Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie ganz herzlich zum heutigen Sitzungstag und eröffne die Sitzung. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, habe ich einige Mitteilungen zu machen: Erkrankt sind aus der CDU-Fraktion die Kollegin Barbara Ostmeier und der Kollege Claus Christian Claussen, aus der SPD-Fraktion die Abgeordnete Birte Pauls und aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Ines Strehlau. Ihnen allen wünschen wir gute Besserung.
Beurlaubt ist die Kollegin Regina Poersch aus der SPD-Fraktion. Wegen auswärtiger Verpflichtungen - das sieht mir sehr stark nach einer Sitzung des Bundesrats aus - sind von der Landesregierung Ministerin Dr. Sütterlin-Waack, Minister Dr. Garg und Minister Dr. Habeck beurlaubt.
Wir haben noch einen Nachtrag bei den Krankmeldungen. Auch der Kollege Fehrs aus der CDUFraktion ist erkrankt. Auch ihm wünschen wir natürlich gute Besserung.
Bevor wir in den ersten Tagesordnungspunkt einsteigen, haben uns die Parlamentarischen Geschäftsführer mitgeteilt, dass der Tagesordnungspunkt 10, Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, vertagt wird und heute hier im Plenum nicht mehr behandelt werden soll.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Ole Plambeck für die CDU-Fraktion.
Guten Morgen! - Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahrzehnten hat sich unser Bundesland leider immer weiter verschuldet. So sind die Kapitalmarktschulden von 10,3 Milliar
den € im Jahr 1990 auf heute rund 26,4 Milliarden € angestiegen. Im Jahr 2012 hat die Verschuldung mit mehr als 27,5 Milliarden € sogar ihren bisherigen Höhepunkt erreicht.
Vor allem dank der guten Konjunktur und der historisch niedrigen Zinsen, aber auch mit Hilfe verschiedener Konsolidierungsmaßnahmen konnte das Land in den vergangenen Jahren einen anderen Weg einschlagen und erstmals seit einem halben Jahrhundert einen Beitrag zum Abbau der Schulden leisten. In der nächsten Landtagstagung, also in der April-Tagung dieses Plenums, werden wir zu unser aller Bedauern über einen Nachtragshaushalt beraten, der die Schulden des Landes - entgegen der positiven Entwicklung - um weitere 2,95 Milliarden € aufgrund der HSH-Nordbank ansteigen lässt. Die Pro-Kopf-Verschuldung in Schleswig-Holstein steigt damit erstmals auf über 10.000 €.
Doch das sind nur die Kapitalmarktschulden. Hinzu kommen Versorgungsverpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ein Sanierungsstau bei Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäusern und Hochschulen. Das alles zusammengerechnet sind bereits rund 70 Milliarden € allein für unser Land.
Diese Verschuldung wurde in den letzten Jahrzehnten sehenden Auges aufgebaut. Unsere Großeltern, unsere Eltern, aber auch wir haben davon profitiert. Jetzt liegt es an uns, dass nicht allein unsere Kinder und Kindeskinder dafür zahlen müssen. Wir müssen die Herausforderungen annehmen und jetzt den Grundstein dafür legen, dass dieser Schuldenberg in Zukunft Stück für Stück abgebaut werden kann.
Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger, und das erwarten sie zu Recht. Trotz der neuen Schulden durch die HSH Nordbank, insgesamt werden es ja mindestens 5,4 Milliarden € sein, haben wir schon in dieser Legislaturperiode einige vernünftige und richtige Schritte gemacht, um dem Schuldenberg Herr zu werden.
Bereits im Haushalt 2018 haben wir insgesamt über 1 Milliarde € für Investitionen vorgesehen, die wichtig für die Zukunft unseres Landes sind. Dies trägt maßgeblich zum zügigen Abbau des Sanierungsstaus bei. Außerdem werden wir dem Versorgungsfonds des Landes ab diesem Jahr Mittel zuführen, um die Versorgung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ruhestand sicherzustellen.
Mit diesen genannten Maßnahmen richten wir den Blick auf die verdeckte Verschuldung. Es bleiben noch die Kapitalmarktschulden. Diese sind mit bald über 30 Milliarden € so hoch, dass keiner von uns sich so richtig vorstellen kann, wie viel Geld das eigentlich ist. Es ist mehr als doppelt so viel wie ein kompletter Landeshaushalt. Natürlich könnte man sich fragen: Warum friert man diesen Betrag nicht einfach ein und lässt ihn stehen? - Wenn da nicht die Zinsen wären.
Aktuell haben wir Glück. Wir leben in einer Niedrigzinsphase, sogar in einer historischen Niedrigzinsphase. So konnten die jährlichen Zinsausgaben aufgrund der günstigen Marktentwicklungen von 2010 bis heute um knapp 440 Millionen € gesenkt werden. Das ist Geld, welches wieder zur politischen Gestaltung zur Verfügung steht. Und nicht nur das: Durch die hervorragende Arbeit der Abteilung für Kredit- und Zinsmanagement im Finanzministerium sichern wir uns die günstigen Zinsen für die nächsten Jahre mit Zinssicherungsgeschäften über Optionen und Swaps. Frau Heinold, einen herzlichen Dank an dieser Stelle an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier wirklich einen guten Job machen.
Trotzdem müssen wir damit rechnen, dass es auf dem Zinsmarkt über kurz oder lang eine Trendwende geben wird. Erste Anzeichen sind schon auf dem Markt zu beobachten. Eine durchschnittliche Steigerung des Zinssatzes um nur einen Prozentpunkt würde für das Land Mehrausgaben in Höhe von über 270 Millionen € verursachen. 270 Millionen; das entspricht unserem kompletten Kommunalpaket. Es ist vor allem Geld, welches nicht mehr zur politischen Gestaltung zur Verfügung steht, zum Beispiel für Kitas oder Schulen. Daher ist es extrem wichtig, dass wir neben Zinssicherungen vor allem eines tun, nämlich die Bemessungsgrundlage für die Zinsen zu senken, und zwar durch eine regelund vor allem planmäßige Tilgung der Schulden, denn bisher wurde eher zufällig nach Kassenlage getilgt.
Die Tatsache, dass uns unsere Verfassung verbietet, ab 2020 neue Schulden zu machen, ist richtig, aber das reicht allein dafür nicht aus. Um mittelfristig zu einer planbaren Tilgung zu gelangen, bedarf es der Entwicklung eines konkreten Zeit- und Maßnahmenplans. Diesen wollen wir jetzt anpacken.
Jeder Euro, den wir heute nicht ausgeben, sondern für die Schuldentilgung verwenden, wird unseren Kindern und Kindeskindern in Zukunft zur politischen Gestaltung zur Verfügung stehen. Das gilt umso mehr aufgrund des Zinseszinseffekts. Wir dürfen nicht nur von Generationengerechtigkeit reden, sondern wir müssen Generationengerechtigkeit leben, und dazu zählt neben dem Abbau der versteckten Schulden und anderen Dingen eben auch der Abbau der Altschulden.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, einen Zeit- und Maßnahmenplan zu entwickeln, damit wir die Schulden endlich tilgen können, und das mit einem System. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor wir zur nächsten Rednerin kommen, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Beruflichen Schule Oldenburg in Holstein. Herzlich willkommen hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Schon nach § 9 Absatze 1 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 ist der Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. In ihr sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten, also auch Kreditaufnahme und Zinsausgaben, darzustellen. Ich sage ja: Selbstverständlichkeiten. Das bedeutet das nämlich. Aber alle, die diesem Hause schon länger angehören - dazu zähle ich mich nicht -, wissen, dass es beileibe keine Selbstverständlichkeit ist.
Plambeck hat darauf hingewiesen -, lag sie Ende des Jahres 2017 bei knapp 26 Milliarden € und damit mehr als 1 Milliarde € unter diesem Höchststand. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden bereits eingehalten, der Abbau des strukturellen Defizits gelingt wohl drei Jahre früher als erforderlich.
Ich möchte daher nicht versäumen, meine Damen und Herren, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es die Arbeit der Küstenkoalition gewesen ist, die die heutige Regierung überhaupt erst in die Lage versetzt hat, konkret über den Tilgungsplan nachzudenken.
Ihr Hinweis ist sehr wohl gerechtfertigt. Ich möchte Sie bitten, den Ausführungen der Rednerin zu folgen und Zwischenrufe wieder in das übliche Maß zu bringen. Das gilt besonders auch für die erste Reihe in der CDU-Fraktion.
Trotz hoher unvorhergesehener Mehrausgaben konnten in der vergangenen Legislatur die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden. In den Jahren 2013, 2015, 2016 und 2017 konnte sogar ein Haushaltsüberschuss erzielt und gleichzeitig dem Sondervermögen IMPULS 2013 Mittel zugeführt werden, um ab 2016 mit dem Abbau des Sanierungsstaus zu beginnen. Wenn Sie mir das nicht glauben, dann fragen Sie einmal Ihre Finanzministerin; die kann Ihnen das auch erzählen.
Die Idee, einen Tilgungsplan zu entwickeln, ist also nicht neu und schon gar keine Erfindung von Jamaika. Denn bereits im Jahre 2014 hat der Landtag beschlossen, dass im Anschluss an den Abbau des strukturellen Haushaltsdefizits die Tilgung der aufgelaufenen Altschulden erfolgen soll. Das war 2014. Den Beschluss dazu haben wir übrigens einstimmig gefasst. Ich nenne den Kollegen gerne noch die Drucksachennummer. Dabei haben wir das Ziel bekräftigt, die Altschulden vollständig zu tilgen sowie zum Schuldenabbau einen Tilgungsplan zu erstellen.
Allerdings hatten wir dabei auf Hilfe des Bundes bei der Altschuldentilgung gehofft. Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen.
Aber wenn Sie das noch einmal nachlesen, Herr Vogt, dann werden Sie sehen: Nach dem Abbau des strukturellen Defizits ist mit der Tilgung der Altschulden zu beginnen. Das steht in der Drucksache 18/1807; das können Sie gern noch einmal nachlesen.
Es würde also eigentlich reichen, diesen Beschluss zu bekräftigen. Aber Jamaika möchte mit dem heutigen Antrag wohl Tatkraft demonstrieren - das kann ja auch nicht schaden - und hat den damaligen Beschluss konkretisiert um den Hinweis auf einen Zeit- und Maßnahmenplan. Spannend wäre es nun zu hören, welche Maßnahmen und vor allem welchen Zeitraum sich die Koalitionäre vorstellen. Das aber bleibt heute im Ungewissen. In einem Jahr soll die Landesregierung uns eine entsprechende Beratungsgrundlage vorlegen. Nicht nur ich bin schon sehr gespannt.