Ole-Christopher Plambeck

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich ein großes Lob an die Bundesregierung aussprechen: Die Corona-Warn-App ist ein richtiges, wichtiges und wirksames Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie.
In einem transparenten und - wie ich finde - zügigen Verfahren hat die Bundesregierung die CoronaWarn-App auf den Weg gebracht. Natürlich gibt es im Laufe der Zeit Kritiker, das eine oder andere funktioniert nicht, aber dass sogar der Chaos Computer Club nichts zu meckern hatte, fand ich schon beachtlich und ist definitiv als Lob zu verstehen.
Für eine effektive Pandemiebekämpfung brauchen wir zwingend eine funktionierende und vor allem schnelle Kontaktnachverfolgung. Neben dieser technischen Komponente brauchen wir auch das menschliche Vertrauen für die freiwillige Anwendung dieser App. Dafür braucht es in einer freien Gesellschaft wie unserer besonders eines: Akzep
tanz. Insbesondere der Datenschutz, die dezentrale Speicherung der Daten und der offene Quellcode führen zu diesem Vertrauen in die Corona-WarnApp.
Die Corona-Warn-App wurde bereits über 23,5 Millionen Mal heruntergeladen. Experten wünschen sich aber in der Bevölkerung für einen optimalen Nutzungsgrad eine Nutzung von 60 %. Denn die App wird mit jeder weiteren Nutzerin und jedem weiteren Nutzer immer besser.
Damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger als bisher die Corona-Warn-App nutzen, muss diese noch attraktiver werden. Es ist daher richtig und wichtig, dass die Bundesregierung auch mithilfe der Länder die Corona-Warn-App weiterentwickelt hat und weiterentwickeln wird. Konkret werden in Kürze die Verbesserung der Messgenauigkeit und die Verbesserung der Benutzeroberfläche auch für weitere Plattformen umgesetzt. Besonders erwähnenswert ist, dass die App in weiteren Sprachen, in französischer, arabischer und russischer Sprache, zur Verfügung stehen wird.
Als Jamaika-Koalition wollen wir, dass die CoronaApp zu einem noch größeren Erfolg wird und sich weiter als ein effizientes Instrument zur Bekämpfung der Pandemie behauptet. Wir wollen daher, dass noch einige ganz konkrete Punkte in die weitere Entwicklung einfließen.
Um zum Beispiel unsere Gesundheitsämter noch besser bei der Kontaktnachverfolgung zu unterstützen, soll die App um die Möglichkeit zur freiwilligen Führung eines Kontakttagebuches erweitert werden. Dieses soll den Gesundheitsämtern nach Freischaltung durch die Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Das ist unter anderem eine Forderung aus der Landtagsanhörung hier im Plenarsaal gewesen, denn die Kontaktnachverfolgung führt immer noch zu großen Problemen. Die Betroffenen wissen oft gar nicht mehr, mit dem sie Kontakt hatten. Die Kontaktnachverfolgung bedeutet deshalb vor allem zu viel Arbeit in den Behörden.
Zu unseren Vorschlägen gehört auch die Schaffung einer digitalen Anmeldemöglichkeit zum Beispiel bei Gaststätten und Veranstaltungen, bei denen eine Erhebung von Kontaktdaten absolut notwendig ist. Die könnte direkt über die Corona-Warn-App erfolgen.
Testlabore sollen die Möglichkeit erhalten - natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes -, Ergebnisse direkt in die App zu übermitteln. Für ganz wichtig halten wir auch, bei der notwendigen
Analyse weiterer Defizite und des Verbesserungspotenzials der App stärker als bislang mit einem Feedback-Tool das Know-how und die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen. Zudem muss der potenzielle Nutzerkreis erweitert werden. Dazu gehört es auch, die App für andere technische Geräte wie Armbänder, Fitnessuhren oder Schlüsselanhänger zu erweitern.
In einigen Bereichen des Alltags wird verlangt, dass ein negatives Testergebnis vorliegt, um überhaupt einen Zugang zu bekommen. Deshalb soll geprüft werden, ob etwa negative Testergebnisse zur Dokumentation in der App hinterlegt werden können.
Ganz entscheidend aber ist, dass die App in allen in Deutschland gesprochenen Sprachen zur Verfügung steht. Die richtige gesprochene Sprache ist, wie so oft, der Schlüssel zum Erfolg. Über den sprachlichen Zugang kann eine Verbreitung und Nutzung der App wesentlich verbessert werden. Dadurch entlasten wir die Ämter und Bürger, denn die App hat schon oft dazu beigetragen, einen unnötigen Gang in die Quarantäne zu vermeiden. Lassen Sie uns jetzt die App weiterentwickeln, um gemeinsam die Pandemie zu bewältigen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag des SSW zur Einführung der Finanztransaktionssteuer - auch FTT genannt - gelesen habe, war mein erster Gedanke: „Oh je, eine neue Steuer - und das in der schlimmsten Wirtschaftskrise der Geschichte der Bundesrepublik!“
Was jetzt gebraucht wird, sind keine neuen Steuern, sondern Anreize für Investitionen und Wachstum. Nur so können wir die Schulden bewältigen, die wir wegen der Coronakrise aufgenommen haben.
Wirtschaftswachstum ist der Schlüssel, um die Krise zu meistern, und es liegt in unserer Verantwortung, alles dafür zu tun, kommendes Wachstum nicht zu gefährden.
Forderungen wie die Erhöhung vorhandener Steuern oder sogar die Einführung neuer Steuern führen zu Verunsicherung und bremsen Wachstum aus.
Darum sind solche Forderungen in dieser Zeit schädlich und müssen aus meiner Sicht dringend vermieden werden.
Jetzt aber direkt zum Antrag des SSW. Sie fordern in Ihrem Antrag eine Finanztransaktionssteuer für
sämtliche Umsätze am Wertpapiermarkt, immerhin für Kleinsparer eine Bagatellgrenze von 3.000 €, und - wenn eine EU-weite Einführung nicht funktioniert - eine nationale Einführung. Diese Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer halte ich für nicht zielführend, und ich sage Ihnen auch, warum. Wenn Sie auf sämtliche Umsätze am Wertpapiermarkt eine Steuer erheben, dann treffen Sie auch mit einer Bagatellgrenze von 3.000 € jährlich die Kleinsparer. Sie treffen die Mitte unserer Gesellschaft, diejenigen, die mühsam versuchen, ihre Rente mit privater Vorsorge aufzustocken,
und zwar immer dann, wenn jemand sein Geld im Rahmen vermögenswirksamer Leistungen in einen Fonds investiert, einen Riester-Vertrag bedient, Mitarbeiter-Aktien erwirbt oder bei seiner örtlichen Sparkasse, Genossenschaftsbank oder seiner Privatbank mit einem Aktien- oder Finanzplafonds monatliche Altersvorsorge betreibt; denn bei jedem Kauf würde die Finanztransaktionssteuer ein kleines Stück Rendite verzehren, die sich auf lange Sicht zu erheblichen Beträgen aufsummiert. Damit wird sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge erschwert.
Das Verrückte dabei ist, dass wir über die Einkommensteuer genau solche Produkte fördern. Das bedeutet, wir würden auf der einen Seite steuerliche Anreize für solche Altersvorsorgeprodukte setzen und sie auf der anderen Seite zeitgleich, und zwar in der Ansparphase, besteuern. Eigentlich sind wir seit 2005 weg von diesem System. Es tut mir leid, lieber SSW, aber das ist aus meiner Sicht kompletter Irrsinn. Da nützt auch Ihre Bagatellgrenze nichts.
Kaum ein Sparer kauft die entsprechenden Wertpapiere direkt. In den allermeisten Fällen ist ein Dienstleister zwischengeschaltet, und damit greift auch die Bagatellgrenze nicht. In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es ohnehin schwierig geworden, für das Alter vorzusorgen. Da sollten wir den Sparern nicht noch die letzte Renditemöglichkeit nehmen.
Jetzt zu Ihrer Forderung, eine nationale Finanztransaktionssteuer einzuführen, also einen nationalen Alleingang zu machen. Haben Sie einmal nach Frankreich geschaut? - Die französische Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,3 % des Transaktionswerts wird bei einem Eigentümerwechsel von Eigenkapitalinstrumenten französischer Firmen,
schlicht Aktien oder aktienähnlichen Wertpapieren, fällig. Frankreich hat damals mit einem jährlichen Steueraufkommen von 1,6 Milliarden € gerechnet. Tatsächlich ist es die Hälfte geworden, knapp 756 Millionen €. Was ist der Grund? - Der Grund ist genau das, was Sie vorhin versucht haben auszuschließen, nämlich doch die Abwanderung ins Ausland.
An dem Beispiel sehen wird, dass es nur eine internationale, nur eine gemeinsame Lösung in der Europäischen Union geben kann.
Mit uns als CDU wird es keine Finanztransaktionssteuer geben, die Kleinsparer und Altersvorsorger belastet. Es wird mit uns als CDU auch auf gar keinen Fall einen nationalen Alleingang geben.
Darum ist der Antrag in dieser Fassung nicht zustimmungsfähig.
Aber zur Güte, lieber Lars Harms, kann ich immerhin sagen, dass wir bei der Besteuerung des Hochrisikohandels beziehungsweise des Hochfrequenzhandels im internationalen Rahmen mitgehen würden. Diese Art des Handels hat unter anderem auch die Finanzkrise 2008 ausgelöst. Aber hier darf nicht so getan werden, als wenn in Deutschland seitdem nichts passiert wäre.
Hochfrequenzhändler unterliegen mittlerweile der BaFin-Aufsicht, es wurden Gebühren für die Nutzung entsprechender Handelssysteme eingeführt, und es wurden Mindestpreisänderungsgrößen für die Algorithmen im Hochfrequenzhandel festgelegt. Das sind alles sinnvolle Maßnahmen, die in der jüngeren Vergangenheit in großem Konsens umgesetzt worden sind.
Ja, die Große Koalition kann da auch etwas machen und ist handlungsfähig. Das erkennt man vor allem auch daran, dass insgesamt über die Finanztransaktionssteuer seit Mitte der 1950er-Jahre ohne Ergebnis diskutiert wird. Das zeigt die Komplexität und die Schwierigkeit dieses Themas. Deswegen schlage ich vor, dass wir uns ausführlich im Finanzausschuss mit diesem Thema auseinandersetzen sollten. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachrichtenlose Bankkonten, herrenlose Bankkonten, unbewegte Bankkonten: Worum geht es eigentlich? - All diese Begriffe beschreiben Konten, bei denen der Kontakt zwischen
Kreditinstitut und Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer aus unterschiedlichen Gründen verloren gegangen ist und auf denen über einen langen Zeitraum keine Bewegungen, also keine Transaktionen, erfolgt sind.
Grundsätzlich haben Kreditinstitute die Guthaben ihrer Kunden als Verbindlichkeit in ihrer Handelsbilanz zu passivieren. Stellt eine Verbindlichkeit jedoch keine wirtschaftliche Belastung, also keine Außenverpflichtung für das Kreditinstitut mehr dar, dann hat entsprechend der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eine Passivierung zu unterbleiben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit der Geltendmachung der Forderung durch die Gläubigerin oder den Gläubiger zu rechnen ist. Für Bankguthaben auf einem Konto wird dies im Regelfall angenommen, wenn das Konto seit mehr 30 Jahren nicht bewegt worden ist.
Wird eine Forderung, die dem Grunde und der Höhe nach bekannt ist, wieder geltend gemacht, lebt die Außenverpflichtung wieder auf, und die Nichtpassivierung muss rückgängig gemacht werden.
Gleiches gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz. Die Nachrichtenlosigkeit spielt für die steuerbilanzielle Einordnung keine Rolle. In der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten aus Kundenanlagen, die über einen längeren Zeitraum hinweg weder Einnoch Auszahlungen aufweisen, spätestens nach 30 Jahren gewinnerhöhend auszubuchen. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung die Ausbuchung erst nach 30 Jahren verlangt. Es steht den Kreditinstituten jedoch frei, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, diese Verbindlichkeiten bereits zu einem früheren Zeitpunkt steuerbilanziell auszubuchen. Der Gewinn verbleibt dann entsprechend beim Kreditinstitut.
Der Anspruch der Kundin oder des Kunden auf Auszahlung des Guthabens wird davon nicht berührt. Zivilrechtlich besteht auch keine Möglichkeit für ein Kreditinstitut, ein Konto allein aufgrund seiner Nachrichtenlosigkeit einseitig aufzulösen. Eine ordentliche Kündigung eines Bankkontos setzt den Zugang der Kündigung bei der Kundin oder dem Kunden oder dessen Rechtsnachfolger voraus. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Zugang auch durch eine öffentliche Zustellung bewirkt werden. Die Ermittlung der richtigen Anschrift obliegt natürlich dem Kreditinstitut. Im Klartext bedeutet das: Der Person, der das Geld auf dem sogenannten nachrichtenlosen Konto gehört,
steht dieses Geld auch uneingeschränkt zu. Daran darf nach unserer Meinung nicht gerüttelt werden.
Für uns in der Jamaika-Koalition ist aber auch klar, dass sich die Kreditinstitute das Guthaben auf solchen Konten nicht einfach einverleiben sollten. Wir halten es vor diesem Hintergrund für sachgerecht, dass, wenn auch unter höchster Anstrengung kein Eigentümer zu ermitteln ist, solche nachrichtenlosen Bankkonten in ein zentrales Register aufgenommen werden und die Guthaben auf zwei von der Kreditanstalt für Wiederaufbau verwaltete Fonds überführt werden. Diese sollen hälftig für gemeinnützige Zwecke und hälftig als Risikostartkapital für Start-ups genutzt werden.
So wird eine Gewinnerhöhung beim jeweiligen Kreditinstitut vermieden. Immerhin reden wir über Mittel zwischen 2 Milliarden € und 9 Milliarden €. Diese Summen stehen jedenfalls im Raum.
Für uns ist wichtig, dass die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer oder deren Erben unberührt bleiben. Diesen ist über das Register auch nach der Überführung die Möglichkeit gegeben, weiter auf das Guthaben zuzugreifen, auch wenn es nach 30 Jahren überführt worden ist. Bisher fristet das Thema der nachrichtenlosen Konten eher ein Schattendasein. Für uns ist es daher wichtig, endlich sinnvolle und rechtssichere Strukturen in diesem Bereich zu schaffen. Ich freue mich daher auf die Diskussion im Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Finanzministerin! Wir erleben derzeit eine historische Krise. Die Coronapandemie hat zu einem Einbruch der Wirtschaft und damit zu einem erheblichen Rückgang der Einnahmen - allein für 2020 von knapp 1 Milliarde € - geführt, was Schleswig-Holstein so in seiner Geschichte noch nicht erlebt hat. Spätestens bei einem Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen sollte allen klar sein, dass die Pandemie noch nicht überwunden ist. Solange es keinen Impfstoff gibt, wird es die Pandemie geben, und sie wird uns begleiten. Die aktuellen Inzidenzen zeigen es. Deshalb sind die beschlossenen Maßnahmen auch für den Monat November etwas, was wir auch finanziell spüren werden.
In dieser schweren Zeit ist das einzig Richtige, finanzpolitisch den Schulterschluss zu suchen, um unser Land gemeinsam aus dieser Krise zu führen. Mit dem vor uns liegenden 4. Nachtragshaushalt 2020 beschließen wir einen Kreditrahmen, der über mehr als eine Generation zurückzuzahlen ist, nämlich über 40 Jahre, leider auch von einer Generation, die jetzt erst geboren wird. Eine solche Entscheidung kann und darf nur mit breiter Mehrheit getroffen werden. Deshalb sage ich - auch als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion - ganz klar, dass es richtig gewesen ist, die Schuldenbremse mit einer Zweidrittel-Regelung auszustatten.
Meine Damen und Herren, ich kenne keinen von uns, dem diese Entscheidung über den Notkredit, über den Rahmen von weiteren 4,5 Milliarden € auf 5,5 Milliarden €, zuzüglich der Kreditaufnahme für konjunkturell bedingte Steuermindereinnahmen von 1,2 Milliarden €, leichtfällt. Wir fassen den Beschluss über diesen Rahmen nicht gern, aber fassen ihn in vollem Bewusstsein über seine Notwendigkeit und Tragweite und aus tiefster Verantwortung für unser Schleswig-Holstein und seine Bürgerinnen und Bürger.
Denn am Ende geht es um nichts anderes als den ökonomischen und damit auch den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und den Erhalt der Daseinsvorsorge. Natürlich kenne ich die Kritik, wir würden unter dem sogenannten Corona-Deck
mantel Projekte finanzieren, die nichts mit Corona zu tun hätten. Aber von genau diesen Kritikern warte ich bis heute auf ernsthafte Alternativvorschläge, wie denn mit dieser Krise umzugehen ist und welche Haushaltstitel konkret zu streichen wären.
Wir machen genau das, was in einer solchen Phase nicht nur wichtig, sondern essenziell ist: Wir investieren in den Standort Schleswig-Holstein! Das machen wir, indem wir mit 2,5 Milliarden € der Nothilfe die Finanzierung der IMPULS-Investitionen absichern. Es ist wichtig, dass wir als Wirtschaftsund Arbeitsstandort für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger nicht nur attraktiv bleiben, sondern auch besser werden. Das kann nur gelingen, wenn wir in Glasfaser, in Schulen, in Universitäten, in Straßen, Schiene, in Digitalisierung und ja, auch in Radwege investieren. Das alles ist nicht „nice to have“, sondern notwendige, zukunftsorientierte Standortpolitik. Das ist nicht nur wichtig, sondern essenziell für den Standort Schleswig-Holstein.
Eine aktuelle Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft hat zeigt, dass wir immer noch einen hohen Nachholbedarf an hochwertigen Produkten und Dienstleistungen haben. Daran können wir nur durch Investitionen in unsere Infrastruktur etwas ändern, um entsprechende Unternehmen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu bekommen und zu erhalten. Deshalb ist wirksame Standortpolitik gerade in der Krise so wichtig.
Aber eines hat uns die Pandemie ganz klar vor Augen geführt: Bei der Digitalisierung brennt es in allen Bereichen. Daher ist es richtig, dass wir hier einen Schwerpunkt setzen und massiv in Digitalisierungsmaßnahmen wie Software, Endgeräte, aber auch den Glasfaserausbau - wie die Finanzministerin es eben beschrieben hat - investieren.
Darüber hinaus finanzieren wir mit diesem Nachtragshaushalt weitere Testkapazitäten und Maßnahmen für den Infektions- und Gesundheitsschutz. 150 Millionen € stehen dafür bereit. Die absolute Notwendigkeit dieser Ausgaben brauche ich wohl in Anbetracht dieses 4. Nachtragshaushalts nicht weiter erläutern.
Die Folgen der Pandemie treffen natürlich nicht nur das Land. Der Einbruch der Wirtschaft sorgt auch bei den Kommunen für erhebliche Steuermindereinnahmen. Auch hier bekennen wir uns zu unserer Verantwortung und übernehmen gemeinsam mit dem Bund je die Hälfte der im Mai geschätzten Ge
werbesteuerausfälle von 330 Millionen €. Als Land nehmen wir dafür entsprechend 165 Millionen € in die Hand. Die Verteilung wird anhand der Differenz zwischen dem Durchschnitt des einzelgemeindlichen Gewerbesteueraufkommens von 2017 bis 2019 und dem erwarteten Gewerbesteueraufkommen 2020 vorgenommen. Dabei wird maximal ein Betrag von 1.000 € je Einwohnerin und Einwohner ausgeschüttet. Die Mittel, die aufgrund dieser Kappungsgrenze nicht ausgeschüttet werden, verfallen selbstverständlich nicht, sondern werden auf Basis der erwarteten Gewerbesteuerausfälle auf die übrigen Kommunen verteilt. Hierzu werden wir im Rahmen der heutigen Plenarsitzung auch noch ein weiteres Gesetz verabschieden.
Aber nicht nur die Gewerbesteuereinnahmen fallen bei den Kommunen weg. Im Jahr 2021 werden wir die Hälfte und im Jahr 2022 ein Viertel der Ausfälle bei der Einkommensteuer übernehmen. Maximal stehen dafür 110 Millionen € bereit. Den Abrechnungsbetrag aus dem kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2020 teilen sich Land und Kommunen, und der kommunale Anteil wird auf über zehn Jahre gestreckt.
Ich habe gerade ausgeführt, wie wichtig in einer Zeit wie dieser die Investitionen sind. Das gilt selbstverständlich nicht nur für Investitionen des Landes, sondern auch für die der kommunalen Ebene. Deswegen werden wir mit dem neu geschaffenen Infrastrukturfonds 150 Millionen € bereitstellen, um dafür Sorge zu tragen, dass Investitionen vor Ort gesichert und ausgebaut werden. Konkret unterstützen wir die Kommunen damit beim Ausbau der Ganztagsbetreuung, was eine riesige Aufgabe vor Ort ist. Aber auch der Ausbau kommunaler Radwege und der stärkere Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden sind wichtig und absolute Zukunftsthemen. Zudem haben wir einen großen Nachholbedarf bei den Investitionen in Krankenhäuser vor Ort, wofür wir 124 Millionen € bereitstellen. Und der Schulbau darf auch nicht vergessen werden. Deshalb werden wir dort das IMPULSProgramm mit 120 Millionen € aufstocken.
Das sind alles Zukunftsthemen, die uns helfen, gestärkt aus der Krise hervorzukommen.
Neben dem 4. Nachtrag zum Haushalt 2020 beraten wir heute in erster Lesung auch den Haushaltsentwurf 2021. Die Coronapandemie hat natürlich ebenfalls große Auswirkungen auf die Planung 2021 und die Folgejahre. Die hieraus resultierenden
Folgekosten der Pandemie von 403 Millionen € werden durch den Notkredit aufgefangen. Hinzu kommt die geplante Übernahme von Altschulden aus der HSH finanzfonds AöR von 287,5 Millionen €. Ja, auch die HSH gibt es leider immer noch, und die wird uns auch noch eine Weile begleiten. Eine weitere Kreditaufnahme gibt es für das Defizit von 346 Millionen €.
Trotzdem begrüße ich es, dass die Landesregierung mit 1,4 Milliarden € mehr als 10 % des Haushaltes für Investitionen eingeplant hat. Auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen, aber gerade in der Krise ist es richtig, massiv in Digitalisierungsmaßnahmen, Glasfaser, Straße, Schiene, Radwege, Barrierefreiheit, Krankenhäuser oder energetische Gebäudesanierung zu investieren. Denn der Weg aus der Krise kann nur über eine gute Standortpolitik mit Schwerpunkt auf eine gut ausgebaute und moderne Infrastruktur führen, von der die kommenden Generationen auch profitieren werden. Das gilt natürlich auch für den Haushalt 2021 und die Folgejahre.
Mit Blick auf die kommenden Generationen geht Jamaika auch beim Thema Finanzanlagen voran. Mit dem heute vorgelegten Entwurf zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein - FINISH - wollen wir eine stärkere Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien in die Finanzanlagen des Landes erreichen und diese Kriterien auch gesetzlich verankern. Aus unserer Sicht ist das Ganze auch sinnvoll, denn - ich habe es in meiner Rede vor knapp einem Jahr bereits gesagt nachhaltiges Investieren und Wirtschaftlichkeit schließen sich nicht aus. Konkret geht es um Finanzanlagen nach ESG-Kriterien, die neben Umweltschutz auch Sozial- und Ethik- beziehungsweise Unternehmensführungsaspekte beziffern. Was hierunter genau zu verstehen ist, werden wir natürlich noch intensiv im Finanzausschuss beraten.
Ich komme zurück auf den Haushaltsentwurf 2021 und die Feststellung, dass Investitionen in die Infrastruktur wichtig sind. Für den Haushalt 2021 gilt ebenfalls: Wir sollten keine wesentlichen neuen konsumtiven Ausgaben auf den Weg bringen, denn auch wenn wir mit der Vereinbarung über den Notkredit unsere coronabedingten Mehrausgaben, Investitionen und Steuerausfälle absichern, ist klar: Jeder zusätzliche Euro, den wir ausgeben, ist kreditfinanziert und stellt damit eine Belastung für die kommenden Generationen dar. Darum ist absolute Haushaltsdisziplin gefordert. Das wird uns die
nächsten Wochen und Monate bei den Beratungen ganz klar begleiten.
Glücklicherweise haben wir derzeit eine günstige Zinslage, sodass wir mit knapp 455 Millionen € Zinsen auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre bleiben. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und uns muss bewusst sein, dass diese niedrigen Zinsen unserem Haushalt ein Stück weit helfen. Bei einer Zinslage wie vor zehn oder 15 Jahren hätten wir auch ohne Corona und die HSH ganz klar große Schwierigkeiten. In dieser Hinsicht sind die Zeiten heute zum Glück andere.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns im Finanzausschuss intensiv mit dem Thema Altschulden auseinandergesetzt, denn eben diese sind mit erheblichen Zinsrisiken verbunden. Im Klartext heißt das, dass schon kleine Zinserhöhungen starke Belastungen für den Landeshaushalt zur Folge haben. Grundsätzlich ist es beim Thema Schulden wichtig, über den Tellerrand zu schauen und nicht nur die Kapitalmarktschulden, sondern die Gesamtverschuldung zu sehen.
Die Kapitalmarktschulden werden bis 2024 auf circa 38 Milliarden € - inklusive corona- und HSH-bedingter Schulden - ansteigen und damit circa 13.000 € je Einwohnerin und Einwohner von Schleswig-Holstein betragen. Hinzu kommt die verdeckte Verschuldung von über 6 Milliarden € in Form des Investitionsstaus, und wir dürfen bei unserer Betrachtung auch nicht unsere Verpflichtungen gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, also die Pensionsverpflichtungen, vergessen, die bei einem Barwert von 35 Milliarden € liegen.
Die Gesamtverschuldung ist also wesentlich höher, als auf den ersten Blick zu vermuten ist, und das bei einem Haushalt von bereinigt rund 13 Milliarden € je Jahr, wobei ein Großteil der Ausgaben fix ist. Wir müssen uns also genau überlegen, wann und wie wir diese Verschuldung in den Griff bekommen und wie wir die vorhandenen Spielräume am besten nutzen. Ein Altschuldentilgungsplan ist absolut sinnvoll, um das Zinsrisiko zu minimieren. Aber die Pandemie hat uns hier ganz klar einen Strich durch die Rechnung gemacht, denn wir bauen derzeit leider keine Kapitalmarktschulden ab, sondern auf. Daher müssen wir immer sehen: Wo erreichen wir mit einem Euro in der Hand die größte Wirkung für unser Land? In der aktuellen Situation schließt sich meiner Meinung nach wieder der Kreis, und wir landen bei den Investitionen in die Infrastruktur und in den Abbau der verdeckten Verschuldung.
Das bedeutet nicht, dass wir keine Sparanstrengungen unternehmen müssen. Das bedeutet nur, dass sie wohlüberlegt und zur richtigen Zeit unternommen werden müssen, und wir müssen uns vor allem über die Folgen im Klaren sein. Die aktuelle Lage zeigt leider, dass das Land weiterhin gefragt ist, zu unterstützen und vor allem in den Infektionsschutz zu investieren. Ich sage aber auch: Je länger die Pandemie andauert, desto enger werden die finanziellen Möglichkeiten.
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung über diesen Kreditrahmen keine leichte Entscheidung, und auch die Haushaltsberatungen für 2021 werden nicht einfach sein. Aber wir alle sind bereit, diese Verantwortung zu tragen, und dafür bedanke ich mich nicht nur bei der Landesregierung, sondern auch bei allen Kolleginnen und Kollegen der demokratischen, der bestehenden Fraktionen in diesem Haus und auch bei den Kollegen des SSW. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Mai dieses Jahres haben wir erstmalig im Plenum über den Gesetzentwurf zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs, immerhin ein Volumen von knapp 2 Milliarden €, in diesem Hause debattiert. Vor der ersten Lesung stand ein langer Diskussionsprozess mit vielen Berechnungen und Debatten. Auch nach der ersten Lesung haben wir viele Gespräche geführt und Ende September die mündliche Anhörung im Plenarsaal durchgeführt.
Bei der Diskussion um den kommunalen Finanzausgleich muss allen klar sein, dass es auch um einen finanziellen Interessenausgleich geht. Das liegt in der Natur der Sache und an den unterschiedlichen Strukturen unserer kommunalen Familie.
Wir haben es aber geschafft, dass alle Kommunalgruppen zu den Gewinnern gehören: Kreise, kreisfreie Städte, Zentrale Orte, nicht zentrale Orte. Jamaika hat alle im Blick.
Das nicht genug: Im Rahmen der Vereinbarung zum Stabilitätspakt ist es gelungen, mit den Kommunen einen Konsens zum FAG hinzubekommen. Insbesondere sagen die Kommunen, dass sie keine weiteren Forderungen mehr an das Land stellen bezüglich Straßenausbaubeiträge, womit sich der Änderungsantrag der SPD erledigt hat, der soeben eingereicht wurde und dem wir nicht zustimmen werden.
Den Gesetzentwurf der Landesregierung, der sehr gelungen ist, haben wir im Rahmen der mündlichen Anhörung debattiert. Der Gesetzentwurf enthält, wie die Ministerin eben dargestellt hat, wichtige Parameter wie Flächenfaktor, Kinderbonus, Teilschlüsselmassen, Infrastrukturverteilung. Wir werden den Gesetzentwurf durch unseren Änderungsantrag, den wir schon im Innen- und Rechtsausschuss, im Finanzausschuss und im Bildungsausschuss behandelt haben, noch besser machen.
Im Rahmen der Einigung zum Stabilitätspakt stellt das Land pro Jahr 11 Millionen € mehr für das FAG bereit. Inhaltlich richten wir einen neuen Vorwegabzug für Integrationsaufgaben ein und stocken die hierfür umgeschichteten Mittel um 2 Millionen € auf nun 11 Millionen € auf. Von diesen Mitteln sol
len dann alle Bereiche, Kreise, kreisfreie Städte, Zentrale Orte und nicht zentrale Orte, profitieren. Wir halten das für richtig, weil in allen schleswigholsteinischen Kommunen Integrationsarbeit geleistet wird.
Mit weiteren 9 Millionen € pro Jahr wird der Vorwegabzug Infrastruktur auf 68 Millionen € aufgestockt. Ein Teilbetrag in Höhe von 20 Millionen € soll hälftig zwischen Kreisen und Gemeinden aufgeteilt werden. Für die Mittelverteilung unter den Kreisen werden die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt. Die Verteilung des Gemeindeanteils richtet sich sowohl nach Umsatzsteueranteilen als auch nach Einwohnerzahl. Um einen einheitlichen Verteilmechanismus für die Gemeinden zu gewährleisten, werden auch die Umsatzsteueranteile für die kreisfreien Städte berücksichtigt.
Man sieht, es geht ziemlich tief ins Detail. Neben den dargestellten Punkten - wie könnte es auch anders sein - gibt es auch coronabedingte Änderungen im Gesetzentwurf. So soll der negative Abrechnungsbetrag aus dem kommunalen Finanzausgleich 2020 durch Land und Kommunen jeweils hälftig finanziert werden. Der kommunale Anteil wird dabei bis in das Jahr 2031 gestreckt.
Dass Bund und Land pauschal die Gewerbesteuerausfälle auf Basis der Mai-Steuerschätzung übernehmen, hat natürlich auch Auswirkungen auf das FAG. Damit keine abschwächende Wirkung für die Kommunen entsteht, regeln wir, dass im Zuge der Maßnahme keine Gewerbesteuerumlage darauf an das Land fällig wird. Um den Verteilmechanismus innerhalb der kommunalen Familie zu erhalten und zu gewährleisten, wird der Ausgleich auch in die Steuerkraft einbezogen.
Für die Regelung des Schwimmstätten-Vorwegabzugs wird zunächst eine Verteilung nach Fläche vorgenommen. Sobald die Pandemie vorbei ist, soll die vereinbarte Verteilung nach gegebenen Schwimmstunden erfolgen.
Auch das Thema Schulkostenbeiträge fassen wir aufgrund der Anhörung noch einmal an. Wir werden dort die Einführung der Spitzabrechnung für die Investitionen auf das Jahr 2023 vorziehen. Gleichzeitig erhöhen wir die Pauschalen für den Übergangszeitraum auf 400 € für die Jahre 2021 und 2022.
Besonders freue ich mich, dass wir uns in der Koalition auch aufgrund der Debatte zur mündlichen Anhörung, in der insbesondere der Landrat des Kreises Nordfriesland, Florian Lorenzen, hingewiesen hat, dafür entschieden haben, die differenzierte
Kreisumlage einzuführen. Dazu hatte der SSW einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht, zu dem wir angekündigt hatten, dass wir darüber debattieren und das aufnehmen werden. Dieses sinnvolle Instrument kann zukünftig bei Bedarf mit einer Zweidrittelmehrheit im Kreistag eingeführt werden und sorgt vor Ort für eine Art interkommunalen Finanzausgleich innerhalb eines Kreises. Damit kann der Kreis seine Ausgleichs- und Ergänzungsfunktion stärker umsetzen, was wiederum die kommunale Selbstverwaltung stärkt.
Selbstverständlich. Ich komme zu den zwei letzten Sätzen. - Bereits im Jahr 2024 wird es eine Evaluierung des FAG geben. Da werden wir uns die genaue Wirkung der FAG-Instrumente ansehen; insbesondere die Entwicklung der Nivellierungssätze und deren Auswirkungen müssen wir im Blick behalten.
Ich komme zum letzten Satz.
Ich möchte mich noch bedanken, und zwar insbesondere bei der Ministerin und der Staatssekretärin. Mir ist es ganz wichtig, auch die Fachabteilung zu nennen: Herr Nowotny, Herr Sievers und das Team. Das waren für Sie keine einfachen Wochen und Monate. Deswegen ein ganz großer Dank an dieser Stelle für die geleistete Arbeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geldwäsche - alle kennen den Begriff. Aber worum geht es eigentlich? Das Geldwäschegesetz versteht darunter das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögensgegenständen in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Doch was bedeutet das? Ziel ist es, dass die tatsächliche Herkunft von illegal erworbenem Geld, zum Beispiel aus Drogenhandel, illegaler
Prostitution oder Erpressung, nicht bekannt wird. Die Herkunft des Geldes soll also unkenntlich gemacht werden, um das Geld anschließend in unseren legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Organisierte Kriminalität und auch Terrorismus nutzen die Geldwäsche, um sich zu finanzieren.
Berühmt wurde die Geldwäsche durch Al Capone, der in den 20er- und 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts in den USA sein illegal erworbenes Geld mithilfe von Waschsalons in den legalen Geldkreislauf überführte, um damit Immobilien und Unternehmensanteile zu erwerben. Daher der Begriff der Geldwäsche.
Wer nun glaubt, Geldwäsche wird nur von weltweit agierenden Banden betrieben, den muss ich leider enttäuschen. Geldwäsche wird auch mitten in unserer Gesellschaft betrieben. Erpressung, insbesondere von mittelständischen Unternehmen, nachdem zum Beispiel Daten abgegriffen wurden, sind leider auch hier an der Tagesordnung. Die gezahlten Gelder werden oftmals ins Ausland transferiert und dort über verschiedene Konten so verschleiert, dass nicht mehr erkennbar ist, wo sie herkommen.
Da Deutschland als Hochpreisland für Geldwäsche attraktiv ist, wird oft auch illegales Geld aus dem Ausland bei uns „sauber“ gewaschen. Wenn zum Beispiel durch diese Banden ein Restaurant mit wenigen Besuchern betrieben wird, das eigentlich schlecht läuft und plötzlich Gewinne erwirtschaftet, wenn Beratungen verkauft werden, die gar nicht stattgefunden haben, oder wenn Wertgegenstände vielfach überteuert verkauft werden, wird versucht, das schmutzige Geld in den normalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuspeisen.
Das beste Mittel gegen Geldwäsche ist eine genaue Prüfung der Geschäftspartner. Es ist also naheliegend, dass die Personenidentifizierung eines der wesentlichen Merkmale der Geldwäschebekämpfung ist. Ferner bedient man sich bestimmter Schwellenwerte, deren Überschreitung mit einer sofortigen Meldepflicht bei der Aufsicht verbunden ist.
So sind beispielsweise Immobilienmakler bei Mietund Pachtverträgen bei einer monatlichen Nettomiete oder Pacht jenseits der Grenze von 10.000 € zur Beachtung der Kundensorgfaltspflichten angehalten. Beim An- und Verkauf von Edelmetall gilt dies bereits ab einer Grenze von 2.000 €. Banken schauen bei Bargeldeinzahlungen von mehr als 9.999,99 € genauer hin.
Ich sage ganz deutlich, dass die Verpflichtung aus dem Geldwäschegesetz kein bürokratisches Übel
ist. Sie dient vielmehr dem Selbstschutz, dem Schutz davor, Opfer von kriminellen Machenschaften zu werden, und dem Schutz vor finanziellen Parallelwelten. Genau darum halte ich diese Verpflichtung für absolut notwendig. Genauso halte ich es für richtig, dass das Finanzministerium und die zuständigen Kammern verstärkt auf Aufklärung und Information setzen, um für das Thema Geldwäsche zu sensibilisieren.
Wenn Sie ihr Haus oder Ihr Auto verkaufen wollen und die Geldübergabe in bar - wie man das manchmal im TV sieht - unter einer Autobahnbrücke erfolgt oder wenn der Käufer das Geld von verschiedenen Konten aus dem Ausland bezahlen möchte, dann sollte man schon misstrauisch werden und gegebenenfalls Behörden einschalten.
Bei Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Banken oder Maklern ist diese Sensibilität da, weil sie direkt der Aufsicht unterliegen. Mein Eindruck ist aber, dass das Thema bei vielen Unternehmen nicht so präsent ist, wie es vielleicht sein müsste. Daher beschreibt der Bericht als ein Ziel der Aufsicht, einen höheren Bekanntheitsgrad des Geldwäschegesetzes zu erreichen. Bei der Vermittlung seiner Inhalte und Notwendigkeiten setzt die Aufsicht nicht nur auf Publikationen, sondern vor allem ganz klar auf Vor-Ort-Kontrollen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll und absolut notwendig.
Seit Anfang dieses Jahres sind im Finanzministerium vier Vollzeitäquivalente in diesem Bereich tätig. Wir sollten allerdings genau prüfen, ob das ausreichend ist - insbesondere, weil die Geldwäsche immer stärker digital und international erfolgt. So werden zum Beispiel immer mehr Kryptowährungen eingesetzt.
Meines Erachtens fristet das Thema Geldwäsche immer noch ein zu großes Schattendasein. Wir dürfen nicht vergessen, dass vor allem Terror und organisierte Kriminalität, die eine ernsthafte Bedrohung darstellen, von der Geldwäsche leben. Daher bitte ich das Plenum, diesen Bericht für weitere intensive Beratungen in den Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schmidt! Zunächst möchte ich mich gegen den Begriff „Clique“ verwahren; wir können alle froh sein, dass wir eine Bundeskanzlerin haben, die
in diesem Land Verantwortung übernimmt, wie auch die 16 Ministerpräsidenten.
Deutschland war, ist gegenwärtig und wird auch in Zukunft immer ein Zuwanderungsland sein.
Wenn wir unseren Wohlstand im Land halten wollen, dann sind wir bei einer immer älter werdenden Gesellschaft schlichtweg auf Zuwanderung angewiesen. Das ist nichts Neues, viele Studien belegen das schon lange. Gerade Deutschland ist in seiner Entwicklung nicht nur über die letzten Jahrzehnte, sondern über die letzten Jahrhunderte immer von Zu- und Abwanderung geprägt gewesen.
Diese Realität passt nur nicht in die Wertvorstellung von Ihnen, Herr Nobis, und Ihrer AfD. Ich kann mir richtig gut vorstellen, wie sich die AfD bei ihren länderübergreifenden Treffen ganz fix überlegt hat, diese Große Anfrage in den Landtagen und im Bundestag zu stellen, bei der Sie oft gleiche Zitate verwenden und sich nicht die Mühe machen, das landesspezifisch auszugestalten.
Ich habe nichts gegen das Instrument der Großen Anfrage. Aber eben an Ihrer Rede hat man ganz klar gesehen, dass es Ihnen gar nicht um die inhaltliche Aufarbeitung eines Themas geht, sondern ausschließlich darum, tendenzöse Meinungsmache zu propagieren und zu suggerieren, dass die Zuwanderung eine Last darstellen würde, die wir nicht bewältigen könnten. Herr Nobis, Sie tun hier allen Ernstes so, als wenn Sie tatsächlich an der Findung von Lösungen interessiert wären. In Wirklichkeit versuchen Sie, ein falsches Bild der Tatsachen zu zeichnen, und verunglimpfen Teile unserer Gesellschaft, ohne adäquate Lösungen anzubieten.
Obendrein binden Sie dabei auch noch - das hat die Ministerin dargestellt - wertvolle personelle Ressourcen, die viel sinnvoller hätten eingesetzt werden können. Man hätte auch einmal darstellen können, was die AfD die Landtage und den Bundestag kostet.
Es fällt auf, dass Sie in Ihrer Großen Anfrage ganz bewusst bestimmte Begriffe zur Meinungsmache benutzen wie „Massenzuwanderung“ oder „Sozialkonkurrenz“, von denen Sie genau wissen, welche Wirkung Sie damit erzielen. Geben Sie einmal „Sozialkonkurrenz“ in Ihre Internetsuchmaschine ein; man findet gar nichts. Hieran sieht man sehr deutlich, mit welcher Skrupellosigkeit die AfD jede Möglichkeit nutzt zu versuchen, die Menschen in diesem Land gegeneinander auszuspielen. Sie haben gar kein Interesse daran, in der Sache vernünftige Lösungen zu finden.
Und um das klarzustellen: Es gibt keine Konkurrenz um Sozialleistungen. Entweder erfüllt man als Antragsteller die Tatbestandsvoraussetzungen oder nicht. Ein Wenn und Aber gibt es hier nicht. Wir haben hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, die die Tatbestände prüfen. Dann kommt es zu einer Entscheidung, in einem staatlichen Verfahren.
Es wird abgewogen, und am Ende werden Entscheidungen gerichtlich geprüft. Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist, das nennt man Rechtsstaat, und ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Dieser Rechtsstaat basiert auf tief verankerten Grundwerten, die Sie nicht genannt haben. Diese Grundwerte stellen klar: Zuwanderung ist nicht nur eine fiskalische Last, sondern mit Zuwanderung sind staatliche Aufgaben verbunden, für die wir als Gesellschaft bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Wie jede andere staatliche Aufgabe muss natürlich auch diese Aufgabe finanziert werden, und seit Jahrzehnten ist das Thema Zuwanderung und Asyl in seinen diversen Ausgestaltungen in unterschiedlichen Haushalten der Ministerien auf Bundesebene, auf Landesebene und auf kommunaler Ebene verankert. Die Haushaltstitel steigen je nach Bedarf; das ist keine Neuigkeit.
Herr Nobis, Sie haben eben die Zahlen genannt. Ich frage mich jetzt: Welche Schlüsse wollen Sie jetzt daraus ziehen? Welche Schlüsse ziehen Sie, und welche Handlungsempfehlungen leiten Sie aus Ihrer Großen Anfrage ab? Was wollen Sie streichen? Sprachförderung? Erstorientierung? Migrationsberatung? - In diesem Bereich hat die Landesregierung seit 2015 große Anstrengungen unternommen, um mithilfe von Kurs- und Beratungsangeboten die Integration ins Berufsleben, die unserer Gesellschaft ja so wichtig ist, zu unterstützen. Lassen Sie
mich sagen: mit Erfolg. Viele der Menschen, die Sie in Ihrer Großen Anfrage auch angesprochen haben, sind schon in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen - sicherlich nicht alle, und der eine braucht länger als der andere, aber der Weg geht in diese Richtung.
Selbst wenn sie nicht hierbleiben, wenn sie entweder freiwillig oder, weil sie keine Bleibeperspektive haben, zurückkehren müssen, ist es gut angelegtes Geld, wenn sie hier entsprechende Qualifikationen erworben haben, weil ihnen das in ihrer Heimat hilft, ihre Heimat voranzubringen, und das ist schlichtweg in unserem Interesse.
Ich stelle also insgesamt fest, dass wir bei dem Thema auf einem guten Weg sind. Die Landesregierung hat in den letzten Jahren viele Strukturen geschaffen, um bei dem Thema immer besser zu werden. Wir sind bei dem Thema gut. In diesem Sinne bedanke ich mich insbesondere bei der Landesregierung einmal für die Beantwortung der Fragen und insgesamt für die geleistete Arbeit in Asylfragen. Vor allem stehen wir fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Das leitet uns.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorrede war von so vielen Widersprüchen geprägt - das muss erst einmal ein Zweiter nachmachen! Unglaublich!
Meine Damen und Herren, Unvorhersehbares kommt schneller, als man denkt. Wer hätte Anfang des Jahres gedacht, dass wir eine Pandemie bewältigen müssen, in deren Folge es schlichtweg darum geht, Gesundheit zu schützen, Leben und Existenzen zu retten? Für die Eindämmung der Coronapandemie war das schnelle und konsequente Handeln der Bundes- und Landesregierung seit März essenziell, alternativlos und vor allem richtig.
Die zwingend notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 haben jedoch auch ihre Schattenseiten. Das Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens hat für ein Brachliegen ganzer Wirtschaftszweige gesorgt. Umsatz- und Gewinnrückgänge, Kurzarbeit und zum Teil Arbeitslosigkeit sind die Folgen.
Trotz der schnellen Unterstützung von Bund und Land mit der Soforthilfe und den Darlehensprogrammen, die sehr geholfen haben, ist zu erwarten gewesen, dass uns das Ergebnis der Mai- und jetzt auch der außerordentlichen September-Steuerschätzung vor eine große Herausforderung stellt. Konkret haben wir es mit einem Rückgang der Steuer
einnahmen um rund 1 Milliarde € für das laufende Haushaltsjahr und rund 3,6 Milliarden € bis 2024 und damit mit dem stärksten Einnahmerückgang in der Geschichte des Landes - zu tun.
Jetzt zahlt es sich aus, dass wir in der Vergangenheit verschiedene Sondervermögen für Infrastruktur, Breitband oder auch Künstliche Intelligenz mit Überschüssen aufgebaut haben, mit deren Hilfe wir weiter investieren wollen. Aber ohne weitere Kredite wird es nicht gehen. Die Schuldenbremse lässt sie krisenbedingt zu.
Es ist kein Geheimnis, dass wir als CDU die Schuldenbremse für absolut wichtig und notwendig halten. Herr Nobis, Artikel 61 der Verfassung des Landes gewährt eine Ausnahmegenehmigung; in einer außerordentlichen Notsituation dürfen wir Kredite aufnehmen.
Die Finanzministerin schlägt uns einen Kreditrahmen von 4,5 Milliarden € vor, welcher über maximal 40 Jahre getilgt werden muss. Gerade als junger Abgeordneter ist das keine leichte Entscheidung. Aber was ist die Alternative? Massive Einsparungen, auch bei den Investitionen? Von Ihnen haben wir dazu nichts gehört. Oder vielleicht sogar Steuererhöhungen? - Nein, das wäre gerade in dieser Zeit das komplett falsche Signal. Gerade in der Krise braucht es einen starken und vor allem verlässlichen Staat.
Die richtige Politik ist es, jetzt massiv in die Infrastruktur zu investieren. Das können wir nur, wenn wir unser IMPULS-Programm finanziell absichern und die bestehenden Lücken ausfinanzieren. Es geht um Investitionen in Infrastruktur, in Bildung und auch ganz deutlich in Krankenhäuser. Hier haben wir einen Sanierungsstau, den es aufzulösen gilt.
Und es geht vor allem um Investitionen in die Digitalisierung. Die Investitionen müssen nicht nur trotz, sondern gerade wegen der Krise unbedingt weiter vorangetrieben werden. Die Coronapandemie hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung in unserem Land ist und dass wir weiter vorhandene Potenziale heben müssen.
Genau diese Themen müssen wir lösen, und das ist dann auch trotz Kreditaufnahme eine generationengerechte Politik, weil wir den Sanierungsstau weiter abbauen und dadurch den Standort Schleswig-Holstein zum Leben und Arbeiten stärken.
Natürlich leidet nicht nur das Land unter den Folgen der Coronapandemie, auch unsere Gemeinden, Städte und Kreise sind erheblich von den Einnahmerückgängen betroffen. So erhalten die Kommunen in diesem Jahr 559 Millionen € weniger und bis 2024 sogar über 1,6 Milliarden € weniger an Steuereinnahmen. Die Ausfälle bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer fallen dabei besonders ins Gewicht, und auch die Soziallasten bei den Kreisen steigen erheblich.
Gerade jetzt muss die Daseinsvorsorge vor Ort aufrechterhalten und gestärkt werden. Auch hier reden wir über Infrastruktur, Ganztag, Radwege, Digitalisierung, Krankenhäuser und die Stärkung der Gesundheitsämter.
Wir müssen den Standort Schleswig-Holstein so attraktiv wie möglich gestalten. Das ist das, was wir im Investitionsplan vorhaben, den wir absichern. Wenn wir es wegen der Krise nicht machen würden, würde das nicht funktionieren. Deswegen ist es coronabedingt - der richtige Weg. Nur so können wir nämlich Wachstum generieren und mit dessen Hilfe die künftig zu leistenden Tilgungen auch schultern. Ein Großteil der genannten Investitionen wird im Land vor allem durch die Kommunen durchgeführt. Darum ist es richtig, dass die Landesregierung, die das Paket von über 500 Millionen € zusammen mit den kommunalen Landesverbänden geschnürt hat, um der kommunalen Familie zu helfen, diese Investitionen auch mit uns gemeinsam gestaltet. Das ist ein gewaltiges Pfund und große Klasse. Die Kommunen können sich in dieser Zeit auf uns verlassen.
Über 150 Millionen € werden wir in einen Infrastrukturfonds investieren und damit bei den Themen Ganztag, erneuerbare Energien und kommunale Radwege helfen. Wir kompensieren die Gewerbesteuerausfälle und bis zu 110 Millionen € auch die Einkommensteuerausfälle und haben eine Einigung beim Finanzausgleichsgesetz mit den Kommunen hinbekommen. Das schafft für die Kommunen Planungssicherheit und Vertrauen, und Vertrauen und Verlässlichkeit sind in dieser Zeit immens wichtig.
Die CDU-geführte Jamaika-Koalition macht in dieser Sache eine seriöse Haushaltspolitik. Wir stehen für Verlässlichkeit und Weitsicht.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns diese schwere Zeit gemeinsam anpacken. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Finanzministerin, herzlichen Dank für den umfassenden Bericht. Der Dank geht auch an die gesamte Landesregierung, an die einzelnen Häuser, die dazu beigetragen haben, dass uns ein umfassender Bericht vorliegt, der zeigt, dass wir wirklich viel in unser Land Schleswig-Holstein investieren. Lassen Sie mich den Infrastrukturbericht in einem
Satz zusammenfassen: Die Jamaika-Koalition investiert so viel in die Zukunft Schleswig-Holsteins wie kaum eine Landesregierung vorher. Wir sind die Investitionskoalition.
Wir setzen klar auf die Modernisierung unseres Landes. Das belegt der eben vorgestellte Bericht für die Jahre 2018 und 2019. Im Berichtszeitraum wurden mehr als 1,3 Milliarden € in die Infrastruktur investiert, so viel wie nie zuvor in einem vergleichbaren Zeitraum. Die Investitionen erstrecken sich auf eine breite Palette von Themenfeldern. So wurden 205 Millionen € in die Sanierung der Landesstraßen einschließlich der anliegenden Radwege investiert. Unser Straßennetz, das immerhin 3.540 km umfasst, ist bereits jetzt deutlich intakter als bei der Regierungsübernahme Mitte 2017. Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass unter der Jamaika-Koalition bei jeder Landesstraßensanierung die anliegenden Radwege gleich mitsaniert werden. Das hat es so vorher nicht gegeben.
Als digitalpolitischer Sprecher meiner Fraktion richtet sich mein Blick vor allem auf den Bereich der Digitalisierung. Wenn wir uns diesen Bereich angucken, so ist festzustellen: Kaum ein anderer Bereich ist für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes so wichtig wie die Digitalisierung.
Basis hierfür ist ein flächendeckender Breitbandausbau. Dieser ist auch Grundvoraussetzung für die neue 5-G-Technologie. Dafür brauchen wir Glasfaser bis zur letzten Milchkanne, und wir müssen uns nicht nur um die weißen Flecken, sondern auch um die grauen Flecken kümmern.
Mit mehr als 15.000 km Glasfaser in knapp 60 % aller Kommunen sind wir bereits jetzt Spitzenreiter in Deutschland. Diesbezüglich haben die Kommunen mit Hilfe des Landes eine enorme Leistung erbracht.
Wenn wir schon bei den Kommunen sind: Jamaika setzt sich auch stark für die Kommunen ein; denn vor Ort in den Städten und Gemeinden besteht ebenfalls ein hoher Investitionsbedarf. Das Land hat die Kommunen erheblich bei Investitionen in Schulen, Kitas, Sportstätten und die Digitalisierung unterstützt. Weitere Mittel stehen laut Bericht zur
Verfügung. Der Effekt vor Ort ist ja viel größer, weil jeder Euro Landesmittel zusätzliche kommunale Mittel freisetzt. So gestalten wir gemeinsam mit den Kommunen die Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Davon konnte ich mir zum Beispiel am Dienstag in Hasenmoor ein Bild machen. Der Sportverein ist nicht nur froh, nach Corona wieder trainieren zu dürfen, sondern freut sich besonders über die neue Flutlichtanlage, die mit Hilfe des Landes errichtet werden konnte und eine enorme Qualitätssteigerung für den Fußballplatz bedeutet. Aber auch hier wurde deutlich: So einfach war das gar nicht, weil aufgrund des Baurechts immerhin zwei Gutachten vorgelegt werden mussten, was das Ganze schon etwas verzögert hat. Deswegen gebe ich meiner Kollegin Annabell Krämer recht: An das Baurecht und an die Verschlankung der Verwaltungsabläufe müssen wir unbedingt ran.
Auch in anderen Bereichen wie Küstenschutz, Hochschulen oder Gesundheit hat das Land seine Investitionen erheblich erhöht. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Eröffnung der UKSH-Neubauten in Kiel und Lübeck. Das Beispiel UKSH zeigt, dass eine öffentlich-private Partnerschaft, ÖPP, sehr gut funktionieren und auch für andere Projekte beispielgebend sein kann. Wie wichtig ein medizinischer Maximalversorger auf Spitzenniveau ist, ist im Zusammenhang mit der Coronapandemie wieder mehr als deutlich geworden. Ich finde, wir können stolz auf unser UKSH sein und haben hier richtig investiert.
Frau Raudies, beim UKSH geht es nicht um Schönrechnerei, sondern dabei handelt es sich um eine wichtige Investition in unser Land, die in diesen Bericht hineingehört. Es ist eine echte Investition für die zukünftige medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein.
Aber - das wurde schon gesagt - Aufgabe des Berichtes ist es auch, den Sanierungsstau aufzudecken, die Bedarfe zu benennen und zu beziffern. Dabei ist der Bericht immer besser geworden; denn im Bericht von 2014 konnte vielleicht nicht immer alles gleich berücksichtigt und erfasst werden; denn die Bedarfe haben sich von 4,85 Milliarden € im Jahr 2014 auf 8,44 Milliarden € Ende 2019 entwickelt, wobei sich 6,3 Milliarden € auf die reinen Landesbedarfe beziehen.
Ich habe Frau Raudies eben zugehört. Sie haben gesagt, eine halbe Milliarde sei noch nicht finanziert. Ich wollte die ganze Zeit den Lösungsansatz mitschreiben, den Sie vorschlagen. Den habe ich leider nicht gehört. Wenn ich mir die Haushaltsreden anhöre, in denen immer mehr strukturelle konsumtive Ausgaben gefordert werden, dann frage ich mich, wie die SPD-Fraktion das eigentlich finanzieren möchte. Wir machen das solide.
In der Tat ist der Bedarf noch hoch, besonders bei den Krankenhäusern und den Hochschulen mit jeweils mehr als 1 Milliarde €. Aber die Herausforderungen - das wurde auch schon gesagt - liegen im Baurecht, bei den Baukostensteigerungen und ganz klar auch beim Fachkräftemangel. Wir brauchen mehr Planer, Ingenieure und Bauarbeiter. Mit dem Fachhochschulstudium Bauingenieurwesen haben wir bereits den richtigen Weg eingeschlagen.
Richtig war auch - das hat Jamaika weiterentwickelt, um IMPULS noch besser zu machen - die Einrichtung einer Taskforce zur Steuerung der Investitionsvorhaben. Man sieht auch, dass der Mittelabfluss von Jahr zu Jahr besser wird. Es ist richtig und wichtig, dass die Landesregierung regelmäßig untersucht, wo die Bedarfe liegen; denn genauso wie die Kapitalmarktverschuldung und die Pensionslasten gehört auch der Sanierungsstau als verdeckte Verschuldung zur Darstellung der Gesamtverschuldung des Landes Schleswig-Holstein. Mit einem strukturierten Investitionsplan werden wir dem Sanierungsstau erfolgreich begegnen.
Ich bedanke mich insbesondere bei der Landesregierung für den Bericht und für die geleistete Arbeit und freue mich auf eine gemeinsame Zukunft. Vielen Dank. Tschüs!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kfz-Zulassungsstelle - das ist ein Wort, welches wir heute vielleicht noch öfter hören werden, aber auch ein Wort, welches seine eigene Geschichte erzählt. Wer einmal sein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle anoder abmelden wollte, dem ist das Problem bekannt. Entweder geht es nur mit einem Termin oder mit langer Wartezeit. Wer dann nach langem Warten feststellt, dass er eine Unterlage vergessen hat, bleibt dann meist nur ein erneuter Anlauf.
Etwas spontan im Amt zu erledigen ist meistens schwer. Dies ist aber keine Kritik an unserer Verwaltung, sondern zeigt vielmehr die Fülle an Aufgaben und Anfragen, die dort immer noch persönlich erledigt werden müssen. Wer hier auf Nummer sicher gehen muss, kann schon mal einen Tag Urlaub einplanen. Das ist besonders jetzt in der Coronazeit sehr deutlich geworden. An diesem Zustand wollen wir etwas ändern.
Daher ist es richtig, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes ihre Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren wollen. Wir sprechen - das hat der Minister eben angesprochen - über mehr als 6.000 Prozesse und 575 Fachverfahren, die künftig auch online angeboten werden sollen. So könnte der Pkw 24/7 online an- beziehungsweise abgemeldet oder das Wohngeld beantragt werden. Das bietet die Chance, Abläufe zu beschleunigen, insbesondere dann, wenn es sich um Standardverfahren handelt. Damit sparen wir sowohl die Zeit als auch den Weg. Ökologisch und ökonomisch ist das auf jeden Fall für uns der richtige Kurs.
Mit dem OZG werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende 2022 auch in digitaler Form anzubieten. Dabei soll nicht jedes Land oder jede Kommune für jede Verwaltungsleistung das Rad neu erfinden, sondern im OZG ist ein arbeitsteiliges Vorgehen vereinbart.
Jedes Land hat für bestimmte Themenfelder die Federführung, wie der Minister das eben angesprochen hat. Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit Rheinland-Pfalz für den Bereich Umwelt die Federführung und arbeitet im Themenfeld „Engagement und Hobbies“ mit.
Das arbeitsteilige Vorgehen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass alle Bundesländer ihre Arbeitsergebnisse zur sogenannten Nachnutzung zur Verfügung stellen. Somit profitieren wir von der Vorarbeit anderer Bundesländer und die natürlich auch von unserer Vorarbeit.
Daran erkennt man aber auch, dass der Erfolg des OZG eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Jedes Land trägt für seinen Bereich eine hohe Verantwortung.
Der Dienst „Wohngeld online“ wurde federführend von uns entwickelt und ist bereits bundesweit online geschaltet. Ich finde, das ist bereits ein großer Erfolg, für den ich mich einmal ganz herzlich be
danken möchte, vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Ministeriums, die eine sehr gute Arbeit geleistet haben.
Für die Umsetzung im kommunalen Bereich wurde der IT-Verbund Schleswig-Holstein gegründet, welcher die Umsetzung in den einzelnen Kommunen betreut. Hier setzen wir gemeinsam mit den Kommunen ein absolutes Zukunftsprojekt um.
Erfolgreich wird das Projekt aber nur sein, wenn es auch anwenderfreundlich gestaltet wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen es annehmen wollen. Das funktioniert in der Regel nur, wenn die Plattform verständlich gestaltet ist und vor allen Dingen zuverlässig funktioniert.
Zudem - auch das ist ganz wichtig - hat die IT-Sicherheit einen hohen Stellenwert. Denn nur sichere Plattformen schaffen bei den Nutzern Vertrauen, was gerade zwischen dem Staat und seinen Bürgern ganz wichtig it. Deswegen hat IT-Sicherheit höchste Priorität.
Meine Damen und Herren, mit dem OZG gestalten wir in Echtzeit im laufenden Betrieb Zukunft und entwickeln eine neue Welt von Verwaltung.
Auch wenn auf dem Weg dahin noch viel zu tun ist, bin ich mir sicher, dass die Digitalisierung der Verwaltung ein Erfolg wird.
Neben all der Hoffnung und dem Enthusiasmus für Digitalisierung und Fortschritt möchte ich noch auf eine wichtige Sache eingehen: Wir müssen immer darauf achten, dass wir auf dem Weg nach vorne niemanden zurücklassen und uns stets unserer sozialen Verantwortung in der Digitalisierung bewusst sind, einer Verantwortung, die wir für all diejenigen übernehmen, die sich in der digitalen Welt nicht zurechtfinden. Das gehört auch dazu. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Der Trend zur multilokalen Arbeitswelt - also zum flexiblen Arbeiten, ob Homeoffice, mobiles Arbeiten oder Co-WorkingSpaces - ist in vollem Gang, Das war auch vor Corona schon so, aber die Coronapandemie hat diese Entwicklung enorm beschleunigt.
Um Infektionsketten zu unterbrechen und den Betrieb sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, haben viele Arbeitgeber ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten lassen, wobei es - das sei an dieser Stelle gesagt - weder ein Recht noch einen Zwang zum Arbeiten im eigenen privaten Zuhause gibt. Das ist auch gut so, denn dies ist ein Thema, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer Autonomie lösen müssen. Das unterscheidet uns von der teilweise einseitigen Regelungswut der SPD in diesen Fragen.
Aufgrund der Pandemie erfolgt der Wechsel zum Homeoffice und ins mobile Arbeiten nun früher, vielfach in sehr kurzer Zeit, sodass Arbeitsplätze im Privatbereich des Angestellten nicht immer der aktuellen Arbeitsstättenverordnung oder auch anderen Rechtsvorschriften entsprechen konnten und es sehr viel Unsicherheit gibt.
Arbeitszimmer waren beispielsweise oft nicht vorhanden. So wurde von Küchen- und Wohnzimmertischen oder auch von unterwegs gearbeitet, an Orten, an denen Arbeits- und Datenschutz nicht immer gewährleistet werde konnte.
Da aber die Gewährleistung der Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten das oberste Ziel sein muss, besteht derzeit sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern, Berufsgenossenschaften oder auch Arbeitsschutzbehörden schon eine gewisse Unsicherheit, wobei ich an dieser Stelle auch festhalten möchte, dass diese Akteure sehr gewissenhaft mit dem Thema umgehen. Denn wenn es darum geht, die Verhältnisse vor Ort rechtssicher beurteilen zu können, müssen die Arbeitsstättenverordnung, aber auch andere, weitere Rechtsvorschriften an die sich immer weiter entwickelnden multilokalen Arbeitswelten angepasst werden.
Diese Fragen gibt es allerdings nicht erst seit der Coronapandemie, sondern Corona hat sie lediglich präsenter gemacht. Darum bitten wir die Landesregierung, die schon dabei ist, sich um dieses Thema zu kümmern, sich auf Bundesebene weiterhin und intensiv für eine Weiterentwicklung weiterer Rechtsvorschriften in diesem Sinne einzusetzen.
Im Ergebnis dürfen die gesetzlichen Regelungen die unterschiedlichen Formen des Arbeitens nicht verhindern, sondern sollen sie unterstützen und fördern.
In den Fällen, in denen bereits ein Homeoffice vorhanden ist, stellt sich schon jetzt die Frage, ob die Kosten des Heimarbeitsplatzes - also anteilige Miete, eventuell Abschreibungen, Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer - steuerlich abzugsfähig sind. Die derzeitige Regelung sieht einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben grundsätzlich nicht vor. Eine Ausnahme gilt, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung abbildet. Steht für die betriebliche oder die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 € pro Jahr abziehbar.
Diese allgemeine Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit sieht das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der Missbrauchsabwehr als sachlich gerechtfertigte Regelung an, denn es gilt das objektive Nettoprinzip. Das ist also höchstrichterlich entschieden: Ein häusliches Arbeitszimmer wird in der Rechtsprechung als Raum definiert, der fast ausschließlich für die Erzielung von Einkünften genutzt wird. Damit setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich beziehungsweise nahezu ausschließ
lich für berufliche Zwecke genutzt wird, und es gilt ein Aufteilungsverbot, denn die Schreibtischecken in der Küche oder im Schlafzimmer sind hiervon bewusst ausgeschlossen.
Laut Bundesfinanzhof - darauf bezieht sich auch der SSW-Antrag - dient diese Auslegung einer sachgerechten Abgrenzung von beruflichem und privatem Bereich. Die Unterbindung von Gestaltungsmöglichkeit und vor allem - ich schaue einmal Richtung Finanzministerin - die Erleichterung des Verwaltungsvollzuges sind hier ganz wichtige Dinge, die wir beachten müssen. In der Tat: Eine sachgerechte Abgrenzung des beruflichen Bereichs und der privaten Lebensführung werden in solchen Mischfällen, die es gerade sind, mangels sachgerechtem Aufteilungsmaßstabes kaum gewährleistet. Denn was ist eigentlich sachgerecht? - Der Steuerpflichtige und das Finanzamt werden sich in dieser Frage ziemlich doll streiten. Lieber SSW, wenn man Ihre Forderung eins zu eins umsetzen würde, würde es einen riesigen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, sowohl beim Steuerpflichtigen als auch bei der Steuerverwaltung und zwangsläufig auch bei den Gerichten.
Ich erkenne dennoch das Ziel der steuerlichen Berücksichtigung beruflich bedingter Aufwendungen im Homeoffice an. Wir brauchen eine Lösung, aber ganz so einfach ist es nicht. Ich könnte mir zum Beispiel die Einführung von festen Pauschalen vorstellen, um wenigstens Rechts- und Auslegungsstreitigkeiten zu verhindern. Ich könnte mir in der Praxis schon vorstellen -
Frau Raudies im Finanzamt und ich in der Steuerberatung würden uns doll um diese Themen streiten.
Letzter Satz!
Ach so. Ja, bitte.
Ja, das ist in Ordnung.
- Es geht darum, einen ordentlichen Rechtsrahmen zu schaffen, aber bei der Regelungswut sei vor allem auch auf den Rechtsanspruch verwiesen. Denn ob es jetzt ein Recht oder einen Zwang für Homeoffice gibt, sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allein in ihrer Autonomie regeln. Das soll nicht gesetzlich geregelt werden. Ich glaube, es ist richtig so, dass wie bisher auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrem Bereich die Sachen selbst regeln.
Worauf ich in einem letzten Satz hinaus möchte, ist, dass wir besonders im Steuerrecht aufpassen müssen, dass wir nicht versuchen, jeden Einzelfall zu regeln, denn das macht die Sache immer komplizierter.
Ich glaube, wir haben ein gutes Steuerrecht, aber wir dürfen es nicht für andere Rechtsgebiete missbrauchen, sondern sollten es so schlank wie möglich halten.
In diesem Sinne bitte ich darum, den AfD-Antrag abzulehnen, unserem Antrag zuzustimmen und die Anträge von SPD und SSW dem Finanzausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Innenministerin! Zunächst möchte ich festhalten, dass es richtig war, das aktuelle Finanzausgleichsgesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Eine Umschichtung der Mittel zum Vorteil einer bestimmten Kommunalgruppe aus rein politischen Gründen ohne wirkliche Bedarfsanalyse kann mit der Verfassung einfach nicht im Einklang stehen.
Trotzdem wurde das seinerzeit mit dem SPD-Gesetz einfach so gemacht. Das Ergebnis war klar: Das Gericht gab der Normenkontrollklage von CDU, FDP und PIRATEN im Januar 2017 recht. Schleswig-Holstein hat ein teilweise verfassungswidriges Finanzausgleichsgesetz, weil es nicht bedarfsgerecht ist. Deshalb muss es zwingend zum Januar 2021 geändert werden und bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Das packen wir an.
Mit einem aufwendigen Gutachten wurden - wie es das Landesverfassungsgericht verlangt hat - die Be
darfe der kommunalen Ebene, aber auch der Landesebene genau untersucht.
Basis war der Zeitraum 2016 bis 2018. Im Ergebnis lagen über alle Aufgabenbereiche verteilt die Normbedarfe der kommunalen Familie um circa 13,7 % und beim Land bei 14,5 % über den Ist-Zuschussbedarfen. Das bedeutet im Klartext: Beiden Familien fehlt Geld.
Im vergangenen Jahr haben sich Landesregierung und Kommunen dann auf einen vertikalen Verteilungsmaßstab verständigt, in dessen Rahmen das Land bis 2024 mehr Mittel zur Verfügung stellen wird. Dementsprechend wird die Ausgleichsmasse im Jahr 2020 um 54 Millionen € und in den darauffolgenden drei Jahren um weitere 5 Millionen € aufgestockt. In Summe steht damit im Jahr 2024 ein Aufwuchs in Höhe von 64 Millionen € zu Buche. Darüber hinaus wird das Land den Kommunen 5 Millionen € für den ÖPNV bereitstellen, zwar außerhalb des FAG, aber mit einer laufenden Dynamisierung in Höhe von 1,8 %.
Damit stellt das Land sogar mehr Mittel zur Verfügung, als es eigentlich nach dem Gutachten müsste.
Politisch ist für uns wichtig, dass wir am Ende die sogenannte perfekte Symmetrie zwischen Land und Kommunen hinbekommen. Dabei ist klar, dass sich die Bedarfe im Laufe der Zeit sowohl in die eine als auch in die andere Richtung verschieben können. Es ist also wichtig, regelmäßig zu untersuchen, wo wir stehen und welche Bedarfe es gibt. Die erste Regelprüfung ist nach dem Gesetz 2024 vorgesehen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir dieses Gesetz unabhängig von Corona betrachten müssen. Dafür gibt es vor allem zwei gute Gründe. Zum einen wollen wir endlich eine objektive systematische Einstellung hinbekommen, zum anderen können wir bis Ende dieses Jahres auch noch gar nicht seriös sagen, was diese Krise das Land und die Kommunen tatsächlich gekostet hat beziehungsweise wer kurz-, mittel- und langfristig mit welchen Ausfällen zu rechnen hat. Bei diesem Gesetz geht es um die Einführung eines guten, belastbaren Systems der Finanzverwaltung zwischen Land und Kommunen und zwischen den Kommunen untereinander.
Damit komme ich zum zweiten Part, nämlich der horizontalen Verteilung. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass es einen geeinten Vorschlag aus der
kommunalen Familie gegeben hätte. Der kam aber nicht.
Daran sieht man, wie schwer eine Verteilung zu erreichen ist, die alle unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt. Der Kreis Segeberg am Hamburger Rand ist strukturell anders als der Kreis Nordfriesland oder die Stadt Lübeck, und die Stadt Bad Segeberg hat andere Herausforderungen als eine Gemeinde Stuvenborn oder die Stadt Norderstedt. Deshalb enthält der vorliegende Gesetzentwurf einige wichtige Grundeinstellungen, die es vorher noch nicht gab, die aber entscheidend für eine gerechte Mittelverteilung sind.
Eines vorab - das ist auch das, was die Innenministerin schon sagte -: Es wird weiterhin drei Teilschlüsselmassen geben, obwohl die Gutachter eigentlich nur zwei vorgesehen haben. Der Gutachter hatte vorgeschlagen, Gemeinden und Zentrale Orte in eine Teilmasse zu verschmelzen. Das halten wir für falsch. Denn die Struktur Schleswig-Holsteins mit seinen 1.106 Kommunen benötigt starke Zentrale Orte, die für ihr Umland bestimmte Funktionen übernehmen.
Auf diesem Zentralörtlichen System ist SchleswigHolstein aufgebaut. Von daher ist dieses Zentralörtliche System auch für uns als CDU ganz, ganz wichtig.
Das, was wir als CDU immer gefordert haben, findet nun endlich Eingang in den kommunalen Finanzausgleich: Die bedarfstreibenden Flächenlasten werden künftig besonders in Form eines sogenannten Flächenfaktors berücksichtigt.
Im Rahmen der Schlüsselzuweisungen werden bei den Gemeinden 15 % und bei den Kreisen 6 % der zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der vorhandenen Kilometerzahl der Gemeinde- und Kreisstraßen verteilt. Diese Verteilung ist richtig, weil Kommunen oder Kreise mit einer großen Fläche mehr Aufwand bei der Aufrechterhaltung beispielsweise der ärztlichen Versorgung, der Nahversorgung oder des ÖPNV haben. Mit dem Flächenfaktor wird dieser Bedarf nun endlich angemessen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, bisher wurden die Schlüsselzuweisungen zu einem großen Teil nach Einwohnern verteilt, und zwar unabhängig davon,
ob in einem Ort mehr jüngere Menschen oder eher ältere Menschen wohnen, egal ob die Einwohnerinnen und Einwohner ein Jahr oder 99 Jahre alt sind. Nun ist es aber so, dass uns unsere Kinder nicht nur lieb, sondern aufgrund von Krippe, Kita, Schule und so weiter für uns auch sehr teuer sind. Deshalb fließt die Altersgruppe der 0- bis 18-Jährigen in Anlehnung an die Gutachterergebnisse ebenfalls in besonderem Maße in die Verteilung der Schlüsselzuweisung ein. Sie werden bei den Gemeinden mit einem Faktor in Höhe von 1,5 und in den Kreisen und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung der Soziallastenmesszahl mit einem Faktor von 1,3 berücksichtigt.
Ein sensibles Thema bei den Kommunen und bei den kommunalen Finanzen sind die Novellierungssätze. Zukünftig werden die kreisfreien Städte einbezogen. Novelliert betrachtet würde das zu einer Steigerung führen, die im signifikanten Bereich nicht gewollt ist. Darum sieht der Gesetzentwurf richtigerweise eine Dämpfung auf 19 % der aktuell gewogenen Durchschnittssätze vor.
Das wird sicherlich noch einmal Thema im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sein, weil wir hier ganz genau aufpassen müssen, welche Wirkung das im Land tatsächlich haben wird.