Lars Harms
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Mindestlohn ist eine Errungenschaft, weil er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützt - und weil er neben vielen anderen Rahmenbedingungen auch für fairen Wettbewerb sorgt. Dem Unterbietungswettkampf wurde damit weitgehend der Boden entzogen.
Wenn ich aber eines gelernt habe, dann das: Wo ein Schlupfloch ist - auch wenn es noch so klein ist -, wird es genutzt.
Das gilt auch und gerade beim Mindestlohn, der mittels Werkverträgen und Verweis auf ausländische Tarife immer mal wieder ausgehebelt werden soll. Dass aber auch Schülerinnen und Schüler fürs Regaleinräumen teilweise mit einem Taschengeld abgespeist werden, ist schon ein starkes Stück. Der Mindestlohn soll annähernd faire Löhne ermöglichen. Wer diesen Grundsatz unterläuft, wird bei erwachsenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vom Zoll angezeigt und bestraft. Ich finde, dass der Mindestlohn seinem Namen gerecht werden und als absolute Untergrenze für alle Beschäftigten gelten muss - also auch für Jugendliche unter 18 Jahren; die tun nämlich das Gleiche wie ihre Freunde, die über 18 Jahre alt sind.
Dass der Mindestlohn derzeit nicht armutsfest ist, ist eine traurige Tatsache. Die ist allerdings nicht von Himmel gefallen, sondern Ergebnis politischer Entscheidungen - auch hier im Landtag. Wenige, große Arbeitgeber geizen bis zum Centbetrag hinter dem Komma, wenn es um Lohnkosten geht. Dass diese Haltung langfristig zu Frust, kurzer Verweildauer im Betrieb und einem schlechten Image führt, ist ihnen oft egal. Der SSW steht für einen Mindestlohn von 13 €, auch und gerade in der Vergabe, um ein positives Signal zu senden und den Menschen wirklich zu helfen, meine Damen und Herren.
Gerade kleine Betriebe, könnte man meinen, tun sich schwer mit dem Mindestlohn. Aber dort spielen ganz andere Probleme eine Rolle. Wenn man als Klempner keine neuen Kunden mehr annehmen kann, was in Flensburg gang und gäbe ist, liegt das daran, dass Fachpersonal knapp ist. Die Betriebe würden sogar mehr zahlen, finden aber keine Fachkräfte, die selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten können. Die schleppende oder verweigerte Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulzeugnisse ist ein klares Hemmnis, für das keine Besserung in Sicht ist.
Der zweite Faktor sind die sinkenden Azubizahlen. Viele Schülerinnen und Schüler konnten in den letzten beiden Coronajahren keine Praktika in den Betrieben machen. Ihnen fehlt damit ein wichtiger Baustein der beruflichen Orientierung. Viele entscheiden sich deshalb dafür, erst einmal weiter zur Schule zu gehen. Die Zahl der Auszubildenden sinkt, und es ist kein Ende abzusehen. Das ist eine Katastrophe für die Situation der Fachkräfte in Schleswig-Holstein! Aber ich sehe hier auch eine Chance für die beruflichen Schulen, die hervorragende Arbeit leisten. Deren Unterstützung geschieht - noch - zweitrangig. Das muss sich schnellstens ändern. Das Kompetenzgerangel von Kultus- und Wirtschaftsministerium hilft an dieser Stelle nicht wirklich jemandem.
Azubizahlen und Anerkennung ausländischer Abschlüsse beziehen sich auf den Zugang von Fachkräften.
Wir wollen aber auch darüber sprechen, wie die Fachkräfte gehalten werden können. Die Wertschätzung der Fachkräfte durch gute Arbeitsbedingungen, transparente Aufstiegschancen und eben auch
durch Lohn und Gehalt liegt bei einigen Betrieben ziemlich im Argen. Junge Frauen im Handwerk, oftmals Landessiegerinnen bei der Gesellenprüfung, springen ab, weil sie die Arbeitsbedingungen und den Druck nicht länger aushalten können. Junge Familien brauchen verlässliche Arbeitszeiten und keine Wochenend- und Notdienste, wie sie in vielen Betrieben verpflichtend sind.
Viele dieser Themen sind bei den Kammern bekannt und werden mit den Mitgliedern auch thematisiert. Die Landesregierung sollte ergänzend ihren Teil dazu beitragen, dass sich die Situation der Fachkräfte nicht weiter zuspitzt. Unterstützungsangebote müssen barrierefrei und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Förderprogramme mit seitenlangen Formularen, umständlichen Verfahren und viel Amtschinesisch sind Mist. Was die Betriebe wollen, ist die Beratung in den Betrieben vor Ort. Sie wünschen sich, dass ein Fachmann oder eine Fachfrau zu ihnen kommt und ihnen dann unbürokratisch hilft. Das wünschen sich gerade die kleinen Betriebe. Sie wollen kein Marketing in irgendeiner Art und Weise, sondern handfeste Unterstützung, zum Beispiel bei der Betriebsnachfolge. In diesem Bereich sind noch sehr viele dicke Bretter zu bohren. Hier müssen wir wirklich besser sein, um den kleinen Betrieben zu helfen.
Ein Letztes: Wir haben heute schon über den Mindestlohn diskutiert. Der ist dringend notwendig, und es ist dringend notwendig, ihn zu erhöhen. Aber wir brauchen in diesem Land auch Tariftreue. Es kann nicht angehen, dass öffentliche Aufträge, die mit Steuergeldern finanziert werden, an Betriebe gehen, die sich nicht an Tarife halten. Leute, das geht so nicht!
Deswegen ist es ganz klar: Wir werden uns in der neuen Wahlperiode dafür einsetzen, dass wir wieder ein Tariftreuegesetz kriegen, das seinem Namen wirklich entspricht. Es kann nicht anders sein, als dass wir daran wirklich arbeiten. Wir versündigen uns auch an den kleinen Betrieben, die gegenüber den Großbetrieben keine Chance haben, überhaupt noch einen Auftrag zu bekommen. Das darf nicht sein, meine Damen und Herren. Wir müssen etwas für Schleswig-Holstein tun, und Tariftreue tut unserem Land gut. - Vielen Dank.
Lieber Herr Minister Buchholz, viele Bundesländer haben ein Tariftreue- und Vergabegesetz in verschiedenen Varianten. Das Ursprungsgesetz kam übrigens von der CSU, als sie in Bayern noch allein regiert hat. Das haben wir damals adaptiert. So schlecht war das nicht.
Lieber Herr Minister Buchholz, Sie insinuieren, dass es einen Zusammenhang zwischen Tarifbindung und Tariftreuegesetz gibt, und das ist so nicht wahr.
Es gibt keinen Zusammenhang. Wenn die Tarifbindung abnimmt, können die Menschen froh sein, dass es noch ein Tariftreuegesetz gibt, das ihnen im wahrsten Sinne des Wortes noch den Lebensstandard rettet.
- Lieber Lars Harms, wir sollten uns darin einig sein: Unsinn aus Bayern müssen wir nicht in allen Teilen übernehmen.
- Nein, nur die guten Sachen, das ist richtig.
- Wir sind uns ja einig: Eine direkte Korrelation ist schwierig nachzuweisen.
Es geht um die Frage: Was will ich erreichen? Ich will doch mehr Tarifbindung erreichen. Haben die Tariftreue- und Vergabegesetze in den anderen Bundesländern mehr Tarifbindung erzeugt? - Die Antwort ist ein klares Nein.
Was hat das Tariftreue- und Vergabegesetz mit der jeweiligen Lohnentwicklung in den Ländern gemacht? Hat es zu einer besseren Lohnentwicklung geführt? Sind wir bei der Lohnentwicklung runtergegangen? Gucken wir uns einmal die BruttolohnEntwicklung in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren an. Abgesehen von dem pandemiebedingten Einbruch 2020 sieht Schleswig-Holstein da im Bundesvergleich sehr gut aus und liegt mit einer Steigerung der Bruttolöhne um 4 bis 5 % jährlich über dem Bundesdurchschnitt. Darauf kommt es für die Menschen doch an!
Ein Tariftreue- und Vergabegesetz interessiert die Menschen nicht, sondern sie interessiert, ob sie Bedingungen haben, für die es sich lohnt zu arbeiten. Dass wir auch in Schleswig-Holstein höhere Löhne haben wollen, dass wir Strukturen verbessern wollen, darin sind wir uns alle einig; wie wir dahinkommen, ist entscheidend.
Ich gebe Ihnen recht, dass es schön ist, dass wir höhere Löhne haben. Die Wirkung des Tariftreuegesetzes ist, dass diese höheren Löhne auch für diejenigen gelten, deren Betriebe keine Bindung an Tarifverträge haben. Insofern erfüllt das Gesetz auch dort seinen Zweck.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann den Eindruck haben, dass die FDP immer wieder Begriffe zusammenschmeißt, um irgendwie ihre Argumentation noch auf die Reihe zu bringen. Gerade war das wieder das beste Beispiel dafür. Mietpreisbremse und Mietendeckel sind unterschiedliche Sachen.
Mietendeckel bedeutet, dass der Staat den Preis für die Miete festlegt, ein - wenn man so will - sozialistisches Mittel, das keine Überlebenschance hatte, das hier aber auch keiner fordert. Eine Mietpreisbremse bedeutet, dass man in angespannter Wohnlage - das ist die Voraussetzung - extreme Steigerungen der Mieten verhindern will. Die Menschen haben auch verdient, dass man dies verhindert, ganz klar.
Deshalb brauchen wir sowohl Mietpreisbremse als auch Kappungsgrenze, um den Menschen im Land zu helfen. Es geht doch hier um die Leute, um nichts Anderes. Da gehört es sich für uns als Parlamentarier, dass wir uns für die Leute einsetzen. Wir sind Volksvertreter, und das Volk wohnt größtenteils zur Miete und hat, verdammt noch mal, das Recht, dass wir uns um seine Probleme kümmern. Das geht nur mit einer Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze.
Ein Zweites: Natürlich brauchen wir noch mehr in dem Bereich. Wir brauchen vor allen Dingen mehr Sozialwohnungen, in bestimmten Bereichen auch mehr kleine Wohnungen, weil inzwischen ältere Menschen alleine wohnen, weil Auszubildende und Studenten natürlich kleinere Wohnungen brauchen. Da müssen wir etwas tun, da müssen wir Geld reinstecken.
Es ist ja auch in Ordnung, dass wir alle das tun wollen. In der Tat hat Corona uns ein Problem beschert, da nicht gebaut werden konnte. Das will ich niemandem vorwerfen. Wir sind aber noch ein Stück zurück gegenüber dem, was wir noch vor drei Jahren hatten. Deswegen müssen wir jetzt Gas geben und Geld einsetzen. Das muss heute die Botschaft sein, dass wir als Land Schleswig-Holstein in die Tasche greifen und tatsächlich die Kommunen, aber auch die privaten und genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Das muss jetzt kommen.
Aber: Wenn wir das jetzt tun, sind wir nicht die Einzigen, die auf dem Markt durch die Gegend laufen, sondern da sind auch die Kommunen in der Verantwortung. Die Kommunen haben Schwierigkeiten, das Geld zusammenzukratzen. Da gibt es eine Lösung, zumindest eine Teillösung: indem wir wirklich einmal gucken, ob man nicht eine Fehlbelegungsabgabe einführen kann, um so die Kommunen in die Lage zu versetzen, tatsächlich neuen Wohnraum zu schaffen.
Es kann doch nicht sein, dass jemand, der beispielsweise als Student berechtigterweise eine günstige Sozialwohnung bekommen hat, danach, wenn er Ingenieur ist, weiter zur Sozialmiete wohnt. Das ist doch nicht gerecht. Das will der wahrscheinlich auch selbst nicht. Da kann man doch erwarten, dass er einen Aufschlag bis zu der ortsüblichen Wohnungsmiete zahlt. Diesen Aufschlag kann man nutzen, um neuen sozialen Wohnraum zu schaffen. Das geht. Das kann man tun. Das tun alle anderen Bundesländer auch. Wir haben es früher auch gemacht. Das ist einmal abgeschafft worden, und das ist ein Fehler gewesen. Das ist definitiv ein Fehler gewesen. Es ist nicht sozial gerecht, dass Menschen, die viel haben, trotzdem hammergünstig - sozusagen auf Staatskosten - wohnen können. Das ist nicht gerecht. Wir haben uns um diejenigen zu kümmern, die unsere Hilfe brauchen. Da geht es nicht anders, als dass wir die Kommunen in die Lage versetzen, sich eine Geldquelle - eine wirklich gerechte Geldquelle - zu erschließen.
Ein weiteres ist mir wichtig: Wir sehen auch Wohnverhältnisse, die unter aller Kanone sind. Auch diese Menschen müssen Berücksichtigung finden. Es gibt Menschen, die werden in wirklich übelsten Wohnungen zusammengepfercht - mit Schimmel, mit kaputten Türen, in denen es kein fließendes Wasser gibt, die man nicht richtig heizen kann, wo alles kaputt ist. Es gibt keine Eingriffsmöglichkeiten, um die Vermieter, die das zulassen, wirklich einmal zur Verantwortung zu ziehen. Es gibt keine
Möglichkeit, um den Menschen kurzfristig schnell zu helfen.
Wir haben hier in diesem Parlament vorgeschlagen, ein Wohnraumschutzgesetz zu erlassen - genauso wie es das in Hamburg gibt, wo nämlich eine Kommune eingreifen kann, wenn solche Wohnverhältnisse herrschen. Ich verstehe bis zum heutigen Tag nicht, dass da niemand über seinen Schatten springen kann. Das geht nicht, Leute! Wenn es in Hamburg möglich ist, diesen Menschen zu helfen, aber in Pinneberg nicht, dann ist etwas schief in unserem Land. Mit dieser Schieflage werden wir aufräumen, das werden wir ändern, und zwar zur nächsten Wahlperiode. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal möchte ich mich für den Bericht der Landesregierung bedanken. Wie Sie hören konnten, könnten wir zu je
dem der im Berichtsantrag aufgeführten Punkte lange sprechen, Probleme beschreiben und natürlich auch Lösungen finden. Uns vom SSW geht es darum, in dieser Situation schnelle und unbürokratische Lösungen zu finden, und zwar dort, wo wir im Land direkt etwas tun können, hier bei uns.
Gestern haben wir beobachten müssen, wie die russische Armee in der Ostukraine weiter vorrückt. Seit der russischen Invasion, seit dem russischen Angriffskrieg, sind Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Die Vereinten Nationen rechnen mit 8,3 Millionen ukrainischen Flüchtlingen. Russlands Verteidigungsministerium hat vor wenigen Tagen mit Angriffen auf Regierungsgebäude in Kiew gedroht. In der Ukraine sind inzwischen über 16.000 Menschen als vermisst gemeldet worden, darunter etwa 2.000 Soldaten.
Für den SSW gibt es im Moment ein paar unumstößliche Pfeiler: Erstens. Wir nehmen alle Menschen aus der Ukraine auf - egal welchen Pass sie haben, egal wie ihr Aufenthaltsstatus dort war. Zweitens. Wir finden unbürokratische Wege der Integration, und wir finden sie schnell. Ob in der Kita, in der Schule oder auf dem Arbeitsmarkt - wir werden jetzt immer wieder unter Beweis stellen müssen, dass wir als Gesellschaft beweglich sein können und das auch wollen. Drittens. Die Wege, die wir jetzt für ukrainische Geflüchtete finden, die sollten auch andere Geflüchtete gehen können.
Ich will diese drei Punkte gern noch ausführen: Erstens. Wer jetzt aus der Ukraine flieht, muss bei uns Schutz finden. Wir heißen diese Menschen herzlich willkommen. Quer durch unsere Gesellschaft zieht sich momentan eine Welle der Solidarität. Schleswig-Holsteins Bürgerinnen und Bürger organisieren Unterkünfte, sammeln Bedarfsgegenstände, unterstützen bei der Weiterreise und helfen bei Behördengängen. Ohne dieses Engagement würde es nicht gehen, und ich möchte den Menschen in Schleswig-Holstein an dieser Stelle wirklich dafür danken.
Diese Menschen, diese Schleswig-Holsteiner zeigen wie schon 2015 und 2016, was gut an dieser Gesellschaft ist.
Zweitens. Wir hören jetzt doch aus den Kommunen, dass diese sich durch die Menge der Geflüchteten belastet bis stark belastet sehen. Eine Umfrage von „REPORT MAINZ“ bei den 100 größten Städten Deutschlands hat ergeben, dass vor allem personelle Engpässe und die Frage der Unterkunftsbereit
stellung große Herausforderungen darstellen. Deswegen möchte ich mit Blick auf gestern noch einmal hervorheben, wie gut es war, dass wir gemeinsam das Hilfspaket zur Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine beschlossen haben.
Die Betreuung der geflüchteten und vertriebenen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das ist unsere gemeinsame Auffassung, und das erfordert eben das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen. Kita, Schulen und Arbeitsmarkt sind die Bereiche, in denen Integration sofort wirkt, und hier darf es aus Sicht des SSW keine Hürden geben. Hier müssen die Instanzen Flexibilität zeigen, denn im Angesicht der Lage ist nicht absehbar, wie lange die Geflüchteten bei uns bleiben müssen oder auch wollen.
Perspektivisch ist es für den SSW klar, dass wir auch dann ökonomisch unterstützen müssen, wenn die Ukrainerinnen und Ukrainer wieder zurück in ihre Heimat wollen. Es wird viel wiederaufzubauen sein, und auch da werden wir uns solidarisch zeigen.
Drittens. Menschen, die vor den Taliban fliehen, die vor Assad fliehen, die fliehen mussten, weil sie verfolgt wurden, gefoltert wurden und nur so dem Tod entkommen konnten, die können wir nicht schlechterstellen als Menschen, die vor Putin fliehen.
An all den guten Maßnahmen, die politische Mehrheiten im Moment willens sind, für ukrainische Geflüchtete zu finden, müssen alle Geflüchteten partizipieren können. Das gilt auch für diejenigen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Wir vom SSW stehen für die Weiterentwicklung einer humanen Willkommenskultur für Geflüchtete, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Es geht um die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, eine möglichst unbürokratische Arbeitsvermittlung, freien Zugang zu den umfassenden Gesundheitsleistungen, aber auch zum Arbeitsmarkt, und einen kostenfreien Zugang zu Bildungsangeboten für alle Altersgruppen.
Wir alle wissen: Da bleibt noch viel Arbeit zu tun. Wir vom SSW werden uns dieser Herausforderung solidarisch und verantwortungsvoll annehmen, meine Damen und Herren.
Eines freut uns ganz doll: Wir freuen uns, dass wir Demokraten hier alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Ich freue mich, jetzt schon die Gewissheit
zu haben, dass wir das auch in Zukunft tun werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzusagen: Der Ausbau der Windenergie ist für Jamaika wahrlich kein Ruhmesblatt. Zu lange hat der Ausbau der Windkraft bei uns im Land aus politischen Gründen brachgelegen. Ein Moratorium nach dem anderen hat der
Windbranche ganz schön zugesetzt und immerhin 60.000 Arbeitsplätze in diesem Land vernichtet.
Richtig ist: Als Küstenkoalition waren wir gezwungen, die Planungsgrundlagen für den Ausbau der Windenergie zu ändern. Das haben wir seinerzeit auch getan, und die Entwürfe für die WindenergieRegionalplanung waren im Dezember 2016 fertig. Aber aufgrund der Wahlversprechen von CDU und FDP in Bezug auf Abstandsreglungen
wurde nach der Wahl seinerzeit alles auf null gesetzt. Der Stillstand des Ausbaus wurde damit billigend in Kauf genommen.
Auf der einen Seite sollten größere Abstände geschaffen werden, und auf der anderen Seite sollten die Klimaziele erreicht werden. Auf der Bremse stehen und sein Ziel erreichen wollen - beides geht nun einmal nicht. Das haben wir als SSW auch stets und mit Recht kritisiert.
Wir brauchen den Ausbau der erneuerbaren Energien, daran führt kein Weg vorbei. Die Windenergie war immer unser Zugpferd - ob an Land oder auf dem Wasser. Die Potenziale, die wir in SchleswigHolstein haben, müssen gehoben werden.
Der letzte Bericht des Weltklimarates macht deutlich, dass die bisher angestrebten Maßnahmen zum Klimaschutz nicht ausreichen. Wir müssen unseren Beitrag leisten, um die Klimaziele zu erfüllen. Aber auch angesichts der aktuellen Energiekrise spielt die energetische Selbstversorgung eine immer größere Rolle. Wir müssen weg von den fossilen Energieträgern, und dafür müssen wir jede Chance nutzen.
Schleswig-Holstein war lange Zeit Vorreiter in Sachen Windenergie. Da müssen wir aus den genannten Gründen unbedingt wieder hin. Der Handlungsdruck ist weiter gestiegen. Zudem gibt es einen stetig wachsenden Energiebedarf in der Industrie, im Mobilitätssektor und natürlich auch in der Wirtschaft generell. Diese verschiedenen Belange in Einklang zu bringen, wird eine gesellschaftliche und politische Herausforderung. Daher ist es richtig zu schauen, wie wir alles unter einen Hut bringen können.
Wir als SSW wollen den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein an Land und auch offshore. Natürlich gilt es dabei, die verschiedenen Interessen abzuwägen und zu berücksichtigen. Aber wir müssen auch sehen, wo schnell etwas machbar ist
Stichwort: Repowering. Das heißt, es sollte neu bewertet werden, an welchen Altstandorten ein Repowering möglich ist. Potenzielle Flächen herauszunehmen, kann heute jedenfalls keine Option mehr sein. Das wäre aus unserer Sicht eine Karte, die wir sofort ziehen können.
Natürlich ist Windenergie hier nicht der alleinige Heilsbringer. Wir müssen breiter denken und handeln. Soll heißen: Wir brauchen beispielsweise auch Angebote an Bürgerinnen und Bürger, um Fotovoltaik für sie interessant zu machen. Wir haben ein großes ungenutztes Potenzial auf den Dachflächen, das dürfen wir auch nicht ungenutzt liegenlassen. Wir teilen das Ansinnen der SPD, den Ausbau der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse im Landesrecht zu verankern. Mit einem solchen Passus hätten wir auch auf Landesebene eine Hilfestellung für unsere Behörden, wenn es um Abwägungsprozesse mit anderen Rechtsgütern geht. Wir energiepolitischen Sprecher waren gestern beim Bundesverband Windenergie, und genau das ist uns dort noch einmal ins Stammbuch geschrieben worden, dass eben die Planungsprozesse hammerkompliziert sind und sie sich über jede Erleichterung freuen würden. Diese Abwägungsmöglichkeit wäre eben eine solche Erleichterung.
Wie gesagt, es ist eine Hilfestellung im Abwägungsprozess, gleichwohl ist es natürlich auch kein Persilschein für Windenergieanlagen. Das gehört natürlich zur Klarstellung dazu. Ein Abwägungsprozess muss immer noch stattfinden.
Bei der Diskussion zur Novellierung des EEG, dem Osterpaket, wurde deutlich, dass gerade die Branche der Erneuerbaren hierin einen Vorteil für sich sieht, um den Ausbau an Land voranzubringen. Ich will nicht verhehlen, dass ich hoffe, dass damit der Ausbau der Erneuerbaren endlich auch in anderen Bundesländern neuen Schwung bekommt, denn Schleswig-Holstein kann die Klimaschutzziele der Bundesregierung nicht allein retten. Das muss uns auch klar sein.
Wir haben bisher viel getan, aber es ist noch Luft nach oben - auch bei uns. Wir müssen das aufholen, was wir in den letzten fünf Jahren verloren haben. Da ist viel Porzellan zerbrochen worden. Wir müssen jetzt wieder richtig auf die Tube drücken, damit der Windenergieausbau, der Fotovoltaikausbau und auch die Nutzung von Wasserstoff besser geregelt werden, damit sie schneller und vor allem auch intensiver kommen können. Das hat in den vergangenen Jahren gefehlt.
Aber wir haben bald ja eine neue Wahlperiode. Mal gucken, wer da regiert! Ich hoffe, dann werden Menschen regieren, die da ein bisschen mehr Gas geben. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es zeichnet Schleswig-Holstein aus, dass wir unsere parteipolitischen Differenzen außen vor lassen, wenn es darauf ankommt, eine große Herausforderung schnell und gemeinsam anzupacken. Das war beim Corona-Notkredit so, und das ist nun bei der Hilfe für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine auch so. Schleswig-Holstein steht zusammen - fest an der Seite der Menschen, die unsere Hilfe benötigen.
Natürlich stellt uns diese Situation vor eine gewaltige Aufgabe - infrastrukturell, finanziell und gesellschaftlich. Aber wir nehmen diese Aufgabe an, denn es ist für uns selbstverständlich, dass wir unserer humanitären Verantwortung nachkommen.
In der letzten Nachtragshaushaltsdebatte hatten wir ja gemeinsam und sehr kurzfristig die ersten Geldumwidmungen als einen ersten Schritt freigegeben und uns dazu verabredet, zeitnah näher über die angekündigten weiteren bis zu 400 Millionen € zu sprechen. Die weiteren Details haben wir in den vorliegenden Anträgen nun parteiübergreifend festgehalten. Es ist ein wichtiges Signal, dass wir uns gemeinsam - somit unabhängig vom Ausgang der Landtagswahl - auf dieses weitere Vorgehen verständigt haben.
Das Paket hat einen Umfang von maximal 400 Millionen €, die aus bereits freigegebenen Mitteln der Corona-Notkredite umgewidmet werden. Dazu werden wir den beschlossenen Ermächtigungsrahmen zum Ausgleich des strukturellen Defizits um 400 Millionen € senken und diese Summe im Gegenzug gezielt für die Unterstützung der Ukraineflüchtlinge bereitstellen. Natürlich geht es dabei
nun in allererster Linie um die Bereitstellung von Unterkünften, Nahrung, Kleidung, medizinischer Versorgung und allem, was in den ersten Tagen und Wochen nach Ankunft erst einmal die Grundbedürfnisse deckt. Hinzu kommen die Organisation und die Kosten für Kitas, Schulen und weitere Betreuungs- und Bildungsangebote für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen, damit diese zumindest in einer gewissen Form von Alltagsleben ankommen können.
Darüber hinaus wird sich in den nächsten Wochen herauskristallisieren, wie groß der Bedarf an weiteren Unterstützungsleistungen, beispielsweise der Behandlung von posttraumatischen Belastungsstörungen, ist. Auch weitere Unterstützungs- und Teilhabeprogramme, unter anderem zu den Stichworten Arbeitsmarktintegration, Studium, Migrationsberatung und zum Ehrenamt - das dürfen wir nicht vergessen -, sind in unseren Anträgen vorgesehen.
Natürlich wird das eine riesengroße Herausforderung und ein Kraftakt für alle - Eltern, Kinder, alle involvierten Mitarbeiter der verschiedenen Einrichtungen und auch die vielen Ehrenamtlichen -, aber wir müssen und werden diese Situation gemeinsam angehen und meistern.
All dies zeigt, dass Schleswig-Holstein gewillt und gerüstet ist, den zu uns geflüchteten Menschen umfassend zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die Absprachen zwischen Land und Kommunen standen dabei ziemlich zügig. Die Hilfe vor Ort ist überwältigend und pragmatisch angelaufen. Nun ist es noch am Bund, verlässliche Finanzierungszusagen zu machen. Eine faire Kostenteilung zwischen Bund, Land und Kommunen ist unabdingbar. Denn die besagten 400 Millionen € verstehen sich als in Aussicht gestellter Finanzierungsrahmen, der immer nur bis zur aktuell benötigten Summe und eben nicht pauschal auf einen Schlag ausgeschöpft werden darf. So haben wir es bewusst und eindeutig im Entschließungsantrag formuliert. Bundesmittel sind stets - wie bei den Corona-Nothilfemitteln vorrangig zu verwenden.
Außerdem fordern wir die Landesregierung auf, bis Anfang Juni Eckwerte für die weitere Planung vorzulegen und uns monatlich schriftlich über die Ausgaben auf dem Laufenden zu halten, denn natürlich ist uns allen klar: Die aktuelle Lage ist weiterhin sehr dynamisch; es kommen tagtäglich weitere Menschen an. Daher bleibt eine Kosten- und Maßnahmenprognose weiterhin schwierig. Dennoch müssen wir möglichst bald mit konkreteren Einschätzungen weiterarbeiten können.
Wovon wir aber schon ziemlich sicher ausgehen können: Die nun vorerst veranschlagten umgewidmeten 400 Millionen € werden langfristig womöglich nicht ausreichen. Gegen Ende des Jahres werden wir wohl über weiteres Geld sprechen müssen. Doch, wie gesagt, meine Damen und Herren: Humanitäre Hilfe wird in Schleswig-Holstein weder an einer bestimmten Konstellation von Regierung und Opposition noch am Geld scheitern. Wichtig ist und wird immer bleiben, dass geflüchteten Menschen geholfen wird. Auch aus diesem Grunde möchte ich mich dem Dank der Vorredner an alle sowohl an Regierungs- als auch an Oppositionsfraktionen - anschließen, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben.
Eines, meine Damen und Herren, kann ich mir nicht verkneifen: Ich fühle mich darin bestätigt, dass wir damals, als wir die Schuldenbremse beschlossen haben, als einziges Land eine Zweidrittelregelung eingebaut haben, um auch die Opposition einzubinden. Ich merke immer mehr, dass das ein kluger Schachzug war, denn das führt dazu, dass wir Verantwortung übernehmen können, es aber eben auch darauf ankommt, dass wir sie übernehmen. Das zeigt, wie gut dieses Instrument hier funktioniert. In dem Sinne: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und richtig gute Anträge sowie weiterhin - auch über Legislaturperioden hinaus eine vernünftige Zusammenarbeit! - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt uns in weiten Teilen der Versorgung vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die schrittweise Sanktionierung fossiler Rohstoffe aus Russland erfordert von uns ein energiepolitisches Umdenken. Dieser Krieg macht deutlich, wie sehr wir uns vom russischen Öl, Gas und auch von russischer Kohle abhängig gemacht haben. Daher ist es unbestritten, dass wir uns von den russischen Lieferungen unabhängig machen müssen.
Für den SSW sage ich ganz klar: Wir müssen raus aus der Abhängigkeit von russischem Gas. Lieferungen aus einem totalitären und kriegerischen Staat darf es für uns nicht länger geben.
Die Frage ist jedoch: Welchen Weg wollen wir dafür einschlagen, und was sind wir gewillt, im Gegenzug dafür aufzugeben?
Russisches Erdgas soll nun durch LNG ersetzt werden. Eine Lösung, die unser grüner Bundeswirtschaftsminister Habeck dafür ausgehandelt hat, ist der Bezug von LNG unter anderem aus Katar. Hier sage ich ganz deutlich: Wir begeben uns in eine neue Abhängigkeit von einem Land, das noch weit von unserem demokratischen Verständnis für Bürger- und Menschenrechte entfernt ist.
Auch der Bezug von LNG aus den USA ist aus unserer Sicht keine Lösung des Problems. Das verflüssigte Gas aus den USA wird durch Fracking gewonnen, eine Fördermethode, die wir in SchleswigHolstein aufgrund der enormen Risiken für Mensch und Umwelt zu Recht ausgeschlossen haben. LNG soll es nun richten, und damit werfen wir alle bisherigen Beschlüsse und Errungenschaften über Bord.
Ich sage ganz deutlich: LNG ist nicht die Lösung des Problems, LNG ist Teil des Problems. Wir werden nicht unabhängig von fossilen Rohstoffen, indem wir neue Gasinfrastrukturen aufbauen. Ein LNG-Terminal, das nun in Brunsbüttel aus dem Boden gestampft werden soll, wird nicht für zehn Jahre gebaut. Diese Gasinfrastruktur hat eine ökonomische Lebenszeit von 30 bis 50 Jahren. Damit überschreiten wir bei Weitem den Zeitpunkt, bis zu dem wir uns von fossilen Energieträgern verabschieden wollen. Die vom Bund angepeilte Klimaneutralität bis 2045 wird eindeutig gerissen und andere Ziele, die wir hier im Wahlkampf formuliert haben, erst recht.
Um dem LNG-Terminal in Brunsbüttel einen grünen Anstrich zu verleihen, spricht Jamaika von der perspektivischen - und soweit technisch sinnvoll Möglichkeit eines Multi-Energy-Terminals, das später auf Wasserstoff umgerüstet werden soll. Hierzu gibt es jedoch keinerlei konkrete Pläne. Die technische Machbarkeit wird zudem infrage gestellt - übrigens auch von den Betreibern. Der Bevölkerung wird somit Sand in die Augen gestreut, und der Gaslobby wird das Wort geredet.
Wir haben bereits ein europäisches Pipelinenetz, das den deutschen Markt mit LNG versorgt oder versorgen kann. Terminals in Rotterdam, Dünkirchen oder Zeebrugge haben Kapazitäten, die wir nutzen können und die sich ausbauen ließen. Darüber hinaus will der Bund über 2 Milliarden € für die Nutzung schwimmender Flüssiggasterminals ausgeben.
Wenn wir schon über LNG reden - meinetwegen reden müssen -, dann doch über solche Möglichkeiten, die eben nur für einen überschaubaren Zeitraum gedacht sind. Damit einhergehend brauchen
wir aber weiter klare Ausstiegsszenarien, um unsere Klimaziele einzuhalten. Alternativen zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es also. Man muss sie nur wollen.
Wann so ein Terminal in Brunsbüttel stehen könnte, darüber ist sich nicht einmal die Landesregierung einig. Wie teuer uns LNG kommen wir, ist derzeit auch nicht absehbar. 500 Millionen € über KfWMittel will der Bund allein für das Terminal in Brunsbüttel geben, 2,5 Milliarden € für die Tanker. Die Netzausbaumaßnahmen werden laut Deutscher Umwelthilfe auf 640 Millionen € geschätzt, die dann aber vom Verbraucher getragen werden sollen.
LNG wird am Markt teurer gehandelt als Erdgas. Die Umwandlung von Gas in flüssig, die Regasifizierung sowie der Transport machen LNG zusätzlich teuer. Die beim LNG entstehenden Vorkettenemissionen sind höher als beim Pipelinegas. In Anbetracht der steigenden CO2-Steuer werden für den Verbraucher hier zusätzliche Ausgaben entstehen; zahlen müssen dies am Ende des Tages der Steuerzahler und der Verbraucher. Gas wird dadurch immer teurer. Die, die vom Gas abhängig sind, werden die Rechnung für diesen vollkommen verkehrten Beschluss zahlen müssen, meine Damen und Herren.
Was nützt am Ende des Tages die Gassicherheit, wenn sich die Verbraucher diese nicht leisten können? Das gilt über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten, denn wir reden über 30 bis 50 Jahre 30 bis 50 Jahre werden wir teures Gas importieren und die Leute zahlen lassen.
- Das ist definitiv der falsche Weg. Anstatt das Geld in einem LNG-Terminal zu zementieren, liebe Frau von Kalben, sollte es besser genutzt werden, um Energieeffizienz und Energieeinsparungen voranzubringen, gerade in der Industrie.
Für den stärkeren Ausbau regenerativer Energien waren Sie früher doch immer
oder für die Entwicklung von Speichertechnologien. Das ist nachhaltiger und kostengünstiger für die
Verbraucher. Die erneuerbare Energie ist die kostengünstigste Energie, die wir haben, das haben wir immer gezeigt.
Das mit dem LNG-Terminal ist definitiv ein Schritt zurück in die Steinzeit; das braucht kein Mensch.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sanierungsstau der öffentlichen Hand in Schleswig-Holstein wird langsam abgebaut. Das ist die gute Nachricht. Das Ende ist allerdings nicht abzusehen. Immer mehr Straßen sind in viel schlechterem Zustand, als die Gutachter es vermuteten. Die Baukosten steigen, dass einem angst und bange wird. Der Baupreisindex bei Büroräumen lag laut Bericht 2021 bei 133. Drei Jahre zuvor lag er noch bei 100. Die Kurve wird auch 2022 weiter steigen. Auch bei guter und vorausschauender Planung droht uns, dass wir mit dieser Kostenexplosion den Anschluss verlieren, weil der Haushalt nicht im gleichen Tempo mitwächst. Im Bereich Schiene beispielweise kommt es zu einer handfesten Blockade. Weil niemand weiß, wie hoch die Baukosten tatsächlich sein werden, werden einmal vorgesehene sogenannte „nicht benötigte“ Mittel nicht mehr für andere Projekte eingeplant, weil man sie möglicherweise für die ganz anderen Projekte benötigt.
Die Verwendung vom Konjunktiv im Schienenkapitel des Berichts mit dem zentralen Projekt der Elektrifizierung der Marschbahn mit vielen „hätte“,
„würde“ und „könnte“ ist für den informierten Leser ein echtes Alarmzeichen.
Die Kostenexplosion könnte bedeuten, dass die Infrastruktur so stark zerfällt, dass sich eine Reparatur oder Sanierung nicht mehr lohnt. Ein Neubau belastet wiederum den Haushalt mit noch höheren Kosten. Dieser Teufelskreis schwächt die staatliche Handlungsfähigkeit.
Darum ist es enorm wichtig, die Investitionen nicht als Einzelposten zu verstehen. Ich denke da zum Beispiel an die Landeshäfen. Für den Husumer Hafen sieht der Infrastrukturbericht weitreichende Sanierungen und Investitionen vor, unter anderem in die Küstenschutzkaie und die Erneuerung der Sperrwerkstore. Das sind Erhaltungsmaßnahmen, die sich allerdings ausschließlich auf den Hafen selbst beziehen. Die Zuwegung zu den Häfen gehört aber auch zum Gesamtkomplex Hafen unbedingt dazu. Was helfen funktionierende Tore, wenn die Zuwegung zum Hafen marode ist?
Die IHK Flensburg fordert, das Hafengleis beispielsweise auch in Büsum instand zu setzen und die Wassertiefen der Landeshäfen den Markterfordernissen anzupassen. Auch das sind Investitionen in die landeseigene Infrastruktur, sie fehlen aber in Planung und Bericht. Dieses Beispiel zeigt, dass wir von Insellösungen wegkommen müssen, bei denen Landesliegenschaften oder Gebäude in Schuss gehalten werden, aber deren Zuwegung oder Versorgung nicht mitgeplant werden, weil diese in der Kompetenz eines anderen Akteures liegen, beispielsweise der Kommunen oder eines anderen Landesministeriums.
Vernetzung ist das A und O einer belastbaren Infrastrukturplanung. Investitionen in Einzelprojekte geben schöne Übergaben von Förderbescheiden mit netten Fotos im Wahlkampf, genügen aber nicht den Erfordernissen einer vernetzten Planung.
Das Land hat eine absolute Vorbildfunktion. Das gilt nicht nur bei der Vergabe, sondern besonders bei eigenen Liegenschaften. Genau darum geht es ja in diesem Bericht. Die Ausstattung mit regenerativer Energie ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, das sie bei allen Neubau- und Sanierungsprojekten berücksichtigen muss. Das Finanzamt in Dithmarschen wird im Bericht angeführt: ein Leuchtturmprojekt, das zeigt, wie große Bürogebäude energie- und ressourcenschonend ertüchtigt werden können. Ich will aber auch ein anderes Bei
spiel nennen, das Finanzamt Nordfriesland in Husum. Ein sehr aktiver Landtagsabgeordneter in der Küstenkoalition hat einmal durchgesetzt, dass wir da ein neues Gebäude bekommen.
- Nein, es war nicht Tietze. Knapp verschätzt!
Jetzt können wir bei diesem Gebäude, das hochmodern, energieschonend und mit erneuerbarer Energie ausgestattet ist, sehen: Das Ding trägt sich komplett selber. Es ist schon wirklich toll zu sehen, wie dieses Gebäude jetzt wächst und damit eben auch der Umstieg auf erneuerbare Energien wirklich deutlich zu sehen ist.
Das Land muss deswegen bei allen anstehenden Sanierungen von landeseigenen Gebäuden die Dächer mit Fotovoltaik ausstatten. Schließlich geht man das nur alle 20 bis 30 Jahre einmal an. Wenn dort etwas passieren soll, muss man es jetzt machen. Wir müssen natürlich Neubauten, aber auch Bestandsbauten grundsätzlich mit erneuerbaren Energien versorgen. Es kann nicht angehen, dass wir das von den Privatleuten fordern, es aber bei unseren eigenen Gebäuden nicht tun.
Es muss so sein, dass alle Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Eine entsprechende verbindliche Zusage findet sich aber nicht im Bericht; das ist eine Schwäche.
Wir haben eben auch noch andere Dinge diskutiert, wer wann wo wie was gemacht hat. Ich finde: Man sollte vielleicht auch einmal parteiübergreifend, vor allem auch legislaturübergreifend gucken. Die Küstenkoalition hat in der Tat den Sanierungsstau zum ersten Mal dokumentiert, und zwar nicht um zu sagen, „Alles ist doof, alles war Käse, was die Leute vorher gemacht haben“, sondern um eine Grundlage zu haben und überhaupt zu wissen, wie man saniert, und auch, um zu wissen, welche Kosten man hat.
Jetzt können wir feststellen - auch die Regierung hat ja weitergearbeitet -, aufgrund der Baukostenentwicklung wird es noch teurer. Man hat aber die Grundlage und kann deswegen auch besser planen. Das finde ich auch gut so. Es gilt zu respektieren, dass das eine gute Vorarbeit war.
Die Schlussfolgerung war, dass wir gesagt haben: Wir brauchen ein Programm, um es irgendwie hinzukriegen. Daraus entstand IMPULS.
Das ist immer dieses Spiel zwischen Regierung und Opposition. Es wurde dann massiv kritisiert. Inzwischen sind wir, glaube ich, uns alle einig, dass es gut ist, dass wir dieses Geld haben, und dass es gut ist, wenn wir entsprechende Überschüsse haben, dass wir dieses Geld dort einspeisen können, um dann weiter sanieren zu können. Dabei ist es mir persönlich egal, wer jetzt in der nächsten Wahlperiode regiert.
- Am liebsten natürlich mit dem SSW! Es ist aber nur fair zu sagen: Passt mal auf, wir müssen natürlich ständig gucken, was saniert werden muss, und wir müssen ständig nach Weiterentwicklungen gucken, wie die Entwicklung bei den einzelnen Landesliegenschaften, bei den Straßen und Infrastrukturgeschichten ist.
Wir müssen natürlich weiter Geld in IMPULS stecken, damit wir flexibel reagieren können. Das ist nämlich der einzige Pott, der nicht davon abhängig ist, wie gerade die Konjunktur läuft, sondern da ist das Geld drin, das wir dann entsprechend nutzen können. Ich finde, man kann auch die Größe haben zu sagen: Mensch, das war doch eine ganz gute Idee, was ihr da gemacht habt.
- Ich glaube, Herr Vogt möchte mich etwas fragen.
Es sieht so aus.
Selbstverständlich gern.
teressante Ausführungen. Aber Sie haben bisher noch gar nichts - und ich finde, das ist auch ein wichtiger Teil der zukünftigen Infrastruktur des Landes - zum LNG-Terminal gesagt. Wollen Sie das denn weiterhin blockieren, oder würden Sie das in Zukunft mittragen wollen?
- Das ist eigentlich relativ einfach, lieber Kollege Vogt. Das ist ja keine Investition, die wir tätigen, das machen andere. Wir kritisieren das. Das haben wir heute Morgen schon gemacht. Hier geht es ja darum, was wir zu verantworten haben und wie wir es hinbekommen. Und da geht es natürlich gerade um die eigenen Landesliegenschaften, um unsere Landesstraßen, um Fahrradwege.
- Es geht um die Förderung von Krankenhäusern und weiß der Himmel was alles. Die sind wichtig, und da habe ich deutlich gemacht, dass die Vorarbeit der Küstenkoalition gut war, aber auch, dass das, was Jamaika mithilfe dieser Vorarbeit gemacht hat, natürlich auch gut war. Hoffentlich führt eine zukünftige Regierung diese gute Politik, die wir jetzt über zehn Jahre gemacht haben, auch weiter. Ich finde, das gehört dazu, dass man sich unter Demokraten ins Auge sieht und sagt: Na ja, das eine oder andere, was der jeweils andere gemacht hat, war auch gut. - Ich bekomme es ja auch hin, und ich würde mir wünschen, dass es auch alle anderen im Hohen Haus hinbekommen würden.
Aber, meine Damen und Herren, wir haben ein Problem: Wir haben unser IMPULS-Programm, das können wir relativ frei benutzen. Da müssen wir nur politisch festlegen, was wir fördern wollen. Wir haben aber auch Investitionen, die davon abhängig sind, was wir bei uns im Haushalt haben. Deswegen ist es natürlich richtig, dass wir unsere Politik auch darauf ausrichten müssen, dass wir ein Wirtschaftswachstum generieren, damit wir in der Lage sind, mehr Steuereinahmen zu generieren. Das hat meine Vorrednerin schon deutlich gemacht.
Nur ein Schlenker ist dabei wichtig - und der ist mir sehr wichtig -, dass das natürlich nachhaltig zu geschehen hat. Alles, was wir tun, muss dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen. Wir müssen das auch sozial gerecht gestalten, also auch diejenigen, die für uns oder in den Unternehmen arbeiten, müssen dies zu vernünftigen Löhnen tun; denn nur, wenn sie vernünftige Löhne bekommen, können sie auch ordentlich Steuern zahlen. Dann sind wir alle glücklich. Es gehört immer dazu, nicht nur Wirt
schaft an sich um der Wirtschaft willen zu fördern, sondern natürlich auch die Wirtschaft zu fördern, damit die Leute ordentlich und vernünftig Geld verdienen können und in vernünftigen Arbeitsverhältnissen sind. Beides gehört zueinander.
Wenn wir beides hinbekommen, dann werden wir auch eine prosperierende Wirtschaft haben, und dann wird es welcher Regierung auch immer auch in Zukunft möglich sein, weiterhin ein ordentliches Investitionsprogramm auf die Beine zu stellen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt stehen wir vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen. Dies betrifft weniger Bund, Land und Kommunen, sondern vor allem die ganz normalen Menschen in ihrem Alltag. Die Kosten für Heizen, Tanken, Strom und Lebensmittel steigen nämlich seit Jahren unaufhörlich. Wir haben es hier also nicht nur mit Steigerungen infolge der Coronapandemie und des Krieges in der Ukraine zu tun, sondern mit einer allgemeinen, bedenklichen Entwicklung.
Ein paar Beispiele, die ich auch gestern schon genannt habe: Ein Liter Benzin hat vor zwei Jahren noch durchschnittlich 1,29 € gekostet - inzwischen ist die 2-€-Marke bei Weitem geknackt. Der Gaspreis hat sich verdoppelt. Heizöl hat 2020 durchschnittlich circa 50 ct/l gekostet - inzwischen liegt der Literpreis bei knapp 1,70 €, und damit ist er mehr als dreimal so hoch. Auch der Strompreis ist um durchschnittlich 16 % angestiegen. Was das für die Lebensmittelpreise bedeutet, haben wir ja gestern schon beraten.
All diese Kosten, meine Damen und Herren, entstehen ja nicht durch Luxusgüter, auf die die Leute vielleicht irgendwann einmal komplett verzichten können. Nein, all diese Kosten gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten, denen man nicht ausweichen kann. Deshalb müssen wir hier endlich aktiv gegensteuern.
Es kann doch nicht sein, dass der Staat mehr und mehr an diesen Preisexplosionen verdient, während den ganz Armen bloß ein paar Brotkrumen in Form von einmaligen Zuschüssen hingeworfen werden und all die fleißigen und eh schon gebeutelten Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen leider überhaupt keine Lobby haben. Sie sollen alles selbst stemmen und drohen trotz Arbeit in die Armut abzurutschen. Gerade diesen Menschen müssen wir nun dauerhaft helfen.
Meine Damen und Herren, den passenden Antrag haben wir vom SSW auch schon vorgelegt. Konkret
fordern wir die Landesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass der Bund die Verbrauchssteuern und Abgaben auf Kraftstoffe, Heizstoffe und Strom so weit senkt, dass die Preise pro Verbrauchseinheit wieder dem Vorkrisenniveau entsprechen. Dies wäre die effektivste und - vor allen Dingen - die unbürokratischste Maßnahme, die den Bürgerinnen und Bürgern sofort und unmittelbar Entlastung bringen würde. Wir erwarten in diesem Hohen Haus daher eine breite Unterstützung für unseren Antrag, damit den Menschen schnell geholfen wird.
Wir können uns diese Entlastungen auch leisten! Die Mehrwertsteuereinnahmen steigen in gleichem Maße wie die Teuerung. Wenn der Bund auf Steuergeschenke an die Mineralölkonzerne à la Benzingutschein verzichtet, wenn er auf Krisengewinne aus der Mehrwertsteuer verzichtet und wenn er endlich auch die internationalen Konzerne richtig besteuert, dann ist genügend Geld da, um die ganz normalen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu unterstützen. Und die haben es allemal verdient!
Meine Damen und Herren, nun aber auch zu dem anderen Thema, unserem Haushalt. Das Haushaltsjahr 2021 hat sich für uns nämlich ebenfalls deutlich positiver entwickelt, als zu erwarten war.
Daran zeigt sich wiederum, dass die Regierung in den vergangenen fünf Jahren tatsächlich das Glück hatte, in einer Zeit regieren zu dürfen, in der man mit sehr, sehr viel Geld gesegnet war, was andere Regierungen, gleich welcher Couleur, vorher leider so nicht hatten.
Es wäre schön, meine Damen und Herren, wenn das weiterhin so bliebe.
Die rund 280 Millionen € an Überschüssen sind eine sensationell gute Summe, die anteilig - natürlich zu Recht - sowohl in die Schuldentilgung geht als auch in die Coronarücklage fließen sollte.
Inzwischen haben sich die Haushaltsaussichten abermals verändert, und wir haben neben Corona eine zweite, kurzfristig zu stemmende Aufgabe vor uns. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, aber auch andere Menschen zu Geflüchteten gemacht, wovon natürlich einige Tausend hier in Schleswig
Holstein Schutz suchen und auf Sicht versorgt werden müssen.
Sehr gern, klar.
- Wir haben die Corona-Notkredite gemeinsam aufgenommen, außerhalb unseres normalen Haushalts, als Sondervermögen; das zählt also nicht mit. Wir reden hier nur von den normalen Haushalten und den Steuereinnahmen, die man generiert hat. Ich habe beschrieben, wie die Lage ist. Ich habe nicht von „Füllhörnern“ gesprochen,
sondern ich habe nur darauf hingewiesen, dass andere Regierungen, gleich welcher Couleur, also auch Regierungen, an denen die FDP, die CDU, die SPD oder der SSW beteiligt war, schlechtere Lagen hatten, was die Einnahmen angeht. Um mehr ging es mir gar nicht.
Die Ministerin hat ja noch einmal deutlich gemacht, dass die Steuereinnahmen glücklicherweise hoch sind. Es war auch meine wertfreie Feststellung, dass die Lage gut ist. Danach habe ich die Hoffnung angeschlossen, dass es schön wäre, wenn kommende Regierungen - wiederum in Klammern:
gleich, welcher Couleur - die gleiche Lage vorfänden. Erst dann bin ich auf die 280 Millionen € eingegangen, die wir jetzt für die Schuldentilgung und die Corona-Nothilfe nutzen.
Jetzt würde ich gern weitergehen mit der Betrachtung, ob das, was die Landesregierung insoweit tut, richtig oder nicht richtig ist und wie wir uns dazu verhalten werden. Das kommt aber noch.
Ja, selbstverständlich, klar.
- Kann ich Ihnen keines nennen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die -
- Nein, nein. Meine Aussage war, dass die Lage nie so gut war wie heute. Dass die Lage beispielsweise zu Zeiten der Küstenkoalition besser war als zu Zeiten der Großen Koalition, steht außer Frage. Das war so. Die Lage der Großen Koalition war wesentlich schwieriger als die der Küstenkoalition. Die Lage der Jamaika-Koalition war wiederum etwas besser als die der Küstenkoalition.
Meine Hoffnung ist - vielleicht haben alle später etwas davon -, dass die Regierung in der neuen Wahlperiode ab Mitte 2022 es so gut haben wird, wie wir es in den vergangenen fünf Jahren hatten. Nur darum geht es.
Meine Damen und Herren, in einem ersten Schritt sollen ja unter anderem mit den erfolgten Mittelumschichtungen - - Jetzt bin ich völlig durcheinander. Ich schmeiße das beiseite und gehe weiter.
Meine Damen und Herren, wir veranschlagen ja erst einmal 10 Millionen €. Das ist das, was wir eigentlich tun. Diese sind für Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Integration der aus der Ukraine geflüchteten Menschen gedacht. Wir alle wissen natürlich, dass dieses Geld nicht ausreichen wird; das ist völlig klar. Es ist nur ein Anfang, schnell gemacht. Wir müssen noch wesentlich mehr Mittelumschichtungen vornehmen, damit wir in der Lage sind, auch die zukünftigen Aufgaben zu bewältigen. Das ist eine Herausforderung.
Allerdings stimmt auch das: Wir müssen hier in allererster Linie humanitäre Hilfe leisten. Dann brauchen wir aber konkretere Schätzungen, damit wir wissen, welche Maßnahmen wir überhaupt noch gegenfinanzieren müssen. Es mag Lücken geben, zu deren Schließung wir aber in der Lage sind, das heißt, wir werden das Geld aufwenden, um diese Aufgaben zu bewältigen. Aber wenn wir einen Kassensturz in diesem Bereich vornehmen, dann haben wir natürlich eine gute Grundlage, um uns auch mit dem Bund darüber zu unterhalten, wie viel Geld er zur Verfügung stellen muss. Denn, meine Damen und Herren, klar ist: Weder wir allein noch unsere Kommunen werden das finanziell leisten können, sondern hier ist vornehmlich der Bund in der Pflicht. Er muss jetzt sagen, wie er es finanzieren will. Das ist eine große Herausforderung, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Bund jetzt viele weitere Herausforderungen angehen will. Angesichts dessen wird es gar nicht so einfach sein, den Haushalt wieder zusammenzubinden.
Dem Nachtragshaushalt hier werden wir natürlich zustimmen; das ist gar keine Frage. Wir brauchen jetzt eine rechtliche Grundlage, damit wir erst einmal anfangen können.
Ich habe zwar nicht die Befürchtung, aber ich schätze es so ein, dass das nicht der letzte Nachtragshaushalt sein wird. Wir werden uns wahrscheinlich im Herbst noch einmal über Geld unterhalten müssen. Ich finde, in dieser Frage sollten wir, zumindest die demokratischen Parteien - ich hoffe, nur noch wir sind dann hier im Parlament -, zusammenhalten. Es geht hier schließlich um die Flüchtlinge aus der Ukraine, denen wir so schnell und so unkompliziert wie möglich helfen müssen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich zu zwei Themen sprechen möchte. Das eine, auf das die Kollegin Krämer eben eingegangen ist, will ich ganz kurz abhandeln. Es geht um den Passus in der Vereinbarung, dass zukünftig neue Heizungen nur gefördert werden, wenn mindestens 65 % erneuerbare Energien drinstecken. Das haben Sie ja kritisiert. Damit nehmen Sie im Übrigen eine Kritik auf, die der SSW in Bezug auf unser Energiewende- und Klimaschutzgesetz erhoben hat. Dort sind es nicht 65 %, sondern in Ihrem Milchmädchengesetz hat man 25 % als Zwang für diejenigen festgeschrieben, die eine neue Anlage brauchen. Das ist zumindest inhaltlich nicht viel besser und war damals ein Grund für uns zu sagen, wir wollen gerade diese Gruppen nicht überfordern.
Wir wollen natürlich, dass solche Anlagen kommen und dass sie gefördert werden, dass also Oma Geld kriegt, damit sie eine neue Anlage einbaut, aber Oma nicht ihre letzte Rente verbraten muss, bevor sie denn von uns geht, um noch eine neue Anlage einbauen zu lassen. Das ist ja der Kern. Aber, wie gesagt, Frau Krämer, Sie haben hier das Gleiche beschlossen. Insofern ist das ein bisschen inkonsequent.
Über Unterstützung hätte ich mich da wirklich gefreut, wenn also die FDP gesagt hätte, das, was der SSW da an Kritik anmeldet, ist berechtigt.
Das ist aber nicht der Hauptgrund, meine Damen und Herren, weshalb ich mich gemeldet habe.
Nein, ich habe nur noch 1 Minute 43 Sekunden für das wichtigere Thema.
Nein, nein.
Das ist das wesentlich wichtigere Thema; denn ich möchte einmal auf die beiden Dinge eingehen, die heute beschlossen worden sind.
300 € pauschaler Zuschuss für alle und 100 € pro Kind. Das muss man einmal umrechnen; das sind ja Jahresbeträge. Das sind pro Monat 25 € und 8,33 € pro Kind; darüber reden wir. Wer sich anguckt, wie hoch die Preise gestiegen sind, der weiß, dass das nicht im Entferntesten das abdeckt, was die Leute jetzt blechen müssen. Das ist eine halbe Tankfüllung, die so subventioniert wird, dass man den alten Preis von vor anderthalb Jahren hat. Mehr ist das nicht. Wir reden immer noch über riesige Preiserhöhungen beim Heizöl. Wir reden immer noch über den doppelten Preis beim Gas. Wir reden immer noch über riesige Preise beim Strom. Aber der Beschluss aus Berlin bedeutet: 0 € für diese Belastungen. Das ist die Wahrheit.
Das Schöne dabei ist dann noch - „Schöne“ in Anführungszeichen -: Es sind Zuschüsse, die einmalig
gewährt werden. Was nächstes Jahr ist, wie nächstes Jahr den Menschen geholfen wird, weiß kein Mensch. Darauf gibt es keine Antwort der Ampelkoalition.
Das, was da heute beschlossen worden ist, ist
- definitiv zu wenig.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Fakt ist: Noch nie war Wohnen so teuer wie jetzt. Bau-, Reparaturund Energiekosten, aber auch die Nebenkosten gehen in die Höhe, und die Mieten steigen sowieso für viele ins Unermessliche. Immer weniger Menschen können sich deshalb lebenswerten Wohnraum leisten. Das kann so nicht sein. Wohnen darf nicht zum Luxusgut werden.
Eine gute, preiswerte Wohnung ist ein Menschenrecht. Das Land muss deshalb den Kommunen in
Schleswig-Holstein dabei helfen, mehr öffentlichen, sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen. Aber die Kommunen brauchen auch mehr Befugnisse, um bei widrigen Wohnverhältnissen eingreifen zu können, denn leider gibt es auch bei uns im Land viele Wohnungen in einem erbärmlichen Zustand, der mit Wohnen nicht mehr viel gemein hat.
Wir als SSW wollen daher ein Wohnraumschutzgesetz einführen, damit Kommunen bei genau solchen beschämenden Wohnverhältnissen sofort einschreiten können. Die Menschen, die in solchen Wohnungen leben, haben eine echte Unterstützung verdient.
Dies könnten die Kommunen übernehmen und somit für die Betroffenen das Leben wieder lebenswert machen. Jetzt sind den Kommunen aber die Hände gebunden, und die Menschen haben kaum eine Chance, solchen unzumutbaren Wohnbedingungen zu entfliehen, und das nur, weil sich die Jamaika-Koalition bisher einem Wohnraumschutzgesetz verschlossen hat. So werden die Leute alleingelassen. Das kann es doch nun wirklich nicht sein.
Was wir auch dringend brauchen, ist die Möglichkeit, eine Fehlbelegungsabgabe zu erheben, wenn gut situierte Menschen in Sozialwohnungen leben. Mit den gewonnenen Einnahmen können dann zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. So würde der Wohnungsmarkt entlastet und gleichzeitig auch ein bisschen mehr soziale Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt geschaffen. Wir haben das vorgeschlagen, und Jamaika hat es abgelehnt. Das Nachsehen haben die, die dringend auf günstigen Sozialwohnraum angewiesen sind.
Zudem braucht es weitere Maßnahmen, um den Mietenanstieg zu stoppen, auch für Mietobjekte ohne Sozialbindung. Wir fordern eine Mietpreisbremse. Sie wirkt als Linderungsmaßnahme bei Umzügen und Wiedervermietung. Hier muss es klare Regeln geben, was den Mietpreis angeht.
Eine weitere Maßnahme, die über den Wechsel von Mietern hinausgeht, ist die Kappungsgrenze. Sie schreibt vor, dass Mieterhöhungen innerhalb von drei Jahren maximal 15 % betragen dürfen. Derzeit können es bis zu 20 % sein. Wer kann das eigentlich noch bezahlen?
Über die Einführung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze kann man nicht ernsthaft noch diskutieren wollen. Beides muss kommen, und zwar schnell.
Das Glück, endlich eine passende, preiswerte Wohnung gefunden zu haben, verkehrt sich schnell ins Gegenteil, wenn erst einmal jede Menge Mieterhöhungen aufgelaufen sind. So etwas ist unerträglich für die vielen Menschen im Land, die aufgrund ihrer hohen Mieten jeden Euro zweimal umdrehen müssen.
Insbesondere die Schwächsten haben von der Landesregierung bisher wenig bis gar nichts zu erwarten. In den vergangenen fünf Jahren ist nicht viel passiert. Dabei drängt die Zeit. Wohnen lässt sich nicht aufschieben. Die Menschen in SchleswigHolstein brauchen jetzt bezahlbaren Wohnraum und eine faire Chance auf dem Wohnungsmarkt.
Es braucht genau die eben beschriebenen vielschichtigen Maßnahmen, um schnell für spürbare Entspannung zu sorgen. Lassen Sie uns deshalb schnell einen Beschluss fassen, damit die Mieten in Schleswig-Holstein wirklich noch bezahlbar bleiben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt unserer Untersuchung war ein nur drei Menschen betreffender Konflikt. Daraus wurde eine stetig anschwellende und mehrjährige Auseinandersetzung, die zunächst die Polizei vereinnahmte, dann Staatsanwaltschaften, Gerichte und schließlich den Untersuchungsausschuss. Im Laufe der Jahre dürften mehrere hundert Menschen in Tausenden von Arbeitsstunden mit diesem Fall und seinen Folgen beschäftigt gewesen sein.
Obwohl diese Eskalation mit guter Führung durch Vorgesetzte hätte vermieden werden können, wurde hier fast klassisch aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Wir können von Glück sagen, dass wir schon vor Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses eine Untersuchung des ehemaligen Innenministers Buß vorliegen hatten. Die Analysen und Schlussfolgerungen dieses Berichts haben sich bestätigt. Ohne diesen Bericht wäre die Arbeit noch aufwendiger gewesen.
Auch deshalb haben wir jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht, der es ermöglichen soll, in Zukunft einen Ermittlungsbeauftragten vor Beginn der Arbeit eines Untersuchungsausschusses einsetzen zu können. Auf Bundesebene und in Baden-Württemberg hat man mit solchen Ermittlungsbeauftragten sehr gute Erfahrungen gemacht.
Meine Damen und Herren, unsere Polizistinnen und Polizisten sind Menschen, die in ihrem Dienstalltag mit vielfältigen und auch eigenen Konflikten, Ängsten oder Traumatisierungen konfrontiert sind. Wer sich offen dazu bekennt und etwa die Hilfe und Begleitung von Konfliktberatern, Mediatoren oder Psychologen in Anspruch nimmt, ist kein Versager, sondern eine solche Person hat das Verständnis und die Unterstützung ihrer Kolleginnen und Kollegen und insbesondere ihrer Vorgesetzten verdient.
In diesem Zusammenhang steht als Folge eines nicht gelösten Konflikts der Vorwurf des Mobbings im Raum. Ob Mobbing stattgefunden hat, konnten wir nicht feststellen.
Mobbing scheint dabei ein rechtlich schwierig einzuordnender Begriff zu sein und Mobbing- oder
Gerichtsverfahren für Mobbingbetroffene eine große und zusätzlich belastende Hürde. Wesentlich ist deshalb, den Verlust des gewohnten dienstlichen Umfeldes der Leidtragenden etwa durch Umbesetzungen zu vermeiden und bei Bedarf eine Wiedereingliederung voranzutreiben. Hierbei dürfte es vorwiegend darum gehen, die Einflussmöglichkeiten von Personalräten auszubauen und insgesamt aufzuwerten mit Blick auf die rechtlichen, qualifikatorischen und handlungspraktischen Möglichkeiten der Personalvertretung.
Mit einem Mehr an Aufmerksamkeit und Empathie sowie Wissen im Umgang mit psychischen Belastungen hätte sich eine Eskalation wie in unserem Fall bereits im Vorfeld vermeiden lassen. So sollte es für die Polizeiführung und dabei insbesondere für die Leitungsebene der Polizeiabteilung selbstverständlich sein, sich ihren Mitarbeitern gegenüber kooperativ zu verhalten und sich auch für den Umgang mit psychischen Belastungen zu qualifizieren. Was Mobbing betrifft, sollte eine solche Qualifizierung obligatorisch sein.
Eine der Ursachen für den Ursprungskonflikt zwischen den beiden Abteilungen des LKA, genauer gesagt, eine sich konflikthaft bis in die höchsten Führungsebenen hocheskalierende Meinungsverschiedenheit zwischen Mitarbeitern zweier Dezernate, war der Wildwuchs von Kommunikationssträngen innerhalb des LKA. Es ist leicht nachvollziehbar, dass konspirative Gespräche zwischen Mitarbeitern, Flurfunk der Mitarbeiter untereinander oder situativ Handgestricktes von Vorgesetzten wenig Orientierung geben können.
Für eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit muss es klare, auf der Führungsebene abgestimmte und für alle Mitarbeiter nachvollziehbare und vor allem schriftlich fixierte Regelungen und Anweisungen geben. Wo so etwas noch nicht geregelt ist oder wo Unklarheiten bestehen, hat die Führungsebene die Mitarbeiter einzubeziehen, sie zu unterstützen und im Zweifel auch vor Fehlinterpretationen zu schützen.
Meine Damen und Herren, Vermerke sind nicht nur grundsätzlich, sondern immer anzufertigen. Vermerke müssen die wesentlichen Informationen enthalten. Gleichzeitig muss der Schutz von Personen gewährleistet sein. Dies ist selbst in einem so sensiblen Ermittlungsbereich wie bei der Rockerkriminalität möglich, dies im Übrigen auch schon vor der Arbeit des Untersuchungsausschusses möglich gewesen, wie dies im Bericht des ehemaligen Innenministers Buß festgestellt worden ist.
Zur Bekämpfung der Rockerkriminalität ist der Einsatz von V-Personen oft nicht zu vermeiden. Deswegen kommt der VP-Führung innerhalb des LKA eine besondere Bedeutung zu. Für diese Tätigkeit gibt es eine spezielle Ausbildung. Die Beamten müssen demokratisch und von der Persönlichkeit her gefestigt und nicht manipulierbar sein und zudem über eine gehörige Portion Mut verfügen. In ihrer Funktion sind sie Dienstleister der ermittelnden Abteilung beziehungsweise der leitenden Ermittler. Auch wenn der Einsatz von V-Personen oft kritisch betrachtet wird, verdient die gefahrvolle Arbeit der VP-Führung unseren Respekt. Allerdings muss bei all dem klar sein, wer bei der Durchführung von Ermittlungen den Hut aufhat. Das sind die untersuchungsleitende Staatsanwaltschaft und die Vorgesetzten der Ermittlerinnen und Ermittler.
Bei den Ermittlungen im Subway-Verfahren sind Fehler gemacht worden. Man muss wohl feststellen, dass einiges nicht gut gelaufen ist. Fehler können aber passieren, selbst in einem gut organisierten und hochprofessionellen Arbeitsumfeld wie bei der Polizei. Diese Fehler müssen erkannt, innerhalb der Polizei transparent aufgearbeitet und bei zukünftigen Einsätzen und polizeiintern abgestellt werden.
Was die Rolle der im Untersuchungszeitraum tätigen Innenminister betrifft, können wir feststellen, dass es von den Ministern abwärts keine politische Vereinnahmung oder Steuerung der Polizeiführung gegeben hat. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass im Jahr 2010 versucht wurde, Tatsachen im Zusammenhang mit dem Verbotsverfahren zu verschleiern, oder dass im Jahr 2017 durch einen Austausch der Polizeiführung Leute fertiggemacht werden sollten.
Meine Damen und Herren, mit diesem Ausschuss konnten wir einen tieferen Einblick in die Aufgaben, Strukturen und die Menschen in der Polizei gewinnen, die sich Außenstehenden sonst meist nicht erschließen. Es bleibt zu hoffen, dass sich eine solche Konflikteskalation nicht wiederholt. Es sind über eine lange Zeit hinweg viel zu viel Kraft und Zeit verschwendet und unnötig viel Porzellan zerschlagen worden.
Trotzdem denke ich, können wir positiv in die Zukunft blicken, was unsere Polizei betrifft, weil sich die Ausbildung der Polizeianwärterinnen und -anwärter in den letzten Jahren qualitativ erheblich weiterentwickelt hat, und zwar sowohl was etwa die Vermittlung ethischer Ausbildungsinhalte und Praktiken als auch was die Einbeziehung von Erkenntnissen der neueren Polizeiforschung betrifft. Außer
dem durften wir im Ausschuss bei den Anhörungen und in Gesprächen selbstbewusste, engagierte und fachlich versierte Beamte erleben, die tagtäglich ihren oft schwierigen Dienst leisten und sich dennoch von Turbulenzen nicht beirren lassen. Auch das ist für mich eine wichtige Erkenntnis, die ich aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses gewonnen habe.
Auch ich kann sagen, die Einigkeit unter uns Abgeordneten, die wir erlebt haben, hat sehr gut getan. Das war eine wirklich nette und kollegiale Arbeitsatmosphäre. Unsere Ausschussvorsitzenden haben eine hervorragende Arbeit geleistet, was die Leitung des Ausschusses angeht. Da bin ich sehr dankbar. Insofern schließe ich mich da den Vorrednern an.
Ich möchte aber natürlich auch nicht mit Dank sparen an Herrn Alpes und Frau Riedinger, die uns wirklich ganz toll geholfen haben. Ohne die wäre das gar nicht möglich gewesen. Mein Dank gilt aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns drum herum bei der Ausschussarbeit geholfen haben. Das sind die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei, aber auch vom Justizvollzugsdienst. Sie haben uns in einer schwierigen Phase, in der Hochphase der Pandemie geholfen. Schließlich haben auch durchaus zwielichtige Menschen den öffentlichen Sitzungen beigewohnt. Hierbei musste für die Sicherheit der Menschen gesorgt werden. Ich finde, es ist großartig gewesen, was da geleistet wurde. Da sind sicherlich einige Überstunden zusammengekommen. Deswegen mein Respekt und mein Dank den Menschen, die im Hintergrund gearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, mein letzter Dank gilt der Freitagsrunde, unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern, ohne die wir das wahrscheinlich gar nicht hinbekommen hätten. Schließlich steckt auch eine ganze Menge Fachwissen dahinter. Es ist aller Ehren wert, was ihr da geleistet habt. Das war wirklich großartig. Das war für uns eine sehr große Hilfe. Es wäre schlimm gewesen, wenn wir nicht vor der Landtagswahl fertig geworden wären. Wir haben nur euch zu verdanken, dass wir das so hinbekommen haben. Es sind immerhin mehr als 1.000 Seiten Bericht zusammengekommen. Ihr könnt euch nun untereinander aufteilen, wie viele Seiten das pro Person sind. Es ist wirklich großartig gewesen, was da geleistet worden ist, insbesondere von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielen Dank auch noch einmal dafür.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Besoldung für unsere Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist zu gering bemessen. Dies ist ja keine neue Erkenntnis. Im Vergleich zum Bund und zu den meisten anderen Ländern bietet Schleswig-Holstein seinen Landesbeamten nicht nur weniger Geld und weniger attraktive Gesamtbedingungen, sondern verstößt seit Jahren auch in mehreren Besoldungsgruppen gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation, wie ja sowohl das Oberverwaltungsgericht Schleswig als auch das Bundesverfassungsgericht entschieden haben. Entsprechend musste - eigentlich schon seit Jahren - gehandelt und die Besoldung und Alimentation angepasst werden. Mit den vorliegenden Drucksachen hat die Jamaika-Koalition nun kurz vor der Landtagswahl einen Anpassungsversuch vorgelegt, der so gerade eben das gerichtlich geforderte und tariflich vereinbarte Mindestmaß an Veränderung berücksichtigt.
Das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung beinhaltet die Übernahme der mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ausgehandelten Tarifeinigung. Es muss außer Frage stehen, dass der Tarifabschluss auch für die Beamtinnen und Beamten übernommen wird, und von daher können wir diesem Gesetz natürlich zustimmen.
Anders sieht es dagegen mit dem zweiten hier vorgelegten Gesetzentwurf zum Alimentationsprinzip aus. Ich habe die SSW-Haltung hierzu bereits mündlich im letzten Finanzausschuss ausgeführt und werde auch hier nochmals gern erläutern, weshalb wir uns bei diesem Gesetz enthalten werden.
Grundsätzlich spricht sich der SSW ganz klar dafür aus, dass die Beschäftigten im Landesdienst nicht nur angemessen, sondern attraktiv vergütet werden sollen. Leistungsbereitschaft, Verantwortungsübernahme und die Anpassung an das Prinzip des lebenslangen Lernens müssen belohnt werden, denn nur so gewinnen und sichern wir uns langfristig die besonders begehrten Fachkräfte und Leistungsträ
ger, die es in einem modernen und serviceorientierten öffentlichen Dienst braucht.
Vergütungsbestandteile, die diese Prinzipien konterkarieren, können weder gerecht noch juristisch haltbar sein. Leider finden sich solche jedoch in dem vorliegenden Gesetzentwurf. So sollen beispielsweise der Familienstand und das Einkommen des Lebenspartners eines Beamten eine Rolle spielen, wodurch das Leistungsprinzip ad absurdum geführt wird. Auch der Grundsatz der abgestuften Besoldung soll umgangen werden. Stattdessen sollen kinderbezogene Leistungen ausgeweitet werden. Ein zukunftsfähiges und gerechtes Besoldungssystem wird hier nicht geschaffen.
Das für mich gravierendste Gegenargument ist jedoch, dass der Entwurf so, wie er hier vorliegt, krachend durch die schriftliche Anhörung im Finanzausschuss gefallen ist, wobei gleich mehrere Anzuhörende - Beamtenvertretungen wie auch juristische Fachleute - die Verfassungskonformität anzweifeln und prognostizieren, dass das Gesetz, sollte es in dieser Form verabschiedet werden, schon sehr bald vor Gericht landen und dort wieder einkassiert werden wird.