Ole-Christopher Plambeck
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Angriffskrieg durch Putin auf die Ukraine ist auf das Schärfste zu verurteilen. Er bringt nur Tod und Leid mit sich, und das mitten in Europa. Viele Menschen, vor allem Frauen und Kinder, aber auch Alte und Kranke, fliehen aus der Ukraine, um ihr Leben zu schützen. Man kann sich dieses Leid kaum vorstellen.
Wir, das Bundesland, werden daher alles tun, um den vertriebenen und geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern Schutz zu gewähren. Damit sind große Herausforderungen auch für Schleswig-Holstein verbunden. Diese Herausforderungen anzunehmen und zu bewältigen, ist ein wichtiger Beitrag zur Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine.
Dabei ist klar, dass wir diese Herausforderungen nur gemeinsam im Zusammenwirken von Bund, Land und Kommunen bewältigen können. Wir stellen heute fest, dass es sich hierbei um eine außergewöhnliche Notsituation handelt. Die Folgelasten des Krieges entziehen sich dem Einfluss SchleswigHolsteins, aber wir werden die Aufgaben erfüllen, die damit einhergehen. Es geht dabei um Aufnahme, Unterbringung, Verpflegung, Betreuung, medizinische Versorgung und vieles mehr. Dabei leisten vor allem die Kommunen vor Ort, also die Gemeinden, Städte und Kreise einem enormen Beitrag für die Bewältigung dieser Situation.
Immerhin müssen wir mit mehreren Tausenden, ja über 35.000 Personen rechnen. Auch das Ehrenamt leistet einen sehr wichtigen Beitrag vor Ort, welches wir niederschwellig unterstützen werden.
Es ist daher richtig, dass die Kommunen sehr schnell eine Aufnahmepauschale von 500 € pro Person durch das Land bekommen, insbesondere als wir noch darauf gewartet haben, was eventuell vom Bund kommt. So stellt das Land auch sehr schnell Mittel zur Herrichtung von Wohnraum bereit. Zudem übernimmt das Land belegungsunabhängig die Kosten, die den Kreisen und kreisfreien Städten für die Errichtung, Ausstattung sowie den Betrieb der kommunalen Notunterkünfte entstanden sind. Denn das Wichtigste ist, dass die geflüchteten Menschen sehr schnell ein Dach über den Kopf bekommen. Dabei sei hier auch auf die große Solidarität der Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner hinzuweisen, die bereits zugesagt haben, mehrere Tausend oder sogar Zehntausende Wohnungen bereitzustellen. Das ist ein enormer und wichtiger Beitrag.
Neben der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Herrichtung von Wohnraum sollen diese bei der Schaffung auch von neuem Dauerwohnraum unterstützt werden: schnellere Genehmigungsverfahren und auch Förderung, damit wir in dem Bereich Geschwindigkeit bekommen.
Einen besonderen Betreuungsdarf haben natürlich die Kinder. Insbesondere muss es eine Betreuung
geben, damit zum Beispiel Mütter Sprachkurse besuchen, Behördengänge erledigen oder bereits Tätigkeiten nachgehen können. Dabei sind Angebote von Kommunen, Familienbildungsstätten, Sportvereinen und vieles mehr gemeint. Hier übernehmen wir als Land Verantwortung und werden für niederschwellige Angebote zur Betreuung von Kindern 15 Millionen € für Kreise und kreisfreie Städte bereitstellen.
Darüber hinaus sollen natürlich auch DaZ-Klassen in Schulen eingerichtet und traumapädagogische Maßnahmen gefördert werden. Für all diese Maßnahmen und weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Integration in den Arbeitsmarkt, die Anerkennung von Berufsabschlüssen, Unterstützung von Migrationsberatungsstellen wollen wir bis zu 400 Millionen € bereitstellen.
Der mit der Coronapandemie beschlossene Ermächtigungsrahmen zum Ausgleich des strukturellen Defizits wird um 400 Millionen € abgesenkt und in diesem Jahr für diese Herausforderungen infolge des Krieges bereitgestellt. Das ist auch möglich, weil die Landesregierung in der Pandemie gut gewirtschaftet hat.
Daher möchte ich mich bei der Landesregierung dafür bedanken, und für das Zustandekommen dieser Anträge möchte ich natürlich meinen Kollegen Lasse Petersdotter, Annabell Krämer, Lars Harms und Beate Raudies für das sehr konstruktive Miteinander zur Erstellung dieser Anträge meinen Dank aussprechen. Aber ein großer Dank gilt vor allem denjenigen, die vor Ort helfen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich den vorliegenden Infrastrukturbericht 2022 in einem Satz zusammenfassen: Die Jamaika-Koalition investiert so viel in die Zukunft Schleswig-Holsteins wie keine andere Landesregierung vorher. Wir sind die Investitionskoalition. Deswegen müssen wir gemeinsam Kurs halten.
Wir setzen klar auf die Modernisierung unseres Landes. Das belegt der heute von unserer Finanzministerin vorgestellte Infrastrukturbericht für die Jahre 2020 und 2021. Im Berichtszeitraum wurden mehr als 1 Milliarde € für die Infrastruktur des Landes umgesetzt. Damit bleiben die Investitionen auf einem sehr hohen Niveau. Das ist besonders beeindruckend, weil dieser Berichtszeitraum voll in die Coronapandemie fällt, manche Pläne doch durcheinandergeworfen und manche Vorhaben verschoben werden mussten.
Die Investitionen erstrecken sich auf eine sehr breite Palette an Themenfeldern, die die Ministerin bereits nannte. So wurden 230 Millionen € und damit 24 Millionen € mehr als im vorherigen Berichtszeitraum in die Sanierung der Landesstraßen einschließlich der anliegenden Radwege investiert. Im Berichtszeitraum waren es immerhin über 277 km.
Unser Straßennetz, insgesamt 3.540 km, ist bereits heute deutlich intakter als vor fünf Jahren.
Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass unter der Jamaika-Koalition bei jeder Landesstraßensanierung der anliegende Radweg gleich mitsaniert wird. Das hat es so vorher nicht gegeben, und das ist der richtige Weg.
Rund 219 Millionen € sind in die Modernisierung beziehungsweise in Ersatzneubauten von Hochschulgebäuden und rund 200 Millionen € in die Modernisierung und in den Ausbau von Krankenhäusern geflossen. Zudem haben wir uns an der Modernisierung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und natürlich für den Erhalt von Küstenschutzdeichen eingesetzt.
In die Digitalisierung der Landesverwaltung, mit den Stichworten E-Akte und Online-Zugangsgesetz, wurden in den vergangenen zwei Jahren über 23 Millionen € investiert. Auch bei Infrastrukturbereichen, für die das Land nicht unmittelbar die überwiegende Verantwortung trägt, hat sich das Land in den vergangenen zwei Jahren erheblich bei der Unterstützung der Kommunen sowie anderer öffentlicher und privater Träger mit insgesamt 130 Millionen € eingebracht.
Wenn wir schon bei den Kommunen sind: Jamaika setzt sich für diese sehr stark ein, denn vor Ort in den Städten und Gemeinden besteht ebenfalls ein hoher Investitionsbedarf. Das Land hat die Kommunen erheblich bei den Investitionen in Schulen, in
Kitas, in Sportstätten, bei der Digitalisierung und in weiteren Bereichen unterstützt. Der Effekt ist ja, dass vor Ort jeder Euro Landesmittel noch einmal kommunales Geld freisetzt. So gestalten wir gemeinsam, Kommunen und Land, die Zukunft für unsere Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Aber die eigentliche Aufgabe des Infrastrukturberichts - die Ministerin nannte es - ist es, den Sanierungsstau aufzudecken, die Bedarfe zu benennen und zu beziffern. Denn die Bedarfe haben sich von 4,85 Milliarden € in 2014 auf 7,46 Milliarden € im Jahr 2021 fortentwickelt. 7,46 Milliarden € für reine Landesbedarfe - das ist der aktuelle Wert des Investitionsstaus. Die Herausforderungen liegen natürlich, wie in vielen anderen Bereichen, bei den Baukostensteigerungen und vor allem bei den Folgen des Fachkräftemangels. Denn für die Umsetzung derartiger Bauinvestitionen bedarf es einer entsprechenden Anzahl an Planern, Ingenieuren und Bauarbeitern. Deswegen war es richtig, dass wir vor einigen Jahren das Fachhochschulstudium Bauingenieurwesen und auch eine Ausbildungsoffensive eingeschlagen haben.
Richtig war auch, eine Taskforce zur Steuerung der Investitionsvorhaben zu schaffen, die dafür sorgt, dass die geplanten Mittel immer besser eingesetzt werden. Das ist vor allem deswegen wichtig, weil wir auch noch eine Finanzierungslücke von 854 Millionen € haben. Frau Heinold, auch die müssen wir noch schließen, da haben wir noch einiges vor uns.
Es ist richtig, dass die Landesregierung regelmäßig untersucht, wo die Bedarfe liegen; denn genauso wie die Kapitalmarktverschuldung und die Pensionslasten gehört auch der Sanierungsstau als verdeckte Verschuldung zur Darstellung der Gesamtverschuldung des Landes.
Mit einem strukturierten Investitionsplan und einem klaren Bekenntnis zu einer Investitionsquote von 10 % werden wir diesen Sanierungsstau in Zukunft abbauen.
Ich bedanke mich bei der Landesregierung und vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen umfassenden Bericht. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Angriffskrieg auf die Ukraine ist schrecklich und bringt nur Leid mit sich. Es ist Putins Krieg, der schlimme Folgen nach sich zieht. Meine Gedanken sind daher bei den Ukrainerinnen und Ukrainern.
Ich bin froh, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner vor allem eines auszeichnet: dass sie tolerant, offen und hilfsbereit sind. Genau das ist jetzt gefragt mit der Aufnahme und Betreuung der Menschen, die vor diesem schrecklichen Krieg fliehen.
Damit Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten gut funktionieren, müssen auch wir als Land Mittel bereitstellen. Das tun wir, und zwar in einem Umfang, wie Mittel dafür benötigt werden. Die 38 Millionen €, die Frau Heinold nannte, sind dabei der erste Schritt. Die Erstaufnahmeeinrichtungen werden erweitert beziehungsweise wieder hochgefahren. Es wird Personal eingestellt. Wichtige Materialien und Medikamente werden beschafft.
Aber es geht auch darum, eine gute Integration zu ermöglichen und vor allem die Kinder zu betreuen und zu beschulen. Gerade für die Kinder haben wir eine besondere Verantwortung. Mit dem Nachtragshaushalt werden wir alle Häuser in die Lage versetzen, schnellstmöglich zu reagieren. Für den Gesetzentwurf bin ich daher der Landesregierung sehr dankbar.
Dankbar bin ich der Landesregierung auch für die sehr schnelle Bereitstellung von Mitteln für unsere Kommunen. Mit der 500-€-Aufnahmepauschale pro aufgenommenem Flüchtling unterstützen wir unsere Kommunen schnell und unbürokratisch. Leider das wurde schon zu Recht angesprochen - warten wir immer noch auf den Bund, was die finanzielle Hilfe betrifft. Dabei ist gerade jetzt der Schulterschluss aller Ebenen sehr wichtig, und zwar sehr schnell.
Als Land nehmen wir unsere Verantwortung ganz klar wahr, genauso wie die Kommunen, denen ich an dieser Stelle - ebenso wie allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern - großen Dank aussprechen möchte.
Man könnte meinen, dass man von einer Krise ohne Pause in die andere Krise hineinschlittere. Wobei Corona nach wie vor großen Einfluss auf unsere Haushaltspolitik hat: Das Haushaltsjahr 2021 hat
sich zwar positiver entwickelt, als man zunächst annehmen konnte. Dazu haben, wie schon erwähnt, gestiegene Steuereinnahmen und niedrigere Zinsen, aber auch Einsparungen bei den Ausgaben beigetragen. Es zeigt sich aber auch, dass die Wirtschaft im vergangenen Jahr alles getan hat, um die Krise so gut es geht zu meistern. Daher geht ein großer Dank an die Unternehmerinnen und Unternehmer wie auch an alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Der Ausgaberahmen wird trotz dieser Zahlen für 2021 nicht größer, da wir uns zu Recht verpflichtet haben, Überschüsse für die Schuldenrückzahlung zu verwenden. Wir sind aber in der Lage - und werden es auch zügig realisieren -, in der Ukraine-Krise zu helfen. Das werden wir so lange tun, wie es nötig ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der schnell gelöst werden muss, sind die steigenden Energiekosten. Bereits vor dem Krieg waren die Kosten gestiegen; aber in den letzten Wochen hat es - natürlich wegen des Krieges und des Embargos - eine Entwicklung gegeben, die ich so noch nie gesehen hatte.
Gas, Strom, Treibstoffe sind so teuer wie nie, und nach wie vor sind ein großer Teil der Kostenbestandteile Steuern und Abgaben.
Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Ampel im Bund sich bis heute nicht einig ist, signifikante und vor allen Dingen schnelle Entlastung auf den Weg zu bringen. Heute Nacht soll es ja eine Einigung gegeben haben, auf die ich sehr gespannt bin. Aber das dauert viel zu lang. Berlin schläft. Mit unserem Antrag wollen wir sie wachrütteln.
Es müssen schnelle Maßnahmen her, die neben dem Privathaushalt auch unseren Betrieben, unserer Wirtschaft, aber vor allem auch unseren Landwirten helfen. Dazu gehört neben Zuschüssen natürlich auch die Senkung von Steuern und Abgaben, und zwar schnell.
Ich bin dankbar, dass unser Antrag für signifikante und zügige Entlastungsmaßnahmen hier breite Unterstützung findet. - Vielen Dank.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eine interessante Debatte.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass in Sachen Energiepreise, Abgaben, Zuschüsse et cetera der Bund etwas machen will.
Aber ich möchte an das ursprüngliche Thema unseres Tagesordnungspunktes erinnern, der Nachtragshaushalt 2022 und die Bewältigung der Flüchtlingssituation.
Wenn man es sich anschaut, dann stellt man fest: Die Zahlen werden wahrscheinlich die der Jahre 2015 und 2016 übersteigen. Das Land hat aber wieder sehr schnell reagiert, unter anderem mit der Aufnahmepauschale.
Ich hätte mir sehr gewünscht, Frau Midyatli, dass der Bund auch zu diesem Thema eine klare Aussage gemacht und mitgeteilt hätte, inwieweit er finanziell unterstützen und helfen will. Das wäre insbesondere im Rahmen der Integrationspauschale des Bundes möglich; wir hatten bereits eine entsprechende Regelung. Ich glaube - diese Auffassung haben alle bestätigt -, dass wir in diesem Bereich einen Schulterschluss brauchen. Das habe ich schon in meiner Rede vorhin gesagt. Wir brauchen den Schulterschluss von Bund, Land und Kommunen. Land und Kommunen machen bereits eine Menge. Aber auch der Bund ist gefragt.
Nehmen Sie das bitte mit nach Berlin, Frau Midyatli: Wir brauchen hier eine klare, umfassende finanzielle Zusage des Bundes für die Unterstützung in der aktuellen Situation. - Vielen Dank.
Nein.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Gesetzentwürfen zum Gesetz der Alimentation von Beamtinnen und Beamten und zum Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein sowie unseren Änderungsanträgen hierzu gehen wir einen weiteren Schritt, damit Schleswig-Holstein ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Wir setzen auch - das hat die Ministerin gesagt - notwendige Maßnahmen um, damit die Amtsangemessenheit der Alimentation nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt ist.
Wir machen eine Menge, was in den einzelnen Maßnahmen auch von den Gewerkschaften begrüßt wird. Genannt wurde die Streichung der Besoldungsgruppe A 5 und der ersten Erfahrungsstufe sowie die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge. Die Beihilfebemessungsgrenzen für Kinder und Ehepartner werden angehoben, und die Eigenbeteiligung in der Heilfürsorge wird abgesenkt.
Besonders wichtig finde ich auch die Abschaffung des Selbstbehalts in der Beihilfe bis einschließlich der Besoldungsstufe A 9.
Besonders dankbar bin ich der Landesregierung für eine komplett neue Maßnahme - eben wurde das Wort Neuland verwendet -, nämlich die Familienergänzungszuschläge. Dies betrifft vielleicht nicht viele Familien, aber für diejenigen, die es betrifft, bei denen das Gesamteinkommen nicht ausreicht, werden weitere kinderbezogene Zuschläge gezahlt. Das ist richtig.
Aber es ist vor allem richtig, dass wir an dieser Stelle das Besoldungsrecht weiterentwickeln, weil es auch unsere parlamentarische Aufgabe ist, das Besoldungsrecht weiterzuentwickeln. Das tun wir hier. Da sind wir die Ersten bundesweit, und deswegen wird es spannend sein, zu schauen, wie sich das insgesamt weiterentwickeln wird. Ich denke, dass wir da auch noch nicht am Ende angelangt sind.
Aber eines möchte ich an dieser Stelle ganz klar betonen: Die vielen Maßnahmen, die eben genannt worden sind - die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse, das Jobticket, die Anhebung der Einstiegsgehälter, die Strukturreform von 2020 und vieles mehr; wir haben wirklich eine Menge gemacht -, zeigen: Ja, wir sind ein attraktiver Arbeitgeber für unsere Beschäftigten.
An dieser Stelle gilt es, allen Beschäftigten auch einmal Danke zu sagen für die geleistete gute Arbeit. Nur mit guten und motivierten Mitarbeitern werden wir die Herausforderungen der Zukunft bewältigen, und dafür werden wir alles tun. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Digitalisierung und Bereitstellung von offenen Daten und zur Ermöglichung des Einsatzes von datengetriebenen Informationstechnologien in der Verwaltung. Langer Name, aber klare Botschaft: Wir digitalisieren Schleswig-Holstein.
Die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig. Ob wir es wollen oder nicht, es gibt keinen Weg zurück mehr. Kein Lebensbereich bleibt unberührt. Das gilt auch für die Verwaltung im Land. Ein Gesetz allein macht natürlich noch keine Digitalisierung, aber mit diesem Gesetz setzen wir Maßstäbe und legen Voraussetzungen für die Verwaltungen fest, sich an die aktuellen Anforderungen der neuen digitalen Welt anzupassen. Der sprichwörtliche Gang ins Amt kann bald entfallen. Teilweise kann er es jetzt schon, weil jede Leistung zukünftig von zu Hause aus erledigt werden kann; sei es die Beantragung eines Führerscheins oder eines Angelscheins, die Kfz-Zulassung oder die Einreichung eines Bauantrags.
Zudem werden wir die offene Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand ausbauen und einen Ordnungsrahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz - kI - und vergleichbarer Technologien in der Landesverwaltung schaffen. Wir machen Digitalpolitik aus einem Guss, das wurde insbesondere in der Anhörung deutlich.
Meine Damen und Herren, wir gehen hier den richtigen Weg. Viele positive Rückmeldungen haben wir bekommen, aber auch Hinweise, das eine oder andere anzupassen, was wir mit unserem JamaikaÄnderungsantrag machen. Zum Beispiel werden wir in einigen Punkten Landesrecht an Bundesrecht anpassen oder auch das Planungsrecht anpassen und natürlich auch Einwendungsfristen bei Erstauslegung verkürzen, sodass das im Gesamtbereich besser passt.
Damit der digitale Start tatsächlich gelebt werden kann, muss das Landesrecht an vielen weiteren Stellen angepasst werden. Es müssten überall Digitalisierungshemmnisse abgebaut werden.
Es müssen Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Es geht um die Einführung von Standards wie
bei der IT-Sicherheit, und es geht natürlich darum, und das ist uns wichtig, dass Daten öffentlich zugänglich sind und dass künstlicher Intelligenz ein entsprechender Rahmen gesetzt wird, was wir auch mit diesem Gesetz machen.
Hierfür schaffen wir mit dem Digitalisierungsgesetz die Voraussetzungen und passen weitere Gesetze an, wie zum Beispiel das Landesverwaltungsgesetz, das Landesfischereigesetz, das Vermessungs- und Katastergesetz und viele andere. Daran sieht man: Um das große Ganze in dem Bereich zu erreichen, nämlich die Gestaltung der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche, muss die Modernisierung von Verwaltungsprozessen bis ins kleinste Detail gestaltet werden, denn einer der zentralen Erfolgsfaktoren bei der digitalen Transformation in Schleswig-Holstein ist die digitale Aufstellung von Prozessen in der Verwaltung. Da kann man ganz klar sagen: Hier machen wir mit diesem Gesetz einen ganz großen Schritt nach vorn.
Dieses Gesetz ist also ein Fortschritt im Land und auch ein großer Kraftakt. Deswegen möchte ich mich insbesondere bei der Landesregierung, beim MELUND, aber auch bei meinen Koalitionskollegen Stephan Holowaty und Joschka Knuth für die Beratung bedanken. Namentlich danke ich in der Verwaltung auch Herrn Karg und Herrn Thomsen, die sehr viel geleistet haben. Natürlich bedanke ich mich auch für die vielen Hinweise aus der Anhörung, die zu diesem Gesetz beigetragen haben, sodass wir das hier heute in zweiter Lesung abstimmen. Deswegen bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank für Ihren Bericht. Ihr Bericht zeigt: Jamaika wirkt und ist Innovationstreiber mit KI für unser Land. Das lässt sich definitiv zeigen. KI beziehungsweise lernende Systeme leben vor allem von großen Datenmengen und deren Verknüpfung. Dafür bedarf es erheblicher Rechenleistung. Damit einher geht ein ebenso erheblicher Energiebedarf.
Was will ich damit sagen? Schleswig-Holstein als Energieland Nummer eins ist der beste Standort für KI, denn unser Strom ist aus erneuerbaren Quellen und damit genauso zukunftsgewandt wie die KI selbst.
Dabei wird in absehbarer Zeit fast jeder Lebensbereich durch KI beeinflusst, sei es die Medizin, die Bildung, die Mobilität oder die Wirtschaft. Das Schöne ist, dass diese Zukunft bereits heute in Schleswig-Holstein gelebt wird - insbesondere dank einer innovativen Jamaika-Koalition, die 2019 zu Recht auf dieses Thema gesetzt hat. Ein großer Dank gilt daher unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther, aber auch dem Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter. Sie haben dieses Thema in den vergangenen Jahren in Schleswig-Holstein massiv vorangetrieben und in den letzten drei Jahren zu einer echten Erfolgsstory für Schleswig-Holstein entwickelt.
Klarer Beweis dafür ist die Einrichtung der eben genannten zwölf neuen KI-Professuren an den Hochschulstandorten in Lübeck, Kiel, Flensburg und Heide. Damit wird die Zukunftsfähigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft in Schleswig-Holstein
weiter gestärkt. Das Land stellt dafür insgesamt über 9 Millionen € dafür bereit. Damit wird das Thema stark vorangetrieben. Man kann der Landesregierung dazu nur gratulieren.
Bei den Professuren geht es unter anderem darum, künstliche Intelligenz mit Software Engineering zu verbinden, Lehren und Lernen in der digitalen Welt mit Schwerpunkt auf Learning Analytics und KIbasierte Risikoerkennung, digitale Behandlungsunterstützung in der Medizin und vieles mehr.
Wir in Schleswig-Holstein haben den Anspruch, eine Führungsrolle im Bereich KI zu übernehmen.
Insbesondere im Bereich Gesundheit sind wir stark unterwegs. Gemeinsam mit unseren Hochschulen und dem Universitätsklinikum können erste anwenderbasierte Projekte umgesetzt werden. Als Segeberger freue ich mich natürlich auch, dass das Forschungszentrum Borstel in diesem Bereich eingebunden ist.
Mit KI lassen sich zum Beispiel große Mengen medizinischer oder klinischer Daten zusammenführen, um so eine ganzheitliche Sicht auf den Patienten zu gewinnen. Dies unterstützt bei der Diagnose, optimiert den Behandlungsbedarf und spart langfristig sogar Kosten für unser Gesundheitssystem.
KI bietet auch für die Wirtschaft ein enormes Potential. Da wir, wie der Ministerpräsident eben gesagt hat, vor allem durch KMU, also kleinen mittelständischen Unternehmen, geprägt sind, wird sich kaum ein Unternehmen eine eigene KI-Abteilung im eigenen Unternehmen leisten können. Da setzt unser KI-Transfer-HUB mit Forschung, mit Schulung, mit Workshops et cetera an. So hat zum Beispiel aus diesem Netzwerk ein Start-up aus Henstedt-Ulzburg davon profitiert, indem es einen Fahrzeugschein-Scanner entwickelt hat, bei dem KI eine Rolle spielt.
Es gibt im gesamten Land ganz viele tolle Beispiele, bei denen KI zu Erfolg geführt hat. Diese Erfolgsstory in Schleswig-Holstein kann sich sehen lassen. In diesem Sinne: Lassen Sie uns weitermachen! - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes geben wir unseren Kommunen im Land noch mehr Flexibilität an die Hand, um auf örtliche Bedürfnisse einzugehen, und stärken dadurch, wie die Ministerin es zu Recht betont hat, die kommunale Selbstverwaltung.
Insgesamt packen wir mit diesem Gesetzentwurf fünf Themen an. Da ist zunächst die Sozialklausel des § 4 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz zu nennen. Diese Vorschrift ist, wie eben schon beschrieben, sehr eng auszulegen und bedarf vor Ort einer aufwendigen Prüfung, ob eine Ermäßigung von Ge
bühren aus sozialen Gründen überhaupt möglich ist. Im Sinne des Bürokratieabbaus, aber auch im Sinne, die Vereine und Verbände vor Ort besser unterstützen zu können, können zukünftig neben dem sozialen Grund auch Ermäßigungen für soziale oder kulturelle Zwecke und Veranstaltungen erfolgen.
Das schafft Vereinfachung und Klarheit auf beiden Seiten, wenn es zum Beispiel darum geht, einem Shanty-Chor das Bürgerhaus kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der nächste Änderungspunkt ist die Einbeziehung von außerordentlicher Abschreibung bei Abgangsverlusten in eine Gebührenkalkulation. Der eine oder andere kennt sich mit Bilanzen aus. Wir haben eben ein Beispiel über die Abwasserleitung gehört; ich habe mir das Beispiel einer Wasserversorgungsleitung aufgeschrieben. Wenn eine Kommune so eine Leitung baut, müssen die Herstellungskosten in der Bilanz aktiviert und über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wenn sie vorab abgängig ist, wird der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt, sodass sich der Abschreibungsbetrag erhöht, oder der Betrag muss außerordentlich komplett abgeschrieben werden. Nun kommt es: Dieser Betrag kann in die umzulegende Gebührenkalkulation eingepreist werden. Somit ist die Refinanzierung der Neuanschaffung oder Wiederherstellung möglich.
Eine weitere Flexibilisierung betrifft die Kurabgaben. Wie eben genannt ist unser Land Tourismusland Nummer eins. Der Tourismus ist ganz wichtig, insbesondere auch für unsere Kommunen. Diese Flexibilisierung ist für die Kommunen ein echter Gewinn. Zukünftig können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie von Tagesgästen oder von Gästen, die vor Ort übernachten, eine Kurabgabe verlangen, und im Gesetz ist verankert, dass die Beträge mit Nachbarkommunen verrechnet werden können.
Ein weiterer Punkt - den halte ich für sehr wichtig betrifft die Flexibilisierung im Bereich der Straßenausbaubeiträge, mit der wir den Kommunen die Eigenbeteiligung bei der Erhebung ermöglichen. Mit dieser Gesetzesänderung besteht nun volle Flexibilität vor Ort. Denn die Kommunen entscheiden, ob sie überhaupt Straßenausbaubeiträge erheben und wenn ja - in welchem Umfang, und nun auch, inwieweit sie sich selbst beteiligen.
Meine Damen und Herren, mehr Flexibilität geht in diesem Bereich nicht, und hier stärken wir ganz klar die kommunale Selbstverwaltung. Wir, die Jamaika-Koalition, stärken bei diesem Thema Kom
munen und Bürger, und zwar anders, als es die SPD in der Vergangenheit gemacht hat, die in dem Bereich auf Zwang und Pflicht der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzt und dies in der Vergangenheit eingeführt hat.
Es ist richtig, dass wir in dieser Legislaturperiode die Pflicht zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben, dass wir die Kommunen über den Infrastrukturtopf mit 68 Millionen € finanziell massiv unterstützen und dass wir nun weitere Flexibilisierungen in dem Bereich einführen.
Ich halte zum Schluss fest: Wir, die Jamaika-Koalition, sind die Koalition, die massiv und viel für die Kommunen im Land getan hat. Wir stehen zu unseren 1.106 Kommunen im Land. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns immer noch in der schwersten Pandemie mit allen ihren Folgen seit Bestehen der Republik. Diese Krise verlangt allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine Menge ab. Gerade in der Krise ist es wichtig, dass das Land hilft, investiert und mit einem klaren Plan aus der Krise führt. Genau das macht die Jamaika-Koalition mit einer Menge Mut und Tatkraft. Jamaika tut Schleswig-Holstein gut!
Hierfür sind natürlich Finanzmittel erforderlich, die einen normalen Haushalt weit übersteigen. Dabei hat der Einzelplan 11 als das Scharnier für den Gesamthaushalt eine ganz besondere Bedeutung.
Nach den Haushalten für die Jahre 2020 und 2021 steht auch der Haushalt für das Jahr 2022 im Zeichen der Coronakrise. Die Einnahmen einschließlich der Inanspruchnahme der Rücklagen liegen bei 14,8 Milliarden €, die Ausgaben bei 14,6 Milliarden €. Zur Tilgung stehen circa 260 Millionen € zur Verfügung.
Zum Glück wird die ursprünglich geplante Neuverschuldung von 67 Millionen € nicht gebraucht. Das ist zunächst besser als gedacht, aber natürlich auch noch nicht so wie vor der Pandemie.
Die Steuerschätzung hat uns einen kleinen Lichtblick beschert, sodass wir ein Stück weit positiv in die Zukunft gucken können, was die Rahmenbedingungen betrifft. Aber sie sind nicht einfach.
Ich möchte auch hier noch einmal betonen: Ich bin davon überzeugt, dass die Schuldenbremse richtig ist und mit ihr vor allem in der Finanzpolitik die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden; denn unter anderem wegen der Schuldenbremse konnten wir in
den letzten Jahren dafür sorgen, dass wir solide aufgestellt und handlungsfähig sind und dass wir auch in der Krise entsprechende Maßnahmen gestalten können, wie zum Beispiel die Bereitstellung von bis zu 150 Millionen € Liquiditätshilfe für Krankenhäuser im Rahmen eines Rettungsschirms, wenn diese gebraucht werden.
Aber auch ohne Pandemie - das wissen wir alle wird die Schuldenrückzahlung eine enorme Aufgabe sein; das muss man immer wieder betonen. Mit der geplanten Auflösung des hsh finanzfonds im kommenden Jahr kommen im Rahmen des Haushaltsvollzuges 1,5 Milliarden € Schulden dazu. Die knapp 20 Millionen € Einnahmen will ich nicht verschweigen; sie gehören natürlich auch dazu.
Ich möchte mich auch einmal bei unserer Finanzministerin und dem Finanzministerium dafür bedanken, dass sie den Haushalt immer solide und wie heißt es so schön? - mit Netz und doppeltem Boden geplant haben und uns dadurch natürlich ordentliche Möglichkeiten geben. Dafür herzlichen Dank.
Für die kommenden Haushalte sind ein Wachstum der Wirtschaft und damit die Steigerung der Steuern ganz entscheidend. Davon profitieren auch die Kommunen. Mit dem Haushalt 2022 steigt der kommunale Finanzausgleich insgesamt auf 2 Milliarden €.
Zudem investieren wir trotz der schwierigen Rahmenbedingungen enorm. Die Investitionsquote beträgt 10,9 %. Das ist nochmals mehr als im Haushaltsentwurf. Jamaika hat bisher jeden Haushalt mit mehr als 10 % Investitionsquote geplant. Über 1,6 Milliarden € gehen in Landesstraßen, Radwege, Schienen, Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen, Sportstätten, Digitalisierung, KI und vieles mehr. Jamaika - das müssen wir ganz klar sagen - ist eine echte Investitionslokomotive.
Ja, wir investieren mehr in den Straßenbau und in Radwege als jede Landesregierung zuvor. Das ist richtig; denn auch neue Mobilitätsformen und klimaneutrale Fahrzeuge benötigen funktionierende Straßen. Heute haben wir ja von der SPD gehört, dass funktionierende Straßen für sie eine eher weniger Rolle spielen.
Wir dagegen stärken nicht nur die Infrastruktur, wir stärken auch die Polizei, die Justiz, die Schulen, den öffentlichen Gesundheitsdienst, und zwar in
Form von Ausstattung und auch weiteren Stellen. Denn mit den steigenden Aufgaben - mit der Pandemie sind die Aufgaben erheblich gewachsen braucht man natürlich mehr Stellen. Dabei erinnere ich daran, dass wir mit jedem neu eingestellten Beamten 100 € pro Monat in den Versorgungsfonds einzahlen, der mit einer erhöhten Aktienquote - das haben wir im Finanzausschuss beschlossen -, nämlich bis 50 %, das Geld für die Zukunft anlegt, und zwar nachhaltig mit FINISH. Das ist gelebte Generationengerechtigkeit.
Meine Kolleginnen und Kollegen haben es bereits zu den Einzelplänen berichtet: Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen setzt Jamaika die richtigen Schwerpunkte, wie Einbruchschutz, PiA-Ausbildung, Kosten für Gesundheitsfachberufe, ländlicher Wegebau, Pflegestudiengang, Breitband, Investitionen in Wald und Moore und vieles mehr. Ich muss sagen: Jamaika macht hier eine richtig gute Arbeit, Jamaika ist cool, und Jamaika schafft richtig was weg.
Dazu gehört auch der Bereich Kitabau. Wir geben nämlich unseren Kommunen Planungssicherheit, und zwar mit den Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von weiteren 25 Millionen €. Auch hier setzen wir die richtigen Schwerpunkte. Wir alle zusammen sind vor Ort im Land unterwegs. Dabei stoßen wir natürlich auch auf viele Probleme, die es zu lösen gilt. Da möchte ich zum Beispiel kleinere Projekte wie die Erweiterung der Gedenkstätte Springhirsch bei Kaltenkirchen oder die vielen kleinen Projekte aus dem Fonds für Barrierefreiheit nennen. Ich denke dabei an den barrierefreien Zugang zur Erlöserkirche Kirche in Henstedt-Ulzburg.
Ich bedanke mich zum Schluss bei den Mitarbeitern der Landesregierung, insbesondere im Finanzministerium, ebenso wie bei meinen Kollegen in der Jamaika-Koalition, lieber Lasse Petersdotter, liebe Annabell Krämer, und vor allem auch bei unseren Referenten.
Ich bedanke mich auch bei Ole Schmidt und seinem Team im Finanzausschuss, das einiges aushalten muss. Ich bedanke mich aber auch bei Lars Harms und bei Beate Raudies, die in Diskussionen doch
immer sehr konstruktiv sind. Ich glaube, das haben wir in dieser schwierigen Zeit gemeinsam gut hinbekommen. Vor allem gilt es jetzt, diesen JamaikaHaushalt 2022 zu verabschieden für ein modernes und gutes Schleswig-Holstein. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Jamaika-Ziel ist es, die Finanzanlagen des Landes Schleswig-Holstein verbindlich an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien auszurichten. Dabei bleiben die Wirtschaftlichkeit und die Sicherung unserer Anlage weiterhin höchste Priorität. Die Ziele, die auch Lasse Petersdotter eben angesprochen hat, sollen sich gerade nicht gegenseitig ausschließen, sondern sie sollen sich ergänzen. Mit diesem Gesetz machen wir die Geldanlagen des Landes zukunftsfest.
Wir wollen die Finanzanlagen stärker an sozialen und ökologischen Kriterien wie Ressourcenschutz und Vermeidung von CO2-Emissionen sowie an guter Unternehmensführung ausrichten. Dabei laufen wir nicht irgendeinem Mainstream hinterher, sondern wir geben auf die Probleme unserer Zeit auch bei den Finanzanlagen die richtigen Antworten. Im Geiste der Jamaika-Koalition verbinden wir hier Ökonomie und Ökologie.
Liebe Frau Raudies, dabei geht es gerade nicht darum, nur bestimmte Branchen, Unternehmen und Staaten zu vermeiden, sondern die positiven Bereiche wie Umwelt- und Ressourcenschutz und gute Unternehmensführung mit der Anlage zu stärken. Damit werden wir unser gesamtes Gewicht mit immerhin 3,8 Milliarden € in die Waagschale legen. Das sind große Beträge, mit denen man Einfluss nehmen kann. Wir werden positiv investieren. Es gibt die Themen Medizin und Gesundheitstechnik, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Unternehmensgründungen, Brennstoffzelle - all das, was den Standort Schleswig-Holstein stärkt, und das schließen wir definitiv nicht aus, sondern das werden wir stärken.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf und viele Beratungen haben wir genutzt, um diese Themen genau zu diskutieren und abzuwägen, was nachhaltig, sozial oder ethisch korrekt ist und was eben nicht. Dabei war der Leitgedanke immer, dass die Sicherung des Vermögens und auch eine anständige Rendite nicht verlorengehen dürfen. Ganz im Gegenteil, das Ziel ist, sie zu stärken.
Denn wir haben eine große Verantwortung, wie wir mit den Mitteln des Landes, insbesondere mit dem Versorgungsfonds, der vor allem die Pensionen der Zukunft absichern soll, umgehen.
Zudem haben wir uns die Kriterien für den Ausschluss von Staaten noch einmal genau angesehen und abgewogen, ob es wirklich sinnvoll ist, ein Land wie zum Beispiel Estland, welches beim Thema Digitalisierung Spitzenreiter ist, auszuschließen. Gerade uns als CDU ist es wichtig, neben dem wirtschaftlichen Aspekt den europäischen Gedanken und die Zusammenarbeit sowie die europäischen Werte mit unseren Nachbarn weiter zu vertiefen und eben nicht durch unnötige Ausschlüsse zu gefährden. Ich glaube, da haben wir mit unseren Änderungsanträgen auch wirklich einen guten Punkt gesetzt, um den Entwurf auch entsprechend anzu
passen. Denn wir werden das mit dem wirtschaftlichen Aspekt und auch mit Investitionen in Staaten deutlich unterstreichen.
Ich halte es auch für richtig, dass wir uns alles einmal genau ansehen. Deswegen ist es richtig, eine Evaluierung nach drei Jahren einzuführen. Vor allem wird auch im Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklungen berichtet werden. Das Parlament ist also eng eingebunden. Wenn Anpassungsbedarf besteht, werden wir diesen natürlich auch vornehmen.
Ich finde, wir haben eine gute politische Lösung gefunden, um Ökonomie und Ökologie in den Finanzanlagen des Landes zu vereinen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist beim Thema Breitband und insbesondere bei der Technologie Glasfaser Spitzenreiter.
Das haben wir vor allem der sehr guten Zusammenarbeit von Land, Kreisen und Kommunen zu verdanken. Jamaika setzt hier die richtigen Schwerpunkte, und mit unserem „Breitbandminister“ wird das Thema richtig stark vorangetrieben. So hat Minister Buchholz am Freitag zum Beispiel den Kreis Segeberg besucht und einen Förderbescheid in Höhe von 15 Millionen € übergeben. Das ist die höchste Förderung, um viele unterversorgte Haushalte vor Ort in 58 Gemeinden in den kommenden drei Jahren an das schnelle Internet anzuschließen.
Schleswig-Holsteinischer Landtag (19. WP) - 132. Sitzung - Freitag, 29. Oktober 2021 10033
Damit werden wir konsequent weiße Flecken beseitigen, und das ist sehr wichtig, denn Regionen, in denen keine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorhanden ist, werden in Zukunft abgehängt sein.
Unsere Leben werden sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich immer digitaler, immer mobiler und vernetzter. Das haben uns vor allem die letzten Monate in der Pandemie mehr als deutlich gezeigt. Man konnte erkennen, wer von Zuhause aus am Unterricht teilnehmen konnte und wer nicht, bei wem Homeoffice funktioniert hat und bei wem nicht. Daraus lässt sich klar unser Ziel ableiten: Jeder Haushalt und jeder Betrieb muss die Möglichkeit bekommen, mit Glasfaser versorgt zu werden. Das packen wir an.
Aber das Thema Glasfaser ist nicht immer rentabel. Das betrifft unter anderem Gebiete in manchen Städten, vor allem in Stadtrandlagen. Ich denke an den Süden Lübecks und auch an Außenbereiche. Dort, wo eigenwirtschaftlich eine Versorgung nicht stattfinden kann, muss Förderpolitik ansetzen. Das wird hier umgesetzt, was auch die Förderung im Kreis Segeberg zeigt, denn wir gehen bei diesem Thema konsequent voran.
Es geht weiter, denn es werden nicht nur weiße Flecken unter 30 Mbit/s beseitigt, sondern auch die grauen Flecken unter 100 Mbit/s. Die Datenmengen, die übertragen werden müssen, werden von Tag zu Tag mehr, und für die Qualität der Übertragung braucht es schlichtweg starke Datenautobahnen, also Glasfaser. Mit dem Graue-Flecken-Förderprogramm der Bundesregierung wird das Ziel verfolgt, eine gigabitfähige Internetverbindung für alle Haushalte und Betriebe zu schaffen. Aber, wie gesagt, wir müssen uns vor allem um die Gebiete kümmern, in denen es eigenwirtschaftlich nicht funktioniert oder wo der Markt nicht für eine Topanbindung sorgen kann.
Das Bundesprogramm wird das Land richtigerweise mit 20 Millionen € kofinanzieren, und auch hier sieht man: Wir werden bei dem Thema schnell unterwegs sein, um das Thema graue Flecken anzugehen.
Meine Damen und Herren, die Beseitigung weißer und grauer Flecken ist auch wieder ein Beispiel, an dem man sieht: Jamaika setzt die richtigen Schwerpunkte. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist es gut, dass wir hier gemeinsam agieren, weil das internationale Steuerrecht hochkomplex ist. Mit unserem Landtagsantrag vom 5. September 2019 zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle wollten wir das Thema Steuergerechtigkeit auf OECD-Ebene unterstützen. Das nützt vor allem unserem Mittelstand, der hier ansässig ist, sich aber international behaupten muss.
Damals haben wir gefordert, dass insbesondere bei einer immer digitaler werdenden Welt die Wertschöpfung dort besteuert wird, wo sie erwirtschaftet wird. Das ist im Marktstaat. Das Beispiel meiner Kollegin Beate Raudies hat gezeigt, dass das auch in der analogen Welt gilt.
Es kann nicht sein - das ist die Entwicklung der Wirtschaft -, dass ein Unternehmen, welches auf einen USB-Stick passt, bei gleichem Gewinn weniger Steuern zahlt als ein Unternehmen, welches vor Ort Produktionsanlagen und Arbeitsplätze unterhält.
Mit dem Zweisäulenmodell wurde dieses Problem auf OECD-Ebene mit der ersten Säule angegangen. Mit einem neuen Anknüpfungspunkt - wir haben ihn in unserem Antrag digitale Betriebsstätte genannt; es gibt viele andere Namen - soll Wertschöpfung im Marktstaat besteuert werden. Die OECDVereinbarung sieht vor, dass multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Milliarden € einen Teil ihrer Übergewinne im Marktstaat versteuern müssen. Zwischen 20 % und 30 % des Gewinns, der eine zehnprozentige Gewinnmarge übersteigt, soll unter den Marktstaaten aufgeteilt werden, in denen die Unternehmen tätig sind und ihre Gewinne erwirtschaften.
Von dieser Regelung sollen aber die Finanz- und Rohstoffindustrie ausgenommen werden. Insbesondere Unternehmen, die ihr Geld mit Finanzgeschäften verdienen und international aufgestellt sind, finden so gut wie nicht statt. Hier muss ich den Jubel von Frau Raudies unterbrechen und den Bundesfinanzminister eher kritisieren, dass er sich in dem Bereich die Butter vom Brot hat nehmen lassen.
Die zweite Säule sieht eine Mindestbesteuerung vor. Das halten wir grundsätzlich für gut, weil das
dem Steuerwettbewerb entgegentritt, indem eine Untergrenze gesetzt wird. Nur ist die auch hier freiwillig. Staaten erhalten das Recht, Gewinne von Tochterunternehmen multinationaler Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen € nachzubesteuern, wenn die Gewinne im Ansässigkeitsstaat nicht effektiv mit mindestens 15 % besteuert wurden. Übt ein Staat sein Nachversteuerungsrecht nicht aus, können andere Staaten diese Besteuerung in der Beteiligungskette zwischen Konzern und Tochterunternehmen mit mindestens 15 % nachholen, was ich für richtig halte.
Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der effektiven Steuerbelastung ist allerdings noch nicht geregelt. Auch hier muss ich Olaf Scholz kritisieren, dass er viel angekündigt, aber wenig durchgesetzt hat. Gerade die Ermittlung der Bemessungsgrundlage, das Herzstück einer jeden Steuerberechnung, ist hier noch nicht abschließend geklärt. Ohne klare Definition der Bemessungsgrundlage ist keine Steuer zu machen.
Besonders schade ist, dass von der Mindestbesteuerung manche Geschäftsbereiche - zum Beispiel die Schifffahrt - ausgenommen sind. Davon profitieren Staaten wie Panama, die eh als Steueroase bekannt sind.
Eine weitere Ausnahme von der Mindestbesteuerung betrifft alle multinationale Unternehmen, deren Gewinne 5 % der Summe des Anlagevermögens und der Löhne nicht übersteigen. Das soll sicherlich auch kleine Unternehmen in dem Bereich schützen, aber eine Mindestbesteuerung mit zu vielen Ausnahmen kann am Ende ihr Ziel verfehlen.
Grundsätzlich - das eint uns bei diesem Antrag - ist das Zweisäulenmodell wichtig. Ich bezweifele aber, dass sich Olaf Scholz wirklich durchgesetzt hat. Damit die Regeln ab 2023 tatsächlich greifen, haben wir noch nicht alles geregelt; da muss noch eine Menge getan werden. Deswegen heißt unser Antrag zu Recht: Die Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung muss weiter vorangebracht werden. Das eint uns.
Es geht um die richtige Umsetzung, und dies soll die Landesregierung mit den Gesprächen auf Bundesebene positiv begleiten. Deswegen bitten wir auch um eine regelmäßige Berichterstattung im Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Transformation von der analogen zu einer digitalen Welt ist allgegenwärtig. Ob wir es wollen oder nicht: Es gibt keinen Weg zurück. Kein Lebensbereich bleibt unberührt. Selbst das wöchentliche Joggen kann bereits durch Analyse-Apps und Smartwatches begleitet werden, wenn man das denn möchte. Wir erledigen wie selbstverständlich Bankgeschäfte oder Einkäufe online. Wir kommunizieren beruflich, aber auch privat digital. Eine nicht digitale Welt ist heute kaum mehr möglich, es sei denn, man nimmt sich bewusst eine Auszeit - was ich nur empfehlen kann, ab und zu jedenfalls.
Viele Bürgerinnen und Bürger sind es gewohnt, ihre Alltagsgeschäfte digital zu erledigen. Nur wenn sie es mit der Verwaltung zu tun haben, ist es manchmal nicht ganz so einfach. Die manuelle Erfassung von routinemäßigen Eingaben, Papierformulare, das Versenden von Briefen oder das berühmte Faxgerät müssen der Vergangenheit angehören. Der Minister hat es eben angesprochen. Die preußischen Verwaltungsreformen nach Stein-Hardenberg vor über 200 Jahren waren damals - glaube ich - revolutio
när, müssen aber unbedingt digital angepasst werden.
Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir nun einen weiteren revolutionären Weg. Dabei gehen wir nicht nur einen Schritt, sondern drei Schritte in Richtung Digitalisierung des Staates voran:
Erstens die konsequente Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen, zweitens die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung über das Open Data Portal, und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Wirtschaft und Forschung, und natürlich drittens der Einsatz neuer Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz.
Zunächst geht es aber um die digitale Verwaltung. Ab dem Jahr 2023 müssen alle Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Das ist ein riesiger Kraftakt, das Onlinezugangsgesetz umzusetzen. Aber auch dank der kommunalen Familie und des IT-Verbundes Schleswig-Holstein sind wir bereits sehr weit. Es geht auf kommunaler Ebene um den digitalen Bauantrag, die Kfz-Zulassung, das Beantragen von Bescheinigungen und von Dokumenten oder schlichtweg das Begleichen von Gebühren, und zwar online rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Aber wenn es um Verwaltung, also um den Staat geht, geht es insbesondere um sehr hohe Anforderungen im Bereich der Datensicherheit und des Datenschutzes. Es geht darum, dass die Bürgerinnen und Bürger dem digitalen Staat auch vertrauen, weil es um ganz persönliche Dinge wie Steuererklärung, Anträge für Hilfen oder um Gesundheitsdaten geht. Diese sind sehr sensibel. Deshalb muss hier ein großer Schwerpunkt gesetzt werden.
Es geht um Verwaltungsakte, die eine Rechtswirkung entfalten und dadurch unmittelbare Auswirkungen auf den Einzelnen haben. Auch das muss digital abgebildet werden.
Bei vielen Vorgängen ist die persönliche Unterschrift des Bürgers oder des Verwaltungsmitarbeiters notwendig. Es muss also geregelt werden, ob ein Schriftformerfordernis besteht oder ob man es digital ersetzen kann. Es geht aber auch um die digitale Übersendung von Unterlagen, zum Beispiel Nachweise für die Steuererklärung. Daher muss der Bürger die Verwaltungsleistung einfacher und vor allem barrierefrei nutzen können, und die Leistung muss auch innerhalb der Verwaltung digital weiterverarbeitet werden können. Die Datenübertragung von einem Fachverfahren einer Fachabteilung in ein
anderes Fachverfahren oder das Arbeiten mit der digitalen Akte und natürlich auch die digitale Kommunikation müssen dort abgebildet werden.
Immer wichtiger wird dabei der Einsatz von sogenannten datengetriebenen Informationstechnologien, ich würde sagen: KI. Darin steckt zwar viel mehr, aber es ist auf jeden Fall einfacher. Und es geht um vollautomatische und selbstlernende Algorithmen, die zum Beispiel Beihilfeanträge oder auch Steuererklärungen mithilfe von Kommunikation erledigen können. Es bestehen sowohl Risiken als auch Chancen in diesem Bereich. Die Chancen liegen in der Vereinheitlichung und Vereinfachung von Prozessen, vor allem im sogenannten Massengeschäft. Aber die Risiken müssen genau beleuchtet und geregelt werden - wie die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Transparenz ist hier das A und O. Dabei spielt die Datenqualität eine erhebliche Rolle.
Um aber diese Themen weiterentwickeln zu können und damit der digitale Staat tatsächlich gelebt werden kann, muss das Landesrecht an vielen Stellen angepasst werden, damit sogenannte Digitalisierungshemmnisse abgebaut werden. Es müssen Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Es geht um die Einführung von klaren Standards, IT-Sicherheit, und es geht darum, dass Bürger, Wirtschaft und Forschung an öffentlich zugängliche Daten kommen sowie um die Ermöglichung von Künstlicher Intelligenz. Hierfür schaffen wir mit diesem Digitalisierungsgesetz das Offene-Daten-Gesetz, das IT-Einsatz-Gesetz und passen eine Vielzahl von Gesetzen an: das Landesverwaltungsgesetz, das Landesfischereigesetz, das Vermessungs- und Katastergesetz, um nur einige stellvertretend zu benennen.
Ich denke, dass dieses Gesetz ein Riesenkraftakt ist und möchte mich auch für das Einbringen bei Herrn Minister Albrecht, aber vor allem auch bei den Mitarbeitern, Herrn Sven Thomsen und Herrn Dr. Karg, bedanken, die in dem Bereich schon sehr gute Arbeit geleistet haben. - Ich freue mich auf die Beratungen im Digitalisierungsausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch von meiner Seite den wichtigsten Dank zuerst: Frau Reese-Cloosters, herzlichen Dank auch von meiner Seite als Parlamentsneuling. Im Finanzausschuss haben wir immer sehr gut zusammengearbeitet. Das eine oder andere war nicht ganz einfach, aber Sie haben immer eine gute Lösung und ruhige Art gehabt. Das war richtig gut. Deswegen
an dieser Stelle auch von mir noch einmal herzlichen Dank.
Vielen Dank auch an die Landesregierung, insbesondere Ihnen, Frau Ministerin Heinold, für diesen Haushaltsentwurf in tatsächlich ganz besonderen Zeiten. Wir haben einen Haushalt, der aufgrund der Coronapandemie große Herausforderungen bewältigen muss. Aber wir haben vor allem einen Haushalt, der trotz dieser Herausforderungen dieses Land gut in die Zukunft führen wird. Denn anders als die SPD haben wir Ideen, wie unser Land von morgen aussehen soll; das hat die Rede von Frau Midyatli eindrücklich gezeigt, die viel mehr Fragen als Antworten hatte. Ich bin davon überzeugt, dass gerade Jamaika gemeinsam mit diesem Haushalt das Beste für unser Land erreichen wird.
Ich bin ebenso davon überzeugt, dass Artikel 61 unserer Landesverfassung genau richtig ist, nämlich die Schuldenbremse. Sie hat in den letzten Jahren unter anderem für Haushaltsdisziplin gesorgt und dafür, dass wir gut durch die Krise kommen. Sie hat uns nämlich nach Absatz 3 auch die Möglichkeit gegeben, angemessen mit Notkrediten auf diese Krise zu reagieren, und zwar unmittelbar, aber auch mittelbar, was ich für richtig halte.
Unser Ziel ist es, nach der Krise mindestens genauso gut dazustehen wie vor der Krise. Dazu sind massive Investitionen in die Infrastruktur nicht nur essenziell, sondern schlichtweg notwendig. Die Formel heißt: Gute Infrastruktur bedeutet gute Wirtschaft. - Das hilft uns langfristig auch in unserem Haushalt.
An dieser Stelle möchte ich mich bei der Landesregierung noch einmal bedanken, dass sie mit 10,8 % - fast 11 % - wieder eine enorme Investitionsquote für das kommende Jahr eingeplant hat. Ich weiß noch - ich glaube, in der letzten Wahlperiode -: Da gab es eine Forderung der FDP, 10 % in die Landesverfassung einzuführen. - Ja, man hat es eigentlich erreicht, weil jetzt über 10 % möglich sind.
Fast 1,6 Milliarde € gehen in Landesstraßen, Radwege, Schienen, Triebwagen, Glasfaser, Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen, Sportstätten. Jamai
ka ist eine echte Investitionslokomotive; das ist hier festzuhalten.
Sport ist eine der wichtigsten und gesündesten Maßnahmen, um fit und gesund zu bleiben. Insbesondere auf Initiative der CDU und hier insbesondere auf Initiative unserer sportpolitischen Sprecherin wurde der Zukunftsplan Sportland SchleswigHolstein mit dem Sportfördergesetz auf den Weg gebracht. Mit zusätzlich 3 Millionen € für die Umsetzung wollen wir gemeinsam mit den Kommunen und dem Landessportverband den Sport weiter voranbringen. Schleswig-Holstein ist Sportland und soll es auch bleiben.
Ein weiterer wichtiger Punkt, den die CDU im Haushalt gesetzt hat, ist das Thema der inneren Sicherheit. 118 zusätzliche Stellen für die Polizei sind absolut notwendig. Denn mit mehr Personal stärken wir die innere Sicherheit, aber entlasten auch die Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei vor Ort. Ebenso gehört es dazu - das ist immer im Gleichklang zu denken -, die Justiz zu stärken. Auch dort kommen weitere Stellen für den Pakt für den Rechtsstaat, den wir ganz klar umsetzen, denn für uns ist die innere Sicherheit eine Herzensangelegenheit.
Auch die Steuerverwaltung wird mit 53 weiteren Stellen gestärkt. Das hängt - das hat die Ministerin gesagt - mit der Grundsteuerreform zusammen, aber es ist auch wichtig, dass diese nicht nur für die Grundsteuerreform da sind, sondern langfristig auch in die Veranlagung gehen. Da möchte ich auch einmal meinen Dank an unsere Finanzämter aussprechen, bei denen ich schon, auch in der Praxis, das Gefühl habe, dass sie sehr gut arbeiten und auch sehr daran orientiert sind, die Dinge schnell vom Tisch zu bekommen.
Das ganze Thema Personal heißt in Zahlen auch, dass wir erstmalig die 5-Milliarden-€-Grenze für Personal- und Pensionskosten reißen werden. Das sind 34,7 % des Gesamthaushalts, das ist eine Menge. Insgesamt stehen aber über 54.500 Stellen dahinter. Hinter jeder Stelle steht auch ein Mensch, der unser Land mit am Laufen hält, und zwar bei immer komplexer werdenden Aufgaben. Das dürfen wir nicht vergessen. Dafür möchte ich 54.500 Mal danke sagen.
Zukunftsweisend werden wir in diesem Zusammenhang in dieser Plenarwoche auch den Versorgungsfonds des Landes erheblich stärken, indem wir den Aktienanteil auf 50 % erhöhen und dadurch noch besser für Pensionen vorsorgen können. Zudem auch aufgrund der Verfassungsgerichtsurteile modernisieren wir ab Anfang des kommenden Jahres die Besoldung für die unteren Stufen. Wir heben das unterste Einstiegsamt auf A 6 Stufe 2 an, erhöhen den Familienzuschlag pro Kind, erhöhen den Beihilfebemessungssatz auf 90 %, reduzieren den Anrechnungssatz in der Heilfürsorge, und auch der Selbstbehalt bei der Beihilfe fällt bei A 6 bis A 9 weg. Hinzu kommen Familienergänzungszuschläge und Nachzahlungen für das dritte Kind. Dort wird ganz konkret gestärkt und verbessert.
Für diese Maßnahmen, die absolut notwendig sind, nehmen wir strukturell 45 Millionen € in die Hand. Das ist eine Menge, aber es ist auch richtig investiertes Geld, denn für massiv steigende und komplexer werdende Aufgaben brauchen wir kluge und gute Köpfe.
Wie bereits erwähnt, stellt uns die Pandemie auch haushälterisch vor große Herausforderungen. Das betrifft uns als Land, aber natürlich auch die Kommunen, die wir nicht vergessen dürfen. Ich bin davon überzeugt, dass es richtig ist, die Kommunen immer mitzudenken, und dass wir mit unserem Beschluss „Für Schleswig-Holstein - in der Krise stehen wir zusammen“, den wir gemeinschaftlich auf den Weg gebracht haben, einen sehr klugen Weg eingeschlagen haben. Dabei haben wir einen starken Blick gerade auf die Kommunen gerichtet, die einen enormen Beitrag zur Krisenbewältigung geleistet haben und es immer noch tun. Sie kriegen schon ab diesem Jahr über 260 Millionen €. Diese wurden für den Infrastrukturfonds „Schule, Klimaschutz und Mobilität“ sowie natürlich für die Kompensation von Mindereinnahmen bei den Gemeindeanteilen an Lohn- und Einkommensteuer bereitgestellt, woraus 42 Millionen € für 2022 bereitstehen.
Besonders von Einnahmeausfällen durch die Pandemie betroffen ist auch der ÖPNV. Deswegen hat das Land einen ÖPNV-Rettungsschirm mit über190 Millionen € auf den Weg gebracht; 60 Millionen € sind für das kommende Jahr vorgesehen. Auch hier geht es darum, den ÖPNV zu stärken und ihn für eine gute Mobilität, für die Menschen am Laufen zu halten. Das hilft auch dem Klimaschutz.
Zudem stärken wir das Jobticket mit einer weiteren Million €.
Man sieht: Jamaika tut trotz dieser Herausforderungen richtig viel für die Menschen im Land, aber auch etwas für die Natur, denn 3 Millionen € sind für die Biodiversitätsstrategie bereitgestellt, die auf den Weg gebracht werden soll. Dabei sage ich ganz klar: Naturschutz geht nur mit unseren Landwirten, nicht gegen unsere Landwirte.
Das müssen wir immer mitdenken. Damit das auch früh gelehrt wird, wird es auch 2022 wieder 100.000 € für das Projekt „Schulklassen auf dem Bauernhof“ geben. Das ist ganz wichtig.
Bildung ist insgesamt enorm wichtig. Die Mittel für die PerspektivSchulen steigen auf 10 Millionen €. Die Grundfinanzierung für die Hochschulen wird um 5 Millionen € strukturell erhöht. Für den Hochschulbau stehen über 150 Millionen € bereit, für Schulräume und Schulsanitäreinrichtungen 47 Millionen €. Das heißt, wir bewegen sehr viel und schauen immer, dass wir unser Land für die Zukunft in den einzelnen Bereichen, die sich nicht ausschließen sollen, fit machen.
Durch die Coronapandemie ist aber der Gestaltungsspielraum kleiner geworden und wird auch mit zukünftigen Tilgungen sicherlich noch etwas kleiner. Aber wir nutzen den Spielraum, den wir haben. Entscheidend ist, dass wir in den kommenden Jahren Prioritäten setzen und alles dafür tun, unsere Wirtschaft am Laufen zu halten und sie zu unterstützen. Eine gut laufende Wirtschaft - die ersten Ansätze merken wir schon jetzt, und ich bin gespannt auf die nächste Steuerschätzung - wird auch unserem Haushalt helfen.
Ich freue mich auf die kommenden Haushaltsberatungen und bedanke mich noch einmal recht herzlich bei Frau Ministerin Heinold und der Landesregierung für diesen wegweisenden Haushaltsentwurf. Und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch ist der SSW nicht im Bundestag, aber wir haben schon mal ein Thema, was wir auf Bundesebene zu diskutieren haben.
Trotzdem freue und bedanke ich mich, dass uns heute ein steuerpolitischer Antrag über die Einkünfte aus Kapitalvermögen vorliegt. Der § 20 Einkommensteuergesetz mit all seinen Folgeregelungen ist - das weiß ich selber - der Schreck einer jeden Steuerfachangestelltenprüfung. Er ist also sehr kompliziert. Dieser Bereich hat in den letzten zehn Jahren diverse Veränderungen erlebt. Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, die Sie eben angesprochen haben. Diese halte ich grundsätzlich für richtig. Des Weiteren wurde der Sparerpauschbetrag von damals 750 € mit dem Werbungskostenpauschbetrag von 51 € auf 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für Verheiratete zusammengeführt. Seitdem ist tatsächlich in diesem Bereich nicht mehr viel passiert, obwohl sich die Kapitalmärkte stark verändert haben.
Es gibt so gut wie keine Zinsen mehr, und die Kosten für Altersvorsorgeprodukte sind erheblich gestiegen. Viele Sparer versuchen, nach alternativen Lösungen Ausschau zu halten; das ist aber nicht ganz einfach. Dividenden, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, die eben genannt worden sind, Erträge aus typisch stillen Beteiligungen oder ähnliche Erträge, die die Freibeträge sehr schnell übersteigen können, erschweren wesentlich die Erwirtschaftung einer Rendite. Es braucht aber eine Rendite für eine langfristige Altersvorsorge, denn: Die private Al
tersvorsorge ist und bleibt neben der betrieblichen Altersvorsorge eine der wichtigsten Bausteine, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Da muss und da sind meine Fraktion und ich uns einig - der Staat unterstützen. Deshalb halte ich den Ansatz, dass der Sparerpauschbetrag erhöht wird, auch für richtig.
Da es aber, und darauf zielt der SSW-Antrag ab, viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die unter dem Grundfreibetrag liegen und deshalb gar keine Steuern zahlen, muss man sich gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage ansehen. Beides muss immer in Einheit gesehen werden, und beides wird mit der Union auf Bundesebene auch machbar sein, denn: Genau das, die Erhöhung des Sparerpauschbetrages und die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage, steht in dem Programm für die kommende Wahlperiode. Unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und vom Einkommen muss der private Vermögensaufbau attraktiv gestaltet werden. Dafür kann die Erhöhung des Sparerpauschbetrages und der Arbeitnehmersparzulage einen wichtigen Beitrag leisten.
Ich möchte dazu auf einen steuerrechtlichen Grundsatz eingehen, den auch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig als Maßstab für seine Entscheidungen nimmt, nämlich das Nettoprinzip - also die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit. Daher müssen das Thema Inflation, die niedrigen Zinsen, die Negativzinsen, die Möglichkeit, für das Alter vorsorgen zu können, und die immer weiter steigenden Kosten für die Altersvorsorgeprodukte berücksichtigt werden. Im SSW-Antrag ist auch ein Link zur Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Thema enthalten.
Interessant ist auch der Hinweis, dass neben der Erhöhung des Sparerpauschbetrages auch die Erhöhung weiterer Freibeträge im Einkommensteuerrecht geprüft werden sollte. Ich denke, es sollte immer und jährlich ein Dauerthema sein, sich diese Freibeträge genau anzuschauen.
Aber der SSW fordert auch einen Sonderfreibetrag für Kapitalerträge. Dazu muss ich ehrlicherweise sagen, dass man genau prüfen sollte, wie dieser wirken soll und was er genau kostet und ob er wirklich das abdeckt, was nicht schon jetzt der Sparerfreibetrag abdeckt. Wir sollten das auf jeden Fall im Finanzausschuss diskutieren.
Gestatten Sie mir bitte noch einen Hinweis. Im vorletzten Subventionsbericht war zu lesen, dass der Sparerpauschbetrag neben den Steuerentlastungen zu den höchsten Steuerausfällen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene führt. Deshalb dürfen wir auch nicht die Einnahmesituation aus dem Blick verlieren. Aber meiner Meinung nach lohnt es sich im Sinne der Sparer, das im Finanzausschuss zu diskutieren. Ich würde mich auch freuen, wenn wir gemeinsam eine Bundesratsinitiative formulieren können. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den SPD-Antrag gelesen habe, habe ich eigentlich meinen Augen kaum getraut, dass Frau Midyatli und ihre Fraktion eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer fordern. Eine Steuerentlastung von der SPD? - Das kam mir in diesen
Zeiten doch sehr ungewöhnlich vor, obwohl es doch die SPD war, die den Steuersatz der Grunderwerbsteuer beim letzten Mal auf sechseinhalb Prozent erhöht hat.
Aber auch eine späte Erkenntnis kann eine gute Erkenntnis sein, wenn es darum geht, Menschen steuerlich zu entlasten und dabei auch die private Vermögensbildung zu unterstützen. Deswegen freue ich mich erst einmal, dass auch Sie sagen, dass der Ersterwerb von selbst genutzten Wohnimmobilien sei es der Kauf einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder auch eines Baugrundstücks - unterstützt werden soll.
Nur, wenn ich mir Ihren Antrag so ansehe, frage ich mich, wie Sie es konkret machen möchten, wie Sie konkret eine Erleichterung erreichen wollen. Ihr Antrag enthält - das haben Sie eben selbst zugegeben - nicht eine einzige Zahl oder Prozentangabe, um überhaupt einmal einen Eindruck zu bekommen, wie eine Entlastung aussehen soll.
Wenn Sie auf der einen Seite eine Entlastung fordern, müssen Sie auf der anderen Seite auch sagen, was es für unseren Haushalt bedeutet. Sie haben keine Aussage getroffen, was Ihre Forderung eigentlich kostet. Bei diesen inhaltlich dünnen Rahmenbedingungen - ein Gesetzentwurf ist es definitiv nicht gewesen - fordern Sie die Einführung eines gesplitteten Grunderwerbsteuersatzes und wollen diesen Weg gleich festzurren.
Sie behaupten tollkühn, dass es ohne Weiteres gemäß Artikel 105 Absatz 2 a Satz 1 Grundgesetz funktioniert. Aber sind Sie sich da wirklich sicher? Das Grundgesetz spricht davon, dass die Länder die „Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes“ bei der Grunderwerbsteuer haben. Ob die Länder die Kompetenz zur Einführung eines gesplitteten Steuersatzes, also mehrerer Steuersätze, haben, ist sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der im Februar dieses Jahres dazu eine Stellungnahme abgegeben hat, nicht zu 100 % sicher. Aber selbst wenn es möglich wäre, frage ich mich, warum Sie diesen komplizierten Weg der Einführung eines gesplitteten Steuersatzes gehen wollen. Eine Förderung bedeutet überhaupt keine Bürokratie, das kann man schlank organisieren, zumal bei Ihrem Vorschlag auch ein Ausgleich für die Kommunen geschaffen werden müsste, weil auch die Kommunen etwas von unserer Grunderwerbsteuer abkriegen.
Als CDU-Fraktion haben wir die Einführung einer Landeseigenheimzulage vorgeschlagen. Es ist zunächst einmal ein politischer Vorschlag, der nicht ausgehandelt ist, weil wir mehrere Entlastungskonzepte diskutieren. Ich lade aber alle ein, sich unser Konzept genau anzusehen: Beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie bekommt jeder Ersterwerber 5.000 € und für jedes Kind weitere 5.000 €. Wenn ein Paar mit zwei Kindern erstmals ein Haus erwirbt, kann es also bis zu 20.000 €, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer, erstattet bekommen. Wir geben dieser Förderung auch ein realistisches Preisschild: Bei ungefähr 3.700 Ersterwerbern pro Jahr, aufgeteilt auf Singles, Alleinerziehende, Paare, Paare mit Kindern und Paare ohne Kinder, würde dies circa 50 Millionen € pro Jahr kosten. Im Vergleich, wenn wir den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 % um einen halben Prozentpunkt auf 6,0 % senken würden, würde es den Landeshaushalt 50 Millionen bis 60 Millionen € kosten.
Bei unserem Vorschlag zur Landeseigenheimzulage haben wir daher die größte Wirkung zwischen eingesetzten Mitteln und Zielerreichung, nämlich die Unterstützung des Ersterwerbs von Immobilien für die eigenen Wohnzwecke, insbesondere für Familien mit Kindern. So weit sind wir da eigentlich nicht auseinander.
Unsere Finanzministerin sagt aber zu Recht, dass die eingesetzten Mittel seriös gegenfinanziert sein müssen, denn unabhängig vom Konzept können und dürfen wir nur Mittel einsetzen, die wir auch tatsächlich haben. Aus der Perspektive SchleswigHolsteins war wichtig - das war auch in unserem Koalitionsvertrag enthalten, unsere Landesregierung hat sich auf Bundesebene eingesetzt und 95 % der Vorschläge aus Schleswig-Holstein sind auch umgesetzt worden -, dass Steuerschlupflöcher bei den Sharedeals gestopft werden. Hier ist der schleswig-holsteinische Sachverstand ordentlich mit eingeflossen. Es gilt erst seit dem 1. Juli dieses Jahres. Im Juni dieses Jahres hat die Landesregierung gleich eine Bundesratsinitiative eingebracht, um möglicherweise Freibeträge einzusetzen. Nur: Das muss der Bund regeln. Schätzungsweise könnten aber durch diese Maßnahmen 30 Millionen € bis 40 Millionen € Mehreinnahmen kommen. Das müssen wir uns aber erst einmal im Rahmen der Steuerschätzung im November ansehen.
Auch wenn ich Ihren Antrag für relativ dünn halte, weil er eben keine Zahlen beinhaltet, schlage ich vor, die Anträge in den Finanzausschuss zu überweisen und dort intensiv über das Thema zu disku
tieren. Ich freue mich, dass wir uns einig sind, dass wir hier eine Entlastung brauchen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Breitbandversorgung, vor allem Glasfaser und Mobilfunk, ist heute genauso wichtig wie die Versorgung mit Wärme, Wasser oder Strom. Regionen, in denen keine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser oder mit Mobilfunk stattfindet, werden in Zukunft in Bedeutungslosigkeit verfallen, denn sie werden abgehängt sein.
Unser Leben, sowohl privat als auch beruflich, wird immer digitaler, mobiler und vernetzter. Das haben uns die letzten Monate in der Pandemie mehr als deutlich gezeigt. Man konnte erkennen, wer von zuhause am Unterricht und am Homeschooling teilnehmen konnte und wer nicht, bei wem Homeoffice funktioniert hat und bei wem nicht. Daraus lässt sich ganz klar unser Ziel ableiten: Jeder Haushalt, und damit meine ich auch jeden Haushalt, muss die Möglichkeit bekommen, mit Glasfaser versorgt werden zu können.
Der Bericht zeigt, dass wir nach wie vor einen Spitzenplatz in Deutschland bei dem Thema einnehmen. Bei uns sind bisher 23.700 km Glasfaser ver
legt worden. 19.200 km sind konkret in der Planung. Der Minister hat es gesagt: Bis Ende 2022 werden 62 % der Hausadressen die Möglichkeit für einen Glasfaseranschluss erhalten. 96 % der Gemeinden sind in dem Bereich ganz vorn mit dabei.
Der ländliche Raum ist sehr stark in diesem Bereich und teilweise, das hat der Minister richtig dargestellt, stärker als der städtische Bereich. Das liegt sicher vor allem auch daran, dass die Kommunalpolitiker vor Ort im ländlichen Bereich und die Akteure vor Ort sehr fleißig waren und viele Tage von Tür zu Tür gelaufen sind, um für Glasfaser und für den Anschluss zu werben, um die Quote zu erreichen. Dafür möchte ich an die Verantwortlichen vor Ort einen großen Dank ausspreche.
Echte Wermutstropfen, vor allem in den Städten, sind manche Telekommunikationsunternehmen, welche leider nur schleppend bereit sind, gerade in den Städten Häuserzeilen besser auszustatten. Das liegt vor allem auch an langfristigen Verträgen, die geschlossen worden sind. Das muss definitiv besser werden, denn es ist klar, dass wir das Thema ohne privatwirtschaftliches Engagement nicht flächendeckend hinbekommen werden. Es geht nur gemeinsam mit Telekommunikationsunternehmen, Stadtwerken, Kommunen, Land und Bund.
Aber das Thema Glasfaser ist halt nicht immer rentabel, was unter anderem Gebiete in manchen Städten, vor allem in Stadtrandlagen oder im Außenbereich zeigen. Dort, wo eine Versorgung eigenwirtschaftlich nicht stattfinden kann, muss Förderpolitik ansetzen. Bei uns im Land wurden daher schon viele Bereiche erfolgreich gefördert. Insgesamt stehen 165 Millionen € im Land an Förderung bereit. Aus Bundesmitteln hat Schleswig-Holstein zudem mehr bekommen, als uns nach dem Bericht und dem Königsteiner Schlüssel zustehen würden. Das heißt, wir sind sogar besser als andere Bundesländer, und darauf können wir auch ein Stück weit stolz sein.
Aber trotz der Erfolge haben wir noch viel vor uns. Es gilt, die weißen und grauen Flecken schwarz zu färben. Auch wenn wir im schwarzen Bereich noch Herausforderungen haben, so sage ich ganz selbstbewusst: Nicht nur in der politischen Farbenlehre, sondern auch bei Glasfaser ist schwarz Trumpf. Das zeigt sich zum Beispiel im Kreis Segeberg.
Mit einer Anschlussquote von über 97 % sind wir dort sehr gut. Das bedeutet, der ländliche Raum ist ganz weit vorn.
- Ich höre schon die Aufregung, aber ich glaube, bei dem Thema sind wir uns alle einig. - Ich nannte eben die Stadtrandgebiete. Meine Kollegin Anette Röttger aus Lübeck setzt sich schon sehr lange dafür ein, um dort die Versorgung zu verbessern. Denn Lübeck ist zum Beispiel eine Stadt, in der wir noch einen sehr großen Nachholbedarf haben.
Herr Minister, wir müssen weiter mit Tempo daran arbeiten und das Tempo hochhalten; denn von einer guten Glasfaser- und Mobilfunkversorgung hängen ganz konkrete Entwicklungen ab: flächendeckendes 5G, landesweit freies WLAN - worüber wir im letzten Plenum diskutiert haben -, die Ansiedlung von Unternehmen und auch, ob Schulunterricht von zu Hause oder Homeoffice funktionieren können oder nicht. Wir haben eine Verantwortung für das gesamte Gebiet Schleswig-Holstein. Ich bin auch davon überzeugt, dass Jamaika diese Verantwortung übernehmen und erfüllen wird.