 32. Tagung. Wir werden heute unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen und morgen auch um 9:30 Uhr beginnen und mit einer einstündigen Mittagspause bis circa 16:30 Uhr tagen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen Sie gemeinsam mit mir die wenigen Besucherinnen und Besucher, die zu uns gekommen sind. Wir begrüßen sie umso herzlicher. Wir freuen uns, dass sie da sind. Insbesondere begrüße ich Schwester Maria-Magdalena und Frau Bäumer vom Erzbistum Hamburg. - Seien Sie uns wie alle herzlich willkommen! Es freut uns, dass Sie da sind.
Bericht zu den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 6. Mai 2020
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen.
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Gestern haben die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit der Bundesregierung getagt und den Blick auf die weitere Entwicklung gerichtet. Sie werden verfolgt haben, dass viele Länder im Vorfeld dieser Sitzung - andere unmittelbar danach bekannt gegeben haben, wie mit diesen Beschlüssen umgegangen und wie in den einzelnen Ländern verfahren wird.
Natürlich reizt es einen, das Gleiche zu tun und möglichst schnell unterwegs zu sein. Ich will aber für die Landesregierung sagen, dass ich es gut und richtig finde, dass wir uns Zeit genommen haben, dass wir Respekt vor dieser Tagung gehabt haben und dass wir insbesondere aus Respekt vor dem Parlament heute hier im Parlament Sie und die Öffentlichkeit über das informieren, was die Landesregierung macht. Das ist genau die richtige Reihenfolge, die wir als Landesregierung in dieser Beziehung gewählt haben.
Wir kommen jetzt in eine neue Phase. Wir hatten die Phase des Shutdown. Erste Lockerungen haben wir am 20. April 2020 vorgenommen. Wir können heute feststellen, dass wir das Infektionsgeschehen weiter im Griff haben. Trotz alledem dürfen wir nicht vergessen, dass auch in Schleswig-Holstein 119 Menschen mit COVID-19-Erkrankungen verstorben sind. Das heißt, es ist auch für uns nicht die
Wichtig für die nächste Zeit ist, dass wir auf dem Gipfel verabredet haben, dass die Länder zukünftig selbst und eigenverantwortlich entscheiden, dass wir uns dabei aber natürlich abstimmen. Ich kann zusichern, dass wir uns insbesondere im norddeutschen Verbund mit anderen Ländern abstimmen. Das ist vollkommen klar. Ich halte es aber für richtig und vertretbar, dass die unterschiedlichen Situationen, die wir in Deutschland haben, angemessen berücksichtigt werden.
In Bayern haben wir 20-mal so viele Menschen, die derzeit erkrankt sind. Das heißt, das Risiko, betroffen zu sein, ist dort höher. Deswegen ist es richtig, dass die Bundesländer für sich selbst entscheiden können. Die Menschen können sich aber darauf verlassen, dass wir bei allem, was wir jetzt an Öffnungen vornehmen, natürlich immer sorgsam darauf achten und fragen: Ist das verantwortbar? Deswegen ist es gut und richtig, dass dort beschlossen worden ist, dass zukünftig ein Schwellenwert gilt, wenn sich in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Situation ändert, weil es plötzlich mehr Infektionen gibt. Als Richtwert sind 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Menschen gewählt worden.
Damit Sie wissen, wie die Situation in SchleswigHolstein im Moment ist: In den vergangenen sieben Tagen hatten wir in ganz Schleswig-Holstein mit über 2,8 Millionen Einwohnern etwas über 100 zusätzliche Infektionen. Das heißt, wir sind von diesen Werten weit entfernt. Natürlich ist es aber auch in diesen Zeiten wichtig, sehr sorgsam darauf zu achten, was im Hinblick auf die Infektionen passiert, damit wir über unsere Instrumente sofort eingreifen können, wenn die Situation droht, außer Kontrolle zu geraten. Davon sind wir weit entfernt, weil unsere Gesundheitsbehörden extrem gut aufgestellt sind und weil wir vereinbart haben, dass wir Infektionsketten immer besser nachvollziehen können. Selbstverständlich gilt: Wenn eine Situation schwierig zu werden scheint, dann können wir heute relativ schnell sagen, wo die Ursache liegt: Gibt es eine bestimmte Einrichtung, aus der die Infektionen kommen? So können wir Isolationen festlegen und müssen nicht gleich wieder Entscheidungen treffen, durch die ganze Regionen lahmgelegt werden.
Das heißt, wir sind gut vorbereitet auf die Zeit. Ich will an dieser Stelle allen Menschen sagen, dass wir uns in den nächsten Wochen darauf einstellen müssen, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen
werden. Das wird Realität sein. Natürlich werden auch Menschen erkranken. Sie können sich aber darauf verlassen, dass es immer Aufgabe der Landesregierung ist, auch in diesen Zeiten darauf zu achten, dass unsere Kapazitäten ausreichen, dass Menschen geschützt werden können, dass Menschen aber auch geholfen werden kann, wenn sie von dieser Krankheit betroffen sind. Das heißt aber: alles mit Augenmaß. Wir sind zu jeder Zeit bereit, Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese notwendig sind, um die Menschen in unserem Land noch besser zu schützen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt haben, die Kontaktbeschränkungen ein wenig zu lockern. Es gab darüber eine sehr lange Diskussion, weil viele gesagt haben: Die 1+1-Regel, die wir bislang haben, ist eine gute Regel. Ich glaube, dass es sehr verantwortbar ist - dies haben wir beschlossen -, dass wir diese Kontaktbeschränkungen zum 9. Mai 2020 ein bisschen lockern, sodass in Zukunft Personen aus zwei Hausständen unterwegs sein dürfen. Das heißt, dass Personen aus zwei Hausständen dann, wenn Gastronomie möglich ist, aber auch sonst in der Öffentlichkeit gemeinsam unterwegs sein können - zunächst beschränkt bis zum 5. Juni 2020.
Konkret heißt dies: Bisher war es so, dass dann, wenn sich ein Ehepaar mit einem anderen treffen wollte, man sich entscheiden musste, wen von beiden man mitnimmt. Jetzt ist es anders. Man darf sich innerhalb der Familie und mit Menschen aus einem weiteren Hausstand treffen. Diese Regel, die getroffen wird, ist eine gute Regel. Sie zeigt Augenmaß und ist weniger als das, was andere Bundesländer angekündigt haben. Ich glaube aber, dass es gut begründet ist, hier zu Erleichterungen zu kommen. Es ist ein wichtiges Zeichen für die Menschen in unserem Land, dass wieder ein Stück Normalität zurückkommt.
Wie sieht jetzt unser Weg für Schleswig-Holstein aus? - Ziel ist weiterhin, dass die Kapazitäten ausreichen müssen. Einschränkungen müssen immer besser begründet sein, wenn wir sie aufrechterhalten. Es muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein, dass die Lage unter Kontrolle ist. Was wichtig ist: Alle Menschen müssen wissen, dass weiterhin Abstand gehalten werden muss und dass Hygieneregeln gelten. Dann ist es möglich, dass wir in vielen Bereichen mehr Normalität haben werden.