Lukas Kilian
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Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Verkehrsminister Bernd Buchholz hat hier einen guten Bericht vorgetragen; vielen Dank. Der Kollege aus einer Koalitionsfraktion, Tietze, trat sofort ans Mikrofon und lobte ihn für den Optimismus - um dann eine Menge Pessimismus zu verbreiten.
Dieser wurde natürlich von dem Kollegen Vogel aufgegriffen. Das ist aber vollkommen in Ordnung.
Ich würde nun gern zum Thema zurückkommen, dem Übergang von Zuständigkeiten auf die Autobahngesellschaft und wie dieser hier im Land vonstattengehen soll.
Dass es bei der Ausgestaltung der Autobahngesellschaft und der Verschmelzung mit der DEGES tatsächlich einige Risiken gibt - die wir im Auge behalten sollten und die insbesondere die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion an ihre jeweiligen Bundestagsfraktionen melden müssen, damit dort mit Argusaugen darauf geachtet wird, dass sie sich nicht realisieren -, sollten wir nicht außer Acht lassen.
Aber das Thema heute ist der Übergang. An dieser Stelle muss man ausdrücklich unsere Landesregierung, insbesondere das Verkehrsministerium mit Dr. Bernd Buchholz an der Spitze, loben, weil der Übergang hier in Schleswig-Holstein durch die Abschichtung super funktioniert.
Es war der richtige Schritt, nicht etwa übereilt und per Knopfdruck den Schalter umzulegen, sondern
stattdessen stückweise und mit Kooperationsvereinbarungen in die Zukunft schauend ein Klima der Zusammenarbeit zu prägen. Denn genau das wird extrem wichtig sein, wenn wir in den nächsten Jahren Ansprechpartner und Einflussnehmer für Autobahnen in unserem Land bleiben wollen. Deshalb ist der Schritt der Abschichtung richtig.
Dass die Autobahngesellschaft funktioniert, hat sie bei der A-1-Sanierung gezeigt. Diese verlief schnell und blieb im Budget. Man kann sagen: Die Bewährungsprobe ist bestanden.
- Die A-1-Sanierung wurde über die Autobahngesellschaft gemacht.
- Die A 1, Herr Tietze. Kein Problem!
Die Unkenrufe, dass der LBV.SH ausbluten und keinerlei Mitarbeiter mehr haben werde, weil die Bezahlung bei der Autobahngesellschaft so viel besser sei, und dass die Umstrukturierung des LBV.SH, die die Landesregierung vor hatte, zu weiterer Verunsicherung führe, haben sich nicht bestätigt. Ganz im Gegenteil, der LBV.SH ist weiterhin als attraktiver Arbeitgeber im Land bekannt. Viele Mitarbeiter sind geblieben. Das ist das Potenzial; insoweit können wir aus dem Vollen schöpfen.
Herr Kollege Tietze, ich habe mit Begeisterung wahrgenommen, dass Sie einen Schwerpunkt darauf legen wollen, öffentliches Eigentum in Zukunft in einem solchen Zustand zu erhalten, dass es auf keinen Fall verrottet. Wir sollten also unseren Kurs konsequent verfolgen und weiterhin ordentlich Geld in unsere Landesstraßen und Radwege investieren, damit ein guter Zustand dauerhaft erreicht werden kann.
Ich gehe fest davon aus - auch insoweit danke ich dem Minister -, dass die Kooperationen und die Einflussnahme auf die Autobahnen nicht komplett aus der Hand gegeben werden. Es ist nicht richtig, wenn einzig und allein Berlin plant, was in Schleswig-Holstein passiert; denn wir in Schleswig-Holstein wissen natürlich genau, wo Autobahnen fehlen. Wenn wir uns daran erinnern, wie viele Stunden dieser Landtag allein mit der A 20 verbracht hat, dann sollten wir diese Expertise durchaus mit nach Berlin geben; denn ich glaube, jeder einzelne
Abgeordnete hier - auch jeder fachfremde - könnte mehr dazu sagen als der eine oder andere Profipolitiker aus dem Verkehrsbereich in Berlin.
Auch deswegen sind die Abschichtung und die Kooperationsvereinbarungen der richtige Weg. Es ist auch sehr gut, dass unser Verkehrsminister auf der Verkehrsministerkonferenz einen Antrag eingebracht hat, um in einem gemeinsamen Beratungsgremium auch zukünftig Einfluss nehmen zu können. Es ist schön, dass Berlin diese Signale aufgegriffen hat.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf einen künftig guten Unterhaltungs- und Ausbauzustand unserer Autobahnen.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ende März 2020 wurde zur Vermeidung negativer Folgen im Mietrecht und Pachtrecht der Artikel 240 § 2 EGBGB eingeführt. Dieser hat das Kündigungsrecht des Vermieters dahin gehend beschränkt, dass ein Mietverhältnis über Grundstücke oder Räume nicht allein aus dem Grund gekündigt werden kann, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht zahlt, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Coronapandemie beruht. Viele Mieter dachten auch aufgrund einer sehr unglücklichen Kommunikation dieser Regelung -, dass sie nun erst einmal keine Miete zahlen müssten. Bei mir in der Kanzlei stapelten sich Briefe von Privatmietern, aber auch großer Ketten, die ihren Vermietern mitteilten, aufgrund des Coronagesetzes keine Miete mehr zahlen zu wollen.
Was bis heute die wenigsten Menschen wissen, ist, dass das Gesetz keine Stundung der Mieten vorschreibt. Es erlaubt nicht einmal die Stundung der Mieten. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Da eigentlich in allen Mietverträgen ein Zahlungsdatum vereinbart ist, nämlich der dritte Werktag des Monats, kommt man als nicht zahlender Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug. Es fallen Verzugszinsen an - bei Privatmietern von 5 % über dem Basis
zinssatz. Da sind wir gerade bei einem Zinssatz von 4,1 % - ein sehr teures Darlehen.
Das löst aber das nächste Problem aus: Wer sich in Verzug befindet, muss damit rechnen, dass er möglicherweise einen Brief von einem Anwalt bekommt oder verklagt wird. Das ist ausdrücklich zulässig. Nehmen wir einmal eine Monatsmiete von 500 € warm an. Man zahlt für den Zeitraum April, Mai und Juni 2020 nicht, dann fallen, wenn man für diesen Zeitraum verklagt wird, zusätzlich noch einmal Gerichtskosten von über 1.000 € an. Aus einem Schaden von 1.500 € hat man also flugs einen Schaden von 2.500 € gemacht - ausgelöst durch das Mietenmoratorium. - Funktioniert ja super!
Wenn man das den Mietern in der anwaltlichen Beratung erzählt, dass genau diese Gefahren lauern, dann ist die Begeisterung über das Mietenmoratorium innerhalb kürzester Zeit weg. Ich kann Ihnen sagen: Der Mieterschutz in diesem Mietenmoratorium ist unausgegoren.
Zeitgleich wurde den Vermietern viel mehr zugemutet als allen anderen. Wir haben für diverse Bereiche Hilfspakete geschnürt - Coronahilfe I, Coronahilfe II, Coronahilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe - alles Mögliche. Für Vermieter, gerade auch für Privatvermieter, gibt es kein Netz.
- Natürlich! Was machen Sie denn? Sie spielen die doch gegeneinander aus!
Ich kann Ihnen drei Beispiele aus meiner anwaltlichen Beratung nennen. Ich habe ein älteres Ehepaar, beide über 80 Jahre alt. Die kommen zu mir, die haben keine Rente. Die sitzen bei mir in der Beratung und sagen: Herr Kilian, meine Rente besteht daraus, dass wir monatliche Mietzahlungen bekommen. Wir haben von diesem Gesetz gehört. Der Mieter zahlt im Moment noch. Wir haben einen niedrigen Mietzins, und eigentlich läuft das mit dem Mieter, aber wir haben Sorge, wenn der nicht mehr bezahlt, dass wir drei Monate keine Rente mehr haben. Wir sind so alt, dass wir kein Darlehen mehr bei der Bank bekommen. Was sollen wir tun?
Es geht weiter: Bei mir saß ein junger Unternehmer, der eine Gewerbeimmobilie besitzt. Diese Gewerbeimmobilie hat er an einen Billigsupermarkt vermietet, einen Billig-Ein-Euro-Markt, der meines Erachtens nur Plastikmüll verkauft, aber das ist ja egal. Der Ein-Euro-Markt teilte ihm mit, dass man die Mieten zunächst nicht zahlen müsste - man hät
te wegen Corona ja am Anfang auch schließen müssen -, und bot dann ganz generös an, dass man ein Drittel der Miete sofort zahlen würde, wenn auf den Rest der Miete verzichtet würde. „Sie erlassen uns also bitte den Rest der Miete, dafür bezahle ich ein Drittel.“ - Das ist ein ganz bewusstes Ausnutzen des Mietenmoratoriums zulasten der Vermieter.
Eine dritte Familie hatte das Problem, dass sie einen Kredit für eine Mietwohnung aufgenommen hatte. Die Mietwohnung wurde von den Mieteinnahmen abbezahlt, dann haben die Mieter mit einem Mal gesagt, sie zahlten nicht mehr. Der Kredit lief weiter. Dann hieß es: Das ist kein Problem, Sie können sich an Ihre Bank wenden und Ihr Darlehen aussetzen. - Das hat aber die Große Koalition eben nicht so vorgesehen wie bei den Mietern, weil die Banken ein Widerspruchsrecht haben. So einfach funktioniert das nicht. Mit einem Mal steht die Bank da. Die Finanzierung für die eigene Immobilie, die der Alterssicherung dient, ist in Gefahr.
Liebend gern.
- Ich erkläre das gerne noch einmal. Es gibt keine Stundung. Genau das ist das Problem. Dieses Mietenmoratorium und solche Reden, wie Sie sie gerade gehalten haben,
suggerieren den Menschen, dass man die Miete nicht zu zahlen braucht. Sie reden die Leute in das teuerste Darlehen, das man aufnehmen kann,
nämlich zum Verzugszinssatz. Das ist wirklich Mist!
- Nein, es ist unseriös, was das Mietenmoratorium gemacht hat. Frau Lambrecht hat das damals schon erkannt. Die hat damals gesagt: Wir haben jetzt die Möglichkeit ausgesetzt, wegen Zahlungsverzug den Mietraum zu kündigen. So haben die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, sprich: Wohngeld zu beantragen. - Das war Frau Lambrecht. Genau das war damit gemeint: In drei Monaten Wohngeld beantragen, damit man eben gerade nicht einen Dominoeffekt auslöst und den Privatvermieter oder auch die Wohnungswirtschaft vor nächste Zahlungsschwierigkeiten stellt. Wir machen in keinem anderen Bereich das, was das Mietenmoratorium vorsieht. Es tut mir furchtbar leid: Das, was Sie hier fordern, die dauerhafte Abwendung bis zum Ende der Coronakrise, ist nicht mal absehbar.
Ja, aber ich lasse noch eine Zwischenfrage zu.
Das ist aber schade. - Dann ein letzter Satz. Die dauerhafte Abwälzung zulasten der Vermieter halte ich für einen wirklich billigen Populismus, wie Andreas Breitner es in der Presse dargelegt hat. Er ist nicht nur nicht billig, sondern er ist sogar sehr teuer für die Mieter,
- weil das zum Verzugszinssatz stattfindet. Meines Erachtens ist es wirklich eine falsche Politik, die Sie hier propagieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Stegner, Ihre niveaulosen Angriffe gegenüber meiner Person bin ich inzwischen ja gewohnt. Aber das Maß an Faktenfreiheit in Ihren Redebeiträgen wird langsam absurd.
Ich kann Ihnen eines sagen: Ich empfehle Ihrer Fraktion - das merkt man in allen möglichen Debatten -, bei der nächsten Landtagswahl mindestens einen Juristen aufzustellen. Das hilft in solchen Debatten.
Wenn Sie sagen, dass wir die Mieter in der Gesellschaft hier irgendwie für dumm verkaufen wollten, und meinen, sie müssten keine Miete mehr bezahlen, dann empfehle ich Ihnen als Berufstheoretiker einmal eine Praxis in der Lebenswirklichkeit, in der Realität.
Es war Ihre wohnungsbaupolitische Sprecherin, die in einer Zwischenfrage an mich von einer Stundung von Mieten gesprochen hat. Wenn Sie also meinen, dass der Kollege Kilian, der sich hier mit einer Rede an der Debatte beteiligt hat, die Bevölkerung draußen für dumm verkauft, gleichzeitig aber Ihre wohnungsbaupolitische Sprecherin genau dieses eine Minute vorher gemacht hat, dann - es tut mir leid - passen diese Begrifflichkeiten irgendwie nicht zusammen.
Wenn ich Ihnen ein Beispiel genannt habe von Leuten, die eine - ich habe nicht gesagt, dass sie gar keine Rente haben
ganz kleine Rente haben,
eine kleine Rente haben, eine kleine, mit „L“; nicht keine, eine kleine Ente -
- Das wird ja immer wilder.
Meine Damen und Herren, diese Leute haben keine Ente, aber eine kleine Rente. Ich habe gesagt, dass sie ein großes Problem haben, wenn das passiert.
Nach Ihrem Antrag sollen die Mietrückstände quasi bis zum Ende der Coronakrise gestundet werden, damit man nicht gekündigt werden kann. Sagen wir einmal, es geht um 500 € Miete; diese werden zwölf Monate lang nicht bezahlt, dann sind das 6.000 € offener Mietrückstand. Dann wird man auf die Zahlen verklagt, weil der Vermieter irgendwann sagt, er möchte das Geld haben, weil er vielleicht ebenfalls in größeren wirtschaftlichen Problemen steckt. Dann kostet doch der ganze Rechtsstreit mit den Anwälten, die beide Seiten nehmen müssen, weil der Prozess vor dem Landgericht stattfindet, noch einmal 3.000 € on top. Da sind die Verzugszinsen noch gar nicht dabei. - Toller Vorschlag! Aus 6.000 € Schulden werden so 9.000 € gemacht. Es tut mir leid, aber das ist einfach ein Humbug-Vorschlag.
Wissen Sie was? - Sie machen hier etwas zu einem großen Problem, das gar kein großes Problem ist. Die Wohnungswirtschaft hat das evaluiert: 1 % der Wohnungen hat ein Mietausfallproblem.
Es ist auch nicht so - Herr Kollege Petersdotter, auch da empfehle ich Ihnen ganz kurz einmal einen Blick in die Lebensrealität -, dass man nach zwei oder drei Monaten vom Gerichtsvollzieher aus der Wohnung geschmissen wird. Ein Räumungsverfahren in Schleswig-Holstein dauert ungefähr zwölf Monate. Und was hält das BGB für Mieter noch bereit? - Die Möglichkeit, die Mietschulden zu bezahlen, um dann in der Wohnung bleiben zu dürfen.
Wir haben also einen guten Mieterschutz. Ich plädiere gerade dafür, die starken und schon im März 2020 deutlich verbesserten Zugänge zum Wohngeld in Anspruch zu nehmen. Das ist das Wichtige. Alles andere ist Popanz, alles andere vergrößert die Probleme nur, und alles andere verkauft die Menschen draußen im Endeffekt für dumm. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Landtagspräsident hat gestern nach meiner Rede zu den Aussagen der AfD zu Recht gesagt, dass das Wort „Schwachsinn“ unparlamentarisch sei. Deswegen fasse ich jetzt zusammen, dass Ihre Reden hier unparlamentarisch sind. Sie sind noch viel mehr als das Wort, das ich gestern benutzt habe.
Was Sie versucht haben, in einem Antrag zu formulieren und zu kaschieren, ist ein Angriff auf den Islam, der damit begründet wird, dass der politische Islam eine Gefahr sei. Der Kollege Rossa hat schon ausgeführt, dass Sie da nicht ganz genau gearbeitet haben.
In den Wortbeiträgen eben wurde allerdings klar, dass nicht der politische Islam, sondern der Islam generell das Problem sei. Das wurde eben sehr deutlich gesagt, Frau von Sayn-Wittgenstein hat das gesagt.
Wir haben in Deutschland einmal eine Zeit gehabt, in der sich Politiker eine Religion herausgepickt und gesagt haben: Diese Religion passt uns nicht, diese Religion passt nicht zu der Art und Weise, in der wir leben wollen, wie wir miteinander zurechtkommen; diese Leute picken wir raus, machen sie fertig und sortieren sie systematisch aus. Noch viel Schlimmeres ist passiert. Sie wissen ganz genau, wohin das führt.
Und da stellen Sie sich hier hin, meinen, im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine Religion auf die gleiche Art und Weise verächtlich machen zu können, und fordern, die Gesetze zu verschärfen und die Freiheit der Religionsausübung einzugrenzen. Das geht gar nicht, das kann nicht unwidersprochen bleiben. Darüber empören wir uns, dazu könnte ich noch viel schlimmere Worte als „Schwachsinn“ finden. Das ist eine dermaßen widerwärtige Grenz
überschreitung, die wir nicht unwidersprochen lassen.
Herr Nobis, wenn man sich Ihre Rede angehört hat, stellt man fest: Bei Ihnen endet das Problem immer an der Grenze Deutschlands. Es kann nicht wahr sein, dass wir hier über Gefährder sprechen und Ihre einzige Lösung ist, dass wir die Leute entweder abschieben oder ausbürgern.
Herzlichen Glückwunsch! Was bringt es uns, wenn wir ihnen die Staatsbürgerschaft entziehen?
Eigentlich müsste es Ihnen hochgradig peinlich sein, dass Sie in Ihrer Rede nicht mit einem Wort über Präventionsmaßnahmen gesprochen haben.
Sie haben nicht einmal darüber gesprochen, wie man unsere Bevölkerung schützen kann, Sie haben nur über den angeblichen Export von irgendwelchen Gefährdern gesprochen. Raus aus dem Land, nicht in meinen Garten!
Das ist so etwas von kleinkariert und geht am Thema vorbei, es ist unterkomplex, es ist denkbefreit, es ist sinnbefreit, und Ihre Vorschläge zeugen von einer geistigen Instabilität, die nicht zu überbieten ist. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Wissen Sie, als ich die Meldung erfahren habe, dass sich die AfD-Fraktion aufgelöst hat, da habe ich mich gefreut. Wenn man jetzt feststellt, dass das dazu führt, dass Ihr Schwachsinn immer als Letztes in unseren Debatten nach außen getragen wird, dann ist das doch ein bisschen ärgerlich. Man muss dem, was Sie hier erzählen, etwas entgegensetzen.
Herr Schnurrbusch, Sie waren ja gestern digital dazu geschaltet. So groß wie gestern auf dem Bildschirm habe ich Sie noch nie gesehen. Ich weiß nicht, ob Sie von Anfang an dabei waren, aber offensichtlich scheint sich Ihre Aufmerksamkeit nur auf ein paar Sekunden begrenzt zu haben. Wenn Sie sich angehört haben, was die Gesundheitsexpertin ganz zu Beginn der Sitzung gesagt hat, dann war das sehr deutlich. Da ging es darum, dass wir uns lasche Maßnahmen nicht leisten können und dass wir dann, wenn wir uns lasche Maßnahmen leisten, in diesem Land in einer ganz anderen Situation landen werden.
Natürlich ist es ein Knaller für die AfD und möglicherweise auch für den einen oder anderen bei der Zeitung, das Wort „Entparlamentarisierung“ massiv in den Mittelpunkt zu rücken. Schauen wir uns aber einmal an, was hier gerade passiert. Wir diskutieren hier. Alle demokratischen Fraktionen in diesem Haus diskutieren jede Maßnahme. Die Opposition ist mit dem Oppositionsführer zu Beginn der Krise sogar an den Kabinettstisch geholt worden, um gemeinsam Mittel und Wege aus dieser Krise zu finden. Der Landtag hat hier gemeinsam Beschlüsse gefasst und die Regierungsarbeit im Nachgang gelobt und sehr deutlich gesagt, dass wir auf einem richtigen Weg sind. Es ist ja nicht so, dass wir alle schlafwandeln und denken: „Oh Gott, oh Gott, die Regierung macht irgendetwas, und uns gefällt das nicht“, sondern es ist so, dass dieser Landtag ganz genau schaut, was die Regierung tut,
dass er ganz genau die Finger darauf hält und im Zweifel auch Anträge stellt, hier debattiert und sagt: „Das passt uns nicht!“, oder „Hier müssen wir vielleicht nachsteuern. Hierfür setzt ihr euch bitte ein!“
Das geht sogar so weit, dass wir die eigenen Leute in Berlin massiv kritisieren, dass die Bundesregierung von SPD- und CDU-Seite in einer Art Zangenbewegung zu etwas getrieben wird, das sie zugesagt hat. Wir setzen uns für Schleswig-Holstein ein, und das, was Sie versuchen, daraus zu konstruieren, ist wirklich peinlich.
Herr Schnurrbusch, Herr Nobis, Herr Schaffer und Herr Brodehl, ich sage Ihnen das: Sie sind auch alle Abgeordnete. Es ist ja nicht so, dass Sie in irgendeiner Art und Weise Ihre Eigenständigkeit an der Garderobe abgeben. Wenn Sie meinen, dass hier irgendetwas falsch läuft, wenn Sie meinen, dass hier in irgendeiner Art und Weise alles total den Bach runter geht, dann machen Sie einmal konstruktive Vorschläge. Dann sagen Sie uns einmal: Wie kriegt man das Infektionsgeschehen im Land eingedämmt? Aber Sie können sich in der AfD-Fraktion ja nicht einmal entscheiden, ob es die Coronainfektion überhaupt gibt, ob Impfen überhaupt in Ordnung ist oder ob man im Zweifel lieber am besten gar nichts macht und ob das alles im Zweifel nicht eine staatlich erfundene Pandemie ist, um in irgendeiner Art und Weise eine Allmachtsfantasie oder sonst etwas durchzudrücken.
Sie reden die ganze Zeit am Thema vorbei, und man kann nur froh sein, dass die AfD weder im Bund noch im Land in irgendeiner Weise Einfluss in diesem Land hat, weil die AfD wirklich nichts, aber auch gar nichts an Lösungen präsentiert.
Man muss sagen: Herr Nobis hat ja sogar recht. Es ist ärgerlich, dass wir schnelle und unbürokratische Lösungen vom Bund fordern, dass der Bund diese zusagt und dass diese immer noch nicht ausgezahlt sind. Das ist ärgerlich. Ja, natürlich ist das ärgerlich, und ich glaube, darüber ärgern sich alle in diesem Haus. Darüber ärgern sich die Unternehmer noch viel mehr. Da haben sie vollkommen recht. Es ist auch vollkommen in Ordnung, dass die Opposition hier den Finger in die Wunde legt.
Wenn Sie sich aber hier hinstellen und sagen, der Ministerpräsident habe vor der vorletzten Ministerpräsidentenkonferenz gesagt, die Gastronomie solle möglichst offen bleiben und sie dann im Stich gelassen, dann erzählen Sie auch wieder nur die halbe Geschichte.
Gerade dieser Ministerpräsident und die Ministerpräsidentin unseres Nachbarbundeslandes Manuela Schwesig haben sich massiv dafür eingesetzt, dass es Hilfen gibt, und das ist ein Punkt, der in dieses Programm aufgenommen wurde.
Ich weiß, diese Ministerpräsidentenkonferenzbeschlüsse haben einen Umfang, den man als AfDAbgeordneter vielleicht nicht erfassen kann. Aber ich sage Ihnen: Man muss das einmal bis zum Ende durchlesen. Man sollte einmal die eigene Version daneben legen: Womit begann die Konferenz? Und was ist am Ende dabei herausgekommen?
Unser Ministerpräsident und Manuela Schwesig haben sich massiv dafür eingesetzt, dass es Coronahilfen gibt - für Wirtschaftsbetriebe, für Betriebe, die unverschuldet in einer Krise sind, die nicht durch wirtschaftliche Fehlentscheidungen in diese Krise geraten sind, sondern tatsächlich durch staatliches Handeln, aber nicht durch willkürliches staatliches Handeln. Das stellt man ebenfalls fest, wenn man sich die obergerichtlichen Entscheidungen dazu ansieht: Es ist staatliches Handeln zum Schutz der Bevölkerung.
Diese Coronakrise ist kein Pillepalle. Diese Coronakrise wird auch nicht durch Pillepalle-Maßnahmen in irgendeiner Weise eingedämmt. Deswegen: Hören Sie auf, es so darzustellen, als ob es so wäre. Definitiv ist die Coronakrise offensichtlich zu kom
plex für solch einfache Antworten, wie die AfD sie immer wieder zu geben versucht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin schon ein bisschen begeistert von der Kreativität der SPD-Landtagsfraktion in dieser Debatte und in der gesamten Diskussion.
Sie sprachen von „Sahnehaube“, „Robin Hood“ und „schönen Störchen“. Das alles sind schöne Bilder, und so kann man eine Debatte gern führen.
Unredlich - oder: etwas übersteigert mit der Kreativität - wird es dann, wenn man in die Kommunen im eigenen Wahlkreis Zahlen meldet, die so nicht der ganzen Wahrheit entsprechen.
Unredlich wird es, wenn man bewusst Informationen vorenthält. Zwar wird auf eine 680-seitige Vorlage verwiesen, aus der man die Informationen herausbekommen könnte; aber dargestellt, zum Beispiel auf Facebook, werden einzelne Zahlen, die im Vergleich ein massives Minus für den eigenen Wahlkreis vermuten lassen. Das ist unredlich. An dieser Stelle hat die Kreativität ihre Grenze erreicht.
Aber zunächst zur Debatte. Herr Dr. Dolgner, wir haben festgestellt: Sie wissen alles. Sie wissen sogar manches besser.
Insgesamt können wir feststellen, dass sich die SPD immer noch an dem Thema Straßenausbaubeiträge aufhängt. Wir müssen klarmachen - an dieser Stelle möchte ich den Kollegen Habersaat direkt ansprechen -: Wenn die SPD regieren würde, dann wären die Straßenausbaubeiträge noch verpflichtend. Jeder müsste Straßenausbaubeiträge bezahlen.
Angesichts dessen ist es schon ein besonders kühnes Stück, sich in einem Wahlkreis, in dem es fünf Orte gibt, in dem einen Ort, der sie noch nicht abgeschafft hat, hinzustellen und zu sagen: Die in Kiel sind aber böse, weil ihr sie noch nicht abschaffen könnt!
Ich stelle fest: Jede Kommune darf abschaffen. Sie darf selbst entscheiden, ob sie das will oder nicht; das nennt sich kommunale Selbstverwaltung. Wir haben mit den kommunalen Landesverbänden einen Deal ausgehandelt. Sie sagen nunmehr ausdrücklich, dass sie dem Land gegenüber keine Forderungen mehr wegen der Straßenausbaubeiträge stellen.
Liebend gern.
- Herr Dr. Stegner, ich freue mich, dass Sie sich auf einen intellektuellen Zweikampf mit mir einlassen wollen. Aber Sie kommen unbewaffnet!
Ich stelle fest, dass Sie auf einzelnen Veranstaltungen immer wieder versuchen, dem Ministerpräsidenten einzelne Aussagen entgegenzuhalten, dass Sie aber vollkommen ignorieren, dass die kommunalen Landesverbände - alle! - in der Vereinbarung mit der Landesregierung deutlich klargestellt haben: Wir stellen keine Forderungen mehr, was die Straßenausbaubeiträge angeht. - Das ist ein Fakt, um den auch Sie nicht herumkommen.
Ja, das mache ich.
Ich bin Vater von drei erwachsenen Söhnen. Ich kann mich erinnern, dass sie, als sie ganz klein waren, gelegentlich argumentiert haben, wenn die Hose voll war: „Ich war das nicht!“ - Ähnlich „überzeugend“ haben Sie heute auch argumentiert.
- Herr Dr. Stegner, dass die Hose bei den Sozialdemokraten manchmal voll ist, das kann ich mir vorstellen.
Sie behaupten jetzt, wir würden argumentieren: „Wir waren es nicht!“ Sie müssen jetzt mit Polemik kommen, weil Sie offensichtlich kein Sachargument mehr haben. Die kommunalen Landesverbände haben es sehr klar gemacht.
Liebend gern.
Herrn Dr. Stegner sehr gut das Florett geschwungen und ihn richtig pariert haben. Trotzdem hat mir das In-Sippenhaft-Nehmen nicht gefallen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass ausschließlich der heutige Ministerpräsident Daniel Günther mit dieser Forderung in den Wahlkampf zog und dass die Forderung nach flächendeckender Abschaffung seitens der CDU nie fiel. Geben Sie mir recht, dass es insofern ein ungerechtfertigtes In-Sippenhaft-Nehmen von Herrn Dr. Stegner ist, wenn er Ihnen unterstellt, Sie hätten sich immer dafür eingesetzt?
Hinsichtlich der Forderung, dass ein Wahlrecht bestehen soll, haben Sie geliefert.
Die Einzigen, die sich dafür eingesetzt haben - außer dem MP -, in Schleswig-Holstein flächendeckend die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, waren die Freien Demokraten.
Stimmen Sie mir darin zu?
- Frau Krämer, ich kann Ihnen sagen: Herr Günther ist ja nicht irgendwer.
Er ist unser Landesvorsitzender, war unser Spitzenkandidat und ist heute Ministerpräsident. Man kann also auch die CDU an den Dingen messen, die Daniel Günther sagt.
Liebend gern.
- Herr Dr. Dolgner, ich stelle zunächst einmal fest, dass Sie gesagt haben, dass Sie auch unbewaffnet kommen.
Zu der fiskalischen Frage kann ich Ihnen sehr deutlich sagen: Die fiskalische Verantwortung liegt in jeder Kommune bei der Gemeinde- beziehungsweise Stadtvertretung.
Dort werden die Entscheidungen getroffen. Dort trifft man die Entscheidung, wie hoch der Gewerbesteuerhebesatz ist. Dort trifft man die Entscheidung, ob es im Zweifel noch zusätzliche Maßnahmen bei der Kita geben soll. Man trifft diverse weitere Entscheidungen. Man kann Hebesätze anpassen. Man kann einzelne Mitarbeiter einstellen. Man kann diverse Dinge tun. Ihr Gesetz - Ihr Gesetz! - hat die Kommunen verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Ich kann Ihnen aus meinem Wahlkreis ein Beispiel nennen: Die Straßenbeleuchtung wurde auf LED umgestellt, um Energie zu sparen. Das Ausrechnen des Beitrags der einzelnen Anlieger für die LEDBirnen hat einen Verwaltungsaufwand erzeugt, der höher war als das Geld, das man am Ende wieder hereinbekommen hat. Das war richtig „tolle“ Politik von Ihnen, wirklich!
Wir haben das abgeschafft. Jetzt gehen Sie in die Orte, in denen das noch nicht abgeschafft ist, spielen sich dort als Ritter des Rechts auf und behaupten, es sei eine Frechheit, dass es hier auch noch nicht abgeschafft wurde.
Wenn Sie regieren würden, gäbe es überall Straßenausbaubeiträge.
Ja, wenn das Ihre Zeit noch zulässt.
stellt und auch sonst mehrfach gesagt, dass Sie über das FAG die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen wollen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. „In die Lage versetzen“ ist natürlich fiskalisch gemeint. Mich wundert es, ehrlich gesagt, dass Sie hier das Ja oder das Nein verweigern; auf Facebook haben Sie noch anders geschrieben.
Also stelle ich noch einmal nur diese eine Frage - ohne Vorgeschichte, ohne alles -: Sind Sie der Auffassung, dass mit dem derzeitigen FAG, wie Sie es heute hier beschließen wollen, die Städte und Gemeinden fiskalisch in die Lage versetzt werden, auf die Straßenausbaubeiträge zu verzichten - ja oder nein? Mehr will ich gar nicht von Ihnen.
- Das kann man nicht für alle Kommunen im ganzen Land über den Daumen gebrochen sagen.
Es gibt viele, die in die Lage versetzt werden, die es vorher nicht waren.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir als Jamaika-Koalition 2017 in Schleswig-Holstein Verantwortung übernommen und die Landesregierung in ihr Amt gewählt haben, haben wir ein Land vorgefunden, das das einzige Flächenbundesland war, in dem es kein flächendeckendes Semesterticket gab. Wir haben ein Bundesland vorgefunden, in dem ein Jobticket zwar irgendwo mit einem Firmenkunden-Abo angeboten wurde, was aber erstens kaum bekannt war und zweitens kaum angenommen wurde. Wir haben deshalb in den Koalitionsverhandlungen in unseren Koalitionsvertrag hineingeschrieben, dass wir diese Themen anpacken wollen. Da könnte man sagen: Da waren wir nicht alleine, das haben schon viele andere vor uns getan. - Wir haben es aber tatsächlich auch umgesetzt.
Es ging mit dem Semesterticket los, das bei einer deutschlandweiten Umfrage unter Studenten auf Platz 1 bei „Preis/Leistung“ gelandet ist.
Wir führen ein neues Ticket, wir führen nicht irgendein Schwurbelticket ein, sondern wir führen
das ein, was gleich den Maßstab in Deutschland setzt. Das ist wahnsinnig gute Jamaika-Arbeit.
Was wir beim Semesterticket können, können wir auch beim Jobticket. Beim Jobticket haben wir nämlich geschaut, dass wir in einer Weise auch einen Zuschuss geben, aber es eben auch für Unternehmen attraktiv machen, ihren Mitarbeitern das Ticket zu vergünstigen. Wir haben gesagt: Wenn dein Arbeitgeber bereit ist, Geld zu geben, wenn er 15 € monatlich dazuzahlt, dann geben wir einen Zuschuss von 10 €. Wenn er 30 € gibt, dann geben wir einen Zuschuss von 25 €, sodass wir eine enorme Hebelwirkung hatten.
Kritik hin oder her, aber eine Entlastung in den jetzigen Zeiten jährlich von 600 € für Familien, die ihren Arbeitsweg deutlich günstiger gestalten können und mit dem ÖPNV auch im Zweifel deutlich klimafreundlich unterwegs sind, ist richtig gute Politik, und das muss man auch einmal anerkennen.
Ein Beispiel: Man kann sich die Berechnungen im Internet ansehen. Der NDR hat es auf seiner Seite freundlicherweise für viele Strecken aufgelistet. Im Stadtverkehr Kiel ist der aktuelle Abo-Preis im Monat 52 €. Auf der Rabattstufe 1 ist liegt er nur noch bei 27 €. Auf der Rabattstufe 2 - man kommt sich fast vor, wie auf dem Fischmarkt, weil das so gute Angebote sind - sind es nur noch 2 € monatlich für das Ticket für den Endkunden,
weil man einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt und das Land sich darum kümmert. Was die grüne Fraktion für die Mitarbeiter ihrer Fraktion angekündigt hat, das Jobticket zur Verfügung zu stellen, das macht natürlich auch die CDULandtagsfraktion, weil wir mit gutem Beispiel vorangehen wollen.
Wir wollen so viele Leute wie möglich gewinnen, um den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken.
Ich sage Ihnen ganz klar: Auch in diesen Zeiten ist es ein hervorragendes Signal für den öffentlichen
Personennahverkehr und für die Nahverkehrsunternehmen, dass wir jetzt - in Coronazeiten - ein solches Ticket beschließen, um den Leuten eben auch klarzumachen: Corona tötet den ÖPNV nicht, nein, auch wir haben politisch den ÖPNV weiterhin auf dem Schirm, und wir wollen den so attraktiv machen, dass viele Menschen ihn nutzen.
Jetzt kann ich verstehen, dass man sich als Opposition schwertut, sich hier hinzustellen und zu sagen: Mensch, Jamaika kriegt vieles hin, was wir nicht hinbekommen haben.
Herr Kollege Vogel, ich habe Ihre Pressemitteilung und die Pressemitteilug des DGB gesehen. Ich fange mit dem DGB an: Der DGB tat sich schwer und sagte: Besser spät als nie. - Das stimmt für Schleswig-Holstein, das muss man sagen. Jahrzehntelang wurde dieses Jobticket immer wieder diskutiert. Die SPD-Landtagsfraktion hat in einer letzten Koalition in den Koalitionsvertrag schreiben lassen:
„Im Rahmen des Schleswig-Holstein-Tarifs werden wir gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern neue Anreiz-Tarife wie zum Beispiel … Semestertickets und Arbeitnehmertickets … prüfen.“
Herzlichen Glückwunsch, das hat nicht funktioniert. Wir setzen das mal um.
Herr Vogel, jetzt kommt von Ihnen die Kritik, dass wir fünf Arbeitnehmer in dem Unternehmen haben müsse, die dieses Ticket übernehmen. In Schleswig-Holstein hätten wir ganz wenig Unternehmen, die fünf Vollzeitäquivalente hätten. Ich gebe Ihnen da gern noch einmal Nachhilfe: Zwischen Vollzeitäquivalenten und Arbeitnehmern besteht ein Unterschied. Hier reichen fünf Arbeitnehmer, die im Zweifel einen Minijob haben, wenn der Arbeitgeber bereit ist, diesen Zuschuss zu geben.
Das ist ein erheblicher Vorteil. Da ist es ein bisschen so: Wir suchen das Haar in der Suppe, um noch irgendetwas kritisieren zu können. - Es wäre ehrlicher gewesen, sich hier hinzustellen und zu sagen: In Hamburg regiert seit Jahrzehnten die SPD, da braucht man 20 Mitarbeiter, um in den Genuss des ProfiTickets zu kommen. Hier haben wir ein
Angebot geschaffen, bei dem fünf Köpfe ausreichen. Das ist richtig gut.
Meine Damen und Herren, ich glaube, mit diesem Jobticket - damit komme ich auch zum Ende - werden nicht nur die Leute auf die Bahn umsteigen, die das aus klimapolitischen Gründen machen, sondern es werden auch die Leute auf Bus und Bahn umsteigen, die rechnen können. Ich bin dafür, dass wir im Land unsere Verbindungen noch deutlich ausbauen. Das ist viel sinnvoller, als landesweit einen kostenlosen ÖPNV zu versprechen, weil der ehrlich gesagt ungerecht wäre, weil wir nicht überall so gute Anbindungen wie zum Beispiel in Kiel haben. Da würde man ja mit Steuergeldern aus schlecht besiedelten und angebundenen Regionen den Verkehr in Kiel subventionieren.
Ja. - Dieses System ist gerecht, dieses System ist richtig. Deswegen danke ich den Kollegen in der Jamaika-Koalition und unserer Landesregierung für die Ausarbeitung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst festhalten, dass das eine der ernsthaftesten Debatten ist, die wir in diesem Haus seit Langem führen, ganz ernsthaft und jetzt auch ziemlich ergebnisoffen mit einer guten Dynamik. Ich glaube, das sollten wir erst einmal positiv anerkennen.
Alle Redner der demokratischen Parteien eint, dass wir das wirksamste und beste Mittel finden wollen, um einen effektiven Diskriminierungsschutz, einen effektiven Schutz vor Rassismus weiterhin im Grundgesetz zu verankern. Das eint uns alle, oder?
Uns alle eint weiter und wir haben sehr deutlich gemacht, dass es bei diesem Begriff nicht um partei
taktische Spielchen gehen darf. Ich finde, das ist nicht eine Diskussion, die in den Bundestag gehört, sondern das ist eine Diskussion, die in die gesamte Bundesrepublik Deutschland gehört; denn das ist ein Thema, was jeden Bürger bewegen sollte.
Deswegen - es tut mir leid - finde ich es auch falsch, jetzt alles an dem Wort „ob“ festzumachen; denn es gibt durchaus beachtliche Positionen in der Rechtswissenschaft, die sich dafür aussprechen, gerade in Bezug auf die Historie des Grundgesetzes, den Begriff zum Beispiel in Anführungszeichen zu setzen. Es gibt diverse Vorschläge dazu, wie man mit dem Begriff Rasse umgehen sollte, sei es, dass man ihn stehenlässt, im Nachsatz aufweicht, zu erklären versucht und Ähnliches.
Lassen Sie uns hier nicht apodiktisch festlegen, wie das Ergebnis einer solchen Debatte sein soll. Unser Ziel ist hoffentlich allen klar: Wir wollen den bestmöglichen, einen einwandfreien und widerspruchslosen Diskriminierungsschutz in unserem Grundgesetz. Wir sollten da keinen Schnellschuss machen. Das Grundgesetz gilt seit Jahrzehnten. Seit Jahrzehnten leben wir mit diesem Begriff. Deswegen lassen Sie uns die Zeit nehmen, den bestmöglichen Begriff zu finden, lassen Sie uns herausfinden, ob und wie man den ersetzen kann. Ich glaube, das ist eine Position, hinter der sich alle Demokraten wiederfinden können und sollten; denn es geht hierbei nur um Effektivität gegen Rassismus und Diskriminierung. - Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Aktuell hat sich mit Lars Feld der Chef der Wirtschaftsweisen mit folgendem Satz zum Lieferkettengesetz geäußert:
„Mit einem Lieferkettengesetz wird die Axt an das bisherige Erfolgsmodell der deutschen Wirtschaft mit stark internationalisierten Wertschöpfungsketten und einer starken Produktion im Ausland gelegt.“
Das sagt der Chef der Wirtschaftsweisen. Man kann nur hoffen, dass Herr Feld hier ganz bewusst über
spitzt hat. Wenn er nämlich meint, dass der Erfolg der deutschen Wirtschaft auf Menschenrechtsverletzungen, Ausbeutung und Kinderarbeit beruht, dann sollte man meines Erachtens tatsächlich die Axt an das System anlegen.
Ich glaube nicht, dass der Erfolg der deutschen Wirtschaft darauf beruht, und deswegen glaube ich auch nicht, dass der Erfolg der deutschen Wirtschaft durch ein Lieferkettengesetz gefährdet wird. Ich glaube, dass wir erst wirklich erfolgreich sind, wenn wir internationalen Schutz erfolgreich durchsetzen.
Zur Erinnerung: Wir leben in Deutschland in einer sozialen Marktwirtschaft. Soziales Handeln endet nicht an der Landesgrenze, Anstand und Wahrung von Menschenrechten ebenfalls nicht. Es ist daher richtig, auch Unternehmen Sorgfaltspflichten für ihre Lieferkette aufzuerlegen.
Der Einsturz des Fabrikgebäudes in Rana Plaza in Bangladesch am 24. April 2013, bei dem mehr als 1.100 Menschen ihr Leben verloren, hat den Blick schlagartig auf völlig unzureichende Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von Textilien gelenkt. Die Diskussion über Verbesserungen der sozialen und ökologischen Standards hat viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wachgerüttelt, und sie haben seitdem das Gefühl, sie müssten auch bei der Kaufentscheidung eine besondere Verantwortung walten lassen.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Müller, hat als eine Reaktion darauf das Bündnis für nachhaltige Textilien initiiert, und jetzt macht auch er Druck beim Thema Lieferkettengesetz.
Internationale Arbeitsteilung und globaler Handel sind heute für viele Rohstoffe und Produkte selbstverständlich. Es wurde angesprochen: Kaffee, Kakao, Baumwolle, wichtige Rohstoffe zur Herstellung von Handys oder Computertechnologie werden in Entwicklungsländern häufig unter Bedingungen hergestellt, die bei uns zu Recht längst verboten und geächtet sind. Zwangs- und Kinderarbeit, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen zu niedrigsten Löhnen und ohne soziale Absicherung sind für viele Menschen in diesen Ländern immer noch tägliche brutale Realität. Den Anstrengungen um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern müssen deshalb weitere Schritte folgen.
Ich sage es ganz klar: Hier muss der Staat handeln. Es ist auch eine staatliche Verantwortung der Bundesregierung, dass wir uns als Bundesrepublik Deutschland gegen solche Missbräuche wehren. Aber es müssen sich auch international tätige Konzerne, die die Größe und Durchsetzungskraft haben, bewusst sein, dass auch sie eine Verantwortung für ihre Lieferketten haben.
Nur wenn Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und Transparenz schaffen - auch das ist ein wichtiger Punkt -, können Verbraucherinnen und Verbraucher überlegte Kaufentscheidungen treffen. Wenn immer mehr Unternehmen in den Produktionsländern auf die Einhaltung der Menschenrechte, auf die Einhaltung von fairen, sozialen und Umweltstandards achten, werden sich die Lebensbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie ihrer Familien verbessern. Umwelt- und Naturschutz sind globale Aufgaben, sie machen nicht an Staatsgrenzen halt. Menschenrechte sind unteilbar, sie gelten für alle.
Nun gibt es mancherorts den Einwand, ob das nicht auch freiwillig gehe. Die Kollegin Metzner hat es eben dargestellt. Freiwillige Selbstverpflichtungen erreichen oft nicht den Grad an Verbindlichkeit, den es hier braucht. Man hat es in Deutschland freiwillig versucht, und es hat nicht funktioniert. Deswegen ist es richtig, dass die Bundesregierung jetzt gesetzliche Regelungen für die Wertschöpfungskette entwickeln will.
Richtig ist aber auch, dass diese Bedingungen mittleren und kleinen Unternehmen gerecht werden müssen. Es darf nicht sein, dass sich ein Kleinstunternehmen auf einmal in der Verantwortung für die Lieferkette sieht, die es gar nicht einhalten kann. Das war immer die Kritik, die wir dem TTG entgegengehalten haben; da hätte man anders agieren müssen.
Meines Erachtens ist es ein wirksamer und praktischer Weg, wenn Unternehmen ab einer Größe von zum Beispiel 500 Mitarbeitern, die international, global handeln und ihre Lieferkette überprüfen können, sie auch überprüfen müssen. Deswegen treten wir als CDU Schleswig-Holstein massiv für ein Lieferkettengesetz ein.
Meine Damen und Herren, diese Rede ist kein Jamaika-Produkt, keine Kompromissproduktion, son
dern CDU pur. Auf unserem letzten Bundesparteitag haben wir beschlossen: Wir wollen faire Löhne und Arbeitsbedingungen in den Herkunftsländern, Kinderarbeit ausrotten, nachhaltiges Wirtschaften und eine gerechte Entwicklung zum weltweiten Schutz von Menschen und Umwelt.
Deswegen freue ich mich über diesen Antrag und auf eine breite Beratung. Der Antrag sollte im Umweltausschuss beraten werden und - ich denke auch im Wirtschaftsausschuss. Ich beantrage Überweisung an beide Ausschüsse. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal die Klarstellung an die Kollegen vom SSW: Ich glaube, es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Lieferkettengesetz und dem Tariftreue- und Vergaberecht: Letzteres funktionierte gerade nicht größenangepasst, sondern jedes Unternehmen wurde von den Vorschriften erfasst. Das war nicht umsetzbar. Das war unsere Kritik am Tariftreue- und Vergaberecht. Darin sahen wir dessen zentrales Problem, zumal die Einhaltung nicht überprüft wurde.
Das ist vorliegend anders. Es ist meines Erachtens schon ein wesentlicher Unterschied, wenn ich darauf hinweisen kann, dass es hier um internationale Großunternehmen geht, die das ohne Probleme leisten können.
Dann komme ich zu Ihnen, Herr Schnurrbusch: Es ist absurd, wenn Sie sich hier hinstellen und die große Geschichte erzählen von den ach so vielen Unternehmen mit 501 Mitarbeitern, die dann auf einmal vor diesem Problem stehen. Das ist eine absurde Argumentation!
Sie geht noch weiter, das heißt, sie wird noch absurder, wenn Sie sagen, wir könnten keinen Handel mit Ländern treiben, in denen Menschenrechte verletzt werden - was machen wir denn dann mit China, was machen wir denn dann mit der Türkei? -, um im nächsten Satz zu erklären, dass es eigentlich gar nicht schlecht wäre, wenn wir eine europäische Lösung hätten. Entschuldigung, was machen wir denn dann mit China, mit der Türkei et cetera pp.? Das Problem wäre immer noch das gleiche.
Es ist einfach so: Sie wollen es nicht. Sagen Sie es doch einfach: Sie wollen es nicht!
Liebe Freunde von der FDP, es ist super, dass man etwas als Grundwerte der Partei verankert hat. Manchmal geht es aber auch ein bisschen darum, was man auf die Straße kriegt.
Ich muss sagen, wenn man mit einem liberalen und marktgerechten Ansatz herangeht, stellt man fest, dass es eine Vielzahl von deutschen Großunternehmen gibt, die sich an solche Verpflichtungen - die ja schon rechtlich existieren, aber nicht überprüfbar beziehungsweise nicht oder nur schwer juristisch durchsetzbar sind - halten. Diese Großunternehmen weisen darauf hin: Moment mal! Wir halten uns an Recht und Gesetz. Wir halten menschenrechtliche Verpflichtungen ein, stellen aber fest, dass zwei Häuser weiter in Deutschland ein Geschäftsmodell super funktioniert, obwohl dessen Betreiber sich an diese Verpflichtungen nicht halten.
Es wäre doch liberale Politik, wenn Sie sagen würden: Wir stärken diejenigen, die sich an Gesetze halten, und unterstützen sie dabei. Das wäre meines Erachtens ein hervorragender Ansatz.
Zu guter Letzt: Wir brauchen nicht so zu tun, als ob alles irgendwie aus der weißen Wolke falle. Wir haben eine europarechtliche Verordnung, die das ganze Thema ab 1. Januar 2021 für den Abbau von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold regelt. Für diese Rohstoffe ist das also machbar. Wieso soll es bei anderen Produkten nicht machbar sein?
Was die Coronakrise angeht: Natürlich ist das ein blöder Zeitpunkt. Das Gesetz kommt doch aber nicht aus der Hüfte geschossen, Herr Schnurrbusch! Die freiwillige Selbstverpflichtung gibt es seit Jahren; aber sie hat nicht funktioniert.
Man kann sich zwar hinstellen und sagen: Wir warten auf Europa. Das passt gerade nicht. - Aber man sollte sich ehrlich machen und fragen: Wann passt es einem denn wirklich? Oder ist das vielleicht nur ein wohlfeiles Argument, weil man tatsächlich sagen möchte: Insgesamt ist es zwar ein tolles Projekt, aber bitte nicht bei uns! - Diese Position kann man haben; aber man sollte sie dann auch ehrlich vertreten.
Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Recyclingbaustoffe ist wichtig, weil es um Ressourcenschonung, die nachhaltige Verwendung von Rohstoffen, die fachgerechte und umweltverträgliche Lagerung und Entsorgung von Abfällen geht. Deswegen haben wir dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt.
Um es gleich vorweg zu sagen: Liebe Abgeordnete von der AfD, für Initiativen in diesem Haus sind Sie nicht zu gebrauchen. Wir können alleine denken, und wir stellen fest, dass alle demokratischen Parteien in diesem Haus auf unseren Antrag gegangen sind und in dieser Sitzung ein Bekenntnis zu Recyclingbaustoffen leisten. Das ist ein deutlich wichtigeres und sinnvolleres Signal für Recycling
baustoffe in Schleswig-Holstein als irgendwelche Schauanträge von Ihnen.
Für Schleswig-Holstein mit seiner sensiblen Natur und seinen bedeutenden Ökosystemen sind die Aufgaben der ressourcenschonenden Baustoffpolitik generationenübergreifend wichtig. Nur eine vorausschauende Planung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Baustoffen können langfristig zum Erfolg führen.
Wir müssen uns um Themen wie Kies- und Sandabbau kümmern. Wir müssen uns um die Nutzung von Recyclingbaustoffen kümmern, um die fachgerechte Lagerung von Stoffen, die wir dem Kreislauf wieder zuführen können, aber auch um die fachgerechte Entsorgung von Stoffen, die wir aus dem Kreislauf herausgefiltert bekommen wollen, wie zum Beispiel Asbest.
Meine CDU-Fraktion hat sich dieser Themen in der Sommerpause intensiv angenommen und wird einen Baustoffgipfel durchführen, um über die Hürden und Chancen bei den Baustoffthematiken insgesamt zu diskutieren.
Heute beschäftigen wir uns im Landtag mit dem Thema Baustoffrecycling. Ich denke, hier können wir als Land eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Unser Ziel ist dabei klar: Wir wollen so viel wie möglich wiederverwerten. Alle Baustoffe, die noch einen Wert haben, müssen dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden.
Auch hier merkt man, dass Ihr Antrag dann doch nicht ganz durchdacht ist, liebe Kollegen von der AfD-Fraktion; denn Sie beschränken sich tatsächlich nur auf den Straßen- und Wegebau. Da fehlt Ihnen Kreativität. Wir brauchen RC-Baumaterialien überall dort, wo sie einsetzbar sind.
Es geht los mit der Reaktivierung von Bahnstrecken. RC-Schotter ist ein Riesenthema. Bei Hein Schönberg werden 800.000 t Schotter verbaut. Wenn es dort ein Recyclingprodukt gibt, das möglicherweise sogar noch günstiger ist, klassifiziert und nicht belastet, dann sollten wir ein solches Produkt einsetzen und keine Primärmaterialien.
Natürlich brauchen wir RC-Baustoffe aber auch für den Straßenbau sowie bei privaten Bauherrn. Überall dort, wo Neumaterialien besorgt werden könnten, sollte man sich zunächst die Frage stellen: Geht das auch nicht mit Recyclingbaustoffen?
Es darf nicht sein, dass sich Städte in unserem Land damit rühmen, Natursteine in den Straßenunterbau einzubauen und keine Recyclingprodukte zu nutzen. Das ist der völlig falsche Ansatz. Er verschwendet nämlich Steuergeld und unendlich viel Ressourcen in unserem Land.
Uns ist klar, dass wir bei manchem Akteur Recyclingbaustoffe gedanklich aus der Schmuddelecke holen müssen. Das hat zugegebenermaßen gar nichts mit Ihrem Antrag von der AfD zu tun, obwohl man das denken könnte, sondern es hat etwas damit zu tun, dass einem Recyclingprodukt gerade im Bauwesen das eine oder andere Mal ein wenig der Gedanke anheftet, dass das Recyclingprodukt möglicherweise gar nicht so gut sein könnte wie ein Primärprodukt. Das ist völliger Unsinn. RC-Baumaterialien sind nämlich aufwendig aufbereitet und klassifiziert. Zum Teil weiß man bei RC-Materialien genauer, was drin ist, als bei den Primärrohstoffen, weil diese gar nicht so genau klassifiziert werden müssen. Deswegen ist auch das ein Scheinargument, RC-Produkte nicht einzusetzen.
Wir müssen bei dem gesamten Klassifizierungsverfahren aber auch aufpassen, dass wir mit deutscher Gründlichkeit das Recyclingprodukt durch eine diverse Prüfungsmaschinerie nicht teurer machen als das Primärprodukt, weil das Recyclingprodukt so aufwendig überprüft wird, wie das beim Primärprodukt nicht der Fall ist. RC-Materialien müssen von Anfang an wettbewerbsfähig gehalten werden.
Mit unserem Antrag bitten wir nun die Landesregierung, bei landeseigenen Bauvorhaben so viel wie möglich wiederzuverwerten. Schon bei Ausschreibungen soll an den Ressourcenschutz gedacht werden.
Recyclingbaustoffe sind eine adäquate und umweltfreundliche Alternative zu den natürlichen Baustoffen. Ihr Einsatz ist nachhaltig und hilft, vorhandene natürliche Rohstoffressourcen zu schonen. Doch nicht nur das; nicht nur die Rohstoffressourcen werden geschont, auch die Deponieressourcen werden geschont. Das ist wichtig, weil wir die Deponien für die Stoffe brauchen, wie zum Beispiel Asbest, die wir definitiv nicht wiederverwerten können und wollen, die herausgefiltert werden müssen.
Wenn wir es also schaffen, Baustoffrecycling so sinnvoll zu betreiben, dass auch unsere Deponien von wiederverwertbaren Stoffen befreit werden, dann können wir diesen nutzen, um die auszusortierenden Stoffe auf den Deponien entsprechend zu lagern.
Es ist daher festzuhalten: Wir müssen den Weg freimachen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Weg gehen, um Ressourcen zu schonen, nachhaltig zu bauen und Kosten zu senken. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung die Änderung zum Landesplanungsgesetz, die unsere Landesplanung flexibler für innovative Entwicklungen machen soll. Ziel ist es, eine planerische Möglichkeit zu schaffen, zukünftige Herausforderungen, Entwicklungen und Projektideen raumordnerisch zu beantworten. Die Änderungen lassen sich im Endeffekt eigentlich mit drei Worten zusammenfassen: Unser Gesetz wird flexibel, innovativ und zukunftsgerecht.
- Keine Sorge, ich komme noch zu Ihnen. Es ist aus vollkommen aus der Zeit gefallen, heutzutage zu glauben, dass wir Raumordnungspläne aufstellen können, die insgesamt 15 Jahre gelten sollen, und wir in diesen Raumordnungsplänen schon heute die Fragen von morgen beantworten. Deswegen ist es ganz hervorragend, dass in dem Landesplanungsgesetz nun eine Experimentierklausel geschaffen wird, die uns die Möglichkeit gibt, auf Veränderungen, auf Megatrends einzugehen.
Der ehemalige Innenminister hat in den vorhergehenden Beratungen zum Landesplanungsgesetz darauf hingewiesen, dass 95 % der Bevölkerung zwischen 18 und 49 Jahren in Schleswig-Holstein innerhalb eines Jahrzehnts mit einem Mal ein Handy benutzt haben. Mit diesem Trend konnte vorher kein Mensch rechnen. Wir können sicher sein: Revolutionäre Innovationen wird es immer wieder geben, und sie werden weiterhin das gesellschaftliche Miteinander verändern. Deswegen ist es sinnvoll, das Landesplanungsgesetz so anzupassen, dass wir auch Raumordnung dort modellhaft und innovativ zulassen - abweichend von anderen Zielabweichungsverfahren, die es schon jetzt gibt.
Dennoch setzen unsere Raumordnungspläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung in den nächsten Jahren. Aber sie müssen eben auch flexibel genug sein, um auf innovative Entwicklungen einzugehen. Flexibilität, Innovation und Zukunftsfähigkeit klingen als Überschriften immer gut. Kein Wunder also, dass im Rahmen der Anhörung oder auch hier der eine oder andere kritisch nachfragte. Gewohnt durcheinander argumentierten deswegen die Kollegen der Sozialdemokratie.
Einerseits begrüßt man es, dass Raumordnungspläne flexibel sein müssen und insbesondere Innovationen aufgegriffen werden sollen,
man dürfe keineswegs innovativen Entwicklungen im Wege stehen. Andererseits wird behauptet, dass die Formulierung der Experimentierklausel nicht klar genug ausdrücke, welche Flexibilität gemeint sei und auf welche Anforderungen man zukünftig genau Einfluss nehmen möchte.
Es geht aber gerade darum - das nennt sich Entwicklung -, dass man sich auf Dinge nicht vorbereiten kann, die in den nächsten Jahrzehnten passieren, und wir deswegen gesetzgeberisch schon jetzt ein Modell schaffen - das wir evaluieren werden -, raumordnerisch Antworten auf Fragen zu geben, die uns heute noch keiner stellen kann. Das ist Sinn und Zweck dieser Experimentierklausel, und deswegen ist sie gut und richtig.
Wer dagegen versucht, aus der Experimentierklausel argumentativ eine Raumplanung nach Gutsherrenart zu machen, hat weder das Gesetz verstanden noch gezeigt, dass er zukunftsfähig aufgestellt ist.
Eine weitere wichtige Änderung ist in § 5 vorgesehen. Die Beteiligungsfristen werden nämlich flexibilisiert. Statt einer pauschalen Mindestfrist von vier Monaten für landesplanerische Beteiligungsverfahren wird die Mindestfrist auf einen Monat verkürzt und eine Höchstfrist von vier Monaten vorgeschrieben. Damit werden Planungsverfahren vereinheitlicht und beschleunigt. Es ist ein wichtiger Bestandteil dieses Landesplanungsgesetzes,
dass man bei den Fristen Klarheit schafft, weil so Verkürzungsverfahren, Verlängerungsverfahren und alles andere der Geschichte angehören.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zudem an die aktuelle Lage angepasst. Auch das war Gegenstand in der mündlichen Anhörung zum Landesplanungsgesetz. Insbesondere bei fortgeschrittenen Planungen und Kontaktbeschränkungen wird nun die Möglichkeit eröffnet, die Öffentlichkeitsbeteiligung digital durchzuführen. Im Hinblick darauf, dass schon jetzt fast alle Öffentlichkeitsbeteiligungen digital durchgeführt werden, ist das eigentlich nur eine Anpassung an den Status quo. Aber da der eine oder andere immer wieder mit dem barrierefreien, auch nicht digitalen Zugang argumentiert, verweise ich auf die Regelung in § 5 a Absatz 3, der im Rahmen der Ausschussberatungen neu eingeführt wurde, dass man auch zukünftig bei Landesbehörden oder ähnlich beteiligten Stellen immer noch an Papierversionen herankommen kann.
Zusammenfassend kann man feststellen: Das Landesplanungsgesetz wird upgedatet. Mit der Experimentierklausel schaffen wir ein gesetzliches und innovatives Element, auf zukünftige Herausforderungen einzugehen. Ich danke der Landesregierung für den sehr guten Entwurf und bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, dass Sie Zwischenfrage gestatten. - Ich will kurz fragen: Haben Sie den § 5 a in Gänze gelesen, insbesondere Absatz 3, und verstanden?
Das ist keine Zwischenfrage, sondern eine Zwischenbemerkung. - Zunächst zum Thema Lächeln die persönliche Anmerkung, dass in der SPDFraktion das Lächeln bekanntermaßen verkehrt herum getragen wird. Aber daran sollen Sie sich nicht stören.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zunächst danke ich dem Minister für den Bericht und dem Haus für die Ausarbeitung dieses Berichts und der Strategie. Der Minister hat vollkommen recht mit den Worten, mit denen er geschlossen hat: Wir können die beste Open-Source-Strategie der Welt haben. Wenn wir unsere Mitarbeiter und die Anwenderinnen und Anwender vor den Bildschirmen nicht mitnehmen, dann werden wir kläglich scheitern. Deswegen möchte ich gleich zu Beginn meiner Rede die Anregung geben, dass wir dann, wenn wir von Open Source sprechen, versuchen, vielleicht den einen oder anderen auch in diesem Haus mitzunehmen.
Open Source ist zunächst einmal ein offener Quellcode. Ein ganz berühmtes Beispiel für das, was aktuell mit einem offenen Quellcode programmiert wurde, ist die Corona-App, die die meisten von Ihnen auf dem Handy haben. Dies hat sogar den SAPVorstand, Herrn Müller, dazu verleitet zu sagen: Open Source hat wirklich als Stützpfeiler für die Entwicklung gedient.
Open Source bietet also Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, einmal nachzuschauen, was sich dahinter verbirgt. Ich gehe fest davon aus, dass ein Großteil von uns das nicht machen wird und das auch nicht verstehen würde, wenn er oder sie es machen würde, aber allein die Möglichkeit, einmal in die Programme und in die Prozesse hineinzusehen, eröffnet Möglichkeiten, Programme zu adaptieren, das eine oder andere Puzzleteil anzubauen oder aber ein Programm so anzupassen oder umzubauen, dass es für eine eigene Lösung taugt.
Deswegen versteckt sich hinter dem Wort Open Source häufig mehr, als man denkt. Begriffe wie TYPO3, Multi-Vendor-Strategie oder Ähnliches lassen häufig hier im Parlament - aber auch draußen - viele Leute gar nicht mehr zuhören, weil man sich nicht mitgenommen fühlt. Proprietäre Systeme und ähnliche Begriffe tauchen in der Strategie für meinen Geschmack noch viel zu oft auf, als dass man damit Leute begeistert und vom Stuhl reißt. ITNerds sind auch so von dem begeistert, was wir hier in Schleswig-Holstein seit zwei Jahren machen.
Lassen Sie mich deswegen an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Ich glaube, das, was in SchleswigHolstein hier unter der Führung von Minister Albrecht geschieht, ist ein wichtiger und richtiger Schritt heraus aus einer digitalen Abhängigkeit von einigen wenigen. Wir müssen digital souverän und selbstständig werden, und das werden wir eben nur, wenn wir uns breiter aufstellen, wenn wir uns eigene Möglichkeiten ins Haus holen und wenn Dataport möglicherweise auch für uns eigene Lösungen anbietet.
Es hat einen erheblichen wirtschaftlichen Faktor, wenn wir Unternehmen aus unseren Regionen animieren können, sodass wir technische Dienstleistungen von ihnen einkaufen können und uns nicht an Systeme binden, die jahrzehntelang von amerikanischen, zum Teil aber auch von asiatischen Großkonzernen beherrscht wurden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir mit einer Open-Source-Strategie in Schleswig-Holstein die digitale Abhängigkeit beenden können. Ich weiß nicht, ob ich ganz so zuverlässig bin wie der Minister, dass wir es schaffen können, bis 2025 vollkommen frei von Microsoft zu sein. Ich weiß auch nicht, ob das das Ziel sein muss. Das wurde eben auch ein wenig relativiert. Wenn Microsoft auch mit Open-Source-Produkten arbeitet, dann können wir auch Produkte von Microsoft nutzen.