Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen guten Morgen und eröffne die heutige Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Beurlaubt sind für die Nachmittagssitzung Aminata Touré und ab 12 Uhr Dr. Frank Brodehl. Der Abgeordnete Tobias von Pein hat nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung mitgeteilt, dass er an der Teilnahme der heutigen Vormittagssitzung verhindert ist.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Kollegen Claus Schaffer herzlich zum Geburtstag gratulieren. - Alles Gute für das neue Lebensjahr!
Auf der Besuchertribüne begrüßen wir heute im Schleswig-Holsteinischen Landtag Schüler und Schülerinnen des Friedrich-Schiller-Gymnasiums Preetz sowie Schülerinnen der Gerhard-HilgendorfSchule Stockelsdorf, die für ihre Projektarbeit zum Thema „Frauen in der Politik“ heute Beobachtungen machen wollen.
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses, dem Abgeordneten Dr. Andreas Tietze.
Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lukas Kilian.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Heute beschließen wir das neue Vergabegesetz. Schon in den letzten Beratungen habe ich auf den Mehrwert der Änderungen hingewiesen. Wir streichen unnötige Dopplungen im Gesetz, machen mit dem Vorrang der Eigenerklärung das Verfahren unbürokratisch und verzichten auf den Zwang diverser vergabefremder Kriterien. Damit machen wir einen großen Schritt hin zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland; denn gerade der Mittelstand war es, der sich in den letzten Jahren nicht mehr an öffentlichen Vergaben beteiligte.
Nun haben wir eine umfangreiche Anhörung im Wirtschaftsausschuss hinter uns, und wie immer gab es Befürworter und Kritiker. Ich greife hier die Stellungnahme des UV-Nord-Hauptgeschäftsführers Herrn Fröhlich auf; denn anhand seiner Aussage in der mündlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses lässt sich ganz gut unterscheiden, was die Gemeinsamkeiten und was die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Vergaberecht sind. Herr Fröhlich hat das in einem Satz zusammengefasst. Er sagte zum neuen Vergaberecht: Das Gesetz ist gut gemeint und gut gemacht.
Gemeinsam haben das alte und das neue Vergaberecht den Willen der Schöpfer, etwas Gutes zu tun. Da enden die Gemeinsamkeiten allerdings auch schon; denn in das alte Vergaberecht war eine Vielzahl von guten Vorschlägen, Anregungen und Nachweispflichten eingebaut. So galten neben den vergabespezifischen Kriterien auch verpflichtende ökologische, gleichstellungspolitische, soziale und energieeffiziente Kriterien. Das war gut gemeint, allerdings nicht gut gemacht; denn bei jedem dieser Kriterien musste ein aufwendiger Nachweis erbracht werden, und falsche Angaben, ob vorsätzlich
oder fahrlässig, waren zudem mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € belegt. Eine Überprüfung aber fand nicht statt. Durch die Vielzahl an Vorgaben war die Teilnahme an Vergabeverfahren derart überbordend kompliziert geworden, dass sich viele mittelständische Unternehmen zurückzogen. Unser Steuergeld, mit dem das Land die Aufträge bezahlte, blieb nicht mehr im Land, sondern ging an große Unternehmen, die sich einen Verwaltungsapparat für derartige Vergabeverfahren leisten konnten. Gefühlt war alles besser, real nicht.
Das neue Gesetz hingegen ist gut gemacht. Wir verzichten auf den Zwang zur Einhaltung von vergabefremden Kriterien mit einer Ausnahme: Der Vergabemindestlohn bleibt bestehen. Hierfür hat sich unser grüner Koalitionspartner ganz massiv starkgemacht. Dazu muss man eines sagen: Der schleswigholsteinische Mindestlohn ist mit 9,99 € der höchste in ganz Deutschland.
Die Anwürfe der Opposition zum Thema Lohndumping können daher gern in der Mottenkiste bleiben. Das geht an der Realität vorbei.
Ich möchte auch auf die Anhörung im Wirtschaftsausschuss und auf die Demonstrationen vor dem Haus eingehen. Hier wurde die eine oder andere Argumentation geäußert, die man so nicht stehenlassen kann. Wenn der DGB und das Bündnis Eine Welt sich nicht dafür zu schade sind, ein Transparent zu entwerfen, auf dem steht, dass wir mit Steuergeld Kinder- und Zwangsarbeit unterstützen würden, dann möchte ich hier in aller Klarheit sagen: Wer derart niveaulos und sachfern argumentiert,
Eine Kollegin aus der SPD-Fraktion hat sich anstecken und vor den Karren spannen lassen und in der mündlichen Anhörung zum Vergaberecht einem Vertreter des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein die Frage gestellt, ob die Wirtschaft in Schleswig-Holstein sich nicht von Kinderarbeit distanzieren wolle. Ich sage Ihnen: Wer glaubt, dass die Unternehmen in diesem Land ihr Geld mit Zwangs
Wer unserer Wirtschaft solche Anwürfe entgegenbringt, der muss sich nicht wundern, dass er im freien Fall in die politische Bedeutungslosigkeit ist.
Um es ganz deutlich zu machen: Kinder- und Zwangsarbeit sind verboten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in diversen völkerrechtlichen Verträgen dazu verpflichtet, die Kinderarbeit zu ächten, und das tut sie auch. Unsere Unternehmen zu beschimpfen, zu verunglimpfen und so zu tun, als ob unsere Unternehmen hier in irgendeiner Art profitieren wollten, weil es noch Kinderarbeit auf diesem Planeten gibt, das ist unsäglich, und das ist eine Verunglimpfung, die an der Realität vorbeigeht.
(Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe Bernd Hei- nemann [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])
Meine Damen und Herren, die Reform des Vergaberechts ist keine neoliberale Geisterfahrt, sie ist eine gezielte Stärkung der Wirtschaft vor Ort. Durch die Änderungen hoffen wir, zukünftig wieder viele Angebote aus dem schleswig-holsteinischen Mittelstand auf öffentliche Aufträge zu bekommen, damit wir den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärken
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kilian, Sie können sich noch so viel Mühe geben, Ihr Gesetz können Sie nicht schönreden, das ist Murks. Es ist das arbeitnehmerfeindlichste Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.